49/2003

INHALT

Amtlicher Teil

 

Bistum Basel

 

Ernennungen


Ausschreibung

Die auf den 1. März 2004 vakant werdende Pfarrstelle Gelterkinden (BL) wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe Inserat).
Interessenten melden sich bitte bis 15. Januar 2004 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4500 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Dialog auf allen Ebenen

Diözesaner Seelsorgerat tagte in der Propstei Wislikofen, 21. und 22. November

Schwerpunkte der Zusammenkunft bildeten die Frage «Wie weiter nach der Grossräumigen Regionalisierung des Bistums», Informationen zur Veranstaltung «Perspektiven im Bistum Basel», die Berichterstattung der drei Arbeitsgruppen und der Informationsaustausch mit der Bistumsleitung.

Wie weiter nach der Grossräumigen Regionalisierung?

Der Seelsorgerat ist ein diözesanes Gremium, das die Gläubigen möglichst umfassend repräsentiert. Er umfasst Mitglieder von Amtes wegen sowie gewählte, delegierte und berufene Mitglieder. Zu den Hauptaufgaben zählen die Beratung und Unterstützung des Bischofs in spezifischen Fragen der Seelsorge, Erörterung der aktuellen pastoralen Probleme und die Kontaktpflege mit den lokalen und regionalen Seelsorgeräten. Nach der Umsetzung der Grossräumigen Regionalisierung (Mitte 2004) stellt sich die Frage, wie die Mitwirkung der Laien auf der Ebene der Region wahrgenommen werden soll, daher stellte das Pastoralamt verschiedene Modelle zur Diskussion. Modell A: Konzentration des Seelsorgerates auf die Beratung des Bischofs ohne Bezug zu den regionalen Seelsorgeräten. Modell B: Beratung des Bischofs und Unterstützung des Bischofs bei der Umsetzung in Vernetzung mit Laienräten auf lokaler und regionaler Ebene. Die Diskussion in den nach den künftigen Regionen gebildeten Arbeitsgruppen konzentrierte sich einheitlich auf Modell B. Dabei wurde betont, dass der Dialog zwischen den diözesanen und den regionalen Seelsorgeräten und den Pfarreiräten äusserst wichtig sei. Auf Grund dieser Basiskontakte erfahren die Mitglieder die Fragen und Bedürfnisse und ihre Legitimation, Beratungsgremium des Bischofs zu sein.

Perspektiven im Bistum Basel

Aus erster Hand konnte sich der Rat über die geplante Veranstaltung «Perspektiven im Bistum Basel» 2005 in Baden-Wettingen orientieren. Deren Präsident, Prof. Carl August Zehnder, erläuterte Zielsetzung, Struktur und Gesamtablauf der Veranstaltung. Diese steht im Zeichen des Dialogs auf allen Ebenen des Bistums. Die Arbeit geschieht nicht in einer grossen Versammlung, sondern in 10 bis 15 Gruppen nach Themenkreisen. Jede Themengruppe bearbeitet unabhängig einen bestimmten Themenkreis. Themenkreise sollen aktuelle und wichtige Problempunkte und Anliegen der Bistumskirche Basel aufnehmen, wo eine Chance besteht, in Zusammenarbeit mit der Bistumsleitung echte Reformschritte zu identifizieren, die nachher in nützlicher Frist auch angegangen werden können. Die Themen werden bereits im Jahr 2004 in einem offenen Prozess ermittelt und ausgeschrieben. Auch der Diözesane Seelsorgerat ist eingeladen, sich an diesem Prozess mit Themenvorschlägen zu beteiligen und weitere Kreise zur Mitwirkung zu motivieren.

Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen informierten über den Stand ihrer Projekte. Gruppe 1 («Als Getaufte leben» ­ Umsetzung) beschäftigt sich derzeit mit dem «Erwachsenenkatechumenat des Jura pastoral». Gruppe 2 (Pfarreiseelsorge mit Zukunft) wirkt mit bei der Vorbereitung der Beratungen zum Pastoralkonzept. Gruppe 3 (Als Christen Mensch werden in der heiligen Ruhe des Sonntags) hat eine erste Sammlung von Ideen erstellt, wie auf Pfarreiebene auf die heutige Situation eingegangen werden kann:

Die Gruppe stellt sich nun die Frage, welche Zielgruppen angesprochen werden sollen, wie das Thema bei den Gläubigen bewusst gemacht werden und wie eine Umsetzung des Projektes aussehen könnte.

