1-2/2002 | |
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Kirche in der Schweiz |
An ihrer Plenarversammlung vom 23./24. November 2001 feierte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) in Zürich ihr 30-jähiges Bestehen. Zugleich wurde Alois Odermatt als Geschäftsführer verabschiedet. Mit Gabriela Manetsch-Sacher wurde zum ersten Mal eine Frau ins Präsidium gewählt. Haupttraktandum der Geschäftssitzung war die Mitfinanzierung gesamtschweizerischer und sprachregionaler Institutionen im Jahr 2002.
Zum thematischen Teil der Versammlung begrüsste der Präsident der RKZ, Peter Plattner (Frauenfeld), neben den Delegierten auch rund 30 ehemalige Delegierte, Erzbischof Pier Giacomo de Nicolò, den apostolischen Nuntius in der Schweiz, sowie zwei Referenten: Bundsrichter Giusep Nay und Pfarrer Markus Sahli, Leiter Innenbeziehungen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes. Die beiden Referate und die anschliessende Diskussion waren einem zentralen Thema der RKZ gewidmet: dem Verhältnis von Staat, Religionsgemeinschaften und Kirchen.
G. Nay ging von der Frage aus, wie der Staat die Anerkennung von Religionsgemeinschaften
so ausgestalten kann, dass sie nicht nur den traditionellen Konfessionen,
sondern auch anderen Religionsgemeinschaften gilt. Sein Vorschlag lautet,
es sei zwischen einer «einfachen Anerkennung» und einer «öffentlich-rechtlichen
Anerkennung» zu unterscheiden.
Damit Religionsgemeinschaften mit dem Staat jene Vereinbarungen treffen
können, die für seelsorgerliche Zwecke notwendig sind (z.B. Spital-
und Gefängnisbesuche, Benutzung von Schulräumlichkeiten für
die religiöse Unterweisung der Kinder), ist eine «einfache Anerkennung»
ausreichend. Die Religionsgemeinschaft benötigt dafür eine Organisationsform,
die für die staatlichen Institutionen klärt, wer verantwortlich
ist und als Ansprechpartner zu gelten hat. Für diese «einfache
Anerkennung» ist zum Beispiel die Rechtsform des Vereins ausreichend.
Für die «öffentlich-rechtliche Anerkennung» von Religionsgemeinschaften
hingegen müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Das hoheitliche
Recht, Steuern zu erheben, ist an einen Demokratievorbehalt geknüpft.
Dieser bezieht sich allerdings nur auf die Erhebung und den Einsatz von
Steuergeldern und schränkt das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft
nicht ein. Auch die kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts
sind nicht «Teil des Staates». Sie haben eine dienende Funktion,
indem sie es den Kirchen insbesondere in finanzieller Hinsicht
ermöglichen, ihre Aufgaben wahrzunehmen. So entsteht aus der Sicht
des Staatsrechtes ein «Dualismus» oder eine «duale Struktur».
Diese wäre grundsätzlich auch für andere Religionsgemeinschaften
als für die römisch-katholische Kirche denkbar. Sie respektiert
einerseits das Selbstverständnis und die Struktur der jeweiligen Religionsgemeinschaft
und entspricht anderseits den Erfordernissen des demokratischen Rechtsstaates.
Im Blick auf die kirchliche Beurteilung dieser Struktur auf katholischer
Seite gab der Bundesrichter zwei Hinweise. Der eine galt dem § 216
des CIC: «Da alle Gläubigen an der Sendung der Kirche teilhaben,
haben sie das Recht, auch durch eigene Unternehmungen je nach ihrem Stand
und ihrer Stellung eine apostolische Tätigkeit in Gang zu setzen oder
zu unterhalten.» Damit sei auch eine kirchenrechtliche Grundlage für
die öffentlich-rechtlich anerkannten, demokratisch strukturierten Körperschaften
gegeben. Der zweite Hinweis galt der oft defensiven Haltung der Kirchenleitung
und war verknüpft mit dem Wunsch, diese möchten den staatskirchenrechtlichen
Institutionen gegenüber offener sein.
