1-2/2003 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Die Inländische Mission verleiht einen Preis an zwei oder drei Pfarreien
der Schweiz zum Thema «Glaubensverkündigung und Seelsorge».
Das Projekt sollte mit der Pfarrei oder innerhalb der Pfarrei realisiert
werden. Die gekrönten Projekte werden mit Fr. 25000. pro Pfarrei
belohnt, um die Verwirklichung zu ermöglichen. Bewertungskriterien
sind «Innovation», «Verständlichkeit der Kommunikation»,
«Akzeptanz der Gesellschaft», «Einbezug der jungen Generation,
insbesondere Familien», «Übersetzung der biblischen Botschaft
in die Lebenswelt von heute».
Eingabefrist der Konzepte: 17. März 2003.
Genauere Angaben und Kontaktadresse: Inländische Mission, Schwertstrasse
26, 6300 Zug, Tel. 0417101501, E-Mail info@inlmiss.ch
Die DAMP «Deutschschweizerische Arbeitsgruppe für MinistrantInnenpastoral» bietet 2003 folgende Kurse und Tagungen an:
Für jugendliche Leiterinnen und Leiter ab Jahrgang 1988: Samstag/Sonntag, 8./9. März 2003 in Rheineck (SG) und Samstag/Sonntag, 8./9. November 2003 in Einsiedeln.
Für Leiter und Leiterinnen, die vor Oktober 2002 einen Kurs 1 besucht haben: Samstag/Sonntag, 22./23. März 2003 in Luzern.
Für Frauen und Männer, die das Amt des Präses neu übernehmen oder übernommen haben: Samstag, 20. September 2003 in Luzern.
Mittwoch, 29. Oktober 2003 in Zürich.
Die Anmeldeunterlagen sind im Internet unter www.minis.ch abrufbar. Sie werden auch den Pfarrämtern über die Bistumsversände zugestellt oder können auf der Arbeitsstelle DAMP bezogen werden: Arbeitsstelle DAMP, Bederstrasse 76, Postfach 147, 8027 Zürich, Telefon 012041779, E-Mail damp@minis.ch
Eine herausragende Persönlichkeit ist gestorben, eine Katastrophe
ist geschehen, ein Weltstar heiratet. Aus einem solchen Anlass findet ein
Gottesdienst statt, der nationales Interesse weckt. Die Öffentlichkeit
nimmt Anteil, und es entsteht der Wunsch nach einer Fernseh- oder Radioübertragung.
Die Medien nehmen selbstverständlich an, dass dies auch vor Ort erwünscht
und möglich ist. Die Verantwortlichen in der Pfarrei oder Kirchgemeinde
müssen entscheiden, und zwar unter grossem Zeitdruck.
Für diese Situation bietet die folgende Handreichung Informationen
und Hilfen an.
a. Betroffene und deren Angehörige
Sind die direkt Betroffenen mit der medialen Übertragung einverstanden? Müssen sie besonders betreut werden? Bei Trauergottesdiensten muss die Diskretion der Fernsehaufnahmen gewährleistet sein. Generell ist gegen Übergriffe zudringlicher Medienleute Vorsorge zu treffen.
b. Konfessionelle oder ökumenische Feier?
Welche Konfession ist zuständig? Welche Konfessionen (oder gar Religionen) müssen mit einbezogen werden? Entscheidend in dieser Frage ist nicht immer die Kirche, in welcher die Feier stattfindet, sondern (z.B. bei Unglücksfällen) die konfessionelle Zugehörigkeit der Betroffenen. Sind auch Angehörige anderer Konfessionen oder Religionen dabei? Wie kann das berücksichtig werden? Wer hat die kirchliche Federführung bei der Gottesdienstgestaltung?
