11/2003 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Wir, der Schweizerische Evangelische Kirchenbund, die Schweizer Bischofskonferenz,
die Christkatholische Kirche der Schweiz, der Schweizerische Israelitische
Gemeindebund, die Koordination Islamischer Organisationen Schweiz, teilen
die Sorge vieler Menschen in unserem Land angesichts der krisenhaften Stimmung
und des bedrohten Friedens in vielen Teilen der Welt. Diese ernsthafte Sorge
um den Frieden führt uns als Kirchen und Religionsgemeinschaften unterschiedlicher
Tradition zusammen. Wir bezeugen den gemeinsamen Glauben an den Einen barmherzigen
Gott der Liebe, der Gerechtigkeit und des Friedens. Dieses Zeugnis von Gott
ist unvereinbar mit dem Aufruf zum gegenseitigen Hass und zum Krieg. Die
Legitimation eines Krieges mit religiösen Argumenten zeugt von einem
falschen Gottesverständnis. Es gibt deshalb auch nicht für einen
drohenden Krieg im Irak eine religiöse Rechtfertigung. Krieg sollte
nach Gottes Willen nicht sein. Wir bezeugen die Botschaft der Propheten
in unseren Heiligen Schriften. Sie ruft uns dazu auf, konkret einen Beitrag
zu Liebe, Gerechtigkeit und Frieden zu leisten. Unsere Sorge gilt vorwiegend
der leidenden Zivilbevölkerung. Wir erklären, dass unser Gebet
und unsere humanitäre Mithilfe allen Menschen in Not und allen Opfern
von Gewalt gilt, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Rasse oder ihrer
Religion. Wir erklären, dass wir den konfessionellen und religiösen
Frieden in der Schweiz erhalten wollen. Wir widersetzen uns dem Versuch,
dass auf dem Hintergrund politischer Konflikte zwischen unseren Glaubensgemeinschaften
Gräben des Misstrauens und der Feindschaft gezogen werden. Die Spannungen
und die drohenden Kriege in der Welt sind uns Anlass, hier in der Schweiz
die Achtung voreinander zu bewahren, den Dialog unter uns zu verstärken
und das Band des Friedens zu festigen.
Wir laden die christlichen, jüdischen und muslimischen Glaubensgemeinschaften
in den Regionen und Gemeinden dazu ein, sich unserer Erklärung und
unserem Gebet für den Frieden anzuschliessen. Wir laden die Mitglieder
dieser Glaubensgemeinschaften ein, im Alltag, in der Schule, am Arbeitsplatz
und am Wohnort aufeinander zuzugehen, Möglichkeiten der Begegnung zu
schaffen und die gegenseitige Gastfreundschaft zu pflegen. Wir hoffen kraft
unseres Glaubens auf eine Lösung der weltweiten Konflikte ohne Gewalt
und Krieg. Wir bitten Gott um seinen Beistand und seine Hilfe.
Vom 3. bis 5. März 2003 hat in Luzern (Priesterseminar St. Beat) die 259. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) getagt. Folgende Hauptthemen wurden dabei behandelt:
Die Schweizer Bischöfe haben beschlossen, im Frühling 2004
ein nationales Jugendtreffen zu organisieren. Alle Jugendlichen der Pfarreien,
Bewegungen und anderen Organisationen sind eingeladen, sich zu versammeln,
um ihren Glauben zu vertiefen und ihre Lebenserfahrungen als Christen auszutauschen.
Die SBK schlägt vor, dass dieses nationale Treffen 2004 die diözesanen
Jugendtreffen ersetzt. Ausserdem haben die Schweizer Bischöfe sich
entschieden, Papst Johannes Paul II. einzuladen, damit er im Rahmen dieser
Zusammenkunft den Jugendlichen unseres Landes begegnen kann.
In ihrer Einladung an Johannes Paul II. erinnern die Bischöfe an die
ganz spezielle Beziehung, die den Heiligen Vater mit den Jugendlichen verbindet.
So ist er unter anderem Initiator der Weltjugendtage (WJT) jener ganz
besonderen Momente, bei denen Jugendliche in der Gemeinschaft der Kirche
Christus begegnen können. Hunderte von Schweizern waren in Denver,
Paris oder Rom dabei, und mehr als 800 sind nach Toronto geflogen. Aus Anlass
eines nationalen Treffens 2004 könnten zahlreiche Jugendliche die einzigartige
Möglichkeit haben, Johannes Paul II. persönlich kennen zu lernen
und so die Erfahrung der Universalkirche zu machen.