Markus Sahli verband seinen Beitrag zu Kirche und Staat im zivilgesellschaftlichen
Umfeld mit einem Grusswort an die RKZ und einem Dank für die konstruktive
Zusammenarbeit mit den staatskirchenrechtlichen Organisationen auf kantonaler
wie nationaler Ebene. Seine erste These lautete: «Trennung von Staat
und Religion bedeutet nicht Trennung von Staat und Kirche». Weil Staat
und Kirche sich zumindest aus derselben Gesellschaft zusammensetzen und
beide das Wohl des ganzen Menschen im Blick haben, braucht es eine positive
Verhältnisbestimmung zwischen Staat und Kirchen. Angesichts der Tatsache,
dass die Muslime mittlerweile die drittgrösste Religionsgemeinschaft
bilden, ist eine Enttabuisierung des Religiösen und der Einbezug der
Religionsgemeinschaften in den Aufbau gesellschaftlicher Ordnungen über
die Grenzen der Kirchen hinaus notwendig.
Unter spezifisch evangelisch-reformierter Perspektive ist mit Karl Barth
zu betonen, dass Staat und Kirche beide gleichermassen unter dem Gericht
und der Rechtfertigung Gottes stehen. Die Kirche weiss um die Berechtigung
und Notwendigkeit des Staates und legt für seine Vertreterinnen und
Vertreter im Gottesdienst Fürbitte ein. Für die Kirche ist die
Autorität des Staates aufgehoben in der Autorität Gottes. Deshalb
ist die Kirche staatstragende Kraft, misst aber den Staat zugleich an der
Freiheit zur freien und öffentlichen Verkündigung, die er der
Kirche nicht nur lässt, sondern aktiv gibt. Mit Hinweis auf die Kirchen
zur Zeit des Nationalsozialismus merkte M. Sahli an, dass die Kirchen sich
in der Situation der Krise gerade um der göttlichen Würde des
Staates willen in einen Kampf gegen diesen Staat begeben haben. Diese evangelisch-reformierte
Sicht des Verhältnisses von Kirche und Staat hatte in vielen Landes-
oder Kantonalkirchen eine enge Verbindung zwischen Kirche und Staat zur
Folge, die allerdings im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts vielerorts weitgehend
entflochten wurde.
Im modernen zivilgesellschaftlichen Umfeld müssen die Kirchen ihren
Ort neu lokalisieren. Dabei geht es um eine verantwortliche Einbindung der
Religionsgemeinschaften, die ihr Selbstverständnis respektiert, was
bei einer Subsummierung unter die Nichtregierungsorganisationen (NGO's)
nicht der Fall ist. Im Blick auf die Verhältnisbestimmung zwischen
Kirche und Staat in der Bundesverfassung soll diesem Anliegen nach Auffassung
des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes mit einem «Religionsartikel»
Rechnung getragen werden, der drei Ziele verfolgt: 1. Die Verankerung der
korporativen Religionsfreiheit in der Bundesverfassung, 2. Die Gleichbehandlung
der Kirchen und Religionsgemeinschaften von gesamtschweizerischer Bedeutung
auf Bundesebene, 3. Ein Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Religion.
Abschliessend hielt Markus Sahli fest: «Wir können der Frage
staatspolitisch über kurz oder lang nicht ausweichen, welches die Stellung,
Aufgabe und Funktion der Religionsgemeinschaften in der Zukunft sein soll.»
In der Diskussion wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die von den
Referenten angesprochenen Fragen auch auf kantonaler Ebene vielerorts diskutiert
wurden und werden. Vor allem im Rahmen von Verfassungsrevisionen oder neuen
Gesetzgebungsvorhaben stellt sich die Frage nach der Art der Anerkennung
von Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie nach der Bestimmung des Ver-hältnisses
von Kirche und Staat.
