45/2002

INHALT

Dokumentation

Römisch-Katholische Zentralkonferenz

 

Präsentation des Expertenberichtes "Religionsartikel"

Durch die Präsentation des vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund in Auftrag gegebenen Berichts einer Expertengruppe wird die Diskussion um einen «Religionsartikel» in der Bundesverfassung erneut in Gang gesetzt.
Angesichts der zahlreichen religionspolitischen Fragen, die zurzeit diskutiert werden, begrüsst die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) die Initiative des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes, insofern sie das Interesse von Politik und Öffentlichkeit auf die verfassungsmässigen Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften richtet.
Die RKZ hat zum Thema bereits im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bistumsartikels Stellung genommen. Am 24. März 2001 fasste sie folgenden Beschluss: «Die RKZ unterstützt das Begehren, einen neuen Religionsartikel zu erarbeiten, der das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gestaltet.»
Auf dieser Grundlage wird die RKZ die vorliegenden Vorschläge der Expertengruppe prüfen und zu gegebener Zeit Stellung nehmen. Die politische Umsetzbarkeit des Vorstosses des SEK ist davon abhängig, ob es gelingt, die Interessen möglichst aller Beteiligten und Betroffenen einschliesslich der staatskirchenrechtlichen Körperschaften zu berücksichtigen. Die RKZ ist gerne bereit, auf der Grundlage der bestehenden guten Beziehungen in Zusammenarbeit mit der Schweizer Bischofskonferenz und dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zur Klärung dieser Fragen beizutragen. In die dazu notwendigen Gespräche sollen auch weitere Kirchen und Religionsgemeinschaften einbezogen werden.

Daniel Kosch
Generalsekretär


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002