4/2002 | |
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Leitartikel |
Kleine Zeichen des Dankes erhalten die Freundschaft. Wenn es um Freiwillige
geht, auch die Bereitschaft zur Mitarbeit. So wächst die Zahl der Kirchgemeinden,
die ihren freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal im Jahr
eine Kerze, ein Duftlämpchen oder andere nette Gesten des Dankes zukommen
lassen. Doch mit dem Wandel der Motivation zum freiwilligen Engagement und
den neuen Erwartungen an diesen Lebensbereich scheint heute eine symbolische
Wertschätzung des Einsatzes nicht mehr ausreichend. «Neue Freiwillige»
suchen auch persönliche und gesellschaftliche Wertschätzung dessen,
was sie geleistet haben. Die Entwicklung von Freiwilligenarbeitsnachweisen,
so genannten Sozialzeitausweisen, trägt diesem Wandel Rechnung und
gibt eine mögliche Form vor.
Bereits seit 1999 existiert im Kanton Bern ein von der Erziehungsdirektion
herausgegebener Sozialzeitausweis. Neu daran war die Form, wie die Freiwilligenarbeit
auszuweisen sei, nämlich über so genannte Schlüsselkompetenzen.
Im Zuge verschiedener Bestrebungen, Arbeit unabhängig von Bezahlung,
Lohn oder Anstellung als Einheit zu sehen, wurden diese Schlüsselkompetenzen
eingeführt. So wird heute eine Fähigkeit wie zum Beispiel gutes
Zusammenarbeiten in einer Gruppe mit dem Begriff Teamfähigkeit umschrieben.
Da es unabhängig von Thema, Anlass oder Ziel wichtig ist, ob jemand
gut mit anderen zusammenarbeiten kann, stellt Teamfähigkeit eine Schlüsselkompetenz
dar. Indem Fähigkeiten und Kompetenzen in den verschiedenen Umfeldern
gleich benannt werden, gleicht sich natürlich nicht die Arbeit an.
Jedoch können die gelernten oder die geforderten Fähigkeiten der
Mitarbeitenden für die verschiedenen Aufgaben klarer umrissen werden.
Die Autorinnen und Autoren des Berner Sozialzeitausweises schlugen deshalb
zum ersten Mal in einem solchen Instrument für Freiwilligenarbeit vor,
die geleistete Arbeit zusätzlich über die eingesetzten Schlüsselkompetenzen
zu beschreiben. Der Ansatz der Berner war überzeugend und für
die weiteren Entwicklungen richtungsweisend.
Zwei neue Nachweise liegen nun vor: «KANA Kompetenz- und Arbeitsnachweis
für Freiwilligenarbeit in der Kirche» gibt es seit März
2001 und neu seit Januar 2002 den «Schweizerischen Sozialzeitausweis»,
der für sämtliche Bereiche freiwilligen Engagements und ehrenamtlicher
Arbeit gilt und in allen Landesteilen der Schweiz eingeführt wird.<1> Die beiden neuen Instrumente Schweizerischer
Sozialzeitausweis und KANA ergänzen sich idealerweise für das
kirchliche Umfeld.
Freiwilligenarbeit im kirchlichen Kontext kämpft noch mehr als andere
unbezahlte Arbeit um ihre Anerkennung. Durch den Relevanzverlust der Kirche
kommt auch der dort geleisteten Arbeit in kirchenfernen Milieus wenig Wert
und Achtung zu. Zudem ist für Aussenstehende in der Regel kaum nachvollziehbar,
was eine solche Tätigkeit ausmacht. Selbst durch das Beschreiben einer
Aufgabe, wie zum Beispiel Firmgruppenleiterin, können die Anforderungen
und Belastungen gegen aussen kaum sichtbar gemacht werden. Deshalb hat die
Projektgruppe «Vergeld's Gott», welche sich die Aufwertung der
kirchlichen Freiwilligenarbeit in den Aargauer Kirchen zum Ziel gesetzt
hat, einen exakten Leitfaden nach arbeitswissenschaftlichen Kriterien zum
Ausstellen von Freiwilligennachweisen geschaffen: KANA Kompetenz-
und Arbeitsnachweis. KANA enthält verbindliche Listen mit Schlüsselkompetenzen
für rund siebzig Freiwilligentätigkeiten in den Kirchgemeinden
und kirchennahen Organisationen. Diese Kompetenzlisten wurden mit Hilfe
der analytischen Arbeitsplatzbewertung nach ABAKABA für dreissig verschiedene
Freiwilligentätigkeiten erarbeitet und für rund vierzig weitere
durch Ähnlichkeitsvergleiche bestimmt. Dadurch wird eine klarere Definition
der sehr unterschiedlichen freiwilligen Tätigkeiten und eine grössere
Einheitlichkeit beziehungsweise Intersubjektivität der Aussagen in
den Freiwilligenarbeitsnachweisen möglich. Zudem empfiehlt KANA anstelle
der Selbstbeurteilung eine Fremdbeurteilung der in einer bestimmten Tätigkeit
eingesetzten Schlüsselkompetenzen durch die Verantwortlichen in Vereinen,
Organisationen und Kirchgemeinden. Dies vergrössert die Akzeptanz der
ausgewiesenen Kompetenzen bei möglichen Adressanten/Adressantinnen
in Wahlkommissionen und Personalbüros. Im Weiteren finden sich in KANA
alle relevanten Grundlagen zur Erstellung eines Kompetenznachweises.
