37/2002

INHALT

Lesejahr A

Vom Bürgerrecht im Himmel und der Kraft zum Handeln

Peter Reinl zu Phil 1,20ad-24.27a

 

Auf den Text zu

Philippi ­ in der ostmazedonischen Ebene (im Norden des heutigen Griechenlands) gelegen ­ war nicht die erste römische Kolonie, die Paulus als Missionar besuchte. Seine erste Missionsreise (ca. 46­48; Apg 13f.) hatte ihn bereits nach Antiochien in Pisidien, Iconium und Lystra geführt, und Troas war ihm spätestens seit der zweiten Missionsreise (ca. 48­51; Apg 15,36­18,22) bekannt.
Als er aber durch das Neapolistor die Stadt Philippi betrat, die das Zentrum der gleichnamigen Kolonie bildete, muss diese ihm doch wie eine «andere Welt» vorgekommen sein. Philippi war irgendwie «römischer» als die anderen ihm bisher bekannten Kolonien: Das Forum im römischen Stil prägte das Zentrum der Stadt. Das Theater hatte man nach römischem Geschmack umgebaut. Dort spielte eine auf Kosten der Stadt engagierte lateinische Schauspieltruppe regelmässig lateinische Stücke. Sämtliche Inschriften im Stadtkern waren in Latein geschrieben, und jede zweite von ihnen verwies mit den Buchstaben «VOL» mit Stolz darauf, dass der Stifter bzw. die Stifterin der Inschrift Bürger(in) Roms war, eingetragen in die Bürgerliste «VOL(tinia)».
Dass Philippi dermassen «römisch» war, musste verwundern, denn die Veteranen und italischen Bauern, die von Antonius und Octavian (dem späteren Kaiser Augustus) ungefähr 80 Jahre vor Paulus' Besuch angesiedelt worden waren, machten ja nur einen Bruchteil der überwiegend griechischen und thrakischen Bevölkerung aus.
Ob unter den ersten Mitgliedern der christlichen Gemeinde, die Paulus während seines Aufenthaltes in Philippi gründete (Apg 16), auch römische Bürger zu finden waren, wissen wir nicht. Es ist aber eher unwahrscheinlich. Mit viel grösserer Wahrscheinlichkeit können wir allerdings annehmen, dass die römische Lebensweise eine grosse Anziehungskraft auf die frühen Christen in Philippi ausübte. Dabei war es besonders verlockend, in den Besitz des römischen Bürgerrechts zu kommen, welches einerseits eine rechtlich und wirtschaftlich privilegierte Stellung und andererseits die einflussreiche Teilnahme am öffentlichen Leben bedeutete.