Erzbischof Pier Giacomo de Nicolò, apostolischer Nuntius in der Schweiz, betonte in seiner Grussadresse: «Die RKZ ist wichtig, ich möchte sagen unentbehrlich, um die gesamtschweizerischen Aufgaben der Kirche finanzieren zu können.» Im dualen System gehe es darum, die Nähe zur Kirche und konkret zu den Bischöfen zu bewahren und zu fördern und die Abgrenzungen der Kompetenzen zu beachten. Auf dieser Grundlage könne das gegenseitige Vertrauen bewahrt werden und wachsen. Den Delegierten dankte er für ihre Arbeit, die ganz im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils geschehe, das die aktive Mitarbeit der Laien in der Kirche gefordert und gefördert habe. In diesen Dank schloss er insbesondere den scheidenden Geschäftsführer Alois Odermatt ein, dessen Bemühen um Einvernehmlichkeit, dessen Umsicht und dessen Loyalität allgemein anerkannt sind. Er wünschte seinem Nachfolger, er möge die Arbeit im gleichen Sinne fortführen.
Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der RKZ begrüsste
René Zihlmann im Namen der römisch-katholischen Zentralkommission
für den Kanton Zürich die Gäste im Dozentenfoyer der ETHZ
zu einem festlichen Nachtessen. In seinem Rückblick auf das 30-jährige
Bestehen betonte er die wachsende Bedeutung der RKZ für die Mitfinanzierung
nationaler und sprachregionaler kirchlicher Aufgaben in der Schweiz sowie
die Bedeutung des Austausches zwischen den kantonalkirchlichen Organisationen
für die Lösung gemeinsamer Probleme. Zwischen der RKZ und Zürich
als Standortkanton habe stets ein hervorragender Kontakt bestanden.
Zugleich wurde Alois Odermatt, während sechs Jahren Geschäftsführer
der RKZ, vom Präsidenten und Vizepräsidenten der RKZ mit grossem
Dank verabschiedet. Er hat zahllose Dossiers mit immensem Arbeitsaufwand,
viel Fingerspitzengefühl und grossem Sachverstand bearbeitet. Dabei
kam ihm seine profunde Kenntnis der Kirche Schweiz samt ihrer Entwicklung
im Lauf der letzten Jahrzehnte ebenso zu Gute wie sein umfassendes historisches,
theologisches und pastorales Wissen. Präsident Peter Plattner erwähnte
unter den vielen bearbeiteten Themen unter anderem die Revision der Bundesverfassung,
den Bistumsartikel und die Mitfinanzierung. Er betonte die Loyalität,
die Alois Odermatt einerseits gegenüber den Mitgliedern der RKZ und
anderseits gegenüber der katholischen Kirche in ihrer Gesamtheit praktiziert
habe. Und Vizepräsident Pierre Regad betonte, dass es dank der sorgfältigen
Pflege der Zweisprachigkeit in der RKZ keinen «Röstigraben»
gebe und dass Alois Odermatt sich stets bemüht habe, die Mitglieder
und Delegierten der RKZ zu unterstützen. In seiner Dankesrede wünschte
der scheidende Geschäftsführer seinem Nachfolger Daniel Kosch
alles Gute und dankte für die gute Zusammenarbeit in den Gremien der
RKZ wie in der Geschäftsstelle.
Im Rahmen der Geschäftssitzung war das Präsidium der RKZ neu
zu bestellen. Rolf Bossi, Vertreter des Kantons Glarus, trat nach neun Jahren
aus dem Präsidium zurück. Zum ersten Mal nimmt mit Gabriela Manetsch-Sacher
(Präsidentin des Kirchenrates Basel-Stadt) eine Frau im Präsidium
Einsitz, was von den Delegierten sehr begrüsst wurde. Die übrigen
Mitglieder des Präsidiums wurden für eine weitere Amtsdauer von
zwei Jahren bestätigt: Peter Plattner (Präsident, TG), Pierre
Regad (Vizepräsident, GE), René Zihlmann (Vizepräsident,
ZH), Rudolf Würmli (SG).
Ebenfalls bestätigt wurden die von der RKZ zu bestimmenden 8 Mitglieder
der Gemischten Expertenkommission Inland FO/RKZ: Remi Capeder (GR), Jean-Pierre
Equey (FR, Fédération romande), Jean-Philippe Gogniat (VD),
Kurt Irniger (LU), Ursula Muther (BE), Giorgio Prestele (ZH), Pierre Regad
(GE), Romy Waser-Amstutz (AR).
