25/2002

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Grosse Begeisterung für das Weltjugendtreffen 2002

700 junge Schweizer/Schweizerinnen in Toronto

700 junge Schweizer/Schweizerinnen nehmen vom 22. bis 28. Juli am Weltjugendtreffen in Toronto teil. Begleitet werden sie von fünf Mitgliedern der Schweizer Bischofskonferenz (SBK). Vier junge Palästinenser christlichen Glaubens sind zudem eingeladen worden, zusammen mit den Schweizer Jugendlichen nach Kanada zu reisen.
Von den 700 Jugendlichen kommen 220 aus der Deutschschweiz, 420 aus der Westschweiz sowie 60 aus dem Tessin. Diese erfreuliche Zahl zeigt deutlich, dass hierzulande die Begeisterung für das Weltjugendtreffen nicht nachgelassen hat. Die fünf Mitglieder der SBK, welche zusammen mit den Jugendlichen nach Kanada reisen, sind Mgr. Amédée Grab, Präsident der SBK, Mgr. Denis Theurillat, zuständig für die Jugend innerhalb der SBK («Jugendbischof»), Mgr. Pierre Bürcher und Mgr. Pierre Farine, Weihbischöfe von Lausanne-Genf-Freiburg, sowie Mgr. Martin Gächter, Weihbischof von Basel.
Ein grosser Teil der jungen Schweizer/Schweizerinnen reist Mitte Juli nach Québec, wo sie von Gastfamilien empfangen werden. Am 22. Juli setzen sie ihre Reise nach Toronto fort, wo das eigentliche Weltjugendtreffen beginnt, zusammen mit mehreren hunderttausend anderen Jugendlichen aus der ganzen Welt. Die letzten Weltjugendtreffen haben im Jubiläumsjahr 2000 in Rom und 1997 in Paris stattgefunden. Papst Johannes Paul II., der persönlich die Jugendlichen nach Toronto eingeladen hat, wird ebenfalls anwesend sein. Das Thema des Weltjugendtreffens ist der Bibel entnommen und lautet: «Ihr seid das Salz der Erde, ihr seid das Licht der Welt.»

Solidarität mit Palästina: Einladung von vier jungen Palästinensern/Palästinenserinnen

Den Schweizer Organisatoren der Reise ans Weltjugendtreffen ist es ein überaus grosses Anliegen, ihre Solidarität mit den Jugendlichen Palästinas zu bezeugen. In diesem Sinne werden vier junge Palästinenser/Palästinenserinnen christlichen Glaubens aus Dschenin und Ramallah zusammen mit den Schweizern nach Kanada reisen. Vorher halten sie sich für einige Tage in der Schweiz auf, um Bekanntschaft mit Jugendlichen sowie den lokalen Pfarreien schliessen zu können. Zwei Palästinenser/Palästinenserinnen werden in der Deutschschweiz, zwei in der Westschweiz empfangen werden; anschliessend reisen sie gemeinsam nach Québec und Toronto ans Weltjugendtreffen. Diese Solidaritätsaktion ist in der gesamten Schweiz auf ein grosses Echo gestossen; ermöglicht wurde sie dank zahlreichen Spenden von Pfarreien und religiösen Gemeinschaften.
Am 2. Juni 2002 haben die Schweizer Organisatoren des Weltjugendtreffens in Saillon (VS) den diesjährigen «Prix des Amis de Farinet» erhalten. Der mit 20000 Franken und 20 Rappen (!) dotierte Preis kommt vollumfänglich den jungen Reisenden zugute.


Bistum Basel

 

Ernennungen


Ausschreibung

Die auf den 1. September 2002 vakant werdende Seelsorgestelle (50%) in der Klinik St. Anna, Luzern, wird für eine Theologin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe Inserat).
Interessierte Personen melden sich bitte bis 11. Juli 2002 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Erste ordentliche Generalversammlung des Vereins der Pfarreisekretärinnen des Bistums Basel

