49/2002 | |
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Leitartikel |
Seit 20 Jahren gelangen in der Schweiz die drei Landeskirchen auf den
internationalen Tag der Menschenrechte hin mit einem wechselnden Menschenrechtsthema
an die katholischen Pfarreien und reformierten Kirchgemeinden. Ihre Menschenrechtsorganisationen,
die Nationalkommission Justitia et Pax und die Kommission «Menschenrechte»
des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, bereiten mit kirchlichen
und privaten Organisationen wie ACAT (Aktion der Christen zur Abschaffung
der Folter), Pax Christi und AI (Amnesty International) ein Dossier mit
Liturgie, Hintergrundinformation und Petitionen an Behörden im Ausland
und im Inland vor. Mit diesen Petitionen wird für Opfer von Menschenrechtsverletzungen
Fürsprache eingelegt oder für einen Wandel von Menschenrechte
verletzenden Strukturen eingetreten wie dieses Jahr mit der eindringlichen
Bitte an die Regierungen Virginias, Japans und Saudi-Arabiens, «unverzüglich
ein Moratorium für Hinrichtungen einzuführen und in einem zweiten
Schritt eine Phase eingehender Reflexion und Information im Hinblick auf
die vollständige Abschaffung der Todesstrafe» einzuleiten.
Die Menschenrechtsbeauftragte des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes
Muriel Beck Kadima stellt erfreut fest, «dass sich mit den Jahren
immer mehr Menschen der jährlichen Aktion anschliessen, Petitionen
unterschreiben und Geld spenden. Diese Spenden und Kollekten kommen den
Partnerorganisationen AI, ACAT und Pax Christi zugute. Für Pax Christi
deckt der gespendete Betrag einen grossen Teil seines Budgets. Zu bemerken
ist, dass Romands im Verhältnis etwa drei Mal mehr Unterschriften sammeln
als Deutschschweizer, die sich dafür viel spendenfreudiger zeigen.»<1>
Diese «Aktion der Kirchen zum Menschenrechtstag» geht von typischen
Menschenrechtsverletzungen aus wie die Menschenrechte denn auch erst als
humane Antwort auf den massiven Verstoss totalitärer und autoritärer
Regime gegen elementare Gebote der Humanität zu einem zentralen Thema
der Rechtsentwicklung, des politischen Handelns wie der ethischen Orientierung
wurden. «Auch Theologie und Kirche haben sich infolge dieser Entwicklung
dem Gedanken der Menschenrechte zugewandt, dem sie zuvor weithin distanziert
gegenübergestanden haben. Dabei haben sie vielfach an den Tatbestand
angeknüpft, dass die zeitgenössischen Kataloge von Menschen- und
Grundrechten sich zu deren Begründung häufig auf die unverlierbare
und unveräusserliche Würde des Menschen berufen.»<2>
Neben der theologischen Beschäftigung mit den Menschenrechten gilt
es nach dem Beitrag zu fragen, den Kirchen und Christinnen und Christen
zu ihrer Verwirklichung leisten können. Auf diese Frage antwortete
Wolfgang Huber, heute Bischof der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg,
knapp und umfassend mit: «Die Kirchen können über religiöse,
nationale und ideologische Grenzen hinweg zur Ausbildung eines vorrechtlichen
Konsensus über Würde und Rechte der Menschen beitragen. Im Einsatz
der Kirchen für die Menschenrechte liegt auf Fragen der Religionsfreiheit
ein besonderer Akzent; doch die christliche Verantwortung für die Menschenrechte
ist nicht auf sie beschränkt. Information und öffentliche Bewusstseinsbildung
gehören ebenso zu den Handlungsformen der Kirchen wie die unmittelbare
Intervention für Einzelne oder Gruppen, die ihre Rechte nicht selbst
durchsetzen können. Schliesslich liegt ein besonderes Gewicht auf der
Aufgabe, sich der Opfer von Menschenrechtsverletzungen in unmittelbarer
Hilfe anzunehmen.» Ein glaubwürdiges Eintreten der Kirchen für
die Menschenrechte setze allerdings eine Klärung der Frage ihrer Geltung
innerhalb der Kirche selbst voraus.<3>
Zu fragen bleibt, ob sich die Schweizer Kirchen über ihre Aktion zum
Menschenrechtstag hinaus nicht noch vermehrt engagieren könnten und
müssten, wie der konkrete Einsatz für die Menschenrechte immer
spezialisierter und damit auch gezielter werden muss und es tatsächlich
auch wird. So hat vor drei Jahren erst der Rat der vier vom Bundesrat anerkannten
und im Forschungsgesetz aufgeführten wissenschaftlichen Akademien der
Schweiz eine eigene Kommission für Menschenrechte gegründet. Diese
engagiert sich für den Schutz der Menschenrechte und für die Förderung
des Wissens um deren Bedeutung und verwendet sich insbesondere für
Wissenschafterinnen und Wissenschafter, die in der Ausübung ihrer elementaren
Menschenrechte eingeschränkt werden oder aufgrund ihrer Arbeit Menschenrechtsverletzungen
erleiden. Denn nicht nur sind die Menschenrechte als Rechte der einzelnen
Menschen konkret, auch ihr Schutz bedarf eines konkreten und das heisst
eines gezielten Einsatzes.
1 In: SEK-FEPS-Bulletin 4/2002.
2 Wolfgang Huber, Menschenrechte/Menschenwürde, in: TRE 22 (1992) 577.
3 AaO. 593f.