27-28/2002

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Dankesschreiben

Die Kollekte vom 10. Februar 2002 als Beitrag der Schweizer Katholiken an ESE.02<*> hat das schöne Resultat von CHF 319489.42 ergeben. Es ist den Schweizer Bischöfen ein Bedürfnis, allen grosszügigen Spendern ganz herzlich zu danken.
Die Expo.02 ist seit zwei Monaten eröffnet. Mit der genannten Kollekte beteiligen sich die Schweizer Katholiken an der Finanzierung der Projekte der Kirchen. Das anspruchsvolle Ziel, das schon erste Früchte trägt, geht dahin, sowohl die kirchlich praktizierenden Besucher zu erreichen als auch jene, die sich distanzieren und für religiöse Fragen wenig oder gar nicht interessieren.
Die Dauerausstellung der sieben «Himmel» in Murten, «Un ange passe», erwartet jeden Tag mehr als 10000 Besucher. Am Eidgenössischen Bettag wird eine ökumenische Feier stattfinden, die im Fernsehen übertragen wird. Am selben Tag soll der «Sozialpreis der Kirchen 2002» übergeben werden. Dieser zeichnet ein bestehendes viel versprechendes Sozialprojekt aus sowie auch die Idee eines neuen zukunftsträchtigen Projektes (Auskunft erteilt das Büro von ESE.02: Telefon 0327569030, Fax 0327569039, E-Mail info@ese-02.ch).

Im Namen der Schweizer Bischöfe:
Mgr. Pierre Bürcher, Weihbischof,
Mitglied des Komitees ESE.02


Anmerkung

* ESE.02 (Verein Schweizer Kirchen an der Expo.02) wurde 1996 gegründet. Sein Ziel ist es, die Gegenwart und das Zeugnis der christlichen Kirchen der Schweiz zu gewährleisten und diese auch bei den Organisatoren der Expo.02 zu vertreten.


Bistum Basel

 

Erwachsenenfirmung

Am Freitag, 15. November 2002, wird Weihbischof Martin Gächter um 18.00 Uhr in der St.-Johannes-Kapelle des Bischöflichen Ordinariates, Baselstrasse 58, Solothurn, das Sakrament der hl. Firmung spenden. Interessierte Personen können sich beim Wohnortspfarramt für die Vorbereitung melden.
Voraussetzung zum Empfang der hl. Firmung sind: Bestätigung über die empfangene Taufe (Taufzeugnis); Bestätigung des Pfarramtes über den absolvierten Firmunterricht.
Die schriftlichen Anmeldungen sind vom Pfarramt an die Bischöfliche Kanzlei weiterzuleiten.


Bistum Chur

 

Ernennungen

Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:


Richtlinienfür den Ständigen Diakonat im Bistum Chur

1. Einleitung

1.1 Das Zweite Vatikanische Konzil hat am 21. November 1964 den Diakonat als eigene und beständige Weihestufe wieder eingeführt<1>.
1.2 1967 erschien das Motuproprio «Sacrum diaconatus ordinem». Diese gesetzlichen Rahmenbestimmungen ermöglichen das konkrete Vorgehen seitens der Bischofskonferenzen.
1.3 Papst Paul VI. bevollmächtigte am 21. Juni 1977 die Schweizer Bischofskonferenz, den Ständigen Diakonat in den Bistümern der Schweiz einzuführen.
1.4 Das vorliegende Dokument richtet sich nach den «Allgemeinen Richtlinien» der Schweizer Bischofskonferenz vom 25. Januar 1984, die von Papst Johannes Paul II. am 1. Juni 1985 approbiert und am 3. Juli 1985 von der Schweizer Bischofskonferenz in Kraft gesetzt wurden<2>. Das Bistum Chur bringt diese Richtlinien nun zur Anwendung<3>.
1.5 Nachdem das kirchliche Lehr- und Hirtenamt das Wesen dieses lange vergessenen Amtes neu umschrieben hat und der Rahmen für den Ständigen Diakonat für die Schweiz abgesteckt worden ist, bleibt der Diakonat zwar für mehrere diakonale Typen offen, ist aber ein einziges Amt, das durch das Sakrament der Weihe geprägt ist. So kann der dreistufige ordinierte Dienst sich in seinem ganzen Reichtum in Liturgie, Verkündigung, Seelsorge und Diakonie entfalten. Darin zeigt sich die Sakramentalität der Kirche. Die grosse Vielfalt der übrigen kirchlichen Berufe und der freiwilligen Einsätze ergänzen und unterstützen auf Grund der Taufe und der Firmung diese grundlegende hierarchische Struktur.
1.6 Mit der Einführung des Ständigen Diakonats ist die Hoffnung verbunden, dass die Botschaft Jesu im täglichen Leben vermehrt vernommen wird und die Gläubigen sich immer neu öffnen für die «Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art»<4>.

