41/2003 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
«Wenn du denkst wie ich, bist du mein Bruder. Wenn du nicht denkst wie ich, bist du doppelt mein Bruder.»
Im Gegensatz zu diesem afrikanischen Sprichwort wissen wir, dass es in
der Natur der Menschen liegt, sich eher zu denen hingezogen zu fühlen,
die ähnlich denken, die gleichen Ansichten teilen, zur gleichen Familie
gehören, den gleichen Glauben oder ähnliche Interessen haben.
Jesus verlangte von den Menschen, einander zu lieben (Joh 13,34), selbst
dann, wenn sie verschieden sind. Das ist schwierig. Doch der Glaube hilft
uns, jemanden zu lieben, der ganz anders ist.
Die diesjährige Missio-Kampagne lädt uns ein, den Dialog mit den
Anderen zu pflegen und Vielfalt als Reichtum wahrzunehmen. Ausgehend vom
Beispiel des Inselstaates Mauritius können auch wir versuchen, diejenigen
besser kennen zu lernen, die uns fremd sind. So schreibt ein Mitglied der
interreligiösen Gruppe «Mosaik» auf Mauritius: «Die
vertiefte Kenntnis unserer Nächsten entzieht der Kultur des Hasses
den Nährboden.»
In der Kollekte am Sonntag der Weltmission solidarisieren wir uns mit den
Gemeinschaften der Weltkirche. Denn auch wir sind ein farbiger Stein im
Mosaik der weltweiten katholischen Kirche. Mit unserer Gabe geben wir dem
Wunsch Ausdruck, die Vielfalt zu bereichern und von der Vielfalt bereichert
zu werden. Deshalb empfehle ich Ihnen ganz herzlich die Kollekte des Weltmissionssonntags
zu Gunsten von Missio.
PS: Der Sonntag der Weltmission muss nicht unbedingt am 19. Oktober 2003 gefeiert werden, sondern kann auf einen anderen Sonntag im Oktober verlegt werden.
Die Studientagung 2003 der Basler Liturgischen Kommission unter dem Titel
«Brannte nicht unser Herz...» widmet sich der inneren und äusseren
Einheit der Initiationssakramente (Taufe, Eucharistie, Firmung). Ziel der
Tagung will es sein, diese Einheit neu zu meditieren, reflektieren, verdeutlichen,
gestalten, feiern und praxisnah zu vermitteln. Deshalb sind neben den Kommissionsmitgliedern
weitere Katecheten/Katechetinnen, Theologen/Theologinnen, Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen,
Pfarrer herzlich willkommen.
Die Tagung findet statt vom 24.26. November 2003 (Montag, 13.45 Uhr,
bis Mittwoch, 12.00 Uhr) in Bethanien, St. Niklausen (OW).
Das detaillierte Tagungsprogramm und der Anmeldetalon können ab Mitte
Oktober bezogen werden beim Pastoralamt des Bistums Basel, Baselstrasse
58, Postfach, 4501 Solothurn, Tel. 0326255847, Fax 0326255832, E-Mail pastoralamt@bistum-basel.ch
Anmeldeschluss: 15. November.
Das dreizehnköpfige Domkapitel im Bistum St. Gallen hat das besondere Vorrecht der Bischofswahl. Darum erhält denn auch jede Neubesetzung in diesem Gremium besonderes Gewicht. Altersbedingte Rücktritte und Stellenwechsel bedingten sowohl im fünfköpfigen Residentialkapitel wie auch im achtköpfigen Ruralkapitel einige Änderungen. Die Residentialkanoniker sind in der Regel am Bischofssitz tätig, die Rural- oder Landkanoniker wirken als Pfarrer in der Seelsorge.
Bei den Ruralkanonikern hat Pfarrer Albert Breu (Jg. 34), Mels, demissioniert.
Er ist nach St. Gallen gezogen, wo er nun an der Kathedrale priesterliche
Dienste leistet.
Als Ruralkanoniker musste auch Pfarrer Guido Scherrer, Neu St. Johann, demissionieren.
Er ist zum Regens ernannt worden und hat seinen Wohnsitz nach St. Gallen
verlegt.
