9/2002

INHALT

Praktische Theologie

Kommunikationsstrukturen der katholischen Kirche Schweiz

von Adrian Loretan

 

Im Rahmen der Stagnationskrise der Volkskirche wird bereits nichts mehr anderes erwartet, als enttäuscht zu werden. Darauf kann mit kollektivem Organisationswandel oder mit individueller Resignation (z.B. Austritt) reagiert werden. Der Theologe und Soziologe Franco Luzzatto möchte mit seiner pastoraltheologischen Dissertation die Bedingungen für einen Ausweg aus der Stagnationskrise zeigen.<1> Wie gelingt die Integration der Mitglieder einer Organisation? Dies ist die Existenzfrage jeder Organisation. Wie sind die Austrittszahlen in einer den Kirchenaustritt garantierenden Gesellschaft (Art. 15 Abs. 4 BV) zu verringern? Die Frage nach den Bedingungen der Organisationsintegration leitet diese Arbeit an.
Zur Praktischen Theologie gehört die Reflexion der Lage des Christentums und der Kirche in der Gegenwartsgesellschaft. Auf dem heute erforderlichen Reflexionsniveau bedarf es dazu unter anderem des methodischen, begrifflichen und theoretisch-konzeptionellen Rückgriffs auf die Soziologie. Nicht erst die neueren Sozialwissenschaften betonen die welterzeugende Wirkung des Wortes bzw. der Kommunikation. Dies wusste schon der Evangelist Johannes: «Im Anfang war das Wort». Indem wir kommunizieren, vergewissern wir uns der Welt und verändern diese. Die systematische Rekonstruktion dieser Kommunikation und ihrer Strukturen gewährt uns deshalb einen vorzüglichen Einblick in die Wirkzusammenhänge der Gesellschaft bzw. ihrer Organisationen.

Die Studie

Luzzattos Untersuchung der Organisationskommunikation und -struktur der katholischen Kirche Schweiz ist in eine umfassende Gesellschaftstheorie eingebettet: die Theorie des sozialen Wandels und der Öffentlichkeit (Kapitel 1). Der Autor nennt zwei Bedingungen, damit wir von Öffentlichkeit bzw. Organisationsöffentlichkeit sprechen können.

  1. Politische Organisationen bzw. Organisationsführungen sind von Grund auf legitimationsbedürftig, also einer Legitimation durch Zustimmung und Begründung unterworfen.
  2. Die Rede- und Meinungsfreiheit, die Versammlungs- und Vereinsfreiheit sowie die Pressefreiheit und damit die Möglichkeit der Kommunikation beliebiger Gesellschafts- bzw. Organisationsmitglieder müssen durch die Verfassung gesichert sein.

