4/2002

INHALT

Leitartikel

Aufwertung der Freiwilligenarbeit konkret

von Regula Haag und Hubert Kausch

 

Kleine Zeichen des Dankes erhalten die Freundschaft. Wenn es um Freiwillige geht, auch die Bereitschaft zur Mitarbeit. So wächst die Zahl der Kirchgemeinden, die ihren freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einmal im Jahr eine Kerze, ein Duftlämpchen oder andere nette Gesten des Dankes zukommen lassen. Doch mit dem Wandel der Motivation zum freiwilligen Engagement und den neuen Erwartungen an diesen Lebensbereich scheint heute eine symbolische Wertschätzung des Einsatzes nicht mehr ausreichend. «Neue Freiwillige» suchen auch persönliche und gesellschaftliche Wertschätzung dessen, was sie geleistet haben. Die Entwicklung von Freiwilligenarbeitsnachweisen, so genannten Sozialzeitausweisen, trägt diesem Wandel Rechnung und gibt eine mögliche Form vor.
Bereits seit 1999 existiert im Kanton Bern ein von der Erziehungsdirektion herausgegebener Sozialzeitausweis. Neu daran war die Form, wie die Freiwilligenarbeit auszuweisen sei, nämlich über so genannte Schlüsselkompetenzen. Im Zuge verschiedener Bestrebungen, Arbeit unabhängig von Bezahlung, Lohn oder Anstellung als Einheit zu sehen, wurden diese Schlüsselkompetenzen eingeführt. So wird heute eine Fähigkeit wie zum Beispiel gutes Zusammenarbeiten in einer Gruppe mit dem Begriff Teamfähigkeit umschrieben. Da es unabhängig von Thema, Anlass oder Ziel wichtig ist, ob jemand gut mit anderen zusammenarbeiten kann, stellt Teamfähigkeit eine Schlüsselkompetenz dar. Indem Fähigkeiten und Kompetenzen in den verschiedenen Umfeldern gleich benannt werden, gleicht sich natürlich nicht die Arbeit an. Jedoch können die gelernten oder die geforderten Fähigkeiten der Mitarbeitenden für die verschiedenen Aufgaben klarer umrissen werden. Die Autorinnen und Autoren des Berner Sozialzeitausweises schlugen deshalb zum ersten Mal in einem solchen Instrument für Freiwilligenarbeit vor, die geleistete Arbeit zusätzlich über die eingesetzten Schlüsselkompetenzen zu beschreiben. Der Ansatz der Berner war überzeugend und für die weiteren Entwicklungen richtungsweisend.
Zwei neue Nachweise liegen nun vor: «KANA ­ Kompetenz- und Arbeitsnachweis für Freiwilligenarbeit in der Kirche» gibt es seit März 2001 und neu seit Januar 2002 den «Schweizerischen Sozialzeitausweis», der für sämtliche Bereiche freiwilligen Engagements und ehrenamtlicher Arbeit gilt und in allen Landesteilen der Schweiz eingeführt wird.<1> Die beiden neuen Instrumente Schweizerischer Sozialzeitausweis und KANA ergänzen sich idealerweise für das kirchliche Umfeld.
Freiwilligenarbeit im kirchlichen Kontext kämpft noch mehr als andere unbezahlte Arbeit um ihre Anerkennung. Durch den Relevanzverlust der Kirche kommt auch der dort geleisteten Arbeit in kirchenfernen Milieus wenig Wert und Achtung zu. Zudem ist für Aussenstehende in der Regel kaum nachvollziehbar, was eine solche Tätigkeit ausmacht. Selbst durch das Beschreiben einer Aufgabe, wie zum Beispiel Firmgruppenleiterin, können die Anforderungen und Belastungen gegen aussen kaum sichtbar gemacht werden. Deshalb hat die Projektgruppe «Vergeld's Gott», welche sich die Aufwertung der kirchlichen Freiwilligenarbeit in den Aargauer Kirchen zum Ziel gesetzt hat, einen exakten Leitfaden nach arbeitswissenschaftlichen Kriterien zum Ausstellen von Freiwilligennachweisen geschaffen: KANA ­ Kompetenz- und Arbeitsnachweis. KANA enthält verbindliche Listen mit Schlüsselkompetenzen für rund siebzig Freiwilligentätigkeiten