9/2002

INHALT

Hinweise

Urlaub in der Erzdiözese salzburg

 

In der Zeit vom 7. Juli bis 8. September 2002 (Schulferien) sind Priester eingeladen, ihren Urlaub in der Erzdiözese Salzburg mit einer Seelsorgsvertretung zu verbinden. Der vertretende Priester soll wenigstens telefonisch erreichbar sein und für die notwendigsten seelsorglichen Arbeiten wie Gottesdienste, Krankenprovision, Beichtgelegenheit und Aussprache bereitstehen. Damit auch grössere Ausflüge möglich sind, besteht die Möglichkeit zur Absprache mit dem Seelsorger der Nachbarpfarre. Als Vergütung werden freie Station, Fahrtkostenzuschuss und Gottesdienstvergütung geboten. In kleineren Pfarren besteht meist die Möglichkeit zur Selbstversorgung, sodass eventuell die Haushälterin mitgenommen werden kann (entsprechende Wünsche bitte angeben).
Eine schriftliche Anmeldung mit Angabe von Wünschen bezüglich Termin und Lage der Pfarre möge bis 31. März 2002 an folgende Adresse erfolgen: Erzbischöfliches Ordinariat Salzburg, Urlaubsvertretung, Kapitelplatz 2, A-5020 Salzburg, Telefon 0043 662 80 47 101, Fax 0043 662 80 47 75, E-Mail ordinariat. sbg@kirchen.net. Ungefähr ab Mitte April 2002 übermittelt das Erzbischöfliche Ordinariat eine kurze Ortsbeschreibung und die Anschrift des Pfarrers zur Kontaktaufnahme.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002