3/2002 | |
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Leitartikel |
Im Januar stellen jeweils zwei Gebetswochen die spirituelle Dimension
des ökumenischen Gedankens heraus: Die «Weltweite Gebetswoche»
der Evangelischen Allianz und die «Gebetswoche für die Einheit
der Christen» der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der
Schweiz. Die Allianz will die Zusammenarbeit «engagierter Christen
und Christinnen aus evangelischen Landes- und Freikirchen sowie christlicher
Organisationen» fördern und sich als christliche Stimme zu aktuellen
Fragen in die Gesellschaft einbringen. Ihre dieses Jahr vom 6.13. Januar
begangene Gebetswoche lud unter dem Leitwort «Aus guten Gründen
glauben, denn Gott ist...» dazu ein, über die Glaubensbasis der
Allianz nachzudenken. Die Allianzgebetswoche ist so wie schon 1846,
als sie zum ersten Mal durchgeführt wurde ein Anlass der «evangelischen
Ökumene»; mit ihrem Gedanken, dass durch persönliche Begegnungen,
vor allem durch das gemeinsame Gebet, Vorurteile abgebaut und Missverständnisse
korrigiert werden können, bleibt sie dennoch eine Herausforderung für
die grössere Ökumene.
Mit ihrem Leitwort «Bei dir ist die Quelle des Lebens» (Ps 36,610)
lädt dieses Jahr auch die ökumenische Gebetswoche vom 18.25.
Januar ausdrücklich dazu ein, sich auf die Wurzeln des Glaubens zu
besinnen und zu ihnen zurückzukehren. Die von ihr angesprochene Zusammenarbeit
bleibt indes nicht bei den einzelnen Christinnen und Christen und christlichen
Organisationen stehen, mit ihrer Bezugnahme auf die «Charta Oecumenica»
kommen die europäischen Kirchen in den Blick, die sich diese Charta
als Leitlinie für ihre ökumenische Gemeinschaft und ihr gemeinsames
Zeugnis gegeben haben.<1>
Mit dieser Charta verpflichten sich die Kirchen unter anderem, den Dialog
«auf den verschiedenen kirchlichen Ebenen gewissenhaft und intensiv
fortzusetzen sowie zu prüfen, was zu den Dialogergebnissen kirchenamtlich
verbindlich erklärt werden kann und soll». Das bisher bedeutsamste
Beispiel einer solchen Erklärung ist die «Gemeinsame Erklärung
zur Rechtfertigungslehre», die am 31. Oktober 1999 von der Katholischen
Kirche und dem Lutherischen Weltbund unterzeichnet worden ist.<2>
Diese Erklärung hält einen Konsens in den «Grundwahrheiten
der Rechtfertigungslehre» fest; in einem Anhang werden Punkte benannt,
an denen es während der Konsensgespräche zu divergierenden bzw.
missverständlichen Äusserungen gekommen war; diese werden aber
nur als unterschiedliche Akzente betrachtet, durch die der Konsens nicht
in Frage gestellt wird.
Im Verlauf dieses Dialogprozesses wurde diese Art von Konsens, diese Art
von Übereinstimmung als «differenzierter Konsens» bezeichnet,
erstmals 1987 von Harding Meyer, dem damaligen Direktor des Instituts für
Ökumenische Forschung in Strassburg. Unter der ökumenischen Formel
vom «differenzierten Konsens» ist also ein grundsätzlicher
Konsens zu verstehen, der sich in unterschiedlichen (differenzierten) Formulierungen
äussern kann. Diese Formel unterscheidet zwischen der Grundaussage
des Glaubens und deren differenzierender theologischer Auslegung. Diese
Unterscheidung beruht «auf der Überzeugung, dass die eine Wahrheit
des Glaubens je nach Anliegen und Perspektive in unterschiedlichen
Lehrgestalten ausgesagt werden kann. Und diese Lehrgestalten sind dann kompatibel
und können nebeneinander bestehen bleiben, ja einander ergänzen
und bereichern, wenn sich zeigen lässt, dass sie die Grundaussage des
Glaubens nicht aufheben, sondern als nur unterschiedliche theologische Entfaltungen
ein und derselben Grundaussage verstanden werden können.»<3>
In der Folge gab und gibt es einen theologische Disput um die Tragfähigkeit
dieser Formel, und ein wichtiger Sammelband zu dieser Frage ist denn auch
in der Reihe «Quaestiones disputatae» veröffentlicht worden.<4> Darin geht es um die Vorgeschichte der
Formel (Harald Wagner), die Formel im ökumenischen Dialog (Harding
Meyer), die Bedeutung von Denkformen für die Glaubensweitergabe (Magnus
Striet), den Ort von Häresie und Schisma (Hans Jörg Urban) und
um mögliche Wege zur Einheit in Verschiedenheit (Lothar Ullrich). In
seinen Schlussgedanken betont Harald Wagner, dass der «differenzierte
Konsens», dass das ökumenische Gespräch überhaupt von
einer «Hermeneutik des Vertrauens» getragen sein muss.
