49/2002 | |
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Die Frage der Kultur im christlichen Leben ist von hervorragender Bedeutung,
ja heute kann Glaubensvermittlung in unserer stark säkularisierten
Gesellschaft wohl weniger über den Katechismus als über eine gute
individuelle Kultur christlicher Lebensführung und eine gute Kultur
christlichen Gemeinschaftslebens geschehen. Dazu spielen auch Rechtsfragen,
die im Verhältnis zwischen Kirche und Staat, aber auch innerkirchlich
von grosser Bedeutung sind, eine wichtige Rolle.
Alt Regierungsrat Walter Gut, bereits durch mehrere juristische und für
das kirchliche Leben allgemein relevante Veröffentlichungen hervorgetreten,
greift in seiner neuesten Veröffentlichung mit «Fragen zur Rechtskultur
in der katholischen Kirche»<1> aus
aktuellem, zum Teil bedrängendem Anlass solche Fragen auf und bietet
einerseits dazu grundsätzliche Überlegungen, wirft aber auch für
die Kirche in der Schweiz und für den Heiligen Stuhl bedenkenswerte
Fragen auf.
Im ersten Aufsatz «Hürdenreicher Weg zur Aufhebung des Bistumsartikels.
Eine religionsrechtliche und politische Betrachtung» (S. 954)
greift Gut ein Thema auf, dem er bereits 1997 eine Veröffentlichung
gewidmet hat.<2> Der Aufsatz äussert
sich einerseits grundsätzlich zur Problematik des Bistumsartikels,
der auf breitester Ebene als überholt angesehen wird, arbeitet andererseits
auch die Rechtsgeschichte des Bistumsartikels auf und bietet einen Einblick
in die politischen und kirchlichen Entwicklungsprozesse vor der Abstimmung
über die Aufhebung dieses Verfassungsartikels. Gut wertet die lange
Geschichte des 1874 im Rahmen des Kulturkampfs in die Schweizer Bundesverfassung
aufgenommenen Bistumsartikels als «antike Tragikomödie»
und als europäisches Unikum. Unter Berufung auf Axel Isak zeigt Gut
die grundlegende Bedeutung des Selbstverständnisses der Religionsgemeinschaften
auf, das im Falle des Bistumsartikels im Bereich der katholischen Kirche
lädiert wird. Der aus abstimmungstaktischen Gründen in der neuen
Bundesverfassung nicht weggelassene, sondern gemäss Gut verschärfte
Bistumsartikel (S. 14) wird von Christoph Winzeler als reine Polizeierlaubnis
eingeschätzt, weswegen er ohne Not auch gleich weggelassen werden könne,
sei er doch ausserdem restriktiv und freiheitsmindernd.
Einwände gegen die Aufhebung des Bistumsartikels führte der Schweizerische
Evangelische Kirchenbund (SEK) ins Feld mit der Begründung, der Bistumsartikel
sei für die katholische Kirche nicht diskriminierend. Die Frage sei
im Zusammenhang mit einem allgemeinen Religionsartikel anzugehen, wobei
dem SEK offensichtlich auch die Apostolische Nuntiatur in Bern ein Dorn
im Auge ist. Gut beurteilt die Haltung des SEK dahingehend, dass dessen
«rechtliche Lagebeurteilung nicht tief genug in das Problem eingedrungen
ist» (S. 31).
Zu Differenzen in der Frage des Bistumsartikels kam es anfänglich auch
zwischen der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)
und der Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Während die Schweizer Bischofskonferenz
immer für die Aufhebung plädierte, schätzten Exponenten der
RKZ den Bistumsartikel weder als diskriminierend noch als Ausnahmerecht
ein, dies offensichtlich unter dem Eindruck der «Tragikomödie»
um Wolfgang Haas. Erst kurz vor der Abstimmung sprach sich die RKZ eindeutig
für die Aufhebung des Bistumsartikels aus, hielt aber am Wunsch nach
einem realistischerweise schwierig zu realisierenden Religionsartikel fest.
Walter Gut setzt sich nicht nur in der hier anzuzeigenden Veröffentlichung
kritisch-kämpferisch mit der Haltung der RKZ auseinander, sondern versuchte
durch etliche persönliche Gespräche und regen Briefwechsel, in
der katholischen Kirche eine einheitliche Linie im Sinne der Schweizer Bischöfe
herbeizuführen.
