37/2002 | |
INHALT | |
Leitartikel |
Noch heute gibt es in der Schweiz Spitäler und Kliniken, die die
örtlichen Pfarrämter über den Eintritt eines ihrer Gemeindeglieder
informieren in der stillschweigenden Annahme, diese Person sei damit einverstanden,
weil sie beim Eintritt ihre Konfession angegeben hat. Auch hat in den meisten
Spitälern die spitalinterne Seelsorge Zugang zu den Namen aller Patientinnen
und Patienten, mindestens derjenigen ihrer Konfession. Viele Spitalseelsorgende
erhalten zudem auf Anfrage weitere für sie wichtige Informationen wie
Zivilstand des Patienten, Bezugspersonen, Diagnose, Art der therapeutischen
Massnahmen, Verlauf der Behandlung. Dieser Umgang mit persönlichen
Daten von Patienten ist in den wenigsten Fällen schriftlich festgelegt;
er beruht auf mündlichen Absprachen oder auf einer seit langem geübten
Praxis (Gewohnheitsrecht). Es hängt vom Selbstverständnis und
der Arbeitsweise der Seelsorgerinnen und Seelsorger ab, wie weit sie von
diesen Daten Gebrauch machen für ihren Dienst an den kranken oder verletzten
Menschen. Sowohl die spitalinternen Seelsorgerinnen und Seelsorger wie auch
jene der Pfarreien stehen unter Schweigepflicht bezüglich aller Patientendaten;
sie dürfen diese weder an Drittpersonen noch an kirchliche Amtsstellen
weitergeben.
Am 1. Juli 1993 ist das Bundesgesetz über den Datenschutz in Kraft
getreten. Es regelt das Bearbeiten von Personendaten durch private Personen
und Bundesorgane. Die Mehrheit der Kantone hat in der Folge eigene Datenschutzgesetze
erlassen. Mit der Einführung staatlicher Datenschutzgesetze durch Bund
und Kantone wurde die bisherige gewohnheitsrechtliche Situation der Spitalseelsorge
in Frage gestellt. Denn zusätzlich zu ihren eigenen Normen in diesem
Bereich sind für die Kirchen jetzt auch staatliche Rechtsnormen anwendbar
geworden. Diese Normen verpflichten die Kirchen nicht nur für den internen
Bereich, sondern gelten auch für den Datenfluss zwischen staatlichen
und kirchlichen Stellen. Gerade an den Schnittstellen zwischen Kirchen und
Staat, so bei der Spitalseelsorge, hat die Einführung des staatlichen
Datenschutzes zu erheblicher Unsicherheit geführt. Der Zugang der Seelsorge
zu persönlichen Daten von Patientinnen und Patienten musste neu überdacht
und geregelt werden, denn Angaben über Weltanschauung, Religion und
Gesundheit gelten als besonders schützenswerte Daten.<1>
Mit einer entsprechenden Verordnung trat am 1. Januar 1995 im Kanton Zürich
das Datenschutzgesetz in Kraft. Eine gemischte Kommission zwischen der Gesundheitsdirektion
und dem Datenschutzbeauftragten des Kantons einerseits und dem evangelisch-reformierten
Kirchenrat und der römisch-katholischen Zentralkommission anderseits
hat sich darauf mit den Fragen betreffend Datenmeldungen für die Spitalseelsorge
an den kantonalen Spitälern befasst. Als Ergebnis dieser Arbeit veröffentlichten
im August 2000 der evangelisch-reformierte Kirchenrat und die römisch-katholische
Zentralkommission gemeinsam Empfehlungen betreffend Datenmeldungen für
die Spitalseelsorge an den kantonalen Spitälern im Kanton Zürich.
In diesen Empfehlungen findet sich eine Liste von Daten, auf welche die
Spitalseelsorge Anrecht hat. Im neuen Patientenrechtsgesetz, das zurzeit
in der Vernehmlassung ist, soll die Sache definitiv geregelt werden.
