20-21/2002

INHALT

Berichte

Römischer Zentralismus

von Urs Brosi

 

Römischer Zentralismus: Entstehung ­ Erfolg ­ Gefahren». Anders als der Titel erwarten liesse, hat die Theologische Fakultät der Universität Luzern als Referenten der diesjährigen Thomas-Akademie keinen Kirchenrechtler und keine Kirchenhistorikerin eingeladen, sondern einen Soziologen. Prof. Franz-Xaver Kaufmann, emeritierter Ordinarius für Soziologie an der Universität Bielefeld, machte denn auch bereits in seiner Einleitung deutlich, dass von ihm kein Weihrauch zu erwarten sei, «nicht einmal Ermunterung oder Mitleid, sondern bestenfalls kühl-sachliche Aufklärung über Sachverhalte, die solche Sachlichkeit schwer zu vertragen scheinen».
Kaufmann definierte den Begriff römischer Zentralismus als «eine weitgehende Konzentration alltäglicher und grundsätzlicher kirchlicher Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Römischen Kurie»; er wollte den Begriff also in einem institutionell-organisatorischen Sinn verstanden haben, nicht als kirchenpolitisches Schlagwort. Voraussetzung (und zugleich Grenze) dieser kirchlichen Machtkonzentration in der Römischen Kurie ist die Dominanz des Bischofs von Rom über alle anderen Bischofssitze, welche seit dem 5. Jahrhundert unter Berufung auf Petrus als ersten Bischof von Rom und dessen besondere jesuanische Berufung immer stärker erhoben wurde ­ gelegentlich auch unter Zuhilfenahme verfälschter oder gefälschter Dokumente.

Entstehung

In einem ersten Kapitel rief Kaufmann in Grundzügen die geschichtliche Entwicklung der päpstlichen Machtstellung in Erinnerung: Ein paar Blitzlichter müssen hier genügen:

Erfolg

Die angedeutete geschichtliche Entwicklung führte zu der starken Konzentration von Entscheidungsbefugnissen beim Apostolischen Stuhl, für welche die katholische Kirche heute bekannt ist. Dieser Zentralismus kann gemäss Kaufmann einige Erfolge ausweisen: Er hat die Einheit und Einheitlichkeit der kirchlichen Verhältnisse und des Glaubens aufrechterhalten und dadurch zur Identität und zum Zusammenhalt der katholischen Kirche wesentlich beigetragen. Die standardisierte Einheitlichkeit (z.B. Ritus, Katechismus, Organisationsstruktur) erwies sich gerade im Zusammenhang mit der weltweiten Mission als ungeheuren Vorteil. Gegenüber den Omnipotenzansprüchen der modernen Nationalstaaten konnte sich die katholische Kirche einigermassen behaupten, da sie sich als transnationale Bewegung mit einem starken Zentrum gegen nationalistische Vereinnahmungen besser wehren konnte als evangelische Landeskirchentümer oder nationale Bischofskonferenzen. Und schliesslich hat sich der hohe Zentralisierungsgrad kirchlicher Entscheidungen vor allem in Situationen kirchlicher Verfolgungen bewährt (nationalsozialistisches Deutschland, kommunistischer Ostblock, China u.a.), ist es den staatlichen Regimes doch nirgends (vielleicht mit Ausnahme Chinas) gelungen, willfährigen kirchlichen Gegenhierarchien Legitimität zu verschaffen; zudem erschwerte die weltweite Vernetzung der katholischen Kirche die Geheimhaltung der Verfolgungen.
Kaufmann zog daraus die Schlussfolgerung, dass «die organisatorische Zentralisierung der katholischen Kirche in weltgeschichtlicher Perspektive als eine durchaus erfolgreiche Anpassungsstrategie an die Modernisierung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen ist. ... Die römische Kirche hat als einzige bereits im 19. Jahrhundert den Status eines ÐGlobal Playersð erreicht, um den sich heute Grossunternehmen und Staaten immer noch bemühen.» Im Verhältnis zur Grösse der katholischen Kirche mit über einer Milliarde Katholiken/Katholikinnen kann man von der Leistungsfähigkeit der Römischen Kurie beeindruckt sein, weist sie doch mit heute 1740 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen<1> nur etwa die Grösse des Verwaltungsstabes einer deutschen Grossstadt auf.

