1-2/2002

INHALT

Kirche in der Schweiz

Dreissig Jahre Römisch-Katholische Zentralkonferenz

von Daniel Kosch

 

An ihrer Plenarversammlung vom 23./24. November 2001 feierte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) in Zürich ihr 30-jähiges Bestehen. Zugleich wurde Alois Odermatt als Geschäftsführer verabschiedet. Mit Gabriela Manetsch-Sacher wurde zum ersten Mal eine Frau ins Präsidium gewählt. Haupttraktandum der Geschäftssitzung war die Mitfinanzierung gesamtschweizerischer und sprachregionaler Institutionen im Jahr 2002.

Staat, Religionsgemeinschaften und Kirchen

Zum thematischen Teil der Versammlung begrüsste der Präsident der RKZ, Peter Plattner (Frauenfeld), neben den Delegierten auch rund 30 ehemalige Delegierte, Erzbischof Pier Giacomo de Nicolò, den apostolischen Nuntius in der Schweiz, sowie zwei Referenten: Bundsrichter Giusep Nay und Pfarrer Markus Sahli, Leiter Innenbeziehungen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes. Die beiden Referate und die anschliessende Diskussion waren einem zentralen Thema der RKZ gewidmet: dem Verhältnis von Staat, Religionsgemeinschaften und Kirchen.

Anerkennung von Religionsgemeinschaften

G. Nay ging von der Frage aus, wie der Staat die Anerkennung von Religionsgemeinschaften so ausgestalten kann, dass sie nicht nur den traditionellen Konfessionen, sondern auch anderen Religionsgemeinschaften gilt. Sein Vorschlag lautet, es sei zwischen einer «einfachen Anerkennung» und einer «öffentlich-rechtlichen Anerkennung» zu unterscheiden.
Damit Religionsgemeinschaften mit dem Staat jene Vereinbarungen treffen können, die für seelsorgerliche Zwecke notwendig sind (z.B. Spital- und Gefängnisbesuche, Benutzung von Schulräumlichkeiten für die religiöse Unterweisung der Kinder), ist eine «einfache Anerkennung» ausreichend. Die Religionsgemeinschaft benötigt dafür eine Organisationsform, die für die staatlichen Institutionen klärt, wer verantwortlich ist und als Ansprechpartner zu gelten hat. Für diese «einfache Anerkennung» ist zum Beispiel die Rechtsform des Vereins ausreichend.
Für die «öffentlich-rechtliche Anerkennung» von Religionsgemeinschaften hingegen müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Das hoheitliche Recht, Steuern zu erheben, ist an einen Demokratievorbehalt geknüpft. Dieser bezieht sich allerdings nur auf die Erhebung und den Einsatz von Steuergeldern und schränkt das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft nicht ein. Auch die kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts sind nicht «Teil des Staates». Sie haben eine dienende Funktion, indem sie es den Kirchen ­ insbesondere in finanzieller Hinsicht ­ ermöglichen, ihre Aufgaben wahrzunehmen. So entsteht aus der Sicht des Staatsrechtes ein «Dualismus» oder eine «duale Struktur». Diese wäre grundsätzlich auch für andere Religionsgemeinschaften als für die römisch-katholische Kirche denkbar. Sie respektiert einerseits das Selbstverständnis und die Struktur der jeweiligen Religionsgemeinschaft und entspricht anderseits den Erfordernissen des demokratischen Rechtsstaates.
Im Blick auf die kirchliche Beurteilung dieser Struktur auf katholischer Seite gab der Bundesrichter zwei Hinweise. Der eine galt dem § 216 des CIC: «Da alle Gläubigen an der Sendung der Kirche teilhaben, haben sie das Recht, auch durch eigene Unternehmungen je nach ihrem Stand und ihrer Stellung eine apostolische Tätigkeit in Gang zu setzen oder zu unterhalten.» Damit sei auch eine kirchenrechtliche Grundlage für die öffentlich-rechtlich anerkannten, demokratisch strukturierten Körperschaften gegeben. Der zweite Hinweis galt der oft defensiven Haltung der Kirchenleitung und war verknüpft mit dem Wunsch, diese möchten den staatskirchenrechtlichen Institutionen gegenüber offener sein.