2. Grundsätzliches

2.1 Der Ständige Diakonat verdeutlicht sakramental, dass unser Herr nicht gekommen ist, «sich dienen zu lassen, sondern zu dienen» (Mt 20,28). Der Seelsorgedienst der Priester setzt das Weihesakrament voraus: Doch in Gemeinschaft mit dem Bischof und in enger Zusammenarbeit mit den Priestern in den Pfarreien erfüllen auch die Diakone auf Grund ihrer Weihe eine eigenständige Aufgabe in der Seelsorge für die Gemeinde in materieller und geistiger Not, in der Verkündigung und Liturgie wie auch im Leitungsdienst.
2.2 Innerhalb der allgemeinen kirchlichen Aufgaben zum Dienst vor Gott und an den Menschen sind die Diakone in besonderer Weise ­ als sichtbare Zeichen der Diakonie Jesu ­ in der Kirche und in der Welt berufen, mit ihrer Aufgabe und ihrem Leben, Jesus, den Diener aller, in der Gemeinde zu vergegenwärtigen.
2.3 Durch Handauflegung und Gebet werden die Diakonanden ein für allemal, in der Gemeinschaft mit ihrem Bischof, für ihren Dienst geweiht und in der Diözese inkardiniert. In der vorrangigen Sendung zum Dienst an den Armen wird der Ständige Diakon zum Zeichen der sorgenden Liebe Gottes für die Menschen in Not und zum lebendigen Bild Christi, der kam, um zu dienen.
2.4 Entsprechend der grundlegenden Aufgabe der Kirche wird im Lauf der Kirchengeschichte eine dreifache Aufgabe des Diakons sichtbar:
2.4.1 Dienst an den Armen: Der Diakon hat sein ursprünglichstes Arbeitsfeld bei den Armen, bei den Abseitsstehenden und bei den Menschen am Rand der Gesellschaft. Der Dienst (beim Brotbrechen) in der Eucharistiefeier (vgl. 2.4.3) macht deutlich, dass der Diakon diese Aufgabe im
Auftrag und in der Kraft Christi wahrnimmt. Der liturgische Dienst bleibt eng auf den Dienst an den Armen bezogen.
2.4.2 Dienst am Wort: Der Diakon erfüllt seinen Verkündigungsauftrag in all seinen verschiedenen Formen: vorab durch seine persönliche im Glauben verwurzelte zeugnishafte Lebensweise, sodann durch die Evangelisierung bei den Menschen am Rand der Kirche und der Gesellschaft, aber auch durch die ordentliche Katechese und durch die Predigt. Er ermutigt gerade in diesem Dienst die Laien zur Mitarbeit, damit sie als Glieder der Kirche ihre eigene Verantwortung erkennen und sich im Dienst am Volk Gottes engagieren.
2.4.3 Dienst in der Liturgie: Der Diakon wirkt bei der Feier der Gottesdienste mit und bereitet auf den Empfang der Sakramente vor, unter besonderer Berücksichtigung der Fernstehenden. Die kirchliche Ordnung sieht vor, dass er die Taufe spenden und bei Trauungen assistieren kann.
2.5 Aus diesem dreifachen Dienst haben sich schon früh zwei hauptsächliche Tätigkeitsfelder des Diakons herausgebildet: der sozial-caritative Dienst (vgl. Apg 7) und der pastoral-liturgische Dienst. Jeder Diakon erhält vom Bischof entsprechend seiner Eignung und seiner Ausbildung und auf Grund der Bedürfnisse der Seelsorge, eine bestimmte Sendung. Wo es notwendig wird, kann er darüber hinaus auch andere, seinem Amt zustehende Dienste ausüben.
2.6 Der Einsatz des Diakons kann pfarreilich oder überpfarreilich sein und wird entsprechend seiner Arbeit entlöhnt<5>.