Traditionelles Hauptgeschäft der Novemberversammlung der RKZ ist
die Mitfinanzierung. Gemeinsam mit dem Fastenopfer werden jährlich
Projekte und Institutionen mit rund 8,2 Millionen Franken unterstützt
(davon 5,1 Millionen oder 62% RKZ-Mittel). Dieses Geld geht an 55 Institutionen,
angefangen von der Kirchenleitung über die Bereiche Aus-, Weiter- und
Fortbildung, Animation, Spezialseelsorge, Massenmedien, Erwachsenen-Verbände,
Jugend-Verbände bis zu internationalen Organisationen.
Vorbereitet wird dieses Geschäft durch die «Gemischte Expertenkommission
Inland FO/RKZ», in der je 8 Delegierte des Fastenopfers und der RKZ
sowie zwei Delegierte der Kirchenleitung Einsitz haben.
Auch bezüglich der Mitfinanzierung, die einer der Gründungszwecke
der RKZ vor 30 Jahren war, lohnt sich übrigens ein Blick zurück:
Die Beiträge beliefen sich 1972 auf Fr. 371000, 1990 auf Fr. 3330000
und 1997 auf 4,5 Millionen.
Für das Jahr 2002 übersteigt die Gesuchssumme die verfügbaren
Mittel erheblich. Auch nach der Prüfung jedes einzelnen Gesuches im
Blick auf Sparmöglichkeiten verblieb eine Differenz, die durch eine
lineare Kürzung fast sämtlicher Beiträge um 3% ausgeglichen
werden muss. Im Blick auf eine verstärkte Wirkungsorientierung der
subventionierten Institutionen ist die RKZ im Augenblick daran, zusammen
mit dem Fastenopfer und der Kirchenleitung «Leistungsvereinbarungen»
für die Institutionen zu erarbeiten. Mit diesem Projekt ist auch der
Wille verknüpft, die beschränkten verfügbaren Mittel noch
gezielter einzusetzen.
Die Themen und Traktanden der Plenarversammlung vom 23./24. November belegen es: Auch nach 30 Jahren verfolgt die RKZ die Ziele ihrer Gründer, die diese Institution in Rufweite des 2. Vatikanischen Konzils und in einer Zeit ins Leben riefen, in der die Katholiken in der Schweiz die Notwendigkeit erkannten, auf neue pastorale Herausforderungen mit neuen Strukturen und Projekten zu antworten, die über die Gemeinde-, Kantons- und Bistumsgrenzen hinausgingen. Gemäss Statut bezweckt die RKZ denn auch, «die Tätigkeit ihrer Mitglieder durch regelmässige gegenseitige Konsultation zu unterstützen und die kirchlichen Anliegen im Rahmen der pastoralen Aufgaben der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz zu fördern. Sie beteiligt sich in Verbindung mit der Bischofskonferenz an der Gestaltung und Finanzierung kirchlicher Werke und Aufgaben auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene.» Für diese Ziele wird die RKZ sich auch künftig einsetzen.
Dr. theol. Daniel Kosch ist Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).
Die erste Sitzung des neu konstituierten Priesterrates für die Amtsperiode 20012005 fand am 21. November 2001 im Bischofshaus in Sitten statt. Der neue Priesterrat ist nach den revidierten Statuten wesentlich verkleinert worden. Er zählt heute noch 21 Mitglieder: 10 Mitglieder aus dem Unterwallis, 7 Mitglieder aus dem Oberwallis, der Regens und die beiden Generalvikare. Bischof Norbert Brunner ist Präsident des Rates, und für die beiden Sprachgruppen wurde je ein Vize-Präsident gewählt.
Nach der Begrüssung wies der Bischof auf die vielen Veränderungen seit der Gründung des Priesterrates im Jahre 1973 hin. Es sind seither zahlreiche Gremien ins Leben gerufen worden, unter anderem der Seelsorgerat, die Weiterbildungen. Der Priesterrat will im Speziellen über das Leben und den Dienst der Priester nachdenken und beraten. Im Artikel 3.2 des neuen Statutes heisst es: «Die Beratungen des Priesterrates befassen sich mit den Aufgaben, den Methoden und der Planung der Seelsorge sowie der Leitung des Bistums und den Fragen der kirchlichen Ämter.» Der Priesterrat solle aber noch weiter gehen, betonte Bischof Norbert Brunner, denn besonders bei den Priestertagen solle er der Einheit, der Solidarität, der Weiterbildung und auch der Freizeit unter dem Presbyterium neue Kraft geben. Der Bischof freut sich auf die gemeinsame Arbeit und betont, dass er das Gewicht für die Mitglieder des Priesterrates vor allem auf den guten Kontakt miteinander legen möchte.
