20-21/2002 | |
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Berichte |
Römischer Zentralismus: Entstehung Erfolg Gefahren».
Anders als der Titel erwarten liesse, hat die Theologische Fakultät
der Universität Luzern als Referenten der diesjährigen Thomas-Akademie
keinen Kirchenrechtler und keine Kirchenhistorikerin eingeladen, sondern
einen Soziologen. Prof. Franz-Xaver Kaufmann, emeritierter Ordinarius für
Soziologie an der Universität Bielefeld, machte denn auch bereits in
seiner Einleitung deutlich, dass von ihm kein Weihrauch zu erwarten sei,
«nicht einmal Ermunterung oder Mitleid, sondern bestenfalls kühl-sachliche
Aufklärung über Sachverhalte, die solche Sachlichkeit schwer zu
vertragen scheinen».
Kaufmann definierte den Begriff römischer Zentralismus als «eine
weitgehende Konzentration alltäglicher und grundsätzlicher kirchlicher
Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Römischen Kurie»; er wollte
den Begriff also in einem institutionell-organisatorischen Sinn verstanden
haben, nicht als kirchenpolitisches Schlagwort. Voraussetzung (und zugleich
Grenze) dieser kirchlichen Machtkonzentration in der Römischen Kurie
ist die Dominanz des Bischofs von Rom über alle anderen Bischofssitze,
welche seit dem 5. Jahrhundert unter Berufung auf Petrus als ersten Bischof
von Rom und dessen besondere jesuanische Berufung immer stärker erhoben
wurde gelegentlich auch unter Zuhilfenahme verfälschter oder
gefälschter Dokumente.
In einem ersten Kapitel rief Kaufmann in Grundzügen die geschichtliche Entwicklung der päpstlichen Machtstellung in Erinnerung: Ein paar Blitzlichter müssen hier genügen:
Die angedeutete geschichtliche Entwicklung führte zu der starken
Konzentration von Entscheidungsbefugnissen beim Apostolischen Stuhl, für
welche die katholische Kirche heute bekannt ist. Dieser Zentralismus kann
gemäss Kaufmann einige Erfolge ausweisen: Er hat die Einheit und Einheitlichkeit
der kirchlichen Verhältnisse und des Glaubens aufrechterhalten und
dadurch zur Identität und zum Zusammenhalt der katholischen Kirche
wesentlich beigetragen. Die standardisierte Einheitlichkeit (z.B. Ritus,
Katechismus, Organisationsstruktur) erwies sich gerade im Zusammenhang mit
der weltweiten Mission als ungeheuren Vorteil. Gegenüber den Omnipotenzansprüchen
der modernen Nationalstaaten konnte sich die katholische Kirche einigermassen
behaupten, da sie sich als transnationale Bewegung mit einem starken Zentrum
gegen nationalistische Vereinnahmungen besser wehren konnte als evangelische
Landeskirchentümer oder nationale Bischofskonferenzen. Und schliesslich
hat sich der hohe Zentralisierungsgrad kirchlicher Entscheidungen vor allem
in Situationen kirchlicher Verfolgungen bewährt (nationalsozialistisches
Deutschland, kommunistischer Ostblock, China u.a.), ist es den staatlichen
Regimes doch nirgends (vielleicht mit Ausnahme Chinas) gelungen, willfährigen
kirchlichen Gegenhierarchien Legitimität zu verschaffen; zudem erschwerte
die weltweite Vernetzung der katholischen Kirche die Geheimhaltung der Verfolgungen.
Kaufmann zog daraus die Schlussfolgerung, dass «die organisatorische
Zentralisierung der katholischen Kirche in weltgeschichtlicher Perspektive
als eine durchaus erfolgreiche Anpassungsstrategie an die Modernisierung
der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen ist.
... Die römische Kirche hat als einzige bereits im 19. Jahrhundert
den Status eines ÐGlobal Playersð erreicht, um den sich heute Grossunternehmen
und Staaten immer noch bemühen.» Im Verhältnis zur Grösse
der katholischen Kirche mit über einer Milliarde Katholiken/Katholikinnen
kann man von der Leistungsfähigkeit der Römischen Kurie beeindruckt
sein, weist sie doch mit heute 1740 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen<1> nur etwa die Grösse des Verwaltungsstabes
einer deutschen Grossstadt auf.
In einem dritten Teil kam Kaufmann auf die Gefahren des römischen
Zentralismus zu sprechen, die sich in der modernen Zeit deutlich abzeichnen.
Dabei bemängelte er nicht die Bürokratie der Kurie, da diese die
Grundlage aller komplexen modernen Sozialverhältnisse ist. Die Bürokratie
zeichnet sich gemäss dem Soziologen Max Weber durch die Regelgebundenheit
des Handelns, die Schriftlichkeit und damit Nachprüfbarkeit aller Vorgänge,
eine klare Zuständigkeitsordnung sowie eine hierarchische Organisationsstruktur
aus. Kaufmann ergänzt diese Aufzählung mit dem Hinweis, dass sich
Bürokratien neben dieser formalen Operationsweisen auch informeller
Koordinationsformen bedienen, welche sich der gewünschten Kontrollierbarkeit
entziehen. Gerade deshalb sind externe Kontrollen wichtig, um Rechtsmässigkeit,
Zweckmässigkeit und Wirksamkeit einzufordern.
