23/2002

INHALT

Leitartikel

Neue Energien für die Familie

von Rolf Weibel

 

Das Ergebnis der Volksabstimmung vom vergangenen Wochenende lässt keinen Zweifel: Auch der schweizerischen Gesellschaft fehlt heute der Wille, Frauen oder Ärzte bzw. Ärztinnen wegen eines wohl überlegten Schwangerschaftsabbruchs zu bestrafen, und diese Gegebenheit soll auch de iure festgehalten werden, nachdem sie seit längerem schon de facto zum Ausdruck kommt. Im wirklich argumentativen Diskurs vor der Volksabstimmung ging es denn auch nur um die Frage, wie diese Absehung von Strafe geregelt werden soll: Soll die Entscheidung über die Möglichkeit eines straffreien Schwangerschaftsabbruchs im Sinne einer Fristenregelung von der Schwangeren selbst oder im Sinne einer Indikationenregelung von Sachverständigen getroffen werden? Die Bischofskonferenz und ihre Theologische Kommission sprachen sich entschieden gegen einen zeitlich befristeten Strafverzicht aus, weil das ungeborene Kind damit zu wenig als eigenständiger Rechtsträger wahrgenommen werde. Die Verfechter und Verfechterinnen einer Fristenregelung betonten die Fähigkeit der Schwangeren zu einer verantwortlichen Entscheidung in einem moralischen Konflikt.
Mit dem nun getroffenen Entscheid für die Fristenregelung ist aber erst die Frage der strafrechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs beantwortet. Nachdem die Beratungspflicht im Sinne des so genannten Schutzmodells im Parlament nicht mehrheitsfähig war, wird es nun, wie die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin zu bedenken gibt, sehr von der Erfahrung der Ärzte und Ärztinnen abhängen, «welche die Abbrüche und die Beratungsgespräche durchführen, ob entscheidungsunsichere Frauen und solche, die bei der Entscheidungsfindung mehr professionelle Hilfe benötigen, in den Gesprächen erfasst werden».
Mit der gleichen Kommission ist ferner herauszustellen, «dass das eigentliche Ziel der Bemühungen sein muss, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern, bevor sie entstanden sind. Dazu sind vermehrt Anstrengungen im präventiven Bereich notwendig. Abtreibungen sollen auch in Zukunft die Ausnahme sein, Verhütung die Regel.»
Zusätzlich zur Verhütung von ungewollten Schwangerschaften sind politische Anstrengungen notwendig, damit ungewollte Schwangerschaften leichter angenommen werden können. Dazu hat die Theologische Kommission der Bischofskonferenz drei Aufgabenfelder benannt: 1. Jungen Frauen muss ermöglicht werden, Erwerbs- und Familienarbeit besser zu vereinbaren; 2. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein; 3. Die Gesamtgesellschaft muss behindertenfreundlicher werden.
Wer heute ernsthaft «Ja zum Leben» sagen will, muss «Ja zur Familie» sagen ­ in welcher Form auch immer sie gelebt wird; wer «dem Leben eine Chance geben» will, muss der «Familie eine Chance geben» ­ in welcher Form auch immer sie gelebt wird. Denn ein Schwangerschaftsabbruch wird heute dann wahrscheinlich, «wenn Mutterschaft oder eine weitere Geburt mit den gesellschaftlich geltenden Normen des Lebenslaufs und/oder individuellen Plänen kollidiert» (Peter Voll, SPI-Bericht). Christian Kissling, Sekretär der bischöflichen Nationalkommission Justitia et Pax, forderte deshalb auch schon in diesen Spalten eine gleichstellungspolitisch orientierte Familienpolitik, in der Familieninteressen und Fraueninteressen keine Gegensätze mehr bilden; deshalb müsse die Kirche Schweiz von ihrem immer noch unreflektiert mitgeschleppten traditionellen Familienbild wegkommen (SKZ 10/2001). Nicht nur die Kirche Schweiz, müsste hinzugefügt werden. Denn es ist verhängnisvoll, wie ausgerechnet «wertkonservative» Kreise, die gegen die Fristenregelung gekämpft haben, sich in familienpolitischen Fragen «strukturkonservativ» verhalten ­ zum Beispiel Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung ablehnen ­ und so für Faktoren einstehen, die mit einem Schwangerschaftsabbruch einhergehen.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002