20-21/2002

INHALT

Bücher

Kirchenrecht

 

Libero Gerosa studierte in Freiburg i.Ü. und München Theologie und war seit 1990 Ordinarius für Kirchenrecht in Paderborn. Seit 1. September 2000 wirkt er als Rektor der Theologischen Fakultät in Lugano. In Freiburg war er Schüler von Eugenio Corecco (1931­1995).<1> Bei dem hier zu rezensierenden Buch<2> handelt es sich um ein sehr wichtiges Werk der neueren Kanonistik, das jedoch einem nicht vorinformierten Leser nur schwer verständlich sein dürfte. Ich werde im Folgenden versuchen, den Zugang etwas zu erleichtern.

Rechtstheologie

Im ersten Teil werden die theologischen Grundlagen der Kanonistik dargestellt. Es werden insbesondere die Entwicklungen der theologischen Begründung des Kirchenrechts nachgezeichnet. Entscheidender Ausgangspunkt für die Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist der Ansatz der Münchner Schule von Klaus Mörsdorf (1909­1989). Nach ihm ist die Kanonistik eine theologische Disziplin mit juristischer Methode. Diese Position wurde später von Winfried Aymans präzisiert und vervollständigt. Eugenio Corecco hat zur Vermeidung einer Polarisierung die Formel geprägt: «Die Kanonistik ist eine theologische Disziplin mit theologischer Methode.» Ferner hat er die Definition von Thomas von Aquin, die lex canonica sei eine ordinatio rationis, in Frage gestellt und neu als ordinatio fidei beschrieben. Für die nachkonziliare Zeit gilt der Begriff «communio» als Strukturprinzip der Kirche, woraus sich weitere Konsequenzen für die Grundlagen der Kanonistik ergeben: Neben der «communio fidelium» deutet die «communio ecclesiarum» auf die wechselseitige Immanenz der Universalkirche und der Partikularkirchen hin.

Kanonisationsprozesse und kirchenrechtlicher Schutz der katholischen Einheit

Dass die juristische Bedeutung der Normen des kirchlichen Prozessrechtes nur im Lichte der theologischen Grundlage zutreffend erfasst werden kann, zeigt sich besonders deutlich in den in jüngster Zeit häufig durchgeführten Heiligsprechungen. Der Autor widmet diesen deshalb mit guten Gründen eine eingehende wissenschaftliche Betrachtung. Die Rechtsinstrumente Glaubensbekenntnis und Treueid sind einheitsfördernd, Zensur und Lehrprüfungsverfahren demgegenüber einheitsschützend. Hier gilt, was Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika «Fides et ratio» moniert, dass das derzeitige Verhältnis von Glaube und Vernunft ein sorgfältiges Bemühen um Unterscheidung erfordert.

