39/2002

INHALT

Kirche in der Schweiz

Das Bistum Chur im Zeitalter der katholischen Reform

von Michael Durst

 

Während die Geschichte der Reformation im Bistum Chur vergleichsweise gut aufgearbeitet ist, wurde das Zeitalter der Katholischen Reform von der Forschung bisher weitgehend vernachlässigt. Die hier vorzustellende umfangreiche und gründliche Studie zur Katholischen Reform im Bistum Chur<1> schliesst diese Lücke und erfüllt so ein seit langer Zeit bestehendes Desiderat. Mit dieser Arbeit promovierte der Verfasser, der seit 2000 das Amt des Vizearchivars des Bistums Chur innehat, an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Regensburg bei Prof. Karl Hausberger.
Mit den Stichworten «Reformatio» und «Restitutio» im Titel des Werks ist die doppelte Stossrichtung der Erneuerung im Bistum Chur in tridentinischer und nachtridentinischer Zeit angesprochen: Zum einen ging es um die Reform der desolaten innerkirchlichen Zustände im Geist des Konzils von Trient, deren Durchführung bis zur Mitte des 17. Jh. gelang. Zum anderen galten die Bemühungen der Wiedergewinnung verlorenen Terrains und der Wiederherstellung der früheren Rechts- und Besitzverhältnisse des Bistums bzw. Hochstifts, das durch die willkürliche, rechtsbrechende Gesetzgebung der Drei Bünde in der Reformationszeit in seinen kirchlichen und weltlichen Rechten stark beschnitten und durch den Ausfall eines Grossteils seiner Einkünfte in einer wirtschaftlich prekären Lage war. Auf das Ganze gesehen konnte dieses Ziel trotz zeitweiliger Teilerfolge nicht erreicht werden.