Gefahren

In einem dritten Teil kam Kaufmann auf die Gefahren des römischen Zentralismus zu sprechen, die sich in der modernen Zeit deutlich abzeichnen. Dabei bemängelte er nicht die Bürokratie der Kurie, da diese die Grundlage aller komplexen modernen Sozialverhältnisse ist. Die Bürokratie zeichnet sich gemäss dem Soziologen Max Weber durch die Regelgebundenheit des Handelns, die Schriftlichkeit und damit Nachprüfbarkeit aller Vorgänge, eine klare Zuständigkeitsordnung sowie eine hierarchische Organisationsstruktur aus. Kaufmann ergänzt diese Aufzählung mit dem Hinweis, dass sich Bürokratien neben dieser formalen Operationsweisen auch informeller Koordinationsformen bedienen, welche sich der gewünschten Kontrollierbarkeit entziehen. Gerade deshalb sind externe Kontrollen wichtig, um Rechtsmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit einzufordern.
Hier beginnen aber gemäss Kaufmann die Schwierigkeiten der römischen Kurie. Zwar besitzt jede der neun Kongregationen und elf Räte (in etwa mit Ministerien/Departementen vergleichbar) als Leitungsorgan ein Kollegium von Kardinälen und Bischöfen aus aller Welt<2>, aber die Einflussmöglichkeit der nichtrömischen Mitglieder ist aus mehreren Gründen eher bescheiden (z.B. nur sporadische Teilnahme an den Versammlungen, kein Insiderwissen, grosse Ämterkumulation der Kurienkardinäle, Macht der vorbereitenden Büros, die Kollegialorgane sind mit ihrer Grösse von 21 bis 67 Mitgliedern zu wenig handlungsfähig). Trotz der Öffnung der leitenden Kollegialorgane für ausserrömische Mitglieder arbeitet die Kurie nach wie vor stark aus einer Binnenperspektive, orientiert sich stärker an den internen, als an den externen Verhältnissen; die Aussenwelt erscheint indessen diffus, unbeherrschbar und daher grundsätzlich als Störfaktor. Die Informationen über sie bezieht die Kurie vornehmlich über die ihr unterstehenden Nuntiaturen. Die Diözesanbischöfe und Bischofskonferenzen haben dagegen nur einen peripheren Status; sie erfahren ihr Verhältnis zu den Büros der römischen Kurie zudem häufig als dasjenige von Bittstellern.
Nach Aussage des Soziologen Kaufmann tendieren auch weltliche Ministerialorganisationen zu dieser Binnenorientierung, doch sind in der säkularen Staatsentwicklung vielfältige Methoden und Instanzen geschaffen worden, um die Verwaltung zu kontrollieren: Parlamentarische Verwaltungskontrolle, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechnungshöfe, Ombudsleute, Audits und Evaluationen, und nicht zuletzt die Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Diese Vielfalt von untereinander kaum systematisch koordinierten Kontrollen stellen in ihrer Gesamtheit eine Art Resonanzraum für Verwaltungsfehler dar, wodurch der öffentliche Sektor in entwickelten Staaten einigermassen zufriedenstellend funktioniert. «Was nun die römische Kurie betrifft, so scheint man dies alles für überflüssig zu halten, denn es gibt praktisch keine externen Verwaltungskontrollen, und die offiziell wie auch informell eingeforderte Geheimhaltung aller wichtigen Vorgänge lässt auch eine Mobilisierung von Öffentlichkeit nur als oppositionelle, um nicht zu sagen revolutionäre Handlung zu.» Wenn sich die Hilfsorgane des Papstes unter Berufung auf dessen Autorität gegen jede Aussenkontrolle immunisieren, so ist dies der Rechtsmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit ihre Handelns abträglich. Es gehört ja vielmehr gerade zu den Aufgaben der Verwaltung, sich stören zu lassen, legitimiert sich ihre Existenz doch allein durch ihre Leistung für die «störende Aussenwelt». Der sprichwörtliche römische Zentralismus, also die autokratisch-bürokratische Dimension der römischen Kurie wird heute zunehmend als Ärgernis empfunden und stellt so eine Gefahr für die Glaubwürdigkeit der Kirche und den von ihr verkündeten Glauben schlechthin dar.
Ohne Patentrezepte angeben zu wollen, plädierte Kaufmann abschliessend dafür, das bewährte und von der Kirche anerkannte und für den weltlichen Bereich propagierte Subsidiaritätsprinzip stärker zu beachten. Es dreht die Beweislast um, indem die höhere Instanz zu begründen hat, weshalb sie in die Kompetenzen der niedrigeren Instanzen eingreift, nicht die niedrigere hat die Berechtigung ihrer Wünsche zu begründen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Stellung der Bischofskonferenzen aufzuwerten, die als Mittelinstanzen in der Regel effektiver und sachgerechter entscheiden könnten.

 

Urs Brosi ist wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.


Anmerkungen

1 Vgl. Thomas J. Reese, Im Innern des Vatikan. Politik und Organisation der katholischen Kirche, Frankfurt a.M. 1998, S. 152.

2 Vgl. Apostolische Konstitution über die Römische Kurie vom 28. Juni 1988 («Pastor Bonus»), Art. 11 (auf Deutsch veröffentlicht in: Codex des kanonischen Rechtes. Lateinisch-deutsche Ausgabe, 5. Auflage [!], Kevelaer 2001, S. 771­833).


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002