25/2002 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
700 junge Schweizer/Schweizerinnen nehmen vom 22. bis 28. Juli am Weltjugendtreffen
in Toronto teil. Begleitet werden sie von fünf Mitgliedern der Schweizer
Bischofskonferenz (SBK). Vier junge Palästinenser christlichen Glaubens
sind zudem eingeladen worden, zusammen mit den Schweizer Jugendlichen nach
Kanada zu reisen.
Von den 700 Jugendlichen kommen 220 aus der Deutschschweiz, 420 aus der
Westschweiz sowie 60 aus dem Tessin. Diese erfreuliche Zahl zeigt deutlich,
dass hierzulande die Begeisterung für das Weltjugendtreffen nicht nachgelassen
hat. Die fünf Mitglieder der SBK, welche zusammen mit den Jugendlichen
nach Kanada reisen, sind Mgr. Amédée Grab, Präsident
der SBK, Mgr. Denis Theurillat, zuständig für die Jugend innerhalb
der SBK («Jugendbischof»), Mgr. Pierre Bürcher und Mgr.
Pierre Farine, Weihbischöfe von Lausanne-Genf-Freiburg, sowie Mgr.
Martin Gächter, Weihbischof von Basel.
Ein grosser Teil der jungen Schweizer/Schweizerinnen reist Mitte Juli nach
Québec, wo sie von Gastfamilien empfangen werden. Am 22. Juli setzen
sie ihre Reise nach Toronto fort, wo das eigentliche Weltjugendtreffen beginnt,
zusammen mit mehreren hunderttausend anderen Jugendlichen aus der ganzen
Welt. Die letzten Weltjugendtreffen haben im Jubiläumsjahr 2000 in
Rom und 1997 in Paris stattgefunden. Papst Johannes Paul II., der persönlich
die Jugendlichen nach Toronto eingeladen hat, wird ebenfalls anwesend sein.
Das Thema des Weltjugendtreffens ist der Bibel entnommen und lautet: «Ihr
seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der Welt.»
Den Schweizer Organisatoren der Reise ans Weltjugendtreffen ist es ein
überaus grosses Anliegen, ihre Solidarität mit den Jugendlichen
Palästinas zu bezeugen. In diesem Sinne werden vier junge Palästinenser/Palästinenserinnen
christlichen Glaubens aus Dschenin und Ramallah zusammen mit den Schweizern
nach Kanada reisen. Vorher halten sie sich für einige Tage in der Schweiz
auf, um Bekanntschaft mit Jugendlichen sowie den lokalen Pfarreien schliessen
zu können. Zwei Palästinenser/Palästinenserinnen werden in
der Deutschschweiz, zwei in der Westschweiz empfangen werden; anschliessend
reisen sie gemeinsam nach Québec und Toronto ans Weltjugendtreffen.
Diese Solidaritätsaktion ist in der gesamten Schweiz auf ein grosses
Echo gestossen; ermöglicht wurde sie dank zahlreichen Spenden von Pfarreien
und religiösen Gemeinschaften.
Am 2. Juni 2002 haben die Schweizer Organisatoren des Weltjugendtreffens
in Saillon (VS) den diesjährigen «Prix des Amis de Farinet»
erhalten. Der mit 20000 Franken und 20 Rappen (!) dotierte Preis kommt vollumfänglich
den jungen Reisenden zugute.
Die auf den 1. September 2002 vakant werdende Seelsorgestelle (50%) in
der Klinik St. Anna, Luzern, wird für eine Theologin zur Wiederbesetzung
ausgeschrieben (siehe Inserat).
Interessierte Personen melden sich bitte bis 11. Juli 2002 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch
Auf Mittwoch, 5. Juni 2002, hatte der Vorstand des Vereins der Pfarreisekretärinnen
des Bistums Basel zur ersten ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
40 Teilnehmende aus allen Teilen des Bistums haben den Weg nach Muttenz
gefunden; leider waren die Sekretärinnen der beiden Nordwestschweizer
Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sehr schwach vertreten.
Der Verein zählt seit der Gründung im September 2001 bereits 172
Mitglieder. Die Präsidentin Greti Bader, Basel, zeigte sich erfreut
ob dieser Zahl. Der geschäftliche Teil wurde speditiv durchgeführt.