Diese beiden Bedingungen definieren Öffentlichkeit als ein Verfassung prägendes Prinzip des Staates. Im Rahmen der Organisationkommunikation und der Struktur der Organisationskommunikation erfolgt die Untersuchung der Kommunikation.
«Die katholische Kirche Schweiz», wie sich Luzzatto ausdrückt, hat im kirchenrechtlich definierten Organisationsbereich, dem Pastoralbereich, kein Öffentlichkeitsprinzip, wohl aber im öffentlich-rechtlichen, staatskirchenrechtlichen Verwaltungsbereich. Organisationsöffentlichkeit ist innerkirchlich nicht zu einem die Kirchenverfassung prägenden Begriff geworden, so die These in Kapitel 2.
Den so entstehenden «kommunikativen Notstand» versteht der Autor als ein Fehlen von Anschlusskommunikation (Verzettelung statt Bündelung der Kommunikation). Konkret können Kommunikationen nicht aufeinander bezogen werden, da es keine als Netzwerk aufgebaute Struktur der Organisationsöffentlichkeit gibt. Diese These wird mit einer Analyse der Struktur der Organisationskommunikation auf der Basis von Sekundärliteratur überprüft in Kapitel 3.
Die Analyse der Bettagsmandate (Hirtenbriefe) erweist sich als Zugang zum diachronen Vergleich der katholischen Organisationskommunikation. Die Bettagsmandate unterstreichen die These, wonach der Verlust der kirchlichen Identität in der Schweiz nicht auf eine gesellschaftliche Modernisierung zurückzuführen ist. Der Kalte Krieg bzw. der damit verbundene Integrationsprozess zwischen den politisch-sozialen Grossmilieus führt zum Identitätsverlust und damit zum Verlust des Zusammenhalts des katholischen Milieus, so Kapitel 4.
Damit ist ein einschneidender Funktionsverlust der Kirche verbunden: die Milieuintegration und damit die Erosion der gesellschaftlichen Integrationsfunktion der Kirche. Ob sich gewisse Funktionen der Kirche (Kontingenzreduktion-, Kritik-, Totalitarismusresistenzfunktionen) auch in den Bettagsmandaten nachweisen lassen, wird untersucht in Kapitel 5.
Theologisch beginnen katholischerseits Karl Rahner und in der Schweiz Josef Bommer (10) mit den theoretischen Erörterungen zur Organisationsöffentlichkeit der Kirche. Rahner fragt, ob es in der Kirche so etwas wie «öffentliche Meinung» gibt, geben darf oder soll. In seinem Essay «Das freie Wort in der Kirche» beschreibt er diejenigen Phänomene, die in Luzzattos Arbeit als Minimalbedingungen rechtlich garantiert sein müssen, um einen Kommunikationsbereich als Öffentlichkeit bzw. als Organisationsöffentlichkeit zu bezeichnen. Er streicht damit sinngemäss die Legitimationsbedürftigkeit des kirchlichen Handelns hervor und kritisiert, dass diese Minimalbedingungen kirchenrechtlich nicht garantiert sind.
Rahner setzt sich mit zwei Gegenmeinungen auseinander, die bis heute vorgetragen werden, und verweist auf eine Papstansprache: Öffentliche Meinung sei in der Kirche nicht möglich. Anstelle der öffentlichen Meinung sei die Autorität Gottes stark zu machen.
In seiner Ansprache vor einem internationalen Pressekongress von 1950 sagt Papst Pius XII. ein Wort über die öffentliche Meinung in der Kirche (natürlich in Dingen, die der freien Diskussion überlassen sind). Als lebendige Körperschaft «würde etwas in ihrem Leben fehlen, wenn in ihr die öffentliche Meinung mangelte» (23).
Die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit sieht Rahner sowohl im Dogma der Kirche und in ihrer gottgewollten Verfassung als auch im menschlichen Recht der Kirche. Die römisch-katholische Kirche dürfe aber nicht den Eindruck erwecken, «als seien ihre Regierungsmethoden dieselben wie die der totalitären Systeme, wo die öffentliche Meinung in einem Propagandaministerium gemacht wird» (25).

Politische Moderne

Luzzatto rezipiert Habermas' Theorie des kommunikativen Handelns nach der Fundamentaltheologie nun auch in der Praktischen Theologie (29f.). Religion wird im Übergang zur Moderne ein Bereich unter vielen, was dem Verlust der Legitimationsfunktion in Bezug auf die staatlichen Machtträger gleichkommt. Die Subjekte der Moderne entwerfen ihre soziale Ordnung ohne Zuhilfenahme von transzendenten Begründungen. Durch den Verlust der religiösen Fundamente ergibt sich ein Legitimationsproblem für die Gesellschaft.
Die Öffentlichkeit wird zum Gegenpol göttlich legitimierter Machthaber und zum Ort einer neuen Konstruktion gesellschaftlicher Wirklichkeit. Öffentlichkeit wird zum politischen Begriff der Aufklärung. Öffentlichkeit wird der Ort, wo der Kampf um die richtige Deutung der Wirklichkeit stattfindet.
Die Legitimationsfunktion der Kirche als Rechtfertigung eines gesellschaftlichen Zustands ging im Übergang zur Moderne verloren. Die Religion ihrerseits wird von ihrer gesellschaftspolitischen Legitimationsfunktion entlastetet. Dieser Prozess führt zu einer Ausgliederung der Religion aus den sozialen Bereichen des Staates, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Kunst. Auch die katholische Kirche muss sowohl Kunst als auch Wissenschaft als teilautonome Gesellschaftsbereiche entlassen. Aufgrund der Trennung von Gesellschaft und Religion schwindet die Bedeutung religiöser Institutionen als Instanzen sozialer Kontrolle. Es bleibt die Milieuintegrationsfunktion als Beitrag zur gesellschaftlichen Integration.
Dies wirft mit Lübbe die Frage nach der Funktion der Religion in den modernen Gesellschaften auf. Vom Absterben der Religion kann aber keineswegs die Rede sein, aber sie wird zur Privatsache und erhält damit andere Funktionen. Die Religion findet sich neu in einer pluralistischen Konkurrenzsituation. Das Teilsystem Religion hat eine eigene Logik und wird durch andere Teilsysteme, wie zum Beispiel die Politik, beeinflusst.

