39/2002 | |
INHALT | |
Kirche in der Schweiz |
Während die Geschichte der Reformation im Bistum Chur vergleichsweise
gut aufgearbeitet ist, wurde das Zeitalter der Katholischen Reform von der
Forschung bisher weitgehend vernachlässigt. Die hier vorzustellende
umfangreiche und gründliche Studie zur Katholischen Reform im Bistum
Chur<1> schliesst diese Lücke und
erfüllt so ein seit langer Zeit bestehendes Desiderat. Mit dieser Arbeit
promovierte der Verfasser, der seit 2000 das Amt des Vizearchivars des Bistums
Chur innehat, an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität
Regensburg bei Prof. Karl Hausberger.
Mit den Stichworten «Reformatio» und «Restitutio»
im Titel des Werks ist die doppelte Stossrichtung der Erneuerung im Bistum
Chur in tridentinischer und nachtridentinischer Zeit angesprochen: Zum einen
ging es um die Reform der desolaten innerkirchlichen Zustände im Geist
des Konzils von Trient, deren Durchführung bis zur Mitte des 17. Jh.
gelang. Zum anderen galten die Bemühungen der Wiedergewinnung verlorenen
Terrains und der Wiederherstellung der früheren Rechts- und Besitzverhältnisse
des Bistums bzw. Hochstifts, das durch die willkürliche, rechtsbrechende
Gesetzgebung der Drei Bünde in der Reformationszeit in seinen kirchlichen
und weltlichen Rechten stark beschnitten und durch den Ausfall eines Grossteils
seiner Einkünfte in einer wirtschaftlich prekären Lage war. Auf
das Ganze gesehen konnte dieses Ziel trotz zeitweiliger Teilerfolge nicht
erreicht werden.
In einem ersten Teil (S. 23108) behandelt Fischer überblickhaft
das Zeitalter der tridentinischen Glaubenserneuerung (15601660) im
Gebiet der damaligen Schweiz. Dort ist die Entwicklung gekennzeichnet durch
Zurückhaltung sowohl hinsichtlich der Teilnahme am Konzil von Trient
als auch bei der Annahme und Umsetzung der Reformdekrete des Konzils. Letztere
gelang nur durch dreifache Hilfe von aussen: 1. durch das unermüdliche
Wirken des Mailänder Erzbischofs Carlo Borromeo, 2. durch die Errichtung
einer ständigen Nuntiatur in Luzern (1586) und das Wirken der päpstlichen
Nuntien sowie 3. durch die Niederlassung von Jesuiten und Kapuzinern, die
Aufgaben im Bildungssektor und in der Seelsorge übernahmen. Erst Ende
des 16. Jh. bzw. zu Beginn des 17. Jh. griff der Reformeifer auf die zuständigen
Bischöfe über. Ganz analog dazu verlief die Entwicklung im benachbarten
Bistum Chur.
Der zweite Teil (S. 109214) ist dem Ringen um die Katholische Reform
im Bistum Chur auf dem Hintergrund der kirchenpolitischen Situation in der
zweiten Hälfte des 16. Jh. gewidmet. Zwar hatte das Bistum Chur durch
die Einführung der Reformation in den Drei Bünden (ab 1523) 73
von 191 Pfarreien (38,2%) verloren, und Bistum und Bischof wurden in ihren
Rechten und Einkünften durch die Gesetzgebung von 1524 und 1526 (Ilanzer
Artikel) sowie die sechs Artikel von 1541 stark beschnitten, doch gelang
es den Churer Bischöfen durch mancherlei Kompromisse, die drohende
Säkularisation der bündnerischen Anteile des Hochstifts zu verhindern.