Die Abstimmung über den Bistumsartikel vom 10. Juni 2001 führte
schliesslich mit nicht zu erwartenden 64,2 Prozent Ja-Stimmen zur Aufhebung
des Bistumsartikels in der Schweizer Bundesverfassung, womit sich weitere
Diskussionen über den Bistumsartikel glücklicherweise erübrigen.
Mit einer ekklesiologisch-staatskirchenrechtlichen Analyse (S. 55121)
will Walter Gut, der dieser Thematik unter gleichem Titel bereits in einem
kleineren Artikel in der Festschrift Peter Henrici nachgegangen ist,<3> aufzeigen, dass Strukturen im Umfeld
der Kirche, wenn sie ihr dienen möchten, nur dann dienlich und angemessen
sind, wenn sie mit Inhalt und Gestalt der Kirche bzw. deren Ekklesiologie
im Einklang stehen. Dies ist bei gewissen staatskirchenrechtlichen Gremien
einiger Kantone nach Gut nicht der Fall. Besonders hebt Gut die Luzerner
«Landeskirche» hervor, die sich über ihre auxiliare Funktion
hinaus in das Gebiet der pastoralen Aufgaben bewegt habe und sich in einem
schwer definierbaren und wechselnden Sinn als Kirche verstehe (S. 58).
Auf diesem Hintergrund fragt der Verfasser, ob und inwieweit die so genannten
«Landeskirchen» und «Kantonalkirchen» in ihrer heutigen
Rechtsgestalt und Entwicklungstendenz mit der Ekklesiologie der katholischen
Kirche vereinbar seien. Er ist sich bewusst, dass diese Thematik schwierig
ist und selbst von Insidern in ihrer Bedeutung kaum wahrgenommen wird. Die
Entwicklung des staatskirchenrechtlichen Systems ist nur historisch begreifbar
und wurde meistens einseitig vom Staat aus aufoktroyiert, der vor allem
im 19. Jahrhundert eine zum Teil extrem staatskirchliche Auffassung vertrat.
Bis heute entwickelte sich im «dualen System» von innerkirchlichem
und staatskirchenrechtlichem Bereich in einigen (Kirch-) Gemeinden ein Kirchenverständnis,
das dem protestantischen «Kongregationalismus» nahe kommt. Nach
Walter Gut ergab sich mit der Bildung von kantonalen Körperschaften,
die sich in Anlehnung an die staatskirchliche Entwicklung und Terminologie
in protestantischen Kantonen als «Landeskirchen» und «Kantonalkirchen»
bezeichnen, eine neue Situation. Gut zeichnet Grundzüge dieser historischen
Entwicklung nach und weist auf darin vorhandene Gefahren hin, die sich dahingehend
zusammenfassen lassen, dass es falsch wäre, eine «Landeskirche»
oder «Kantonalkirche» als «Kirche» im eigentlichen
Sinne anzusehen. Er weist auf das Machtgefälle zwischen Bischof und
«Landeskirche» hin, das die Gefahr einer langsamen Aushöhlung
der episkopalen Struktur der Kirche in sich birgt, unterlässt es aber
auch nicht, auf die Nützlichkeit «auxiliarer» staatskirchenrechtlicher
Einrichtungen und auf die Pflicht der Bischöfe, ihre Leitungsfunktion
wahrzunehmen, hinzuweisen. Ein wichtiger Anhang führt Dokumente auf,
die interessante Einblicke in die Bewertung der Luzerner «Landeskirche»
zur Zeit ihrer Entstehung bieten (S. 102116).
Walter Gut hütet sich glücklicherweise, nur Probleme bei den
staatskirchenrechtlichen Gremien anzuzeigen, sondern weist in einem dritten
Aufsatz auf innerkirchliche Defizite hin, die besonders bei der Ernennung
und Amtsführung von Bischof Wolfgang Haas deutlich wurden (S. 123137).
Er deutet dessen Pontifikat als kirchliche Katastrophe, die durch die «etwas
skurril anmutende Lösung» der Schaffung des Erzbistums Vaduz
(S. 128) eigentlich nur fortgeführt werde.
