9/2002 | |
INHALT | |
Praktische Theologie |
Im Rahmen der Stagnationskrise der Volkskirche wird bereits nichts mehr
anderes erwartet, als enttäuscht zu werden. Darauf kann mit kollektivem
Organisationswandel oder mit individueller Resignation (z.B. Austritt) reagiert
werden. Der Theologe und Soziologe Franco Luzzatto möchte mit seiner
pastoraltheologischen Dissertation die Bedingungen für einen Ausweg
aus der Stagnationskrise zeigen.<1> Wie
gelingt die Integration der Mitglieder einer Organisation? Dies ist die
Existenzfrage jeder Organisation. Wie sind die Austrittszahlen in einer
den Kirchenaustritt garantierenden Gesellschaft (Art. 15 Abs. 4 BV) zu verringern?
Die Frage nach den Bedingungen der Organisationsintegration leitet diese
Arbeit an.
Zur Praktischen Theologie gehört die Reflexion der Lage des Christentums
und der Kirche in der Gegenwartsgesellschaft. Auf dem heute erforderlichen
Reflexionsniveau bedarf es dazu unter anderem des methodischen, begrifflichen
und theoretisch-konzeptionellen Rückgriffs auf die Soziologie. Nicht
erst die neueren Sozialwissenschaften betonen die welterzeugende Wirkung
des Wortes bzw. der Kommunikation. Dies wusste schon der Evangelist Johannes:
«Im Anfang war das Wort». Indem wir kommunizieren, vergewissern
wir uns der Welt und verändern diese. Die systematische Rekonstruktion
dieser Kommunikation und ihrer Strukturen gewährt uns deshalb einen
vorzüglichen Einblick in die Wirkzusammenhänge der Gesellschaft
bzw. ihrer Organisationen.
Luzzattos Untersuchung der Organisationskommunikation und -struktur der katholischen Kirche Schweiz ist in eine umfassende Gesellschaftstheorie eingebettet: die Theorie des sozialen Wandels und der Öffentlichkeit (Kapitel 1). Der Autor nennt zwei Bedingungen, damit wir von Öffentlichkeit bzw. Organisationsöffentlichkeit sprechen können.
Diese beiden Bedingungen definieren Öffentlichkeit als ein Verfassung
prägendes Prinzip des Staates. Im Rahmen der Organisationkommunikation
und der Struktur der Organisationskommunikation erfolgt die Untersuchung
der Kommunikation.
«Die katholische Kirche Schweiz», wie sich Luzzatto ausdrückt,
hat im kirchenrechtlich definierten Organisationsbereich, dem Pastoralbereich,
kein Öffentlichkeitsprinzip, wohl aber im öffentlich-rechtlichen,
staatskirchenrechtlichen Verwaltungsbereich. Organisationsöffentlichkeit
ist innerkirchlich nicht zu einem die Kirchenverfassung prägenden Begriff
geworden, so die These in Kapitel 2.
Den so entstehenden «kommunikativen Notstand» versteht der Autor
als ein Fehlen von Anschlusskommunikation (Verzettelung statt Bündelung
der Kommunikation). Konkret können Kommunikationen nicht aufeinander
bezogen werden, da es keine als Netzwerk aufgebaute Struktur der Organisationsöffentlichkeit
gibt. Diese These wird mit einer Analyse der Struktur der Organisationskommunikation
auf der Basis von Sekundärliteratur überprüft in Kapitel
3.
Die Analyse der Bettagsmandate (Hirtenbriefe) erweist sich als Zugang zum
diachronen Vergleich der katholischen Organisationskommunikation. Die Bettagsmandate
unterstreichen die These, wonach der Verlust der kirchlichen Identität
in der Schweiz nicht auf eine gesellschaftliche Modernisierung zurückzuführen
ist. Der Kalte Krieg bzw. der damit verbundene Integrationsprozess zwischen
den politisch-sozialen Grossmilieus führt zum Identitätsverlust
und damit zum Verlust des Zusammenhalts des katholischen Milieus, so Kapitel
4.
Damit ist ein einschneidender Funktionsverlust der Kirche verbunden: die
Milieuintegration und damit die Erosion der gesellschaftlichen Integrationsfunktion
der Kirche. Ob sich gewisse Funktionen der Kirche (Kontingenzreduktion-,
Kritik-, Totalitarismusresistenzfunktionen) auch in den Bettagsmandaten
nachweisen lassen, wird untersucht in Kapitel 5.
