23-24/2003

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Aufruf der Schweizer Bischöfe zum Papstopfer 2003 (Peterspfennig)

Der Papst steht seit jeher im Dienst des Zusammenhaltes der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft auf allen Kontinenten und ist bemüht, dieses Anliegen tatkräftig umzusetzen. Um seinen auch karitativen apostolischen Auftrag an der Einheit im Namen Jesu Christi erfüllen zu können, braucht er unser aller Unterstützung. Der Peterspfennig dient dem Papst dazu, ausserordentliche karitative Projekte zu unterstützen oder selbst durchzuführen. Entgegen anders lautenden Informationen wird der Peterspfennig nicht für administrative Aufgaben des Vatikans verwendet, sondern ausschliesslich für karitative Projekte des Papstes!
Die Zeiten, in denen wir leben, und die Leiden, die den Ärmsten unter uns auferlegt sind, rufen nach der Bezeugung unserer Solidarität. Papst Johannes Paul II. hat immer wieder zu dieser aktiven Solidarität aufgerufen. Er greift auch persönlich ein mit finanzieller und materieller Unterstützung, dem so genannten Peterspfennig. Beispielsweise hilft er im Kampf um ein Gesundheitswesen auch für die Ärmsten, bei Katastrophen und bei der friedlichen Lösung von bewaffneten Konflikten. Dank des Ertrages dieser Kollekte kann er Christen in Osteuropa, Afrika, Lateinamerika und im fernen Asien tatkräftig unterstützen.
Die Schweizer Bischöfe rufen alle Gläubigen auf, aus Anlass des diesjährigen Papstopfers für diese gesamtkirchlichen Aufgaben einen grosszügigen Beitrag zu leisten. Es sei darum allen herzlich empfohlen!

Freiburg, im Juni 2003
Die Schweizer Bischöfe


Bistum Basel

 

Ernennungen


Bistum Chur

 

Ernennungen

Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:


Missiofeier

In der Missiofeier am 21. Juni 2003, um 14.00 Uhr in der Kirche St. Theresia in Zürich, wird Herr Weihbischof Peter Henrici zehn Absolventen/Absolventinnen des Pastoralkurses 2002/03 die bischöfliche Missio canonica für ihren kirchlichen Dienst erteilen.


Ausschreibung

Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers wird die Pfarrei Kerns (OW) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 27. Juni 2003 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.


Bistum St. Gallen

 

«Firmung ab 18» wird bistumsweit eingeführt

Nach vielen intensiven Gesprächen und Diskussionen auf verschiedenen Ebenen und aufgrund von positiven Erfahrungen in Pfarreien, die bereits auf «Firmung ab 18» umgestellt haben, hat sich Bischof Ivo Fürer entschieden, die Erwachsenenfirmung im ganzen Bistum einzuführen. Ab August 2005 werden deshalb keine Fünft- und Sechstklässler mehr gefirmt.
An der Medienkonferenz vom 27. Mai zeigte Bischof Ivo Fürer auf, wie verschieden die Firmpraxis im Laufe der Kirchengeschichte gehandhabt worden war. Es gab Zeiten, in denen der Weihbischof von Konstanz nur alle zehn bis 30 Jahre zur Firmspendung in das Gebiet der Fürstabtei St. Gallen kam. Nach der Gründung des Bistums, also ab 1847, besuchte der Bischof alle vier Jahre eine Pfarrei, um die Buben und Mädchen von der 3. bis zur 6. Klasse zu firmen. Erst seit 1990 wird in der Regel in der 5./6. Klasse gefirmt. Mit der Anhebung des Firmalters antworte die Kirche auf eine Entwicklung der neuen Zeit, sagte Bischof Ivo. Glaube, so fügte er bei, müsse als Möglichkeit für das eigene Leben entdeckt und in freier Entscheidung übernommen werden.