Mit dem Ruf nach einer verbesserten Rechtskultur in der Kirche, dem Wunsch
nach Realitätssinn und pastoraler Hellhörigkeit kirchlicher Amtsträger
und der Transparenz der Verantwortlichkeiten, der Treue zu eigenen Rechtssätzen
und dem Ernstnehmen des Subsidiaritätsprinzips umschreibt der Verfasser
prägnant, was in einer solchen Situation nötig gewesen wäre
und was für eine gedeihliche, dem geistlichen Wohl der Gläubigen
dienende Pastoral nötig ist.
Zwei kleinere Essays über «Von der Bedeutung der Kirche für
den Staat» und über «Kirche im Umbruch. Vom Wandel der
Gesellschaft und von der Glaubenstreue», in der gegenseitige Schuldzuweisungen
nichts taugen, sondern eine gehobene Kultur, Glaubenstreue und Freude am
Glauben weiterhelfen, beschliessen das Buch mit einer geistig-spirituellen
Ausrichtung getragen von der Überzeugung: «Das Christentum
fängt erst an. Es steigt gerade aus den Kinderschuhen. Es beginnt überhaupt
erst. Es hatte noch keine Chance, sich zu entwickeln!» (Diesen überraschenden
Satz hat Kardinal Jean-Marie Lustiger wahrscheinlich an der Augsburger Synode
1990 vorgetragen.)
Der Wert und die Wirkung der vorliegenden Veröffentlichung lässt
sich an einer interessanten Einschätzung des bekannten Münchner
Kirchenrechtsprofessors Heribert Schmitz ablesen. In einer Besprechung im
«Archiv für katholisches Kirchenrecht» (169/2000, 292295)
befürwortet Schmitz prägnant die Anliegen von Walter Gut und nimmt
dessen Ruf nach einer besseren innerkirchlichen Rechtskultur vollumfänglich
auf, ja er fordert aufgrund der Ereignisse in Chur und Vaduz terminologisch
noch schärfer als Gut eine Wiederherstellung der Rechtskultur in der
katholischen Kirche. Ebenso kritisch weist Schmitz auf das Defizit von Rechtskultur
in den Diskussionen um den Bistumsartikel hin und gibt sich erstaunt, dass
der Herausgeber der Buchreihe, Prof. René Pahud de Mortanges, sich
im Vorwort in auffälliger Weise von Walter Gut distanziert.
Der Herausgeber fühlte sich vielleicht dazu gedrängt, weil er
nur kurze Zeit nach der Veröffentlichung des hier angezeigten Buches
von Walter Gut mittels eines Gutachtens mit einer die rechtsstaatlichen
Defizite des Bistumsartikels nicht beachtenden Argumentation suggestiv für
die Beibehaltung des Bistumsartikels plädierte.<4>
Ist eine solche Distanzierung aber überhaupt nötig, weil die Leserschaft
ja von keinem Herausgeber eine Identifikation mit den veröffentlichten
Werken verlangt? Die ausdrückliche und ungewöhnliche Distanzierung
des Herausgebers ist um so bemerkenswerter, weil er Direktor des katholisch
geprägten Instituts für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der
Universität Freiburg i.Ü. ist, das sich schon immer mit spezifisch
katholischen Rechtsfragen auseinander setzte. Sie ist vielleicht darauf
zurückzuführen, dass eine eher traditionell-protestantisch ausgerichtete
Sicht eben doch noch staatskirchliche Konnotationen aufweist, die aus katholischer
Sicht unzulässig erscheinen.
Urban Fink-Wagner, Historiker und promovierter Kirchenhistoriker, ist Mitglied der Redaktionskommission der SKZ.
1 Walter Gut, Fragen zur Rechtskultur in der katholischen Kirche, (Freiburger Veröffentlichungen zum Religionsrecht, Band 9, herausgegeben von René Pahud de Mortanges), Universitätsverlag, Freiburg/Schweiz 2000, 158 S.
2 Walter Gut, Der Staat und die Errichtung von Bistümern. Neuere Erwägungen zu Art. 50 Abs. 4 [alte BV] («Bistumsartikel»), (Freiburger Veröffentlichungen aus dem Gebiet von Kirche und Staat, Band 24), Freiburg/Schweiz 1997.
3 Walter Gut, «Landeskirchen» und «Kantonalkirchen» im Lichte des Zweiten Vatikanischen Konzils, in: Urban Fink/René Zihlmann (Hrsg.), Kirche Kultur Kommunikation. Peter Henrici zum 70. Geburtstag, Zürich 1998, 533553.
