50/2002 | |
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Kirche in der Schweiz |
Um rasch auf das Thema zu kommen, auf das viele Medienschaffende gespannt waren: «Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge», stellte Bischof Amédée Grab als Präsident der Bischofskonferenz das im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierte Mediencommuniqué sehr kursorisch vor.
Seit beinahe zwei Jahren beschäftige sich die Bischofskonferenz
unter Beizug von Fachleuten mit der Thematik der sexuellen Übergriffe,
fuhr Bischof Grab fort. Entsprechende Vorfälle hätten die Kirche
vor eine neue und eine besonders akute Situation gestellt; damit beschäftigt
hätten sich auch andere Bischofskonferenzen. Die Schweizer Bischofskonferenz
habe sich nicht auf geschehene Übergriffe oder die Pädophilie
beschränken, sondern ganzheitlich ansetzen wollen, führte Abt
Martin Werlen in das Dokument «Sexuelle Übergriffe in der Seelsorge.
Richtlinien für die Diözesen» ein. Die Bischöfe sprechen
den Opfern geschehener Übergriffe ihr Mitgefühl aus und bitten
anderseits, das beispielhafte Engagement der vielen in der Seelsorge Arbeitenden
nicht zu übersehen. Die Bischöfe möchten aus dem Geschehenen
aber auch lernen und verpflichten sich selber zum Wohl aller Beteiligten;
die Richtlinien wurden denn auch einstimmig beschlossen.
Im 1. Kapitel zur Frage der Verantwortung unterstrich Abt Martin,
dass in seelsorgerlichen Beziehungen die Verantwortung immer beim Seelsorger,
bei der Seelsorgerin liege. Besondere Aufmerksamkeit sei denn auch der Beziehungsdynamik
zu schenken. Mit dem Stichwort «Übertragung» sprach er
die Kompetenz an, mit Gefühlen gut umzugehen. Zur Situation des Opfers
führte er aus, dass es oft lange dauere, bis ein Opfer es wage, mit
jemandem über solche Erfahrungen zu sprechen.
Für die Verantwortlichen in der Kirche ist die Vorbeugung die grosse
Frage (2. Kapitel), wobei Abt Martin betonte, dass Übergriffen wohl
vorgebeugt werden könne, dass sie aber nicht ausgeschlossen werden
können. Zur Vorbeugung gehöre bereits die Bewusstwerdung und -machung
des Problems; dazu hätten die Medien in dankenswerter Weise beigetragen.
Von den Umständen, die Übergriffe begünstigen, griff Abt
Martin jenen der männlichen Überlegenheit in unserer Gesellschaft
heraus. Zur Vorbeugung gehöre wesentlich eine positive Beziehung zur
eigenen Sexualität. Erst so könne sie auf eine gute Weise in das
Leben integriert werden. Diese Integration sei aber ein Prozess, der Zeiten
des Gelingens und des Versagens kenne. Wichtig sei, dass in Zeiten des Misslingens
die Betroffenen Hilfe erhielten. Ein weiteres wichtiges Element der Vorbeugung
sei das innere Gleichgewicht, das namentlich auch durch die Überforderung
durch die Arbeit und Stress gefährdet sei. Später konkretisierte
Abt Martin noch: die Überforderung sei ein weitaus wichtigerer negativer
Faktor als Probleme mit dem Zölibat.
An die Spitze der Massnahmen zur Prävention (3. Kapitel) stellte Abt
Martin die Transparenz, wobei allerdings die Würde aller Beteiligten
gewahrt bleiben müsse. Eine weitere Massnahme sei die Förderung
der Fähigkeit, mit Konflikten und Belastungen umzugehen. Ein weites
Feld ist sodann die Ausbildung der künftigen Seelsorger und Seelsorgerinnen;
in dieser Zeit müsse die Selbstwahrnehmung gefördert werden. Nach
der Ausbildung sei die Weiterbildung sowie die geistliche Begleitung ernst
zu nehmen.
Auf der Ebene der Bischofskonferenz wie der einzelnen Bistümer werden
besonders qualifizierte Personen eingesetzt, die zur Beratung zugezogen
werden können. Im Fachgremium der Bischofskonferenz, führte ihr
Generalsekretär Agnell Rickenmann aus, seien verschiedene Kompetenzen
und alle Sprachregionen vertreten. Dieses Gremium habe die Bischöfe
nicht nur auf Anfrage zu beraten, sondern habe die Entwicklung der Problematik
der sexuellen Übergriffe zu verfolgen und auf notwendige Massnahmen
hinzuweisen und so eine Wächteraufgabe (travail de vigilance) wahrzunehmen.
Auch wenn das Dokument der Schweizer Bischofskonferenz im Vergleich mit
anderen weniger verfahrensorientiert sei, sondern präventiv vor allem
die Mechanismen aufzeige, stelle es zum Verfahren einen Strauss von Massnahmen
zur Verfügung, erklärte Rechtsanwalt Adrian von Kaenel als Mitglied
des Beratungsgremiums der Bischofskonferenz. Auch auf der Verfahrensseite
gehe es zuallererst um Transparenz. Die Öffentlichkeit sei über
das Problem und die Möglichkeiten, die ein Opfer hat, zu informieren.
Zudem müsse die Schwelle, sich als Opfer an eine Beratungsstelle zu
wenden, deutlich herabgesetzt werden. Der Opferschutz sieht über das
kirchenrechtliche Verfahren hinaus weitere Möglichkeiten vor. Das Verfahren
können die Bistümer im Rahmen der Vorgaben des CIC gestalten,
wobei es um den Opferschutz geht und wie in jedem rechtsstaatlichen Verfahren
auch um die Rechte der Täter. Der Opferschutz sei sehr vielschichtig,
halte dabei als Grundsatz durch: Das Verfahren muss in der Hand des Opfers
bleiben; es darf nicht entmündigt und so ein zweites Mal Opfer werden.
Die Beratungsangebote stellen sicher, dass die Rechte des Opfers, das in
der schwächeren Position ist, gewahrt werden. Zudem kann sich ein Opfer
auch im Falle einer Verjährung der Tat melden.
Im Sinne der Vorbeugung ist eine Verfahrensmassnahme die Gewährleistung
des Informationsflusses. Da gleichzeitig dem staatlichen Datenschutz Rechnung
zu tragen ist, wird hier eine schwierige Interessenabwägung vorzunehmen
sein. Im Blick auf das staatliche Recht präzisierte Adrian von Kaenel
zudem: Wo ein Amts- oder ein Berufsgeheimnis besteht, kann das Opfer oder
die vorgesetzte Behörde davon entbinden. Die Schlussbestimmungen schliesslich
ermöglichen dem Fachgremium, von sich aus tätig zu werden, wenn
Handlungsbedarf erkannt wird, gegebenenfalls mit Vorschlägen zur Änderung
des Dokumentes.
Das nun vorliegende Dokument trat am Tag seiner Veröffentlichung in
Kraft; erhältlich sein wird es bald auch als Broschüre in der
Reihe «Pastoralschreiben der Schweizer Bischofskonferenz».