41/2003

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Sonntag der Weltmission

«Wenn du denkst wie ich, bist du mein Bruder. Wenn du nicht denkst wie ich, bist du doppelt mein Bruder.»

Im Gegensatz zu diesem afrikanischen Sprichwort wissen wir, dass es in der Natur der Menschen liegt, sich eher zu denen hingezogen zu fühlen, die ähnlich denken, die gleichen Ansichten teilen, zur gleichen Familie gehören, den gleichen Glauben oder ähnliche Interessen haben.
Jesus verlangte von den Menschen, einander zu lieben (Joh 13,34), selbst dann, wenn sie verschieden sind. Das ist schwierig. Doch der Glaube hilft uns, jemanden zu lieben, der ganz anders ist.
Die diesjährige Missio-Kampagne lädt uns ein, den Dialog mit den Anderen zu pflegen und Vielfalt als Reichtum wahrzunehmen. Ausgehend vom Beispiel des Inselstaates Mauritius können auch wir versuchen, diejenigen besser kennen zu lernen, die uns fremd sind. So schreibt ein Mitglied der interreligiösen Gruppe «Mosaik» auf Mauritius: «Die vertiefte Kenntnis unserer Nächsten entzieht der Kultur des Hasses den Nährboden.»
In der Kollekte am Sonntag der Weltmission solidarisieren wir uns mit den Gemeinschaften der Weltkirche. Denn auch wir sind ein farbiger Stein im Mosaik der weltweiten katholischen Kirche. Mit unserer Gabe geben wir dem Wunsch Ausdruck, die Vielfalt zu bereichern und von der Vielfalt bereichert zu werden. Deshalb empfehle ich Ihnen ganz herzlich die Kollekte des Weltmissionssonntags zu Gunsten von Missio.

+ Joseph Roduit, Abt von St. Maurice
Verantwortlicher des Ressorts Mission der Schweizerischen Bischofskonferenz

 

PS: Der Sonntag der Weltmission muss nicht unbedingt am 19. Oktober 2003 gefeiert werden, sondern kann auf einen anderen Sonntag im Oktober verlegt werden.


Bistum Basel

 

Studientagung der Basler Liturgischen Kommission

Die Studientagung 2003 der Basler Liturgischen Kommission unter dem Titel «Brannte nicht unser Herz...» widmet sich der inneren und äusseren Einheit der Initiationssakramente (Taufe, Eucharistie, Firmung). Ziel der Tagung will es sein, diese Einheit neu zu meditieren, reflektieren, verdeutlichen, gestalten, feiern und praxisnah zu vermitteln. Deshalb sind neben den Kommissionsmitgliedern weitere Katecheten/Katechetinnen, Theologen/Theologinnen, Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen, Pfarrer herzlich willkommen.
Die Tagung findet statt vom 24.­26. November 2003 (Montag, 13.45 Uhr, bis Mittwoch, 12.00 Uhr) in Bethanien, St. Niklausen (OW).
Das detaillierte Tagungsprogramm und der Anmeldetalon können ab Mitte Oktober bezogen werden beim Pastoralamt des Bistums Basel, Baselstrasse 58, Postfach, 4501 Solothurn, Tel. 0326255847, Fax 0326255832, E-Mail pastoralamt@bistum-basel.ch
Anmeldeschluss: 15. November.


Bistum St. Gallen

 

Domkapitel St. Gallen mit vier neuen Kanonikern

Das dreizehnköpfige Domkapitel im Bistum St. Gallen hat das besondere Vorrecht der Bischofswahl. Darum erhält denn auch jede Neubesetzung in diesem Gremium besonderes Gewicht. Altersbedingte Rücktritte und Stellenwechsel bedingten sowohl im fünfköpfigen Residentialkapitel wie auch im achtköpfigen Ruralkapitel einige Änderungen. Die Residentialkanoniker sind in der Regel am Bischofssitz tätig, die Rural- oder Landkanoniker wirken als Pfarrer in der Seelsorge.