Von Interesse dürfte sein, dass der Mitgliederbeitrag gleich bleibt:
für 50100% Anstellung Fr. 100., unter 50% Anstellung Fr.
70.. Neu wurde ein Passivmitgliederbeitrag von Fr. 30. festgelegt.
So können pensionierte, aber auch aus dem kirchlichen Dienst ausscheidende
Sekretärinnen Mitglieder des Vereins bleiben.
Es wurde beschlossen, einen Aushilfepool «Vertretung für Pfarreisekretärinnen»
einzurichten, bei welchem man Adressen von Sekretärinnen in der eigenen
Region erhalten kann, die bereit sind, Aushilfe in Pfarreisekretariaten
zu übernehmen.
Ferner will der Vorstand ein Berufsbild sowie eine Lohnempfehlung erstellen.
Diese können natürlich nur als Richtlinien gelten; der letzte
Entscheid liegt bei den anstellenden Behörden. Es ist aber trotzdem
sehr nötig, über ein geeignetes Papier als Grundlage für
Verhandlungen zu verfügen.
Seit der Gründung des Vereins konnten bereits ein Info-Tag und eine
3-tägige Weiterbildung angeboten und mit grossem Erfolg durchgeführt
werden. Weitere Angebote werden geplant; die Mitglieder werden darüber
rechtzeitig informiert.
Anschliessend an den geschäftlichen Teil führte Josef Baumann
die Teilnehmenden durch die Johannes-Maria-Vianney-Kirche, einen interessanten
Bau aus dem Jahre 1966, der mit den entsprechenden Erklärungen verständlich
wird und Freude und Anerkennung gewinnt.
Bei einem feinen Znacht und gemütlichem Beisammensein fand die erste
ordentliche Generalversammlung ihren Abschluss.
Die nächste Generalversammlung findet statt am Mittwoch, 4. Juni 2003,
in Bremgarten (AG).
Wollen Sie Mitglied des Vereins werden, dann wenden Sie sich zwecks Unterlagen
an Heidi Martin, Im Weingarten 26, 5620 Bremgarten, E-Mail kath.pfarramt.bremgarten@bluewin.ch.
Nachdem sich die erste Versammlung der diözesanen Räte des
Bistums Basel im April (12.14.4.2002) mit dem von der Theologischen
Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Dokument ausgiebig auseinander gesetzt hat,
die Ergebnisse zur zweiten Lesung in die Vernehmlassung geschickt wurden,
konnte an dieser zweiten Versammlung über die eingegangenen Änderungsvorschläge
diskutiert und beraten werden. Die Räte (Priesterrat, Rat der Diakone,
Laientheologinnen und -theologen und der Seelsorgerat) als beratende Gremien
der Bistumsleitung konnten am Ende der Tagung die «Handreichungen
zur Taufpastoral» zuhanden des Bischofs verabschieden.
Diese Handreichungen, für haupt- und ehrenamtliche Verantwortliche
in Pfarreien und fremdsprachigen Missionen bestimmt, gliedern sich in fünf
Kapitel: die Pfarrei als Gemeinde, als Ort von Gemeinschaftserfahrung; die
Beteiligten bei einer Taufe; die konfessionell gemischte Familie, Segensfeiern
und Rituale und das Erwachsenenkatechumenat.
Die Tatsache, dass die Glaubensgemeinschaft der Kirche vermehrt zur Mithilfe
aufgerufen ist, wo Erziehende nicht oder nur beschränkt auf früher
selbstverständliche Voraussetzungen und Unterstützungen zählen
können, bewegt das Bistum Basel, pastorale Hilfen anzubieten. Sie möchten
Anregungen bieten, wo es gilt, Taufeltern in Vorbereitung, Feier und Begleitung
nach der Taufe den Dienst der Glaubensgemeinschaft erfahren zu lassen.
Der Projektleiter, Rudolf Schmid, dankte allen Beteiligten, den Räten,
der Projektgruppe, der theologischen Arbeitsgruppe für die ausgezeichnete
Zusammenarbeit und die gute Atmosphäre. Er zeigte sich glücklich,
dass es so einvernehmlich gelungen ist, ein derart umfangreiches Dokument
«auf den Weg» zu schicken.