4 Christian R. Tappenbeck/René Pahud de Mortanges, Ist der Bistumsartikel völkerrechtswidrig? Manuskriptausgabe 31. August 2000; leicht modifiziert und mit Auslassung einer Äusserung über die Wünschbarkeit einer Polizeinorm für nichtepiskopale Religionsgemeinschaften (6. Teil: Ergebnis und Ausblick) veröffentlicht in: René Pahud de Mortanges (Hrsg.), Das Religionsrecht der neuen Bundesverfassung, (Freiburger Veröffentlichungen zum Religionsrecht, Band 10, herausgegeben von René Pahud de Mortanges), Universitätsverlag, Freiburg/Schweiz 2001, 137174. Im Vorwort zur Druckversion wird dargelegt, dass die Studie zur allfälligen Völkerrechtswidrigkeit des Bistumsartikels keine Stellungnahme für oder gegen den Bistumsartikel darstelle. Der gewählte Zeitpunkt der mit Publizität begleiteten Veröffentlichung der Studie in Manuskriptform im August 2000 im Vorfeld der Abstimmung über den Bistumsartikel führt zur Vermutung, dass mit der Studie doch eine Beibehaltung des Bistumsartikels suggeriert werden sollte.
Elmar Simma, Für wen gehst du? Besinnliches Lesebuch das Jahr hindurch, Otto Müller Verlag, Salzburg 2002, 304 Seiten.
Nach einer chassidischen Erzählung nannte man Männer, die in
den Dienst reicher Leute traten und deren abgelegene Häuser bewachten,
die «Geher». Die Frage nach dem Auftraggeber eines solchen «Gehers»
lautete demnach: «Für wen gehst du?»
Der Pfarrer und Caritasseelsorger aus dem Vorarlberg, Elmar Simma, macht
daraus eine Frage an die heutigen Christen, in einer Zeit, wo Gott abhanden
gekommen ist. Dieses nachdenkliche Wort soll daran erinnern, dass Christ-sein
über Alltagsgewohnheiten und tradierte Rituale hinausführt. Mit
diesen bewegenden Geschichten und eigene Erfahrung verwerteten Gedanken
motiviert Elmar Simma zu einem tätigen Christsein.
Die einzelnen Texte folgen dem Ablauf des Kirchenjahres und nehmen Bezug
auf Sonn- und Feiertage. So bietet dieses Buch auch gediegene Anregungen
für die Verkündigung des Gotteswortes.
Sascha P. Veitl, Alles wird gut. Jahreslesebuch, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 2002, 396 Seiten.
Der Autor des neuen Jahreslesebuches aus dem Herder Verlag, Sascha Veitl
(*1973), ist dem Leserpublikum noch kaum bekannt. Der Fachlehrer an einer
Berufsschule betätigt sich auch als Heilpraktiker in der Psychotherapie.
Dabei ist sein Wirken betont spirituell ausgeprägt. Seine Texte zu
jedem Tag des Jahres fordern eine Spiritualität im Alltag. Sie sollen
anregen, den Lauf des Tages überlegter und ruhiger zu gestalten, «den
Fluss unseres persönlichen Lebens vertrauensvoll fliessen zu lassen...».
Die Texte laden ein, zu wünschen, zu hoffen, zu erwarten und trotzdem
loszulassen und auf die für uns gute Erfüllung zu vertrauen!
Veitl schreibt einprägsame Texte. Man wird einige von ihnen herausschreiben,
auf den Schreibtisch legen und sie nicht mehr so schnell vergessen.
Willi Hoffsümmer, Familiengottesdienste für die Lesejahre AC. Mit Symbolen und Geschichten, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 2002, 261 Seiten.
Willi Hoffsümmer hat bereits in den Jahren 1992, 1993 und 1994 zu den drei Lesejahren «Bausteine für Familiengottesdienste» herausgebracht. Sie sind in der Zwischenzeit in mehreren Auflagen erschienen. Jetzt wendet er sich mit frischen Vorschlägen den Evangelien und teilweise auch den Lesungen zu. Hilfen für die Anschaulichkeit sind Symbole und symbolische Geschichten. Anschauliche Verkündigung ist Willi Hoffsümmer ein Herzensanliegen: Das zeigt sein bisheriges Werk. Das verdeutlicht die Widmung in diesem neuesten Buch: «All denen, die in der Verkündigung mehr Herz und Sinne ansprechen möchten.» Die Geschichten sind knapp skizziert. So erfasst der eilige Leser rasch ihre Aussage. Der schöpferische Fluss des eigenen Bemühens wird so unterstützt wie Stöcke dem Wanderer für sein Vorwärtskommen hilfreich sind. Der unentwegte und erfinderische Pfarrer Willi Hoffsümmer hat uns wieder eine kostbare Anregung geschenkt. Sie erschliesst sich durch ein «Register der verwendeten Symbole, Zeichen und ausgewählten Geschichten».
