13-14/2002 | |
INHALT | |
Theologie |
Das Zweite Ökumenische Konzil von Konstantinopel fügte im Jahre 381 bei der Erwähnung des Heiligen Geistes, auf die sich das Glaubensbekenntnis von Nizäa im Jahre 325 beschränkt hatte, drei erläuternde Aussagen hinzu. Der erste Zusatz bestand darin, dass das Konzil den Heiligen Geist als den Herrn bezeichnete, «der lebendig macht»: «Dominum vivificantem».
Dieser Zusatz ist für unseren christlichen Glauben fundamental: Der Heilige Geist ist der Ursprung und Urgrund des Lebens und das lebenschöpferische Prinzip allen Lebens. Der Heilige Geist ist vornehmlich in seinen Wirkungen zu erkennen; und deren elementarste ist das Leben. Dieses Leben hat Anteil an der Heiligkeit des Heiligen Geistes und ist deshalb selbst heilig.
Mit diesem Zusatz zum Bekenntnis des Heiligen Geistes als «Dominum
vivificantem» hat das Konzil ganz der biblischen Sicht des Heiligen
Geistes als des Lebensprinzips in der Schöpfung entsprochen:<1> Bereits auf der ersten Seite spricht die Heilige
Schrift davon, dass der Gottesgeist die lebendige Schöpferkraft ist,
indem sie sein Wirken bei der Entstehung der Schöpfung besingt. Denn
es ist der Geist oder, wie der jüdische Denker Martin Buber sinnvoll
übersetzt, der «Braus Gottes», der über den Wassern
schwebte, als die «Erde noch wüst und leer war» (Gen 1,2).
Gemäss dem priesterschriftlichen Schöpfungsbericht steht der Gottesgeist
mit seinem Wirken hinter der Schöpfung. Er ist der verheissungsvolle
Vorbote des Lebens. Dieser göttliche Geist bringt das Chaos, das vor
dem Schöpfungsmorgen da war, in Bewegung und überwindet es. Martin
Buber hat auch darauf hingewiesen, dass das Schweben des Geistes über
dem Wasser jenes Vibrieren meint, das die Henne vollzieht, wenn sie über
ihren Eiern brütet. Der Geist, im hebräischen «ruach»,
erweist sich damit als die Mutter allen Lebens in der Schöpfung; und
sein Vibrieren über den Wassern ist gleichsam die verheissungsvolle
Ouvertüre der Schöpfung, mit der der Frühling des Lebens
angekündigt wird.
Am eindrucksvollsten wird in der Heiligen Schrift das belebende Wirken des
Gottesgeistes beschrieben im Psalm 104, wo es von den Geschöpfen im
Hinblick auf ihre vitale Abhängigkeit von Jahwe, ihrem Schöpfer,
heisst: «Verbirgst du dein Gesicht, sind sie verstört; nimmst
du ihnen den Atem, so schwinden sie hin und kehren zurück zum Staub
der Erde. Sendest du deinen Geist aus, so werden sie alle erschaffen, und
du erneuerst das Antlitz der Erde»
(Ps 104,2930). Von daher kann es nicht erstaunen, dass gemäss
dem zweiten Schöpfungsbericht auch und gerade das Leben der Menschen
an der lebendigmachenden Wirksamkeit des Gottesgeistes hängt. Denn
der aus Erde gebildete Mensch wird erst dadurch zum Leben erweckt, dass
Gott ihn anhaucht und ihm seinen Geist als Lebensodem schenkt. Bezug nehmend
auf diese Aussage des zweiten Schöpfungsberichtes kann dann Paulus
sagen, der erste Mensch sei als lebendige Seele erschaffen worden, währenddem
der letzte Mensch selbst lebendigmachender Geist sei (1 Kor 15,45).
Von diesem lebenschöpferischen Wirken des Gottesgeistes her wird ferner
verständlich, dass die Heilige Schrift auch hinter der Auferstehung
des dem Tod verfallenen Lebens zu einem neuen Leben die Wirksamkeit des
Heiligen Geistes wahrnimmt. Wie der Geist der Ursprung allen irdischen Lebens
ist, so ist er auch und erst recht der Ursprung des neuen Lebens aus der
Auferstehung der Toten. Es ist kein Zufall, dass Paulus betont, der Geist
habe Jesus aus dem Tode auferweckt (Röm 1,4). Die Lebenskraft des Gottesgeistes
hat freilich das neue Leben der Auferstehung nicht nur hervorgebracht, sondern
der Geist bleibt mit ihm auch unlösbar verbunden. Um diese Eigenart
des Auferstehungslebens zu beschreiben, spricht Paulus von einem Geistleib.
Gemeint ist damit ein Leben, das mit dem geistlichen Ursprung allen Lebens
so sehr verbunden bleibt, dass es nicht mehr dem Tod verfallen kann, sondern
unvergänglich und unzerstörbar ist.
Darin besteht der grosse Unterschied zum irdischen Leben, in dem gemäss
der biblischen Sicht ein unlösbarer Schicksalszusammenhang zwischen
Tod und Sünde wirksam ist. Der Tod ist, wie Paulus sagt, der Lohn und
das Ergebnis der Sünde. Die Sünde führt dabei deshalb zum
Tod, weil sie uns trennt vom Urheber des Lebens, von Gott, und weil der
tiefste Infekt der Sünde immer die Abwendung von Gott ist. Deshalb
aber ist der Tod keine von Gott willkürlich über den Sünder
verhängte Strafe, sondern die «volle Auswirkung des Wesens der
Sünde selber: Abwendung von Gott, von der Quelle unseres Lebens»<2>. Wenn Sünde und Tod so sehr zusammengehören,
dann ist und bleibt unser todverfallenes Leben immer in die Sünde verstrickt
und der Herrschaft der Sünde unterworfen. Von ihr werden wir erst durch
den Tod frei. Im Unterschied zu diesem irdischen und deshalb hinfälligen
Leben ist das Leben des Auferstandenen aber ganz und gar vom Geist Gottes
als dem schöpferischen Ursprung allen Lebens durchdrungen und deshalb
unsterblich. Wie Sünde und Tod zusammengehören, so sind umgekehrt
Geist und Leben eins.
In der biblischen Sicht ist der Gottesgeist also die wunderbare Tiefe
des Lebens, aus der alles Leben hervorgeht. Diese Glaubensüberzeugung
entspricht durchaus auch der heutigen biologischen Auffassung vom Leben,
dergemäss die Lebewesen keineswegs völlig unabhängig von
einer sie übersteigenden Wirklichkeit leben können. Die Selbstaktivität
einer lebendigen Zelle ist vielmehr ihrerseits bedingt, und zwar vor allem
durch das Erfordernis einer dem Organismus entsprechenden Umwelt, die ihren
Lebensvollzug allererst möglich macht. Denn unabhängig von einer
solchen Umwelt kann kein Organismus leben. Jeder Organismus bedarf vielmehr
für seinen Lebensvollzug einer ihm förderlichen Umwelt, in der
er sich nähren, entfalten und fortpflanzen kann. In diesem elementaren
Sinne existiert jeder Organismus über das hinaus, was er je schon in
sich ist. Indem sich das Lebewesen im Zusammenhang mit seiner Umwelt, und
nicht nur innerhalb des Organismus für sich selbst bewegt, erweist
sich das Leben als grundlegend ekstatisch und ist durch einen fundamentalen
Selbstüberstieg charakterisiert.<3>
Dieser Selbstüberstieg ist genauerhin die Wirkung einer Kraft, die
das Lebewesen unablässig über seine eigenen Schranken hinaushebt
und ihm eben dadurch sein Leben gewährt. Dies gilt bereits im Hinblick
auf unsere Luft, die zu den wichtigsten Umweltbedingungen des Lebens gehört.
