49/2002 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Liebe Schwestern und Brüder
Obwohl alle westeuropäischen Staaten die Todesstrafe abgeschafft haben,
gibt es auch in der Schweiz Stimmen, welche sie wieder einführen möchten.
In unserem Land wurde die Todesstrafe vor 60 Jahren aus dem allgemeinen
Strafrecht und vor 10 Jahren aus dem Militärstrafrecht gestrichen.
Für 2001 dokumentiert Amnesty International eine Verdoppelung der Hinrichtungen,
obwohl weltweit immer mehr Staaten auf die Todesstrafe verzichten. Die enorme
Zunahme der vollstreckten Todesurteile sei in erster Linie auf die Auswirkungen
der härteren Politik Chinas zurückzuführen. 90 Prozent aller
bekannt gewordenen Hinrichtungen wurden 2001 in China, Iran, Saudi Arabien
und in den USA vollzogen. Aus diesem Grund greift die Aktionsgruppe dieses
Thema für die diesjährige Aktion auf.
Uns bedrücken die Berichte über Hinrichtungen nach Gerichtsverfahren,
die nicht allen rechtsstaatlichen Massstäben Rechnung getragen haben.
Wir hören von Hinrichtungen, obwohl begründete Zweifel an der
Schuld des Täters bestehen. So birgt jede Hinrichtung die Gefahr in
sich, dass ein Justizirrtum nicht mehr rückgängig gemacht werden
kann. Auch werden noch immer Menschen mit dem Tod für eine Tat bestraft,
die sie als Jugendliche begangen haben. Zudem ist erwiesen, dass die Abschreckungskraft
der Todesstrafe nicht wirkt.
Die Todesstrafe ist ein Überbleibsel einer altertümlichen Vorstellung
von Recht und Gerechtigkeit, Schuld und Sühne, das unserem heutigen
Rechtsempfinden widersprechen muss. Aus christlicher Sicht gibt es keinen
Zweifel: Niemand, auch nicht der Staat, ist berechtigt, Todesurteile zu
fällen und Menschen hinzurichten. Der Mensch darf sich nicht zum Herrn
über Leben und Tod machen, sonst nimmt er Gottes Platz ein.
Die diesjährige Aktion der Kirchen zum Menschenrechtstag will Staaten,
die noch immer Todesurteile aussprechen und vollziehen, in einer Petition
bitten, die Hinrichtungen auszusetzen. Es soll das ein bescheidener Beitrag
sein, damit staatliche Hinrichtungen überall auf der Erde ein Ende
haben.
Die Aktion der Kirchen zum Menschenrechtstag wird dieses Jahr zum zwanzigsten
Mal durchgeführt. Wir danken allen für ihre treue Unterstützung.
Als Christinnen und Christen wollen wir uns auch weiterhin für die
Bewahrung und Stärkung der Menschenrechte einsetzen. Die tägliche
Praxis der Menschenrechte beginnt mit der Anerkennung des Wertes jedes einzelnen
Menschen.
Ihnen allen, liebe Schwestern und Brüder, wünschen wir in dieser
Adventszeit den Segen und das Licht des menschgewordenen Sohnes Gottes,
der uns das Leben gebracht hat.
Das Hausgebet im Advent es steht in diesem Jahr unter dem Titel
«Was isch das für e Nacht?!» ist ab sofort auch im
Internet vertreten. Texte, Gebete und Anregungen aus dem aktuellen Hausgebet
laden dazu ein, sich eine stille Zeit zur Vorbereitung auf das Weihnachtsfest
zu nehmen. Das Hausgebet, das auch in italienischer und rätoromanischer
Sprache erhältlich ist, wie auch der aktuelle Bastelbogen können
über einen Link direkt bestellt werden.