Diese Einladung kommt zustande nach Absprache mit den wichtigsten katholischen
Jugendorganisationen in den verschiedensten Sprachregionen.
Konkret heisst das: Wenn der Papst einem solchen Besuch zustimmt, könnte
dies in Form einer «Blitzreise» geschehen, und zwar während
eines Tages (und allenfalls einer Nacht), da die Schweiz sehr nahe bei Rom
liegt. Das nationale Treffen wird sehr wahrscheinlich im Mai oder im Juni
2004 stattfinden; in einer Stadt, die leicht erreichbar und zentral gelegen
ist. Zumal die Agenda von Johannes Paul II. sehr gefüllt ist, warten
die Bischöfe auf eine Antwort aus Rom, bevor sie Datum und Ort festlegen.
Das nationale Treffen wird jedenfalls so oder so stattfinden, ob der Papst
nun komme oder nicht.
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass es sich hierbei lediglich um eine
Einladung handelt, von der die Bischöfe hoffen, dass der Papst sie
annimmt, zumal noch viele Faktoren berücksichtigt werden müssen.
Eine grundsätzliche Antwort aus Rom könnte noch vor dem Sommer
eintreffen.
Nach der nationalen interreligiösen Feier für den Frieden,
die am Mittwoch im Berner Münster stattfand, bekräftigen die Schweizer
Bischöfe erneut ihren alarmierenden Hilferuf im Hinblick auf die Krise
im Heiligen Land. Die ganze Bevölkerung dieser Region lebt in einer
dramatischen Situation, welche zudem seit einigen Monaten ganz von der Gefahr
eines Irakkrieges überschattet wird. Selbst die Präsenz von christlichen
Gemeinschaften in Palästina ist angesichts des Ausmasses des gegenwärtigen
Konflikts und der damit verbundenen wirtschaftlichen Verwüstung bedroht.
Es muss für eine wirksame und sofortige Unterstützung gesorgt
werden. Mgr. Pierre Bürcher, Weihbischof in Lausanne, wurde selber
Zeuge dieses Notstandes: Er ist im Januar ins Heilige Land gereist und hatte
zahlreiche Kontakte mit der lokalen Bevölkerung, sowohl mit der palästinensischen
als auch mit der israelischen.
Zurzeit bauen die israelischen Behörden eine Mauer, welche die palästinensische
Bevölkerung von der israelischen trennt. Mit der Errichtung der Mauer
in Bethlehem wurde bereits begonnen. Am Stadteingang sind beispielsweise
Dutzende von christlichen Familien, die in der Nähe des Grabs von Rachel
wohnen, eingeschlossen, isoliert und von jeglichen Infrastrukturen abgeschnitten.
Diese Situation, wie auch viele andere entlang dieser Mauer, ist unhaltbar.
Die SBK verlangt die Einstellung dieser diskriminierenden Massnahmen gegenüber
der lokalen Bevölkerung. Sie bittet inständig darum, dass Bethlehem
eine Stadt bleibt, in der jeder sich frei bewegen, beten und in Frieden
leben kann. Eine wirkliche Lösung kann nur in einem echten und friedlichen
Engagement gefunden werden, und zwar seitens der Palästinenser wie
auch seitens der Israelis. Schliesslich unterstützt die SBK alle Projekte
für den Frieden, die von verschiedenster Seite möglich werden,
und ermutigt das Handeln des Bundesrates zu Gunsten des Friedens und der
Gerechtigkeit in dieser Region.
Die Bischöfe ihrerseits empfehlen besonders das Karfreitagsopfer in
den katholischen Kirchen unseres Landes, das für die Not leidende Bevölkerung
im Heiligen Land bestimmt ist. Ausserdem unterstützten sie nachdrücklich
die Organisation von Wallfahrten ins Heilige Land, soweit es die politischen
Umstände erlauben, weil dies für die Christen der Region ein Zeichen
der Solidarität ist. Sie empfehlen ebenfalls eine Intensivierung des
interreligiösen Dialogs unter Christen, Juden und Muslimen. Ein solcher
Dialog wird zur Versöhnung und zur gemeinsamen Suche nach Frieden führen.