Denn ohne Atemluft können die organischen Prozesse nicht gedeihen.
Von daher hat es seinen tiefen Sinn, dass die biblische Botschaft den göttlichen
Geist als Atem, als Luft und Wind versteht. Von daher lässt sich nämlich
sagen, dass der Heilige Geist der Atem allen Lebens ist, gleichsam die Luft,
in dem Leben allein gedeihen kann. Von der modernen Biologie her lässt
folglich die christliche Glaubensüberzeugung bewähren, dass der
Heilige Geist der schöpferische Ursprung und Urgrund allen Lebens ist.
Und von daher wird die entscheidende Aussage des biblischen Schöpfungsberichtes
vollends einsichtig, der die Schöpfung der Welt damit beginnen lässt,
dass der Gottesgeist die Wasser des Urozeans in Bewegung setzt.
Der Heilige Geist ist aber auch am Werk im lebendigen Fortdauern der Schöpfung.
In ihr zeigt sich die Masslosigkeit seiner schöpferischen Lebenskraft
in der ungeheuren quantitativen wie qualitativen Vielfalt des Lebens, die
man nur als Verschwendung bezeichnen und die man nicht genug bestaunen kann.
Denn die Natur zeichnet sich durch einen grossen Luxus des Lebens aus. Treffend
reden deshalb die Biologen davon, dass die Natur «luxuriert».
Wenn der Geist Gottes bereits in der Natur «luxuriert», um wie
viel mehr lässt sich die Masslosigkeit der Liebe des schöpferischen
Geistes in der Heilsgeschichte Gottes mit seiner Menschheit dankbar beobachten.
Auch und gerade hier luxuriert der Geist Gottes. Das natürliche Prinzip
der Verschwendung in der Evolution hat Kardinal Joseph Ratzinger deshalb
mit Recht für die Heilsgeschichte als «Gesetz des Überflusses»
übersetzt. Dieses Gesetz durchzieht die ganze Heilsgeschichte und hat
seine wunderbarste Ausprägung in Jesus Christus selbst gefunden. In
ihm ist sosehr der Überfluss des Geistes Gottes sichtbar geworden,
dass er «die weit über das Sein-müssende hinausgehende,
nicht rechnende, sondern wahrhaft überfliessende Gerechtigkeit Gottes»
ist, «das Dennoch seiner grösseren Liebe, mit der er das Versagen
des Menschen unendlich überholt»<4>.
Von daher ist es kein Zufall, dass in der biblischen Botschaft das ganze
Leben Jesu unter dem Vorzeichen des Geistes Gottes steht. Mit Recht nennt
Paulus Jesus den «zweiten Adam», das heisst den endzeitlich
neuen Menschen, auf den gemäss der alttestamentlichen Verheissung der
Geist Gottes endgültig herabgekommen ist. In Jesus Christus ist deshalb
das wahre Wesen des Menschseins verwirklicht und erfüllt. Denn Jesus
ist ganz Mensch geworden, freilich nach des Menschen Art, wie sie von Gott
gewollt ist, nicht aber nach seiner sattsam bekannten Un-Art, wie sie aufgrund
der Sündhaftigkeit geschichtswirksam geworden ist. Nirgendwo wird dabei
das neue Menschsein Jesu so deutlich offenbar wie in seiner Beziehung zu
seinem Vater im Himmel, den er auf intim-zärtliche Weise «abba»
nennt. Jesus lebt folglich ganz ekstatisch und exzentrisch im Vater. Er
hat das Zentrum seines Lebens nicht in sich selbst, sondern in seinem Vater,
dem er sich in der Kraft seines Geistes verbunden weiss.<5>
Jesus ist gerade darin die Vollendung unseres menschlichen Lebens, dass
in seinem SohnVater-Verhältnis der unüberbietbare Höhepunkt
des MenschGott-Verhältnisses sichtbar wird. In dieser Gottoffenheit
ist der Mensch das exzentrische Wesen schlechthin. Denn gerade indem der
Mensch jenseits seiner selbst ist, nämlich bei Gott, ist er sich selbst
und bei sich selbst. Insofern findet der ekstatische Charakter allen Lebens
eine neue und verdichtete Stufe in der für den Menschen typischen Weltoffenheit
seines Geistes, die in letzter Konsequenz nur als Gottoffenheit zu verstehen
ist.<6>
In dieser Gottoffenheit ist der Mensch das Ebenbild Gottes. Im christlichen
Glauben müsste man freilich präziser sagen: Der Mensch ist das
Abbild Jesu Christi, der das vollendete Ebenbild Gottes ist, das den Massstab
für die göttliche Schöpfung des Menschen von Anfang an gebildet
hat: «Erst der Mensch, der mit Gott und seinem unsterblichen Leben
ganz verbunden ist, bringt das Wesen des Menschen überhaupt zur Erfüllung.»<7> Im Christusglauben wird somit die biblische
Überzeugung vom Menschen als dem unantastbaren Ebenbild Gottes radikal
vertieft.
Aus dieser Gottebenbildlichkeit des Menschen begründet bereits das
Alte Testament die Unverletzlichkeit des Menschen für den Menschen
und damit das Verbot, Menschenblut zu vergiessen: «Wer Menschenblut
vergisst, dessen Blut wird durch Menschen vergossen. Denn: als Abbild Gottes
hat er den Menschen gemacht» (Gen 9,6). In den Augen Jesu ist der
arme und leidende Mensch im Weltgericht sogar der Richter, ja der Geschworene,
jedenfalls der erste und entscheidende Zeuge des Evangeliums, mit dem sich
Jesus Christus nicht nur solidarisiert, sondern geradezu identifiziert (Mt
25,3146). Wer deshalb das Leben eines Menschen antastet, der begeht
zugleich ein Attentat auf Gott selbst. Denn der Mensch ist gleichsam der
Tabernakel Gottes in der Welt. Darin liegt die humane Würde des menschlichen
Lebens begründet, welches deshalb unantastbar und heilig ist.