Auslegung

Auf den dargestellten Grundlagen des Kirchenrechts wird eine neue kanonistische Interpretationslehre entwickelt. In diesem Bereich machte sich beim Schreibenden ein gewisses Unbehagen breit. Er hofft indessen, sich nicht wie die Rezensenten des 1995 erschienenen Lehrbuchs von Libero Gerosa<3> breiter Kritik des Autors auszusetzen. Bei der Hermeneutik, welche die entsprechenden Grundlagen liefern muss, handelt es sich, was Libero Gerosa einräumen muss, um ein sehr schwieriges und vielschichtiges Feld. Die Probleme, die sich bei der Auslegung von Gesetzen ergeben, können jedoch bei staatlichen und kirchlichen Gesetzen nicht so grundlegend verschieden sein, wie dies behauptet wird. Immerhin handelt es sich sowohl beim Codex Iuris Canonici von 1983 und dem Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium von 1990 schon aufgrund ihres Titels um eigentliche Gesetze, die als solche schon aufgrund des Erfordernisses der Rechtssicherheit den Anspruch auf eine gewisse Vollständigkeit erheben müssen. Selbstverständlich fallen daneben weitere Rechtsquellen, darunter auch die Konzilstexte, in Betracht. Nur darf Auslegung nur dort stattfinden, wo die entsprechende Codexstelle lückenhaft oder mehrdeutig, somit auslegungsbedürftig ist; ist nämlich der Wortlaut eindeutig ­ was ja Ziel der Gesetzgebung hätte sein sollen ­, gibt es für Auslegung keinen Platz. Ferner muss jeweils geprüft werde, ob der Codex nicht eine bewusste Abweichung von der durch das Konzil begründeten Rechtsauffassung enthält, die dann als lex posterior Vorrang hätte. Allerdings ist zuzugeben, dass beide Positionen, diejenige von Pietro Gasparri: «Quod non est in Codice, non est in mundo» und die von Libero Gerosa übernommene: «Canonista sine theologo, nihil», sich als zu extrem erweisen. Theologische Interpretation und die vom Autor so bezeichnete Mehrstufigkeit des Rechts ermöglichen zwar unter bestimmten Umständen bei der Rechtsanwendung Abweichungen vom festgeschriebenen Recht, etwa unter dem Gesichtspunkt der «aequitas canonica» und weiterer ähnlicher Kategorien. Nur ist bei solchen Abweichungen grosse Zurückhaltung zu üben, sonst würden die genannten Kategorien ihre Funktion als «Sicherheitsventile» verlieren. Diese Bedenken mindern jedoch die hohe Qualität der ganzen Arbeit von Libero Gerosa keineswegs. Mit grosser Sorgfalt und Vollständigkeit (insbesondere bei der Dokumentation) setzt er sich mit den verschiedenen Elementen der Auslegung auseinander. Die Scheu, als Positivist verschrien zu werden, dürfte ihn zu seiner leicht einseitigen Optik verleitet haben: Die juristisch-logische Denkweise wird stark unterbewertet. Die theologischen Grundlagen des Kirchenrechts einerseits und die Auslegungstechnik anderseits sind zudem kaum so eng miteinander verbunden, wie das der Aufbau der Abhandlung vermuten lässt.

Perspektiven für die rechtliche Gestaltung des Leitungsdienstes in der Kirche der Zukunft

Dieser kurze zweite Teil der Arbeit steht scheinbar neben Titel und Systematik der ganzen Arbeit. Bei näherem Zusehen stehen jedoch die angesprochene Synodalität und Mitverantwortung im kirchlichen Dienst auf der Linie der eingangs beschriebenen theologischen Grundlagen.
Der Bischof von Basel, Kurt Koch, würdigt in einem Nachwort das grosse Verdienst des Autors, ein neues Kapitel in der notwendigen Verständigung zwischen Dogmatik und Kanonistik aufgeschlagen zu haben.

Urs Reber


Anmerkungen

1 Vgl. SKZ 2000, S. 565f. mit Hinweisen auf seine bisherige wissenschaftliche Tätigkeit.

2 Libero Gerosa, Gesetzesauslegung im Kirchenrecht (Umschlagtitel: Grundlagen und Paradigmen der Gesetzesauslegung in der Kirche). Anregungen und Zukunftsperspektiven für die katholische Kanonistik, (Kirchenrechtliche Bibliothek, Band 2), Lit Verlag, Münster i. W. 1999, 240 S.

3 Bibliographische Angaben in SKZ 2000, S. 566.


Rituale für die Seele

 

Pierre Stutz, 50 Rituale für die Seele, hrsg. von Andreas Baumeister, (Herder Spektrum), Freiburg i.Br. 2001, 190 S.