Glaubenserneuerung

In einem ersten Teil (S. 23­108) behandelt Fischer überblickhaft das Zeitalter der tridentinischen Glaubenserneuerung (1560­1660) im Gebiet der damaligen Schweiz. Dort ist die Entwicklung gekennzeichnet durch Zurückhaltung sowohl hinsichtlich der Teilnahme am Konzil von Trient als auch bei der Annahme und Umsetzung der Reformdekrete des Konzils. Letztere gelang nur durch dreifache Hilfe von aussen: 1. durch das unermüdliche Wirken des Mailänder Erzbischofs Carlo Borromeo, 2. durch die Errichtung einer ständigen Nuntiatur in Luzern (1586) und das Wirken der päpstlichen Nuntien sowie 3. durch die Niederlassung von Jesuiten und Kapuzinern, die Aufgaben im Bildungssektor und in der Seelsorge übernahmen. Erst Ende des 16. Jh. bzw. zu Beginn des 17. Jh. griff der Reformeifer auf die zuständigen Bischöfe über. Ganz analog dazu verlief die Entwicklung im benachbarten Bistum Chur.
Der zweite Teil (S. 109­214) ist dem Ringen um die Katholische Reform im Bistum Chur auf dem Hintergrund der kirchenpolitischen Situation in der zweiten Hälfte des 16. Jh. gewidmet. Zwar hatte das Bistum Chur durch die Einführung der Reformation in den Drei Bünden (ab 1523) 73 von 191 Pfarreien (38,2%) verloren, und Bistum und Bischof wurden in ihren Rechten und Einkünften durch die Gesetzgebung von 1524 und 1526 (Ilanzer Artikel) sowie die sechs Artikel von 1541 stark beschnitten, doch gelang es den Churer Bischöfen durch mancherlei Kompromisse, die drohende Säkularisation der bündnerischen Anteile des Hochstifts zu verhindern. Allerdings erforderte die kirchenpolitische Lage die Präsenz des Churer Bischofs, weshalb der sich «ängstlich-passiv» verhaltende Fürstbischof Thomas Planta (1549­1565) nur kurzzeitig (1551/52) am Konzil von Trient teilnehmen konnte. Sein politisch arg bedrängter Nachfolger Beat a Porta (1565­1581), der nicht aus dem Gotteshausbund stammte und deshalb gezwungen war, sich ausserhalb des Drei-Bünde-Staates (in Feldkirch oder auf der Fürstenburg im Vinschgau) aufzuhalten, konnte auf die Durchführung von Reformen in seinem Bistum keinen massgeblichen Einfluss nehmen, obwohl er von deren Notwendigkeit überzeugt war. Politisch entspannte sich die Situation zwar unter Fürstbischof Peter Raschèr (1581­1601), der aus dem Engadin stammte und wieder in Chur residieren konnte. Aber das latente Misstrauen des neuen Bischofs gegenüber der römischen Kurie, das durch den gegen ihn in Rom erhobenen (und von Raschèr stets bestrittenen) Vorwurf des Konkubinats noch verschärft wurde, verhinderte zunächst das Angehen der Reformen im Geist des Konzils von Trient. Erst ab etwa 1590 zeigte er sich als ein Förderer der Katholischen Reform.