Aus dieser Überzeugung fliesst das Recht auf Leben als das elementarste Menschenrecht. Dass dieses Menschenrecht bereits und auch und gerade dem Ungeborenen zukommt, bringt der wunderschöne Psalm 139 dadurch zum Ausdruck, dass er eigens betont, dass Gott den Menschen bei seiner Erschaffung ansieht und ihm dadurch An-Sehen und Würde gibt, dass er jeden Menschen bei seinem Namen ruft und sich ihm namentlich zuwendet und dass dieser namentliche Ruf Gottes bereits dem ungeborenen Kind im Mutterschoss gilt: «Deine Augen sahen, wie ich entstand, in Deinem Buch war schon alles verzeichnet; meine Tage waren schon gebildet, als noch keiner von ihnen da war» (V 16). Schon am Anfang eines jeden Menschenlebens ruft Gott den Menschen zu einem einzigartigen persönlichen Leben. Das Menschenrecht auf Leben ist deshalb im Licht des biblischen Glaubens tiefer als Gottesrecht zu verstehen, genauerhin, als «Gottesrecht auf das Menschenleben, von der Empfängnis bis zum Tode»<8>.
Wir sind heute freilich Zeugen dafür, dass dieses Gottesrecht auf
das Menschenleben in der heutigen Gesellschaft immer mehr aus dem Bewusstsein
entschwindet. Vor allem die Probleme des Schwangerschaftsabbruches und der
Euthanasie bringen es an den Tag, dass in der heutigen Gesellschaft an den
Grenzen des menschlichen Lebens das menschenurtümliche ethische Bewusstsein
stets mehr zu erlischen droht, dass der Mensch nicht über einen anderen
Menschen und auch nicht über sich selbst verfügen darf, dass das
menschliche Leben vielmehr von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen
Tod unantastbar ist.<9>
Bei einer tieferen Betrachtung zeigt es sich, dass beide Probleme unlösbar
miteinander verbunden sind. Denn wenn sich bei der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs
die Überzeugung immer mehr durchgesetzt hat, dass der Beginn des menschlichen
Lebens in der Hand des Menschen selbst liegt, dann erscheint es als konsequent,
dass auch das Ende des Menschenlebens immer mehr in die Hand des Menschen
selbst gelegt wird. Und wer den staatlichen Schutz des menschlichen Lebens
an seinem Beginn preisgibt, wird dasselbe auch für das Ende des menschlichen
Lebens geltend machen. Genau diese fatale Konsequenz hat beispielsweise
Hans Küng mit unerbittlicher Logik gezogen: Wenn schon der Anfang des
Menschenlebens «von Gott in die Verantwortung des Menschen gestellt»
ist, «wäre es da nicht konsequent anzunehmen, dass auch das Ende
des Menschenlebens mehr als bisher in die Verantwortung des Menschen gelegt
ist von demselben Gott, der nun einmal nicht will, dass wir ihm eine Verantwortung
zuschieben, die wir selber tragen können und sollen. Mit der Freiheit
hat Gott dem Menschen auch das Recht zur vollen Selbstbestimmung gegeben.»<10>
Diese fatale Konsequenz wird vor allem überall dort gezogen, wo das
Leben des Menschen nicht an seiner Würde orientiert, sondern vorwiegend
nach seinen Leistungen und Eigenschaften gemessen wird. Denn handelt es
sich im einen Fall beim ungeborenen Leben um menschliches Leben,
das noch nichts leisten kann, handelt es sich im anderen Fall beim
kranken und gebrechlichen, alten und sterbenden Leben um menschliches
Leben, das nichts mehr leisten kann. Beide haben aber auf der Börse
unserer heutigen Leistungsgesellschaft einen sehr schlechten «Kurswert».
Es versteht sich leicht, dass sich aus diesen gefährlichen Entwicklungen
weitreichende gesellschaftliche Konsequenzen ergeben.
Auf der einen Seite droht stets mehr aus dem ethischen Bewusstsein die
elementare Überzeugung zu entschwinden, dass ein Schwangerschaftsabbruch
selbst dort, wo er straffrei bleibt, ein Verstoss gegen das Recht auf Leben
und deshalb auch verfassungswidrig ist. Dieses Recht auf Leben aber muss
der Staat anerkennen, und er tut dies zum Teil auch. So erklärt beispielsweise
das Schweizerische Zivilgesetzbuch das werdende Kind im Mutterleib
unter dem Vorbehalt, dass es lebendig geboren wird für rechtsfähig<11> und vom Zeitpunkt der Empfängnis
an für erbfähig<12>. Bei einer
eventuellen Ungewissheit der Erbfolge ist zur Wahrung der Interessen des
Kindes vor der Geburt die Vormundschaftsbehörde sogar verpflichtet,
einen Beistand zu ernennen<13>. Im Jahre
1992 hat das Schweizer Volk zudem eine Verfassungsbestimmung zum Schutz
des Menschen und seiner Umwelt gegen Missbräuche in der Fortpflanzungs-
und Gentechnologie beschlossen, die vor allem dem menschlichen Embryo Schutz
garantiert<14>. Das Bundesgericht hat
daraus gefolgert, dass «die Würde der Menschen schon dem Embryo
in vitro zukommt»<15>.
Dies sind bedeutsame und erfreuliche Rechtsbestimmungen, die den Schutz
des ungeborenen menschlichen Lebens als staatliche Grundpflicht betrachten.
Von daher stellt sich die besorgte Frage, warum diese Einsichten und die
aus ihnen folgenden rechtlichen Bestimmungen bei der Frage des Schwangerschaftsabbruches
nicht mehr gelten sollten. Denn gemäss der vom Parlament beschlossenen
und vom Bundesrat befürworteten Fristenregelung verzichtet der Staat
in der willkürlich festgesetzten Frist von zwölf Wochen
auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Derselbe Staat, der das werdende
Leben von der Empfängnis an für erbfähig erklärt, hält
es auf einmal für nicht mehr schutzbedürftig. Statt dessen will
der Staat seine elementare Pflicht, menschliches Leben zu schützen,
privatisieren. Dies ist nicht nur inkonsequent, sondern für das menschliche
Leben überhaupt sehr gefährlich.
Hier liegt der entscheidende Grund, warum eine Fristenregelung bereits aus
staatsrechtlichen Gründen unannehmbar ist: Wenn das Recht auf Leben
das grundlegendste Menschenrecht ist, dann muss der Staat anerkennen, dass
auch das ungeborene Kind zur menschlichen Gesellschaft gehört. Diese
auch vorgeburtliche Solidarität verpflichtet ihn, auch und besonders
das noch ungeborene Leben zu schützen. Auch wenn der Staat im Sinne
von letzten Notmassnahmen auf das Strafrecht nicht prinzipiell verzichten
kann, hat dieser Schutz in erster Linie durch eine kinderfreundliche und
familienfördernde Politik zu geschehen. Denn der Schutz des Lebens
gehört auf jeden Fall zu den unerlässlichen Aufgaben eines modernen
Rechtsstaates.<16>
Würde auf der anderen Seite die so genannte «Freitodhilfe»
staatlich zugelassen, würde alten, behinderten und chronisch kranken
Menschen, die sich ohnehin oft als minderwertig vorkommen, noch vermehrt
nahe gelegt, ihr als «nicht mehr wertvoll» empfundenes oder
beurteiltes Leben zu beenden. Denn jede vollzogene Euthanasie wird den gesellschaftlichen
Druck auf Alte und Kranke und deren Angehörige erhöhen, mit dem
Weiterleben die ohnehin angespannten Gesundheits- und Sozialsysteme nicht
zusätzlich zu belasten. Wenn nämlich das Weiterleben des kranken
Menschen nur noch eine von zwei legalen Optionen darstellt, müsste
sich derjenige, der die Last seines Sterbeprozesses anderen zumutet, zur
Rechenschaft verpflichtet fühlen, ob er dies darf. Dies würde
die Angst alter und kranker Menschen zusätzlich vergrössern, sie
könnten ihr Recht auf Leben verlieren.