Der neue Schweizerische Sozialzeitausweis, der seit Januar 2002 erhältlich
ist, soll der Aufwertung der Freiwilligenarbeit auch nach dem UNO-Jahr der
Freiwilligen Vorschub leisten. Mit seinem einheitlichen Namen und Layout
fasst er die verschiedenen Bemühungen und Ansätze zusammen. Von
vielen Freiwilligenorganisationen, die für einen Kompetenznachweis
in der Freiwilligenarbeit sensibilisiert waren, ist er schon lange erwartet
worden. Die Organisationen verbinden damit die Hoffnung, dass Bekanntheit
und Anerkennung einer solchen Bestätigung der Freiwilligenarbeit in
Politik und Wirtschaft rascher vorangehen. Erste Reaktionen des Arbeitgeberverbandes,
der Kantonsverwaltungen, grosser Firmen oder Unternehmensberatungen sind
unterschiedlich ausgefallen. Noch ist viel Bewussteins- und Öffentlichkeitsarbeit
zu leisten, auch von Seiten der Kirchen. Der Schweizerische Sozialzeitausweis
kann selbstverständlich keine Hilfestellung zur Bewertung des Inhaltes
der geleisteten Tätigkeit geben, da er für einen Blasmusikverein
ebenso verwendbar sein soll wie für eine Damenriege oder den Blauring.
Auch finden sich darin keine näheren Angaben zu möglichen Schlüsselkompetenzen
und deren Definition. Diese Lücke schliesst im kirchlichen Kontext
KANA. KANA ist, obwohl ein Jahr älter, in diesem Sinne die erste Ergänzung
zum Schweizerischen Sozialzeitausweis! Dessen Verfasser hoffen, dass weitere
bereichsspezifische Kompetenznachweise folgen werden.
Damit haben also Kirchgemeinden und kirchennahe Organisationen alle nötigen
Unterlagen, um ihren Freiwilligen einen aussagekräftigen und allgemein
verständlichen Kompetenznachweis für die oft anspruchsvolle und
lehrreiche kirchliche Freiwilligenarbeit auszustellen. Es liegt nun an den
Verantwortlichen in den Kirchgemeinden und Kantonalkirchen, ihren freiwillig
Mitarbeitenden diese Anerkennung zukommen zu lassen. Im Blick auf die Entwicklung
in der Kirche wie auch in der Freiwilligenarbeit könnte es für
die kirchliche Freiwilligenarbeit von existentieller Bedeutung sein, zum
Dank neben der Flasche Wein auch einen Freiwilligenarbeitsnachweis als Anerkennung
abzugeben.
Die Theologin Regula Haag leitet den Fachbereich «Frau und Kirche» der Arbeitsstelle der Katholischen Erwachsenenbildung Aargau, der Theologe Hubert Kausch die Fachstelle «Diakonie» der Caritas Aargau
1 Bezugsadressen: KANA: Caritas Aargau, Postfach, 5001 Aarau, Telefon 0628229010; Schweizerischer Sozialzeitausweis: BENEVOL SCHWEIZ, Schwarztorstrasse 20, 3007 Bern, Telefon 0313984085.