Theologisch beginnen katholischerseits Karl Rahner und in der Schweiz Josef
Bommer (10) mit den theoretischen Erörterungen zur Organisationsöffentlichkeit
der Kirche. Rahner fragt, ob es in der Kirche so etwas wie «öffentliche
Meinung» gibt, geben darf oder soll. In seinem Essay «Das freie
Wort in der Kirche» beschreibt er diejenigen Phänomene, die in
Luzzattos Arbeit als Minimalbedingungen rechtlich garantiert sein müssen,
um einen Kommunikationsbereich als Öffentlichkeit bzw. als Organisationsöffentlichkeit
zu bezeichnen. Er streicht damit sinngemäss die Legitimationsbedürftigkeit
des kirchlichen Handelns hervor und kritisiert, dass diese Minimalbedingungen
kirchenrechtlich nicht garantiert sind.
Rahner setzt sich mit zwei Gegenmeinungen auseinander, die bis heute vorgetragen
werden, und verweist auf eine Papstansprache: Öffentliche Meinung sei
in der Kirche nicht möglich. Anstelle der öffentlichen Meinung
sei die Autorität Gottes stark zu machen.
In seiner Ansprache vor einem internationalen Pressekongress von 1950 sagt
Papst Pius XII. ein Wort über die öffentliche Meinung in der Kirche
(natürlich in Dingen, die der freien Diskussion überlassen sind).
Als lebendige Körperschaft «würde etwas in ihrem Leben fehlen,
wenn in ihr die öffentliche Meinung mangelte» (23).
Die Grenzen der Meinungsäusserungsfreiheit sieht Rahner sowohl im Dogma
der Kirche und in ihrer gottgewollten Verfassung als auch im menschlichen
Recht der Kirche. Die römisch-katholische Kirche dürfe aber nicht
den Eindruck erwecken, «als seien ihre Regierungsmethoden dieselben
wie die der totalitären Systeme, wo die öffentliche Meinung in
einem Propagandaministerium gemacht wird» (25).
Luzzatto rezipiert Habermas' Theorie des kommunikativen Handelns nach
der Fundamentaltheologie nun auch in der Praktischen Theologie (29f.). Religion
wird im Übergang zur Moderne ein Bereich unter vielen, was dem Verlust
der Legitimationsfunktion in Bezug auf die staatlichen Machtträger
gleichkommt. Die Subjekte der Moderne entwerfen ihre soziale Ordnung ohne
Zuhilfenahme von transzendenten Begründungen. Durch den Verlust der
religiösen Fundamente ergibt sich ein Legitimationsproblem für
die Gesellschaft.
Die Öffentlichkeit wird zum Gegenpol göttlich legitimierter Machthaber
und zum Ort einer neuen Konstruktion gesellschaftlicher Wirklichkeit. Öffentlichkeit
wird zum politischen Begriff der Aufklärung. Öffentlichkeit wird
der Ort, wo der Kampf um die richtige Deutung der Wirklichkeit stattfindet.
Die Legitimationsfunktion der Kirche als Rechtfertigung eines gesellschaftlichen
Zustands ging im Übergang zur Moderne verloren. Die Religion ihrerseits
wird von ihrer gesellschaftspolitischen Legitimationsfunktion entlastetet.
Dieser Prozess führt zu einer Ausgliederung der Religion aus den sozialen
Bereichen des Staates, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Kunst. Auch
die katholische Kirche muss sowohl Kunst als auch Wissenschaft als teilautonome
Gesellschaftsbereiche entlassen. Aufgrund der Trennung von Gesellschaft
und Religion schwindet die Bedeutung religiöser Institutionen als Instanzen
sozialer Kontrolle. Es bleibt die Milieuintegrationsfunktion als Beitrag
zur gesellschaftlichen Integration.
Dies wirft mit Lübbe die Frage nach der Funktion der Religion in den
modernen Gesellschaften auf. Vom Absterben der Religion kann aber keineswegs
die Rede sein, aber sie wird zur Privatsache und erhält damit andere
Funktionen. Die Religion findet sich neu in einer pluralistischen Konkurrenzsituation.
