44/2002 | |
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Dokumentation |
Die Herbstversammlung der RKZ fand dieses Jahr im Thurgau, dem Heimatkanton ihres Präsidenten, Dr. P. Plattner (Frauenfeld), statt. Im Mittelpunkt standen die Information und das Gespräch über die Neuausrichtung des Fastenopfers. Dessen Direktor, Antonio Hautle, präsentierte das Hilfswerk, das eine Strukturreform hinter sich hat und intensiv über die künftige Strategie nachdenkt.
Bei seiner Präsentation des Hilfswerkes richtete Antonio Hautle
das Hauptaugenmerk auf die Südarbeit des Fastenopfers: Die Programme
und Projekte in den Bereichen der Pastoral- wie der Entwicklungszusammenarbeit
sind einem «Graswurzelansatz» verpflichtet. Hilfe zur Selbsthilfe,
Nähe zu den Zielgruppen und intensive Begleitung der Projektpartner
im Süden machen die besonderen Qualitäten der Fastenopfer-Arbeit
aus. Auf diesem Weg erzielen sie im Sinne des Schneeballeffektes mit verhältnismässig
bescheidenen finanziellen Mitteln grosse Wirkung.
Was die Spendenerträge betrifft, verlieh der Direktor seiner Hoffnung
Ausdruck, dass der in diesem Jahr zu verzeichnende Rückgang ein einmaliger
Einbruch sei und keine längerfristige Tendenz anzeige. Stärker
als die Pastoral- und Entwicklungszusammenarbeit ist der Inlandteil des
Fastenopfers von diesem Rückgang betroffen. Hier werden die Beiträge
von 3,2 auf 2,7 Mio. Franken reduziert. Dafür gibt es zwei Gründe:
Erstens ist der Anteil an «allgemeinen Spenden», aus denen der
Inlandteil des Fastenopfers alimentiert wird, stärker zurückgegangen
als die projektbezogenen Zuweisungen. Und zweitens wird die Südarbeit
des Fastenopfers auch mit Beiträgen des Bundes, der Kantone und politischer
Gemeinden finanziert, was für das Inland nicht der Fall ist.
Die Verhandlungen des Fastenopfers mit der Schweizer Bischofskonferenz,
bei denen der Beitrag des Hilfswerkes an die Bistümer («Diözesananteil»)
und an pastorale Projekte und Institutionen in der Kirche Schweiz («Mitfinanzierung»)
im Zentrum stehen, werden aufgrund der angespannten Finanzlage mit besonderer
Sorgfalt geführt werden müssen. Mit Befriedigung nahmen die Delegierten
die Zusicherung seitens des Fastenopfers zur Kenntnis, dass die Inlandfinanzierung
anteilmässig im bisherigen Umfang weitergeführt und die RKZ ebenfalls
in die Verhandlungen miteinbezogen wird.
Bezüglich der Thematik der Kirchenmitgliedschaft und des Kirchenaustritts
stellen sich verschiedene pastorale, kirchenrechtliche und staatskirchenrechtliche
Fragen, die zum Teil kontrovers diskutiert werden. Für die staatskirchenrechtlichen
Organisationen ist es ein grosses Anliegen, die Kirchenbindung möglichst
vieler Menschen zu erhalten und mit der Schweizer Bischofskonferenz gemeinsame
und zukunftsweisende Lösungen bei der Antwort auf die Fragen nach Kirchenmitgliedschaft
und Kirchenaustritt samt ihren finanziellen Konsequenzen zu finden.
Eine wissenschaftliche Studie zum Thema soll nun eine Art «Auslegeordnung»
vornehmen, die den kirchlichen, staatskirchenrechtlichen und auch den staatlichen
Behörden als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen kann.
Mit der Studie wird Prof. René Pahud de Mortanges, Direktor des Institutes
für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Freiburg,
beauftragt.
Des Weiteren befasste sich die Versammlung mit der Seelsorge an Fremdsprachigen, die einen erheblichen Anteil an der katholischen Bevölkerung bilden. Weil diese pastorale Aufgabe über die religiöse Bedeutung hinaus auch zur gesellschaftlichen Integration der Migrantinnen und Migranten beiträgt, wird auch zu diesem Thema ein Forschungsprojekt ins Auge gefasst. Diskutiert wurden zudem Fragen der Finanzierung, die besonders für kleinere Sprachgemeinschaften überkantonal oder gesamtschweizerisch organisiert werden.
Die Versammlung der RKZ im Thurgau war für P. Plattner als Präsident des Katholischen Kirchenrates des Kantons ein günstiger Anlass, an das Prinzip der Parität zu erinnern: Um das gute und friedliche Zusammenleben der Angehörigen beider Konfessionen auf engem Raum sicherzustellen, vereinbarten die Kantone mit katholischer und reformierter Bevölkerung im 17./18. Jh. Regeln zur gemeinsamen Benützung der gleichen Kirchenräume. Aus diesem geordneten Nebeneinander ist eine tragfähige und heute ökumenische Zusammenarbeit geworden, über die sich auch der als Gast teilnehmende Präsident des Evangelischen Kirchenrates, Walter Vogel, erfreut und dankbar äusserte. In Zeiten zunehmenden religiösen Pluralismus kann die Erinnerung an diese alte Tradition zugleich zur Hilfe werden, aktuelle Probleme des Zusammenlebens von Menschen und Gemeinschaften mit unterschiedlichen Glaubensauffassungen zu regeln. Vom Staat geförderte und rechtswirksam geordnete Absprachen erhalten einerseits das grösstmögliche religiöse Selbstbestimmungsrecht und dienen anderseits dem religiösen Frieden.