Kirche und Staat in evangelisch-reformierter Sicht

Markus Sahli verband seinen Beitrag zu Kirche und Staat im zivilgesellschaftlichen Umfeld mit einem Grusswort an die RKZ und einem Dank für die konstruktive Zusammenarbeit mit den staatskirchenrechtlichen Organisationen auf kantonaler wie nationaler Ebene. Seine erste These lautete: «Trennung von Staat und Religion bedeutet nicht Trennung von Staat und Kirche». Weil Staat und Kirche sich zumindest aus derselben Gesellschaft zusammensetzen und beide das Wohl des ganzen Menschen im Blick haben, braucht es eine positive Verhältnisbestimmung zwischen Staat und Kirchen. Angesichts der Tatsache, dass die Muslime mittlerweile die drittgrösste Religionsgemeinschaft bilden, ist eine Enttabuisierung des Religiösen und der Einbezug der Religionsgemeinschaften in den Aufbau gesellschaftlicher Ordnungen über die Grenzen der Kirchen hinaus notwendig.
Unter spezifisch evangelisch-reformierter Perspektive ist mit Karl Barth zu betonen, dass Staat und Kirche beide gleichermassen unter dem Gericht und der Rechtfertigung Gottes stehen. Die Kirche weiss um die Berechtigung und Notwendigkeit des Staates und legt für seine Vertreterinnen und Vertreter im Gottesdienst Fürbitte ein. Für die Kirche ist die Autorität des Staates aufgehoben in der Autorität Gottes. Deshalb ist die Kirche staatstragende Kraft, misst aber den Staat zugleich an der Freiheit zur freien und öffentlichen Verkündigung, die er der Kirche nicht nur lässt, sondern aktiv gibt. Mit Hinweis auf die Kirchen zur Zeit des Nationalsozialismus merkte M. Sahli an, dass die Kirchen sich in der Situation der Krise gerade um der göttlichen Würde des Staates willen in einen Kampf gegen diesen Staat begeben haben. Diese evangelisch-reformierte Sicht des Verhältnisses von Kirche und Staat hatte in vielen Landes- oder Kantonalkirchen eine enge Verbindung zwischen Kirche und Staat zur Folge, die allerdings im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts vielerorts weitgehend entflochten wurde.
Im modernen zivilgesellschaftlichen Umfeld müssen die Kirchen ihren Ort neu lokalisieren. Dabei geht es um eine verantwortliche Einbindung der Religionsgemeinschaften, die ihr Selbstverständnis respektiert, was bei einer Subsummierung unter die Nichtregierungsorganisationen (NGO's) nicht der Fall ist. Im Blick auf die Verhältnisbestimmung zwischen Kirche und Staat in der Bundesverfassung soll diesem Anliegen nach Auffassung des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes mit einem «Religionsartikel» Rechnung getragen werden, der drei Ziele verfolgt: 1. Die Verankerung der korporativen Religionsfreiheit in der Bundesverfassung, 2. Die Gleichbehandlung der Kirchen und Religionsgemeinschaften von gesamtschweizerischer Bedeutung auf Bundesebene, 3. Ein Beitrag zur Enttabuisierung des Themas Religion.
Abschliessend hielt Markus Sahli fest: «Wir können der Frage staatspolitisch über kurz oder lang nicht ausweichen, welches die Stellung, Aufgabe und Funktion der Religionsgemeinschaften in der Zukunft sein soll.» In der Diskussion wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die von den Referenten angesprochenen Fragen auch auf kantonaler Ebene vielerorts diskutiert wurden und werden. Vor allem im Rahmen von Verfassungsrevisionen oder neuen Gesetzgebungsvorhaben stellt sich die Frage nach der Art der Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie nach der Bestimmung des Ver-hältnisses von Kirche und Staat.