Auf Mittwoch, 5. Juni 2002, hatte der Vorstand des Vereins der Pfarreisekretärinnen des Bistums Basel zur ersten ordentlichen Generalversammlung eingeladen. 40 Teilnehmende aus allen Teilen des Bistums haben den Weg nach Muttenz gefunden; leider waren die Sekretärinnen der beiden Nordwestschweizer Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sehr schwach vertreten.
Der Verein zählt seit der Gründung im September 2001 bereits 172 Mitglieder. Die Präsidentin Greti Bader, Basel, zeigte sich erfreut ob dieser Zahl. Der geschäftliche Teil wurde speditiv durchgeführt. Von Interesse dürfte sein, dass der Mitgliederbeitrag gleich bleibt: für 50­100% Anstellung Fr. 100.­, unter 50% Anstellung Fr. 70.­. Neu wurde ein Passivmitgliederbeitrag von Fr. 30.­ festgelegt. So können pensionierte, aber auch aus dem kirchlichen Dienst ausscheidende Sekretärinnen Mitglieder des Vereins bleiben.
Es wurde beschlossen, einen Aushilfepool «Vertretung für Pfarreisekretärinnen» einzurichten, bei welchem man Adressen von Sekretärinnen in der eigenen Region erhalten kann, die bereit sind, Aushilfe in Pfarreisekretariaten zu übernehmen.
Ferner will der Vorstand ein Berufsbild sowie eine Lohnempfehlung erstellen. Diese können natürlich nur als Richtlinien gelten; der letzte Entscheid liegt bei den anstellenden Behörden. Es ist aber trotzdem sehr nötig, über ein geeignetes Papier als Grundlage für Verhandlungen zu verfügen.
Seit der Gründung des Vereins konnten bereits ein Info-Tag und eine 3-tägige Weiterbildung angeboten und mit grossem Erfolg durchgeführt werden. Weitere Angebote werden geplant; die Mitglieder werden darüber rechtzeitig informiert.
Anschliessend an den geschäftlichen Teil führte Josef Baumann die Teilnehmenden durch die Johannes-Maria-Vianney-Kirche, einen interessanten Bau aus dem Jahre 1966, der mit den entsprechenden Erklärungen verständlich wird und Freude und Anerkennung gewinnt.
Bei einem feinen Znacht und gemütlichem Beisammensein fand die erste ordentliche Generalversammlung ihren Abschluss.
Die nächste Generalversammlung findet statt am Mittwoch, 4. Juni 2003, in Bremgarten (AG).
Wollen Sie Mitglied des Vereins werden, dann wenden Sie sich zwecks Unterlagen an Heidi Martin, Im Weingarten 26, 5620 Bremgarten, E-Mail kath.pfarramt.bremgarten@bluewin.ch.

Franziska Baumann


Handreichungen zur Taufpastoral

Zweite Versammlung der diözesanen Räte vom 14. bis 15. Juni 2002 im Seminar St. Beat, Luzern, zur Taufpastoral im Rahmen des Bistumsprojektes «Als Getaufte leben»

Nachdem sich die erste Versammlung der diözesanen Räte des Bistums Basel im April (12.­14.4.2002) mit dem von der Theologischen Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Dokument ausgiebig auseinander gesetzt hat, die Ergebnisse zur zweiten Lesung in die Vernehmlassung geschickt wurden, konnte an dieser zweiten Versammlung über die eingegangenen Änderungsvorschläge diskutiert und beraten werden. Die Räte (Priesterrat, Rat der Diakone, Laientheologinnen und -theologen und der Seelsorgerat) als beratende Gremien der Bistumsleitung konnten am Ende der Tagung die «Handreichungen zur Taufpastoral» zuhanden des Bischofs verabschieden.
Diese Handreichungen, für haupt- und ehrenamtliche Verantwortliche in Pfarreien und fremdsprachigen Missionen bestimmt, gliedern sich in fünf Kapitel: die Pfarrei als Gemeinde, als Ort von Gemeinschaftserfahrung; die Beteiligten bei einer Taufe; die konfessionell gemischte Familie, Segensfeiern und Rituale und das Erwachsenenkatechumenat.
Die Tatsache, dass die Glaubensgemeinschaft der Kirche vermehrt zur Mithilfe aufgerufen ist, wo Erziehende nicht oder nur beschränkt auf früher selbstverständliche Voraussetzungen und Unterstützungen zählen können, bewegt das Bistum Basel, pastorale Hilfen anzubieten. Sie möchten Anregungen bieten, wo es gilt, Taufeltern in Vorbereitung, Feier und Begleitung nach der Taufe den Dienst der Glaubensgemeinschaft erfahren zu lassen.
Der Projektleiter, Rudolf Schmid, dankte allen Beteiligten, den Räten, der Projektgruppe, der theologischen Arbeitsgruppe für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und die gute Atmosphäre. Er zeigte sich glücklich, dass es so einvernehmlich gelungen ist, ein derart umfangreiches Dokument «auf den Weg» zu schicken.
Die «Handreichungen zur Taufpastoral» wurden von Bischof Kurt Koch entgegengenommen. Sie sollen anlässlich des Abschlussfestes des Bistumsprojektes «Als Getaufte leben» am Christkönigsfest, am 24. November 2002, den haupt- und ehrenamtlich Verantwortlichen in Pfarreien und fremdsprachigen Missionen übergeben werden.