So ist es nicht verwunderlich, dass die ersten Anstösse zur Reform durch «Hilfe von aussen» kamen, und zwar durch die unermüdlich tätigen päpstlichen Nuntien sowie durch päpstliche Visitatoren. 1576 erfolgte eine Visitation im Dekanat Vinschgau durch den päpstlichen Kommissar Francesco Sporeno. 1578 erliess Nuntius Feliciano Ninguarda, der scharf gegen im Konkubinat lebende und simonistische Kleriker vorging, kraft päpstlicher Autorität Verordnungen für das Churer Domkapitel im Geist der tridentinischen Reform, die von den Kanonikern und dem Bischof unterzeichnet wurden und dazu führten, dass dem Churer Bischof ab 1590 ein reformwilliges Kapitel zur Seite stand. Mit päpstlichen Vollmachten ausgestattet, unternahm der Mailänder Kardinal Carlo Borromeo 1583 eine Visitationsreise ins Misox und ins Calancatal, bei der er mit viel pastoralem Gespür vorging und gleichwohl die Reformanliegen unnachgiebig durchsetzte. Sein Plan, ein Jesuitenkolleg in Roveredo zu errichten, scheiterte zwar in den Anfängen, doch konnte er Freiplätze für Bündner Priesteramtskandidaten an neu gegründeten theologischen Ausbildungsstätten in seiner Diözese zur Verfügung stellen, vorab am Collegio Elvetico in Mailand, aus dem später viele Bündner Priester hervorgingen.
Um dem Mangel an dringend benötigten liturgischen Büchern abzuhelfen, veranlasste Fürstbischof Raschèr einen Neudruck des Churer Messbuchs (1589), des Churer Rituales (1590) und des Churer Breviers (1595), deren ausschliessliche Benutzung er 1598 vorschrieb. Diese Massnahmen waren insofern retrospektiv und blieben hinter den kirchlichen Normen zurück, als es sich ausnahmslos um nur leicht modifizierte Nachdrucke vortridentinischer Churer Formulare handelte und die verbindlich vorgeschriebenen nachtridentinischen Neuausgaben des Missale Romanum von 1570 sowie des Breviarium Romanum von 1568 übergangen wurden. Ausserdem behinderten sie später nach Einführung der neuen römischen Formulare unter Johann V. Flugi deren zügige Durchsetzung. Diese «Selbstbehauptung» der Churer liturgischen Tradition war jedoch nicht ausschliesslich durch die antirömische Haltung Raschèrs, sondern auch durch Rücksichtnahme auf Klerus und Volk motiviert. Stellten die liturgischen Vorstösse des Churer Fürstbischofs eher eine «pastorale Notlösung» dar, so bedeutete die durch bischöfliche Visitatoren im Jahre 1595 durchgeführte Visitation im Walgau und im Vinschgau einen kräftigen Schritt nach vorn in Richtung Reform. Aufgeschreckt durch die Resultate der Visitation, verfasste Generalvikar Nicolaus Venosta (Ý 1596) Verordnungen an den Diözesanklerus in 35 Artikeln mit den Schwerpunkten Lebenswandel und Spiritualität des Klerus, Pfarrseelsorge und Verwaltung der Kirchengüter sowie Sakramentenpastoral, die in wichtigen Punkten Beschlüsse des Trienter Konzils aufgriffen. Nach Verhandlungen mit Vertretern des Domkapitels erliess der päpstliche Nuntius Giovanni della Torre 1599 Verordnungen für den Bischof und das Domkapitel von Chur, die ein Programm für die Reform festschrieben und den Weg für deren bistumsweite Durchführung bahnten. Dagegen blieb die Errichtung einer Schule zur Rekrutierung und Vorbereitung angehender Churer Priesteramtsanwärter im Kloster Disentis, die 1587 unter Abt Nikolaus Tyron (1584­1593) mit ausländischer Finanzhilfe gelang, nur Episode; sie ging 1595/96 aus Geldmangel ein.