Das Teilsystem Religion hat eine eigene Logik und wird durch andere Teilsysteme,
wie zum Beispiel die Politik, beeinflusst.
Luzzatto beschreibt die Auseinandersetzung der katholischen Kirche mit
der politischen Moderne. Das Entstehen einer nicht unter kirchlicher Kontrolle
stehenden gesellschaftlichen Kommunikation wurde als Bedrohung verstanden.
Nach der religiösen Einheitskultur des Mittelalters sieht sich die
Kirche mit der Reformation einer neuen Kommunikationspraxis (Flugschriftenpublizistik)
gegenüber, die ihr bisheriges Verkündigungsmonopol sprengt. Auf
diese Meinungsdifferenzierung reagiert die Kirche mit verstärkter Zensur
und einem Index der verbotenen Bücher. In der Gegenreformation versuchen
katholische Obrigkeiten die vormoderne Einheit von Thron und Altar unverändert
beizubehalten, was eine Konfessionalisierung beschleunigt. Die «Verkirchlichung
des Christentums» findet seinen Höhepunkt in der Ekklesiologie
des 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
Die Annäherung des politischen Katholizismus an die Moderne wird lehramtlich
unter Leo XIII. (18781903) teilweise nachvollzogen. Seine staatskirchenrechtliche
Lehre ist bis heute Grundlage für die lehramtliche Auseinandersetzung
des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft: Staatskirchenrechtlich
wird die weltliche Obrigkeit nicht mehr unmittelbar der «potestas
directiva» der Kirche unterstellt. Gesellschaftspolitisch versucht
er die katholischen Personen in den demokratisch verfassten Staat zu integrieren.
Erst in der Auseinandersetzung mit dem Faschismus beginnt das Lehramt (Pius
XI. und XII.) auch die personalen Freiheitsrechte des Individuums gegenüber
den Zugriffsansprüchen staatlicher Obrigkeiten zu verteidigen. Johannes
XXIII. legitimiert die bisher stets angefeindeten Menschenrechte (Antimodernisteneid)
in der Enzyklika «Pacem in terris» (1963). Die unvereinbaren
Positionen der hierarchischen und demokratischen Ordnung stehen hier noch
nebeneinander. Der endgültige Durchbruch gelingt erst in der Konzilserklärung
über die Religionsfreiheit «Dignitatis humanae». Aber auch
das Konzil ist nicht eindeutig, wie das vollständige Fehlen des Begriffs
der politischen Öffentlichkeit in «Gaudium et spes» zeigt.
Die nachkonziliare Pastoralinstruktion von Paul VI. «Communio et progressio»
(1971) zeichnet ein völlig neues Kirchen- und Medienbild. «Eine
solche implizite positive Wertschätzung von Habermas' Konzeption des
besseren Arguments bricht mit der Tradition eines essentialistisch-objektivistischen
Wahrheitsbegriffs» (96). Konkret wird der gesellschaftliche Meinungsbildungsprozess
nicht mehr auf eine vorgängig feststehende Wahrheit verpflichtet, sondern
jetzt wird der von verschiedenen Interessen geleitete Prozess als wünschenswert
beurteilt.
Darüber hinaus fordert die päpstliche Pastoralinstruktion auch
den innerkirchlichen Dialog. Die Kirche bedarf der öffentlichen Meinung,
verstanden als der Diskurs aller Kirchenmitglieder.
Die lehramtlichen Dokumente zu Medien und Öffentlichkeit der 1990er
Jahre zeigen wieder ein ganz anderes Bild.
In «Aetis novae» (1992) wird der traditionelle Begriff einer
metaphysischen Wahrheit wieder aufgenommen, der vom Lehramt autoritativ
zu verwalten sei.
In der «Instruktion über die kirchliche Berufung der Theologen»
(1990) wird sogar das Bild einer einseitig negativen Bewertung der Medien
skizziert. Das Lehramt versucht sich wieder gegen die Herausforderungen
der Öffentlichkeit abzuschotten.
Der Öffentlichkeitsbegriff steht für das Kollektivsubjekt «Gesellschaft»
bzw. Allgemeinheit und ist somit verbunden mit dem Öffentlichkeitsanspruch
bzw. Öffentlichkeitsauftrag der Kirche, das heisst mit dem Verhältnis
Kirche und Gesamtgesellschaft.