Die Arbeitsgruppe Bioethik der SBK hat am vergangenen Montag ihre Stellungnahme
«Der Status von Embryonen» (Dieses Dokument
steht auf Internet (www.kath.ch/sbk) zur Verfügung.) zum
Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes an die Parlamentarier von National-
und Ständerat übergeben. Sie setzt sich darin kritisch mit der
Vorlage des Embryonenforschungsgesetzes auseinander und zeigt auch, welche
Inkonsistenzen darin nicht zu überzeugen vermögen: Die Arbeitsgruppe
Bioethik weist darauf hin, dass rund 16 Stunden nach Beginn der Befruchtung
durch die Chromosomenvereinigung die genetische Individualität des
neuen Menschen festgelegt ist. Von diesem Zeitpunkt an sind keine Entwicklungssprünge
mehr zu sehen. Von daher ist eine Verkürzung der gesetzlichen Frist,
innerhalb derer ein Embryo zur Stammzellengewinnung zerstört werden
kann, keine Antwort auf diese grundsätzliche Feststellung: Der Embryo
entwickelt sich nicht zum Menschen sondern von Anfang an als Mensch. Es
kann deswegen keine Rede davon sein, dass die Schutzwürdigkeit schrittweise
mit der Entwicklung wachse. Schutzwürdigkeit ist im Gegenteil von allem
Anfang an voll gegeben.
Diese biologische Tatsache hat rechtliche Konsequenzen für den Rechtsstatus
von Embryonen: Unabhängig davon, ob man ihnen ein Personsein zusprechen
will, sind sie künftige Rechtssubjekte und entwickeln sich als solche
ohne Bruch dazu.
Fazit: Die christliche Sicht des Menschen als Gottes Ebenbild ist mit den
embryologischen Erkenntnissen vereinbar: Beide zeigen, dass dem Embryo bereits
im frühesten Stadium die Menschenwürde nicht abgesprochen werden
kann und ihm somit ein grundrechtlicher Schutz vor Instrumentalisierung
für fremde Zwecke zuerkannt werden muss. Aus Achtung der Menschenwürde
des Embryos ist es weniger schwerwiegend, wenn ein Embryo in vitro, der
als so genannt «überzählig» nicht mehr implantiert
werden kann, «sterben gelassen wird», als wenn er zu Forschungszwecken
verbraucht wird. Dieses Dilemma selbst zeigt, dass es keine befriedigende
Lösung gibt für ein Problem, in das uns die
In-vitro-Fertilisation geführt hat. Die Instrumentalisierung menschlichen
Lebens zu Forschungszwecken ist aber aus einer ethischen Sicht, die sich
der Achtung der Menschenwürde verpflichtet weiss, schlechthin inakzeptabel.
Sara Franz als Pastoralassistentin für die Pfarrei Arbon (TG) per 1. März 2003.
Diözesanbischof Amédée Grab ernannte die folgenden neu geweihten Ständigen Diakone:
Im Weiteren ernannte er
Diözesanbischof Amédée Grab erteilte die Missio canonica
Die Priesterjubilar sind auf Donnerstag, 26. Juni 2003, nach Chur ins
Priesterseminar St. Luzi eingeladen. Die Einladungen mit den genaueren Angaben
werden den Jubilaren persönlich zugestellt.
Falls jemand aus dem Kreis der einzuladenen Jubilare auf der Liste nicht
erwähnt sein sollte, bitten wir höflichst um Mitteilung an die
Bischöfliche Kanzlei, z.Hd. von Frau A. Högger, Hof 19, Postfach
133, 7002 Chur oder Telefon 0812586073.
Mit Erreichung des Pensionsalters will sich Dr. Anton Thaler von seinen vielfältigen und belastenden Aufgaben entlasten. Auf Ende Mai 2003 gibt er daher sein Amt als Leiter des diözesanen Personalamtes ab. Er hat dieses im April 1998, von der Theologischen Fakultät Fulda her kommend, angetreten und führt es seit Juni 2002 zusammen mit Peter Lampart. Im Halbamt bleibt Anton Thaler Generalvikar. Er wird als solcher weiterhin im Ordinariat mitarbeiten, Firmungen spenden, die Pfarreien visitieren und sich seinem Spezialbereich Liturgie widmen. Der Dompfarrer kann ebenfalls weiterhin auf seine Dienste an der Kathedrale zählen, bleibt er doch auch Mitglied des Domkapitels.
Während 33 Jahren hat Pfarrer Bruno Kutter die Pfarrei Bad Ragaz
geleitet. Mit seinen 70 Jahren will er nun in den Ruhestand treten. Daher
ist auf Herbst 2003 die Pfarrstelle (100 Prozent) neu zu besetzen.