Allerdings erforderte die kirchenpolitische Lage die Präsenz des Churer
Bischofs, weshalb der sich «ängstlich-passiv» verhaltende
Fürstbischof Thomas Planta (15491565) nur kurzzeitig (1551/52)
am Konzil von Trient teilnehmen konnte. Sein politisch arg bedrängter
Nachfolger Beat a Porta (15651581), der nicht aus dem Gotteshausbund
stammte und deshalb gezwungen war, sich ausserhalb des Drei-Bünde-Staates
(in Feldkirch oder auf der Fürstenburg im Vinschgau) aufzuhalten, konnte
auf die Durchführung von Reformen in seinem Bistum keinen massgeblichen
Einfluss nehmen, obwohl er von deren Notwendigkeit überzeugt war. Politisch
entspannte sich die Situation zwar unter Fürstbischof Peter Raschèr
(15811601), der aus dem Engadin stammte und wieder in Chur residieren
konnte. Aber das latente Misstrauen des neuen Bischofs gegenüber der
römischen Kurie, das durch den gegen ihn in Rom erhobenen (und von
Raschèr stets bestrittenen) Vorwurf des Konkubinats noch verschärft
wurde, verhinderte zunächst das Angehen der Reformen im Geist des Konzils
von Trient. Erst ab etwa 1590 zeigte er sich als ein Förderer der Katholischen
Reform.
So ist es nicht verwunderlich, dass die ersten Anstösse zur Reform
durch «Hilfe von aussen» kamen, und zwar durch die unermüdlich
tätigen päpstlichen Nuntien sowie durch päpstliche Visitatoren.
1576 erfolgte eine Visitation im Dekanat Vinschgau durch den päpstlichen
Kommissar Francesco Sporeno. 1578 erliess Nuntius Feliciano Ninguarda, der
scharf gegen im Konkubinat lebende und simonistische Kleriker vorging, kraft
päpstlicher Autorität Verordnungen für das Churer Domkapitel
im Geist der tridentinischen Reform, die von den Kanonikern und dem Bischof
unterzeichnet wurden und dazu führten, dass dem Churer Bischof ab 1590
ein reformwilliges Kapitel zur Seite stand. Mit päpstlichen Vollmachten
ausgestattet, unternahm der Mailänder Kardinal Carlo Borromeo 1583
eine Visitationsreise ins Misox und ins Calancatal, bei der er mit viel
pastoralem Gespür vorging und gleichwohl die Reformanliegen unnachgiebig
durchsetzte. Sein Plan, ein Jesuitenkolleg in Roveredo zu errichten, scheiterte
zwar in den Anfängen, doch konnte er Freiplätze für Bündner
Priesteramtskandidaten an neu gegründeten theologischen Ausbildungsstätten
in seiner Diözese zur Verfügung stellen, vorab am Collegio Elvetico
in Mailand, aus dem später viele Bündner Priester hervorgingen.
Um dem Mangel an dringend benötigten liturgischen Büchern abzuhelfen,
veranlasste Fürstbischof Raschèr einen Neudruck des Churer Messbuchs
(1589), des Churer Rituales (1590) und des Churer Breviers (1595), deren
ausschliessliche Benutzung er 1598 vorschrieb. Diese Massnahmen waren insofern
retrospektiv und blieben hinter den kirchlichen Normen zurück, als
es sich ausnahmslos um nur leicht modifizierte Nachdrucke vortridentinischer
Churer Formulare handelte und die verbindlich vorgeschriebenen nachtridentinischen
Neuausgaben des Missale Romanum von 1570 sowie des Breviarium Romanum von
1568 übergangen wurden. Ausserdem behinderten sie später nach
Einführung der neuen römischen Formulare unter Johann V. Flugi
deren zügige Durchsetzung. Diese «Selbstbehauptung» der
Churer liturgischen Tradition war jedoch nicht ausschliesslich durch die
antirömische Haltung Raschèrs, sondern auch durch Rücksichtnahme
auf Klerus und Volk motiviert. Stellten die liturgischen Vorstösse
des Churer Fürstbischofs eher eine «pastorale Notlösung»
dar, so bedeutete die durch bischöfliche Visitatoren im Jahre 1595
durchgeführte Visitation im Walgau und im Vinschgau einen kräftigen
Schritt nach vorn in Richtung Reform. Aufgeschreckt durch die Resultate
der Visitation, verfasste Generalvikar Nicolaus Venosta (Ý 1596)
Verordnungen an den Diözesanklerus in 35 Artikeln mit den Schwerpunkten
Lebenswandel und Spiritualität des Klerus, Pfarrseelsorge und Verwaltung
der Kirchengüter sowie Sakramentenpastoral, die in wichtigen Punkten
Beschlüsse des Trienter Konzils aufgriffen. Nach Verhandlungen mit
Vertretern des Domkapitels erliess der päpstliche Nuntius Giovanni
della Torre 1599 Verordnungen für den Bischof und das Domkapitel von
Chur, die ein Programm für die Reform festschrieben und den Weg für
deren bistumsweite Durchführung bahnten. Dagegen blieb die Errichtung
einer Schule zur Rekrutierung und Vorbereitung angehender Churer Priesteramtsanwärter
im Kloster Disentis, die 1587 unter Abt Nikolaus Tyron (15841593) mit
ausländischer Finanzhilfe gelang, nur Episode; sie ging 1595/96 aus
Geldmangel ein.