Diözesaner Seelsorgerat: neues Präsidium

Im Rahmen der Versammlung der diözesanen Räte fand sich der Seelsorgerat am Freitagabend zur Wahlversammlung für ein neues Präsidum zusammen. Es galt, Bischof Kurt Koch einen Kandidaten respektive eine Kandidatin für das Präsidium vorzuschlagen und eine Vizepräsidentin respektive einen Vizepräsidenten zu wählen.
Nach eingehender Diskussion über vorgeschlagene Kandidatinnen und Kandidaten konnte offen gewählt werden. Eine grosse Mehrheit der Anwesenden schlug Vincent Eschmann aus dem Jura zum Präsidenten vor und wählte Therese Herzog aus dem Thurgau zur Vizepräsidentin. Bischof Kurt Koch ernannte anschliessend Vincent Eschmann mit grosser Freude zum Präsidenten des Seelsorgerates und stellte fest, dass mit diesem Präsidium die beiden am weitesten auseinander liegenden Bistumsregionen (Jura und Thurgau) zu einer engen Verbindung gefunden hätten.
Vincent Eschmann wohnt und arbeitet als Sekundarlehrer in Vicques (JU) und ist seit vier Jahren Präsident des Seelsorgerates des französischsprachigen Teils unseres Bistums. Seit 25 Jahren engagiert er sich als Freiwilliger in der Kirche, in der Jugendarbeit und in der Ausbildung von freiwilligen Laienhelfern und -helferinnen.
Therese Herzog, Tobel (TG), wurde als neues Ratsmitglied gleich zur Vizepräsidentin gewählt. Sie ist Rechtsanwältin, alt Kantonsrätin im Thurgau, übernahm verschiedene Aufgaben in der Koordination von NGOs im Bereiche Umwelt und Natur für die europäische Umweltministerkonferenz. Sie hat grosse Freude an der Auseinandersetzung mit der Theologie, absolviert derzeit den TKL (Theologiekurs für Laien) und gibt Glaubenskurse in weiten Teilen des Bistums.
Der Seelsorgerat dankte beiden mit grossem Applaus für ihre Bereitschaft, sich in diese nicht leichte Aufgabe hineinzugeben.


Abschiedsapéro für Hansruedi Häusermann

Mit originellen Geschenken aus den zehn Bistumsregionen haben die Mitglieder der versammelten diözesanen Räte, Bischof Kurt Koch und Generalvikar Pater Roland-B. Trauffer Abschied genommen vom Leiter des Pastoralamtes, Diakon Hansruedi Häusermann. Mit diesem gemeinsamen Apéro dankten alle für seine ausgezeichnete Arbeit, seine frohe und kompetente Begleitung des Seelsorgerates und wünschten ihm für die Zukunft alles Gute. Sein Einsatz im bischöflichen Ordinariat endet am 30. Juni 2002, danach wird Hansruedi Häusermann die Gemeindeleitung der Luzerner Stadtpfarrei St. Karl übernehmen.

Hans-E. Ellenberger
Informationsbeauftragter
des Bistums Basel


Im Herrn verschieden

Troxler Georg, Dr. theol., emeritierter Pfarrhelfer, Wohlen
Am 9. Juni 2002 starb in Wohlen der emeritierte Pfarrer Georg Troxler. Am 24. April 1920 geboren, empfing der Verstorbene am 29. Juni 1946 in Solothurn die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Kirchdorf von 1946­ 1948 und in Grenchen von 1948­1952. Danach war er Arbeiterseelsorger in Wohlen von 1952­1963 und wirkte danach als Religionslehrer in Zug von 1963­1964 und in Lenzburg von 1964­1966. Nach seinem Weiterstudium in Freiburg von 1966­1971 war er als Religionslehrer in Wohlen tätig von 1971­1980. Danach wirkte er als Pfarrhelfer in Grenchen von 1980­1983 und in Stüsslingen von 1983­1985. Seit 1985 lebte und wirkte er als emeritierter Pfarrhelfer in Wohlen. Er wurde am 18. Juni 2002 in Wohlen beerdigt.