In den Verhandlungen über Spitalseelsorge und Datenschutz zeigt sich,
dass die Situation der Seelsorge in den Institutionen des Gesundheitswesens
rechtlich unklar ist, nicht bloss im Kanton Zürich, sondern auch in
andern Kantonen:<2> Denn gemäss der
aktuellen Rechtslage ist die Spitalseelsorge einerseits ein Dienst der Kirche,
näherhin ein Privileg der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen,
ihre Mitglieder während des stationären Aufenthaltes im Spital
zu betreuen. Anderseits haben Spitalseelsorgende seit rund 25 Jahren im
Einverständnis mit den Spitalleitungen begonnen, ihre Aufgabe als eine
der verschiedenen Dienstleistungen des Spitals zu verstehen, besonders dort,
wo sie vom Spital angestellt sind und von diesem ganz oder teilweise besoldet
werden. Von sich aus besuchen sie Patientinnen und Patienten, auch Menschen
anderer Konfession oder Religion, und erfahren von diesen selbst, ob sie
Besuch und Begleitung wünschen oder gegebenenfalls die Vermittlung
einer Betreuung durch eine Person ihrer Religionsgemeinschaft. Sie sind
es gewohnt, dass sie Zugang haben zu den für sie wichtigen Daten über
die Menschen, die sie betreuen oder begleiten.<3>
Bezüglich des Datenschutzes stellt sich nun folgendes Problem: Persönliche
Daten dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, wenn mindestens die
berechtigte Annahme besteht, dass die betreffende Person damit einverstanden
ist. Wird nun die Spitalseelsorge als Dienst der Kirche angesehen, so kann
nicht davon ausgegangen werden, Patientinnen und Patienten seien einverstanden,
dass persönliche Daten an den Seelsorger oder die Seelsorgerin (als
Vertreter der Kirche) weitergegeben werden (z.B. Zivilstand: geschieden,
oder Bezugsperson: ein gleichgeschlechtlicher Lebenspartner). Die Frage
lautet also: «Sind Spitalseelsorgende ÐDrittpersonenð oder
gehört die Seelsorge zum Spital wie die Pflege, die Physiotherapie,
der Sozialdienst?»
Die Kirchen haben viel von ihrer früher selbstverständlichen Präsenz
und ihrem Einfluss im öffentlich-gesellschaftlichen Bereich verloren<4>. Die kirchliche Präsenz in den staatlichen
Anstalten muss der neuen Gesetzeslage angepasst werden. Daher muss der Status
der Seelsorge in den Spitälern, den öffentlichen Schulen<5>, den Gefängnissen<6>
und der Armee möglichst klar geregelt werden.
Auch der religiös neutrale Staat kann die spirituelle und religiöse
Betreuung der Menschen in den Spitälern als wesentlichen Teil ganzheitlicher
Behandlung und Betreuung anerkennen. So hat Frankreich trotz der Trennung
von Kirche und Staat (1905) festgelegt: Die Leitung von Spitälern und
Heimen ist verpflichtet, «die kranken oder betagten Menschen in ihren
Institutionen nicht nur nicht an der Ausübung ihrer religiösen
Praxis zu hindern, sondern die nötigen Massnahmen zu treffen, dass
diese ihre religiöse Praxis ausüben können auch innerhalb
der betreffenden Institution»<7>.
Diese grundsätzliche Regelung machte es möglich, dass das Centre
hospitalier von Colmar ab 1973 die Besoldung des (reformierten) Spitalseelsorgers
übernahm.<8> In Genf, wo das Prinzip
der Trennung von Staat und Kirche gilt, wurden seit 1970 Seelsorgerinnen
und Seelsorger für die Institutionen des Gesundheitswesens ausgebildet.
Sie sind als «Verkünder (ministres) des Evangeliums gesendet
von den Kirchen im Dienst der leidenden Menschen im Spital und zugleich
vom Pflegedienst anerkannte Mitarbeitende (ohne damit Pflegende zu werden)»<9>.
Wäre es möglich, dass in der Schweiz auf Bundesebene ein Grundsatzentscheid
gefällt würde, der die unverzichtbare Wichtigkeit der Spitalseelsorge
festschreibt? Dieser würde von den Kantonen ähnlich wie
in Genf auf ihre lokalen Gegebenheiten umgesetzt. Die Spitalseelsorge
wäre dann zugleich Dienst der (reformierten und römisch-katholischen)
Kirchen und integraler Bestandteil des Gesundheitswesens. Sie würde
diese Aufgabe wahrnehmen in offener ökumenischer Zusammenarbeit mit
andern Kirchen und Religionsgemeinschaften. Im Kanton Bern scheint ein Prozess
in dieser Richtung im Gang zu sein.<10>
Es gilt, die Bedeutung spiritueller und religiöser Begleitung von Menschen
vermehrt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.<11>
Bereits existiert, hauptsächlich im angelsächsischen Bereich,
eine rege Forschung zum Einfluss von Glaube und religiöser Praxis auf
den Heilungsprozess. In medizinischen Fachzeitschriften werden zurzeit viele
Beiträge zu diesem Themenbereich publiziert. Die Ergebnisse dieser
Forschungen werden zwar etwas zögerlich auch bei uns zur
Kenntnis genommen.<12> Auf europäischer
Ebene ist seit einigen Jahren ein reger Austausch über aktuelle Situation
und zukünftige Entwicklungen in der Spitalseelsorge im Gang. Die 7.