Reaktion der katholischen Kirche

Luzzatto beschreibt die Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit der politischen Moderne. Das Entstehen einer nicht unter kirchlicher Kontrolle stehenden gesellschaftlichen Kommunikation wurde als Bedrohung verstanden. Nach der religiösen Einheitskultur des Mittelalters sieht sich die Kirche mit der Reformation einer neuen Kommunikationspraxis (Flugschriftenpublizistik) gegenüber, die ihr bisheriges Verkündigungsmonopol sprengt. Auf diese Meinungsdifferenzierung reagiert die Kirche mit verstärkter Zensur und einem Index der verbotenen Bücher. In der Gegenreformation versuchen katholische Obrigkeiten die vormoderne Einheit von Thron und Altar unverändert beizubehalten, was eine Konfessionalisierung beschleunigt. Die «Verkirchlichung des Christentums» findet seinen Höhepunkt in der Ekklesiologie des 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
Die Annäherung des politischen Katholizismus an die Moderne wird lehramtlich unter Leo XIII. (1878­1903) teilweise nachvollzogen. Seine staatskirchenrechtliche Lehre ist bis heute Grundlage für die lehramtliche Auseinandersetzung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft: Staatskirchenrechtlich wird die weltliche Obrigkeit nicht mehr unmittelbar der «potestas directiva» der Kirche unterstellt. Gesellschaftspolitisch versucht er die katholischen Personen in den demokratisch verfassten Staat zu integrieren.
Erst in der Auseinandersetzung mit dem Faschismus beginnt das Lehramt (Pius XI. und XII.) auch die personalen Freiheitsrechte des Individuums gegenüber den Zugriffsansprüchen staatlicher Obrigkeiten zu verteidigen. Johannes XXIII. legitimiert die bisher stets angefeindeten Menschenrechte (Antimodernisteneid) in der Enzyklika «Pacem in terris» (1963). Die unvereinbaren Positionen der hierarchischen und demokratischen Ordnung stehen hier noch nebeneinander. Der endgültige Durchbruch gelingt erst in der Konzilserklärung über die Religionsfreiheit «Dignitatis humanae». Aber auch das Konzil ist nicht eindeutig, wie das vollständige Fehlen des Begriffs der politischen Öffentlichkeit in «Gaudium et spes» zeigt.
Die nachkonziliare Pastoralinstruktion von Paul VI. «Communio et progressio» (1971) zeichnet ein völlig neues Kirchen- und Medienbild. «Eine solche implizite positive Wertschätzung von Habermas' Konzeption des besseren Arguments bricht mit der Tradition eines essentialistisch-objektivistischen Wahrheitsbegriffs» (96). Konkret wird der gesellschaftliche Meinungsbildungsprozess nicht mehr auf eine vorgängig feststehende Wahrheit verpflichtet, sondern jetzt wird der von verschiedenen Interessen geleitete Prozess als wünschenswert beurteilt.
Darüber hinaus fordert die päpstliche Pastoralinstruktion auch den innerkirchlichen Dialog. Die Kirche bedarf der öffentlichen Meinung, verstanden als der Diskurs aller Kirchenmitglieder.
Die lehramtlichen Dokumente zu Medien und Öffentlichkeit der 1990er Jahre zeigen wieder ein ganz anderes Bild.
In «Aetis novae» (1992) wird der traditionelle Begriff einer metaphysischen Wahrheit wieder aufgenommen, der vom Lehramt autoritativ zu verwalten sei.
In der «Instruktion über die kirchliche Berufung der Theologen» (1990) wird sogar das Bild einer einseitig negativen Bewertung der Medien skizziert. Das Lehramt versucht sich wieder gegen die Herausforderungen der Öffentlichkeit abzuschotten.