Bistum Chur

 

Ernennungen

Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:


Missio canonica

Diözesanbischof Amédée Grab erteilte die Missio canonica an:


Anstellung und Demission von Pastoralassistenten/Pastoralassistentinnen und Gemeindeleitern/Gemeindeleiterinnen

Um Anstellungsverhandlungen mit einem Bewerber/einer Bewerberin als Pastoralassistent/Pastoralassistentin aufnehmen zu können, muss der Kirchenpflege/dem Kirchenrat eine schriftliche Einwilligung des zuständigen Generalvikars bzw. des Bischöflichen Personalbeauftragten vorliegen. Wenn die betreffende Person bereits eine Missio canonica des Bischofs von Chur besitzt, wird diese Einwilligung in aller Regel umgehend erteilt.
Für die Anstellung eines Pastoralassistenten/ einer Pastoralassistentin als Gemeindeleiter/Gemeindeleiterin ist dem Bischofsrat ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dieser wird es wie die Bitte um einen Pfarrwahlvorschlag behandeln und der Anstellungsbehörde möglichst bald eine schriftliche Mitteilung machen.
Ihre Demission müssen die vom Diözesanbischof Ernannten oder von ihm mit einer Mission canonica Beauftragten zuerst dem Bischof einreichen, und erst wenn dieser die Demission angenommen hat, auch der Anstellungsbehörde.


Rahmenstatut für die Dekanate im Bistum Chur

Präambel

«Um die Seelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern, können mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zusammenschlüssen, z.B. zu Dekanaten, vereinigt werden» (CIC can. 374 § 2).
«Zu den engeren Mitarbeitern des Diözesanbischofs zählen die Priester, die ein pastorales Amt ausüben. Unter ihnen sind besonders die Dekane (vicarii foranei) zu erwähnen. Für dieses Amt sollen Priester bestellt werden, die sich durch Wissen und apostolischen Eifer auszeichnen. Mit den nötigen Vollmachten vom Bischof ausgerüstet, sollen sie im Stande sein, in dem ihnen anvertrauten Gebiet die Zusammenarbeit in der Seelsorge in geeigneter Weise zu fördern und zu leiten» (MP Ecclesiae Sanctae vom 6. August 1966, Nr. 19).

1. Das Dekanat

1. Der Diözesanbischof legt nach Anhörung des Priesterrates die geographischen Grenzen der einzelnen Dekanate fest.
2. Die Priester, die Diakone und die Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter in der Seelsorge mit einer Missio canonica bilden die Dekanatsgemeinschaft.
3. Zielsetzung der Dekanatsgemeinschaft ist die Koordination der Seelsorge in der betreffenden Region, die Förderung der Zusammenarbeit unter den Priestern, Diakonen und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern in der Seelsorge, ihr geistliches Wohl und die Pflege der Gemeinschaft.
4. Die Priester des Dekanats bilden das Priesterkapitel, welches die Förderung des priesterlichen Dienstes und der priesterlichen Lebensform zum Ziele hat. Die Diakone des Dekanats sind zur Förderung ihrer berufsspezifischen Lebensform und ihrer Aufgaben im Kreis der Diakone des Bistums zusammengeschlossen, die Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten im Rat der Laientheologinnen und Laientheologen. Da ständige Diakone und Laientheologen ähnliche pastorale Aufgaben wahrnehmen, sind die Diakone zudem im Rat der Laientheologinnen und Laientheologen vertreten.

