16/2002

INHALT

Dokumentation

Römisch-katholische Zentralkonferenz

 

Letzter "weisser Fleck" auf der Landkarte der RKZ beseitigt

Mit dem Beitritt der Römisch-Katholischen Kantonalkirche Schwyz zur Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) wurde der letzte «weisse Fleck» auf der Landkarte zum Verschwinden gebracht: Sämtliche öffentlich-rechtlichen kantonalkirchlichen Organisationen sind nun vertreten.

Beitritt der Kantonalkirche Schwyz

Die Aufnahme von Schwyz erfolgte anlässlich der Versammlung vom 22./23. März 2002 unter dem Vorbehalt, dass eine hängige Beschwerde von der kantonalkirchlichen Rekurskommission keinen Erfolg hat. Diese Stimmrechtsbeschwerde bezieht sich auf den mit 73:32 gefassten Beitrittsbeschluss des Kantonskirchenrates, dem lange und kontroverse Diskussionen vorausgegangen waren.
Der Beitritt des Kantons Schwyz ist Ausdruck des Willens einer klaren Mehrheit des kantonalen Kirchenparlaments und des Kantonskirchenrates, diese Arbeit mitzutragen, verbunden mit einer Absichtserklärung, sich künftig auch solidarisch an der Finanzierung der pastoralen Aufgaben auf überkantonaler und überdiözesaner Ebene zu beteiligen. Die RKZ-Delegierten nahmen den Kanton Schwyz einstimmig auf.

Studie zur Konkordatspolitik

Unter den weiteren Geschäften der Versammlung muss die Erteilung eines Studienauftrages zum Thema «Konkordatspolitik» besonders erwähnt werden. Im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bistumsartikels hatte die RKZ in Übereinstimmung mit der Schweizer Bischofskonferenz eine «aktive Konkordatspolitik» gefordert. Damit soll bei der Errichtung von Bistümern und bei der Änderung von Bistumsgrenzen die einvernehmliche Kooperation von Kirche und Staat sichergestellt werden. Auch Fragen der Bischofsbestellung und der Anerkennung partikulärer Rechte, zum Beispiel bei Pfarrwahlen, sollen auf dem Weg von Konkordaten und Vereinbarungen geregelt werden.
Im Hinblick auf eine Umsetzung dieses Beschlusses wurde festgestellt, dass es zum Thema keine neuere wissenschaftliche Studie gibt. Deshalb wurde der in diesem Gebiet ausgewiesene Jurist und ehemalige Präsident der RKZ, Dr. Urs J. Cavelti (Gossau [SG]) mit der Untersuchung der Problematik beauftragt. Angestrebt wird eine Publikation, die nicht nur in Fachkreisen, sondern auch von weiteren Interessierten gelesen und diskutiert werden kann. Mit der Erarbeitung dieser Studie ist gegenwärtig kein konkretes Ziel verknüpft. Aber es sollen die Grundlagen geschaffen werden, um zu klären, wie eine völkerrechtliche Regelung des Verhältnisses zwischen Bund, Kantonen und dem Heiligen Stuhl vor dem Hintergrund der Situation der Kirchen und Religionsgemeinschaften in unserer Gesellschaft ausgestaltet werden kann. Eine der wichtigen Fragen in diesem Zusammenhang wird sein, wie sich allfällige Konkordate zu gesetzlichen Regelungen im Bereich des Religions- und Staatskirchenrechtes verhalten.