Vertrauen als Grundlage für Zusammenarbeit

Erzbischof Pier Giacomo de Nicolò, apostolischer Nuntius in der Schweiz, betonte in seiner Grussadresse: «Die RKZ ist wichtig, ich möchte sagen unentbehrlich, um die gesamtschweizerischen Aufgaben der Kirche finanzieren zu können.» Im dualen System gehe es darum, die Nähe zur Kirche und konkret zu den Bischöfen zu bewahren und zu fördern und die Abgrenzungen der Kompetenzen zu beachten. Auf dieser Grundlage könne das gegenseitige Vertrauen bewahrt werden und wachsen. Den Delegierten dankte er für ihre Arbeit, die ganz im Sinne des Zweiten Vatikanischen Konzils geschehe, das die aktive Mitarbeit der Laien in der Kirche gefordert und gefördert habe. In diesen Dank schloss er insbesondere den scheidenden Geschäftsführer Alois Odermatt ein, dessen Bemühen um Einvernehmlichkeit, dessen Umsicht und dessen Loyalität allgemein anerkannt sind. Er wünschte seinem Nachfolger, er möge die Arbeit im gleichen Sinne fortführen.

Rückblick auf 30 Jahre RKZ und personelle Wechsel

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der RKZ begrüsste René Zihlmann im Namen der römisch-katholischen Zentralkommission für den Kanton Zürich die Gäste im Dozentenfoyer der ETHZ zu einem festlichen Nachtessen. In seinem Rückblick auf das 30-jährige Bestehen betonte er die wachsende Bedeutung der RKZ für die Mitfinanzierung nationaler und sprachregionaler kirchlicher Aufgaben in der Schweiz sowie die Bedeutung des Austausches zwischen den kantonalkirchlichen Organisationen für die Lösung gemeinsamer Probleme. Zwischen der RKZ und Zürich als Standortkanton habe stets ein hervorragender Kontakt bestanden.
Zugleich wurde Alois Odermatt, während sechs Jahren Geschäftsführer der RKZ, vom Präsidenten und Vizepräsidenten der RKZ mit grossem Dank verabschiedet. Er hat zahllose Dossiers mit immensem Arbeitsaufwand, viel Fingerspitzengefühl und grossem Sachverstand bearbeitet. Dabei kam ihm seine profunde Kenntnis der Kirche Schweiz samt ihrer Entwicklung im Lauf der letzten Jahrzehnte ebenso zu Gute wie sein umfassendes historisches, theologisches und pastorales Wissen. Präsident Peter Plattner erwähnte unter den vielen bearbeiteten Themen unter anderem die Revision der Bundesverfassung, den Bistumsartikel und die Mitfinanzierung. Er betonte die Loyalität, die Alois Odermatt einerseits gegenüber den Mitgliedern der RKZ und anderseits gegenüber der katholischen Kirche in ihrer Gesamtheit praktiziert habe. Und Vizepräsident Pierre Regad betonte, dass es dank der sorgfältigen Pflege der Zweisprachigkeit in der RKZ keinen «Röstigraben» gebe und dass Alois Odermatt sich stets bemüht habe, die Mitglieder und Delegierten der RKZ zu unterstützen. In seiner Dankesrede wünschte der scheidende Geschäftsführer seinem Nachfolger Daniel Kosch alles Gute und dankte für die gute Zusammenarbeit in den Gremien der RKZ wie in der Geschäftsstelle.

Wahlen

Im Rahmen der Geschäftssitzung war das Präsidium der RKZ neu zu bestellen. Rolf Bossi, Vertreter des Kantons Glarus, trat nach neun Jahren aus dem Präsidium zurück. Zum ersten Mal nimmt mit Gabriela Manetsch-Sacher (Präsidentin des Kirchenrates Basel-Stadt) eine Frau im Präsidium Einsitz, was von den Delegierten sehr begrüsst wurde. Die übrigen Mitglieder des Präsidiums wurden für eine weitere Amtsdauer von zwei Jahren bestätigt: Peter Plattner (Präsident, TG), Pierre Regad (Vizepräsident, GE), René Zihlmann (Vizepräsident, ZH), Rudolf Würmli (SG).
Ebenfalls bestätigt wurden die von der RKZ zu bestimmenden 8 Mitglieder der Gemischten Expertenkommission Inland FO/RKZ: Remi Capeder (GR), Jean-Pierre Equey (FR, Fédération romande), Jean-Philippe Gogniat (VD), Kurt Irniger (LU), Ursula Muther (BE), Giorgio Prestele (ZH), Pierre Regad (GE), Romy Waser-Amstutz (AR).