Eine solche Einstellung wird sich auf die gesellschaftliche Anerkennung
der alten und gebrechlichen Menschen als Glieder unserer Gesellschaft in
ruinöser Weise auswirken. Sie würde aber auch das Menschsein des
Menschen in Frage stellen. Denn der Mensch ist in der ganzen Schöpfung
das einzige Lebewesen, das wirklich sterben kann, weil er um seinen eigenen
Tod weiss. Dem Menschen darf deshalb sein Sterben nicht genommen werden.
Sterbehilfe kann nur Lebenshilfe sein, die darin besteht, den Menschen in
der letzten Phase seines Lebens, nämlich in seinem Sterben, menschlich
zu begleiten.
Von daher ist auch neu zu verstehen, was ein «menschenwürdiges
Sterben» ist. Mit diesem Postulat wird ja zumeist der fälschlicherweise
so genannte «Freitod» begründet. In der Tat ist es
nicht menschenwürdig, einen Menschen mit medizinischer Technik am Sterben
gewaltsam zu hindern. Deshalb sind der medizinischen Gewaltsamkeit Grenzen
zu setzen. Es entspricht aber auch nicht der Menschenwürde, den Menschen
durch so genannte «Freitodhilfe» im umgekehrten Sinn am Sterben
als der letzten Lebensphase gewaltsam zu hindern, um ihn gleichsam «gesund
sterben» zu lassen. Deshalb müssen auch der menschlichen Verfügbarkeit
über das Leben Grenzen gesetzt sein. Wenn das menschliche Leben weder
gewaltsam verlängert noch gewaltsam verkürzt werden darf, sind
wir herausgefordert, die Würde jedes Menschen auch in seinen erbärmlichen
Lebenssituationen zu anerkennen. Denn «wer das beschädigte menschliche
Leben nicht erträgt, der erträgt in Wahrheit die Würde nicht,
die der Mensch auch in den erbärmlichsten Lebensumständen unwiderruflich
hat».<17>
Angesichts der gefährlichen gesellschaftlichen Entwicklungen, die mit
den Problemen des Schwangerschaftsabbruches und der Euthansie ans Tageslicht
kommen, ist es ein dringendes Gebot der gegenwärtigen Stunde, die grundlegende
Überzeugung in die Erinnerung zu rufen, dass die Würde des Menschen
keinem Menschen genommen werden kann, dass die Würde des Menschen vielmehr
auch und gerade dann unantastbar und Achtung gebietend gegenwärtig
ist, wenn das Leben des werdenden Menschen unwillkommen und wenn das Leben
des kranken und alten Menschen nicht mehr lebenswert zu sein scheint. Mit
dem evangelischen Theologen Eberhard Jüngel gilt es deshalb zu betonen,
«dass auch der werdende Mensch, der noch nichts für sich und
für andere tun kann, und dass auch der alte und immer älter werdende
Mensch, der nichts mehr für sich und für andere leisten kann,
unantastbare Würde hat»<18>.
Da die Achtung der Menschenwürde gerade an den Grenzen des menschlichen
Lebens, an seinem schlechthinnigen Beginn bei der Zeugung und an seinem
schlechthinnigen Ende im Tod, in der heutigen Gesellschaft auf dem Prüftstand
steht, sind wir als Christen in besonderer Weise verpflichtet, für
das Gottesrecht auf das Menschenleben, von der Empfängnis bis zum Tod,
entschieden einzutreten.
Hinzu kommt, dass sich am Beginn des menschlichen Lebens neue Gefährdungen
einstellen aufgrund der rasanten Entwicklungen in der Gentechnik und Biomedizin,
also in jenen Forschungsdisziplinen, die unter dem Oberbegriff der «Lebenswissenschaften»
zusammengefasst werden. Begonnen hatte dieser Forschungsprozess mit der
Entwicklung der künstlichen Empfängnisverhütung, die man
als technische Herstellung von Unfruchtbarkeit beurteilen muss. Diese ist
aber bald fortentwickelt worden zur technischen Herstellung von Fruchtbarkeit,
nämlich in der künstlichen Befruchtung ausserhalb des Mutterleibes
«in vitro».
Diese ist ihrerseits die Voraussetzung für die sogenannte Präimplantationsdiagnostik,
bei der ein im Reagenzglas erzeugter Embryo auf seine erbliche Belastung
hin überprüft wird, um ihn nur dann in die Gebärmutter der
Frau zu implantieren, wenn er als erblich unbelastet getestet worden ist.
Wenn er hingegen als erblich belastet beurteilt wird, wird er vernichtet.
Die Präimplantationsdiagnostik dient insofern gerade nicht, wie der
Name vorgibt, der Diagnose, sondern ist von vorneherein auf Selektion von
menschlichem Leben ausgerichtet. Sie zielt auf die Vernichtung von Embryonen
und auf den prinzipiellen Ausschluss von behindertem Leben. Daraus ergeben
sich wiederum gefährliche Konsequenzen für den gesellschaftlichen
Umgang mit behindertem Leben. Würde nämlich die Präimplantationsdiagnostik
staatlich legalisiert, würde die Frage immer entschiedener gestellt
werden, warum ein behindertes Kind überhaupt zur Welt gebracht worden
ist. In letzter Konsequenz würde menschliche Behinderung gesellschaftlich
vorwerf- und anklagbar werden.
Noch weitergehend sind die Methoden der Gentherapie, mit denen es möglich
wird, Krankheiten direkt an den Genen zu heilen. Dieses Ziel wird vor allem
mit dem so genannten therapeutischen Klonen verfolgt, nämlich mit der
künstlichen Herstellung von Embryonen, die als Rohstoff zur Entnahme
embryonaler Stammzellen dienen sollen. Solche Anwendungsforschung am menschlichen
Leben will es zumindest in Kauf nehmen, Embryonen technisch herzustellen
und zu Forschungszwecken zu verbrauchen. Damit aber wird menschliches Leben
zum technischen «Ersatzteillager» degradiert, wie die Deutschen
Bischöfe in ihrem Hirtenwort zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin
«Der Mensch: sein eigener Schöpfer?» mit Recht betont haben<19>. Denn die künstliche Herstellung
von Embryonen in selektiver Absicht ist als medizinisch-technische Vernutzung
von menschlichem Leben in einem sehr frühen Stadium zu beurteilen.