Und so gehts zum Hausgebet: www.kath.ch/hausgebet-im-advent
Zu diesem Thema veröffentlicht die Fachstelle Information Kirchliche
Berufe (IKB) eine neue Ausgabe der Fundgrube. «Lichtspuren auf deinem
Weg» lädt uns ein, achtsam zu werden für die Zeichen, die
uns auf dem je persönlichen spirituellen Weg begleiten. Die Texte,
Gebete und Impulse der Fundgrube wollen mithelfen, diesen Weg zu suchen
und zu gestalten. Ausgewählte Berufungsgeschichten aus der Heiligen
Schrift lassen erahnen, wie vielschichtig der menschliche Weg zu Gott und
von ihm her zu den Menschen ist. Sie laden besonders im Jahr der Bibel 2003
zu einem lebendigen Dialog ein, in dem ich meine Berufung erkennen und vertiefen
kann: In Zeiten der Stille mit mir selber, in der Begegnung mit Menschen,
die aus göttlicher Quelle schöpfen und daraus ein christliches
Engagement gestalten, in Meditationen, Gottesdiensten und bei anderen Gelegenheiten
in Gruppen und Gemeinden.
Das Impulsheft mit einem Umfang von 36 A5-Seiten wird zum Selbstkostenpreis
von Fr. 4. abgegeben. Bestelladresse: Information Kirchliche Berufe,
Postfach 6178, 6000 Luzern 6, Tel. 0414194839, Fax 0414194831, E-Mail ikb@kath.ch
Zum Ende des Kirchenjahres, am Christkönigssonntag, 24. November
2002, feierte das Bistum Basel den Abschluss des Bistumsprojektes «Als
Getaufte leben Aufbruch des Bistums Basel in das Dritte Jahrtausend».
Delegierte der Pfarreien und anderssprachigen Missionen des Bistums, aber
auch Vertreterinnen und Vertreter der diözesanen Räte kamen in
Solothurn zusammen, um den Abschluss des Bistumsprojektes «Als Getaufte
leben» mitzufeiern. Die Eucharistiefeier in der St. Ursenkathedrale
stand denn auch ganz im Zeichen des «Getauftseins». Sie baute
auf dem Slogan auf «Getauft, angenommen ohne Vorleistung und persönlich
beim Namen genannt, eingebunden in die christliche Gemeinschaft und mitverantwortlich
für die Welt». Verschiedene Symbole wiesen auf die Sendung der
Christen hin, als Getaufte in der Welt zu wirken. Alle Anwesenden erhielten
eine Kerze als Aufforderung, das Licht weiterzutragen, hinaus in die eigene
Pfarrei, in den Alltag, in die Familie, an den Arbeitsplatz...
Das Meditationsbild des Bruder Klaus bildete die Mitte über dem Altar der Kathedrale. Bischof Kurt Koch: «Bruder Klaus erweist sich als ein glaubwürdiger Zeuge des Glaubens, der zusammenzuhalten vermochte, was heute so oft und so gerne auseinander gerissen wird: Gott und Welt, Gottesdienst und Menschendienst, Religion und Politik. Nur zusammen machen christliche Frömmigkeit und konkrete Nachfolge den gesunden Blutkreislauf des christlichen Glaubens aus. Darin liegt die unverwelkte und höchst aktuelle Herausforderung des Heiligen in der Melchaaschlucht, die uns zeigt, was es heisst, als Getaufte zu leben.»
Am Ende der Feier übergab Bischof Kurt Koch den Vertreterinnen und
Vertretern der diözesanen Räte und den Regionaldekanen das Dokument
«Handreichungen zur Taufpastoral» welches im Laufe des Projektes
entstanden ist. Obwohl die Taufpastoral nur einen Teil des gesamten Projektes
«Als Getaufte leben» ausmacht, hat die Projektgruppe durch eine
theologische Arbeitsgruppe einen Entwurf für diese Handreichungen erarbeiten
lassen. Die diözesanen Räte haben diesen Entwurf in zwei mehrtägigen
gemeinsamen Versammlungen mit dem Bischofsrat beraten. Bischof Kurt Koch:
«Ich freue mich über das synodale Geschehen, das ich hier erleben
durfte. Und ich bin als Bischof dankbar, das Ergebnis dieser Beratungen
als Handreichungen für die Taufpastoral in unserem Bistum zu veröffentlichen.»