Reformbischöfe

Nach ersten Ansätzen in der zweiten Hälfte des 16. Jh. kam die tridentinische Reform im Bistum Chur erst unter den «Reformbischöfen» Johann V. Flugi von Aspermont (1601­1627), Joseph Mohr (1627­1635) und Johann VI. Flugi von Aspermont (1636­1661), deren Wirken im dritten Teil (S. 219­412) dargestellt wird, voll zum Zuge. Wichtige Reformanliegen fanden Eingang in die Wahlkapitula-tionen von 1601, 1627 und 1636, welche die Bischöfe vor ihrer Wahl bzw. Amtseinsetzung unterzeichneten.
Die Amtszeit von Fürstbischof Johann V. Flugi war überschattet von innenpolitischen Unruhen, die von konfessionellem Antagonismus, verbunden mit der bündnispolitischen Parteinahme für Habsburg/Spanien bzw. Frankreich/Venedig, geprägt waren und in die «Bündner Wirren» einmündeten, in denen der Drei-Bünde-Staat zum Spielball der europäischen Grossmächte wurde. Der Verurteilung durch ein tumultuarisches Strafgericht in Ilanz 1607 (aufgehoben 1608) entzog sich der Bischof durch Flucht nach Feldkirch. 1610 kehrte er nach Chur zurück, doch die folgenden Ereignisse nötigten ihn erneut zur Flucht. Das Thusner Strafgericht von 1618, auf dem der Erzpriester von Sondrio, Nicolò Rusca, einem Justizmord zum Opfer fiel, verwies den Bischof des Landes und erklärte ihn für vogelfrei. Erst 1621 trat mit dem Einmarsch Österreichs ein Umschwung ein, so dass Johann V. Flugi nach Fluchtaufenthalten in Feldkirch, auf der Fürstenburg im Vinschgau und im Tirol wieder in Chur residieren konnte. 1622 wurde im Lindauer Vertrag die Reformationsgesetzgebung (seit 1526) aufgehoben und die Wiederherstellung des Hochstifts und aller vormaligen Rechte, Güter und Freiheiten des Bistums beschlossen. Anschliessende Verhandlungen unter Nuntius Alessandro Scappi mit dem Grauen Bund, dem Gotteshausbund und dem nunmehr unter Österreich stehenden Zehngerichtenbund legten das Restitutionsprogramm in 18 Artikeln fest («Scappische Artikel» von 1623). Deren Umsetzung blieb aber in den Anfängen stecken, da die Gerichtsgemeinden halsstarrig auf der Beibehaltung des Status quo beharrten und der Einmarsch der Franzosen 1624/25 alle Restitutionshoffnungen zunichte machte.


Fürstbischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627)
Bischöfliches Schloss, Chur; Foto Albert Fischer

Fürstbischof Johann VI. Flugi von Aspermont (1636-1661)
Bild in Privatbesitz; Foto Albert Fischer

