49/2002

INHALT

Leitartikel

Menschenrechte konkret

von Rolf Weibel

 

Seit 20 Jahren gelangen in der Schweiz die drei Landeskirchen auf den internationalen Tag der Menschenrechte hin mit einem wechselnden Menschenrechtsthema an die katholischen Pfarreien und reformierten Kirchgemeinden. Ihre Menschenrechtsorganisationen, die Nationalkommission Justitia et Pax und die Kommission «Menschenrechte» des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, bereiten mit kirchlichen und privaten Organisationen wie ACAT (Aktion der Christen zur Abschaffung der Folter), Pax Christi und AI (Amnesty International) ein Dossier mit Liturgie, Hintergrundinformation und Petitionen an Behörden im Ausland und im Inland vor. Mit diesen Petitionen wird für Opfer von Menschenrechtsverletzungen Fürsprache eingelegt oder für einen Wandel von Menschenrechte verletzenden Strukturen eingetreten ­ wie dieses Jahr mit der eindringlichen Bitte an die Regierungen Virginias, Japans und Saudi-Arabiens, «unverzüglich ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen und in einem zweiten Schritt eine Phase eingehender Reflexion und Information im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe» einzuleiten.
Die Menschenrechtsbeauftragte des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes Muriel Beck Kadima stellt erfreut fest, «dass sich mit den Jahren immer mehr Menschen der jährlichen Aktion anschliessen, Petitionen unterschreiben und Geld spenden. Diese Spenden und Kollekten kommen den Partnerorganisationen AI, ACAT und Pax Christi zugute. Für Pax Christi deckt der gespendete Betrag einen grossen Teil seines Budgets. Zu bemerken ist, dass Romands im Verhältnis etwa drei Mal mehr Unterschriften sammeln als Deutschschweizer, die sich dafür viel spendenfreudiger zeigen.»<1>
Diese «Aktion der Kirchen zum Menschenrechtstag» geht von typischen Menschenrechtsverletzungen aus wie die Menschenrechte denn auch erst als humane Antwort auf den massiven Verstoss totalitärer und autoritärer Regime gegen elementare Gebote der Humanität zu einem zentralen Thema der Rechtsentwicklung, des politischen Handelns wie der ethischen Orientierung wurden. «Auch Theologie und Kirche haben sich infolge dieser Entwicklung dem Gedanken der Menschenrechte zugewandt, dem sie zuvor weithin distanziert gegenübergestanden haben. Dabei haben sie vielfach an den Tatbestand angeknüpft, dass die zeitgenössischen Kataloge von Menschen- und Grundrechten sich zu deren Begründung häufig auf die unverlierbare und unveräusserliche Würde des Menschen berufen.»<2>
Neben der theologischen Beschäftigung mit den Menschenrechten gilt es nach dem Beitrag zu fragen, den Kirchen und Christinnen und Christen zu ihrer Verwirklichung leisten können. Auf diese Frage antwortete Wolfgang Huber, heute Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg, knapp und umfassend mit: «Die Kirchen können über religiöse, nationale und ideologische Grenzen hinweg zur Ausbildung eines vorrechtlichen Konsensus über Würde und Rechte der Menschen beitragen. Im Einsatz der Kirchen für die Menschenrechte liegt auf Fragen der Religionsfreiheit ein besonderer Akzent; doch die christliche Verantwortung für die Menschenrechte ist nicht auf sie beschränkt. Information und öffentliche Bewusstseinsbildung gehören ebenso zu den Handlungsformen der Kirchen wie die unmittelbare Intervention für Einzelne oder Gruppen, die ihre Rechte nicht selbst durchsetzen können. Schliesslich liegt ein besonderes Gewicht auf der Aufgabe, sich der Opfer von Menschenrechtsverletzungen in unmittelbarer Hilfe anzunehmen.» Ein glaubwürdiges Eintreten der Kirchen für die Menschenrechte setze allerdings eine Klärung der Frage ihrer Geltung innerhalb der Kirche selbst voraus.<3>
Zu fragen bleibt, ob sich die Schweizer Kirchen über ihre Aktion zum Menschenrechtstag hinaus nicht noch vermehrt engagieren könnten und müssten, wie der konkrete Einsatz für die Menschenrechte immer spezialisierter und damit auch gezielter werden muss und es tatsächlich auch wird. So hat vor drei Jahren erst der Rat der vier vom Bundesrat anerkannten und im Forschungsgesetz aufgeführten wissenschaftlichen Akademien der Schweiz eine eigene Kommission für Menschenrechte gegründet. Diese engagiert sich für den Schutz der Menschenrechte und für die Förderung des Wissens um deren Bedeutung und verwendet sich insbesondere für Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die in der Ausübung ihrer elementaren Menschenrechte eingeschränkt werden oder aufgrund ihrer Arbeit Menschenrechtsverletzungen erleiden. Denn nicht nur sind die Menschenrechte als Rechte der einzelnen Menschen konkret, auch ihr Schutz bedarf eines konkreten und das heisst eines gezielten Einsatzes.


Anmerkungen

1 In: SEK-FEPS-Bulletin 4/2002.

2 Wolfgang Huber, Menschenrechte/Menschenwürde, in: TRE 22 (1992) 577.

3 AaO. 593f.


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