Informationsaustausch

Es erfolgte ein Rückblick auf das Bistumsfest anlässlich der «175 Jahre neu errichtetes Bistum Basel». Von allen Seiten wurde der Anlass positiv bewertet. Sowohl die liturgischen Feiern wurden gerühmt als auch das Festgelände wegen dem besonders gelungenen Einbezug aller Generationen.

Hans-E. Ellenberger
Informationsbeauftragter

 

PS: Die Predigt von Bischof Kurt Koch «Erhebet die Herzen!» ­ Singen im Geist der Heiligen Cäcilia ­ finden Sie im Internet unter www.bistum-basel.ch/dokumente


Bistum Chur

 

Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone des Bistums Chur

Der in seiner ersten Sitzung vom 16. April 2003 gewählte Ausschuss (unter der Leitung von Diakon Bruno Tresch, Gemeindeleiter in Altdorf) hat an seiner letzten Sitzung auf das 1. Tätigkeitsjahr des anfangs Jahr neu gebildeten Rates der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone des Bistums Chur zurückgeschaut.
An den beiden Plenumsversammlungen in Einsiedeln im Frühjahr und im Herbst behandelte der Rat unter dem Beisein von Weihbischof Paul Vollmar als offiziellem Vertreter der Bistumsleitung folgende Themen: Vernetzung mit dem Priesterrat und dem Pastoralforum; Themen der Dekanatsfortbildungskurse 2005 und 2006; Einführung und Begleitung von jungen Seelsorgerinnen und Seelsorgern. (Zum letzten Punkt nahm er auch die Schwierigkeiten der Bistumsleitung zur Kenntnis, genügend qualifizierte Betreuungspersonen sowie Pfarreien mit guten Voraussetzungen für den Ersteinsatz von Vikaren, Pastoralassistentinnen und -assistenten zu finden.)
Der Rat wird an der kommenden Sitzung Vorschläge zur Verbesserung der Berufseinführung und der Begleitung in den ersten Jahren der seelsorgerlichen Tätigkeit erarbeiten.
Plenum und Ratsausschuss haben mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass der Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone des Bistums Chur als neues diözesanes Forum in den bestehenden Diözesan-Gremien bei der Bistumsleitung (Diözesanbischof Amédée Grab nahm an den ersten beiden Plenumsversammlungen ebenfalls teil) und in der (kirchlichen) Öffentlichkeit gutes Echo und wohlwollende Aufnahme gefunden hat.
Ebenso hat es der Ausschuss begrüsst, dass der Verein Forum der Laientheologinnen und Laientheologen des Bistums Chur ­ welcher bisher einzelne Aufgaben des nun neu gebildeten Rates wahrgenommen hat ­ an der GV im September in die losere Form einer Vereinigung «überführt» worden ist. Die Versammlung hat sich für eine gegenseitig ergänzende Zusammenarbeit mit dem neu gebildeten Rat ausgesprochen.
Und weiter hat der Ausschuss mit einigem Erstaunen von der Ernennung des Opus-Dei-Priesters DDr. Joseph Bonnemain zum residierenden Domherrn Kenntnis genommen.
Das im Priesterrat ausgearbeitete Papier über die Taufpastoral hat der Ausschuss begrüsst. Die zukünftige Arbeit wird uns Gelegenheit geben, im Austausch mit Priesterrat und Pastoralforum pastorale Themen zu erarbeiten; und darauf freuen wir uns.


Einführung für ausserdiözesane Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Nachdem im Laufe des Jahres 2003 vom Personal- und Priesterrat ein Pilotprojekt für die Einführung der ausserdiözesanen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bistum Chur verabschiedet wurde, beauftragte Bischof Amédée Grab Diakon Franz-Xaver Herger, Leiter des Pastoralamtes im Generalvikariat Zürich, dieses Konzept zu verwirklichen. In Zusammenarbeit mit Regens Josef Annen und den Mentoren der Theologiestudierenden Petra und Thomas Leist wird das Projekt nun in die Tat umgesetzt.
Angesprochen werden Priester, Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen, kirchliche Jugendarbeiter und Jugendarbeiterinnen, Diplomkatecheten und Diplomketechetinnen, welche im Laufe des Jahres 2003 eine Aufgabe in unserem Bistum übernommen haben und aus einer andern Diözese oder einem andern Land kommen. Wer bereits früher in unserer Diözese gearbeitet hat, ist davon nicht betroffen.
Inhaltlich wird möglichst auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden einzugehen versucht und unter anderem Themen wie: Die Schweiz ­ eine neue Lebenswelt; Schweizerische Kirchenstrukturen; Geschichte und Pastorale Praxis im Bistum Chur; Kirchliche Institutionen; Versicherungsfragen usw. bearbeitet. Ziel ist es, den Neueinsteigern Hilfen für einen guten Start zu bieten, damit sie sich wohl fühlen und ihre Arbeit in einer neuen Umgebung mit Freude und Mut ausüben können.
Vorgesehen sind drei Einführungstage: Donnerstag, 22. Januar, Freitag, 19. März, Freitag, 11. Juni 2004. Betroffene, welche noch nicht eingeladen wurden, mögen sich im Generalvikariat Zürich bis zum 10. Dezember melden: Hirschengraben 66, Postfach 7231, 8023 Zürich (E-Mail franz-xaver.herger@zh.kath.ch).