europäische Konsultation über Spitalseelsorge vom 12.16.
Juni 2002 in Turku, Finnland, hat erste gemeinsame Standards formuliert
und verabschiedet.<13>
Um den öffentlichen Diskurs über den Status der Spitalseelsorge
zu fördern, veröffentlicht die Schweizerische Kirchenzeitung eine
Reihe von Beiträgen von Fachpersonen aus den Bereichen Gesundheitswesen,
Theologie und Rechtswissenschaft.
Rudolf Albisser war viele Jahre Seelsorger am Kantonsspital Luzern, und Adrian Loretan ist Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.
1 Vgl. René Pahud de Mortanges (Hrsg.), Staatliches Datenschutzrecht und Kirchen, (Freiburger Veröffentlichungen zum Religionsrecht, Bd. 5), Freiburg 1999.
2 Vgl. Werner Ebling, Seelsorge und Marketing am Beispiel der Reformierten Seelsorge im Universitätsspital Zürich, Bern 1998: Obwohl rechtlich eindeutig ist, dass die reformierte Spitalseelsorge ein Dienst der Kirche ist (der zwar aufgrund «Historischer Rechtstitel» teilweise vom Staat finanziert wird, S. 13f.), heisst es weiter hinten: «Sie [die Spitalseelsorge] legitimiert sich...als Teil des Gesamtheilungsauftrages des Spitals» (S. 36). Vgl. auch: Marianne Vogel Kopp, Spitalseelsorge an der Schwelle. Wer ist für die Spitalseelsorge zuständig an der Insel und anderswo?, in: Saemann, evangelisch-reformierte Monatszeitung, Bern, 118. Jg., Nr. 7/2002, S. 4.
3 Dieses Selbstverständnis zeigt sich im «Leitbild Spitalseelsorge», 1996 hrsg. von der Vereinigung katholischer Spital- und KrankenseelsorgerInnen der deutschsprachigen Schweiz und der Vereinigung der deutschschweizerischen evangelischen SpitalpfarrerInnen. S. auch: W. Ebling aaO. und M. Klessmann (Hrsg.), Handbuch der Krankenhausseelsorge, Göttingen 1996, und: Wege zum Menschen, 53. Jg. (2001), Heft 7, Krankenhausseelsorge wohin? Standortbestimmung und Suche.
4 Das gilt auch für die Spitalseelsorge: Z.B. hat das NZZ Folio «Im Spital, Werkstatt für Leib und Seele» (Januar 2002) keinen Artikel über die Spitalseelsorge aufgenommen, wohl aber einen über einen Spitalphilosophen (6062). Im NZZ-Artikel [vom 22./23. Juni 2002, 91] «Palliative Medizin, Pflege und Betreuung, Bedarf und Angebot in der Schweiz» vom Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für palliative Medizin, Friedrich Stiefel, wird die Spitalseelsorge sehr stiefmütterlich behandelt: «Palliative Medizin (palliare [lat.] bedeutet: einen Mantel umlegen) ist eine lindernde Medizin, die zur Anwendung kommt, wo Heilung nicht mehr möglich ist. Sie wird durch ein multiprofessionelles Team angeboten, das aus Ärzten, Pflegenden und Vertretern von Psychologie, Sozialarbeit, Ernährungswissenschaft, Physio- und Ergotherapie oder Seelsorge besteht.»
5 Vgl. Helga Kohler-Spiegel und Adrian Loretan (Hrsg.), Der Religionsunterrricht an der öffentlichen Schule, Zürich 2000.
6 So ordnet das StGB Art. 46 Abs. 2 des Kantons Bern an: «In der Anstalt sind die dem seelischen, geistigen und körperlichen Wohl der Eingewiesenen dienenden geeigneten Massnahmen zu treffen und die entsprechenden Einrichtungen bereitzustellen.» Seit 1993 bietet die Theologische Fakultät der Universität Bern ein Nachdiplom für Gefängnisseelsorge an.