Trotz der turbulenten Verhältnisse gelang es Johann V. Flugi, die tridentinische Kirchenreform voranzutreiben. Bereits 1605 publizierte er als Leitfaden die «Decreta et Constitutiones» für den Bistumsklerus, die auch seinen beiden Nachfolgern als Grundlage dienten und bei Visitationen immer wieder eingeschärft wurden. Darin schrieb er unter anderem die ausschliessliche Verwendung des römischen Messbuches und des römischen Breviers vor. 1623 konnte er im altgläubigen Gebiet des Drei-Bünde-Staates die Trienter Konzilsdekrete publizieren, und 1623/24 gelang dort auch die Einführung des Gregorianischen Kalenders. Ab 1621 kam es unter dem Schutz der österreichisch-spanischen Besatzung im Prättigau ­ wo 1621 beim Prättigauer Aufstand in Seewis der Kapuziner Fidelis von Sigmaringen ermordet wurde ­ und im Engadin zu energischen Rekatholisierungsbemühungen durch vom Bischof berufene Kapuzinerpatres; sie blieben jedoch letztlich erfolglos.
Nachfolger Johanns V. Flugi, der am 24. Juni 1627 aus Gesundheitsgründen zurücktrat und am 30. Juni starb, wurde der aus Mals im Vinschgau (bzw. elterlicherseits aus Zernez im Engadin) stammende Joseph Mohr, der seine Ausbildung an Jesuitenkollegien im Ausland erhalten und in Mailand promoviert hatte. Er setzte das Reformwerk durch Visitationen im Vinschgau und im Misox sowie durch Förderung der Rätischen Kapuzinermission in der Surselva, im Unterengadin und im Münstertal fort. 1629 richteten Bischof und Domkapitel ein Generalrestitutionsbegehren an die Drei Bünde und wandten sich auch an Erzherzog Leopold. Doch die Innsbrucker Einigung von 1629 beliess es bei allgemeinen Formulierungen; sie gab den Geistlichen zwar das Recht, unter der Obhut Österreichs die Restitution einzufordern, aber Österreich bemühte sich nicht um eine Umsetzung der Vertragstexte von 1622/23. Kurz vor seinem Tod an der Pest (24. Juni 1635) richtete Mohr nochmals eine Denkschrift in dieser Angelegenheit direkt an Kaiser Ferdinand II., ebenfalls ohne Erfolg. Besondere Sorge bereitete der Anstieg der Schulden des Bistums unter Fürstbischof Joseph Mohr auf rund 60000 Gulden.
Die Wahl seines Nachfolgers stellte das zerstrittene Domkapitel vor eine Zerreissprobe. Nach langem Hin- und Her wurde am 1. Februar 1636 der aus dem Oberengadin stammende Johann VI. Flugi, ein Neffe Johanns V. Flugi von Aspermont, gewählt, doch wurde die Wahl von seinen Gegnern angefochten und erst nach genauer Prüfung ein halbes Jahr später von Rom bestätigt. In seinem Episkopat erfolgte 1642 die friedliche Beilegung der politischen Zerwürfnisse der Vergangenheit durch Erneuerung der Erbeinigung mit Österreich. Dem Bischof gelang es allerdings nur, den Status quo für die katholischen Teile im Drei-Bünde-Staat zu sichern, während die Hoffnung auf Restitution endgültig begraben werden musste. 1640­1650 kam es nochmals vor allem in paritätischen Gemeinden Bündens zu Auseinandersetzungen und zu heftigen Angriffen auf die Kapuziner. Trotz mancher Differenzen zwischen der römischen Propagandakongregation und dem Bischof konnte die Rätische Kapuzinermission im Misox, im Oberhalbstein und in der Surselva sogar noch ausgebaut werden. In Chur wichen die Patres 1643 nach ihrer Vertreibung aus dem Stadtgebiet auf den Hof aus. Eine Ausnahme bildete das Unterengadin, wo sie nach 1649 nur noch in dem 1637 gegründeten Hospiz in Tarasp präsent waren.
Um die hohen Bistumsschulden zu tilgen, sah ein Plan der Kurie den Exemtionskauf von Pfarreien durch die Abteien Pfäfers, Disentis, Marienberg und Einsiedeln vor, der 20000 Gulden erbracht, aber auch das Bistum arg dezimiert hätte. Alte Streitigkeiten zwischen dem Bistum und der Abtei Marienberg um die Rechte des Bischofs in den inkorporierten Pfarreien brachen wieder auf. Sie konnten 1659 gegen eine Zahlung von 4000 Gulden an das Bistum beigelegt werden, die allerdings erst 1667 erfolgte. Der Bischof behielt jedoch in den inkorporierten Pfarreien die Jurisdiktion in allem, was die Seelsorge betraf. Die vorgesehene Errichtung eines «Quasibistums» Disentis durch Auskauf von 14 Pfarreien im Dekanat Surselva wurde abgewendet. Aber auch ohne die Realisierung der kurialen Pläne hatte Johann VI. Flugi am Ende seiner Amtszeit die Bistumsschulden auf rund 25000 Gulden reduziert.
In seiner Amtszeit hat Johann VI. Flugi sämtliche Pfarreien seines Bistums visitiert, manche sogar mehrmals. Dabei reorganisierte er die Priesterkapitel und forderte die regelmässige Abhaltung von Dekanatsversammlungen des Klerus. Ab 1637 erfolgten neue Pfarrerhebungen im Walgau, im Vinschgau und in der Surselva, die den Verlust von 73 Pfarreien durch die Reformation bis zu einem gewissen Grade ausglichen. Aus den Visitationsprotokollen ist ersichtlich, dass zwischen 1633 und 1643 die römische Liturgiereform im gesamtem Bistum rezipiert war. Die allgemeine Einführung der Christenlehre und des Katechismusunterrichts bereitete zwar erhebliche Mühe, gelang aber in zufriedenstellendem Umfang bis etwa 1655/56. Seit den 50er Jahren des 17. Jh. wurden in allen Pfarreien die von Trient geforderten Kirchenmatrikeln geführt. Schliesslich ist den Protokollen zu entnehmen, dass sich die Lebensführung des Bistumsklerus deutlich zum Positiven gewandelt hatte. 1646 gab Johann VI. Flugi das Proprium Curiense heraus, in dem seine persönliche Neigung zu historischen Studien einen Niederschlag fand und das später mehrere Neuauflagen erfuhr. Als der Fürstbischof 1661 an den Folgen einer Verletzung starb, die er sich bei einem Mauersturz im bischöflichen Schloss zugezogen hatte, war die tridentinische Reform im Bistum Chur im Wesentlichen zu einem Abschluss gekommen.

