49/2002

INHALT

Amtlicher Teil

Alle Bistümer

 

Zum Menschenrechtstag

Liebe Schwestern und Brüder
Obwohl alle westeuropäischen Staaten die Todesstrafe abgeschafft haben, gibt es auch in der Schweiz Stimmen, welche sie wieder einführen möchten. In unserem Land wurde die Todesstrafe vor 60 Jahren aus dem allgemeinen Strafrecht und vor 10 Jahren aus dem Militärstrafrecht gestrichen.
Für 2001 dokumentiert Amnesty International eine Verdoppelung der Hinrichtungen, obwohl weltweit immer mehr Staaten auf die Todesstrafe verzichten. Die enorme Zunahme der vollstreckten Todesurteile sei in erster Linie auf die Auswirkungen der härteren Politik Chinas zurückzuführen. 90 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen wurden 2001 in China, Iran, Saudi Arabien und in den USA vollzogen. Aus diesem Grund greift die Aktionsgruppe dieses Thema für die diesjährige Aktion auf.
Uns bedrücken die Berichte über Hinrichtungen nach Gerichtsverfahren, die nicht allen rechtsstaatlichen Massstäben Rechnung getragen haben. Wir hören von Hinrichtungen, obwohl begründete Zweifel an der Schuld des Täters bestehen. So birgt jede Hinrichtung die Gefahr in sich, dass ein Justizirrtum nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Auch werden noch immer Menschen mit dem Tod für eine Tat bestraft, die sie als Jugendliche begangen haben. Zudem ist erwiesen, dass die Abschreckungskraft der Todesstrafe nicht wirkt.
Die Todesstrafe ist ein Überbleibsel einer altertümlichen Vorstellung von Recht und Gerechtigkeit, Schuld und Sühne, das unserem heutigen Rechtsempfinden widersprechen muss. Aus christlicher Sicht gibt es keinen Zweifel: Niemand, auch nicht der Staat, ist berechtigt, Todesurteile zu fällen und Menschen hinzurichten. Der Mensch darf sich nicht zum Herrn über Leben und Tod machen, sonst nimmt er Gottes Platz ein.
Die diesjährige Aktion der Kirchen zum Menschenrechtstag will Staaten, die noch immer Todesurteile aussprechen und vollziehen, in einer Petition bitten, die Hinrichtungen auszusetzen. Es soll das ein bescheidener Beitrag sein, damit staatliche Hinrichtungen überall auf der Erde ein Ende haben.
Die Aktion der Kirchen zum Menschenrechtstag wird dieses Jahr zum zwanzigsten Mal durchgeführt. Wir danken allen für ihre treue Unterstützung. Als Christinnen und Christen wollen wir uns auch weiterhin für die Bewahrung und Stärkung der Menschenrechte einsetzen. Die tägliche Praxis der Menschenrechte beginnt mit der Anerkennung des Wertes jedes einzelnen Menschen.
Ihnen allen, liebe Schwestern und Brüder, wünschen wir in dieser Adventszeit den Segen und das Licht des menschgewordenen Sohnes Gottes, der uns das Leben gebracht hat.

Pfarrer Thomas Wipf
Präsident des Rates Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Bischof Amédée Grab
Präsident Schweizer Bischofskonferenz

Bischof Fritz-René Müller
Christkatholische Kirche der Schweiz


Bistümer der deutschsprachigen Schweiz

 

Hausgebet im Advent 2002

Was für eine Nacht! ­ Auch im Internet!