Mitfinanzierung

Traditionelles Hauptgeschäft der Novemberversammlung der RKZ ist die Mitfinanzierung. Gemeinsam mit dem Fastenopfer werden jährlich Projekte und Institutionen mit rund 8,2 Millionen Franken unterstützt (davon 5,1 Millionen oder 62% RKZ-Mittel). Dieses Geld geht an 55 Institutionen, angefangen von der Kirchenleitung über die Bereiche Aus-, Weiter- und Fortbildung, Animation, Spezialseelsorge, Massenmedien, Erwachsenen-Verbände, Jugend-Verbände bis zu internationalen Organisationen.
Vorbereitet wird dieses Geschäft durch die «Gemischte Expertenkommission Inland FO/RKZ», in der je 8 Delegierte des Fastenopfers und der RKZ sowie zwei Delegierte der Kirchenleitung Einsitz haben.
Auch bezüglich der Mitfinanzierung, die einer der Gründungszwecke der RKZ vor 30 Jahren war, lohnt sich übrigens ein Blick zurück: Die Beiträge beliefen sich 1972 auf Fr. 371000, 1990 auf Fr. 3330000 und 1997 auf 4,5 Millionen.
Für das Jahr 2002 übersteigt die Gesuchssumme die verfügbaren Mittel erheblich. Auch nach der Prüfung jedes einzelnen Gesuches im Blick auf Sparmöglichkeiten verblieb eine Differenz, die durch eine lineare Kürzung fast sämtlicher Beiträge um 3% ausgeglichen werden muss. Im Blick auf eine verstärkte Wirkungsorientierung der subventionierten Institutionen ist die RKZ im Augenblick daran, zusammen mit dem Fastenopfer und der Kirchenleitung «Leistungsvereinbarungen» für die Institutionen zu erarbeiten. Mit diesem Projekt ist auch der Wille verknüpft, die beschränkten verfügbaren Mittel noch gezielter einzusetzen.

Im Zeichen der Kontinuität

Die Themen und Traktanden der Plenarversammlung vom 23./24. November belegen es: Auch nach 30 Jahren verfolgt die RKZ die Ziele ihrer Gründer, die diese Institution in Rufweite des 2. Vatikanischen Konzils und in einer Zeit ins Leben riefen, in der die Katholiken in der Schweiz die Notwendigkeit erkannten, auf neue pastorale Herausforderungen mit neuen Strukturen und Projekten zu antworten, die über die Gemeinde-, Kantons- und Bistumsgrenzen hinausgingen. Gemäss Statut bezweckt die RKZ denn auch, «die Tätigkeit ihrer Mitglieder durch regelmässige gegenseitige Konsultation zu unterstützen und die kirchlichen Anliegen im Rahmen der pastoralen Aufgaben der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz zu fördern. Sie beteiligt sich in Verbindung mit der Bischofskonferenz an der Gestaltung und Finanzierung kirchlicher Werke und Aufgaben auf schweizerischer und sprachregionaler Ebene.» Für diese Ziele wird die RKZ sich auch künftig einsetzen.

 

Dr. theol. Daniel Kosch ist Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ).


Priesterrat des Bistums Sitten

von Heidi Widrig

 

Die erste Sitzung des neu konstituierten Priesterrates für die Amtsperiode 2001­2005 fand am 21. November 2001 im Bischofshaus in Sitten statt. Der neue Priesterrat ist nach den revidierten Statuten wesentlich verkleinert worden. Er zählt heute noch 21 Mitglieder: 10 Mitglieder aus dem Unterwallis, 7 Mitglieder aus dem Oberwallis, der Regens und die beiden Generalvikare. Bischof Norbert Brunner ist Präsident des Rates, und für die beiden Sprachgruppen wurde je ein Vize-Präsident gewählt.

Informationen

Nach der Begrüssung wies der Bischof auf die vielen Veränderungen seit der Gründung des Priesterrates im Jahre 1973 hin. Es sind seither zahlreiche Gremien ins Leben gerufen worden, unter anderem der Seelsorgerat, die Weiterbildungen. Der Priesterrat will im Speziellen über das Leben und den Dienst der Priester nachdenken und beraten. Im Artikel 3.2 des neuen Statutes heisst es: «Die Beratungen des Priesterrates befassen sich mit den Aufgaben, den Methoden und der Planung der Seelsorge sowie der Leitung des Bistums und den Fragen der kirchlichen Ämter.» Der Priesterrat solle aber noch weiter gehen, betonte Bischof Norbert Brunner, denn besonders bei den Priestertagen solle er der Einheit, der Solidarität, der Weiterbildung und auch der Freizeit unter dem Presbyterium neue Kraft geben. Der Bischof freut sich auf die gemeinsame Arbeit und betont, dass er das Gewicht für die Mitglieder des Priesterrates vor allem auf den guten Kontakt miteinander legen möchte.