Öffentlichkeit meint die Medienöffentlichkeit, das heisst das
Verhältnis KircheMedien.
Öffentlichkeit bezeichnet den physisch erfahrbaren Raum, über
den auch vormoderne und moderne totalitäre Gesellschaften verfügen.
Luzzatto hingegen verwendet einen arenaorientierten Öffentlichkeitsbegriff,
der mit zwei Minimalbedingungen umschrieben werden kann:
Diesen Begriff «Öffentlichkeit» gab es vor dem 18. Jahrhundert
überhaupt nicht. Er lässt sich nicht auf antike oder biblische
Gesellschaften übertragen, wie dies häufig getan wird. Die entsprechenden
Bibelübersetzungen erscheinen Luzzatto fragwürdig. Bei entsprechenden
Bibelstellen ist mit dem Begriff «öffentlich» gemeint,
dass sich etwas «vor aller Augen», vor aller Welt abgespielt
hat. Dies ist aber nicht deckungsgleich mit dem aufklärerischen Begriff
der Öffentlichkeit. Letzterer enthält nämlich auch normative
Bedingungen (von Grund auf legitimationsbedürftige Herrschaftsverhältnisse,
Möglichkeit zu resonanzorientierter Kommunikation beliebiger Personen),
die in der Vormoderne nicht gegeben sind.
Restriktiv bestimmte Allgemeinkommunikationsbereiche haben sich auch in
der Moderne erhalten. Eine Kategorie, die repräsentativ-ständisch
bestimmte Kommunikation findet sich insbesondere in der katholischen Kirche.
Jürgen Habermas formuliert es so: «Im kirchlichen Ritual, in
Liturgie, Messe, Prozession überlebt heute noch repräsentative
Öffentlichkeit. Einem bekannten Wort zufolge waren das englische Oberhaus,
der preussische Generalstab, die Französische Akademie und der Vatikan
in Rom die letzten Säulen der Repräsentation; am Ende ist nur
die Kirche übrig geblieben... Übrigens veranschaulicht das Verhältnis
der Laien zur Priesterschaft, wie die Umgebung zu der repräsentativen
Öffentlichkeit dazugehört und doch auch von ihr[en Entscheidungen]
ausgeschlossen ist» (106f.).
Die Einführung von versammlungsförmiger Öffentlichkeit
in der Kirche Schweiz ist ein Produkt des politischen Liberalismus bzw.
des öffentlichen Rechts, nicht des Kirchenrechts (126). Mit Tabellen
zur Staatskirchenrechtsgeschichte zeigt der Autor, wann im jeweiligen kantonalen
Recht für den Verwaltungsbereich der Kirche eine Organisationsöffentlichkeit
geschaffen wurde.
Im Pastoralbereich konstatiert er eine fast totale Inexistenz von Organisationsöffentlichkeit.
Pastorale Fragen können nur in Seelsorgeräten beraten werden,
«die nicht einmal ein Ausschuss einer Öffentlichkeit sind...
Das Kirchenrecht sieht überhaupt keine versammlungsförmige pastorale
Organisationsöffentlichkeit vor» (133).
Durch die volle Integration des Katholizismus in das politisch-soziale Grossmilieu
verlor die Kirche gemäss Luzzatto Ende der 50er Jahre an Identität,
was er anhand der Bettagsmandate empirisch nachweist. Dieser Kohäsionsverlust
wird aber, abgesehen von vereinzelten Auftragsstudien (SPI u.a.), wenig
empirisch erforscht. Die Erfassung der Kirchenaustritte bereitet der Kirche
erhebliche Probleme. Daten sind nur auf kantonaler Ebene verfügbar,
allerdings methodisch und zeitlich uneinheitlich. In den entsprechenden
Grafiken schwankt der Kirchenmitgliederbestand von 1900 bis 1950 zwischen
98% und 100%. 1960 beträgt er noch 98%, 1970 97,5%, 1980 92,2%, 1990
86,2%.
