50/2002

INHALT

Kirche in der Schweiz

Professionalität in der Seelsorge

von Rolf Weibel

 

Um rasch auf das Thema zu kommen, auf das viele Medienschaffende gespannt waren: «Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge», stellte Bischof Amédée Grab als Präsident der Bischofskonferenz das im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierte Mediencommuniqué sehr kursorisch vor.

Die Zusammenhänge ernst nehmen

Seit beinahe zwei Jahren beschäftige sich die Bischofskonferenz unter Beizug von Fachleuten mit der Thematik der sexuellen Übergriffe, fuhr Bischof Grab fort. Entsprechende Vorfälle hätten die Kirche vor eine neue und eine besonders akute Situation gestellt; damit beschäftigt hätten sich auch andere Bischofskonferenzen. Die Schweizer Bischofskonferenz habe sich nicht auf geschehene Übergriffe oder die Pädophilie beschränken, sondern ganzheitlich ansetzen wollen, führte Abt Martin Werlen in das Dokument «Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge. Richtlinien für die Diözesen» ein. Die Bischöfe sprechen den Opfern geschehener Übergriffe ihr Mitgefühl aus und bitten anderseits, das beispielhafte Engagement der vielen in der Seelsorge Arbeitenden nicht zu übersehen. Die Bischöfe möchten aus dem Geschehenen aber auch lernen und verpflichten sich selber zum Wohl aller Beteiligten; die Richtlinien wurden denn auch einstimmig beschlossen.
Im 1. Kapitel ­ zur Frage der Verantwortung ­ unterstrich Abt Martin, dass in seelsorgerlichen Beziehungen die Verantwortung immer beim Seelsorger, bei der Seelsorgerin liege. Besondere Aufmerksamkeit sei denn auch der Beziehungsdynamik zu schenken. Mit dem Stichwort «Übertragung» sprach er die Kompetenz an, mit Gefühlen gut umzugehen. Zur Situation des Opfers führte er aus, dass es oft lange dauere, bis ein Opfer es wage, mit jemandem über solche Erfahrungen zu sprechen.
Für die Verantwortlichen in der Kirche ist die Vorbeugung die grosse Frage (2. Kapitel), wobei Abt Martin betonte, dass Übergriffen wohl vorgebeugt werden könne, dass sie aber nicht ausgeschlossen werden können. Zur Vorbeugung gehöre bereits die Bewusstwerdung und -machung des Problems; dazu hätten die Medien in dankenswerter Weise beigetragen. Von den Umständen, die Übergriffe begünstigen, griff Abt Martin jenen der männlichen Überlegenheit in unserer Gesellschaft heraus. Zur Vorbeugung gehöre wesentlich eine positive Beziehung zur eigenen Sexualität. Erst so könne sie auf eine gute Weise in das Leben integriert werden. Diese Integration sei aber ein Prozess, der Zeiten des Gelingens und des Versagens kenne. Wichtig sei, dass in Zeiten des Misslingens die Betroffenen Hilfe erhielten. Ein weiteres wichtiges Element der Vorbeugung sei das innere Gleichgewicht, das namentlich auch durch die Überforderung durch die Arbeit und Stress gefährdet sei. Später konkretisierte Abt Martin noch: die Überforderung sei ein weitaus wichtigerer negativer Faktor als Probleme mit dem Zölibat.
An die Spitze der Massnahmen zur Prävention (3. Kapitel) stellte Abt Martin die Transparenz, wobei allerdings die Würde aller Beteiligten gewahrt bleiben müsse. Eine weitere Massnahme sei die Förderung der Fähigkeit, mit Konflikten und Belastungen umzugehen. Ein weites Feld ist sodann die Ausbildung der künftigen Seelsorger und Seelsorgerinnen; in dieser Zeit müsse die Selbstwahrnehmung gefördert werden. Nach der Ausbildung sei die Weiterbildung sowie die geistliche Begleitung ernst zu nehmen.

Strukturelle Massnahmen

Auf der Ebene der Bischofskonferenz wie der einzelnen Bistümer werden besonders qualifizierte Personen eingesetzt, die zur Beratung zugezogen werden können. Im Fachgremium der Bischofskonferenz, führte ihr Generalsekretär Agnell Rickenmann aus, seien verschiedene Kompetenzen und alle Sprachregionen vertreten. Dieses Gremium habe die Bischöfe nicht nur auf Anfrage zu beraten, sondern habe die Entwicklung der Problematik der sexuellen Übergriffe zu verfolgen und auf notwendige Massnahmen hinzuweisen und so eine Wächteraufgabe (travail de vigilance) wahrzunehmen.
Auch wenn das Dokument der Schweizer Bischofskonferenz im Vergleich mit anderen weniger verfahrensorientiert sei, sondern präventiv vor allem die Mechanismen aufzeige, stelle es zum Verfahren einen Strauss von Massnahmen zur Verfügung, erklärte Rechtsanwalt Adrian von Kaenel als Mitglied des Beratungsgremiums der Bischofskonferenz. Auch auf der Verfahrensseite gehe es zuallererst um Transparenz. Die Öffentlichkeit sei über das Problem und die Möglichkeiten, die ein Opfer hat, zu informieren. Zudem müsse die Schwelle, sich als Opfer an eine Beratungsstelle zu wenden, deutlich herabgesetzt werden. Der Opferschutz sieht über das kirchenrechtliche Verfahren hinaus weitere Möglichkeiten vor. Das Verfahren können die Bistümer im Rahmen der Vorgaben des CIC gestalten, wobei es um den Opferschutz geht und wie in jedem rechtsstaatlichen Verfahren auch um die Rechte der Täter. Der Opferschutz sei sehr vielschichtig, halte dabei als Grundsatz durch: Das Verfahren muss in der Hand des Opfers bleiben; es darf nicht entmündigt und so ein zweites Mal Opfer werden. Die Beratungsangebote stellen sicher, dass die Rechte des Opfers, das in der schwächeren Position ist, gewahrt werden. Zudem kann sich ein Opfer auch im Falle einer Verjährung der Tat melden.
Im Sinne der Vorbeugung ist eine Verfahrensmassnahme die Gewährleistung des Informationsflusses. Da gleichzeitig dem staatlichen Datenschutz Rechnung zu tragen ist, wird hier eine schwierige Interessenabwägung vorzunehmen sein. Im Blick auf das staatliche Recht präzisierte Adrian von Kaenel zudem: Wo ein Amts- oder ein Berufsgeheimnis besteht, kann das Opfer oder die vorgesetzte Behörde davon entbinden. Die Schlussbestimmungen schliesslich ermöglichen dem Fachgremium, von sich aus tätig zu werden, wenn Handlungsbedarf erkannt wird, gegebenenfalls mit Vorschlägen zur Änderung des Dokumentes.
Das nun vorliegende Dokument trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft; erhältlich sein wird es bald auch als Broschüre in der Reihe «Pastoralschreiben der Schweizer Bischofskonferenz».


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002