25/2002 | |
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Leitartikel |
Gott bewahre uns vor überflüssigem Reichtum! Jüngster
Anlass für dieses Stossgebet ist die Frage, was mit den nicht mehr
benötigten Goldreserven der Nationalbank geschehen soll. Am 22. September
2002 wird an der Urne darüber entschieden. Zur Abstimmung stehen zwei
Modelle: Bundesrat und Parlament schlagen (mit grosser Mehrheit und wenig
Begeisterung) vor, die überflüssigen 1300 Tonnen Gold zu verkaufen
und die dafür gelösten gut 18 Milliarden Franken zu bewirtschaften;
die Erträge dieses Geldes (etwa 700 Millionen pro Jahr) werden zu gleichen
Teilen an die AHV, die Kantone und die neue «Stiftung Solidarität
Schweiz»<1> verteilt.
Diesem Modell würde niemand widersprechen, wenn da nur nicht die Solidaritätsstiftung
wäre... Man erinnert sich: Die Idee zu dieser Stiftung wurde auf dem
Höhepunkt der Debatte über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg
vom damaligen Bundespräsidenten Koller lanciert. Und genau dieser «Geburtsfehler»
haftet ihr noch heute an. Doch nichts ist falscher als das: Es geht mit
der «Stiftung Solidarität Schweiz» nicht um die Reinwaschung
der Vergangenheit der Schweiz, sondern um die Sicherung der Zukunft
und zwar über die Schweiz hinaus.
Trotzdem: Viele Bürger in unserem Land identifizieren die Solidaritätsstiftung
noch immer mit der Vorstellung, die Schweiz wolle sich damit von ihrer Vergangenheit
freikaufen. Nur auf diesem Nährboden konnte eine so augenfällig
kontraproduktive Vorlage wie die Goldinitiative der SVP gedeihen das
zweite Modell, das am 22. September zur Diskussion steht. In teilweise offen
zur Schau gestelltem Egoismus und unter Verhöhnung ethischer Werte
wie eben dem der Solidarität fordern gewisse ihrer Initianten, die
Goldreserven seien vollumfänglich der AHV zur Verfügung zu stellen.
Und das Ganze wird dann als «Rettung der AHV» gepriesen. Dabei
zeigt bereits ein flüchtiger Blick auf die zur Disposition stehenden
Beträge, dass es hier wohl eher um die Irreführung der Öffentlichkeit
geht: Wenn für die Goldreserven auf dem Weltmarkt rund 18 Milliarden
Franken erzielt werden können (was übrigens noch keineswegs sicher
ist!), deckt das die AHV-Ausgaben von gerade mal 8 Monaten. Und wenn nur
die Erträge des Verkaufserlöses für die AHV gebraucht werden,
entspricht das etwa einem Prozent der AHV-Ausgaben oder etwa 0,2 Mehrwert-Steuer-Prozent.
Diese Zahlen machen es deutlich: Die SVP-Goldinitiative verheizt ein über
Jahrzehnte angehäuftes Vermögen, ohne damit einen spürbaren
positiven Effekt auszulösen. Mit dem Nationalbank-Gold jedenfalls kann
die AHV nicht saniert werden! Hingegen besteht die sehr reale Gefahr, dass
eine Annahme der SVP-Goldinitiative einer wirksamen Sanierung der AHV (immer
mehr Rentenbezüger/-bezügerinnen stehen immer weniger Erwerbstätigen
gegenüber) auf Jahre hinaus im Wege steht.
Der Gegenvorschlag des Parlaments ist hier sehr viel durchdachter, auch
wenn man ihm den Kompromiss anmerkt: Kantone und AHV profitieren mit je
bis 250 Millionen Franken jährlich (das ist für sie ein Zustupf,
nicht mehr), aber gleichzeitig wird es möglich, mit demselben Betrag
die Aktivitäten der Solidaritätsstiftung zu alimentieren. Und
das alles, ohne dass die Substanz, also der Verkaufserlös des Goldes,
angetastet würde. Nach einer Laufzeit von 30 Jahren könnte dannzumal
neu entschieden werden, ob und wie weiter gefahren werden soll.