Ruralkapitel

Bei den Ruralkanonikern hat Pfarrer Albert Breu (Jg. 34), Mels, demissioniert. Er ist nach St. Gallen gezogen, wo er nun an der Kathedrale priesterliche Dienste leistet.
Als Ruralkanoniker musste auch Pfarrer Guido Scherrer, Neu St. Johann, demissionieren. Er ist zum Regens ernannt worden und hat seinen Wohnsitz nach St. Gallen verlegt.
Für die Wahl der zwei Nachfolger ins Ruralkapitel hat das Domkapitel eine Fünfer-Liste erstellt und diese an den Administrationsrat weitergeleitet, der zwei ihm minder genehme Kandidaten streichen darf. Bischof Ivo Fürer hat dann aus der ihm anschliessend übergebenen Liste zwei Kanoniker ernannt: Pfarrer Felix Büchi (Jg. 56), Sargans-Vilters-Wangs, und Pfarrer Bernhard Sohmer (Jg. 42), Mosnang-Mühlrüti-Libingen.

Residentialkapitel

Bei den Residentialkanonikern hat Domkustos Paul Strassmann (Jg. 25) aus Altersgründen demissioniert; er wohnt heute in Gossau. Josef Wick hat mit seinem Rücktritt vom Regensamt auch als Residentialkanoniker demissioniert; er ist heute Pfarradministrator in Kaltbrunn und Benken. Eine weitere Lücke bei den Residentialkanonikern ist mit dem Tod von Generalvikar Anton Thaler entstanden. Sie ist noch nicht geschlossen worden, weil der Nachfolger im Amt des Generalvikars kein Weltpriester ist und daher gemäss dem Wortlaut der Bistumsbulle nicht Mitglied des Domkapitels sein kann.
Mit Pfarrer Alfons Sonderegger hat Bischof Ivo erstmals einen Residentialkanonikus ernannt, der in einer St. Galler Stadtpfarrei tätig ist. Bis jetzt konnten mit Ausnahme der Dompfarrei keine Pfarrer aus Stadtpfarreien ins Kapitel gewählt werden. Die Tatsache, dass es immer schwieriger wird, die Residentialstellen mit Mitarbeitern des Ordinariates zu besetzen; veranlasste Bischof Ivo zu diesem Schritt.
Der Regens wird vom Bischof ernannt. Der Administrationsrat hat ihn nun auch ins Residentialkapitel gewählt; er bleibt mit Jahrgang 1960 der jüngste Kanoniker.

Einsetzung ins Amt

Die neuen Kanoniker werden am Samstag, 29. November, von Domdekan Markus Büchel in ihr Amt eingesetzt, und zwar während des Vorabendgottesdienstes um 17.30 Uhr in der Kathedrale St. Gallen.
Die bisherigen Residentialkanoniker sind: Bischofsvikar Markus Büchel (Domdekan), Pfarrer Josef Raschle, St. Gallen-Dom.
Die Landkanoniker sind: Pfarrer Martin Schlegel, Widnau; Dekan und Pfarrer Jakob Fuchs, Rebstein; Pfarrer Alfred Germann, Rapperswil; Pfarrer Georg Schmucki, Niederuzwil; Pfarrer Meinrad Gemperli, Wil; Pfarrer Josef Wirth, Flawil,

Wahlprozedere für Kanoniker

Von den vier Residentialkanonikern werden zwei durch Administrationsrat gewählt (vom Bischof bestätigt) und zwei vom Bischof ernannt. Der Domdekan wird aus einem Dreiervorschlag des Bischofs aus den gewählten Land- und Residentialkanonikern durch den Administrationsrat gewählt und vom Bischof bestätigt.
Bei den Ruralkanonikern ist es etwas komplizierter. Erfolgen Demission oder Tod eines Landkanonikers in einem ungeraden Monat, dann reicht der Bischof dem Domkapitel einen Fünfer-Vorschlag ein. Erfolgen Demission oder Tod in einem geraden Monat, dann stellt das Domkapitel die Fünfer-Liste zusammen. In beiden Fällen hat der Administrationsrat das Streichungsrecht von maximal zwei Namen und wird der neue Kanonikus durch den Bischof ernannt. Dadurch, dass der Administrationsrat zwei der vier Residentialkanoniker sowie den Domdekan wählen kann und bei der Wahl der acht Landkanoniker ein Mitspracherecht hat, wird die Mitveranwortung der staatskirchenrechtlichen Organe dokumentiert, haben sie auch indirekt Einfluss auf die Bischofswahl.

Rosmarie Früh


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003