37/2002 | |
INHALT | |
Bildung |
Mit dem Gesuch einer Genfer Forschergruppe an den Nationalfonds zur Unterstützung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen im Herbst 2001 ist die Embryonenforschung auch für die Schweiz zum Thema geworden. Der Bundesrat hat im Mai 2002 ein Embryonenforschungsgesetz in die Vernehmlassung gegeben, das gegenwärtig intensiv diskutiert wird. Gleiches gilt für die laufende Revision des Patentgesetzes, wo die Patentierbarkeit von menschlichen Genen zur Debatte steht. Es stellen sich nicht nur rechtliche, sondern primär auch ethische Fragen. Diesen möchte das Institut für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Universität Freiburg im Rahmen eines öffentlichen Symposiums am 24. Oktober 2002 in Freiburg nachgehen. Die interdisziplinäre Veranstaltung findet statt zu Ehren von Bundesrichter Dr. iur. Giusep Nay, der dieses Jahr seinen sechzigsten Geburtstag feiert. Sie will Grundinformationen zu dieser für Nichtfachleute abstrakten Materie liefern und wichtige Einzelfragen vertiefen. Der Mediziner Günter Rager wird den Stand der medizinischen Forschung darstellen; der Ethiker Dietmar Mieth wird sich mit der Frage nach der Patentierung embryonaler Stammzellen befassen. Im dritten Referat des Juristen Kurt Seelmann wird thematisiert, ob Embryonen ein Anspruch auf Menschenwürde zukommt; der Jurist Rainer Schweizer wird sodann erörtern, was das Recht im Bereich der Biotechnologie regeln kann und soll. Eine Podiumsdiskussion mit weiteren Experten wird die Veranstaltung abrunden. Die Teilnahme am Symposium ist kostenlos. Das Detailprogramm und die Anmeldungsunterlagen sind erhältlich beim Institut für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht, Universität Miséricorde, Av. de l'Europe 20, 1700 Freiburg (Telefon 0263008023, E-Mail erwin.tanner@unifr.ch). Das Programm kann auch im Internet eingesehen werden unter http://www.unifr.ch/kirchenrecht/de/tag_frame.htm. Zudem ist dort auch die Anmeldung Online möglich.