c. Liturgieverantwortliche und Eigentümerin des Übertragungsortes
Die Erlaubnis (bzw. das Verbot) zu medialen Aufnahmen erteilen sowohl der oder die Verantwortliche für die Liturgie wie auch die Eigentümerin der Kirche. In der römisch-katholischen Kirche ist der Letzt-Zuständige für die Erlaubnis einer medialen Übertragung der jeweilige Ortsbischof. In der evangelisch-reformierten Kirche ist dies die örtliche kirchliche Behörde, manchmal auch die politische Gemeinde. An die Erlaubnis zur medialen Übertragung bzw. zu elektronischen Aufzeichnungen eines Gottesdienstes können von Seiten der Kirchen auch formale oder einschränkende Bedingungen geknüpft werden.
d. Die Medien
Die redaktionelle Verantwortung für die Sendung liegt bei den Medien. Sie entscheiden letztlich, ob und wie etwas über den Sender läuft. Aus programmlichen oder aus journalistischen Gründen werden unter Umständen von Seiten des Senders Wünsche angebracht. Solche Gestaltungswünsche oder Eingriffe in die Liturgie können sich auf die gottesdienstliche Feier positiv auswirken, sie können aber auch einen unangebrachten Störfaktor darstellen. Es ist daher wichtig, dass die Liturgieverantwortlichen (beraten vom kirchlichen Radio- und Fernsehbeauftragten) ihre eigenen Vorstellungen klar machen, um so eine für beide Seiten optimierte Lösung zu finden.
Gottesdienste anlässlich von aussergewöhnlichen Ereignissen stellen in Bezug auf die liturgische Vorbereitung und Gestaltung eine besondere Herausforderung dar. Die Kirchen reden zu Menschen, die mit dem Gottesdienst wenig vertraut sind. Das gilt sowohl für Anwesende in der Kirche wie auch für Zuhörende und Zuschauende am Radio oder Fernsehen. Wir wirkt die Gestaltung des Gottesdienstes auf ein breites Publikum, auf Menschen, die wenig Kenntnisse von Kirchen und deren Gebräuchen haben? Auf eine klare, einsichtige und durchschaubare Gestaltung und auf eine allgemein verständliche Sprache muss besonderer Wert gelegt werden. Wie wirken die liturgischen Gewänder? Wie die Aufteilung zwischen männlichen und weiblichen Rollenträgern in der Liturgie?
Meist werden solche Gottesdienste ökumenisch gestaltet. Es wird dann kirchenpolitisch ausgelöst eine Vielzahl von Sprechenden aufgeboten, damit alle an der Übertragung beteiligten Kirchen im Ablauf der Liturgie ihren Platz finden. Auch können dies Personen sein, die von den Angehörigen zu Beiträgen gebeten werden. Diese (oft unvermeidliche) Ansammlung von Sprechenden geht allerdings meist auf Kosten der inneren Dramaturgie und Stimmigkeit der Feier. Es ist deshalb notwendig, die Anzahl der Mitwirkenden zugunsten der inhaltlichen und formalen Qualität vernünftig zu optimieren. Das heisst: Es sollen nur Personen reden, die etwas zu sagen haben und es auch können. Erhöhte Qualitätsanforderungen gelten auch für Auftritte von Musikern oder anderen Künstlern. Jedenfalls hilft es, wenn der Liturg/die Liturgin durch die Feier führt und auftretende Personen ankündigt. Die Liturgie-verantwortlichen und die kirchlichen Medienbeauftragten arbeiten trotz erschwerten Bedingungen (kurze Vorbereitungszeit, eventuell Mitwirkende ohne Gottesdiensterfahrung) mit dem nötigen Taktgefühl, aber auch mit Bestimmtheit auf einen würdigen, genuinen Gottesdienst hin.
