45/2002 | |
INHALT | |
Dokumentation |
Durch die Präsentation des vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund
in Auftrag gegebenen Berichts einer Expertengruppe wird die Diskussion um
einen «Religionsartikel» in der Bundesverfassung erneut in Gang
gesetzt.
Angesichts der zahlreichen religionspolitischen Fragen, die zurzeit diskutiert
werden, begrüsst die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der
Schweiz (RKZ) die Initiative des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes,
insofern sie das Interesse von Politik und Öffentlichkeit auf die verfassungsmässigen
Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften
richtet.
Die RKZ hat zum Thema bereits im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bistumsartikels
Stellung genommen. Am 24. März 2001 fasste sie folgenden Beschluss:
«Die RKZ unterstützt das Begehren, einen neuen Religionsartikel
zu erarbeiten, der das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
gestaltet.»
Auf dieser Grundlage wird die RKZ die vorliegenden Vorschläge der Expertengruppe
prüfen und zu gegebener Zeit Stellung nehmen. Die politische Umsetzbarkeit
des Vorstosses des SEK ist davon abhängig, ob es gelingt, die Interessen
möglichst aller Beteiligten und Betroffenen einschliesslich der staatskirchenrechtlichen
Körperschaften zu berücksichtigen. Die RKZ ist gerne bereit, auf
der Grundlage der bestehenden guten Beziehungen in Zusammenarbeit mit der
Schweizer Bischofskonferenz und dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund
zur Klärung dieser Fragen beizutragen. In die dazu notwendigen Gespräche
sollen auch weitere Kirchen und Religionsgemeinschaften einbezogen werden.