29-30/2002 | |
INHALT | |
Dokumentation |
Aus Anlass der Expo.02 tagte die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) am 28./29. Juni 2002 unter der Leitung von Dr. Peter Plattner (Frauenfeld) in Murten. An ihrer Geschäftssitzung nahmen die Delegierten sämtlicher kantonalkirchlicher Organisationen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass ab 2003 weitere Kantone die vollen RKZ-Beiträge entrichten können. Zugleich beschloss die Konferenz, ihren Mitgliedern eine teuerungsbedingte Erhöhung der ordentlichen Beiträge zu empfehlen. Ihre Geschäftssitzung verband die RKZ mit einem Besuch von «Un ange passe», dem gemeinsamen Projekt der Kirchen an der Expo.02. Die höchst unterschiedliche steuerrechtliche und finanzielle Situation der kantonalkirchlichen Organisationen macht die Finanzierung von gesamtschweizerischen Aufgaben der Kirche zu einer grossen Herausforderung. Dem Willen zur «eidgenössischen Solidarität in kirchlichen Belangen», den Nuntius Pier-Giacomo de Niccolò der RKZ kürzlich attestierte, stehen in manchen Teilen der Schweiz erhebliche Schwierigkeiten gegenüber, die nötigen Geldmittel aufzubringen. Und der manchmal leichtfertig formulierte Vorwurf, die finanziell gut gestellten Kantone und Gemeinden verhielten sich nicht solidarisch genug, übersieht, dass der Einsatz von Steuermitteln nur unter der Voraussetzung klarer Zweckbindung und gerechter Verteilung der Lasten auf alle möglich ist. Nicht zu vergessen ist ferner, dass die kantonalkirchlichen Organisationen nicht nur RKZ-Beiträge entrichten, sondern auch mit steigenden Beiträgen an die Bistümer konfrontiert sind.
Trotz dieser Schwierigkeiten wird die Zahl jener Kantone, die aus rechtlichen,
finanziellen oder politischen Gründen nicht die vollen RKZ-Beiträge
entrichten, ab 2003 noch kleiner. Diese Bereitschaft zur vollen Solidarität
ist besonders in Kantonen in schwierigen finanziellen Situationen keineswegs
selbstverständlich. Zudem wurde die Gesamtsumme der ordentlichen Beiträge
im Sinne eines Ausgleichs der seit 1999 aufgelaufenen Teuerung von Fr. 2,78
Mio. auf 3,0 Mio. erhöht. Zu diesen Beiträgen kommen die so genannten
Solidaritätsbeiträge von insgesamt rund Fr. 2,9 Mio. Sofern die
kantonalkirchlichen Synoden den Anträgen ihrer Exekutiven folgen, steht
der RKZ damit ab 2003 etwas mehr Geld zur Verfügung. Der weitaus grösste
Teil dieser Mittel kommt der Finanzierung von pastoralen Projekten auf überkantonaler
und überdiözesaner Ebene zugute, zu der auch das Fastenopfer mit
seinem «Inlandteil» einen wichtigen Beitrag leistet.
Im Rahmen ihrer Geschäftssitzung empfing die RKZ zudem eine Delegation
des Schweizerischen Studentenvereins (StV), der die Konferenz über
die Aktivitäten und die inhaltlichen Anliegen der Organisation informierte.
Erfreut nahm die RKZ schliesslich zur Kenntnis, dass mit Barbara Kühne-Cavelti,
Präsidentin der Landeskirche des Kantons Aargau, eine ihrer Delegierten
in den Stiftungsrat des Fastenopfers gewählt wurde. Die RKZ interpretiert
diese Wahl als Anerkennung der unverzichtbaren Bedeutung der staatskirchenrechtlichen
Organisationen für die Aktivitäten des Hilfswerks auf der Ebene
der Kirchgemeinden und Pfarreien.
Am Vorabend hatten die RKZ-Delegierten sich von Pfr. Georg Schubert, Projektleiter der kirchlichen Präsenz an der Expo.02, in die «7 Himmel» am Ufer des Murtensees einführen lassen. Die vom Architekten Jean Nouvel konzipierten und von zeitgenössischen Künstlern gestalteten Räume symbolisieren religiöse Grundaussagen und -fragen nach Schöpfung und Erlösung, Erfahrungen des Göttlichen im Diesseits und im Jenseits. Gemäss den Aussagen Schuberts stösst diese Art der Präsenz der Kirchen auf viel positive Resonanz. Daneben gibt es vereinzelte kritische Stimmen von Menschen, die keinen Zugang zu dieser ungewohnten Art finden, Religion zu thematisieren. Viele Delegierte zeigten sich beeindruckt von der Symbolik und Ausdruckskraft der sieben Gebäude, deren Architektur jener von Fischerhütten nachempfunden ist und die gemeinsam mit dem «Monolithen» der Arteplage von Murten ihr charakteristisches Gepräge geben.
Stichwort: Mitfinanzierung überkantonaler und überdiözesaner Aufgaben
Im Jahr 2002 stellen die RKZ Fr. 5,07 Mio. und das Fastenopfer Fr. 3,2 Mio. für die Finanzierung gesamtschweizerischer und sprachregionaler Aufgaben zur Verfügung. Diese Summe ist zu ergänzen um rund Fr. 900000., die die Kantone der Westschweiz für überkantonale Aktivitäten in der französischsprachigen Schweiz aufbringen. Insgesamt werden über 50 Institutionen mitfinanziert. Die Verteilung der Gelder erfolgt auf Antrag der Gemischten Expertenkommission Inland FO/RKZ, in der Delegierte des Fastenopfers, der RKZ und der Schweizer Bischofskonferenz Einsitz nehmen. Die Mittel werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Kirchenleitung, z.B. Sekretariat der Schweizer Bischofskonferenz, Freiburg; Pastoralsoziologisches Institut, St. Gallen; Nationalkommission Justitia et Pax, Bern;
- Aus- und Weiterbildung, z.B. Theologie auf dem 3. Bildungsweg, Luzern; Institut de Formation aux Ministères, Lausanne;
- Medienarbeit in den Bereichen Radio, TV, Presse und Internet, z.B. Centre catholique de Radio et Télévision, Lausanne; Katholischer Mediendienst, Zürich; Centro cattolico per la Radio e la Televisione, Lugano; Katholische Internationale Presseagentur, Freiburg;
- Animation, z.B. Liturgisches Institut, Luzern; Bibelpastorale Arbeitsstelle, Zürich; Centre Romand des Vocations, Lausanne;
- Spezialseelsorge, z.B. Migratio. Kommission der Schweizer Bischofskonferenz für Migration, Luzern;
- Erwachsenenverbände, z.B. Communauté romande de l'apostolat des Laïcs, Lausanne; Schweizerischer Katholischer Frauenbund, Luzern; Sozialinstitut der KAB, Zürich;
- Jugendpastoral, z.B. Fachstelle für kirchliche Kinder- und Jugendarbeit, Zürich; Bundesleitung Blauring und Jungwacht, Luzern; Azione Cattolica Ticinese. Settore Giovani, Lugano;
- Internationale Organisationen, z.B. Pax Romana, Genève; Association catholique de la jeunesse feminine, Genève.