Im Vorfeld ist mit der Redaktion des Senders abzuklären, ob eine Reportage über den Gottesdienst intendiert ist oder ob eine eigentliche «Gottesdienst-Übertragung» stattfinden soll, bei der die Rezipienten zur Mitfeier eingeladen werden.
a. Bei einer Reportage nimmt der journalistische Kommentar über
den Anlass des Gottesdienstes einen wichtigen Platz ein, es werden die teilnehmenden
Personen beschrieben, die prominenten Gäste benannt (und gezeigt),
Erklärungen zum liturgischen Geschehen abgegeben usw. Wenn eine solche
Reportage über den Gottesdienst gekürzt und zeitlich verschoben
ausgestrahlt wird und dieses offen gelegt wird, steht dem auch aus kirchlicher
Sicht nichts entgegen.
b. Bei einer Gottesdienst-Übertragung, die primär auf den Einbezug
und die Möglichkeit der Mitfeier der Rezipienten angelegt ist, muss
die Liturgie so weit selbsterklärend sein, dass sich ein zusätzlicher
Kommentar weitgehend erübrigt. Ein sparsam eingesetzter Kommentar kann
jedoch unter Umständen mithelfen, einem Gottesdienst-ungewohnten Publikum
das liturgische Geschehen zu erschliessen.
c. In der Regel sind die Übertragungen von Anlass-Gottesdiensten Mischformen
zwischen Reportagen und kommentierten religiösen Feiern. Gerade deshalb
ist wichtig, dass die Verantwortlichen des Übertragungsteams (Redaktion,
Regie, Kommentar) Erfahrung in der Übertragung gottesdienstlicher Feiern
mitbringen.
Bei Feiern mit Prominenten aus Politik und Sport ist die Gefahr gross,
dass von Seiten des Senders Kommentatoren eingesetzt werden, die mit religiösen
Übertragungen nicht vertraut sind und kaum kirchliche oder liturgische
Kenntnisse mitbringen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass in solchen Fällen
von den Liturgieverantwortlichen eine Begleitung und Beratung durch die
Fachredaktion Religion oder durch den kirchlichen Radio- und Fernsehbeauftragten
verlangt wird.
Die Liturgieverantwortlichen leiten in jedem Fall die notwendigen Angaben
für das Drehbuch wie Predigttexte, Schrifttexte, Erklärungen,
Gestaltungshinweise usw. frühzeitig und vollständig an die zuständige
Redaktion weiter.
Da die Qualität einer solchen Gottesdienstübertragung das Bild
der Kirche in der Öffentlichkeit weit mehr bestimmt als die regelmässigen
Übertragungen am Sonntagvormittag, ist eine besondere Kompetenz der
Mitwirkenden von Seiten der Kirche und der Medien zu verlangen.
Die kirchlichen Radio- und Fernsehbeauftragten üben im Auftrag ihrer
Kirche eine Mittlerfunktion zwischen den Kirchen und den Medien aus. Sie
können im Vorfeld beratend mitwirken, um bei den Verhandlungen mit
der Medienseite die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Sie können
gegenüber den Medien als Ansprechpartner dienen und den Liturgieverantwortlichen
helfen, einen mediengerechten Ablauf des Gottesdienstes zu erarbeiten.
a. Sponsoring Werbung
Werbeeinblendungen während einer gottesdienstlichen Feier sind nicht gestattet, sie würden deren Würde und liturgischen Charakter verletzen. Ebenso ist bei einer Gottesdienst-Übertragung unlautere Werbung wie Aufnahmen von Markenzeichen und Firmennamen nicht gestattet.
b. Kauf und Verkauf von Übertragungsrechten
Es widerspricht der Würde des Gottesdienstes, mit dem Verkauf von Übertragungsrechten Geld zu verdienen oder Sendezeit für die Übertragung zu kaufen. Wir gehen davon aus, dass die Übertragung wichtiger gottesdienstlicher Feiern zum Vollprogramm eines Senders gehört und nicht entgolten werden muss. Mehr als ein Programmveranstalter ist jedoch am Ort nicht zuzulassen. Dafür soll der zugelassene Sender den Mitbewerbern Sendematerial überlassen.