Bischof Norbert Brunner informierte sodann
Im Plenum wurde kurz über die Frage von Jahresthemen für die
Pastoralarbeit diskutiert. Der Priesterrat war schliesslich der Meinung,
dass das Bistum Jahresthemen auf diözesaner Ebene vorschlagen soll,
jedoch nicht jedes Jahr, um für das Eigenleben der Regionen und der
Pfarreien genügend Spielraum zu lassen.
Regens Stefan Roth informierte den Rat über das Leben im Priesterseminar
und im Besonderen über das Einführungsjahr der Seminaristen. Das
Einführungsjahr ist für 2001/2002 ausnahmsweise ins Priesterseminar
von Lausanne, Genf und Freiburg verlegt worden. Ab nächstem Jahr soll
es wieder im Priesterseminar von Sitten beheimatet sein. Dafür muss
jedoch noch ein Verantwortlicher gefunden werden. Das Ziel des Einführungsjahres
ist die allgemeine Einführung der neuen Priesteramtskandidaten in die
persönliche Spiritualität und die Hilfeleistung zur menschlichen
und christlichen Reifung.
Generalvikar Josef Zimmermann informierte über den Stand eines Entwurfes
für ein Pflichtenheft für den Pfarrer, das aber noch nicht spruchreif
ist. Es soll bei der nächsten Sitzung des Priesterrates vorliegen und
diskutiert werden. Es diene vor allem bei Gesprächen mit den politischen
Behörden und den Verantwortlichen der Pfarreien bei Neuanstellungen.
Es sei aber auch ein «Gewissensspiegel» für den Pfarrer
selber oder auch eine Hilfe, die eigene Arbeit in der Pfarrei zu kontrollieren
und zu korrigieren.
Der Vorschlag des Bischofs zur Neuregelung der Firmungen und der Pastoralbesuche fand durchgehend ein sehr positives Echo. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es oft schwierig ist, an Tagen, an denen der Bischof für die Firmung in einer Pfarrei ist, auch seelsorgliche und finanzielle Probleme der betreffenden Pfarrei zu diskutieren. Daher ist eine Trennung der Pastoralbesuche, Firmungen und Finanzkontrollen die beste Möglichkeit in der heutigen Situation. Der Pastoralbesuch findet künftig grundsätzlich wie bisher alle 8 Jahre statt, die Finanzkontrolle alle 4 Jahre unabhängig vom Pastoralbesuch. Diese neue Form soll ab dem Jahr 2003/2004 erstmals in Kraft treten.
Nach den entsprechenden Wahlen setzt sich das Büro des Priesterrates
in der neuen Amtsperiode wie folgt zusammen: Präsident ist Bischof
Norbert Brunner, Vize-Präsident für den deutschsprachigen Teil
Richard Lehner, Vize-Präsident für den französischsprachigen
Teil Cyrill Rieder, Sekretäre sind Jean-Pierre Brunner und Charles-Henri
Salamolard.
Ferner wurde Marcel Margelisch in die Fortbildungskommission Oberwallis
gewählt und ebenso als Vertreter in den Aktionsrat des Fastenopfers.
René-Meinrad Kaelin wurde als zweiter Delegierter in die Kommission
«BischöfePriester» gewählt.
Abschliessend stellten die Bistumsleitung und die Mitglieder des Priesterrates
fest, dass die neue Form guten Anklang gefunden hat. In einer kleinen Gruppe
ist es leichter, Themen zu diskutieren und Lösungen wenn auch
nicht immer zu finden so doch Vorschläge dazu auszuarbeiten.
Die Frühjahrssitzung des Priesterrates findet am 10. April 2002 im
Bildungshaus St. Jodern statt, die Herbstsitzung am 25. September 2002 in
Sitten.
Heidi Widrig ist Mitarbeiterin namentlich des Informationsdienstes im Bischöflichen Ordinariat Sitten.