Ein aus der Basis gereifter Entscheid

Schon 1989 dachten der diözesane Priesterrat und der Rat der hauptamtlichen Laienseelsorgerinnen und -seelsorger über eine Verschiebung des Firmalters nach, wird doch die klassenweise Hinführung zum Firmsakrament immer fragwürdiger. In der 1993 gemachten Umfrage zum Religionsunterricht im Bistum St. Gallen forderten 30 von 141 Pfarreien die Heraufsetzung des Firmalters. 1993 und 1994 starteten in den Pfarreien Speicher-Trogen-Wald und Niederuzwil sowie in Rorschach Pilotprojekte mit Firmung ab 18. Zwei Jahre später entschieden sich auch die beiden Räte (Priester und Laien) für eine ausserschulische Firmkatechese und eine Anhebung des Firmalters. 1996 wurde dann aber zurückbuchstabiert und beschlossen, wie bis anhin in der 5./6. Klasse zu firmen. Weiterhin möglich waren jedoch Ausnahmen mit Firmung ab 18, sofern sie das Ordinariat erlaubte und die dazu erarbeiteten Rahmenbewilligungen eingehalten wurden. Davon machten 18 Pfarreien Gebrauch (Flawil, Niederglatt, Herisau, Jona, Niederhelfenschwil, Zuckenriet, Lenggenwil, Wil, Widnau, Balgach, Kirchberg, Gähwil, Rapperswil, Kempraten und in St Gallen St. Fiden, Rotmonten, Neudorf und Halden). Sie profitieren von den Erfahrungen der Pilotpfarreien, in denen bereits 18-jährige Menschen (70 bis 80 Prozent der Altersgruppe) aus eigener Initiative heraus gefirmt worden sind und bewusst gesagt haben: «Ich lasse mich firmen». Wie die Pilotpfarreien erlebten sie ebenfalls, wie befruchtend und belebend sich die Diskussion um die Heraufsetzung des Firmalters und die Motivation für einen neuen Aufbruch auf eine Pfarrei auswirken kann.

Positive Erfahrungen

Die positiven Erfahrungen führten denn auch dazu, dass die diözesanen Räte dem Bischof im Mai 2002 empfahlen, möglichst bald im ganzen Bistum auf Firmung ab 18 umzustellen. In zustimmendem Sinn wurden im Ordinariatsrat und in der Dekanenkonferenz die weiteren Schritte eingehend besprochen. Das Pastoralamt arbeitete zusammen mit der «Arbeitsgemeinschaft Firmung ab 18» (spontan gebildet mit Verantwortlichen aus den Pfarreien, die Firmung ab 18 bereits eingeführt haben oder auf dem Weg dazu sind) verbindliche Regeln zur Firmung ab 18 aus. Beigezogen wurden die Diözesane Kommission für Jugendseelsorge und die Diözesane Katechetische Kommission. Bischof Ivo Fürer hat die Regeln nun in Kraft gesetzt.

Herausforderung und Chance

Firmung im Erwachsenenalter ist eine Herausforderung und eine Chance ­ für die Firmlinge, für die Firmbegleiter/Firmbegleiterinnen und für die ganze Glaubensgemeinschaft. Diözesankatechet Philipp Hautle, der von Anfang an bei allen Firmdiskussionen dabei war, wies darauf hin, dass der bischöfliche Entscheid in einer ersten Phase in den Pfarreien erklärt und dann ­ meist pfarreiübergreifend ­ ein Konzept für den einjährigen Firmweg erarbeitet werden muss. Für den Firmweg braucht es freiwillige Firmbegleiter/Firmbegleiterinnen, die entsprechend vorbereitet werden müssen. Vom eigenen Glaubensweg Zeugnis abzulegen, ist herausfordernd und anspruchsvoll.

Übergangsphase

Noch muss vieles wachsen und reifen, auch noch geklärt werden. Im schulischen Religionsunterricht beispielsweise müssen neue Akzente gesetzt werden. Gedacht wird an ein kirchliches Übergangsritual am Ende der 6. Klasse oder der obligatorischen Schulzeit. In der kirchlichen Jugendarbeit muss «Firmung ab 18» ebenfalls im Auge behalten werden.

Begleitung

Die Bistumsleitung bietet den Pfarreien Hilfe und Unterstützung beim Wechsel auf Firmung ab 18 an. Sie hat damit die Diözesane Arbeitsstelle für Jugendselsorge/DAJU und im Speziellen André Böhning beauftragt. Der Administrationsrat und das Katholische Kollegium unterstützen den Entscheid, indem sie die DAJU um 20 Stellenprozent aufgestockt haben.

Rosmarie Früh
Informationsbeauftragte


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2003