3. Zuständige Instanzen und Personen

3.1 Der Bischof ernennt einvernehmlich mit den Dekanen einen Verantwortlichen für den Ständigen Diakonat.
3.2 Dem diözesanen Verantwortlichen obliegt die Entgegennahme von Bewerbungen für den Ständigen Diakonat, die Prüfung und Beratung der Kandidaten und die Aufsicht über die Ausbildung der Kandidaten. Er ist verantwortlich für ihre Begleitung, die er im einzelnen einem geeigneten Begleiter delegieren kann.
3.3 Der Verantwortliche schlägt dem Bischofsrat die Mitglieder der Diakonatskommission vor. In ihr sind vertreten: falls der Verantwortliche nicht selbst Ordinariatsmitglied ist, ein Vertreter des Ordinariats, ferner ein Vertreter der Pfarrerschaft, der Ständigen Diakone und der Ausbildner.
3.4 Die Diakonatskommission entscheidet über die Aufnahme unter die Kandidaten für den Diakonat. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, schlägt der Diakonatsverantwortliche einvernehmlich mit der Kommission dem Bischofsrat den jeweiligen Kandidaten für die Zulassung zur Weihe vor. Die Diakonatskommission unterstützt den Verantwortlichen in allen wichtigen Fragen der Begleitung und Ausbildung.
3.5 Der Diözesanverantwortliche oder ein von ihm bezeichneter Delegierter begleitet den Kandidaten auf dem Weg zum Diakonenamt. Folgende Begleitpersonen müssen in die Vorbereitung miteinbezogen werden:

3.6 Der Diözesanverantwortliche hält regelmässigen Kontakt mit dem Bischofsrat und ist für einen genügenden persönlichen Kontakt des Kandidaten mit dem Bischof besorgt.
3.7 Der Diözesanverantwortliche trägt besondere Sorge dafür, dass jeder Kandidat eine geistliche Begleitung hat.
3.8 Die Diakone in der Diözese bilden die Gemeinschaft der Diakone, die einen Sprecher bestimmt, der als Gast an den Sitzungen des diözesanen Priesterrates teilnimmt. Die Diakone entsenden gewählte Vertreter in den diözesanen «Rat der LaientheologInnen und der Ständigen Diakone».