Diese zieht Konsequenzen aus der Erkenntnis, dass viele Abgrenzungen und
dann auch Ablehnungen auf Zerr- oder gar Feindbilder des anderen zurückzuführen
sind. «Wenn folglich Zerrbilder des anderen Verzerrungen im Eigenen
erzeugen, die wiederum zu einem Fehlbild beim anderen führen, dann
kann nicht differenzierend genug vorgegangen werden beim Einbringen des
Eigenen in den ökumenischen Prozess, und zwar dahingehend, dass man
immer wieder das Bild, das man vom anderen hat, nach neuester Erkenntnis
korrigiert im Wissen, dass diese Korrektur dann aber auch Auswirkungen auf
die Definition und das Ordnungsgefüge des Eigenen hat.»<5> Diese Differenzierung, die schliesslich zu
einem «differenzierten Konsens» führen kann, zieht so von
selbst eine Überwindung von Vereinseitigungen nach sich.
Wenn Eigenständigkeit und Offenheit füreinander zugleich zum Tragen
kommen, können wir von Komplementarität sprechen: Dann können
konfessionelle Unterschiede so vermittelt werden, «dass ihre Andersartigkeit
nicht aufgehoben wird, sondern als bereichernd und sich ergänzend»<6> erfahren wird und als miteinander verträglich
gelten gelassen wird.
So ist der Dialogprozess, der zu einem «differenzierten Konsens»
führen kann, ein «differenziertes voneinander Lernen».
Dieses Lernen bezeichnet Hans Jörg Urban, Direktor am Johann-Adam-Möhler-Institut
für Ökumenik in Paderborn, als Prinzip der Ökumene. Als Prinzip
der Ökumene ist dieses Lernen für ihn «ein Wachstumsprozess,
in dem es um Bereicherung und Vertiefung im christlichen Glauben geht»<7>. Ökumenisches Lernen ist also kein
Schrumpfungsprozess auf den kleinsten gemeinsamen Nenner hin, sondern ein
Wachstumsprozess, eine Entfaltung des gemeinsamen christlichen Glaubens.
Denn das gegenseitige Fragen, Erklären und Verstehen ist in seinem
Ergebnis eine gegenseitige Bereicherung.
1 SKZ 169 (2001) Nr. 18, S. 261265.
2 Dazu führte die Evangelisch-Römisch-katholische Gesprächskommission eine Tagung durch (SKZ 169 [2001] Nr. 45, S. 632635).
3 Georg Hintzen, Verwirklichungen kirchlicher Einheit unter reformatorischen Kirchen, in: Georg Hintzen/Wolfgang Thönissen, Kirchengemeinschaft möglich? Einheitsverständnis und Einheitskonzepte in der Diskussion, (Thema Ökumene. Herausgegeben vom Johann-Adam-Möhler-Institut, Bd. 1), Paderborn 2001, 38.
4 Harald Wagner (Hrsg.), Einheit aber wie? Zur Tragfähigkeit der ökumenischen Formel vom «differenzierten Konsens», (Quaestiones disputatae, 184), Freiburg i.Br. 2000, 139 Seiten.
5 Hans Jörg Urban, Jenseits von Häresie und Schisma, oder: Differenziertes voneinander Lernen als Prinzip der Ökumene, in: Harald Wagner aaO. 86.
6 Lothar Ullrich, Differenzierter Konsens und Komplementarität. Mögliche Wege zur Einheit in Verschiedenheit, in: Harald Wagner aaO. 115.
7 Hans Jörg Urban, aaO., 81.