7 François Rochat, L'aumônerie des hôpitaux une évolution avec son temps, in: Hubert Auque/Claude Levain, Rencontres à l'hôpital l'aumônerie en question, Genève, Labor et Fides, 2001, p. 26.
8 AaO. p. 27.
9 AaO. p. 27. Eine vergleichbare Entwicklung ist in andern europäischen Ländern feststellbar unter je eigenen Verhältnissen, zur Situation in Grossbritannien s. P. Page, Krankenhausseelsorge in Grossbritannien ein Pfarramt im Aufbruch, in: Wege zum Menschen, 53. Jg. (2001), Heft 7, S. 407410.
10 Marianne Vogel Kopp, Spitalseelsorge an der Schwelle, s.o. Anm. 2.
11 Dass Menschen, die sich im Spital behandeln lassen, Seelsorge wünschen, zeigen die entsprechenden Umfragen; s. W. Ebling, Seelsorge und Marketing aaO., und: Seelsorge im Spital entspricht einem Bedürfnis Ergebnisse einer Patientenbefragung im Kantonsspital Basel, Medienmitteilung vom 10.5.2001: www.erk-bs.ch
12 Vgl. Jakob Bösch, Wissenschaftliche Grundlagen des geistig-energetischen Heilens, in: PRAXIS. SchweizMedForum 2002, 21, S. 511516, 22, S. 533538; Wirksamkeit von Fernheilung bzw. Gebet, bei AIDS und bei Patienten mit akutem Herzinfarkt, in: Forschende Komplementärmedizin und Klassische Naturheilkunde 2000/7, 160162. Dazu http://www4.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi Stichwort «prayer»; vgl. auch: Brigitte Fuchs (Hrsg.), Hilft der Glaube? Heilung auf dem Schnittpunkt zwischen Theologie und Medizin, Freiburg 2000.
13 The Seventh Consultation of the European Network on Health Care Chaplaincy, 12.16.6.02, Turku, Finland: Standards for Health Care Chaplaincy in Europe (s. www.eurochaplains.org). Darauf wird in unserer Reihe «Spitalseelsorge» ein Beitrag noch eigens eingehen.
Als ich 1986 meine Tätigkeit als Seelsorgerin am Kantonsspital Luzern
aufnahm, prägte die Gemeinschaft der Spitalschwestern die religiöse
Atmosphäre in der Klinik wesentlich. Die Schwestern waren auf vielen
Stationen und an den Schulen präsent und nahmen ihre Verantwortung
auch in den verschiedenen Kaderpositionen wahr. Als die Spitalschwestern
vom Spital und vom Areal wegzogen, um sich neuen Aufgaben zuzuwenden, ging
ein Stück dieser Atmosphäre, dieser Selbstverständlichkeit,
dass Seelsorge dazu gehörte, verloren.
Ein weiterer Unterschied zu heute lag in der längeren Aufenthaltsdauer
der Patientinnen und Patienten. Dadurch konnte man eher «die Übersicht»
über eine Station gewinnen, und es war leichter möglich, die Kranken
und ihre Angehörigen über einen längeren Zeitraum hinweg
zu begleiten. Trotz der vielen Arbeit ging es weniger hektisch zu und her,
und ich hatte in stärkerem Masse als heute den Eindruck, dass man sich
«im Haus» kennt, von den Frauen des Reinigungsdienstes bis hin
zu den Chefärzten. Unverändert geblieben ist die Wertschätzung
und wohlwollende Unterstützung vonseiten des Spitaldirektors und des
Regierungsrates wie auch vonseiten der unzähligen Mitarbeitenden des
Spitals.
Dieses gute Einvernehmen ist für uns sehr wertvoll.
Im Team arbeiteten damals zwei Priester, meine Kollegin und ein reformierter
Pfarrer mit mir zusammen. Wir hatten ein gewaltiges Arbeitspensum zu bewältigen,
vor allem auch intensive Nachteinsätze, die während langer Zeit
kaum kompensiert werden konnten. Die ständige Konfrontation mit einem
Übermass an Leiden belastete mich. Im Team, in der Einzel- und in der
Teamsupervision fand ich Begleitung und Unterstützung. Als besonders
hilfreich empfand ich die Klinische Seelsorgeausbildung, genannt: KSA/CPT.