Korporative Religionsfreiheit als Menschenrecht

Von Axel Müller-Elschner, Rechtsreferent am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, liess sich die Konferenz über die «korporative Religionsfreiheit im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention» orientieren. Der Frage nach der Bedeutung der Religionsfreiheit für religiöse Gemeinschaften (und nicht nur für Individuen) kommt in einer religiös zunehmend pluralistischen Gesellschaft eine wachsende Bedeutung zu. Sie ist auch im Blick auf einen allfälligen Religionsartikel in der Bundesverfassung zu bedenken, müsste ein solcher doch der von der Schweiz anerkannten Europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen.
Anhand konkreter Urteile aus den letzten Jahren zeigte der Referent auf, dass der Staat einerseits weltanschaulich neutral bleiben muss, anderseits aber dafür zu sorgen hat, dass die Religionsfreiheit tatsächlich ausgeübt werden kann. Der Europäische Gerichtshof anerkennt, «dass es sich in einer demokratischen Gesellschaft, wo mehrere Religionen koexistieren, als notwenig erweisen kann, die Ausübung der Religionsfreiheit zu beschränken, um die Interessen der verschiedenen religiösen Gruppen zum Ausgleich zu bringen und so die Achtung der Weltanschauung jedes Einzelnen zu gewährleisten. Jedoch habe der Staat in Ausübung seiner Regelbefugnis neutral und unparteiisch zu bleiben. Seine Rolle sei es nicht, den Ursprung von interreligiösen Konflikten durch Abschaffung des religiösen und weltanschaulichen Pluralismus zu beheben. Vielmehr habe er darauf hinzuwirken, dass die verschieden religiösen Gruppen sich tolerieren.» Die Staaten können durchaus Gruppen oder Vereine daraufhin überprüfen, ob sie unter dem Deckmantel der Religion für das Gemeinwesen schädliche Ziele verfolgen. Der Staat hat für den religiösen Frieden zu sorgen und kann in diesem Zusammenhang die Ausübung der Religionsfreiheit entsprechend beschränken. Er darf keine Gruppe oder Kirche bevorzugen. Insbesondere darf er nicht die Anerkennung einer religiösen Gemeinschaft von der Zustimmung einer anderen abhängig machen. Der Staat darf auch nicht Druck ausüben dahingehend, dass sich konkurrierende religiöse Gruppen unter einer einheitlichen Führung vereinen.
Am Ende seines Beitrages wies A. Müller-Elschner auf offene Fragen hin, die auch in der Schweiz noch geklärt werden müssen. So ist unter dem Stichwort der «Gleichbehandlung» aller Religionsgemeinschaften durch den Staat die Frage der Anerkennungs-Kriterien zu diskutieren. Wie weit soll und darf der Staat zum Beispiel Vorgaben machen bezüglich Organisation, Mindestzahl an Mitgliedern, Verbindlichkeit von Regeln innerhalb der Gemeinschaft, Staatstreue und demokratischer Kontrolle über den Einsatz von finanziellen Mitteln (aus Kirchensteuern). Im Blick auf aktuelle Gesetzgebungsprojekte in verschiedenen Kantonen und bei der vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund lancierten Diskussion über einen Religionsartikel verdienen die Europäische Menschenrechtskonvention und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mehr Beachtung, als ihnen in der öffentlichen Diskussion bisher zuteil wurde.

Katholische Kirche im Kanton Tessin

Die europäische Perspektive wurde ergänzt durch einen Einblick in die Situation der Kirche im Kanton Tessin. Don Patrizio Foletti, Vertreter des Südschweizer Kantons in der RKZ, informierte über die geschichtliche Entwicklung der Beziehungen zwischen Kirche und Staat im Tessin sowie über das aktuelle Projekt eines neuen Gesetzes über die katholische Kirche. Dabei machte er auch auf die sehr unterschiedlichen Situationen hinsichtlich der Kirchenfinanzierung aufmerksam: 166 Pfarreien erhalten regelmässige Beiträge der politischen Gemeinde, 39 erheben eine Kirchensteuer, 20 haben keinerlei öffentliche Finanzierung, 13 erhalten einen freiwilligen Beitrag der politischen Gemeinde und 8 erheben einen freiwilligen Beitrag der Kirchenmitglieder. In einer solchen Situation ist die im neuen Kirchengesetz vorgesehene öffentliche Anerkennung nicht nur der Gemeinden, sondern auch des Bistums und anderer kirchlicher Einrichtungen (z.B. des Priesterseminars) ein erster wichtiger Schritt zu einer Stärkung der Kirche und ihrer pastoralen Aktivitäten auf kantonaler bzw. diözesaner Ebene. Dass diesbezüglich die Ausgangslage im Kanton Tessin eine ganz andere ist als in anderen Teilen der Schweiz, hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass dieses Gebiet erst seit 1971 eine eigenständige Diözese bildet, während die Pfarreien bis 1859 zu den Bistümern von Como und Milano gehörten, was die Situation der Kirche in der Zeit des Kulturkampfes zusätzlich erschwert hatte.
Diese Informationen wurden ergänzt durch einen Besuch der vor zehn Jahren gegründeten Theologischen Fakultät und Universität Lugano. Deren Rektor, Prof. Dr. Libero Gerosa, stellte das Programm und die Organisation der Fakultät vor, die mit 160 Studierenden aus aller Welt nicht nur eine lokale, sondern auch eine internationale Ausstrahlung hat. Dabei rief er zwei grosse Anliegen des Gründers, Mgr. Eugenio Corecco, in Erinnerung: die Kirche und das Christentum wieder stärker mit der Kultur ins Gespräch zu bringen und eine Brücke zwischen der italienischen und der deutschen Ausprägung der katholischen Theologie zu bauen. Seine Assistentin, Frau Elke Freitag, führte durch das neue, von privaten Gönnern finanzierte Gebäude der Fakultät, deren Betriebskosten durch das Zusammenspiel von Kirche, Staat und privaten Beiträgen von Stiftungen sichergestellt werden.

In seinem Grusswort knüpfte Bischofsvikar Ernesto Storelli, der die Versammlung im Namen des Bischofs willkommen hiess, an die jüngsten Ereignisse auf der Nord-Süd-Achse an. Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass die Gotthard-Röhre offen bleibt, nicht zuletzt um den innerkirchlichen Austausch zwischen dem Tessin und den übrigen Teilen der Schweiz sicherzustellen.

Daniel Kosch
Generalsekretär


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002