Hier beginnen aber gemäss Kaufmann die Schwierigkeiten der römischen
Kurie. Zwar besitzt jede der neun Kongregationen und elf Räte (in etwa
mit Ministerien/Departementen vergleichbar) als Leitungsorgan ein Kollegium
von Kardinälen und Bischöfen aus aller Welt<2>,
aber die Einflussmöglichkeit der nichtrömischen Mitglieder ist
aus mehreren Gründen eher bescheiden (z.B. nur sporadische Teilnahme
an den Versammlungen, kein Insiderwissen, grosse Ämterkumulation der
Kurienkardinäle, Macht der vorbereitenden Büros, die Kollegialorgane
sind mit ihrer Grösse von 21 bis 67 Mitgliedern zu wenig handlungsfähig).
Trotz der Öffnung der leitenden Kollegialorgane für ausserrömische
Mitglieder arbeitet die Kurie nach wie vor stark aus einer Binnenperspektive,
orientiert sich stärker an den internen, als an den externen Verhältnissen;
die Aussenwelt erscheint indessen diffus, unbeherrschbar und daher grundsätzlich
als Störfaktor. Die Informationen über sie bezieht die Kurie vornehmlich
über die ihr unterstehenden Nuntiaturen. Die Diözesanbischöfe
und Bischofskonferenzen haben dagegen nur einen peripheren Status; sie erfahren
ihr Verhältnis zu den Büros der römischen Kurie zudem häufig
als dasjenige von Bittstellern.
Nach Aussage des Soziologen Kaufmann tendieren auch weltliche Ministerialorganisationen
zu dieser Binnenorientierung, doch sind in der säkularen Staatsentwicklung
vielfältige Methoden und Instanzen geschaffen worden, um die Verwaltung
zu kontrollieren: Parlamentarische Verwaltungskontrolle, Verwaltungsgerichtsbarkeit,
Rechnungshöfe, Ombudsleute, Audits und Evaluationen, und nicht zuletzt
die Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Diese Vielfalt von untereinander
kaum systematisch koordinierten Kontrollen stellen in ihrer Gesamtheit eine
Art Resonanzraum für Verwaltungsfehler dar, wodurch der öffentliche
Sektor in entwickelten Staaten einigermassen zufriedenstellend funktioniert.
«Was nun die römische Kurie betrifft, so scheint man dies alles
für überflüssig zu halten, denn es gibt praktisch keine externen
Verwaltungskontrollen, und die offiziell wie auch informell eingeforderte
Geheimhaltung aller wichtigen Vorgänge lässt auch eine Mobilisierung
von Öffentlichkeit nur als oppositionelle, um nicht zu sagen revolutionäre
Handlung zu.» Wenn sich die Hilfsorgane des Papstes unter Berufung
auf dessen Autorität gegen jede Aussenkontrolle immunisieren, so ist
dies der Rechtsmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit ihre
Handelns abträglich. Es gehört ja vielmehr gerade zu den Aufgaben
der Verwaltung, sich stören zu lassen, legitimiert sich ihre Existenz
doch allein durch ihre Leistung für die «störende Aussenwelt».
Der sprichwörtliche römische Zentralismus, also die autokratisch-bürokratische
Dimension der römischen Kurie wird heute zunehmend als Ärgernis
empfunden und stellt so eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit der
Kirche und den von ihr verkündeten Glauben schlechthin dar.
Ohne Patentrezepte angeben zu wollen, plädierte Kaufmann abschliessend
dafür, das bewährte und von der Kirche anerkannte und für
den weltlichen Bereich propagierte Subsidiaritätsprinzip stärker
zu beachten. Es dreht die Beweislast um, indem die höhere Instanz zu
begründen hat, weshalb sie in die Kompetenzen der niedrigeren Instanzen
eingreift, nicht die niedrigere hat die Berechtigung ihrer Wünsche
zu begründen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Stellung der
Bischofskonferenzen aufzuwerten, die als Mittelinstanzen in der Regel effektiver
und sachgerechter entscheiden könnten.
Urs Brosi ist wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.
1 Vgl. Thomas J. Reese, Im Innern des Vatikan. Politik und Organisation der katholischen Kirche, Frankfurt a.M. 1998, S. 152.
2 Vgl. Apostolische Konstitution über die Römische Kurie vom 28. Juni 1988 («Pastor Bonus»), Art. 11 (auf Deutsch veröffentlicht in: Codex des kanonischen Rechtes. Lateinisch-deutsche Ausgabe, 5. Auflage [!], Kevelaer 2001, S. 771833).