Die «Handreichungen zur Taufpastoral» wurden von Bischof Kurt
Koch entgegengenommen. Sie sollen anlässlich des Abschlussfestes des
Bistumsprojektes «Als Getaufte leben» am Christkönigsfest,
am 24. November 2002, den haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen in Pfarreien
und fremdsprachigen Missionen übergeben werden.
Im Rahmen der Versammlung der diözesanen Räte fand sich der
Seelsorgerat am Freitagabend zur Wahlversammlung für ein neues Präsidum
zusammen. Es galt, Bischof Kurt Koch einen Kandidaten respektive eine Kandidatin
für das Präsidium vorzuschlagen und eine Vizepräsidentin
respektive einen Vizepräsidenten zu wählen.
Nach eingehender Diskussion über vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten
konnte offen gewählt werden. Eine grosse Mehrheit der Anwesenden schlug
Vincent Eschmann aus dem Jura zum Präsidenten vor und wählte Therese
Herzog aus dem Thurgau zur Vizepräsidentin. Bischof Kurt Koch ernannte
anschliessend Vincent Eschmann mit grosser Freude zum Präsidenten des
Seelsorgerates und stellte fest, dass mit diesem Präsidium die beiden
am weitesten auseinander liegenden Bistumsregionen (Jura und Thurgau) zu
einer engen Verbindung gefunden hätten.
Vincent Eschmann wohnt und arbeitet als Sekundarlehrer in Vicques (JU) und
ist seit vier Jahren Präsident des Seelsorgerates des französischsprachigen
Teils unseres Bistums. Seit 25 Jahren engagiert er sich als Freiwilliger
in der Kirche, in der Jugendarbeit und in der Ausbildung von freiwilligen
Laienhelfern und -helferinnen.
Therese Herzog, Tobel (TG), wurde als neues Ratsmitglied gleich zur Vizepräsidentin
gewählt. Sie ist Rechtsanwältin, alt Kantonsrätin im Thurgau,
übernahm verschiedene Aufgaben in der Koordination von NGOs im Bereiche
Umwelt und Natur für die europäische Umweltministerkonferenz.
Sie hat grosse Freude an der Auseinandersetzung mit der Theologie, absolviert
derzeit den TKL (Theologiekurs für Laien) und gibt Glaubenskurse in
weiten Teilen des Bistums.
Der Seelsorgerat dankte beiden mit grossem Applaus für ihre Bereitschaft,
sich in diese nicht leichte Aufgabe hineinzugeben.
Mit originellen Geschenken aus den zehn Bistumsregionen haben die Mitglieder der versammelten diözesanen Räte, Bischof Kurt Koch und Generalvikar Pater Roland-B. Trauffer Abschied genommen vom Leiter des Pastoralamtes, Diakon Hansruedi Häusermann. Mit diesem gemeinsamen Apéro dankten alle für seine ausgezeichnete Arbeit, seine frohe und kompetente Begleitung des Seelsorgerates und wünschten ihm für die Zukunft alles Gute. Sein Einsatz im bischöflichen Ordinariat endet am 30. Juni 2002, danach wird Hansruedi Häusermann die Gemeindeleitung der Luzerner Stadtpfarrei St. Karl übernehmen.
Troxler Georg, Dr. theol., emeritierter Pfarrhelfer, Wohlen
Am 9. Juni 2002 starb in Wohlen der emeritierte Pfarrer Georg Troxler. Am
24. April 1920 geboren, empfing der Verstorbene am 29. Juni 1946 in Solothurn
die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Kirchdorf von 1946 1948 und
in Grenchen von 19481952. Danach war er Arbeiterseelsorger in Wohlen
von 19521963 und wirkte danach als Religionslehrer in Zug von 19631964
und in Lenzburg von 19641966. Nach seinem Weiterstudium in Freiburg
von 19661971 war er als Religionslehrer in Wohlen tätig von 19711980.