Interessenten melden ihre Bewerbung bis zum 31. März 2003 an das Bischöfliche
Ordinariat, Personalamt, Peter Lampart, Klosterhof 6b, Postfach 263, 9001
St. Gallen.
Weitere Auskunft erteilt Marlis Küchler, Präsidentin des Kirchenverwaltungsrates
Bad Ragaz, Telefon 0813024838.
Pfarrer und Kanonikus Guido Scherrer ist zum Regens des Bistums St. Gallen
berufen worden. Daher sind im Seelsorgeverband Ebnat-Kappel Neu St.
Johann die Pfarrstellen von Ebnat-Kappel und Neu St. Johann zur Wiederbesetzung
ausgeschrieben. Die beiden Pfarreien dürfen auf eine langjährige
fruchtbare Zusammenarbeit zurückblicken. Der neue Pfarrer wird seine
Tätigkeit gemeinsam mit einem Seelsorgeteam aufnehmen können.
Der Wohnort wird in Neu St. Johann sein. Der Amtsantritt ist auf 1. September
oder nach Vereinbarung vorgesehen.
Interessenten richten ihre Bewerbung bis 24. März 2003 an das Bischöfliche
Ordinariat, Personalamt, Dr. Anton Thaler, Klosterhof 6b, Postfach 263,
9001 St. Gallen.
Weitere Auskunft erteilen Markus Maier, Präsident des Kirchenverwaltungsrates
Ebnat-Kappel (Telefon 0719933230) und Titus Schmid, Präsident des Kirchenverwaltungsrates
Neu St. Johann (Telefon 0719960311).
Am Sonntag, 24. Februar, hat Dekan Reto Oberholzer in der Mehrzweckhalle
von Schänis (die Kirche wird zurzeit renoviert) den 59-jährigen
Josef Buchmann als neuen Pfarrer von Schänis und Maseltrangen eingesetzt.
Josef Buchmann hat die Nachfolge von Adri van den Beemt angetreten, der
seit Dezember 2001 Pfarrer von Goldach und Untereggen ist. Er selber war
zuvor während zehn Jahren Pfarrer im Seelsorgeverband Bütschwil-Ganterschwil
und nochmals vorher von 19801993 Pfarrer in Engelburg. Während
seiner Zeit als Kaplan in Wattwil von 19731980 war er auch Kantonalpräses
von JungwachtBlauring.
Angesprochen vom Thema oder gespannt auf die übrigen Teilnehmenden
die einen, skeptisch oder ohne grosse Erwartungen die andern, waren die
rund zwanzig Teilnehmenden zum ersten diözesanen Impulstag für
Seelsorgerinnen und Seelsorger zwischen 60 und 65 Jahren am 24. Februar
ins Seminar St. Georgen-St.Gallen gekommen. Dankbar für das Geschenk
dieses Tages mit Impulsen, Selbstreflexionen, Gesprächen und Austausch
in Gruppen und in der Gesamtrunde, dankbar für die Gelegenheit zur
Standortbestimmung, dankbar auch für die Begegnung mit Kolleginnen
und Kollegen in ähnlicher Situation, gingen sie am späten Nachmittag
wieder auseinander. «Ich habe mich wohl gefühlt in dieser Runde»
und «Für mich war es ein spiritueller Einkehrtag». Was
von zwei Teilnehmenden laut ausgesprochen wurde, dürfte, auf die gelöste
Atmosphäre zu schliessen, für alle gegolten haben. Es war daher
auch nicht verwunderlich, dass für die Altersgruppe zwischen 60 und
65 weitere solcher Impulstage gewünscht werden.
Der Wunsch nach einer Art Vorbereitung auf die Pensionierung bzw. auf das
Alter, ähnlich wie es grössere Firmen oder öffentliche Verwaltungen
für ihre Mitarbeitenden machen, war schon vor längerer Zeit im
Personalamt deponiert worden. Stephan Brunner, der neue Bildungsleiter des
Bistums St. Gallen, konnte ihn nun erfüllen. Achtsam und einfühlsam
führte der 36-Jährige anhand der biblischen Erzählung von
Mose am brennenden Dornbusch durch den Tag. Brennt das Feuer meiner Berufung
noch? Wie kann ich es auch in Zukunft am Brennen halten? Mit welchen Perspektiven
für mich und meine Arbeit gehe ich in die kommenden Jahre? Der Dornbusch
brennt ohne zu verbrennen ist «burn out» für mich
ein Thema?