Nach ersten Ansätzen in der zweiten Hälfte des 16. Jh. kam
die tridentinische Reform im Bistum Chur erst unter den «Reformbischöfen»
Johann V. Flugi von Aspermont (16011627), Joseph Mohr (16271635)
und Johann VI. Flugi von Aspermont (16361661), deren Wirken im dritten
Teil (S. 219412) dargestellt wird, voll zum Zuge. Wichtige Reformanliegen
fanden Eingang in die Wahlkapitula-tionen von 1601, 1627 und 1636, welche
die Bischöfe vor ihrer Wahl bzw. Amtseinsetzung unterzeichneten.
Die Amtszeit von Fürstbischof Johann V. Flugi war überschattet
von innenpolitischen Unruhen, die von konfessionellem Antagonismus, verbunden
mit der bündnispolitischen Parteinahme für Habsburg/Spanien bzw.
Frankreich/Venedig, geprägt waren und in die «Bündner Wirren»
einmündeten, in denen der Drei-Bünde-Staat zum Spielball der europäischen
Grossmächte wurde. Der Verurteilung durch ein tumultuarisches Strafgericht
in Ilanz 1607 (aufgehoben 1608) entzog sich der Bischof durch Flucht nach
Feldkirch. 1610 kehrte er nach Chur zurück, doch die folgenden Ereignisse
nötigten ihn erneut zur Flucht. Das Thusner Strafgericht von 1618,
auf dem der Erzpriester von Sondrio, Nicolò Rusca, einem Justizmord
zum Opfer fiel, verwies den Bischof des Landes und erklärte ihn für
vogelfrei. Erst 1621 trat mit dem Einmarsch Österreichs ein Umschwung
ein, so dass Johann V. Flugi nach Fluchtaufenthalten in Feldkirch, auf der
Fürstenburg im Vinschgau und im Tirol wieder in Chur residieren konnte.
1622 wurde im Lindauer Vertrag die Reformationsgesetzgebung (seit 1526)
aufgehoben und die Wiederherstellung des Hochstifts und aller vormaligen
Rechte, Güter und Freiheiten des Bistums beschlossen. Anschliessende
Verhandlungen unter Nuntius Alessandro Scappi mit dem Grauen Bund, dem Gotteshausbund
und dem nunmehr unter Österreich stehenden Zehngerichtenbund legten
das Restitutionsprogramm in 18 Artikeln fest («Scappische Artikel»
von 1623). Deren Umsetzung blieb aber in den Anfängen stecken, da die
Gerichtsgemeinden halsstarrig auf der Beibehaltung des Status quo beharrten
und der Einmarsch der Franzosen 1624/25 alle Restitutionshoffnungen zunichte
machte.
![]() Fürstbischof Johann V. Flugi von Aspermont (1601-1627) Bischöfliches Schloss, Chur; Foto Albert Fischer |
![]() Fürstbischof Johann VI. Flugi von Aspermont (1636-1661) Bild in Privatbesitz; Foto Albert Fischer |
Trotz der turbulenten Verhältnisse gelang es Johann V. Flugi, die
tridentinische Kirchenreform voranzutreiben. Bereits 1605 publizierte er
als Leitfaden die «Decreta et Constitutiones» für den Bistumsklerus,
die auch seinen beiden Nachfolgern als Grundlage dienten und bei Visitationen
immer wieder eingeschärft wurden. Darin schrieb er unter anderem die
ausschliessliche Verwendung des römischen Messbuches und des römischen
Breviers vor. 1623 konnte er im altgläubigen Gebiet des Drei-Bünde-Staates
die Trienter Konzilsdekrete publizieren, und 1623/24 gelang dort auch die
Einführung des Gregorianischen Kalenders. Ab 1621 kam es unter dem
Schutz der österreichisch-spanischen Besatzung im Prättigau
wo 1621 beim Prättigauer Aufstand in Seewis der Kapuziner Fidelis von
Sigmaringen ermordet wurde und im Engadin zu energischen Rekatholisierungsbemühungen
durch vom Bischof berufene Kapuzinerpatres; sie blieben jedoch letztlich
erfolglos.