Der Öffentlichkeitsbegriff

Der Öffentlichkeitsbegriff steht für das Kollektivsubjekt «Gesellschaft» bzw. Allgemeinheit und ist somit verbunden mit dem Öffentlichkeitsanspruch bzw. Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, das heisst mit dem Verhältnis Kirche und Gesamtgesellschaft.
Öffentlichkeit meint die Medienöffentlichkeit, das heisst das Verhältnis Kirche­Medien.
Öffentlichkeit bezeichnet den physisch erfahrbaren Raum, über den auch vormoderne und moderne totalitäre Gesellschaften verfügen.
Luzzatto hingegen verwendet einen arenaorientierten Öffentlichkeitsbegriff, der mit zwei Minimalbedingungen umschrieben werden kann:

Diesen Begriff «Öffentlichkeit» gab es vor dem 18. Jahrhundert überhaupt nicht. Er lässt sich nicht auf antike oder biblische Gesellschaften übertragen, wie dies häufig getan wird. Die entsprechenden Bibelübersetzungen erscheinen Luzzatto fragwürdig. Bei entsprechenden Bibelstellen ist mit dem Begriff «öffentlich» gemeint, dass sich etwas «vor aller Augen», vor aller Welt abgespielt hat. Dies ist aber nicht deckungsgleich mit dem aufklärerischen Begriff der Öffentlichkeit. Letzterer enthält nämlich auch normative Bedingungen (von Grund auf legitimationsbedürftige Herrschaftsverhältnisse, Möglichkeit zu resonanzorientierter Kommunikation beliebiger Personen), die in der Vormoderne nicht gegeben sind.
Restriktiv bestimmte Allgemeinkommunikationsbereiche haben sich auch in der Moderne erhalten. Eine Kategorie, die repräsentativ-ständisch bestimmte Kommunikation findet sich insbesondere in der katholischen Kirche. Jürgen Habermas formuliert es so: «Im kirchlichen Ritual, in Liturgie, Messe, Prozession überlebt heute noch repräsentative Öffentlichkeit. Einem bekannten Wort zufolge waren das englische Oberhaus, der preussische Generalstab, die Französische Akademie und der Vatikan in Rom die letzten Säulen der Repräsentation; am Ende ist nur die Kirche übrig geblieben... Übrigens veranschaulicht das Verhältnis der Laien zur Priesterschaft, wie die Umgebung zu der repräsentativen Öffentlichkeit dazugehört und doch auch von ihr[en Entscheidungen] ausgeschlossen ist» (106f.).