Mit dem Text unterwegs

Einige Jahre nach seinem ersten Besuch in Philippi schreibt Paulus den Brief an die dortige Gemeinde, dem auch die Lesungen der nächsten vier Sonntage entnommen sind. Seine gegenwärtige Situation ist mehr als ungünstig, denn er befindet sich in Ephesus, genauer: im dortigen Gefängnis (1,7 u.ö.). Den Grund dafür kennen wir nicht genau. Denkbar wäre, dass seine Verkündigungstätigkeit hier und da für Unruhe gesorgt hatte, was für eine Inhaftierung völlig ausreichte. Jedenfalls wartet Paulus auf seinen Prozess, der möglicherweise mit dem Todesurteil enden kann. Die Philipper hatten wohl davon erfahren und bei ihm nachgefragt, wie es ihm ginge und wie er seine Lage einschätze. Um unter anderem darauf zu antworten schreibt Paulus den Brief.
Darin bewertet er seine aktuelle Situation überraschend positiv. Zum einen habe seine Gefangenschaft die Verbreitung des Evangeliums gefördert, nicht zuletzt dadurch, dass Christinnen durch sein Schicksal zu eigener furchtloser Verkündigung motiviert wurden (1,12­14). Zum anderen könne er beidem, dem baldigen Tod ebenso wie dem Weiterleben, etwas abgewinnen. Wenn er sterben muss, ist das für ihn ein Gewinn: Er wäre dann bei Christus (1,23) und könnte die seit seiner Berufung gewonnene Gemeinschaft mit ihm vervollständigen. Umgekehrt hat es natürlich auch einen Sinn, wenn er weiterlebt, denn so könnte er weiterhin «fruchtbare Arbeit» als Verkündiger des Evangeliums leisten (1,22). So sei es gerade der Philipper wegen notwendig, dass er, Paulus, am Leben bleibe (1,24).
Spätestens an dieser Stelle wird klar, dass sich nicht nur Paulus, sondern auch die christliche Gemeinde in Philippi in einer schwierigen Lage befindet: Ihre Einheit scheint aufs äusserste gefährdet zu sein (1,27; 2,2.5; 4,1f.). Männer, die die auch für Christen notwendige Beschneidung predigen, verunsichern die junge christliche Gemeinde (1,28; 3). Christinnen und Christen müssen aufgrund ihrer eigenen Lebensweise leiden (1,29), und einige teilen bereits das in den Augen der Öffentlichkeit äusserst schändliche Schicksal des Paulus und sitzen wie er im Gefängnis (1,30).
Gerade in dieser misslichen Situation fordert Paulus die Christinnen auf, ein «alleine des Evangeliums des Messias würdiges Leben zu führen» (1,27).
Was meint er damit? Die überlegte Wortwahl des Paulus kann uns hier weiterhelfen. Paulus verwendet nämlich für die Formulierung «ein Leben führen» nicht das bei ihm sonst übliche griechische Wort peripatein (Röm 6,4; 1 Kor 3,3 u.ö.), sondern er wählt den Begriff politeuein. Paulus spielt also ganz gezielt auf die politische Dimension des Lebens der Philipper als Bürgerinnen und Bürger an. Es geht um ihr Leben als Staatsbürger. Und Bürger welchen Staates sie sind, macht Paulus an anderer Stelle deutlich, wenn er betont: «Unser Bürgerrecht (politeuma) ist in den Himmeln, von wo wir auch den Retter erwarten, Jesus Christus, den Herrn» (3,20).
Gerade im Brief an die Gemeinde in Philippi, einer Kolonie, die von den Einwohnern eigentlich ein Leben fordert, das «der Kolonie» oder ihres Retters, nämlich «des Kaisers», würdig ist, und wo man vor allem als römischer Bürger etwas gilt, gerade da fordert Paulus von den Christinnen: Ihr, die ihr ja mit eurer Taufe das «himmlische» Bürgerrecht erhalten habt, müsst nicht mehr danach streben, in den Besitz des römischen Bürgerrechts zu kommen. Führt vielmehr ein Leben, das des Evangeliums, also dem Tod und der Auferweckung Jesu, des Messias, würdig ist.
Paulus ermutigt die Christinnen also dazu, an ihrem eingeschlagenen Weg festzuhalten. Sie brauchen nicht mehr so zu leben, wie es den römischen Sitten gemäss ist: Kaiserkult, Streben nach römischem Bürgerrecht und Anerkennung durch die Öffentlichkeit; all das soll bei ihnen keine Bedeutung mehr haben. Und wenn sie deshalb von den Menschen in ihrem Umfeld angefeindet oder durch die Magistraten ins Gefängnis gesetzt und verurteilt werden, dann sollen sie trotz des Leidens an ihrem christlichen Lebenswandel festhalten. Sie könnten sich sogar ihn, Paulus, zum Vorbild nehmen, der derzeit selbst um Christi willen in Ephesus im Gefängnis ist (1,13.30).

Über den Text hinaus

Könnte das Bild vom Bürgerrecht im Himmel nicht auch heute eine Herausforderung für Christinnen und Christen sein?
Wenn für Paulus die Eintragung in die himmlische Bürgerliste einherging mit einer Ablehnung bestimmter Privilegien und Vorrangstellungen («römisches Bürgerrecht»), so könnte dies doch zum Überdenken mancher politischer Entscheidungen anregen. Wie verliefen dann etwa Diskussionen um die Einbürgerung von seit Jahrzehnten bei uns lebenden Ausländerinnen? Und wie sähe deren Mitbestimmungsrecht in unseren christlichen Gemeinden aus? Und wäre der Ausbau unserer wirtschaftlichen Vormachtstellung dann weiterhin eine der höchsten Erwartungen an unsere Politiker?
Paulus verband mit dem Bürgerrecht in den Himmeln auch die Freiheit, nach anderen Gesetzen zu handeln und zu leben als den herrschenden. Gehört hier nicht auch dazu, Entrechteten zu ihrem Recht zu verhelfen, ihnen ein Leben in Freiheit und Gleichheit zu ermöglichen ­ auch in unseren christlichen Gemeinden?
Vielleicht hat Paulus ja auch das gemeint, als er den Christinnen in Philippi sagte, sie sollten so leben, wie es des Evangeliums des Messias würdig ist.

 

Literatur: Peter Pilhofer, Philippi. Band I: Die erste christliche Gemeinde Europas, (WUNT 87), Tübingen 1995.


Er-lesen

Phil 1,12­30 lesen. Worauf kommt es Paulus angesichts seines möglichen Todes besonders an?

Er-hellen

Informationen zum Bürgerrecht in der römischen Zeit und in der Gegenwart geben.

Er-leben

1,27a auf ein Plakat schreiben. Was könnte diese Aufforderung in der Zeit des Paulus beinhaltet haben? Und wie liesse sie sich heute umsetzen?


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002