Von dem therapeutischen Klonen zu unterschieden ist schliesslich das reproduktive
Klonen, bei dem es darum geht, den Menschen selbst zu verändern und
ihn genetisch neu zu entwerfen. Da es sich bei diesem Verfahren um die komplette
Herstellung der genetischen Kopie eines bereits lebenden Menschen geht,
kommt natürlich erneut der Gedanke der Menschenzüchtung hoch.
Diese Entwicklungen hin zum Selektieren, Züchten oder Vernichten von
menschlichem Leben stellen uns erneut vor die entscheidende Frage, ob wir
all das, was wir technisch können, auch ethisch dürfen. Denn das
bedrängende Problem besteht darin, dass wir auch und gerade dann, wenn
wir in Erfahrung gebracht haben, was wir technisch können, noch lange
nicht erkundet haben, was wir ethisch dürfen und sollen. Nicht alles,
was künstlich möglich ist, verdient die Ehrenbezeichnung «Fortschritt».
Fortschrittlich ist vielmehr nur das, was dem Menschen und seinem Leben
dient. Dazu gehören aber Selektieren, Züchten und Klonen als Forschungsziele
sicher nicht. Auch wenn die neuen Forschungsmethoden gute Zwecke wie
die Heilung von Krankheiten und die Therapie von Erberkrankungen verfolgen,
muss an den Grundsatz erinnert werden, dass auch ein an sich guter Zweck
nicht alle Mittel rechtfertigt und dass schon gar nicht menschliches Leben
als Mittel zum Zweck verbraucht werden darf. Die technische Erzeugung und
der Verbrauch von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken und damit
auch die Gewinnung von embryonalen Stammzellen können deshalb ethisch
nie gerechtfertigt werden.
Mit diesem ethischen Urteil geht es nicht darum, die wissenschaftliche
Forschung zu verhindern oder auch nur zu behindern, sondern darum, die Forschung
auch an ihre eigenen Grenzen zu erinnern, deren elementarste in der Respektierung
der Würde des menschlichen Lebens besteht. Die Lebenswissenschaften
müssen deshalb mit der philosophisch-theologischen Überzeugung
von der unantastbaren Würde des Menschen und seiner unverfügbaren
Personenrechte konfrontiert werden. Da menschliches Leben gemäss naturwissenschaftlicher
Einsicht und theologischer Überzeugung mit der Befruchtung beginnt,
kommt der Menschenwürdeschutz beziehungsweise der Lebensschutz auch
dem Embryo zu. Natürlich sind Samen- und Eizelle zunächst noch
nicht Menschen. Aber mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle entwickelt
sich der Embryo in einem kontinuierlichen Prozess des menschlichen Lebens.
Der Embryo entwickelt sich deshalb nicht zum Menschen, sondern er entwickelt
sich von Anfang an als Mensch. Selbst wer die Überzeugung, dass menschliches
Leben mit der befruchteten, entwicklungsfähigen menschlichen Eizelle
beginnt und deshalb zu schützen ist, in Zweifel zieht, müsste
zumindest in Rechnung stellen, dass es in der embryonalen Entwicklung des
Menschen keine Phase gibt, die so einschneidend ist wie die Zeugung und
dass dort, wo es um die Humansubstanz geht, nur die weitestmögliche
Definition des Menschseins erlaubt sein darf.
Angesichts dieser vielfältigen Bedrohungen des menschlichen Lebens
liegt die besondere Verantwortung der Kirche darin, das ihr anvertraute
«Evangelium vitae» gelegen oder ungelegen und keineswegs nur
gelegentlich zu verkünden und es auch dem Staat zuzumuten. Die Kirche
tut dies freilich nicht, um ihre Überzeugungen einer multikulturellen
und pluralistischen Gesellschaft aufzwingen zu wollen, wie ihr dies immer
wieder vorgehalten wird. Sie tut es vielmehr in der Überzeugung, dass
die gesellschaftliche Respektierung der Würde des Menschen ein Gebot
menschlicher Vernunft ist und dass ohne ihre Achtung die Grundlagen des
demokratischen Rechtsstaates ins Wanken geraten würden. Ich bin deshalb
dem deutschen Bundespräsidenten Johannes Rau sehr dankbar, dass er
in seiner denkwürdigen Rede in Berlin im Mai 2001 öffentlich erklärt
hat, dass es sich bei der Überzeugung der Kirche von der Unantastbarkeit
des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum Tod nicht um eine
«blosse kirchliche Sondermoral» handle. Denn man müsse
kein gläubiger Christ sein, um zu erspüren, dass bestimmte Vorhaben
der Bio- und Gentechnik im Widerspruch zu grundlegenden Wertvorstellungen
vom menschlichen Leben stehen. Wörtlich sagte Johannes Rau: «Wer
einmal anfängt, menschliches Leben zu instrumentalisieren, wer anfängt,
zwischen lebenswert und lebensunwert zu unterscheiden, der ist auf einer
Bahn ohne Halt. Die Erinnerung daran ist ein immer währender Appell:
Nichts darf über die Würde des einzelnen Menschen gestellt werden.»<20>
Diesen Grundsatz bei den Fragen um das menschliche Leben wieder ins gesellschaftliche Bewusstsein zurückzubringen, darin sehe ich die spezifische Sendung der Kirche heute. Im Licht des Glaubens hat sie die menschliche Vernunft zu erleuchten, indem sie den Menschen als Ebenbild Gottes versteht und sich deshalb einsetzt für die gesellschaftliche Respektierung der Würde des Menschen und der diese Würde begründenden endgültigen Anerkennung des Menschen durch Gott. Von daher wird das christliche Votum für die Würde des menschlichen Lebens noch verstärkt. Denn der christliche Glaube macht sich von seinem Gottes- und Menschenbild her stark für einen konsequenten Humanismus vom befruchteten Ei an bis zum natürlichen Tod, kurz: für einen «Humanismus ab ovo»<21>. Eben deshalb ist in der Sicht des Glaubens gesellschaftliche Solidarität nur dann konsequent und glaubwürdig, wenn sie auch das ungeborene Leben miteinbezieht. Denn eine solidarische Gesellschaft «muss anerkennen, dass sie auch den ungeborenen Kindern, die schon zur menschlichen Gemeinschaft gehören, Gerechtigkeit schuldet. Es gibt eine Verpflichtung zu Ðpränataler Solidaritätð.»<22> In diesem grösseren Zusammenhang werden auch jene drei Parteilichkeiten sichtbar, die das spezifische Gewicht und Gesicht der christlichen Verantwortung für das Leben zu prägen haben.
Die christliche Verantwortung für das Lebensrecht der Menschen zeichnet
sich erstens durch eine fundamentale Parteilichkeit für das Ganze aus.