Nachfolger Johanns V. Flugi, der am 24. Juni 1627 aus Gesundheitsgründen
zurücktrat und am 30. Juni starb, wurde der aus Mals im Vinschgau (bzw.
elterlicherseits aus Zernez im Engadin) stammende Joseph Mohr, der seine
Ausbildung an Jesuitenkollegien im Ausland erhalten und in Mailand promoviert
hatte. Er setzte das Reformwerk durch Visitationen im Vinschgau und im Misox
sowie durch Förderung der Rätischen Kapuzinermission in der Surselva,
im Unterengadin und im Münstertal fort. 1629 richteten Bischof und
Domkapitel ein Generalrestitutionsbegehren an die Drei Bünde und wandten
sich auch an Erzherzog Leopold. Doch die Innsbrucker Einigung von 1629 beliess
es bei allgemeinen Formulierungen; sie gab den Geistlichen zwar das Recht,
unter der Obhut Österreichs die Restitution einzufordern, aber Österreich
bemühte sich nicht um eine Umsetzung der Vertragstexte von 1622/23.
Kurz vor seinem Tod an der Pest (24. Juni 1635) richtete Mohr nochmals eine
Denkschrift in dieser Angelegenheit direkt an Kaiser Ferdinand II., ebenfalls
ohne Erfolg. Besondere Sorge bereitete der Anstieg der Schulden des Bistums
unter Fürstbischof Joseph Mohr auf rund 60000 Gulden.
Die Wahl seines Nachfolgers stellte das zerstrittene Domkapitel vor eine
Zerreissprobe. Nach langem Hin- und Her wurde am 1. Februar 1636 der aus
dem Oberengadin stammende Johann VI. Flugi, ein Neffe Johanns V. Flugi von
Aspermont, gewählt, doch wurde die Wahl von seinen Gegnern angefochten
und erst nach genauer Prüfung ein halbes Jahr später von Rom bestätigt.
In seinem Episkopat erfolgte 1642 die friedliche Beilegung der politischen
Zerwürfnisse der Vergangenheit durch Erneuerung der Erbeinigung mit
Österreich. Dem Bischof gelang es allerdings nur, den Status quo für
die katholischen Teile im Drei-Bünde-Staat zu sichern, während
die Hoffnung auf Restitution endgültig begraben werden musste. 16401650
kam es nochmals vor allem in paritätischen Gemeinden Bündens zu
Auseinandersetzungen und zu heftigen Angriffen auf die Kapuziner. Trotz
mancher Differenzen zwischen der römischen Propagandakongregation und
dem Bischof konnte die Rätische Kapuzinermission im Misox, im Oberhalbstein
und in der Surselva sogar noch ausgebaut werden. In Chur wichen die Patres
1643 nach ihrer Vertreibung aus dem Stadtgebiet auf den Hof aus. Eine Ausnahme
bildete das Unterengadin, wo sie nach 1649 nur noch in dem 1637 gegründeten
Hospiz in Tarasp präsent waren.
Um die hohen Bistumsschulden zu tilgen, sah ein Plan der Kurie den Exemtionskauf
von Pfarreien durch die Abteien Pfäfers, Disentis, Marienberg und Einsiedeln
vor, der 20000 Gulden erbracht, aber auch das Bistum arg dezimiert hätte.
Alte Streitigkeiten zwischen dem Bistum und der Abtei Marienberg um die
Rechte des Bischofs in den inkorporierten Pfarreien brachen wieder auf.