c. Weitere Medien und Ordnungsdienst
Meistens wünschen weitere Medienschaffende am Gottesdienst anwesend zu sein, um über den Anlass zu berichten. Ihnen sind eigene Plätze zuzuweisen. Mit Fotografen müssen im Voraus klare Absprachen getroffen werden, von wo aus sie fotografieren können und wo sie sich während der Feier bewegen dürfen. Blitzlichtaufnahmen stören den Gottesdienst und sind daher zu untersagen. Fotografen, mit denen dies nicht voraus verbindlich geregelt wurde, sollten nicht zugelassen werden. Der Zugang zur Kirche soll mit Hilfe von Ordnungsdiensten organisiert und begrenzt werden. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig zu überlegen, ob im Nachgang zur Feier ein Pressetermin anberaumt werden muss.
d. Adressen
Kirchliche Radio- und Fernsehbeauftragte: Katholischer Mediendienst (www.kath.ch/mediendienst) P. Willi Anderau Bederstrasse 76, 8027 Zürich Telefon 012041770 willi.anderau@kath.ch Reformierte Medien (www.ref.ch) Pfr. Martin Peier Müller-Friedberg-Strasse 33, 9000 St. Gallen Telefon 0712464060 / 012993311 martin.peier@ref.ch Fachredaktionen DRS: Radio DRS Redaktion Religion Studio Basel Novarastrasse 2, 4024 Basel Telefon 0613653411 Fernsehen DRS Redaktion Religion Fernsehstrasse 14, 8052 Zürich Telefon 013055840Diese Hinweise wurden von den Radio- und Fernsehbeauftragten P. Willi Anderau, Katholischer Mediendienst, und Pfr. Martin Peier, Reformierte Medien, erarbeitet. Katholischerseits wurden diese Hinweise vom Medienreferenten der SBK, Weihbischof P. Henrici und von der Fachgruppe Radio und Fernsehen durchgesehen und zur Veröffentlichung empfohlen.
Josef Oehen, Chorherr, Beromünster
Am 24. Dezember 2002 starb in Beromünster Chorherr Josef Oehen. Am
27. Juni 1926 geboren, empfing der Verstorbene am 29. Juni 1955 in Solothurn
die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Littau (19551959) und in
Arlesheim (19591965). Von 19651972 war er Pfarrer in Kaiseraugst,
von 19721973 Pfarradministrator in Aadorf. Im Jahre 1973 kam er als
Pfarradministrator in Wuppenau zum Einsatz; in den Jahren 19781996
wirkte er als Pfarrer der Pfarreien Wuppenau, Welfensberg und Heiligkreuz
und seit 1996 als Chorherr des Stiftes St. Michael in Beromünster.
Er wurde am 30. Dezember 2002 in Beromünster beerdigt.
In den «Handreichungen zur Taufpastoral» (hrsg. durch das
Pastoralamt des Bistums Basel, Christkönigssonntag 2002) ist ein sinnentstellender
Fehler enthalten:
Seite 18, 8. Zeile von unten: «nicht» ist zu streichen; es muss
heissen: «Es geht um eine differenziertere und umfassendere Sicht
der Taufe mit allen Beteiligten...».
Weitere Exemplare der Handreichungen können bei: Bischöfliche
Kanzlei, Druck und Versand, Postfach 216, 4501 Solothurn (E-Mail versand@bistum-basel.ch),
bestellt werden.
Datum: Mittwoch bis Sonntag, 28. Mai bis 1. Juni 2003 (Beginn 17.00 Uhr;
Schluss 12.00 Uhr).
Ort: Berlin.
Leitung: Gabriele Berz-Albert, römisch-katholisch, Diözesane Fortbildung
Bistum Basel; Hermann Kocher, evangelisch-reformiert, Fachstelle Weiterbildung,
Bern; Klaus Wloemer, christkatholisch, Dozent für Theologie, LLB Uni
Bern.
