25/2002

INHALT

Leitartikel

Lockruf des Geldes

von Christian Kissling

 

Gott bewahre uns vor überflüssigem Reichtum! Jüngster Anlass für dieses Stossgebet ist die Frage, was mit den nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank geschehen soll. Am 22. September 2002 wird an der Urne darüber entschieden. Zur Abstimmung stehen zwei Modelle: Bundesrat und Parlament schlagen (mit grosser Mehrheit und wenig Begeisterung) vor, die überflüssigen 1300 Tonnen Gold zu verkaufen und die dafür gelösten gut 18 Milliarden Franken zu bewirtschaften; die Erträge dieses Geldes (etwa 700 Millionen pro Jahr) werden zu gleichen Teilen an die AHV, die Kantone und die neue «Stiftung Solidarität Schweiz»<1> verteilt.
Diesem Modell würde niemand widersprechen, wenn da nur nicht die Solidaritätsstiftung wäre... Man erinnert sich: Die Idee zu dieser Stiftung wurde auf dem Höhepunkt der Debatte über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg vom damaligen Bundespräsidenten Koller lanciert. Und genau dieser «Geburtsfehler» haftet ihr noch heute an. Doch nichts ist falscher als das: Es geht mit der «Stiftung Solidarität Schweiz» nicht um die Reinwaschung der Vergangenheit der Schweiz, sondern um die Sicherung der Zukunft ­ und zwar über die Schweiz hinaus.
Trotzdem: Viele Bürger in unserem Land identifizieren die Solidaritätsstiftung noch immer mit der Vorstellung, die Schweiz wolle sich damit von ihrer Vergangenheit freikaufen. Nur auf diesem Nährboden konnte eine so augenfällig kontraproduktive Vorlage wie die Goldinitiative der SVP gedeihen ­ das zweite Modell, das am 22. September zur Diskussion steht. In teilweise offen zur Schau gestelltem Egoismus und unter Verhöhnung ethischer Werte wie eben dem der Solidarität fordern gewisse ihrer Initianten, die Goldreserven seien vollumfänglich der AHV zur Verfügung zu stellen. Und das Ganze wird dann als «Rettung der AHV» gepriesen. Dabei zeigt bereits ein flüchtiger Blick auf die zur Disposition stehenden Beträge, dass es hier wohl eher um die Irreführung der Öffentlichkeit geht: Wenn für die Goldreserven auf dem Weltmarkt rund 18 Milliarden Franken erzielt werden können (was übrigens noch keineswegs sicher ist!), deckt das die AHV-Ausgaben von gerade mal 8 Monaten. Und wenn nur die Erträge des Verkaufserlöses für die AHV gebraucht werden, entspricht das etwa einem Prozent der AHV-Ausgaben oder etwa 0,2 Mehrwert-Steuer-Prozent. Diese Zahlen machen es deutlich: Die SVP-Goldinitiative verheizt ein über Jahrzehnte angehäuftes Vermögen, ohne damit einen spürbaren positiven Effekt auszulösen. Mit dem Nationalbank-Gold jedenfalls kann die AHV nicht saniert werden! Hingegen besteht die sehr reale Gefahr, dass eine Annahme der SVP-Goldinitiative einer wirksamen Sanierung der AHV (immer mehr Rentenbezüger/-bezügerinnen stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber) auf Jahre hinaus im Wege steht.
Der Gegenvorschlag des Parlaments ist hier sehr viel durchdachter, auch wenn man ihm den Kompromiss anmerkt: Kantone und AHV profitieren mit je bis 250 Millionen Franken jährlich (das ist für sie ein Zustupf, nicht mehr), aber gleichzeitig wird es möglich, mit demselben Betrag die Aktivitäten der Solidaritätsstiftung zu alimentieren. Und das alles, ohne dass die Substanz, also der Verkaufserlös des Goldes, angetastet würde. Nach einer Laufzeit von 30 Jahren könnte dannzumal neu entschieden werden, ob und wie weiter gefahren werden soll.
Was will die Solidaritätsstiftung? Als weltweit einzigartiges Werk ­ in dieser Einmaligkeit ist es dem IKRK vergleichbar ­ widmet es sich in erster Linie der Sicherung der Zukunft von Kindern und Jugendlichen. Das heisst konkret: im In- und Ausland die Bekämpfung der Armut junger Familien, Gewaltprävention, Ausbildungs- und Chancenförderung, Friedensförderung und Konfliktbewältigung und Mithilfe beim Aufbau demokratischer Gesellschaften. Damit werden zentrale Einsichten der internationalen Sozialforschung umgesetzt: Ohne grundlegende Verbesserungen der Zukunftsaussichten der jungen Generation in ihrer Herkunftsumgebung sind weder sozialer Fortschritt noch friedliche Verhältnisse möglich ­ und legale und illegale Migrationen eine Folge.
Doch das scheint die erwähnten Propagandisten einer egoistischen Verwendung «unseres» Eigentums nicht zu kümmern: Im September gelangt ihre Goldinitiative zur Abstimmung, die über all diese Zusammenhänge hinweggeht, und im November werden wir dann über eine Asylinitiative abstimmen müssen, die aus derselben Küche stammt und meint, die internationalen Flüchtlingsbewegungen mit noch mehr Polizei und Repression von der Schweiz abhalten zu können.
Geht all dies auch uns Kirchenleute etwas an? Ich bin davon überzeugt, dass diese Frage mit einem kräftigen Ja beantwortet werden muss. Solidarität und solidarische Sorge für die Zukunft und insbesondere solidarische Sorge für die Schwächsten, nämlich Kinder und Jugendliche, sind zentrale Anliegen jeder kirchlichen Sozialethik. So viel Politik sind wir unserer Botschaft und unserer Zukunft schuldig!
Nicht umsonst hat die Schweizer Bischofskonferenz in den vergangenen Jahren die Errichtung der Solidaritätsstiftung mehrmals gefordert. Diese Forderung ergänzt andere politische Stellungnahmen. So bleibt der Einsatz gegen die Fristenregelung in der Abstimmung vom 2. Juni nur dann glaubwürdig und richtig, wenn er zusammengeht mit dem Einsatz für bessere Lebensbedingungen und Chancen für die heranwachsende Generation. Ein wichtiges Zeichen dafür wird in der Abstimmung vom 22. September gesetzt. Und dieses Zeichen wiederum ist das notwendige Gegenstück zur Ablehnung der repressiven Asylinitiative, die Ende November zur Abstimmung gelangen wird.
Bei all den wichtigen Abstimmungen dieses Jahres (man denke auch an die UNO-Abstimmung vom März!) zeigte und zeigt sich, dass Solidarität, und insbesondere Solidarität mit den Kindern und Jugendlichen, kein Luxus ist, auf den unser Land «zur Not» auch verzichten könnte. Nein, es geht mit der Solidarität auch um die Sicherung der Zukunft unserer eigenen Gesellschaft. Eigennutz und kurzfristiges Denken stehen dem entgegen und erweisen sich als Bumerang. Es muss ein hervorragendes Anliegen der kirchlichen Sozialethik und Verkündigung sein und bleiben, den Menschen heute Mut zu machen zu dieser Solidarität.

 

Der im Fach Sozialethik promovierte Theologe Christian Kissling ist Sekretär der Schweizerischen Nationalkommission Justitia et Pax.


Anmerkung

1 Ausführlich vorgestellt wurde sie in der Reihe «Solidarität auf dem Prüfstand» in: SKZ 169 (2001) Nr. 39, S. 533­539; Nr. 44, S. 616­620; Nr. 46, S. 646­653.


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