4. Kriterien für die Zulassung zum Ständigen Diakonat

4.1 Der Bewerbung um den Diakonat muss eine geistliche Berufung entsprechen. Sie soll auf dem Weg zum Diakonat geprüft und geklärt werden. Dieser Berufung zum Diakonat entsprechen zwei sich gegenseitig ergänzende Elemente:
4.1.1 Der Ruf Gottes: Jeder erfährt den Ruf Gottes auf seine Weise. Vonnöten ist die klare Unterscheidung der Geister, die ernsthafte Selbstprüfung und das offene Abmessen der persönlichen Fähigkeiten am geforderten Eignungsprofil. Die erforderliche geistliche Begleitung hilft, die Klärung vorzunehmen. Erforderlich ist ebenso die Anerkennung durch die Verantwortlichen (Diakonatsverantwortlicher und Diakonatskommission) und den Bischof.
4.1.2 Der Ruf der Kirche: Die Pfarreien oder geistlichen Gemeinschaften erkennen auf Grund ihrer geistlichen Verantwortung und Befähigung eine Eignung zum Diakonat bei einem ihrer Glieder. Sie begeben sich zusammen mit dem möglichen Kandidaten auf einen Weg der geistlichen Unterscheidung und holen ihrerseits, falls sie zu einem entsprechenden Schluss gelangen, die Bestätigung der Verantwortlichen und des Bischofs ein. Der Bischof, der Bischofsrat und der Diakonatsverantwortliche bzw. die Diakonatskommission erkennen ihrerseits bei einem bewährten Mitarbeiter im pastoralen bzw. sozial-caritativen Dienst die Eignung zum Diakonat. Sie schlagen ihm eine Überprüfung und einen gemeinschaftlichen geistlichen Entscheidungsweg vor. Dabei sollen immer die konkreten Bedürfnisse der Kirche von entscheidender Bedeutung bleiben.
4.2 Die Berufung soll vor allem anhand folgender Kriterien überprüft werden:
4.2.1 In der Persönlichkeit: Kriterien sind gesunder Menschenverstand und Urteilskraft, psychische Gesundheit und Belastbarkeit, Lern- und Beziehungsfähigkeit, notwendige Intelligenz und Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen und Teamfähigkeit.
4.2.2 Im familiären Bereich: Von grosser Wichtigkeit sind anerkannt gute Familienverhältnisse. Ehefrau und heranwachsende Kinder müssen mit dem Diakonat ihres Ehemannes und Vaters einverstanden und auch bereit sein, ihn zu begleiten und zu unterstützen. Für den verheirateten Diakon bleibt die Familie auch nach der Weihe die eigentliche Herzens- und Bewährungsgemeinschaft.
4.2.3 Im beruflichen und gesellschaftlichen Bereich: Kriterien sind die Bewährung im Beruf, die sich zeigt durch Teamfähigkeit, menschliche und berufliche Tüchtigkeit, Charakter, Verantwortungsgefühl und Hilfsbereitschaft sowie durch die generelle Akzeptanz in der Pfarrgemeinde.
4.2.4 Im spirituellen und kirchlichen Bereich: Benötigt werden Männer des Glaubens und des Gebetes, von gesunder Frömmigkeit, mit einem entwickelten Sinn für das geistliche Leben, aufgeschlossen für die Zeichen der Zeit und einem loyalen Sinn für die Kirche. Sie sollen fähig sein, im Geiste evangelischer Armut, evangelischen Gehorsams und geschwisterlicher Gemeinschaft zu leben. Auch sollen sie bereits in einer Pfarrgemeinde oder einer andern kirchlichen Gemeinschaft vollamtlich oder ehrenamtlich tätig sein, so dass das christliche Volk ihre Berufung erkennen und unterstützen kann.
4.3 Die Überprüfung der Berufung anhand dieser positiven Kriterien ist die Aufgabe aller Beteiligten. Vor allem sind in geeigneter Weise die Pfarreien und geistlichen Gemeinschaften sowie deren Verantwortliche mit einzubeziehen. Die letzte Verantwortung für die Überprüfung liegt beim Diakonatsverantwortlichen. Er hat, zusammen mit der Diakonatskommission, im besonderen die Beweggründe des Kandidaten zu klären. Negative Kriterien sind dabei: Flucht- und Kompensationsmotive, Enttäuschungen oder andere Ersatzmotive.
4.4 Was die Bestimmungen des kanonischen Rechts betrifft, gelten folgende Kriterien:
4.4.1 Ledige Kandidaten müssen mindestens 25 Jahre alt sein und sich zu einem Leben der Ehelosigkeit verpflichten.
4.4.2 Verheiratete Kandidaten müssen mindestens 35 Jahre alt sein und brauchen die Zustimmung der Ehefrau.
4.4.3 Die Diakonenweihe darf erst nach Abschluss der geforderten Ausbildung erteilt werden.

5. Die Zulassung zum Diakonat

5.1 Ein Kandidat kann grundsätzlich auf drei verschiedene Weisen für den Diakonat vorgeschlagen werden oder sich um diesen bewerben:
5.1.1 Der Bischofsrat sucht in enger Zusammenarbeit mit dem Diakonatsverantwortlichen einen geeigneten Mann aus. Das Gleiche kann der Diakonatsverantwortliche selber in Zusammenarbeit mit der Diakonatskommission tun. Der Diakonatsverantwortliche fragt beim Kandidaten an.
5.1.2 Die Pfarreien melden über ihren Pfarrer oder den Dekan dem Diakonatsverantwortlichen Kandidaten, die sie für fähig halten. Der Diakonatsverantwortliche nimmt mit den Pfarreien und den von ihnen Genannten Kontakt auf.
5.1.3 Ein Bewerber meldet sich selbst und bespricht mit dem Diakonatsverantwortlichen seine Berufung zum Diakon. Er soll dies nicht isoliert tun, sondern soll die Unterstützung seiner Pfarrei oder einer geistlichen Gemeinschaft haben.
5.2 Der Diakonatsverantwortliche erstattet der Diakonatskommission über alle Bewerber oder Kandidaten Bericht. Dabei gibt die Kommission ein Urteil über die Eignung der Kandidaten ab. Der Diözesanverantwortliche informiert darüber den Bischofsrat und bleibt mit den Kandidaten in regelmässigem Kontakt.
5.3 Die nun folgende Zeit der Abklärung dauert mindestens ein Jahr, falls der Kandidat nicht schon längere Zeit im kirchlichen Dienst der Diözese Chur tätig war. Während dieser Zeit übt der Kandidat wie bis anhin seinen Beruf aus. Die notwendigen Abklärungen sind in allen Bereichen von entsprechenden Gesprächen begleitet:

Am Ende dieser Zeit der Abklärung müssen dem Diakonatsverantwortlichen die Berichte der Pfarrei, der verschiedenen Begleitpersonen und ggf. anderer Beteiligter zur Verfügung stehen. Die Berichte werden in der Diakonatskommission besprochen, worauf die Kommission Antrag auf Annahme oder Ablehnung des Kandidaten stellt. Sie erstattet darüber dem Bischof Bericht, der zusammen mit seinem Rat auf der Grundlage des Reglements entscheidet. Ist er mit dem Antrag der Kommission nicht einverstanden, nimmt er mit dieser Kontakt auf. Der Diakonatsverantwortliche orientiert den Kandidaten über den endgültigen Entscheid.
5.4 Falls der zur Vorbereitung auf den Diakonat zugelassene Kandidat die unter 6. verlangte Ausbildung noch nicht hat, folgt nun die Zeit der Ausbildung.
Sie entspricht den Erfordernissen der vorgesehenen Tätigkeit, ist also unterschiedlich, je nachdem, ob ein Kandidat den Diakonat in sozial-caritativer oder in pastoral-liturgischer Ausprägung anstrebt. Diese Zeit der spezifischen Ausbildung kann mehrere Jahre umfassen. Falls ein Kandidat über alle Erfordernisse der Ausbildung verfügt, kann er sogleich in die nun folgende Einführung in den Diakonat aufgenommen werden.
5.5 Die unmittelbare Einführung in den Diakonat umfasst ein Jahr und kann zeitgleich mit dem Pastoralkurs absolviert werden. Diese Einführungszeit trägt bewusst geistliche Akzente und wird als geistlicher Weg gestaltet. Bei entsprechenden Zusammenkünften, wie z.B. Exerzitien, sollen nach Möglichkeit auch die Ehefrauen und Familien mit einbezogen werden.
5.6 Während dieser Einführungszeit wird der Kandidat mit dem Lektorat und dem Akolythat beauftragt. Die Admissio, die liturgische Aufnahme unter die Kandidaten des Ständigen Diakonats, wird nach der kanonischen Befragung und dem Gespräch mit dem Bischof in Gegenwart der Ehefrau im Laufe des Einführungsjahres durch den Bischof in einer liturgischen Feier öffentlich ausgesprochen.
5.7 Nach der Admissio folgt gegen Ende des Einführungsjahres eine intensivere Zeit der Weihevorbreitung für den Kandidaten und die Pfarrei, in der dieser beheimatet ist.
5.8 Kann der diözesane Diakonatsverantwortliche die Weihe des Kandidaten nach entsprechender Konsultation der Diakonatskommission (vgl. 3.4) befürworten, so richtet der Weihekandidat die vom CIC (Can 1036) geforderte Bereitschaftserklärung zum Dienst des Diakons an den Bischof. Für Verheiratete ist zudem das schriftliche Einverständnis der Ehefrau Voraussetzung für die Weihe. Der Weiheentscheid liegt beim Bischof, nach Konsultation des Bischofsrates.
5.9 Bei der Weihe selber ist die Vorstellung des Kandidaten Sache des diözesanen Diakonatsverantwortlichen oder einer durch ihn bezeichneten Person. Bei der Gestaltung der Weihe soll dem Umfeld des Kandidaten, besonders seiner Familie und der Pfarrei, genügend Rechnung getragen werden.