Unter anderem untersucht der Autor in den Bettagsmandaten, ob und inwieweit
die Schweizer Bischöfe Sympathie hatten für totalitäre Systeme
bzw. auf Distanz zu ihnen gingen. «In der Moderne kann ausschliesslich
die pluralistisch orientierte Volkskirche im Gegensatz zu elitären
katholisch-kirchlichen Gruppierungen..., die letztlich ein vormodernes Verhältnis
von Kirche und Staat anstreben, Widerstand gegen totalitäre Systeme
bieten» (250). Indikatoren lassen den Wert der pluralistisch konzipierten
Landeskirche als totalitären Systemen widerstehende institutionelle
Gruppierung erkennen. Hier wird mehr Meinungsvielfalt gepflegt. Einem Staatsmonismus,
konkret einem Faschismus bzw. Stalinismus, vermag die Kirche ein metaphysisches
Prinzip, Gott selbst, entgegenzuhalten. «Die vormodern konzipierten
innerkirchlichen Gruppierungen hingegen sind oftmals eng bzw. undurchsichtig
mit den politisch-wirtschaftlich Mächtigen verknüpft» (252).
Punktuelle Meinungsumfragen ergeben auf den ersten Blick, dass die katholische
Kirche eine unverwechselbare Identität aufweist. Als Elemente dieser
Identität gelten die Positionen im Bereich Sexualität (vorehelicher
Geschlechtsverkehr, Selbstbefriedigung, Homosexualität), Schwangerschaftsabbruch,
Ehescheidung und Verhaltensregeln für den Klerus (Zölibat). Auf
den zweiten Blick wird deutlich, dass dies nicht die gemeinsam geteilte
Identität aller Mitglieder ist, sondern fast ausschliesslich diejenige
der Elite. Weite Kreise der Kirche teilen diese Identität nicht, sind
insofern von nichtkatholischen Personen nicht unterscheidbar.
Die fehlenden Kommunikationsstrukturen in der Kirche Schweiz wurden erst
«im Zuge der fortschreitenden Erosion der katholisch-konservativen
Milieuöffentlichkeit» (261) bewusst. Nach der politischen Integration
des Katholizismus in die Schweizer Gesellschaft im Kalten Krieg (z.B. 1959
Zauberformel für den Bundesrat) fehlen die Fremdtypisierungen. Dieser
Identitätsverlust ist es, der zum Kohäsionsverlust führt,
wie anhand ausgewählter Strukturdaten gezeigt wird (Mitgliederschwund
und Niedergang der milieuintegrierenden Medien). Dieser Identitätsverlust
lässt sich auch an den Bettagsmandaten ablesen, wie Luzzatto ausführlich
zeigt. Die Bischöfe nehmen in der kirchlichen Organisationskommunikation,
den Bettagsmandaten, einen autonomen Nachvollzug der veränderten politischen
Kommunikation vor.
Der Identitäts- und Kohäsionsverlust ist gleichbedeutend mit einem
Funktionswandel, wie das letzte Kapitel zeigt. Die Kirche verliert die Milieuintegrationsfunktion
und damit die gesellschaftliche Integrationsfunktion.
Die gesellschaftliche Funktion der Kirche reduziert sich auf den harten
Kern religiöser Sinngebung (Kontingenzreduktionsfunktion, Kritikfunktion,
Totalitarismusresistenzfunktion).
Die Kirche erhebt aber weiterhin einerseits den Anspruch, ein wichtiger
Faktor des öffentlichen Lebens zu sein. Andererseits organisiert sie
sich selber nicht auf der Grundlage des Organisationsöffentlichkeitsprinzips.
Luzzatto sieht zwei Szenarien:
I. Das normative Ziel der Mehrheit der Kirchenleitung scheint im Typus der offenen Volkskirche zu liegen. In Luzzattos Studie ergeben sich aus seinem ganzen Erklärungszusammenhang vier Konsequenzen:
II. Als zweiten Typus, der der offenen Volkskirche diametral entgegensteht, skizziert Luzzatto die geschlossene Bekenntniskirche. Wenn diese Zielsetzung transparent gemacht würde, gäbe es mit der Zeit keine volkskirchlich Enttäuschten, weil die entsprechenden Erwartungen gar nicht mehr aufgebaut würden.
Häufig wird «ein Zerfall des Glaubens», «ein Glaubensverlust»
als Ursache der Stagnationskrise der Kirche gesehen. Dementsprechend werden
die rechtskatholischen Gruppierungen als Rettung aus der Krise gesehen.