Im Kontrast zu den schrecklichen Einäugigkeiten in der heutigen Gesellschaft
ist die christliche Verantwortung für das Leben berufen und verpflichtet,
stets das Ganze im Auge zu behalten und ein tatkräftiges Plädoyer
für den ganzen Menschen und für alle Menschen in allen ihren Lebensdimensionen
abzulegen, und zwar in der Überzeugung, dass das sicherste Erkennungszeichen
der Wahrheit ihre Ganzheitlichkeit ist. Solche Parteilichkeit für das
Ganze impliziert vor allem ein Doppeltes:
Es gilt erstens ernst zu machen mit den modernen naturwissenschaftlichen
und philosophischen Einsichten, dass der Mensch ein elementar zeitliches
Lebewesen ist, das als befruchtete Eizelle beginnt, zum Embryo, Fötus,
Kind, Jugendlichen, Erwachsenen, Alternden und Sterbenden wird und dass
der Mensch in dieser Reihe von Zeitgestalten seine Identität als menschliche
Person durchlebt und bewährt. Entgegen dem heute selbstverständlich
gewordenen, aber letztlich dekadenten Personbegriff, der nur den geborenen
Menschen und zudem im Vollbesitz seiner Kräfte als Person bezeichnen
lässt, ist allein der christliche Personbegriff, der den Menschen im
Wechsel seiner Zeitgestalten als Person anspricht, in der Lage, auch den
alten und behinderten und erst recht den ungeborenen Menschen als menschliche
Person wahrzunehmen. Von daher hat im Urteil des christlichen Glaubens jede
der menschlichen Zeitgestalten vor Gott die gleiche Würde und muss
ihr deshalb auch in der Gesellschaft das gleiche Recht zukommen.<23>
Vor allem die christliche Lebensverantwortung muss sich aller Zeitgestalten
des menschlichen Lebens in gleicher Weise annehmen. Bereits in der christlichen
Frühzeit, als im politischen Umfeld der damaligen Gesellschaft das
Leben des einzelnen Menschen nicht viel wog und in der deshalb die Abtreibung
ein weit verbreiteter Brauch war, haben die Christen ihren Glauben durch
die prinzipielle Verweigerung der Abtreibung unter Tatbeweis gestellt. Ein
solcher Tatbeweis für die Treue der Kirche zu den Lebensabsichten Gottes
liegt auch heute noch und heute stets deutlicher bei diesem Problem vor,
wie der reformierte Theologe Jürgen Moltmann mit Recht betont: «Jede
Abwertung des Fötus, des Embryos und der befruchteten Eizelle gegenüber
dem geborenen und erwachsenen Leben ist der Anfang einer Ablehnung und einer
Entmenschlichung des Menschen.»<24>
Die ganzheitliche Option des christlichen Glaubens bedeutet zweitens, nicht
nur alle Aspekte und Dimensionen eines Lebensproblems ins Blickfeld zu nehmen,
sondern auch dieses Problem selbst im grösseren Kontext der zahllos
anderen gesellschaftlichen Lebensprobleme von vorneherein zu verorten. In
diesem Sinne ist die Kirche in besonderem Masse verpflichtet, ihren unteilbaren
Einsatz für die Würde des menschlichen Lebens glaubwürdig
zu favorisieren und deshalb sowohl für die Lebendigkeit der Ungeborenen
als auch für die Menschlichkeit der Geborenen einzutreten.<25> So muss beispielsweise der strafrechtliche
Schutz des ungeborenen Lebens unbedingt zusammengehen mit dem politischen
Einsatz für eine bessere Hilfe für die Mütter, vor allem
durch die Ermöglichung einer Mutterschaftsversicherung und sozialer
wie kinderfreundlicher Wohnungspolitik.
Was die ganzheitliche Option des christlichen Glaubens weiter impliziert,
dafür hat Papst Paul VI. in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag im
Jahre 1977 ein besonders aktuelles Beispiel gegeben: «Die Abtreibung
bejahen und den Krieg verwerfen ist ein Widerspruch. Die Abtreibung hingegen
verwerfen und den Krieg befürworten oder gar fördern ist ebenso
ein Widerspruch. Den Krieg und die Abtreibung wie zwei heterogene Probleme
voneinander zu trennen, ist das nicht gleichermassen unlogisch und ungerecht?»<26> In der Tat kann man sich in christlicher
Sicht gegen das in der heutigen Gesellschaft grassierende Übel der
Abtreibung glaubwürdig nur dann engagieren, wenn man zugleich ebenso
sensibel ist für die Gefahr einer «kollektiven Abtreibung»
der ganzen Menschheit durch atomare und chemische Massenvernichtungsmittel
und für die Gefahr einer «universalen Abtreibung» der Erde
durch einen bedrohlich nahen ökologischen Kollaps. Umgekehrt verlieren
ökologische Gruppierungen und Friedensbewegungen in ihrem Engagement
für das Überleben der Geschöpfe und gegen den Krieg an Glaubwürdigkeit,
wenn sie zugleich das kostbare noch ungeborene menschliche Leben völlig
ungeschützt lassen wollen. Demgegenüber lässt uns die Parteilichkeit
für das Ganze in neuer Weise erkennen, dass «Abtreibung und Aufrüstung,
der Krieg gegen die Ungeborenen und der Krieg gegen die Geborenen»
so zusammenhängen «wie der Frieden in der Familie und der Friede
zwischen den Völkern»<27>.
In einer Welt wie der unsrigen, die von Gewalt und Leiden stigmatisiert
ist, muss sich die christliche Parteilichkeit für das Ganze zweitens
von selbst als Parteilichkeit für die Armen und Schwachen auslegen.
Solche Parteilichkeit bedeutet, dass die Leidenden, Armen und Schwachen
die ersten und bevorzugten Adressaten der christlichen Lebensverantwortung
sein müssen, und zwar dadurch, dass Christen ihre Verantwortung mit
den Augen der Armen wahrnehmen. Diese vorrangige Option für die Armen
kann sich dabei gar nicht anders verstehen denn als konkrete Gestalt der
Nachfolge der parteilichen Vorliebe Gottes zu den Armen und Schwachen, wie
sie in Psalm 146 exemplarisch zum Ausdruck kommt: «Recht verschafft
er den Unterdrückten, den Hungernden gibt er Brot; der Herr befreit
die Gefangenen. Der Herr öffnet den Blinden die Augen, er richtet die
Gebeugten auf. Der Herr beschützt die Fremden und verhilft den Waisen
und Witwen zu ihrem Recht» (VV 79).
Durch die ganze biblische Botschaft hindurch zieht sich jedenfalls eine
unübersehbar parteiliche Gotteserkenntnis, aus der man diesen wichtigen
Schluss ziehen muss: Bevor die Option für die Armen und Schwachen «zu
einer Frage der Kirche wird», ist sie «eine Frage Gottes selbst»:
«Es ist Gott, der sich zuerst für die Armen entscheidet, und
die Kirche hat sich erst in der Folge dieser Option für die Armen zu
entscheiden.»<28> In Treue zu diesem
biblisch offenbaren Gott, der in der Weisheit Salomos als «Liebhaber
des Lebens» gepriesen wird (12,1), muss sich die christliche Option
für die Armen in der heutigen Gesellschaft, in der starke Tendenzen
bestehen, gerade den schwächsten Menschen das Menschsein abzusprechen,
auf die Schwächsten beziehen, nämlich auf die Ungeborenen, Kranken,
Alten und Behinderten. Die Kirche ist dabei verpflichtet, die Würde
jedes Menschen auch in seinen schwächsten Lebenssituationen zu anerkennen
und zu schützen.