2. Die Mitgliedschaft in der Dekanatsgemeinschaft

1. Alle im Bistum Chur inkardinierten Priester und Diakone sind von Rechts wegen Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft, andere Kleriker, sofern sie im Gebiet des Dekanats einen seesorglichen Auftrag des Bischofs haben, und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter in der Seelsorge mit einer Missio canonica.
Pensionierte Kleriker können in der bisherigen Dekanatsgemeinschaft verbleiben oder werden gegebenenfalls Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft ihres neuen Wohnsitzes, wobei die getroffene Wahl den Dekanen und dem Bischöflichen Ordinariat schriftlich mitzuteilen ist. Pensionierte Kleriker, welche aus einem Auslandeinsatz in die Schweiz zurückkehren, jedoch nicht innerhalb des Bistums Wohnsitz nehmen, werden durch den Bischof einem Dekanat zugeteilt. Entsprechend verfügt der Bischof in Fällen, bei welchen die Dekanatszugehörigkeit nicht ordentlicherweiser erfolgt. Die Aufnahme weiterer Mitglieder ist in den Dekanatsstatuten zu regeln.
2. Niemand kann in mehr als einer Dekanatsgemeinschaft Mitglied sein. Falls jemand in einem Dekanat eine seelsorgliche Aufgabe wahrnimmt und in einem anderen Dekanat wohnt, gehört er der Dekanatsgemeinschaft an, in deren Dekanat er seelsorglich wirkt. Nimmt jemand eine seelsorgliche Aufgabe in zwei Dekanaten des Bistums wahr, gehört er zu jener Dekanatsgemeinschaft, in deren Dekanat er den Hauptauftrag wahrnimmt, bei einem Auftrag von je fünfzig Prozent zur Dekanatsgemeinschaft seines Wohnsitzes.

3. Die Dekanatsversammlung

1. In der Regel trifft sich die Dekanatsgemeinschaft jährlich zu vier Dekanatsversammlungen.
2. Die Dekanatsversammlung behandelt vor allem Fragen pastoraler Natur.
3. Über die Versammlung ist Protokoll zu führen und ein Exemplar desselben dem Diözesanbischof und dem zuständigen Generalvikar zuzustellen.
4. Die Beschlüsse der Dekanatsversammlung sind für alle verbindlich, soweit sie nicht den gesamtkirchlichen und diözesanen Bestimmungen oder Weisungen widersprechen oder einer Genehmigung durch den Bischof bedürfen.

4. Der Dekanatsvorstand

1. Der Dekanatsvorstand besteht aus dem Dekan und weiteren, in den Dekanatsstatuten zu bezeichnenden Mitgliedern.
2. Der Dekanatsvorstand bereitet die Dekanatsversammlungen vor und unterstützt den Dekan bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.

5. Amt und Stellung des Dekans

1. Der Dekan ist zuständig für die Leitung der Dekanatsgemeinschaft, die er nach den Normen des Kirchenrechts (vgl. CIC cann. 553­555) und den Weisungen des Bischofs wahrnimmt.
2. Der Dekan führt in der Dekanatsversammlung den Vorsitz und sorgt mit seinem Vorstand für die Durchführung der Beschlüsse.
3. Der Dekan vertritt die Dekanatsgemeinschaft nach aussen.
4. Das Amt des Dekans ist nicht an eine bestimmte Pfarrei gebunden.

6. Wahl, Ernennung und Amtsdauer des Dekans

1. Der Dekan wird von den Mitgliedern der Dekanatsgemeinschaft in der Dekanatsversammlung gewählt.
2. Das aktive Wahlrecht besitzen alle Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft, das passive Wahlrecht alle Priester desselben.
3. Die Amtsdauer des Dekans beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist für zwei weitere Amtsdauern möglich.
4. Die Wahl wird in jedem Dekanat durchgeführt und von einem Vertreter des Bischofs geleitet.
Die Wahl ist schriftlich und geheim.
Wer verhindert ist, an der Wahl persönlich teilzunehmen, kann von der Briefwahl Gebrauch machen. Seine Stimme wird nur beim ersten Wahlgang mitgezählt.
Das Stimmergebnis wird nach jedem Wahlgang mitgeteilt. Gewählt ist, wer das absolute Mehr der angegebenen Stimmen erreicht.
Wenn beim ersten Wahlgang kein absolutes Mehr erzielt wurde, sind für den zweiten Wahlgang nur jene drei wählbar, welche beim ersten Wahlgang am meisten Stimmen erhielten. Beim dritten Wahlgang entscheidet das relative Mehr. Bei Stimmengleichheit gilt der Dienstälteste (von der Priesterweihe ausgehend) bzw. der dem Lebensalter nach ältere als gewählt.
Nach erfolgter Wahl werden die Stimmzettel vom Vorsitzenden der Wahl vernichtet.
Nimmt der Gewählte die Wahl innerhalb von acht Tagen nicht an, beginnt der Wahlvorgang von neuem.
Der Gewählte wird dem Bischof zur Ernennung vorgeschlagen.
5. Das Amt des Dekans erlischt:

7. Aufgaben des Dekans

1. Pastorale Aufgaben

1. Der Dekan wird in kluger Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen und sachlichen Verhältnisse die Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft zu gemeinsamer Arbeit und gegenseitiger Hilfe anregen und gegebenenfalls verbindlich anweisen.
2. Der Dekan sorgt dafür, dass geeignete Priester, Diakone, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge einzelne Sachgebiete im Dekanat betreuen. So sollen durch Arbeitsteilung Spezialaufgaben im Dekanat erfüllt werden.
3. Bei der Besetzung von hauptamtlichen Seelsorgestellen im Bereich des Dekanats wird der Dekan von seinen Vorgesetzten befragt.