in den Kirchgemeinden und kirchennahen Organisationen. Diese Kompetenzlisten wurden mit Hilfe der analytischen Arbeitsplatzbewertung nach ABAKABA für dreissig verschiedene Freiwilligentätigkeiten erarbeitet und für rund vierzig weitere durch Ähnlichkeitsvergleiche bestimmt. Dadurch wird eine klarere Definition der sehr unterschiedlichen freiwilligen Tätigkeiten und eine grössere Einheitlichkeit beziehungsweise Intersubjektivität der Aussagen in den Freiwilligenarbeitsnachweisen möglich. Zudem empfiehlt KANA anstelle der Selbstbeurteilung eine Fremdbeurteilung der in einer bestimmten Tätigkeit eingesetzten Schlüsselkompetenzen durch die Verantwortlichen in Vereinen, Organisationen und Kirchgemeinden. Dies vergrössert die Akzeptanz der ausgewiesenen Kompetenzen bei möglichen Adressanten/Adressantinnen in Wahlkommissionen und Personalbüros. Im Weiteren finden sich in KANA alle relevanten Grundlagen zur Erstellung eines Kompetenznachweises.
Der neue Schweizerische Sozialzeitausweis, der seit Januar 2002 erhältlich ist, soll der Aufwertung der Freiwilligenarbeit auch nach dem UNO-Jahr der Freiwilligen Vorschub leisten. Mit seinem einheitlichen Namen und Layout fasst er die verschiedenen Bemühungen und Ansätze zusammen. Von vielen Freiwilligenorganisationen, die für einen Kompetenznachweis in der Freiwilligenarbeit sensibilisiert waren, ist er schon lange erwartet worden. Die Organisationen verbinden damit die Hoffnung, dass Bekanntheit und Anerkennung einer solchen Bestätigung der Freiwilligenarbeit in Politik und Wirtschaft rascher vorangehen. Erste Reaktionen des Arbeitgeberverbandes, der Kantonsverwaltungen, grosser Firmen oder Unternehmensberatungen sind unterschiedlich ausgefallen. Noch ist viel Bewussteins- und Öffentlichkeitsarbeit zu leisten, auch von Seiten der Kirchen. Der Schweizerische Sozialzeitausweis kann selbstverständlich keine Hilfestellung zur Bewertung des Inhaltes der geleisteten Tätigkeit geben, da er für einen Blasmusikverein ebenso verwendbar sein soll wie für eine Damenriege oder den Blauring. Auch finden sich darin keine näheren Angaben zu möglichen Schlüsselkompetenzen und deren Definition. Diese Lücke schliesst im kirchlichen Kontext KANA. KANA ist, obwohl ein Jahr älter, in diesem Sinne die erste Ergänzung zum Schweizerischen Sozialzeitausweis! Dessen Verfasser hoffen, dass weitere bereichsspezifische Kompetenznachweise folgen werden.
Damit haben also Kirchgemeinden und kirchennahe Organisationen alle nötigen Unterlagen, um ihren Freiwilligen einen aussagekräftigen und allgemein verständlichen Kompetenznachweis für die oft anspruchsvolle und lehrreiche kirchliche Freiwilligenarbeit auszustellen. Es liegt nun an den Verantwortlichen in den Kirchgemeinden und Kantonalkirchen, ihren freiwillig Mitarbeitenden diese Anerkennung zukommen zu lassen. Im Blick auf die Entwicklung in der Kirche wie auch in der Freiwilligenarbeit könnte es für die kirchliche Freiwilligenarbeit von existentieller Bedeutung sein, zum Dank neben der Flasche Wein auch einen Freiwilligenarbeitsnachweis als Anerkennung abzugeben.

 

Die Theologin Regula Haag leitet den Fachbereich «Frau und Kirche» der Arbeitsstelle der Katholischen Erwachsenenbildung Aargau, der Theologe Hubert Kausch die Fachstelle «Diakonie» der Caritas Aargau


Anmerkungen

1 Bezugsadressen: KANA: Caritas Aargau, Postfach, 5001 Aarau, Telefon 0628229010; Schweizerischer Sozialzeitausweis: BENEVOL SCHWEIZ, Schwarztorstrasse 20, 3007 Bern, Telefon 0313984085.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002