Was will die Solidaritätsstiftung? Als weltweit einzigartiges Werk
in dieser Einmaligkeit ist es dem IKRK vergleichbar widmet es
sich in erster Linie der Sicherung der Zukunft von Kindern und Jugendlichen.
Das heisst konkret: im In- und Ausland die Bekämpfung der Armut junger
Familien, Gewaltprävention, Ausbildungs- und Chancenförderung,
Friedensförderung und Konfliktbewältigung und Mithilfe beim Aufbau
demokratischer Gesellschaften. Damit werden zentrale Einsichten der internationalen
Sozialforschung umgesetzt: Ohne grundlegende Verbesserungen der Zukunftsaussichten
der jungen Generation in ihrer Herkunftsumgebung sind weder sozialer Fortschritt
noch friedliche Verhältnisse möglich und legale und illegale
Migrationen eine Folge.
Doch das scheint die erwähnten Propagandisten einer egoistischen Verwendung
«unseres» Eigentums nicht zu kümmern: Im September gelangt
ihre Goldinitiative zur Abstimmung, die über all diese Zusammenhänge
hinweggeht, und im November werden wir dann über eine Asylinitiative
abstimmen müssen, die aus derselben Küche stammt und meint, die
internationalen Flüchtlingsbewegungen mit noch mehr Polizei und Repression
von der Schweiz abhalten zu können.
Geht all dies auch uns Kirchenleute etwas an? Ich bin davon überzeugt,
dass diese Frage mit einem kräftigen Ja beantwortet werden muss. Solidarität
und solidarische Sorge für die Zukunft und insbesondere solidarische
Sorge für die Schwächsten, nämlich Kinder und Jugendliche,
sind zentrale Anliegen jeder kirchlichen Sozialethik. So viel Politik sind
wir unserer Botschaft und unserer Zukunft schuldig!
Nicht umsonst hat die Schweizer Bischofskonferenz in den vergangenen Jahren
die Errichtung der Solidaritätsstiftung mehrmals gefordert. Diese Forderung
ergänzt andere politische Stellungnahmen. So bleibt der Einsatz gegen
die Fristenregelung in der Abstimmung vom 2. Juni nur dann glaubwürdig
und richtig, wenn er zusammengeht mit dem Einsatz für bessere Lebensbedingungen
und Chancen für die heranwachsende Generation. Ein wichtiges Zeichen
dafür wird in der Abstimmung vom 22. September gesetzt. Und dieses
Zeichen wiederum ist das notwendige Gegenstück zur Ablehnung der repressiven
Asylinitiative, die Ende November zur Abstimmung gelangen wird.
Bei all den wichtigen Abstimmungen dieses Jahres (man denke auch an die
UNO-Abstimmung vom März!) zeigte und zeigt sich, dass Solidarität,
und insbesondere Solidarität mit den Kindern und Jugendlichen, kein
Luxus ist, auf den unser Land «zur Not» auch verzichten könnte.
Nein, es geht mit der Solidarität auch um die Sicherung der Zukunft
unserer eigenen Gesellschaft. Eigennutz und kurzfristiges Denken stehen
dem entgegen und erweisen sich als Bumerang. Es muss ein hervorragendes
Anliegen der kirchlichen Sozialethik und Verkündigung sein und bleiben,
den Menschen heute Mut zu machen zu dieser Solidarität.
Der im Fach Sozialethik promovierte Theologe Christian Kissling ist Sekretär der Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax.
1 Ausführlich vorgestellt wurde sie in der Reihe «Solidarität auf dem Prüfstand» in: SKZ 169 (2001) Nr. 39, S. 533539; Nr. 44, S. 616620; Nr. 46, S. 646653.