Das Hausgebet im Advent ­ es steht in diesem Jahr unter dem Titel «Was isch das für e Nacht?!» ­ ist ab sofort auch im Internet vertreten. Texte, Gebete und Anregungen aus dem aktuellen Hausgebet laden dazu ein, sich eine stille Zeit zur Vorbereitung auf das Weihnachtsfest zu nehmen. Das Hausgebet, das auch in italienischer und rätoromanischer Sprache erhältlich ist, wie auch der aktuelle Bastelbogen können über einen Link direkt bestellt werden.
Und so gehts zum Hausgebet: www.kath.ch/hausgebet-im-advent

Arbeitsgruppe Hausgebet im Advent


«Lichtspuren auf deinem Weg»

Zu diesem Thema veröffentlicht die Fachstelle Information Kirchliche Berufe (IKB) eine neue Ausgabe der Fundgrube. «Lichtspuren auf deinem Weg» lädt uns ein, achtsam zu werden für die Zeichen, die uns auf dem je persönlichen spirituellen Weg begleiten. Die Texte, Gebete und Impulse der Fundgrube wollen mithelfen, diesen Weg zu suchen und zu gestalten. Ausgewählte Berufungsgeschichten aus der Heiligen Schrift lassen erahnen, wie vielschichtig der menschliche Weg zu Gott und von ihm her zu den Menschen ist. Sie laden besonders im Jahr der Bibel 2003 zu einem lebendigen Dialog ein, in dem ich meine Berufung erkennen und vertiefen kann: In Zeiten der Stille mit mir selber, in der Begegnung mit Menschen, die aus göttlicher Quelle schöpfen und daraus ein christliches Engagement gestalten, in Meditationen, Gottesdiensten und bei anderen Gelegenheiten in Gruppen und Gemeinden.
Das Impulsheft mit einem Umfang von 36 A5-Seiten wird zum Selbstkostenpreis von Fr. 4.­ abgegeben. Bestelladresse: Information Kirchliche Berufe, Postfach 6178, 6000 Luzern 6, Tel. 0414194839, Fax 0414194831, E-Mail ikb@kath.ch


Bistum Basel

 

Ernennungen


«Als Getaufte leben» ­ Abschluss des Bistumsprojektes

Zum Ende des Kirchenjahres, am Christkönigssonntag, 24. November 2002, feierte das Bistum Basel den Abschluss des Bistumsprojektes «Als Getaufte leben ­ Aufbruch des Bistums Basel in das Dritte Jahrtausend».
Delegierte der Pfarreien und anderssprachigen Missionen des Bistums, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der diözesanen Räte kamen in Solothurn zusammen, um den Abschluss des Bistumsprojektes «Als Getaufte leben» mitzufeiern. Die Eucharistiefeier in der St. Ursenkathedrale stand denn auch ganz im Zeichen des «Getauftseins». Sie baute auf dem Slogan auf «Getauft, angenommen ohne Vorleistung und persönlich beim Namen genannt, eingebunden in die christliche Gemeinschaft und mitverantwortlich für die Welt». Verschiedene Symbole wiesen auf die Sendung der Christen hin, als Getaufte in der Welt zu wirken. Alle Anwesenden erhielten eine Kerze als Aufforderung, das Licht weiterzutragen, hinaus in die eigene Pfarrei, in den Alltag, in die Familie, an den Arbeitsplatz...

Bruder Klaus als Beispiel

Das Meditationsbild des Bruder Klaus bildete die Mitte über dem Altar der Kathedrale. Bischof Kurt Koch: «Bruder Klaus erweist sich als ein glaubwürdiger Zeuge des Glaubens, der zusammenzuhalten vermochte, was heute so oft und so gerne auseinander gerissen wird: Gott und Welt, Gottesdienst und Menschendienst, Religion und Politik. Nur zusammen machen christliche Frömmigkeit und konkrete Nachfolge den gesunden Blutkreislauf des christlichen Glaubens aus. Darin liegt die unverwelkte und höchst aktuelle Herausforderung des Heiligen in der Melchaaschlucht, die uns zeigt, was es heisst, als Getaufte zu leben.»