6. Die Ausbildung

6.1 Für die ganze Dauer der dem einzelnen Kandidaten entsprechenden Ausbildung und des Einführungsjahres gehört er einer Ausbildungsgruppe an, die von der Kommission begleitet wird. Ziel dieser Gruppe ist es, im Glaubensgespräch und in der gemeinsamen geistlichen Einkehr die Spiritualität zu vertiefen und in das Verständnis des Diakonenamtes hineinzuwachsen. Das minimale Ausmass der Tätigkeit dieser Ausbildungsgruppe ist durch die Diakonatskommission festzulegen und von Zeit zu Zeit zu überprüfen.
6.2 Der einzelne Kandidat wird während dieser Zeit der Ausbildung und Einführung durch eine kompetente Person geistlich begleitet (vgl. 3.7).
6.3 Da der Diakon mit Schwerpunkt im sozial-caritativen Bereich in der Regel im Vollamt tätig ist, ist von ihm die Ausbildung als Sozialarbeiter oder eine gleichwertige Ausbildung im sozialen Bereich erfordert. Im einzelnen entscheidet die Diakonatskommission über das Genügen des Ausbildungsstandes. Als theologische Grundausbildung ist von diesen Kandidaten der erfolgreiche Abschluss des vierjährigen «Theologischen Kurses für Laien» (TKL) gefordert. Der Kandidat kann den TKL während des Einführungsjahres abschliessen.
6.4 Vom Diakon mit Schwerpunkt im pastoral-liturgischen Dienst ist ein volles Theologiestudium auf dem 1. (bzw. 2.) oder dem 3. Bildungsweg gefordert. Dieses muss zu Beginn des Einführungsjahres abgeschlossen sein.
6.5 Das Einführungsjahr bietet in der Regel zusätzlich zu den unter 5.6 und 5.7 sowie 6.1 und 6.2 genannten Punkten der Vorbereitung eine Einführung in den liturgischen und pastoralen Dienst des Diakons.
6.5.1 Die Kandidaten für den Diakonat mit Schwerpunkt im sozial-caritativen Bereich müssen eine homiletische Ausbildung absolvieren, wenn sie den ordentlichen Predigtdienst übernehmen.
6.5.2 Die Kandidaten für den Diakonat mit Schwerpunkt im pastoral-liturgischen Bereich brauchen keine weitere Ausbildung, sofern sie in der Diözese bereits ein Pastoraljahr absolviert haben und über pastorale Erfahrung verfügen.
6.6 Die Ausbildungskosten für die unter
6.3 bis 6.5 genannte Ausbildung übernimmt der Kandidat selber. Gegebenenfalls wird er dabei durch die Pfarrei, die ihn für den Diakonat vorschlägt oder in der er verwurzelt ist, bzw. durch andere örtliche kirchliche Instanzen unterstützt.
6.7 Alle genannten Ausbildungselemente bilden insgesamt eine Voraussetzung zur Weihe. Die Diakonatskommission prüft vor der Admissio, ob sie alle mit Erfolg bestanden sind.

7. Indienstnahme und Anstellung

7.1 Der geweihte Diakon erhält das bischöfliche Ernennungsschreiben. Er wird in der Regel für einen konkreten Dienst in seinem Umfeld ernannt, ohne dass damit ein darüber hinausgehendes Engagement ausgeschlossen ist.
7.2 Die Diakone, die ihren Arbeitsschwerpunkt im pastoral-liturgischen Bereich haben, sind in der Regel einer Pfarrei oder einem Pfarreiverband zugeordnet, im Ausnahmefall einer geistlichen Gemeinschaft. Die im sozial-caritativen Bereich tätigen Diakone wirken entweder innerhalb einer (grösseren) Pfarrei in ihrem spezifischen Bereich oder arbeiten in einer diakonischen Institution mit. Im Ausnahmefall können sie auch im ausserkirchlichen sozialen Bereich tätig sein, um so an ihrem Ort ein Glaubenszeugnis geben zu können.
7.3 Die Diakone sind Mitglieder ihrer entsprechenden Dekanate. Sie beteiligen sich nach Möglichkeit an deren Aktivitäten und pflegen geschwisterlichen Umgang und Zusammenwirken mit den andern Seelsorgern und Seelsorgerinnen des Dekanats.
7.4 Das gute, respektvolle Zusammenwirken mit den andern pastoralen Diensten ist eine erste Voraussetzung für den konkreten Einsatz der Diakone. Dieses zeigt sich auch im intensiven Austausch innerhalb des Seelsorge-Teams, der Pfarreiverbände oder des jeweiligen Pastoralkreises. Die Bereitschaft und die Fähigkeit dazu ist deshalb während der Vorbereitung auf den Diakonat immer wieder zu prüfen und zu fördern.
7.5 Der Diakon schliesst sich nach der Weihe dem Diakonenkreis des Bistums an und verpflichtet sich

7.6 Die staatskirchliche Behörde bzw. der zuständige kirchliche Auftraggeber kommt für die Besoldung der Diakone auf.
7.7 Vor der Diakonenweihe prüft der für den jeweiligen Einsatzort zuständige Generalvikar die Arbeits- und Lohnverhältnisse des Diakons. Ohne Zustimmung des Generalvikars und des Diakons selber wird an bestehenden Arbeitsverträgen nichts geändert.
7.8 Die entsprechenden Besoldungsreglemente für verheiratete kirchliche Mitarbeiter gelten auch als Ansatz für das Gehalt eines verheirateten Diakons. Für Absolventen eines vollen theologischen Studiums ist die Besoldung der Pastoralassistenten massgeblich.