Alfons Nossol, Brücken bauen. Wege zu einem christlichen Europa von morgen. Mit einem Vorwort von Karl Kardinal Lehmann, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 2002, 240 Seiten.
Alfons Nossol (*1932), der Bischof der polnischen Diözese Opole (Oppeln), hat als Brückenbauer verschüttete Verbindungen wieder erneuert. Im Grenzland Schlesien muss er sich mit drei Kulturen auseinander setzen: der böhmisch-mährischen, der polnischen und der deutschen. Für den deutsch-polnischen Dialog hat der schlesisch-polnische Bischof, der den Titel Erzbischof aufgrund spezieller päpstlicher Auszeichnung ad personam trägt, Pionierarbeit geleistet. Schon Hans Urs von Balthasar hatte auf Alfons Nossols theologische Bedeutung aufmerksam gemacht und 1986 in seinem Johannes Verlag Nossols Buch «Der Mensch braucht Theologie. Ansätze zu einer lebensnahen Glaubensreflexion» herausgegeben. Das Jahr 1989 war die grosse Chance, Brücken zwischen den zwei lange verfeindeten Nationen, den Polen und den Deutschen, zu schlagen. Erzbischof Nossol war damals im von den Kirchen getragenen deutsch-polnischen Dialog der Exponent der Polen und der bevorzugte Gesprächspartner der deutschen Bischöfe, vor allem ihres Präsidenten, Bischof Karl Lehmann von Mainz. Karl Lehmann trägt so etwas wie das Patronat dieses Buches, das eine Sammlung von praxisbezogenen Vorträgen enthält. Im Hintergrund dieser meist in deutscher Sprache gehaltenen Vorträge stehen die Ereignisse von 1989. Aber es ist kein politisches, sondern ein pastorelles Buch, dessen Anliegen die Glaubensverkündigung in einem ganz bestimmten historischen Kontext ist
Angelika Daiker/Anton Seeberger, Geh ein Wort weiter. Ein Trauerbegleiter für 365 Tage, Schwabenverlag, Ostfildern 2002, 400 Seiten.
Zwei Seelsorger der Grossstadt Stuttgart legen hier ein in seiner Art
originelles, in der Praxis entstandenes Buch für die Trauerbegleitung
vor. Anton Seeberger ist Pfarrer von St. Eberhard und zugleich Sozialpädagoge
und Pastoralpsychologe; Dr. theol. Angelika Daiker ist seit 1995 Referentin
für Trauer- und Sterbebegleitung im Stadtdekanat Stuttgart.
Das Buch bietet eine Trauerbegleitung für 365 Tage. Jeder Tag hat vier
Schwerpunkte: das Stichwort, das einem jetzt besonders anspricht (sticht);
die Erfahrung (Überlegung); das Zitat von einem bekannten Schriftsteller/einer
bekannten Schriftstellerin und das Gebet. Das Kalendarium dieser Trauertage
wird nicht der Taschenagenda entsprechen; denn die Grobeinteilung hat folgende
vier Kapitel: 1. die ersten vierzig Tage (nach dem Heimgang), 2. Frühling
und Ostern, 3. durchs Jahr, 4. Winter und Weihnachten. Der Benutzer wird
sich da nochmals sein individuelles Trauerkalendarium zusammenstellen. Und
das kann er wohl ohne weiteres tun; denn das Buch ist in der Fülle
des Materials und in der inhaltlichen Gediegenheit einzigartig. Mit ihren
reichen Erfahrungen in der Begleitung Trauernder gelingt es den beiden Autoren,
behutsam, zurückhaltend, aber auch Mut machend Betroffene anzusprechen
und Vertrauen zu vermitteln, dass es etwas gibt, auf das es sich zuzugehen
lohnt. Der Seelsorger findet hier eine Fundgrube von sehr gediegenem Material
für die Trauerarbeit.