Ich absolvierte mehrere Kurse in der Schweiz und in Deutschland.
Die CPT-Bewegung ist 1925 in den USA entstanden. Unter Clinical Pastoral
Training<1> versteht man ein Lehr- und
Lernmodell der Klinischen Seelsorgeausbildung. In der ursprünglichen
Konzeption des CPT wirkten Pfarrer und Ärzte zusammen. Der Arzt Richard
Cabot gab dazu einen wichtigen Anstoss. Im Jahre 1924 sagte er in seiner
berühmt gewordenen Rede: «Wenn wir darauf drängen, dass
ein Theologiestudent Ðklinische Erfahrungenð ausserhalb seiner Hörsäle
macht, dass er die Kranken, die Geistesgestörten, die Gefängnisse
und Armenhäuser besuchen sollte, dann nicht deshalb, weil wir ihn von
seiner Theologie abbringen wollen, sondern weil wir wollen, dass er seine
Theologie dort praktiziert, wo sie gebraucht wird, d.h. im persönlichen
Kontakt mit den Menschen in Not...».
Aufgenommen und in die Praxis umgesetzt wurde dieser Impuls von Pfarrer
Anton Boisen. Er vertrat die Auffassung, ein Theologe müsse lernen,
in den «lebendigen menschlichen Dokumenten» zu lesen. Voraussetzung
dafür ist nach Boisen eine der Lehranalyse vergleichbare Erfahrung.
Nur wenn der Seelsorger die eigenen Verhaltensmuster, Probleme und Konflikte
kennt, kann er lernen, damit umzugehen.
CPT wurde in den USA zu einer breiten Bewegung und fasste auch in Australien
Fuss. Seit den Anfängen hat sich CPT mit theologischen und psychologischen
Schulen auseinander gesetzt und der Theologie dadurch verholfen, einen Dialog
mit Psychologie und Medizin zu führen.
In den sechziger Jahren kam die Seelsorgebewegung nach Europa. Der Holländer
Heije Faber beauftragte seinen Landsmann, Hans van der Geest, mit der Aufgabe,
CPT-Kurse auch in der Schweiz durchzuführen. In der Bewegung engagierten
sich vor allem reformierte Pfarrer. Rudolf Albisser, ausgebildet in Topeka
(USA), war während Jahren der einzige katholische Seelsorger, der am
Kantonsspital Luzern CPT-Kurse durchführte. Seit 1975 gehört für
alle Seelsorger und Seelsorgerinnen, die am Kantonsspital Luzern tätig
sind, eine CPT-Ausbildung zum Anforderungsprofil.
Der «Einzug des CPT» in die Kliniken und Heime könnte man
als Paradigmenwechsel bezeichnen: Grundlegend für die Seelsorge ist
die menschliche Begegnung, das sorgfältige Zuhören, die Anteilnahme
an Leiden und Hoffnungen. Gebete und Sakramente sind eingebunden in eine
zwischenmenschliche Beziehung. Der Persönlichkeit des Seelsorgers,
der Seelsorgerin wird im CPT grosse Aufmerksamkeit entgegengebracht. Die
Zusammenarbeit mit Pflegenden und Ärzten ist in diesem Modell unabdingbar.
Die Seelsorger und Seelsorgerinnen sind zwar von der Kirche beauftragt,
doch ihre Aufgabe ist Teil des «Heilungsauftrages» des Spitals.
Einer der Grundpfeiler der amerikanischen Form des CPT ist der interdisziplinäre
Rahmen. Die Seelsorger und Seelsorgerinnen sind gleichwertige Mitglieder
des therapeutischen Teams im Krankenhaus.
Diese «Gleichwertigkeit» konnte sich in Europa nicht durchsetzen.
Trotzdem bleibt es unser Ziel, unsere Aufgabe in partnerschaftlichem Miteinander
zu erfüllen.
Die immer grösser werdende Notwendigkeit, Qualitäts- und Effizienzerweise
zu erbringen, veranlasste auch die Spitalseelsorge, ihre Arbeit zu reflektieren
und für andere verstehbar zu machen. Ein Leitbild<2>
schafft für die Verantwortlichen in Gesundheitswesen und Kirche die
notwendige Transparenz. Der Grundauftrag der Seelsorge wird so umschrieben:
«Die SpitalseelsorgerInnen verstehen sich als GesprächspartnerInnen.