Sie konnten 1659 gegen eine Zahlung von 4000 Gulden an das Bistum beigelegt
werden, die allerdings erst 1667 erfolgte. Der Bischof behielt jedoch in
den inkorporierten Pfarreien die Jurisdiktion in allem, was die Seelsorge
betraf. Die vorgesehene Errichtung eines «Quasibistums» Disentis
durch Auskauf von 14 Pfarreien im Dekanat Surselva wurde abgewendet. Aber
auch ohne die Realisierung der kurialen Pläne hatte Johann VI. Flugi
am Ende seiner Amtszeit die Bistumsschulden auf rund 25000 Gulden reduziert.
In seiner Amtszeit hat Johann VI. Flugi sämtliche Pfarreien seines
Bistums visitiert, manche sogar mehrmals. Dabei reorganisierte er die Priesterkapitel
und forderte die regelmässige Abhaltung von Dekanatsversammlungen des
Klerus. Ab 1637 erfolgten neue Pfarrerhebungen im Walgau, im Vinschgau und
in der Surselva, die den Verlust von 73 Pfarreien durch die Reformation
bis zu einem gewissen Grade ausglichen. Aus den Visitationsprotokollen ist
ersichtlich, dass zwischen 1633 und 1643 die römische Liturgiereform
im gesamtem Bistum rezipiert war. Die allgemeine Einführung der Christenlehre
und des Katechismusunterrichts bereitete zwar erhebliche Mühe, gelang
aber in zufriedenstellendem Umfang bis etwa 1655/56. Seit den 50er Jahren
des 17. Jh. wurden in allen Pfarreien die von Trient geforderten Kirchenmatrikeln
geführt. Schliesslich ist den Protokollen zu entnehmen, dass sich die
Lebensführung des Bistumsklerus deutlich zum Positiven gewandelt hatte.
1646 gab Johann VI. Flugi das Proprium Curiense heraus, in dem seine persönliche
Neigung zu historischen Studien einen Niederschlag fand und das später
mehrere Neuauflagen erfuhr. Als der Fürstbischof 1661 an den Folgen
einer Verletzung starb, die er sich bei einem Mauersturz im bischöflichen
Schloss zugezogen hatte, war die tridentinische Reform im Bistum Chur im
Wesentlichen zu einem Abschluss gekommen.
Im vierten Teil (S. 413598) behandelt der Autor die Priesterausbildung
und die Pastoralreform als zentrale Anliegen der kirchlichen Reformarbeit
im Churer Bistum. Das Konzil von Trient hatte im Seminardekret, das einen
Hauptpfeiler der Klerus- und Kirchenreform darstellt, die Errichtung von
diözesanen (oder in Ausnahmefällen überdiözesanen) Seminarien
unter der Leitung des Bischofs gefordert, welche (ergänzend zu den
Universitäten) die Heranbildung eines pastoral geeigneten Diözesanklerus
gewährleisten sollten. Dementsprechend gab es auch im Bistum Chur Bestrebungen,
eine bistumseigene Ausbildungsstätte für angehende Priester zu
errichten. Trotz der angespannten Finanzlage des Bistums bemühte sich
Johann V. Flugi gleich zu Beginn seiner Amtszeit, mit päpstlicher Finanzhilfe
ein diözesanes Seminar für die Churer Alumnen zu gründen,
um den Nachwuchs an gut ausgebildeten Priestern sicherzustellen der
Jahresbedarf wird mit 15 bis 16 Alumnen angegeben , doch verunmöglichten
die 1607 ausgebrochenen Partei- und Konfessionskämpfe die Realisierung
des Projekts. Auch die Bemühungen, zu den zehn vorhandenen Freiplätzen
am Collegio Elvetico in Mailand (6) und am Hieronymus-Kolleg in Dillingen
(4) weitere Freiplätze für Churer Alumnen an auswärtigen
Bildungsstätten zu erhalten, scheiterten; ebenso die Pläne zur
Errichtung eines Jesuitenkollegs in Meran und einer von Jesuiten geleiteten
Vorbereitungsschule für spätere Universitätsstudien von Priesteramtskandidaten
in Chur. Fürstbischof Joseph Mohr verfolgte seit 1630 jedoch
ergebnislos den Plan, im Kloster Disentis ein diözesanes Seminar
unter der Leitung von Jesuiten ins Leben zu rufen. Zwar konnte Abt Augustin
Stöcklin in Disentis die «Tyronische Lehranstalt» wieder
beleben, indem er ein Internat (Lateinschule mit Einführung in theologische
Disziplinen) errichtete, das nach anfänglichen Finanzproblemen ab 1642
auf sicherer finanzieller Basis stand, und unter Mohrs Nachfolger wurde
eine Schule am Nikolaikloster in Chur eröffnet, die nach dem Protest
der (reformierten) Churer Stadtbürger auf den Hof verlegt und dem Apostolischen
Stuhl unterstellt wurde. Gleichwohl boten beide Institutionen, die sowohl
Alumnen als auch weltlichen Laien offen standen, keinen Ersatz für
ein diözesanes Seminar.