Teilnehmende: max. 20 Pfarrer/Pfarrerinnen und weitere kirchliche Mitarbeitende.
Kosten: Kursgeld: ca. Fr. 290. (inkl. Kirchentagspass und ÖV in
Berlin); Unterkunft: ca. Fr. 560.; Verpflegung/Reise: individuell.
Anmeldung: bis 15. Januar 2003 an: Diözesane Fortbildung Bistum Basel,
Postfach 216, 4501 Solothurn, E-Mail fortbildung@bistum-basel.ch
Datum: Dienstag bis Donnerstag, 21.23. Oktober 2003.
Ort: Bildungshaus Stella Matutina, 6353 Hertenstein.
Leitung: Dr. Ulrich Luz, Prof. für Neues Testament an der CE Theologischen
Fakultät der Universität Bern, Solothurn/Laupen; Fabian Berz-Albert,
Leiter Diözesane Fortbildung des Bistums Basel.
Teilnehmende: 12 bis 16 Pfarrer/Pfarrerinnen, Priester, Gemeindeleiter/Gemeindeleiterinnen,
Theologen/Theologinnen der verschiedenen Konfessionen.
Kosten: Kursgeld: ca. Fr. 150.; Unterkunft/Verpflegung: ca. Fr. 250..
Anmeldung: bis zum 15. Januar 2003 an: Diözesane Fortbildung Bistum
Basel, Postfach 216, 4501 Solothurn, E-Mail fortbildung@bistum-basel.ch
Auf Sonntag, 30. März 2003, lädt Bischof Kurt Koch Jugendliche, junge Erwachsene und Engagierte in der Jugendpastoral (aus Pfarreien und Jugendorganisationen) zum Bistums-Jugendtreffen nach Solothurn ein. Das siebte Jugendtreffen des Bistums Basel steht diesmal unter dem Motto «Woher kennst du mich?» Es werden einige hundert Teilnehmende aus allen Gegenden der Diözese Basel erwartet. Einander über Pfarrei- und Kantonsgrenzen hinaus begegnen, in Ateliers über Fragen des Lebens und Glaubens nachdenken, singen und tanzen, einen Gottesdienst feiern das sind die Akzente des einfach gestalteten Treffens. Es lebt von der Offenheit und Bereitschaft zum Austausch mit anderen. Es richtet sich an einzelne wie in Gruppen engagierte Jugendliche ab 16 Jahren (für 15-Jährige aus Jugendgruppen nur mit Begleitung möglich) und junge Erwachsene bis ca. 30 Jahre (jüngere Teilnehmer/Teilnehmerinnen sind in der Regel überfordert, ebenso Firmandinnen und Firmanden, die zur Teilnahme «verpflichtet» werden).
Praktische Hinweise
Gestützt auf CIC can. 553 § 2 und can. 554 § 2 ernenne ich hiermit:
Die Ernennung erfolgt für eine Amtsdauer von vier Jahren, das heisst
vom 1. Januar 2003 bis 31.Dezember 2006.
Die Dekane sind vom Amtes wegen Mitglieder des Priesterrates. Somit bestimme
ich, dass die neu ernannten Dekane zugleich Mitglieder des neu zu konstituierenden
Diözesanen Priesterrates sind.
Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:
Diözesanbischof Amédée Grab erteilte die Missio canonica
Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers wird die Pfarrei Celerina
(GR) im Seelsorgeverband Bernina zur Wiederbesetzung ausgeschrieben, vollzeitlich,
eventuell auch teilzeitlich. Vorzug hat ein Priester, der die deutsche und
die italienische Sprache beherrscht.