Kirchliche Kommunikationsstrukturen in der Schweiz

Die Einführung von versammlungsförmiger Öffentlichkeit in der Kirche Schweiz ist ein Produkt des politischen Liberalismus bzw. des öffentlichen Rechts, nicht des Kirchenrechts (126). Mit Tabellen zur Staatskirchenrechtsgeschichte zeigt der Autor, wann im jeweiligen kantonalen Recht für den Verwaltungsbereich der Kirche eine Organisationsöffentlichkeit geschaffen wurde.
Im Pastoralbereich konstatiert er eine fast totale Inexistenz von Organisationsöffentlichkeit. Pastorale Fragen können nur in Seelsorgeräten beraten werden, «die nicht einmal ein Ausschuss einer Öffentlichkeit sind... Das Kirchenrecht sieht überhaupt keine versammlungsförmige pastorale Organisationsöffentlichkeit vor» (133).
Durch die volle Integration des Katholizismus in das politisch-soziale Grossmilieu verlor die Kirche gemäss Luzzatto Ende der 50er Jahre an Identität, was er anhand der Bettagsmandate empirisch nachweist. Dieser Kohäsionsverlust wird aber, abgesehen von vereinzelten Auftragsstudien (SPI u.a.), wenig empirisch erforscht. Die Erfassung der Kirchenaustritte bereitet der Kirche erhebliche Probleme. Daten sind nur auf kantonaler Ebene verfügbar, allerdings methodisch und zeitlich uneinheitlich. In den entsprechenden Grafiken schwankt der Kirchenmitgliederbestand von 1900 bis 1950 zwischen 98% und 100%. 1960 beträgt er noch 98%, 1970 97,5%, 1980 92,2%, 1990 86,2%.
Unter anderem untersucht der Autor in den Bettagsmandaten, ob und inwieweit die Schweizer Bischöfe Sympathie hatten für totalitäre Systeme bzw. auf Distanz zu ihnen gingen. «In der Moderne kann ausschliesslich die pluralistisch orientierte Volkskirche im Gegensatz zu elitären katholisch-kirchlichen Gruppierungen..., die letztlich ein vormodernes Verhältnis von Kirche und Staat anstreben, Widerstand gegen totalitäre Systeme bieten» (250). Indikatoren lassen den Wert der pluralistisch konzipierten Landeskirche als totalitären Systemen widerstehende institutionelle Gruppierung erkennen. Hier wird mehr Meinungsvielfalt gepflegt. Einem Staatsmonismus, konkret einem Faschismus bzw. Stalinismus, vermag die Kirche ein metaphysisches Prinzip, Gott selbst, entgegenzuhalten. «Die vormodern konzipierten innerkirchlichen Gruppierungen hingegen sind oftmals eng bzw. undurchsichtig mit den politisch-wirtschaftlich Mächtigen verknüpft» (252).

Ergebnisse für die katholische Kirche in der Schweiz

Punktuelle Meinungsumfragen ergeben auf den ersten Blick, dass die katholische Kirche eine unverwechselbare Identität aufweist. Als Elemente dieser Identität gelten die Positionen im Bereich Sexualität (vorehelicher Geschlechtsverkehr, Selbstbefriedigung, Homosexualität), Schwangerschaftsabbruch, Ehescheidung und Verhaltensregeln für den Klerus (Zölibat). Auf den zweiten Blick wird deutlich, dass dies nicht die gemeinsam geteilte Identität aller Mitglieder ist, sondern fast ausschliesslich diejenige der Elite. Weite Kreise der Kirche teilen diese Identität nicht, sind insofern von nichtkatholischen Personen nicht unterscheidbar.
Die fehlenden Kommunikationsstrukturen in der Kirche Schweiz wurden erst «im Zuge der fortschreitenden Erosion der katholisch-konservativen Milieuöffentlichkeit» (261) bewusst. Nach der politischen Integration des Katholizismus in die Schweizer Gesellschaft im Kalten Krieg (z.B. 1959 Zauberformel für den Bundesrat) fehlen die Fremdtypisierungen. Dieser Identitätsverlust ist es, der zum Kohäsionsverlust führt, wie anhand ausgewählter Strukturdaten gezeigt wird (Mitgliederschwund und Niedergang der milieuintegrierenden Medien). Dieser Identitätsverlust lässt sich auch an den Bettagsmandaten ablesen, wie Luzzatto ausführlich zeigt. Die Bischöfe nehmen in der kirchlichen Organisationskommunikation, den Bettagsmandaten, einen autonomen Nachvollzug der veränderten politischen Kommunikation vor.
Der Identitäts- und Kohäsionsverlust ist gleichbedeutend mit einem Funktionswandel, wie das letzte Kapitel zeigt. Die Kirche verliert die Milieuintegrationsfunktion und damit die gesellschaftliche Integrationsfunktion.
Die gesellschaftliche Funktion der Kirche reduziert sich auf den harten Kern religiöser Sinngebung (Kontingenzreduktionsfunktion, Kritikfunktion, Totalitarismusresistenzfunktion).
Die Kirche erhebt aber weiterhin einerseits den Anspruch, ein wichtiger Faktor des öffentlichen Lebens zu sein. Andererseits organisiert sie sich selber nicht auf der Grundlage des Organisationsöffentlichkeitsprinzips.