Fürstbischof Johann VI. Flugi verfolgte deshalb den Plan zur Errichtung
eines Seminars in Disentis oder in Chur weiter jedoch ohne Erfolg
(ein diözesanes Seminar wurde erst 1800 in Meran errichtet und 1807
nach St. Luzi in Chur verlegt). Dafür gelang 1649 nach zähem Ringen
mit dem Stadtrat die Berufung von Jesuiten nach Feldkirch, die dort bis
1653 ein Gymnasium errichteten, das in der Folgezeit zum Lyzeum mit Theologiestudium
ausgebaut und schliesslich 1680 formell zum Kolleg erhoben wurde. Bis zu
seiner Aufhebung 1773 leistete es wertvolle Dienste für die Ausbildung
von Churer Klerikern.
Da das Bistum Chur über keine eigene Ausbildungsstätte verfügte,
vollzog sich die gesamte Priesterausbildung zwischen 1595 und 1661 (und
darüber hinaus) an ausserhalb des Bistumsgebietes gelegenen Bildungszentren
nördlich und südlich der Alpen, und zwar fast ausschliesslich
in der Obhut der Jesuiten, denen im 16./17. Jh. gleichsam eine Art theologisches
Bildungsmonopol zugefallen war. Dort studierte man entweder nach der «Ratio
atque institutio studiorum Societatis Iesu» von 1599, die nach dem
Gymnasium ein zwei- bis dreijähriges Philosophiestudium (Lyzeum) und
daran anschliessend ein vierjähriges Theologiestudium vorsah, oder
man nahm einen kürzeren Studiengang wahr, der von den Jesuiten speziell
für die Ausbildung des Seelsorgeklerus angeboten wurde und im Anschluss
an das Gymnasium einen zweijährigen «Pastoralkurs» in Moraltheologie
(casus conscientiae, Kasuistik) umfasste. Mit besonderer Vorliebe wählte
der zwischen 1595 und 1661 im Bistum Chur wirkende Säkularklerus neben
Luzern und Freiburg i.Ü. die Studienorte Dillingen (Freiplätze),
Graz, Freiburg i.Br. und Ingolstadt sowie südlich der Alpen Mailand
(Collegio Elvetico [Freiplätze] in Verbindung mit der Brera-Universität,
gern auch genutzt als Fortführung der Studien am Jesuitenkolleg in
Luzern), Pavia (Freiplätze), Perugia und Rom (Collegium Germanicum
und Collegio Urbano). Die Mehrzahl der späteren Churer Kleriker absovierte
nach dem Gymnasium den kürzeren zweijährigen «Pastoralkurs».
Was die Pastoralreform betrifft, so hatte das Konzil von Trient einen
dreifachen Akzent gesetzt: 1. stellte es den «Guten Hirten»
als Leitbild für den Bischof und (wenn auch nicht explizit, so doch
gleichsam einschlussweise) für den Pfarrer vor Augen, aus dem sich
bestimmte Verpflichtungen herleiten liessen wie Residenzpflicht, Eifer in
Sakramentenspendung und Verkündigung, Vorbildlichkeit in Lebenswandel
und Spiritualität sowie Sorge für die Armen. 2. stärkte das
Konzil die Pfarrei als Zentrum der Seelsorge (ohne allerdings die pfarrlichen
Territorialrechte zu definieren, die sich später durchsetzten). Den
Bischöfen wurde zur Sicherstellung des Seelenheils der Gläubigen
die Errichtung hinreichend vieler Pfarreien unter einem ständigen am
Ort anwesenden Pfarrer zur Pflicht gemacht. Die Seelsorge sollten sie gegebenenfalls
durch Vermehrung der Pfarreien oder durch Vermehrung des Pfarrklerus sicherstellen.