Interessenten mögen sich melden bis zum 31. Januar 2003 beim Sekretariat
des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
Prof. P. Dr. Hermann Kochanek SVD, Chur
Der Verstorbene wurde am 7. Juli 1946 in Werl/Westfalen geboren und war
seit 1969 Mitglied der Ordensgemeinschaft der Steyler Missionare. Nach Studien
der Theologie, der Erziehungswissenschaften und der Germanistik in St. Augustin,
Münster und Bonn wurde er am 22. Februar 1976 zum Priester geweiht
und war zunächst als Referent für Jugendpastoral und Erwachsenenbildung
tätig. Nach seiner Promotion im Jahre 1990 wurde er Lehrbeauftragter,
Dozent und schliesslich Professor für Pastoraltheologie an der Philosophisch-Theologischen
Hochschule der Steyler Missionare in St. Augustin bei Bonn. Von 19972001
war Prof. Kochanek gleichzeitig Direktor des Exerzitien- und Bildungshauses
in St. Augustin. Auf das Wintersemester 2001/2002 hin wurde er zum Ordentlichen
Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Hochschule Chur
berufen. Nach schwerer Krankheit starb er am Heiligen Abend, 24. Dezember
2002, in der Universitätsklinik in Köln. Er wurde am 2. Januar
2003 in seinem Heimatort Werl bestattet.
Die Feier des «Tages des geweihten Lebens» findet am Montag, 3. Februar, in St. Gallen statt und wird gestaltet von Abt Kassian Lauterer O.Cist. zum Thema «Ehelosigkeit».
In den letzten Monaten des Jahres 2002 ist in den Kapuzinerinnenklöstern des Bistums St. Gallen gewählt worden.
Als Frau Mutter wurden gewählt
Als verantwortliche Schwester wurde gewählt
Das neue Personalverzeichnis liegt vor. Neu ist, dass zu den 77 Einzelpfarreien
und 25 Seelsorgeverbänden auch zwei Seelsorgeeinheiten aufgeführt
werden. In der per 28. November 2002 abgeschlossenen Statistik werden aufgezählt:
179 Priester, 17 ständige Diakone, 26 Pastoralassistentinnen, 71 Pastoralassistenten
(inklusive Praktikantinnen und Praktikanten), 45 Katechetinnen und Katecheten
und 36 Jugendarbeiter/Jugendarbeiterinnen. Sie alle haben ein Stellenpensum
von 50 Prozent und mehr inne. Der älteste Priester ist Resignat Peter
Gall, der am 26. November 2002 seinen 100. Geburtstag feiern konnte.
Neu enthält das bereits so schon umfangreiche Personalverzeichnis vom
überdiözesanen (gelben) Teil nur noch die Adressen der Apostolischen
Nuntiatur in der Schweiz, der Schweizer Bischofskonferenz und aller Ordinariate.
Das Verzeichnis weltkirchlicher, gesamtschweizerischer und sprachregionaler
Institutionen wird vom Sekretariat der Schweizerischen Bischofskonferenz
zusammengestellt und ist nun in stets aktueller Version im Internet abrufbar
unter www.kath.ch/link_adressen.htm. Wer den «Gelben Teil» öfter
benötigt, nicht aber über Internet verfügt, kann einen Ausdruck
der Internetpublikation kostenlos bei der Bischöflichen Kanzlei beziehen.
Diese nimmt gerne auch allfällige Korrekturen entgegen.
Alois Venetz, alt Pfarrer
Am 13. Dezember 2002 starb im Spital von Visp alt Pfarrer Alois Venetz im
Alter von 71 Jahren. Alois Venetz wurde am 6. Oktober 1931 in Ergisch geboren.
Am 25. Juni 1958 wurde er von Bischof Nestor Adam in Sitten zum Priester
geweiht. Danach wirkte er zuerst als Vikar in Mörel (19581968),
dann wurde er Pfarrer von Staldenried von 19681982 und von 19821990
Pfarrer von Bürchen. 1990 trat Pfarrer Alois Venetz aus gesundheitlichen
Gründen in den Ruhestand und wohnte in Visp. Die Beerdigung von Alois
Venetz fand am 16. Dezember 2002 in Visp statt, und die Beisetzung war am
gleichen Tag in Ergisch.