«Die Ausrichtung auf die rechtskatholischen ÐBewegungenð würde
einen freien Fall in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit nach sich
ziehen. Auch wenn man deren Mitgliederbestände angesichts der schwierigen
Datenlage vorsichtshalber noch verdoppelt, so sind es nicht einmal 30000.
Dies entspricht 0,9 Prozent der Katholiken und 0,4 Prozent der Schweizer
Bevölkerung. ...Die Identität der katholischen Kirche Schweiz
kann also nur um den Preis der gesellschaftlichen Bedeutungslosigkeit an
den rechtskatholischen Gruppierungen ausgerichtet werden» (277).
Damit wird deutlich: Die Frage der Erneuerung der kirchlichen Identität
hat sich für Luzzatto vor dem Hintergrund der Frage nach der gesellschaftlichen
Bedeutung und nach «der staatlichen Anerkennung der Religionsgemeinschaften
abzuspielen. Welche Identitätsbestandteile, das heisst welche Anerkennungskriterien
sollen ausschlaggebend sein? In der Konsequenz der vorliegenden Arbeit bestünde
das Hauptanerkennungskriterium im Organisationsdemokratieprinzip im Verwaltungsbereich
(Finanz- bzw. Steuerbereich) sowie im Organisationsöffentlichkeitsprinzip
im Pastoralbereich. Eine funktionierende Organisationsöffentlichkeit
verhindert nämlich eine dauerhafte fundamentalistische Identität
von selbst. Organisationsöffentlichkeit ist das Prinzip, das es erlaubt,
offene Volkskirchen von geschlossenen, das heisst geheimbündlerischen,
sektiererischen bzw. fundamentalistischen Religionsgemeinschaften zuverlässig
zu unterscheiden und die staatliche Anerkennung [des demokratischen Rechtsstaates]
entsprechend zu regeln» (277).
Mit der vorliegenden interdisziplinären Studie zur Überwindung
der Stagnationskrise in der katholischen Kirche der Schweiz liefert Franco
Luzzatto einen entscheidenden Beitrag für neue Kommunikationsstrukturen
in den Ortskirchen der Schweizer Bischofskonferenz. Die Stagnationskrise
kann nur durch eine neue Identitätsfindung überwunden werden.
Dieser Identitätsfindungsprozess bedarf aber der Strukturen einer kirchlichen
Öffentlichkeit. Denn es braucht eine Identifizierung der Mitglieder
mit ihrer Kirche, keine Identität der Elite, die von einem Grossteil
der Mitglieder nicht geteilt wird. Sonst wird der Erosionsprozess, die Austrittswelle,
in Zukunft noch grösser werden. Der Gang in die gesellschaftliche Bedeutungslosigkeit
der Restkirche wäre so unausweichlich.
Auch in der Religionsforschung geht Luzzatto neue Wege:
Er hinterfragt sowohl die Modernisierungsthese als auch die Individualisierungsthese.
Beide halten sich aber hartnäckig in der anwendungsorientierten Religionssoziologie
im Allgemeinen wie auch in der Christentums- bzw. Katholizismusforschung
im Besonderen.
Diese Ablehnung eröffnet einen anderen Zugang zur Erklärung der
Erosion der sozialen Grossmilieus und der Stagnationskrise der Kirche.
Die hier zugrunde liegende Theorie des sozialen Wandels und die damit verbundene
Theorie der Öffentlichkeit eröffnen den Blick für das Phänomen
des Kalten Krieges der 1950er Jahre und der kirchlichen Eigendynamik (mangelnde
Kommunikationskultur, weitgehend fehlende Kommunikationsstrukturen im pastoralen
Bereich und eine auf Sexualmoral fixierte Idenität). Neu untersucht
Luzzatto die Organisationskommunikation und die Kommunikationsstruktur der
katholischen Kirche Schweiz.
Der Ost-West-Dualismus des Kalten Krieges führte in der Schweiz zur
Integration aller wichtigen politisch-sozialen Grossmilieus. Dieser Integrationsprozess
zieht den Identitäts- und Kohäsionsverlust dieser Grossmilieus
(Sozialdemokratie, Katholizismus usw.) nach sich.
