44/2002

INHALT

Dokumentation

Römisch-Katholische Zentralkonferenz

 

Fastenopfer und RKZ wollen Partnerschaft im Dienst der Schweizer Kirche vertiefen

Die Herbstversammlung der RKZ fand dieses Jahr im Thurgau, dem Heimatkanton ihres Präsidenten, Dr. P. Plattner (Frauenfeld), statt. Im Mittelpunkt standen die Information und das Gespräch über die Neuausrichtung des Fastenopfers. Dessen Direktor, Antonio Hautle, präsentierte das Hilfswerk, das eine Strukturreform hinter sich hat und intensiv über die künftige Strategie nachdenkt.

Das Fastenopfer nach der Strukturreform

Bei seiner Präsentation des Hilfswerkes richtete Antonio Hautle das Hauptaugenmerk auf die Südarbeit des Fastenopfers: Die Programme und Projekte in den Bereichen der Pastoral- wie der Entwicklungszusammenarbeit sind einem «Graswurzelansatz» verpflichtet. Hilfe zur Selbsthilfe, Nähe zu den Zielgruppen und intensive Begleitung der Projektpartner im Süden machen die besonderen Qualitäten der Fastenopfer-Arbeit aus. Auf diesem Weg erzielen sie im Sinne des Schneeballeffektes mit verhältnismässig bescheidenen finanziellen Mitteln grosse Wirkung.
Was die Spendenerträge betrifft, verlieh der Direktor seiner Hoffnung Ausdruck, dass der in diesem Jahr zu verzeichnende Rückgang ein einmaliger Einbruch sei und keine längerfristige Tendenz anzeige. Stärker als die Pastoral- und Entwicklungszusammenarbeit ist der Inlandteil des Fastenopfers von diesem Rückgang betroffen. Hier werden die Beiträge von 3,2 auf 2,7 Mio. Franken reduziert. Dafür gibt es zwei Gründe: Erstens ist der Anteil an «allgemeinen Spenden», aus denen der Inlandteil des Fastenopfers alimentiert wird, stärker zurückgegangen als die projektbezogenen Zuweisungen. Und zweitens wird die Südarbeit des Fastenopfers auch mit Beiträgen des Bundes, der Kantone und politischer Gemeinden finanziert, was für das Inland nicht der Fall ist.
Die Verhandlungen des Fastenopfers mit der Schweizer Bischofskonferenz, bei denen der Beitrag des Hilfswerkes an die Bistümer («Diözesananteil») und an pastorale Projekte und Institutionen in der Kirche Schweiz («Mitfinanzierung») im Zentrum stehen, werden aufgrund der angespannten Finanzlage mit besonderer Sorgfalt geführt werden müssen. Mit Befriedigung nahmen die Delegierten die Zusicherung seitens des Fastenopfers zur Kenntnis, dass die Inlandfinanzierung anteilmässig im bisherigen Umfang weitergeführt und die RKZ ebenfalls in die Verhandlungen miteinbezogen wird.

Studie zum Thema Kirchenaustritt

Bezüglich der Thematik der Kirchenmitgliedschaft und des Kirchenaustritts stellen sich verschiedene pastorale, kirchenrechtliche und staatskirchenrechtliche Fragen, die zum Teil kontrovers diskutiert werden. Für die staatskirchenrechtlichen Organisationen ist es ein grosses Anliegen, die Kirchenbindung möglichst vieler Menschen zu erhalten und mit der Schweizer Bischofskonferenz gemeinsame und zukunftsweisende Lösungen bei der Antwort auf die Fragen nach Kirchenmitgliedschaft und Kirchenaustritt samt ihren finanziellen Konsequenzen zu finden.
Eine wissenschaftliche Studie zum Thema soll nun eine Art «Auslegeordnung» vornehmen, die den kirchlichen, staatskirchenrechtlichen und auch den staatlichen Behörden als Informations- und Entscheidungsgrundlage dienen kann. Mit der Studie wird Prof. René Pahud de Mortanges, Direktor des Institutes für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Universität Freiburg, beauftragt.

Seelsorge an Fremdsprachigen

Des Weiteren befasste sich die Versammlung mit der Seelsorge an Fremdsprachigen, die einen erheblichen Anteil an der katholischen Bevölkerung bilden. Weil diese pastorale Aufgabe über die religiöse Bedeutung hinaus auch zur gesellschaftlichen Integration der Migrantinnen und Migranten beiträgt, wird auch zu diesem Thema ein Forschungsprojekt ins Auge gefasst. Diskutiert wurden zudem Fragen der Finanzierung, die besonders für kleinere Sprachgemeinschaften überkantonal oder gesamtschweizerisch organisiert werden.

Das Prinzip der Parität zur Sicherung des religiösen Friedens

Die Versammlung der RKZ im Thurgau war für P. Plattner als Präsident des Katholischen Kirchenrates des Kantons ein günstiger Anlass, an das Prinzip der Parität zu erinnern: Um das gute und friedliche Zusammenleben der Angehörigen beider Konfessionen auf engem Raum sicherzustellen, vereinbarten die Kantone mit katholischer und reformierter Bevölkerung im 17./18. Jh. Regeln zur gemeinsamen Benützung der gleichen Kirchenräume. Aus diesem geordneten Nebeneinander ist eine tragfähige und heute ökumenische Zusammenarbeit geworden, über die sich auch der als Gast teilnehmende Präsident des Evangelischen Kirchenrates, Walter Vogel, erfreut und dankbar äusserte. In Zeiten zunehmenden religiösen Pluralismus kann die Erinnerung an diese alte Tradition zugleich zur Hilfe werden, aktuelle Probleme des Zusammenlebens von Menschen und Gemeinschaften mit unterschiedlichen Glaubensauffassungen zu regeln. Vom Staat geförderte und rechtswirksam geordnete Absprachen erhalten einerseits das grösstmögliche religiöse Selbstbestimmungsrecht und dienen anderseits dem religiösen Frieden.

Daniel Kosch,Generalsekretär


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002