Hatte das Bistum Chur durch die Reformation 73 von 191 Pfarreien eingebüsst,
so konnten im Laufe des 16. Jh. zahlreiche neue Pfarreien (durch Abtrennung
oder Neugründung) errichtet werden, so dass deren Zahl um 1685 wieder
165 betrug. 3. forderte das Konzil die Bindung der neu geweihten Priester
an eine Diözese (Inkardination), um den Missstand der «clerici
vagantes» einzudämmen, wodurch von nun an jeder Weltpriester
einem Bischof und seiner vom Konzil gestärkten Jurisdiktion unterstand.
Dies führte zur Entstehung eines Diözesanklerus. Für die
erste Hälfte des 17. Jh. (15951661) kann Fischer aufzeigen, dass
von 911 nachgewiesenen Weltpriestern im Bistum Chur mindestens 639 (70,1%)
aus dem Bistumsgebiet stammten, während nur 206 (22,6%) aus anderen,
meist benachbarten Diözesen kamen und 66 (7,2%) ungewisser Herkunft
sind.
Das Konzil von Trient hatte sich nur beiläufig zu einigen Aspekten
der Frömmigkeitspraxis geäussert. Gleichwohl kam es im Zuge der
tridentinischen in der nunmehr dezidiert «römisch-katholischen»
Kirche zu einer Erneuerung der traditionellen Formen der Frömmigkeit.
Die Vereinheitlichung der Liturgie in Sprache (Latein!) und Form hatte zur
Folge, dass die «Volksfrömmigkeit» ihr Feld verstärkt
in ausserliturgischen Formen wie (muttersprachlichen) Andachten, Wallfahrten
und Prozessionen fand, die ein kreatives Mittun der Gläubigen ermöglichten
und vom Klerus gefördert wurden.
Im Zentrum stand die eucharistische Frömmigkeit (eucharistische Andachten
und Prozessionen, Fronleichnam), daneben auch die Passionsfrömmigkeit
(Passionsandachten, Karfreitagsprozession). Ferner ist eine Intensivierung
der Marienfrömmigkeit und der Heiligenverehrung zu verzeichnen. Ein
besonderer Zug der Barockfrömmigkeit war das «memento mori»
und ein positives Verhältnis zu Sterben und Tod. Auch die kirchlichen
Bruderschaften, die seit dem Konzil von Trient der Aufsicht des Bischofs
unterstellt waren und für die Papst Clemens VIII. 1604 kirchenrechtliche
Bestimmungen erliess, erfuhren seit dem 17. Jh. und dann vor allem im 18.
Jh. einen neuen Aufschwung.
Als Kontrollinstrument für die Kirchendisziplin und die Frömmigkeitspraxis
hatte das Trienter Konzil die regelmässige bischöfliche Visitation
verbindlich vorgeschrieben, die im Churer Bistum seit dem ausgehenden 16.
Jh. praktiziert wurde. Die teilweise minutiösen Aufzeichnungen der
Visitationsprotokolle gestatten (in Verbindung mit weiteren Aktenstücken)
einen Einblick in das konkrete kirchliche Leben vor Ort und lassen erkennen,
inwieweit die tridentinische Reform in den Pfarreien umgesetzt wurde und
zu positiven Veränderungen führte. Fischer zeigt dies abschliessend
am Beispiel von acht exemplarisch ausgewählten Pfarreien.
Das umfangreiche Werk Fischers ist verständlich geschrieben und ausgesprochen
gut dokumentiert. Im Anhang (S. 605835) finden sich zahlreiche aus
Archivalien edierte Dokumente, Tabellen und hilfreiche Karten zur kirchlichen
Gliederung der Eidgenossenschaft, des Bistums Chur und seiner Dekanate.