Handreichungen zur Taufpastoral

Am Ende der Feier übergab Bischof Kurt Koch den Vertreterinnen und Vertretern der diözesanen Räte und den Regionaldekanen das Dokument «Handreichungen zur Taufpastoral» welches im Laufe des Projektes entstanden ist. Obwohl die Taufpastoral nur einen Teil des gesamten Projektes «Als Getaufte leben» ausmacht, hat die Projektgruppe durch eine theologische Arbeitsgruppe einen Entwurf für diese Handreichungen erarbeiten lassen. Die diözesanen Räte haben diesen Entwurf in zwei mehrtägigen gemeinsamen Versammlungen mit dem Bischofsrat beraten. Bischof Kurt Koch: «Ich freue mich über das synodale Geschehen, das ich hier erleben durfte. Und ich bin als Bischof dankbar, das Ergebnis dieser Beratungen als Handreichungen für die Taufpastoral in unserem Bistum zu veröffentlichen.»
Im Bewusstsein, dass das Projekt «Als Getaufte leben» im tieferen Sinne nie enden kann, traf sich die Festgemeinschaft anschliessend zu frohem Zusammensein und einem kleinen Imbiss im Solothurner Landhaus.

Hans-E. Ellenberger
Informationsbeauftragter


Bistum Chur

 

Ernennung von Pfarrer und Dekan Dr. Martin Kopp zum Generalvikar für die Urschweiz

Weihbischof Dr. Paul Vollmar wird im Sommer 2003 nach Zürich ziehen, um dort die Nachfolge von Weihbischof Dr. Peter Henrici anzutreten. Infolgedessen muss das Generalvikariat Urschweiz neu besetzt werden.
Am 29. November 2002 ernannte Diözesanbischof Amédée Grab auf den 1. Juli 2003 Herrn Pfarrer und Dekan Dr. Martin Kopp zum Generalvikar für die Urschweiz. Der Amtsantritt ist auf Mitte September 2003 geplant.
Martin Kopp ist am 26. September 1946 in Zürich geboren worden und auch Bürger von Zürich. Die Primarschule besuchte er in seiner Heimatstadt. Das Gymnasium absolvierte er in Engelberg (1959­1966). Danach studierte er Philosophie und Theologie in Löwen, Chur, Paris und Rom. Er promovierte mit einer Arbeit zum Thema «Seelsorgeteam ­ Sammlung in der Sendung». Am 10. Oktober 1974 wurde er in Rom zum Priester geweiht.
Erste seelsorgliche Erfahrungen machte er als Diakon in der Heilig-Geist-Pfarrei in Zürich-Höngg. Drei Jahre war er tätig in der Kaplanei Vicarello am Bracciano-See, nördlich von Rom. Nach einer kurzen Pfarr-Provisur in Flims (GR) war er von 1979­1985 Vikar in der Pfarrei St. Konrad in Zürich. Seit 1985 ist er Pfarrer in Wädenswil (ZH).
Von 1991­2002 war er Dekan des Dekanates Albis; gleichzeitig leitete er die Sitzungen des Churer Priesterrates. Von 1984­1994 war er Lehrbeauftragter an der THC für Theologie des geistlichen Lebens (christliche Spiritualität) und Fragen der Pastoraltheologie (noch einmal 2000­2002). Der Armee diente er von 1980­2000 als Feldprediger.
Die Überbrückung, nachdem Weihbischof Dr. Paul Vollmar im Sommer 2003 in Zürich sein neues Amt antritt, wird in den beiden Bistumsregionen rechtzeitig geregelt.


Ausschreibungen

Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers wird die Pfarrei Hinwil (ZH) zur Wiederbesetzung durch einen Gemeindeleiter/ eine Gemeindeleiterin, mit Stellenantritt im Sommer 2003, ausgeschrieben.
Interessenten/Interessentinnen mögen sich melden bis zum 31. Dezember 2002 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.

In seguito alle dimissioni dell'attuale titolare, la Parrocchia di Braggio (GR) viene messa a concorso.
Eventuali interessati sono pregati di annunciarsi entro il 31 dicembre 2002 al Segretariato del Consiglio episcopale, Postfach 133, 7002 Coira.