Bischof Norbert Brunner informierte sodann

Im Plenum wurde kurz über die Frage von Jahresthemen für die Pastoralarbeit diskutiert. Der Priesterrat war schliesslich der Meinung, dass das Bistum Jahresthemen auf diözesaner Ebene vorschlagen soll, jedoch nicht jedes Jahr, um für das Eigenleben der Regionen und der Pfarreien genügend Spielraum zu lassen.
Regens Stefan Roth informierte den Rat über das Leben im Priesterseminar und im Besonderen über das Einführungsjahr der Seminaristen. Das Einführungsjahr ist für 2001/2002 ausnahmsweise ins Priesterseminar von Lausanne, Genf und Freiburg verlegt worden. Ab nächstem Jahr soll es wieder im Priesterseminar von Sitten beheimatet sein. Dafür muss jedoch noch ein Verantwortlicher gefunden werden. Das Ziel des Einführungsjahres ist die allgemeine Einführung der neuen Priesteramtskandidaten in die persönliche Spiritualität und die Hilfeleistung zur menschlichen und christlichen Reifung.
Generalvikar Josef Zimmermann informierte über den Stand eines Entwurfes für ein Pflichtenheft für den Pfarrer, das aber noch nicht spruchreif ist. Es soll bei der nächsten Sitzung des Priesterrates vorliegen und diskutiert werden. Es diene vor allem bei Gesprächen mit den politischen Behörden und den Verantwortlichen der Pfarreien bei Neuanstellungen. Es sei aber auch ein «Gewissensspiegel» für den Pfarrer selber oder auch eine Hilfe, die eigene Arbeit in der Pfarrei zu kontrollieren und zu korrigieren.

Neue Form der Pastoralbesuche

Der Vorschlag des Bischofs zur Neuregelung der Firmungen und der Pastoralbesuche fand durchgehend ein sehr positives Echo. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es oft schwierig ist, an Tagen, an denen der Bischof für die Firmung in einer Pfarrei ist, auch seelsorgliche und finanzielle Probleme der betreffenden Pfarrei zu diskutieren. Daher ist eine Trennung der Pastoralbesuche, Firmungen und Finanzkontrollen die beste Möglichkeit in der heutigen Situation. Der Pastoralbesuch findet künftig grundsätzlich wie bisher alle 8 Jahre statt, die Finanzkontrolle alle 4 Jahre unabhängig vom Pastoralbesuch. Diese neue Form soll ab dem Jahr 2003/2004 erstmals in Kraft treten.

Wahlen

Nach den entsprechenden Wahlen setzt sich das Büro des Priesterrates in der neuen Amtsperiode wie folgt zusammen: Präsident ist Bischof Norbert Brunner, Vize-Präsident für den deutschsprachigen Teil Richard Lehner, Vize-Präsident für den französischsprachigen Teil Cyrill Rieder, Sekretäre sind Jean-Pierre Brunner und Charles-Henri Salamolard.
Ferner wurde Marcel Margelisch in die Fortbildungskommission Oberwallis gewählt und ebenso als Vertreter in den Aktionsrat des Fastenopfers. René-Meinrad Kaelin wurde als zweiter Delegierter in die Kommission «Bischöfe­Priester» gewählt.

Ausblick

Abschliessend stellten die Bistumsleitung und die Mitglieder des Priesterrates fest, dass die neue Form guten Anklang gefunden hat. In einer kleinen Gruppe ist es leichter, Themen zu diskutieren und Lösungen ­ wenn auch nicht immer zu finden ­ so doch Vorschläge dazu auszuarbeiten.
Die Frühjahrssitzung des Priesterrates findet am 10. April 2002 im Bildungshaus St. Jodern statt, die Herbstsitzung am 25. September 2002 in Sitten.

 

Heidi Widrig ist Mitarbeiterin namentlich des Informationsdienstes im Bischöflichen Ordinariat Sitten.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002