Danach wirkte er als Pfarrhelfer in Grenchen von 19801983 und in Stüsslingen
von 19831985. Seit 1985 lebte und wirkte er als emeritierter Pfarrhelfer
in Wohlen. Er wurde am 18. Juni 2002 in Wohlen beerdigt.
Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:
Diözesanbischof Amédée Grab erteilte die Missio canonica an:
Um Anstellungsverhandlungen mit einem Bewerber/einer Bewerberin als Pastoralassistent/Pastoralassistentin
aufnehmen zu können, muss der Kirchenpflege/dem Kirchenrat eine schriftliche
Einwilligung des zuständigen Generalvikars bzw. des Bischöflichen
Personalbeauftragten vorliegen. Wenn die betreffende Person bereits eine
Missio canonica des Bischofs von Chur besitzt, wird diese Einwilligung in
aller Regel umgehend erteilt.
Für die Anstellung eines Pastoralassistenten/ einer Pastoralassistentin
als Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin ist dem Bischofsrat ein schriftliches
Gesuch einzureichen. Dieser wird es wie die Bitte um einen Pfarrwahlvorschlag
behandeln und der Anstellungsbehörde möglichst bald eine schriftliche
Mitteilung machen.
Ihre Demission müssen die vom Diözesanbischof Ernannten oder von
ihm mit einer Mission canonica Beauftragten zuerst dem Bischof einreichen,
und erst wenn dieser die Demission angenommen hat, auch der Anstellungsbehörde.
«Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können
mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B.
zu Dekanaten, vereinigt werden» (CIC can. 374 § 2).
«Zu den engeren Mitarbeitern des Diözesanbischofs zählen
die Priester, die ein pastorales Amt ausüben. Unter ihnen sind besonders
die Dekane (vicarii foranei) zu erwähnen. Für dieses Amt sollen
Priester bestellt werden, die sich durch Wissen und apostolischen Eifer
auszeichnen. Mit den nötigen Vollmachten vom Bischof ausgerüstet,
sollen sie im Stande sein, in dem ihnen anvertrauten Gebiet die Zusammenarbeit
in der Seelsorge in geeigneter Weise zu fördern und zu leiten»
(MP Ecclesiae Sanctae vom 6. August 1966, Nr. 19).
1. Der Diözesanbischof legt nach Anhörung des Priesterrates
die geographischen Grenzen der einzelnen Dekanate fest.
2. Die Priester, die Diakone und die Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter
in der Seelsorge mit einer Missio canonica bilden die Dekanatsgemeinschaft.
3. Zielsetzung der Dekanatsgemeinschaft ist die Koordination der Seelsorge
in der betreffenden Region, die Förderung der Zusammenarbeit unter
den Priestern, Diakonen und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern in der Seelsorge,
ihr geistliches Wohl und die Pflege der Gemeinschaft.
4. Die Priester des Dekanats bilden das Priesterkapitel, welches die Förderung
des priesterlichen Dienstes und der priesterlichen Lebensform zum Ziele
hat. Die Diakone des Dekanats sind zur Förderung ihrer berufsspezifischen
Lebensform und ihrer Aufgaben im Kreis der Diakone des Bistums zusammengeschlossen,
die Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten im Rat der Laientheologinnen
und Laientheologen. Da ständige Diakone und Laientheologen ähnliche
pastorale Aufgaben wahrnehmen, sind die Diakone zudem im Rat der Laientheologinnen
und Laientheologen vertreten.
1. Alle im Bistum Chur inkardinierten Priester und Diakone sind von Rechts
wegen Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft, andere Kleriker, sofern sie im
Gebiet des Dekanats einen seesorglichen Auftrag des Bischofs haben, und
Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter in der Seelsorge mit einer Missio canonica.
Pensionierte Kleriker können in der bisherigen Dekanatsgemeinschaft
verbleiben oder werden gegebenenfalls Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft
ihres neuen Wohnsitzes, wobei die getroffene Wahl den Dekanen und dem Bischöflichen
Ordinariat schriftlich mitzuteilen ist. Pensionierte Kleriker, welche aus
einem Auslandeinsatz in die Schweiz zurückkehren, jedoch nicht innerhalb
des Bistums Wohnsitz nehmen, werden durch den Bischof einem Dekanat zugeteilt.