Für die Wahl der zwei Nachfolger ins Ruralkapitel hat das Domkapitel
eine Fünfer-Liste erstellt und diese an den Administrationsrat weitergeleitet,
der zwei ihm minder genehme Kandidaten streichen darf. Bischof Ivo Fürer
hat dann aus der ihm anschliessend übergebenen Liste zwei Kanoniker
ernannt: Pfarrer Felix Büchi (Jg. 56), Sargans-Vilters-Wangs, und Pfarrer
Bernhard Sohmer (Jg. 42), Mosnang-Mühlrüti-Libingen.
Bei den Residentialkanonikern hat Domkustos Paul Strassmann (Jg. 25)
aus Altersgründen demissioniert; er wohnt heute in Gossau. Josef Wick
hat mit seinem Rücktritt vom Regensamt auch als Residentialkanoniker
demissioniert; er ist heute Pfarradministrator in Kaltbrunn und Benken.
Eine weitere Lücke bei den Residentialkanonikern ist mit dem Tod von
Generalvikar Anton Thaler entstanden. Sie ist noch nicht geschlossen worden,
weil der Nachfolger im Amt des Generalvikars kein Weltpriester ist und daher
gemäss dem Wortlaut der Bistumsbulle nicht Mitglied des Domkapitels
sein kann.
Mit Pfarrer Alfons Sonderegger hat Bischof Ivo erstmals einen Residentialkanonikus
ernannt, der in einer St. Galler Stadtpfarrei tätig ist. Bis jetzt
konnten mit Ausnahme der Dompfarrei keine Pfarrer aus Stadtpfarreien ins
Kapitel gewählt werden. Die Tatsache, dass es immer schwieriger wird,
die Residentialstellen mit Mitarbeitern des Ordinariates zu besetzen; veranlasste
Bischof Ivo zu diesem Schritt.
Der Regens wird vom Bischof ernannt. Der Administrationsrat hat ihn nun
auch ins Residentialkapitel gewählt; er bleibt mit Jahrgang 1960 der
jüngste Kanoniker.
Die neuen Kanoniker werden am Samstag, 29. November, von Domdekan Markus
Büchel in ihr Amt eingesetzt, und zwar während des Vorabendgottesdienstes
um 17.30 Uhr in der Kathedrale St. Gallen.
Die bisherigen Residentialkanoniker sind: Bischofsvikar Markus Büchel
(Domdekan), Pfarrer Josef Raschle, St. Gallen-Dom.
Die Landkanoniker sind: Pfarrer Martin Schlegel, Widnau; Dekan und Pfarrer
Jakob Fuchs, Rebstein; Pfarrer Alfred Germann, Rapperswil; Pfarrer Georg
Schmucki, Niederuzwil; Pfarrer Meinrad Gemperli, Wil; Pfarrer Josef Wirth,
Flawil,
Von den vier Residentialkanonikern werden zwei durch Administrationsrat
gewählt (vom Bischof bestätigt) und zwei vom Bischof ernannt.
Der Domdekan wird aus einem Dreiervorschlag des Bischofs aus den gewählten
Land- und Residentialkanonikern durch den Administrationsrat gewählt
und vom Bischof bestätigt.
Bei den Ruralkanonikern ist es etwas komplizierter. Erfolgen Demission oder
Tod eines Landkanonikers in einem ungeraden Monat, dann reicht der Bischof
dem Domkapitel einen Fünfer-Vorschlag ein. Erfolgen Demission oder
Tod in einem geraden Monat, dann stellt das Domkapitel die Fünfer-Liste
zusammen. In beiden Fällen hat der Administrationsrat das Streichungsrecht
von maximal zwei Namen und wird der neue Kanonikus durch den Bischof ernannt.
Dadurch, dass der Administrationsrat zwei der vier Residentialkanoniker
sowie den Domdekan wählen kann und bei der Wahl der acht Landkanoniker
ein Mitspracherecht hat, wird die Mitveranwortung der staatskirchenrechtlichen
Organe dokumentiert, haben sie auch indirekt Einfluss auf die Bischofswahl.