Bistum St. Gallen

 

Wort des Bischofs an die Gläubigen

Im Wort des Bischofs an die Gläubigen zum Jahresbeginn macht sich Bischof Ivo Gedanken, wie sich die Kirche in der Zukunft entwickeln wird. Dieses Wort soll am Wochenende vom 10./11. Januar, am Fest der Taufe Jesu, verlesen werden.


Bischöfliche Überlegungen zu «Kirche und Kirchenaustritt»

Immer mehr Katholiken erklären ihrer Kirchgemeinde den Austritt und wollen trotzdem in der römisch-katholischen Kirche bleiben. Für Bischof Ivo Fürer ist der Austritt ein Verstoss gegen die kirchliche Gemeinschaft.
Die Seelsorgenden im Bistum St. Gallen sowie die Präsidien von Pfarrei- und Kirchenverwaltungsräten haben dieser Tage das von Bischof Ivo verfasste Papier «Kirche und Kirchenaustritt» erhalten. Es ersetzt die seelsorgerlichen Regeln aus dem Jahr 1994 und soll eine Hilfe sein im Umgang mit Menschen, die ­ aus welchen Gründen auch immer ­ einen Kirchenaustritt überlegen oder bereits erklärt haben. Was die Festlegung von Taxen für kirchliche Dienste an Ausgetretenen angeht, so empfiehlt Bischof Ivo den Pfarreien, davon abzusehen, «weil eine solche die Bedeutung kirchlicher Gemeinschaft verdunkelt und die Meinung fördert, Kirche sei ein Dienstleistungsunternehmen».

Aufkündigung der Solidarität

Bischof Ivo weiss, dass sich Experten darüber uneinig sind, inwieweit eine Unterscheidung von «kirchlichem» und «staatlichem» Kirchenaustritt zulässig ist. Bei seinen Überlegungen zu Kirche und Kirchgemeinde fliessen daher auch historische ein. Unter anderem erinnert er an Bischof Ferdinandus Rüegg, der die 1911 eingeführte Zentralsteuer als «Ehrensache für die St. Galler und als eine Pflicht schuldiger Dankbarkeit gegenüber dem Landesvater Gallus und dessen Stiftung» bezeichnet hatte.
Durch die Taufe wird der Mensch für immer in die Gemeinschaft der Glaubenden eingegliedert. Im Bistum St. Gallen werden die Katholikinnen und Katholiken gleichzeitig zu Mitgliedern des Katholischen Konfessionsteils und der Kirchgemeinde. Der Konfessionsteil ist die nach den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates organisierte Gemeinschaft der Katholiken römisch-katholischen Bekenntnisses. Dank seiner demokratischen Struktur kann er Steuern erheben, die für die kirchlichen Aufgaben im Bistum eingesetzt werden. Er ermöglicht, dass die Katholiken in solidarischer Weise zum Gedeihen des Bistums beitragen. Ein Austritt aus der Kirchgemeinde und damit auch aus dem Konfessionsteil bedeutet «eine Vernachlässigung der Mitwirkung an einem Dienst in der Kirche, welcher im Einvernehmen und mit Gutheissung durch den Bischof erfüllt wird und ihn dadurch entlastet, andere Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. Ein Austritt aus der Kirchgemeinde ist und bleibt ein Verstoss gegen die kirchliche Gemeinschaft.»

Ein genau zu überlegender Schritt

Dieser Verstoss bedeutet nicht den Abbruch aller Beziehungen mit der Kirche, hat aber doch schwerwiegende Folgen: Aufkündigung der Glaubensgemeinschaft, Verzicht auf die Sakramente und auf die Dienste der Kirche sowie auf den Anspruch einer kirchlichen Beerdigung, Verlust des Mitspracherechts in der Kirche, Schwierigkeit in der Übernahme einer Patenschaft (siehe auch www.bistum-stgallen.ch/aktuell/dokumente).