Ihr Anliegen ist es, Menschen in ihrem Ausdruck und ihrer Geschichte verstehen
zu lernen, sie zu begleiten und ihnen menschliche Wärme und Nähe
zu vermitteln. Sie wollen Zeichen für ein lebendiges Christentum setzen.
Christliche Seelsorge betrachtet den Menschen in seinem Verhältnis
zu Gott, zu den Mitmenschen, seiner Umwelt und zu sich selber. In dieser
Bezogenheit ist dem Menschen Sinn und Würde bedingungslos zugesprochen.
Dies im konkreten Fall zum Ausdruck zu bringen, zu wahren und zu fördern,
ist der Grundauftrag seelsorgerlicher Tätigkeit...».
Nach meinen Erfahrungen sehen Aussenstehende die Hauptaufgabe der Spitalseelsorge
vorwiegend in der Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen.
Es ist richtig, die sorgfältige Begleitung Sterbender nimmt einen wichtigen
Platz in unserer Arbeit ein. Man darf aber nicht übersehen, welch grosser
Zahl von Chronischkranken und Langzeit-Patientinnen und -Patienten wir im
Spital begegnen. Ich denke dabei an Psychischkranke, an Dialyse-Patientinnen
und -Patienten, an Patientinnen und Patienten der Rehabilitation und der
Onkologischen Station. Diese Menschen müssen zwar nicht oder
noch nicht vom Leben Abschied nehmen, jedoch von der Gesundheit, von
der Unversehrtheit an Leib und Seele. Sie treten von einem «normalen
Alltag» in den offenen Horizont einer unüberschaubaren Zukunft
hinaus.
Seelsorgliche Begleitung kann sich bei diesen Menschen über Wochen,
Monate oder gar Jahre hinziehen. Bei einem erneuten Spitalaufenthalt wieder
der vertrauten Seelsorgerin, dem vertrauten Seelsorger zu begegnen, wird
von manchen Kranken sehr geschätzt.
Trotz Kirchendistanziertheit vieler Patientinnen und Patienten spielt der
theologische Hintergrund eine wichtige Rolle. Josef Mayer-Scheu<3>, der bekannte Klinikseelsorger aus Heidelberg,
beschreibt anhand der Abrahamsgeschichte, wie heilsam eine biblische Erzählung
erlebt werden kann. Der mitgehende Gott muss allerdings erfahren werden:
im Mitmenschen, der durch sein blosses Dasein und Mitgehen den Kranken sorgfältig
begleitet. Dadurch wird der leidende Mensch vielleicht wagen, Unabänderliches
zu akzeptieren und darauf zu vertrauen, auch in der letzten Grenzsituation
angenommen zu sein.
In den vergangenen Jahren hat sich wenig am Aufgabenbereich geändert.
Die seelsorgliche Begleitung von Kranken und ihren Angehörigen bildet
nach wie vor den Kern unserer Arbeit. Kaum rückläufig ist auch
die Anzahl der Nachtpiketteinsätze. Die letzten drei Jahre ergaben
einen Jahresdurchschnitt von 130 Einsätzen. Bei diesen Einsätzen
geht es mehrheitlich um die Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen
oder um die Gestaltung des Abschieds von einem verstorbenen Menschen (in
unserem Spital sterben pro Jahr ungefähr 550 Menschen). Da die Pflegenden
zunehmend unter Arbeitsdruck geraten, ist für sie die Zusammenarbeit
mit der Seelsorge hilfreich, besonders auch in der Nacht.
Spitalgottesdienst und Kommunionfeiern entsprechen noch immer einem grossen
Bedürfnis der Patientinnen und Patienten.
Ich habe den Eindruck, dass mehr Angestellte als früher eine seelsorgliche
Begleitung in einer schwierigen Lebenssituation wünschen. Zum einen
hat die Zahl der Angestellten zugenommen, sie beträgt mittlerweile
3500 Personen, zum andern stossen manche durch Hektik und Druck, aber auch
belastet durch Probleme im persönlichen Bereich, vermehrt an ihre Grenzen.
Wenn die verschiedenen «Hotlines» am Wochenende und am Abend
geschlossen sind, gelangen die Leute in einer Krisensituation an die Seelsorge.
Weil die meisten unseres Teams seit Jahren im Spital arbeiten, kennt man
uns, und die Schwelle ist niedrig.