Im Bewusstsein, dass das Projekt «Als Getaufte leben» im tieferen
Sinne nie enden kann, traf sich die Festgemeinschaft anschliessend zu frohem
Zusammensein und einem kleinen Imbiss im Solothurner Landhaus.
Weihbischof Dr. Paul Vollmar wird im Sommer 2003 nach Zürich ziehen,
um dort die Nachfolge von Weihbischof Dr. Peter Henrici anzutreten. Infolgedessen
muss das Generalvikariat Urschweiz neu besetzt werden.
Am 29. November 2002 ernannte Diözesanbischof Amédée
Grab auf den 1. Juli 2003 Herrn Pfarrer und Dekan Dr. Martin Kopp zum Generalvikar
für die Urschweiz. Der Amtsantritt ist auf Mitte September 2003 geplant.
Martin Kopp ist am 26. September 1946 in Zürich geboren worden und
auch Bürger von Zürich. Die Primarschule besuchte er in seiner
Heimatstadt. Das Gymnasium absolvierte er in Engelberg (19591966).
Danach studierte er Philosophie und Theologie in Löwen, Chur, Paris
und Rom. Er promovierte mit einer Arbeit zum Thema «Seelsorgeteam
Sammlung in der Sendung». Am 10. Oktober 1974 wurde er in Rom
zum Priester geweiht.
Erste seelsorgliche Erfahrungen machte er als Diakon in der Heilig-Geist-Pfarrei
in Zürich-Höngg. Drei Jahre war er tätig in der Kaplanei
Vicarello am Bracciano-See, nördlich von Rom. Nach einer kurzen Pfarr-Provisur
in Flims (GR) war er von 19791985 Vikar in der Pfarrei St. Konrad in
Zürich. Seit 1985 ist er Pfarrer in Wädenswil (ZH).
Von 19912002 war er Dekan des Dekanates Albis; gleichzeitig leitete
er die Sitzungen des Churer Priesterrates. Von 19841994 war er Lehrbeauftragter
an der THC für Theologie des geistlichen Lebens (christliche Spiritualität)
und Fragen der Pastoraltheologie (noch einmal 20002002). Der Armee
diente er von 19802000 als Feldprediger.
Die Überbrückung, nachdem Weihbischof Dr. Paul Vollmar im Sommer
2003 in Zürich sein neues Amt antritt, wird in den beiden Bistumsregionen
rechtzeitig geregelt.
Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers wird die Pfarrei Hinwil
(ZH) zur Wiederbesetzung durch einen Gemeindeleiter/ eine Gemeindeleiterin,
mit Stellenantritt im Sommer 2003, ausgeschrieben.
Interessenten/Interessentinnen mögen sich melden bis zum 31. Dezember
2002 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
In seguito alle dimissioni dell'attuale titolare, la Parrocchia di Braggio
(GR) viene messa a concorso.
Eventuali interessati sono pregati di annunciarsi entro il 31 dicembre 2002
al Segretariato del Consiglio episcopale, Postfach 133, 7002 Coira.
Die Bistumsleitung hat sich für die Errichtung von Seelsorgeeinheiten
im Bistum St. Gallen entschieden. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger haben
die von Bischof Ivo Fürer erlassenen verbindlichen Regeln erhalten,
zusammen mit den bischöflichen Weisungen für die Errichtung von
Seelsorgeeinheiten, mit pastoralen Überlegungen sowie mit theologischen
Hinweisen und kirchenrechtlichen Bestimmungen.