Von daher gehört es zum zentralen Auftrag der Kirche, das Lebensrecht
jedes Menschen zu verteidigen, und zwar von allem Anfang an. Deshalb macht
sich die Kirche dafür stark, dass auch und gerade das ungeborene menschliche
Leben als rechtswürdiges Subjekt geschützt wird und dass jene
Achtung vor dem werdenden Leben revitalisiert wird, die Tertullian bereits
im dritten Jahrhundert auf die unüberbietbare Kurzformel gebracht hat,
dass Mensch auch ist, wer es sein wird: «Homo est et qui est futurus».
Die besondere Verantwortung der Kirche besteht vor allem darin, alles dazu
beizutragen, dass der Respektierung der Würde des menschlichen Lebens
von der Empfängnis bis zum Tod der absolute Vorrang vor pragmatischen
Nützlichkeitserwägungen und wirtschaftlichen Vorteilen gegeben
wird. Denn wer das menschliche Leben zur Disposition stellt, der tastet
die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens selbst an. Hier
liegt der tiefste Grund, dass der Staat anerkennen muss, dass auch das ungeborene
Leben zur menschlichen Gesellschaft gehört und dass diese pränatale
Solidarität ihn verpflichtet, auch und besonders das noch ungeborene
Leben zu schützen.
Dieser Primat der Würde des Lebens bildet die Kernmitte jener «Zivilisation
der Liebe», zu deren Aufbau uns Papst Johannes Paul II. immer wieder
ermutigt, und zwar dadurch, dass er uns auffordert, die «Laboratorien
des Todes» zu verlassen und «Fabriken des Lebens» zu eröffnen.
Wie kein Zweiter erweist sich unser Papst als engagierter Kämpfer für
die Würde des menschlichen Lebens, und zwar von allem Anfang an bis
zu seinem natürlichen Ende. Diesem ihm besonders am Herzen liegenden
«Evangelium des Lebens», das seinen Tatbeweis finden muss vor
allem bei den Fragen der Abtreibung und der Euthanasie, hat er sogar eine
engagierte Enzyklika gewidmet, die mit Kardinal Walter Kasper als «prophetisches
Wort in die Zeit» gewürdigt werden darf.<29>
Diesem prophetischen Wort in die Zeit wollen wir uns heute neu verpflichten.
Denn es ist ein Wort, das unsere heutige Gesellschaft und Zeit braucht.
Der heutige Mensch braucht freilich auch die spirituelle Verwurzelung des
christlichen Engagements für das Leben. Diese Verwurzelung liegt in
der christlichen Glaubensüberzeugung vor, dass das Leben mit dem Tode
nicht aus ist, sondern dass uns ein neues und ewiges Leben geschenkt wird.
Diese dritte Parteilichkeit für das ewige Leben ist der Kirche heute
in besonderer Weise aufgetragen. Denn durch nichts ersetzbar ist die Kirche
in der heutigen Gesellschaft letztlich nur dann, wenn sie die Sinnrichtung
auf das ewige Leben verkündet und selbst lebt. Diese Ausrichtung am
ewigen Leben wird nicht nur unser eigenes Leben verändern, sondern
bringt auch neues Licht in unseren Einsatz für das Lebensrecht des
Menschen.
Die unverwelkte Aktualität der christlichen Hoffnung auf das ewige
Leben tritt dann ans Tageslicht, wenn wir bedenken, wie viele Probleme des
menschlichen Lebens heute damit zusammenhängen, dass der Hoffnungsausblick
auf das ewige Leben so oft ausbleibt und dass heute an die Stelle der über
Jahrhunderte beklagten Jenseitsvertröstung weithin auch in der Kirche
die Vertröstung mit dem Diesseits getreten ist.<30>
In dieser Entwicklung sehe ich den tiefsten Grund dafür, dass heute
für viele Menschen ihre Lebenszeit zum grossen Problem geworden ist.
Dies hängt vor allem damit zusammen, dass wir heute zwar immer länger,
faktisch jedoch viel kürzer leben. Marianne Gronemeyer hat diesen grossen
Unterschied im Zeitempfinden in ihrem Buch «Das Leben als letzte Gelegenheit»
so ausgedrückt<31>: Die Menschen
lebten früher 40 Jahre plus ewig. Heute jedoch leben wir nur noch 90
Jahre. Und dies ist ungemein viel kürzer. Hängt etwa die Gehetztheit
des heutigen Lebens nicht doch damit zusammen, dass wir zu wenig von der
Ewigkeit, vom Ausblick auf den Himmel her leben?
Umgekehrt aber haben wir mehr Zeit, wenn wir auf das ewige Leben hin leben
und wenn wir von der Zukunft des ewigen Lebens her unsere Gegenwart gestalten.
Zwar wird uns dann vollends bewusst, dass unser irdisches Leben ein befristetes,
durch Anfang und Ende begrenztes Leben ist. Je mehr wir aber dem biblischem
Urteil trauen, dass die Befristetheit des menschlichen Lebens eine uns zugute
kommende Wohltat Gottes ist, und je mehr wir im hoffnungsvollen Blick über
den Tod hinaus im Glauben darum wissen, dass unser Leben gerade nicht «die
letzte Gelegenheit» ist, desto weniger krampfhaft werden wir uns an
unserer Lebenszeit festkrallen und dabei versuchen, das Maximum aus unserem
Leben natürlich für uns selbst herauszupowern. Der
Blick über den Tod hinaus und damit auch das Leben «unter dem
offenen Himmel»<32> schenkt uns
vielmehr die christliche «Entdeckung der Langsamkeit» (Sten
Nadolny), die nur im Horizont der Ewigkeit Gottes aufzuscheinen vermag.
Denn nur wer des ewigen Lebens Gottes gewiss ist, hat viel Lebenszeit und
wird die Erfahrung machen können, dass die Lebensintensität eines
einzigen gelebten Augen-Blicks in der Gegenwart Gottes mehr ist als alles
extensive Durcheilen unserer Lebenszeit: «Die Erfahrung der Gegenwart
des ewigen Gottes bringt unser zeitliches Leben wie in einen Ozean, der
uns umgibt und trägt, wenn wir in ihm schwimmen.»<33>
Solches Schwimmen in der Gegenwart des ewigen Gottes nimmt der Leidenschaft
unseres Engagements für das menschliche Leben und sein Lebensrecht
nichts weg, aber gibt ihr die Gelassenheit des Glaubens zurück und
schenkt ihr vor allem den österlichen Notenschlüssel. Denn wer
sein jetziges Leben in der Hoffnung auf ein Leben, das nicht mehr vergehen
wird, verankert weiss, der ist nicht nur zu einem neuen Umgang mit dem irdischen
und vergänglichen Leben befreit, der kann vielmehr auch mit seinem
eigenen Leben verschwenderisch umgehen, der ist bereit, sein Leben hinzugeben,
und der ist wenn es denn sein muss sogar in der Lage, zu sterben:
im Dienst am Leben anderer Menschen. Es wäre auf jeden Fall schön
und würde die Glaubwürdigkeit steigern, wenn man unserem Einsatz
für das Leben diese österliche Hoffnung auf das ewige Leben anmerken
würde, wozu uns der Kolosserbrief intensiv einlädt: «Richtet
euren Sinn auf das Himmlische und nicht auf das Irdische. Denn ihr seid
gestorben, und euer Leben ist mit Christus verborgen in Gott. Wenn Christus,
unser Leben, offenbar wird, dann werdet auch ihr mit ihm offenbar werden
in Herrlichkeit» (Kol 3,24).