Priesterausbildung

Im vierten Teil (S. 413­598) behandelt der Autor die Priesterausbildung und die Pastoralreform als zentrale Anliegen der kirchlichen Reformarbeit im Churer Bistum. Das Konzil von Trient hatte im Seminardekret, das einen Hauptpfeiler der Klerus- und Kirchenreform darstellt, die Errichtung von diözesanen (oder in Ausnahmefällen überdiözesanen) Seminarien unter der Leitung des Bischofs gefordert, welche (ergänzend zu den Universitäten) die Heranbildung eines pastoral geeigneten Diözesanklerus gewährleisten sollten. Dementsprechend gab es auch im Bistum Chur Bestrebungen, eine bistumseigene Ausbildungsstätte für angehende Priester zu errichten. Trotz der angespannten Finanzlage des Bistums bemühte sich Johann V. Flugi gleich zu Beginn seiner Amtszeit, mit päpstlicher Finanzhilfe ein diözesanes Seminar für die Churer Alumnen zu gründen, um den Nachwuchs an gut ausgebildeten Priestern sicherzustellen ­ der Jahresbedarf wird mit 15 bis 16 Alumnen angegeben ­, doch verunmöglichten die 1607 ausgebrochenen Partei- und Konfessionskämpfe die Realisierung des Projekts. Auch die Bemühungen, zu den zehn vorhandenen Freiplätzen am Collegio Elvetico in Mailand (6) und am Hieronymus-Kolleg in Dillingen (4) weitere Freiplätze für Churer Alumnen an auswärtigen Bildungsstätten zu erhalten, scheiterten; ebenso die Pläne zur Errichtung eines Jesuitenkollegs in Meran und einer von Jesuiten geleiteten Vorbereitungsschule für spätere Universitätsstudien von Priesteramtskandidaten in Chur. Fürstbischof Joseph Mohr verfolgte seit 1630 ­ jedoch ergebnislos ­ den Plan, im Kloster Disentis ein diözesanes Seminar unter der Leitung von Jesuiten ins Leben zu rufen. Zwar konnte Abt Augustin Stöcklin in Disentis die «Tyronische Lehranstalt» wieder beleben, indem er ein Internat (Lateinschule mit Einführung in theologische Disziplinen) errichtete, das nach anfänglichen Finanzproblemen ab 1642 auf sicherer finanzieller Basis stand, und unter Mohrs Nachfolger wurde eine Schule am Nikolaikloster in Chur eröffnet, die nach dem Protest der (reformierten) Churer Stadtbürger auf den Hof verlegt und dem Apostolischen Stuhl unterstellt wurde. Gleichwohl boten beide Institutionen, die sowohl Alumnen als auch weltlichen Laien offen standen, keinen Ersatz für ein diözesanes Seminar.
Fürstbischof Johann VI. Flugi verfolgte deshalb den Plan zur Errichtung eines Seminars in Disentis oder in Chur weiter ­ jedoch ohne Erfolg (ein diözesanes Seminar wurde erst 1800 in Meran errichtet und 1807 nach St. Luzi in Chur verlegt). Dafür gelang 1649 nach zähem Ringen mit dem Stadtrat die Berufung von Jesuiten nach Feldkirch, die dort bis 1653 ein Gymnasium errichteten, das in der Folgezeit zum Lyzeum mit Theologiestudium ausgebaut und schliesslich 1680 formell zum Kolleg erhoben wurde. Bis zu seiner Aufhebung 1773 leistete es wertvolle Dienste für die Ausbildung von Churer Klerikern.
Da das Bistum Chur über keine eigene Ausbildungsstätte verfügte, vollzog sich die gesamte Priesterausbildung zwischen 1595 und 1661 (und darüber hinaus) an ausserhalb des Bistumsgebietes gelegenen Bildungszentren nördlich und südlich der Alpen, und zwar fast ausschliesslich in der Obhut der Jesuiten, denen im 16./17. Jh. gleichsam eine Art theologisches Bildungsmonopol zugefallen war. Dort studierte man entweder nach der «Ratio atque institutio studiorum Societatis Iesu» von 1599, die nach dem Gymnasium ein zwei- bis dreijähriges Philosophiestudium (Lyzeum) und daran anschliessend ein vierjähriges Theologiestudium vorsah, oder man nahm einen kürzeren Studiengang wahr, der von den Jesuiten speziell für die Ausbildung des Seelsorgeklerus angeboten wurde und im Anschluss an das Gymnasium einen zweijährigen «Pastoralkurs» in Moraltheologie (casus conscientiae, Kasuistik) umfasste. Mit besonderer Vorliebe wählte der zwischen 1595 und 1661 im Bistum Chur wirkende Säkularklerus neben Luzern und Freiburg i.Ü. die Studienorte Dillingen (Freiplätze), Graz, Freiburg i.Br. und Ingolstadt sowie südlich der Alpen Mailand (Collegio Elvetico [Freiplätze] in Verbindung mit der Brera-Universität, gern auch genutzt als Fortführung der Studien am Jesuitenkolleg in Luzern), Pavia (Freiplätze), Perugia und Rom (Collegium Germanicum und Collegio Urbano). Die Mehrzahl der späteren Churer Kleriker absovierte nach dem Gymnasium den kürzeren zweijährigen «Pastoralkurs».