Mit erstaunlicher Offenheit liessen die Teilnehmenden einander an den Antworten
teilhaben. Teilhaben auch an ihren Ängsten, Befürchtungen, an
ihrer Müdigkeit, aber auch am immer noch brennenden Feuer, an der noch
nicht erloschenen Freude an der Berufung, an der Freude auf die Zeit, die
Entlastung von der Arbeit bringen soll.
Weil Stephan Brunner nicht die Funktion eines Briefträgers zum Personalamt
übernehmen wollte, waren nachmittags die beiden Personalleiter Anton
Thaler und Peter Lampart anwesend. Dies wurde denn auch sehr geschätzt.
Geklärt werden konnte dabei, dass es angesichts der prekären Personalsituation
natürlich vom Personalamt aus wünschenswert ist, wenn der Priester
nicht vor 70 voll in Pension geht, sondern über das AHV-Alter hinaus
in einem Rahmen, der für ihn, auch von der Gesundheit her, stimmt,
noch einsatzbereit ist.
Pfarrer Linus Looser, Oberhelfenschwil
Oberhelfenschwil im Toggenburg und Erzdiözese Popayan in Kolumbien
hier wie dort war der am 21. Februar verstorbene Linus Looser daheim.
Hier wie dort hat er segensreich gewirkt. In Oberhelfenschwil ist er am
28. Februar 2003 beerdigt worden.
Weil nach der Priesterweihe im Jahre 1943 für Linus Looser keine Stelle
im Bistum frei war, zog er nach Lehrtätigkeiten in Freiburg und Zürich
1946 als Missionar nach Kolumbien. Und weil vierzig Jahre später nicht
mehr von Priesterüberfluss, sondern von Priestermangel die Rede war,
demissionierte er erst Ende 1994 als Pfarrer von Oberhelfenschwil. Mit seiner
Schwester Albina, der treuen Begleiterin und Helferin, konnte er im Pfarrhaus
bleiben, denn heute ist der Pfarrer von Lichtensteig auch Pfarrer von Oberhelfenschwil.
Linus Looser ist am 4. Oktober 1916 in Alt St. Johann geboren und mit neun
Geschwistern aufgewachsen. Zwei seiner Schwestern haben ebenfalls den geistlichen
Stand gewählt; Sr. Armina lebt immer noch in Kolumbien. Er besuchte
das Gymnasium des Missionshauses Bethlehem und studierte anschliessend Theologie
an der Universität Freiburg. Die vierzehnjährige Missionstätigkeit
(19461960) hat ihn geprägt. Seine in Übersee gemachten reichen
Erfahrungen sind nach seiner Rückkehr zuerst der Pfarrei Herisau und
ab 1966 der Pfarrei Oberhelfenschwil zugute gekommen. Als weltoffener, toleranter
Priester hat er immer über die eigene Pfarrei hinaus gedacht, war ihm
die Ökumene ein grosses Anliegen. Dank seines ausgeglichenen Wesens
und seiner Herzensgüte hat Linus Looser nicht nur in der Pfarrei, sondern
während der zwölfjährigen Amtszeit als Dekan im damaligen
Dekanat Obertoggenburg auch unter den Mitbrüdern segensreich gewirkt
selbst in Zeiten grosser Spannungen. Die jährlichen Dekanatstreffen
auf der Alp Sellamatt waren gern besuchte Anlässe. Dank seiner Sprachkenntnisse
hatten die spanischen Gastarbeiter in Herisau und später im Toggenburg
in Linus Looser einen verständnisvollen geistlichen Betreuer. Er war
auch Mitglied des Katholischen Kollegiums.
Immer wieder ist Linus Looser für einige Wochen nach Kolumbien und
vor allem in die Bubenstadt «Ciudad Don Bosco» in Medellin gereist.
Die 600 Jugendlichen dort werden von seinem grossen Freundeskreis und der
Pfarrei Oberhelfenschwil mitunterstützt, auch nachdem er sich selber
nicht mehr aktiv für dieses von Salesianern geleiteten Werk einsetzen
konnte. Von einem 1999 erlittenen Schlaganfall hatte er sich nicht mehr
erholen können, weshalb im März 2001 der Eintritt in die Pflegestation
des Seniorenheimes Dorfplatz in Oberhelfenschwil notwendig geworden war.
Dort ist er gestorben, und in Oberhelfenschwil wurde er am 28. Februar beerdigt.