Wenn Christus «unser Leben» ist, dann ist der christliche Einsatz
für das Leben nicht nur konkrete Nachfolge Jesu, sondern dann schenkt
er auch und vor allem eine wahrhafte Begegnung mit Christus selbst. Hier
liegt der Grund dafür, dass Papst Johannes Paul II. in seinem Pastoralprogramm
«Novo Millennio Ineunte», das er zum Abschluss des grossen Jubiläums
des Jahres 2000 geschrieben hat, einen besonderen Akzent auf die Betrachtung
des Antlitzes Jesu Christi voller Schmerzen legt.34 Damit ist die Zumutung
an uns ausgesprochen, dass wir in den Menschen, die in ihrem Lebensrecht
bedroht sind, den am Kreuz verlassenen Jesus selbst wahrnehmen und ihn als
«unser Leben» bekennen. Im Wiedererkennen des verlassenen Jesus
in den verlassenen Menschen in unserer Welt liegt die tiefste Kraftquelle
für den christlichen Einsatz für das Leben, seine Würde und
seine Heiligkeit.
1 Vgl. W. Pannenberg, Der Geist des Lebens, in: Ders., Glaube und Wirklichkeit. Kleine Beiträge zum christlichen Denken, München 1975, 3156.
2 W. Pannenberg, Die christliche Taufe, in: Ders., Freude des Glaubens. Predigten, München 2001, 4952, zit. 51.
3 Vgl. H.-P. Dürr/K. M. Meyer-Abich/H.-D. Mutschler/W. Pannenberg/F. M. Wuketits, Gott, der Mensch und die Wissenschaft, Augsburg 1997, bes. 61110: Leben.
4 J. Ratzinger, Einführung in das Christentum. Vorlesungen über das Apostolische Glaubensbekenntnis, München 1968, 212.
5 Vgl. K. Koch, Das Geheimnis der endlosen Vatersorge Gottes, Freiburg/Schweiz 2000, bes. 1941: Gott als Vater Jesu Christi und Vater der Christinnen und Christen.
6 Vgl. W. Pannenberg, Anthropologie in theologischer Perspektive, Göttingen 1983, bes. 4076: Weltoffenheit und Gottebenbildlichkeit.
7 W. Pannenberg, Der Mensch ein Ebenbild Gottes?, in: Ders., Natur und Mensch und die Zukunft der Schöpfung, (Beiträge zur Systematischen Theologie. Band 2), Göttingen 2000, 141149, zit. 146.
8 J. Kardinal Ratzinger, Gott und die Welt. Glauben und Leben in unserer Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald, Stuttgart 2000, 149.
9 Vgl. F. Furger/K. Koch, Verfügbares Leben? Die Wertung des menschlichen Lebens in der gegenwärtigen Gesellschaft aus der Sicht christlicher Ethik, Bern 1978.
10 W. Jens/H. Küng, Menschen-würdig sterben. Ein Plädoyer für Selbstverantwortung, München 1995, 5960.
11 ZGB Art. 31.
12 ZGB Art. 544.
13 ZGB Art. 393.
14 Art. 24.
15 R. Schweizer, Kommentar zu Art. 24 novies BV N 2830.
16 Vgl. Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch, (Kirche und Öffentlichkeit 1: Veröffentlichungen der Theologischen Kommission der Schweizer Bischofskonferenz), Freiburg/Schweiz 2001.
17 E. Jüngel, Meine Zeit steht in Deinen Händen (Psalm 31,16). Zur Würde des befristeten Menschenlebens, in: Ders., Indikative der Gnade Imperative der Freiheit, (Theologische Erörterungen IV), Tübingen 2000, 5883, zit. 82
18 E. Jüngel, Die Katholizität evangelischer Theologie. Den entscheidenden Schritt zurück in das Leben biblischer Texte gehen, in: KNA Dokumentation Nr. 5 vom 3. Juli 2001, S. 5.
19 Die deutschen Bischöfe, Der Mensch: sein eigener Schöpfer? Zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin, Bonn 2001, 10.
20 Johannes Rau, «Fortschritt nach menschlichem Mass», in: Die Tagespost vom 19. Mai 2001, Seite 14.
21 P. Eicher, Für einen Humanismus ab ovo, in: Ders., Solidarischer Glaube, Düsseldorf 1975, 110135.
22 W. Gut, Der Staat und der Schutz des ungeborenen Lebens. Eine politisch-ethische Studie, Kriens 1998, 64.
23 Vgl. W. Pannenberg, Person und Subjekt, in: Ders., Grundfragen systematischer Theologie. Band 2, Göttingen 1980, 8095.
24 J. Moltmann, Der Weg Jesu Christi. Christologie in messianischen Dimensionen, München 1989, 291.
25 Vgl. K. Koch, Recht auf Leben Raum zum Leben! Das Leben des Menschen aus der Sicht des christlichen Glaubens, in: Civitas 40 (1985) 103108.
26 Dokumentiert in: Schweizerische Kirchenzeitung 144 (1976) 775.
27 F. Alt, Liebe ist möglich. Die Bergpredigt im Atomzeitalter, München 1985, 9.
28 C. Boff/J. Pixley, Die Option für die Armen, Düsseldorf 1987, 124.
29 W. Kasper, Ein prophetisches Wort in die Zeit. Anmerkungen zur Enzyklika «Evangelium vitae», in: Internationale Katholische Zeitschrift 24 (1995) 187192.
30 Vgl. K. Koch, Jenseitsvertröstung oder Jenseitsverdrängung? Theologischer Zwischenruf in das heutige Schweigen über das ewige Leben, in: Ders., Konfrontation oder Dialog? Brennpunkte heutiger Glaubensverkündigung, Freiburg/Schweiz Graz 1996, 96104.
31 M. Gronemeyer, Das Leben als letzte Gelegenheit. Sicherheitsbedürfnisse und Zeitknappheit, Darmstadt 1993.
32 P. M. Zulehner, Kirchen-Ent-Täuschungen. Ein Plädoyer für Freiheit, Solidarität und einen offenen Himmel, Wien 1997, 73105: Der offene Himmel.
33 J. Moltmann, Christlicher Glaube im Wertewandel der Moderne, in: Ders., Gott im Projekt der modernen Welt. Beiträge zur öffentlichen Relevanz der Theologie, Gütersloh 1997, 7388, zit. 87.