Pastoralreform

Was die Pastoralreform betrifft, so hatte das Konzil von Trient einen dreifachen Akzent gesetzt: 1. stellte es den «Guten Hirten» als Leitbild für den Bischof und (wenn auch nicht explizit, so doch gleichsam einschlussweise) für den Pfarrer vor Augen, aus dem sich bestimmte Verpflichtungen herleiten liessen wie Residenzpflicht, Eifer in Sakramentenspendung und Verkündigung, Vorbildlichkeit in Lebenswandel und Spiritualität sowie Sorge für die Armen. 2. stärkte das Konzil die Pfarrei als Zentrum der Seelsorge (ohne allerdings die pfarrlichen Territorialrechte zu definieren, die sich später durchsetzten). Den Bischöfen wurde zur Sicherstellung des Seelenheils der Gläubigen die Errichtung hinreichend vieler Pfarreien unter einem ständigen am Ort anwesenden Pfarrer zur Pflicht gemacht. Die Seelsorge sollten sie gegebenenfalls durch Vermehrung der Pfarreien oder durch Vermehrung des Pfarrklerus sicherstellen. Hatte das Bistum Chur durch die Reformation 73 von 191 Pfarreien eingebüsst, so konnten im Laufe des 16. Jh. zahlreiche neue Pfarreien (durch Abtrennung oder Neugründung) errichtet werden, so dass deren Zahl um 1685 wieder 165 betrug. 3. forderte das Konzil die Bindung der neu geweihten Priester an eine Diözese (Inkardination), um den Missstand der «clerici vagantes» einzudämmen, wodurch von nun an jeder Weltpriester einem Bischof und seiner vom Konzil gestärkten Jurisdiktion unterstand. Dies führte zur Entstehung eines Diözesanklerus. Für die erste Hälfte des 17. Jh. (1595­1661) kann Fischer aufzeigen, dass von 911 nachgewiesenen Weltpriestern im Bistum Chur mindestens 639 (70,1%) aus dem Bistumsgebiet stammten, während nur 206 (22,6%) aus anderen, meist benachbarten Diözesen kamen und 66 (7,2%) ungewisser Herkunft sind.
Das Konzil von Trient hatte sich nur beiläufig zu einigen Aspekten der Frömmigkeitspraxis geäussert. Gleichwohl kam es im Zuge der tridentinischen in der nunmehr dezidiert «römisch-katholischen» Kirche zu einer Erneuerung der traditionellen Formen der Frömmigkeit. Die Vereinheitlichung der Liturgie in Sprache (Latein!) und Form hatte zur Folge, dass die «Volksfrömmigkeit» ihr Feld verstärkt in ausserliturgischen Formen wie (muttersprachlichen) Andachten, Wallfahrten und Prozessionen fand, die ein kreatives Mittun der Gläubigen ermöglichten und vom Klerus gefördert wurden.
Im Zentrum stand die eucharistische Frömmigkeit (eucharistische Andachten und Prozessionen, Fronleichnam), daneben auch die Passionsfrömmigkeit (Passionsandachten, Karfreitagsprozession). Ferner ist eine Intensivierung der Marienfrömmigkeit und der Heiligenverehrung zu verzeichnen. Ein besonderer Zug der Barockfrömmigkeit war das «memento mori» und ein positives Verhältnis zu Sterben und Tod. Auch die kirchlichen Bruderschaften, die seit dem Konzil von Trient der Aufsicht des Bischofs unterstellt waren und für die Papst Clemens VIII. 1604 kirchenrechtliche Bestimmungen erliess, erfuhren seit dem 17. Jh. und dann vor allem im 18. Jh. einen neuen Aufschwung.
Als Kontrollinstrument für die Kirchendisziplin und die Frömmigkeitspraxis hatte das Trienter Konzil die regelmässige bischöfliche Visitation verbindlich vorgeschrieben, die im Churer Bistum seit dem ausgehenden 16. Jh. praktiziert wurde. Die teilweise minutiösen Aufzeichnungen der Visitationsprotokolle gestatten (in Verbindung mit weiteren Aktenstücken) einen Einblick in das konkrete kirchliche Leben vor Ort und lassen erkennen, inwieweit die tridentinische Reform in den Pfarreien umgesetzt wurde und zu positiven Veränderungen führte. Fischer zeigt dies abschliessend am Beispiel von acht exemplarisch ausgewählten Pfarreien.
Das umfangreiche Werk Fischers ist verständlich geschrieben und ausgesprochen gut dokumentiert. Im Anhang (S. 605­835) finden sich zahlreiche aus Archivalien edierte Dokumente, Tabellen und hilfreiche Karten zur kirchlichen Gliederung der Eidgenossenschaft, des Bistums Chur und seiner Dekanate. Die 110 Abbildungen sind textbezogen ausgewählt und tragen zur Anschaulichkeit der Darstellung bei. Ein sorgfältig erstelltes Quellen- und Literaturverzeichnis dokumentiert die benutzten Archivalien, Bücher und Aufsätze und ein Personen- sowie ein Ortsregister erschliessen das Werk. Der historisch Interessierte wird gern zu dem Buch greifen und es mit Freude und Gewinn lesen.