Die Kirchenorganisation wird aus der Beobachterperspektive beschrieben,
weil «ein aus der Binnenperspektive des Kirchenrechts definierter
Kirchenorganisationsbegriff einen entscheidenden Bereich ausblenden würde,
nämlich den öffentlich-rechtlich definierten Bereich, der aus
dieser Perspektive als nicht zur Kirche gehörend betrachtet wird»
(10)<4>. Dieser sozialwissenschaftliche
Zugang zur Ekklesiologie ist anregend.
Es gab bisher noch keine empirische Untersuchung in der Schweiz, die die
Struktur der kirchlichen Organisationsöffentlichkeit zum Thema erhob.
Es bleibt zu wünschen, dass die Auseinandersetzung und Umsetzung seiner
Thesen noch einiges zu diskutieren geben wird, gilt es doch die Stagnation
zu überwinden. Das Ziel neue Kommunikationsstrukturen in der Kirche
Schweiz Stichwort Öffentlichkeit entstehen zu lassen, ist
dabei nicht aus dem Blick zu verlieren.
Adrian Loretan ist ordentlicher Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.
1 Franco Luzzatto, Öffentlichkeitsdefizit der katholischen Kirche. Organisationskommunikation und Kommunikationsstruktur der katholischen Kirche Schweiz Bedingungen für ein Ende der Stagnationskrise, Freiburg 2002 (Bd. 21 der von Leo Karrer herausgegebenen Reihe Praktische Theologie im Dialog).
2 Ergänzend wäre beizufügen, dass der Grundrechtskatalog des geltenden Rechts (cc. 208223) sowohl das Recht auf freie Meinungsäusserungsfreiheit (c. 212 § 3) als auch Versammlungs- und Vereinsfreiheit (c. 215) kennt. Diese Grundrechte sind allerdings im Rahmen der kirchlichen Lehre und Ordnung zu sehen, wie dies schon Karl Rahner in den 50er Jahren formulierte. In der nachkonziliaren Diskussion um das Grundgesetz der katholischen Kirche (LEF) hätte der Autor zusätzliche Unterstützung für seine Thesen finden können, ebenso in Leitsatz 6 der Bischofssynode von 1967 für die Kodex-Reformkommission. «Wegen der fundamentalen Gleichheit aller Gläubigen... ist es förderlich, dass die Rechte der Personen in geeigneter Weise umschrieben und sichergestellt werden. Dies bringt mit sich, dass die Ausübung der [bischöflichen] Gewalt deutlicher als Dienst erscheint, ... und ihr Missbrauch ausgeschlossen wird» (Vorrede in CIC, 5. neu gestaltete und verbesserte Auflage, Kevelaer 2001, XXXV und XXXVII). Im Sinne dieser grundrechtlichen Argumentation in der Kirchenrechtswissenschaft ist die Einführung des Begriffs Öffentlichkeitsstrukturen nur konsequent, wie Hans-Jürgen Guth (Jürgen Habermas: ein anonymer Kanonist?, in: AfkathKR 168 [1999] 431442) belegt.
3 Ob heute die meisten der kirchlichen Medien in der Deutschschweiz nur Verlautbarungsmedien sind, wage ich zu bezweifeln, gelingt es doch einigen auch aufgrund der institutionell weitgehenden Unabhängigkeit durch den Einbezug unterschiedlicher, auch kirchenkritischer, Autoren/Autorinnen sowie durch Leserbriefe einen Forumscharakter herzustellen (z.B. Berner Pfarrblatt, Luzerner Pfarreiblatt, SKZ).
4 Dieses allgemeine Urteil trifft so nicht zu. «In der Kirchgemeinde kommen die Konfessionsangehörigen zusammen, regeln sie Angelegenheiten des kirchlichen Lebens, verwirklicht sich Kirche.» Dieter Kraus, Die Kirchgemeinde in der Rechtssprechung des Schweizerischen Bundesgerichts, in: Kirche Kultur Kommunikation (FS Bischof Henrici), Zürich 1998, 569579, 569. «Landeskirche und Kirchgemeinden werde heute vielerseits nicht mehr nur als staatlich verordnete Zwangsmassnahmen gesehen, sondern als nützliche, der Kirche willkommene Hilfseinrichtungen begrüsst. ... Sie sind Körperschaften, die in ihrer Zielsetzung auf die Kirche hingeordnet sind» (Karl-Josef Rauber, Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Schweiz, in: A. Loretan, Kirche-Staat im Umbruch, Zürich 1995, 170177, 174).