2. Dienst an den Priestern, Diakonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge

1. Wichtige Aufgaben des Dekans sind die Sorge für das spirituelle Leben und die theologische Weiterbildung im Dekanat, für die geschwisterliche Gemeinschaft und für die Zusammenarbeit aller Mitglieder der Dekanatsgemeinschaft.
2. Der Dekan soll besonders den Mitgliedern, die neu in das Dekanat kommen, bei Anfangsschwierigkeiten behilflich sein und dazu beitragen, dass sie in die Dekanatsgemeinschaft hineinwachsen.
Bei der Übernahme einer neuen Aufgabe im Dekanat haben sich Priester, Diakone, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge mit einer Missio canonica dem Dekan vorzustellen.
3. Dem Dekan obliegt die Sorge für die kranken Dekanatsmitglieder. Bei schwerer Erkrankung benachrichtigt er den zuständigen Generalvikar.
4. Der Dekan soll sich über die Erstellung eines Testamentes der Diözesanpriester und über den Ort der Aufbewahrung vergewissern.
5. Der Dekan hat für ein würdiges Begräbnis verstorbener Priester, Diakone, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge in seinem Dekanat zu sorgen.

3. Verwaltungsaufgaben

1. Dem Dekan obliegt die Dienstaufsicht im Sinne des allgemeinen Kirchenrechts (vgl. CIC can. 555) und der geltenden diözesanen Bestimmungen.
2. Der Dekan setzt im Auftrag des Bischofs einen neuernannten Pfarrer in sein Amt ein.
3. Wird eine Pfarrei vakant, stellt der Dekan die kirchlichen Bücher, Dokumente, Kassen und Siegel sicher und fertigt darüber ein Protokoll an.
4. Der Dekan hat dafür zu sorgen, dass im Falle von Krankheit oder Tod eines Pfarrers die Bücher (Matrikeln), Dokumente, heiligen Geräte und anderes, was der Kirche gehört, nicht verloren gehen oder weggeschafft werden.
5. Der Dekan betreut das Dekanatsarchiv.

8. Vertretung der Dekanatsgemeinschaft im Priesterrat

1. Die Vertreter der Dekanatsgemeinschaft im Priesterrat werden von den Priestern der Dekanatsgemeinschaft gewählt.
2. Die Diakone der ganzen Diözese bilden einen einzigen Wahlkreis für ihre Vertretung im Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone des Bistums Chur.

Das vorliegende Rahmenstatut für die Dekanate im Bistum Chur ersetzt die Richtlinien vom 25. September 1986 und wird mit seiner Veröffentlichung in Kraft gesetzt. Die Statuten der einzelnen Dekanate sind innerhalb eines Jahres diesem Rahmenstatut anzupassen und beim bischöflichen Ordinariat zur Genehmigung einzureichen.

Chur, 19. April 2002

+ Amédée Grab
Bischof von Chur


Bistum Sitten

 

Priesterweihe

Der Bischof von Sitten, Mgr. Norbert Brunner, hat am Sonntag, 9. Juni 2002, in der Kathedrale von Sitten Edi Arnold von Brig-Glis zum Priester für die Diözese Sitten geweiht. Edi Arnold hat sein Pastoraljahr in den Pfarreien Simplon-Dorf und Gondo absolviert. Auf das neue Seelsorgejahr ist er zum Vikar für die Pfarreien Eischoll, Bürchen und Unterbäch ernannt.


Ständiger Diakonat

Ebenso hat Bischof Norbert Brunner am Samstagnachmittag, 8. Juni 2002, in der Pfarrei Vétroz Stéphane Vergère von Vétroz zum Ständigen Diakon geweiht. Stéphane Vergère ist Vater von vier Kindern und ist im Bischöflichen Ordinariat als Administrativer Direktor tätig.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002