Ausblick

Luzzatto sieht zwei Szenarien:

I. Das normative Ziel der Mehrheit der Kirchenleitung scheint im Typus der offenen Volkskirche zu liegen. In Luzzattos Studie ergeben sich aus seinem ganzen Erklärungszusammenhang vier Konsequenzen:

  1. Die Organisationsöffentlichkeit als kirchenverfassungsprägendes Prinzip ist «nicht nur von der weltkirchlichen Ebene her, sondern auch in der katholischen Kirche Schweiz ohne substantielle Hindernisse autonom einführbar» (272). Wenn man sich auf die entsprechenden Dokumente des Lehramtes beriefe («Communio et progressio»), «gäbe es für die Einführung von Organisationsöffentlichkeit als kirchenverfassungsprägendes Prinzip keine lehramtlichen Hindernisse» (272)<2>. Denn es geht «nur» um das Organisationsöffentlichkeitsprinzip, nicht aber um das Organisationsdemokratieprinzip (Mehrheitsprinzip).
  2. Zur Entfaltung einer Öffentlichkeitsstruktur und -kultur ist von der angewandten praktischen Katholizismusforschung ein zweigliedriger Beitrag möglich, um einen «kommunikativen Konkurs» (273) zu verhindern: Arbeitsgruppe der kirchlichen Hierarchie und Kursangebot für Pfarrei- und Kirchgemeinderäte usw.
    Es geht um eine Verinnerlichung der Kultur der öffentlichen Kommunikation in Form von minimalen Diskursregeln wie zum Beispiel: die Institutionalisierung einer verfahrensregulierten Versammlungsöffentlichkeit; die Umwandlung der Verlautbarungsmedien in Forumsmedien<3>, die kritische Begleitung bzw. Beobachtung der Versammlungsöffentlichkeit durch die Binnenmedien usw.
    Eine funktionierende Organisationsöffentlichkeit setzt Redefreiheit bzw. Kritikausübung voraus, «und davon ist ein nicht unbedeutender Teil der Organisationsmitglieder der katholischen Kirche zurzeit noch weit entfernt» (273).
  3. Wenn weder eine unbeeinflussbare Modernisierungsmechanik noch ein lähmender Kulturpessimismus, sondern das Phänomen des Kalten Krieges und eigendynamische Prozesse der Kirche (Kommunikationskultur, -struktur und Identität) zu dieser beispiellosen Erosion der politisch-sozialen Grossmilieus und damit zur Erosion der Kirchen geführt hat, «dann sind wir nicht in eine irreversible, so genannte Ðnachchristliche Ärað eingetreten. Vielmehr lässt sich dann der Erosionsprozess...stoppen bzw....eine Trendwende herbeiführen» (274).
  4. Der Stopp des Kohäsionsverlustes, das Zusammengehörigkeitsgefühl, kann nur über eine Erneuerung der Identität erreicht werden. Dies belegt auch der empirisch erhärtete Zusammenhang zwischen Identitätsverlust und Kohäsionsverlust. Es braucht dazu für Luzzatto einen Wandel der öffentlichen Organsationskommunikation, damit die Kirche zu einer erneuerten Identität gelangt. Dann braucht es deren erfolgreiche Veröffentlichung in der medienvermittelten Öffentlichkeit mittels einer professionellen Aussenkommunikation. Je fundamentalistischer, das heisst je gesinnungsethischer die Identität ist, desto geringer ist die gesamtgesellschaftliche Relevanz.

II. Als zweiten Typus, der der offenen Volkskirche diametral entgegensteht, skizziert Luzzatto die geschlossene Bekenntniskirche. Wenn diese Zielsetzung transparent gemacht würde, gäbe es mit der Zeit keine volkskirchlich Enttäuschten, weil die entsprechenden Erwartungen gar nicht mehr aufgebaut würden.