Der Bischof von Chur stimmt den vorliegenden Richtlinien zu und setzt sie in Kraft.

Chur, 27. Mai 2002
Amédée Grab, Bischof von Chur


Anmerkungen

1 Lumen Gentium Nr. 29: «Weil diese für die Kirche in höchstem Masse lebensnotwendigen Ämter bei der gegenwärtig geltenden Disziplin der lateinischen Kirche in zahlreichen Gebieten nur schwer ausgeübt werden können, kann in Zukunft der Diakonat als eigene und beständige hierarchische Stufe wiederhergestellt werden. Den zuständigen verschiedenartigen territorialen Bischofskonferenzen kommt mit Billigung des Papstes die Entscheidung zu, ob und wo es für die Seelsorge angebracht ist, derartige Diakone zu bestellen. Mit Zustimmung des Bischofs von Rom wird dieser Diakonat auch verheirateten Männern reiferen Alters erteilt werden können, ferner geeigneten jungen Männern, für die jedoch das Gesetz des Zölibats in Kraft bleiben muss.»

2 SKZ 153 (1985) 473­474.

3 Diese Richtlinien lehnen sich stark an die entsprechenden Richtlinien der Diözese Sitten an.

4 Gaudium et spes Nr. 1.

5 Diakone mit Zivilberuf sind im Bistum Chur angesichts der heutigen Anforderungen an den seelsorglichen Dienst nicht vorgesehen. Es müsste dafür ein eigenes, sorgfältig durchdachtes Reglement erlassen werden, um Probleme in der momentanen Struktur der kirchlichen Dienste zu vermeiden. Um die nötige Fachkompetenz für diese Form des Diakonendienstes zu vermitteln, wäre ein eigener Ausbildungsgang einzurichten.


Bistum Lausanne, Genf und Freiburg

 

Wechsel auf Arbeitsstellen

Die Seelsorgehelferin und Erwachsenenbildnerin Rosmarie Bürgy, Direktorin des Bildungszentrums Burgbühl in St. Antoni und Mitarbeiterin der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung der katholischen Kirche Deutschfreiburgs, wird auf Beginn des kommenden Jahres in der Pfarrei Schmitten eine 80-Prozent-Stelle als Pastoralassistentin übernehmen. Ihre Tätigkeit in der Erwachsenenbildung behält sie bei.
Nach vierjähriger Tätigkeit als Leiter der Katechetischen Arbeitsstelle Deutschfreiburgs übernimmt Alexander Schroeter-Reinhard eine neue Aufgabe als Leiter der Medien- und Beratungsstelle Religion der Schulwarte Bern. Seine Stelle übernimmt am 1. August in einem 70-Prozent-Pensum der 43-jährige Filippo Niederer-Stampfli, bisher Leiter der Arbeitsstelle für Erwachsenenbildung der katholischen Kirche Deutschfreiburgs. Der neue Leiter der Katechetischen Arbeitstelle wird weiterhin auf die Mitarbeit von Irma Tinguely-Corpataux zählen können, die für die Katechese auf der Oberstufe verantwortlich zeichnet. Wer in Zukunft die Hauptverantwortung für die katholische Erwachsenenbildung Deutschfreiburgs tragen wird, ist zurzeit noch offen.


Bistum St.Gallen

 

Dekanat Sargans. Neuer Dekan

Die Dekanatsversammung hat für den Rest der Amtsdauer 2000­2004 den bisherigen Dekan-Stellvertreter Pfarrer Erich Guntli (Jg. 53) zum Dekan gewählt. Bischof Ivo hat diese Wahl bestätigt. Nach der Demission von Alois Fritschi im März dieses Jahres hatte Erich Guntli die Leitung interimsweise übernommen. Er ist seit 1997 Pfarrer im Seelsorgeverband Buchs-Grabs-Sevelen.


Diakonenkurs 2002/03

Im Bistum St. Gallen wird vom Herbst 2002 bis Herbst 2003 wiederum ein Diakonenkurs durchgeführt. Er beginnt am 19. September, 12.30 bis 16.30 Uhr, im Seminar St. Georgen-St. Gallen. Dabei geht es um das Sich-gegenseitig-Kennenlernen und um die Planung des Kurses. Eine erste Kurseinheit findet dann statt vom Montag, 4. November, bis Mittwoch, 6. November 2002.