Eine hellblau schimmernde Taube und der Titel versprechen etwas Wohltuendes: «50 Rituale für die Seele».
Rituale, Gedichte und Gebete von Pierre Stutz aus verschiedenen seiner bisherigen Publikationen wurden in diesem ansprechenden Band in der Reihe Herder Spektrum gesammelt, in zehn Themenbereichen geordnet und durch den Autor mit Einführungen und neuen Texten ergänzt. «Es ist das, was einen Tag vom anderen unterscheidet, eine Stunde von den andern Stunden», zitiert Pierre Stutz den Fuchs aus dem Buch «Der kleine Prinz» von Antoine de Saint-Exupéry als Antwort auf die Frage, was ein Ritual sei (10). Die einfachen spirituellen Alltagsübungen sind daher als Hilfe gedacht, «im Alltäglichen das Wunderbare zu entdecken ­ und ... nicht länger fremdbestimmt zu leben, gelebt zu werden, sondern mehr aus der eigenen Mitte heraus zu leben» (10).
Wer sich darauf einlässt, findet Anregungen für alle Sinne wie für verschiedene Tageszeiten, für Momente der Stille wie für einen entschiedenen Einsatz für eine gerechtere und friedvollere Welt (vgl. 11).
Dass der Autor tief von den Erfahrungen und Schilderungen der Mystikerinnen und Mystiker geprägt ist, scheint immer wieder durch. Seine «Anleitungen» sind im besten Sinn des Wortes als Lebenshilfe zu verstehen, auch für Situationen der Krise, die er aus persönlicher Erfahrung kennt (vgl. 127­129). «Seine Spiritualität möchte zu mehr Lebendigkeit im ganz konkreten Alltag führen», schreibt Andreas Baumeister, der Herausgeber des Bändchens, im Nachwort (180).
Es ist wohl zu empfehlen, die einzelnen Anregungen für sich zu vertiefen und nicht das Ganze auf einmal zu erproben. Sonst ginge es einem leicht wie nach dem Genuss von zu viel Zuckergebäck. Nachahmenswert ist die Idee der Frauen-Liturgiegruppe in Luzern (St. Michael), die das Buch als Grundlage für eine neue Gottesdienstreihe gewählt hat.

Franziska Loretan-Saladin


Religiosität heute

 

Paul M. Zulehner/Isa Hager/Regina Polak, Kehrt die Religion wieder? Religion im Leben der Menschen 1970­2000, Schwabenverlag, Ostfildern 2001, 344 Seiten.

Komplex und voller Widersprüche manifestiert sich die religiöse Befindlichkeit der Menschen. Umbrüche und Wandlungen der Gegenwart gehen auch an der Religion des modernen Menschen nicht spurlos vorbei. Heute erfahren wir ein weites Feld von Weltanschauungen: Humanisten, zum Atheismus Neigende, «Religionskomponisten», aber auch traditionelle Christen sind auf der Suche nach religiöser Orientierung. Verschwunden ist aber die Religion keineswegs, aber ihr Erscheinungsbild hat sich gewandelt, es ist differenzierter geworden. Traditionell christlich eingestellte Menschen sind heute in der Minderheit; dafür findet man in allen Weltanschauungen, mehr oder weniger ausgeprägt, christliche Spurenelemente. Das Ende des Christentums und der Kirche ist noch nicht angebrochen. Seit vielen Jahren erforscht Paul M. Zulehner die Lage der Religion in Österreich. In diesem Band sind nun zum ersten Mal auch die Protestanten einbezogen.
Viele Fragen finden in dieser Untersuchung eine Antwort, zum Beispiel: Was bedeutet es, wenn sich Menschen religiös gleichgültig oder nichtreligiös verstehen? Wie sehen die «religiösen» Erfahrungen in ihrem Leben aus, wann finden sie statt? Welches Verhältnis gehen die Menschen zu den verfassten christlichen Kirchen ein? Ausgangspunkt sind empirische Daten aus der Langzeitstudie «Religion im Leben der Österreicher/Österreicherinnen», die auch auf andere moderne westliche Kulturen zutreffen. Sie werden in diesem ersten Band unter dem Titel «Wahrnehmen» dokumentiert. Der zweite Band widmet sich den Folgerungen für das Leben der Einzelnen, für die Kirche, für die staatliche Religionspolitik. Er trägt den Untertitel «Handeln».

Leo Ettlin


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002