Häufig wird «ein Zerfall des Glaubens», «ein Glaubensverlust» als Ursache der Stagnationskrise der Kirche gesehen. Dementsprechend werden die rechtskatholischen Gruppierungen als Rettung aus der Krise gesehen. «Die Ausrichtung auf die rechtskatholischen ÐBewegungenð würde einen freien Fall in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit nach sich ziehen. Auch wenn man deren Mitgliederbestände angesichts der schwierigen Datenlage vorsichtshalber noch verdoppelt, so sind es nicht einmal 30000. Dies entspricht 0,9 Prozent der Katholiken und 0,4 Prozent der Schweizer Bevölkerung. ...Die Identität der katholischen Kirche Schweiz kann also nur um den Preis der gesellschaftlichen Bedeutungslosigkeit an den rechtskatholischen Gruppierungen ausgerichtet werden» (277).
Damit wird deutlich: Die Frage der Erneuerung der kirchlichen Identität hat sich für Luzzatto vor dem Hintergrund der Frage nach der gesellschaftlichen Bedeutung und nach «der staatlichen Anerkennung der Religionsgemeinschaften abzuspielen. Welche Identitätsbestandteile, das heisst welche Anerkennungskriterien sollen ausschlaggebend sein? In der Konsequenz der vorliegenden Arbeit bestünde das Hauptanerkennungskriterium im Organisationsdemokratieprinzip im Verwaltungsbereich (Finanz- bzw. Steuerbereich) sowie im Organisationsöffentlichkeitsprinzip im Pastoralbereich. Eine funktionierende Organisationsöffentlichkeit verhindert nämlich eine dauerhafte fundamentalistische Identität von selbst. Organisationsöffentlichkeit ist das Prinzip, das es erlaubt, offene Volkskirchen von geschlossenen, das heisst geheimbündlerischen, sektiererischen bzw. fundamentalistischen Religionsgemeinschaften zuverlässig zu unterscheiden und die staatliche Anerkennung [des demokratischen Rechtsstaates] entsprechend zu regeln» (277).

Ergebnis

Mit der vorliegenden interdisziplinären Studie zur Überwindung der Stagnationskrise in der katholischen Kirche der Schweiz liefert Franco Luzzatto einen entscheidenden Beitrag für neue Kommunikationsstrukturen in den Ortskirchen der Schweizer Bischofskonferenz. Die Stagnationskrise kann nur durch eine neue Identitätsfindung überwunden werden. Dieser Identitätsfindungsprozess bedarf aber der Strukturen einer kirchlichen Öffentlichkeit. Denn es braucht eine Identifizierung der Mitglieder mit ihrer Kirche, keine Identität der Elite, die von einem Grossteil der Mitglieder nicht geteilt wird. Sonst wird der Erosionsprozess, die Austrittswelle, in Zukunft noch grösser werden. Der Gang in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit der Restkirche wäre so unausweichlich.
Auch in der Religionsforschung geht Luzzatto neue Wege:
Er hinterfragt sowohl die Modernisierungsthese als auch die Individualisierungsthese. Beide halten sich aber hartnäckig in der anwendungsorientierten Religionssoziologie im Allgemeinen wie auch in der Christentums- bzw. Katholizismusforschung im Besonderen.
Diese Ablehnung eröffnet einen anderen Zugang zur Erklärung der Erosion der sozialen Grossmilieus und der Stagnationskrise der Kirche.
Die hier zugrunde liegende Theorie des sozialen Wandels und die damit verbundene Theorie der Öffentlichkeit eröffnen den Blick für das Phänomen des Kalten Krieges der 1950er Jahre und der kirchlichen Eigendynamik (mangelnde Kommunikationskultur, weitgehend fehlende Kommunikationsstrukturen im pastoralen Bereich und eine auf Sexualmoral fixierte Idenität). Neu untersucht Luzzatto die Organisationskommunikation und die Kommunikationsstruktur der katholischen Kirche Schweiz.
Der Ost-West-Dualismus des Kalten Krieges führte in der Schweiz zur Integration aller wichtigen politisch-sozialen Grossmilieus. Dieser Integrationsprozess zieht den Identitäts- und Kohäsionsverlust dieser Grossmilieus (Sozialdemokratie, Katholizismus usw.) nach sich.
Die Kirchenorganisation wird aus der Beobachterperspektive beschrieben, weil «ein aus der Binnenperspektive des Kirchenrechts definierter Kirchenorganisationsbegriff einen entscheidenden Bereich ausblenden würde, nämlich den öffentlich-rechtlich definierten Bereich, der aus dieser Perspektive als nicht zur Kirche gehörend betrachtet wird» (10)<4>. Dieser sozialwissenschaftliche Zugang zur Ekklesiologie ist anregend.
Es gab bisher noch keine empirische Untersuchung in der Schweiz, die die Struktur der kirchlichen Organisationsöffentlichkeit zum Thema erhob.
Es bleibt zu wünschen, dass die Auseinandersetzung und Umsetzung seiner Thesen noch einiges zu diskutieren geben wird, gilt es doch die Stagnation zu überwinden. Das Ziel neue Kommunikationsstrukturen in der Kirche Schweiz ­ Stichwort Öffentlichkeit ­ entstehen zu lassen, ist dabei nicht aus dem Blick zu verlieren.