Die Teilnahmebedingungen sind:

Anmeldungen nimmt bis Ende August der Präsident der Diakonenkommission, Generalvikar Anton Thaler, Klosterhof 6b, Postfach 263, 9001 St. Gallen, entgegen.


Gommiswald und Rieden. Amtseinsetzung

Am Wochenende vom 22./23. Juni hat Dekan Reto Oberholzer in Rieden und Gommiswald den Kolumbianer Fabio Amórtegui als Pfarrer für die beiden Pfarreien eingesetzt. Damit ist eine dreijährige Pfarrvakanz zu Ende gegangen. Der 1972 zum Priester geweihte Fabio Amórtegui hat seine Studien teilweise in München absolviert. Seit 1980 ist er als Seelsorger in Europa tätig. Die Schweiz kennt er von einem früheren Einsatz im Prättigau. Bis vor kurzem arbeitete er als Pfarradministrator in der Pfarrei Unterhaching in München.
Mit einem Baum als Symbol für die Verwurzelung an einem neuen Ort wurde Vikar Peter Maier verabschiedet.


St. Gallen. Nochmals Spitalseelsorge

Spitalpfarrer Klaus Dörig ist im Juni 65 Jahre alt geworden. Sein gewählter Nachfolger Markus Schöbi kann das Amt erst im Herbst 2003 antreten. Damit keine Vakanz entsteht, arbeitet Klaus Dörig noch zu 50 Prozent weiter, zusammen mit P. Markus Gemperli, der weiterhin zur Missionsgesellschaft Bethlehem, Immensee, gehört. Das «ehemalig» in der etwas unglücklich formulierten Meldung in der letzten Nummer bezieht sich auf die ehemalige langjährige Missionstätigkeit von P. Gemperli in Japan.


Bistum Sitten

 

Ernennungen

Der Bischof von Sitten, Mgr. Norbert Brunner, hat folgende Ernennungen für den französischsprachigen Teil des Bistums vorgenommen:

Die Bistumsleitung wünscht allen kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein gesegnetes und fruchtbares neues Seelsorgejahr 2002/2003.


Bildungshaus St.Jodern ­ neues Leitungsteam

Bischof Norbert Brunner hat auf Vorschlag des Stiftungsrates des Bildungshauses St. Jodern die administrative Leitung des Bildungshauses dem Ehepaar Walter und Elsbeth Knubel-Lehner übertragen. Sie treten die Nachfolge von Richard Lehner an, der auf das neue Seelsorgejahr in die Pfarreiseelsorge zurückkehrt.
Walter Knubel ist 1952 geboren. Nach der obligatorischen Schulpflicht absolvierte er die Berufslehre als Elektriker. 1977 liess er sich zum Fahrlehrer ausbilden und betreibt seit dem Herbst 1977 eine eigene Fahrschule. 1987­1988 erfolgte die Ausbildung zum Verkehrslehrer. Seit 1998 ist er im Bildungshaus St. Jodern zu 50% angestellt. In dieser Funktion leitete er unter anderem den gesamten Hauswirtschaftsbereich. Herr Knubel engagierte sich im Pfarrei- und Kirchenrat von Bürchen. Seit 1995 ist er Präsident von Bürchen Tourismus und Vorstandsmitglied der Werbegemeinschaft «Rund um Visp».
Elsbeth Knubel ist 1958 geboren. Nach der obligatorischen Schulpflicht absolvierte sie die Handelsschule in Brig. Anschliessend erfolgte ein Englandaufenthalt. Das Ehepaar Knubel hat drei Kinder im Alter von 20, 16 und 15 Jahren.

Der Bereich Bildung des Bildungshauses St. Jodern wird von Herrn Generalvikar Josef Zimmermann für eine Übergangszeit von 2­3 Jahren in Zusammenarbeit mit einer Kommission abgedeckt. Für die Administration des Bildungsbereiches hat Bischof Norbert Brunner die Sekretärin Heidi Widrig für 20% freigestellt.

Wir wünschen dem Ehepaar Knubel-Lehner sowie Generalvikar Josef Zimmermann und Frau Heidi Widrig in ihrer neuen Tätigkeit viel Freude und Erfolg.

Der Stiftungsrat des Bildungshauses
St. Jodern


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002