 

Michael Durst ist Professor für Kirchengeschichte und Patrologie an der Theologischen Hochschule Chur.


Anmerkungen

1 Albert Fischer, Reformatio und Restitutio. Das Bistum Chur im Zeitalter der tridentinischen Glaubenserneuerung. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Priesterausbildung und Pastoralreform (1601­1661), Chronos-Verlag, Zürich 2000, 835 S. mit 48 Tabellen, 11 Grafiken, 110 Abbildungen und 11 Karten (CHF 98.­).


Berufung von Dr. Alfred Höfler zum Professor für Religionspädagogik und Katechetik an die Theologische Hochschule Chur

 

Mit Datum vom 5. Juli 2002 ernannte Bischof Amédée Grab, Grosskanzler der Theologischen Hochschule Chur (THC), Herrn Dr. theol. Alfred Höfler, geboren 1947 in Oberfeistritz (Österreich), zum Professor für Religionspädagogik und Katechetik. Der Lehrstuhl war seit der Demission von Prof. Karl Kirchhofer in Jahre 1993 vakant. Er ist im Zusammenhang mit der pastoralen Neuausrichtung der THC und der Errichtung des Pastoralinstituts im nächsten Jahr von besonderer Bedeutung. Prof. Höfler ist verheiratet und Vater von drei Töchtern.
Alfred Höfler absolvierte nach der Volksschule in seiner steirischen Heimat zunächst eine kaufmännische Lehre, besuchte dann das Aufbaugymnasium in Horn und absolvierte dort die Matura. Es folgte das Theologiestudium in Graz, Luzern, Zürich und Wien. Das Studium der Pädagogik führte ihn sodann an das C. G. Jung-Institut in Zürich, an das F. Perls-Institut in Düsseldorf und schliesslich nach Graz. Nach drei Jahren Doktoratsstudium in Wien wurde Alfred Höfler 1983 dort zum Dr. theol. promoviert. Schon während des Studiums war er an der Religionspädagogischen Akademie in Graz teilzeitlich als Lehrer tätig. Seit 1976 mit einer Schweizerin verheiratet, ist er inzwischen auch selbst Schweizer Bürger. 1981 zog er nach Aarau, wo er bis 1989 die Katechetische Arbeitsstelle leitete. 1989 wurde er Dozent an der Höheren Pädagogischen Lehranstalt für Religionsdidaktik in Zofingen. Seit 1996 ist er Bereichsleiter am Didaktikum für den Ausbildungsbereich Geschichte, Geographie, Religion, Kultur und Sport für die Sekundarlehrkräfte des Kantons Aargau.
Nachdem Dr. Höfler schon seit 1988 auch einen Lehrauftrag für Methodik an der Theologischen Fakultät Luzern hatte, übernahm er 1993 als Dozent im Nebenamt die religionspädagogische Ausbildung an der THC. Als Lehrstuhlinhaber wird er nun zunächst im Halbamt und vom Studienjahr 2003/2004 an ganz für diese Aufgabe sowie für den Aufbau des Pastoralinstituts zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang mit dem neuen Leitbild der THC, das eine pastorale Ausrichtung bei Wahrung der akademischen Qualität vorsieht, kommt der Religionspädagogik und Katechetik besondere Bedeutung zu. Gerade in diesem Bereich sind auch Synergien sowohl mit der Reformierten Kirche wie auch mit den Katechetischen Zentren beider Landeskirchen möglich und wünschenswert. Prof. Höfler bringt eine grosse Erfahrung im religionspädagogischen Bereich, gerade auch in der Ausbildung für die Katechese, mit. Ausserdem hat er durch die Erarbeitung von katechetischen Lehrmitteln und durch zahlreiche andere Publikationen, besonders im methodischen und didaktischen Bereich, wichtige Beiträge geleistet und sich in der Deutschschweiz einen Namen gemacht.

Rektorat der THC


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