Bei besonders tragischen Ereignissen, ich denke an Todesfälle von Spitalmitarbeitenden,
ist im Haus eine grosse Betroffenheit spürbar, und eine Abteilung oder
eine Gruppe hat das Bedürfnis, im Rahmen eines Gottesdienstes oder
einer Abschiedsfeier, der eigenen Trauer Ausdruck zu geben.
Folgende Aufgaben gehören ebenfalls zu unserem Pensum: Gestaltung von
Feiern für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende, in Zusammenarbeit
mit der Pflege Rekrutierung, Ausbildung und supervisorische Begleitung der
so genannten «Sitznachtwachen», Unterricht an den Schulen für
Gesundheitsberufe, Erwachsenenbildung, Ausbildung von Theologinnen und Theologen,
Öffentlichkeitsarbeit. Neu hinzugekommen ist für uns die Ausbildung
in Notfallseelsorge und Debriefing.
Obwohl wir die Patientinnen und Patienten grundsätzlich konfessionsgetrennt
besuchen, verstehen wir uns als ein Seelsorgeteam. Diese enge ökumenische
Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt.
Veränderungen in Gesellschaft und Kirche, vor allem die zunehmende
Kirchendistanziertheit, lassen die Frage aufkommen, wo Spitalseelsorge in
Zukunft ihren Platz hat. Interessant dazu sind die Ergebnisse einer empirischen
Untersuchung zur Seelsorge im Kantonsspital Basel<4>.
Die Auswertung des Fragebogens ergab, dass die grosse Mehrheit der Patientinnen
und Patienten die Spitalseelsorge persönlich als wichtig einschätzt.
Wenn ich auf meine langjährige Berufserfahrung zurückblicke, hat
das Bedürfnis nach Seelsorge auch im Kantonsspital Luzern keineswegs
abgenommen. Die Leute sind jedoch kritischer geworden. Sie erwarten vom
Seelsorger, von der Seelsorgerin fachliche und emotionale Kompetenz wie
auch eine echte, aber diskret zum Ausdruck gebrachte Spiritualität.
Besonders in Situationen der Krise: schlechte Diagnose, Rückfall, Sterben
und Tod, wünschen Menschen, unabhängig von ihrer Haltung der Kirche
gegenüber, eine sorgfältige, kompetente Begleitung.
Ich bin der Auffassung, dass Seelsorge im Spital durch keine andere Berufsgruppe
ersetzt werden kann. Seelsorger und Seelsorgerinnen leisten einen wesentlichen
Beitrag zur ganzheitlichen Heilung, zur Bewältigung von Lebenskrisen
und in der Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen. Das Bedürfnis
nach Spiritualität, nach Trost und nach Hoffnung (Sinnhorizont) ist
unverändert da. Zudem wird die Vertrauenswürdigkeit der Seelsorger
und Seelsorgerinnen sehr geschätzt.
Die Medizin hat bereits damit begonnen, ihr Verständnis von Heilung
zu vertiefen, Heilung als komplexes Geschehen zu betrachten und nicht nur
als Reparatur des Körpers. Diese Entwicklung ist einer guten Zusammenarbeit
mit der Seelsorge förderlich.
Drängende ethische Fragen müssen in absehbarer Zeit breit diskutiert
werden: Ich erwähne hier nur die Rationierung in der Medizin und ihre
Folgen. In diese Diskussion könnten sich kompetente Seelsorger und
Seelsorgerinnen vermehrt einbringen.
Meine Erfahrungen als Spitalseelsorgerin stimmen mich zuversichtlich, dass
wir auch in Zukunft, zunehmend in partnerschaftlichem Miteinander, unseren
Beitrag werden leisten können.
Brigitte Amrein leitet am Kantonsspital Luzern die Spitalseelsorge.
1 Wybe Zijlstra, Seelsorge-Training, München 1971.
2 1996 wurde das Leitbild für Spitalseelsorge von der ökumenischen Spitalseelsorgertagung in Luzern verabschiedet. Dieses Leitbild wurde von den beiden Vereinigungen der katholischen und der reformierten Spital- und Heimseelsorge in der Deutschschweiz erarbeitet.
3 Josef Mayer-Scheu, Seelsorge im Krankenhaus, Mainz 1977, 34f.
4 Dominik Schenker, Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Seelsorge im Kantonsspital Basel, Medienapéro, 10. Mai 2001.