 

Adrian Loretan ist ordentlicher Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.


Anmerkungen

1 Franco Luzzatto, Öffentlichkeitsdefizit der katholischen Kirche. Organisationskommunikation und Kommunikationsstruktur der katholischen Kirche Schweiz ­ Bedingungen für ein Ende der Stagnationskrise, Freiburg 2002 (Bd. 21 der von Leo Karrer herausgegebenen Reihe Praktische Theologie im Dialog).

2 Ergänzend wäre beizufügen, dass der Grundrechtskatalog des geltenden Rechts (cc. 208­223) sowohl das Recht auf freie Meinungsäusserungsfreiheit (c. 212 § 3) als auch Versammlungs- und Vereinsfreiheit (c. 215) kennt. Diese Grundrechte sind allerdings im Rahmen der kirchlichen Lehre und Ordnung zu sehen, wie dies schon Karl Rahner in den 50er Jahren formulierte. In der nachkonziliaren Diskussion um das Grundgesetz der katholischen Kirche (LEF) hätte der Autor zusätzliche Unterstützung für seine Thesen finden können, ebenso in Leitsatz 6 der Bischofssynode von 1967 für die Kodex-Reformkommission. «Wegen der fundamentalen Gleichheit aller Gläubigen... ist es förderlich, dass die Rechte der Personen in geeigneter Weise umschrieben und sichergestellt werden. Dies bringt mit sich, dass die Ausübung der [bischöflichen] Gewalt deutlicher als Dienst erscheint, ... und ihr Missbrauch ausgeschlossen wird» (Vorrede in CIC, 5. neu gestaltete und verbesserte Auflage, Kevelaer 2001, XXXV und XXXVII). Im Sinne dieser grundrechtlichen Argumentation in der Kirchenrechtswissenschaft ist die Einführung des Begriffs Öffentlichkeitsstrukturen nur konsequent, wie Hans-Jürgen Guth (Jürgen Habermas: ein anonymer Kanonist?, in: AfkathKR 168 [1999] 431­442) belegt.

3 Ob heute die meisten der kirchlichen Medien in der Deutschschweiz nur Verlautbarungsmedien sind, wage ich zu bezweifeln, gelingt es doch einigen ­ auch aufgrund der institutionell weitgehenden Unabhängigkeit ­ durch den Einbezug unterschiedlicher, auch kirchenkritischer, Autoren/Autorinnen sowie durch Leserbriefe einen Forumscharakter herzustellen (z.B. Berner Pfarrblatt, Luzerner Pfarreiblatt, SKZ).

4 Dieses allgemeine Urteil trifft so nicht zu. «In der Kirchgemeinde kommen die Konfessionsangehörigen zusammen, regeln sie Angelegenheiten des kirchlichen Lebens, verwirklicht sich Kirche.» Dieter Kraus, Die Kirchgemeinde in der Rechtssprechung des Schweizerischen Bundesgerichts, in: Kirche Kultur Kommunikation (FS Bischof Henrici), Zürich 1998, 569­579, 569. «Landeskirche und Kirchgemeinden werde heute vielerseits nicht mehr nur als staatlich verordnete Zwangsmassnahmen gesehen, sondern als nützliche, der Kirche willkommene Hilfseinrichtungen begrüsst. ... Sie sind Körperschaften, die in ihrer Zielsetzung auf die Kirche hingeordnet sind» (Karl-Josef Rauber, Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz, in: A. Loretan, Kirche-Staat im Umbruch, Zürich 1995, 170­177, 174).


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002