Entsprechend verfügt der Bischof in Fällen, bei welchen die Dekanatszugehörigkeit
nicht ordentlicherweiser erfolgt. Die Aufnahme weiterer Mitglieder ist in
den Dekanatsstatuten zu regeln.
2. Niemand kann in mehr als einer Dekanatsgemeinschaft Mitglied sein. Falls
jemand in einem Dekanat eine seelsorgliche Aufgabe wahrnimmt und in einem
anderen Dekanat wohnt, gehört er der Dekanatsgemeinschaft an, in deren
Dekanat er seelsorglich wirkt. Nimmt jemand eine seelsorgliche Aufgabe in
zwei Dekanaten des Bistums wahr, gehört er zu jener Dekanatsgemeinschaft,
in deren Dekanat er den Hauptauftrag wahrnimmt, bei einem Auftrag von je
fünfzig Prozent zur Dekanatsgemeinschaft seines Wohnsitzes.
1. In der Regel trifft sich die Dekanatsgemeinschaft jährlich zu
vier Dekanatsversammlungen.
2. Die Dekanatsversammlung behandelt vor allem Fragen pastoraler Natur.
3. Über die Versammlung ist Protokoll zu führen und ein Exemplar
desselben dem Diözesanbischof und dem zuständigen Generalvikar
zuzustellen.
4. Die Beschlüsse der Dekanatsversammlung sind für alle verbindlich,
soweit sie nicht den gesamtkirchlichen und diözesanen Bestimmungen
oder Weisungen widersprechen oder einer Genehmigung durch den Bischof bedürfen.
1. Der Dekanatsvorstand besteht aus dem Dekan und weiteren, in den Dekanatsstatuten
zu bezeichnenden Mitgliedern.
2. Der Dekanatsvorstand bereitet die Dekanatsversammlungen vor und unterstützt
den Dekan bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
1. Der Dekan ist zuständig für die Leitung der Dekanatsgemeinschaft,
die er nach den Normen des Kirchenrechts (vgl. CIC cann. 553555) und
den Weisungen des Bischofs wahrnimmt.
2. Der Dekan führt in der Dekanatsversammlung den Vorsitz und sorgt
mit seinem Vorstand für die Durchführung der Beschlüsse.
3. Der Dekan vertritt die Dekanatsgemeinschaft nach aussen.
4. Das Amt des Dekans ist nicht an eine bestimmte Pfarrei gebunden.
1. Der Dekan wird von den Mitgliedern der Dekanatsgemeinschaft in der
Dekanatsversammlung gewählt.
2. Das aktive Wahlrecht besitzen alle Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft,
das passive Wahlrecht alle Priester desselben.
3. Die Amtsdauer des Dekans beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist für
zwei weitere Amtsdauern möglich.
4. Die Wahl wird in jedem Dekanat durchgeführt und von einem Vertreter
des Bischofs geleitet.
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Wer verhindert ist, an der Wahl persönlich teilzunehmen, kann von der
Briefwahl Gebrauch machen. Seine Stimme wird nur beim ersten Wahlgang mitgezählt.
Das Stimmergebnis wird nach jedem Wahlgang mitgeteilt. Gewählt ist,
wer das absolute Mehr der angegebenen Stimmen erreicht.
Wenn beim ersten Wahlgang kein absolutes Mehr erzielt wurde, sind für
den zweiten Wahlgang nur jene drei wählbar, welche beim ersten Wahlgang
am meisten Stimmen erhielten. Beim dritten Wahlgang entscheidet das relative
Mehr. Bei Stimmengleichheit gilt der Dienstälteste (von der Priesterweihe
ausgehend) bzw. der dem Lebensalter nach ältere als gewählt.
Nach erfolgter Wahl werden die Stimmzettel vom Vorsitzenden der Wahl vernichtet.
Nimmt der Gewählte die Wahl innerhalb von acht Tagen nicht an, beginnt
der Wahlvorgang von neuem.
Der Gewählte wird dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen.