Die 110 Abbildungen sind textbezogen ausgewählt und tragen zur Anschaulichkeit
der Darstellung bei. Ein sorgfältig erstelltes Quellen- und Literaturverzeichnis
dokumentiert die benutzten Archivalien, Bücher und Aufsätze und
ein Personen- sowie ein Ortsregister erschliessen das Werk. Der historisch
Interessierte wird gern zu dem Buch greifen und es mit Freude und Gewinn
lesen.
Michael Durst ist Professor für Kirchengeschichte und Patrologie an der Theologischen Hochschule Chur.
1 Albert Fischer, Reformatio und Restitutio. Das Bistum Chur im Zeitalter der tridentinischen Glaubenserneuerung. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Priesterausbildung und Pastoralreform (16011661), Chronos-Verlag, Zürich 2000, 835 S. mit 48 Tabellen, 11 Grafiken, 110 Abbildungen und 11 Karten (CHF 98.).
Mit Datum vom 5. Juli 2002 ernannte Bischof Amédée Grab,
Grosskanzler der Theologischen Hochschule Chur (THC), Herrn Dr. theol. Alfred
Höfler, geboren 1947 in Oberfeistritz (Österreich), zum Professor
für Religionspädagogik und Katechetik. Der Lehrstuhl war seit
der Demission von Prof. Karl Kirchhofer in Jahre 1993 vakant. Er ist im
Zusammenhang mit der pastoralen Neuausrichtung der THC und der Errichtung
des Pastoralinstituts im nächsten Jahr von besonderer Bedeutung. Prof.
Höfler ist verheiratet und Vater von drei Töchtern.
Alfred Höfler absolvierte nach der Volksschule in seiner steirischen
Heimat zunächst eine kaufmännische Lehre, besuchte dann das Aufbaugymnasium
in Horn und absolvierte dort die Matura. Es folgte das Theologiestudium
in Graz, Luzern, Zürich und Wien. Das Studium der Pädagogik führte
ihn sodann an das C. G. Jung-Institut in Zürich, an das F. Perls-Institut
in Düsseldorf und schliesslich nach Graz. Nach drei Jahren Doktoratsstudium
in Wien wurde Alfred Höfler 1983 dort zum Dr. theol. promoviert. Schon
während des Studiums war er an der Religionspädagogischen Akademie
in Graz teilzeitlich als Lehrer tätig. Seit 1976 mit einer Schweizerin
verheiratet, ist er inzwischen auch selbst Schweizer Bürger. 1981 zog
er nach Aarau, wo er bis 1989 die Katechetische Arbeitsstelle leitete. 1989
wurde er Dozent an der Höheren Pädagogischen Lehranstalt für
Religionsdidaktik in Zofingen. Seit 1996 ist er Bereichsleiter am Didaktikum
für den Ausbildungsbereich Geschichte, Geographie, Religion, Kultur
und Sport für die Sekundarlehrkräfte des Kantons Aargau.
Nachdem Dr. Höfler schon seit 1988 auch einen Lehrauftrag für
Methodik an der Theologischen Fakultät Luzern hatte, übernahm
er 1993 als Dozent im Nebenamt die religionspädagogische Ausbildung
an der THC. Als Lehrstuhlinhaber wird er nun zunächst im Halbamt und
vom Studienjahr 2003/2004 an ganz für diese Aufgabe sowie für
den Aufbau des Pastoralinstituts zur Verfügung stehen. Im Zusammenhang
mit dem neuen Leitbild der THC, das eine pastorale Ausrichtung bei Wahrung
der akademischen Qualität vorsieht, kommt der Religionspädagogik
und Katechetik besondere Bedeutung zu. Gerade in diesem Bereich sind auch
Synergien sowohl mit der Reformierten Kirche wie auch mit den Katechetischen
Zentren beider Landeskirchen möglich und wünschenswert. Prof.
Höfler bringt eine grosse Erfahrung im religionspädagogischen
Bereich, gerade auch in der Ausbildung für die Katechese, mit. Ausserdem
hat er durch die Erarbeitung von katechetischen Lehrmitteln und durch zahlreiche
andere Publikationen, besonders im methodischen und didaktischen Bereich,
wichtige Beiträge geleistet und sich in der Deutschschweiz einen Namen
gemacht.