Rosmarie Früh


Domkapitel mit vier neuen Mitgliedern

Gleich vier Kanoniker sind am Samstagabend, 29. November, in der Kathedrale von Domdekan Markus Büchel ins Domkapitel eingesetzt worden, haben dem Bischof ihre Unterstützung gelobt und dazu Stillschweigen ­ etwas, das bei der kommenden Bischofswahl auf die Probe gestellt werden wird.
Das st. gallische Domkapitel besitzt gemäss päpstlicher Bulle von 1847 das Recht, aus den Diözesanpriestern den Bischof zu wählen. Es ist daher nicht unwichtig, wer im Domkapitel mitwirkt und bei einer Vakanz die Sechserliste erstellt. Bei der Bestellung des 13-köpfigen Domkapitels sind die staatskirchenrechtlichen Organe in die Verantwortung miteingebunden. Der katholische Administrationsrat kann nämlich zwei der vier Residentialkanoniker wählen, und bei der Wahl der acht Landkanoniker hat er ein Mitspracherecht; den Domdekan wählt er aufgrund eines Dreiervorschlages des Bischof aus den Reihen der Kanoniker.

Sorge tragen zum speziellen Recht

Das Recht der St. Galler Ortskirche, den Bischof selbst zu wählen, gehört heute zu den seltenen kirchlichen Rechten. Zu diesem müsse denn auch Sorge getragen werden, sagte Domdekan Markus Büchel bei der Einsetzung von Felix Büchi, Guido Scherrer, Bernhard Sohmer und Alfons Sonderegger. Nach dem öffentlich abgelegten Gelöbnis, dem Bischof und der Kirche treu zu dienen, erhielten die vier Kanoniker das Domherren-Kreuz (in andern Bistümern werden die Kanoniker Domherren genannt).
Von den vier Kanonikern sind nur zwei ganz neu. Mit seinem Amtswechsel vom Pfarrer zum Regens ergab sich bei Guido Scherrer auch ein Wechsel vom Ruralkanoniker zum Residentialkanoniker. Auf das Residentialkanonikat hatte seinerzeit Bernhard Sohmer demissionieren müssen, als er sein Regensamt zugunsten der Pfarreiseelsorge im Seelsorgerverband Mosnang-Mühlrüti-Libingen aufgegeben hatte; nun wurde er von Bischof Ivo wieder zum Ruralkanoniker ernannt.
Zum Ruralkanoniker ernannt hat Bischof Ivo auch Pfarrer Felix Büchi, Seelsorgeeinheit Sargans-Vilters-Wangs. Neu in zweifachem Sinn ist Pfarrer Alfons Sonderegger ­ ist er doch der erste Pfarrer im Residentialkapitel, der nicht unmittelbar am Bischofssitz tätig ist, sondern die Stadtpfarreien St. Otmar und Riethüsli betreut. Auch im Bischöflichen Ordinariat müssen immer mehr Aufgaben von Laien wahrgenommen werden.
Beim Nachtessen mit den Angehörigen und Vertretungen der Kirchgemeinden und Pfarreien gratulierte Hardy Notter als Präsident des mitverantwortlichen Katholischen Administrationsrates den vier neuen Kanonikern und überreichte ihnen eine Münze, die zum Abschluss der Kathedral-Restauration geprägt worden ist.
Felix Büchi dankte namens der vier Kanoniker für die Ehre, im Domkapitel mitwirken zu dürfen. Besonders freut ihn, dass mit ihm neben Georg Schmucki ein weiterer Vertreter einer Seelsorgeeinheit gewählt worden ist. Für ihn ein Zeichen des Aufbruchs, ein Zeichen auch dafür, dass Neues gewagt wird.

Die Residentialkanoniker sind Bischofsvikar Markus Büchel (Domdekan, Jg. 1949), Regens Guido Scherrer (1960), Pfarrer Alfons Sonderegger (1938), Dompfarrer Josef Raschle (1942), 1 Sitz vakant.
Die Ruralkanoniker sind (in der Reihenfolge ihrer Einsetzung) Pfarrer Martin Schlegel, Widnau (1938); Dekan Jakob Fuchs, Heerbrugg (1931); Pfarrer Alfred Germann, Rapperswil (1943); Pfarrer Georg Schmucki, Niederuzwil (1942); Pfarrer Meinrad Gemperli, Wil (1936); Dekan und Pfarrer Josef Wirth, Flawil (1950); Dekan und Pfarrer Bernhard Sohmer, Mosnang (1942); Pfarrer Felix Büchi, Sargans (1956).

Rosmarie Früh


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003