Das Bistum St. Gallen will auf die geringeren Ressourcen, vor allem im personellen
Bereich, und auf die heutige gesellschaftliche Entwicklung mit der Errichtung
von Seelsorgeeinheiten reagieren. Neu werden die Seelsorger und Seelsorgerinnen
in einer Seelsorgeeinheit nicht für eine einzelne Pfarrei, sondern
für ein ganzes Gebiet bestellt. Als Pastoralteam tragen sie gemeinsam
die Verantwortung für drei bis fünf benachbarte Pfarreien oder
auch für eine Grosspfarrei. Das Pastoralteam besteht aus voll- oder
teilamtlich tätigen Priestern, Diakonen und Laienseelsorgerinnen und
-seelsorgern. Die Teamleitung kann von einem Priester oder von einem Laienseelsorger,
einer Laienseelsorgerin, wahrgenommen werden. Die Aufgaben werden entsprechend
der Fähigkeiten auf die einzelnen Teammitglieder verteilt. Die spezifischen
Aufgaben der Priester und Diakone werden dabei berücksichtigt.
Die bisherige Pfarrei wird nicht einfach aufgehoben. Jeder Pfarrei einer
Seelsorgeeinheit wird durch das Pastoralteam im Einvernehmen mit den Kirchenverwaltungsräten
eines seiner Mitglieder als Pfarreibeauftragte oder Pfarreibeauftragter
zugeteilt. Diese sind Pastoralassistent/Pastoralassistentin, Katechet/Katechetin,
Diakon oder Priester und wohnen wenn möglich in der zugeteilten Pfarrei.
Ist dies nicht der Fall, bestimmt das Pastoralteam eine Ansprechperson.
Bis zum Vorliegen der Regeln für eine Seelsorgeeinheit haben die Mitglieder
des Ordinariatsrates (Bistumsleitung) zusammen mit den bischöflichen
Beratungsgremien, in denen Priester und Laienseelsorgende sowie Laien mitarbeiten,
einen langen, oft auch beschwerlichen Weg zurückgelegt . Auch Administrationsrat
und Kirchgemeindeverband haben gute Anregungen beigesteuert.
So konnten Ängste abgebaut werden und ist bei vielen Seelsorgenden
und Mitgliedern von Kirchenverwaltungsräten die Einsicht gereift, dass
der angestrebte Systemwechsel keine Katastrophe, sondern eine Chance ist.
Eine Chance für die einzelnen Pfarreien, für die kirchlichen Mitarbeitenden
und für das Kirchenvolk. Probleme werden dabei nicht übersehen.
Teamarbeit muss oft mühsam erlernt werden.
Auch wenn der feste Wille für eine sukzessive Umsetzung dieses Seelsorgemodells
vorhanden ist, kann die Seelsorgeeinheit nicht einfach «verordnet»
werden. Bis zur Verwirklichung braucht es eine breit angelegte und sorgfältige
Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens und eine sorgfältige
Planung der einzelnen Schritte. Bischof Ivo hat das Personalamt beauftragt,
eine Richtplanung für das ganze Bistum zu erarbeiten. Dazu werden die
acht Dekane beigezogen. Parallel dazu wird eine Begleitung für die
Umsetzungs- bzw. Einführungsphase vorbereitet.
Die bischöflichen Regeln und Weisungen werden nach einer Zeit der Erprobung
überprüft.
Die Seelsorger und Seelsorgerinnen sowie Pilgergruppen, die nach Maria
Bildstein kommen möchten, sind gebeten, sich rechzeitig zu melden bei
der Wallfahrtsleitung, um Termine festzulegen. Das gilt auch für Paare,
die ihre Trauung in Maria Bildstein feiern möchten.
Adresse: P. Benedikt Rüegg OSB, Wallfahrtspriester, Maria Bildstein,
CH-8717 Benken (SG), Telefon 0552831242, E-Mail b-ruegg@bluewin.ch