Bischöfliche Kanzlei


Bistum St.Gallen

 

Entscheid für Seelsorgeeinheiten

Die Bistumsleitung hat sich für die Errichtung von Seelsorgeeinheiten im Bistum St. Gallen entschieden. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger haben die von Bischof Ivo Fürer erlassenen verbindlichen Regeln erhalten, zusammen mit den bischöflichen Weisungen für die Errichtung von Seelsorgeeinheiten, mit pastoralen Überlegungen sowie mit theologischen Hinweisen und kirchenrechtlichen Bestimmungen.
Das Bistum St. Gallen will auf die geringeren Ressourcen, vor allem im personellen Bereich, und auf die heutige gesellschaftliche Entwicklung mit der Errichtung von Seelsorgeeinheiten reagieren. Neu werden die Seelsorger und Seelsorgerinnen in einer Seelsorgeeinheit nicht für eine einzelne Pfarrei, sondern für ein ganzes Gebiet bestellt. Als Pastoralteam tragen sie gemeinsam die Verantwortung für drei bis fünf benachbarte Pfarreien oder auch für eine Grosspfarrei. Das Pastoralteam besteht aus voll- oder teilamtlich tätigen Priestern, Diakonen und Laienseelsorgerinnen und -seelsorgern. Die Teamleitung kann von einem Priester oder von einem Laienseelsorger, einer Laienseelsorgerin, wahrgenommen werden. Die Aufgaben werden entsprechend der Fähigkeiten auf die einzelnen Teammitglieder verteilt. Die spezifischen Aufgaben der Priester und Diakone werden dabei berücksichtigt.
Die bisherige Pfarrei wird nicht einfach aufgehoben. Jeder Pfarrei einer Seelsorgeeinheit wird durch das Pastoralteam im Einvernehmen mit den Kirchenverwaltungsräten eines seiner Mitglieder als Pfarreibeauftragte oder Pfarreibeauftragter zugeteilt. Diese sind Pastoralassistent/Pastoralassistentin, Katechet/Katechetin, Diakon oder Priester und wohnen wenn möglich in der zugeteilten Pfarrei. Ist dies nicht der Fall, bestimmt das Pastoralteam eine Ansprechperson.
Bis zum Vorliegen der Regeln für eine Seelsorgeeinheit haben die Mitglieder des Ordinariatsrates (Bistumsleitung) zusammen mit den bischöflichen Beratungsgremien, in denen Priester und Laienseelsorgende sowie Laien mitarbeiten, einen langen, oft auch beschwerlichen Weg zurückgelegt . Auch Administrationsrat und Kirchgemeindeverband haben gute Anregungen beigesteuert.
So konnten Ängste abgebaut werden und ist bei vielen Seelsorgenden und Mitgliedern von Kirchenverwaltungsräten die Einsicht gereift, dass der angestrebte Systemwechsel keine Katastrophe, sondern eine Chance ist. Eine Chance für die einzelnen Pfarreien, für die kirchlichen Mitarbeitenden und für das Kirchenvolk. Probleme werden dabei nicht übersehen. Teamarbeit muss oft mühsam erlernt werden.

Weiterer Schritt: die Umsetzung

Auch wenn der feste Wille für eine sukzessive Umsetzung dieses Seelsorgemodells vorhanden ist, kann die Seelsorgeeinheit nicht einfach «verordnet» werden. Bis zur Verwirklichung braucht es eine breit angelegte und sorgfältige Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens und eine sorgfältige Planung der einzelnen Schritte. Bischof Ivo hat das Personalamt beauftragt, eine Richtplanung für das ganze Bistum zu erarbeiten. Dazu werden die acht Dekane beigezogen. Parallel dazu wird eine Begleitung für die Umsetzungs- bzw. Einführungsphase vorbereitet.
Die bischöflichen Regeln und Weisungen werden nach einer Zeit der Erprobung überprüft.

Rosmarie Früh


Benken: Wallfahrtskirche Maria Bildstein

Die Seelsorger und Seelsorgerinnen sowie Pilgergruppen, die nach Maria Bildstein kommen möchten, sind gebeten, sich rechzeitig zu melden bei der Wallfahrtsleitung, um Termine festzulegen. Das gilt auch für Paare, die ihre Trauung in Maria Bildstein feiern möchten.
Adresse: P. Benedikt Rüegg OSB, Wallfahrtspriester, Maria Bildstein, CH-8717 Benken (SG), Telefon 0552831242, E-Mail b-ruegg@bluewin.ch


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