5. Das Amt des Dekans erlischt:
1. Pastorale Aufgaben
1. Der Dekan wird in kluger Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen
und sachlichen Verhältnisse die Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft
zu gemeinsamer Arbeit und gegenseitiger Hilfe anregen und gegebenenfalls
verbindlich anweisen.
2. Der Dekan sorgt dafür, dass geeignete Priester, Diakone, Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in der Seelsorge einzelne Sachgebiete im Dekanat betreuen.
So sollen durch Arbeitsteilung Spezialaufgaben im Dekanat erfüllt werden.
3. Bei der Besetzung von hauptamtlichen Seelsorgestellen im Bereich des
Dekanats wird der Dekan von seinen Vorgesetzten befragt.
2. Dienst an den Priestern, Diakonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge
1. Wichtige Aufgaben des Dekans sind die Sorge für das spirituelle
Leben und die theologische Weiterbildung im Dekanat, für die geschwisterliche
Gemeinschaft und für die Zusammenarbeit aller Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft.
2. Der Dekan soll besonders den Mitgliedern, die neu in das Dekanat kommen,
bei Anfangsschwierigkeiten behilflich sein und dazu beitragen, dass sie
in die Dekanatsgemeinschaft hineinwachsen.
Bei der Übernahme einer neuen Aufgabe im Dekanat haben sich Priester,
Diakone, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge mit einer Missio
canonica dem Dekan vorzustellen.
3. Dem Dekan obliegt die Sorge für die kranken Dekanatsmitglieder.
Bei schwerer Erkrankung benachrichtigt er den zuständigen Generalvikar.
4. Der Dekan soll sich über die Erstellung eines Testamentes der Diözesanpriester
und über den Ort der Aufbewahrung vergewissern.
5. Der Dekan hat für ein würdiges Begräbnis verstorbener
Priester, Diakone, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge in
seinem Dekanat zu sorgen.
3. Verwaltungsaufgaben
1. Dem Dekan obliegt die Dienstaufsicht im Sinne des allgemeinen Kirchenrechts
(vgl. CIC can. 555) und der geltenden diözesanen Bestimmungen.
2. Der Dekan setzt im Auftrag des Bischofs einen neuernannten Pfarrer in
sein Amt ein.
3. Wird eine Pfarrei vakant, stellt der Dekan die kirchlichen Bücher,
Dokumente, Kassen und Siegel sicher und fertigt darüber ein Protokoll
an.
4. Der Dekan hat dafür zu sorgen, dass im Falle von Krankheit oder
Tod eines Pfarrers die Bücher (Matrikeln), Dokumente, heiligen Geräte
und anderes, was der Kirche gehört, nicht verloren gehen oder weggeschafft
werden.
5. Der Dekan betreut das Dekanatsarchiv.
1. Die Vertreter der Dekanatsgemeinschaft im Priesterrat werden von den
Priestern der Dekanatsgemeinschaft gewählt.
2. Die Diakone der ganzen Diözese bilden einen einzigen Wahlkreis für
ihre Vertretung im Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone
des Bistums Chur.
Das vorliegende Rahmenstatut für die Dekanate im Bistum Chur ersetzt die Richtlinien vom 25. September 1986 und wird mit seiner Veröffentlichung in Kraft gesetzt. Die Statuten der einzelnen Dekanate sind innerhalb eines Jahres diesem Rahmenstatut anzupassen und beim bischöflichen Ordinariat zur Genehmigung einzureichen.
Der Bischof von Sitten, Mgr. Norbert Brunner, hat am Sonntag, 9. Juni 2002, in der Kathedrale von Sitten Edi Arnold von Brig-Glis zum Priester für die Diözese Sitten geweiht. Edi Arnold hat sein Pastoraljahr in den Pfarreien Simplon-Dorf und Gondo absolviert. Auf das neue Seelsorgejahr ist er zum Vikar für die Pfarreien Eischoll, Bürchen und Unterbäch ernannt.
Ebenso hat Bischof Norbert Brunner am Samstagnachmittag, 8. Juni 2002, in der Pfarrei Vétroz Stéphane Vergère von Vétroz zum Ständigen Diakon geweiht. Stéphane Vergère ist Vater von vier Kindern und ist im Bischöflichen Ordinariat als Administrativer Direktor tätig.