24/2002

INHALT

Amtlicher Teil

 

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256. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) in der Benediktinerabtei Einsiedeln vom 3. bis 5. Juni 2002

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat vom 3. bis 5. Juni 2002 in der Benediktinerabtei Einsiedeln ihre 256. Ordentliche Versammlung abgehalten. Behandelt wurden unter anderem folgende Hauptthemen:

Pastoralschreiben der Schweizer Bischöfe zur Frage der Sterbehilfe und der Sterbebegleitung

Wie in vielen anderen Ländern ist auch in der Schweiz seit einigen Jahren die Diskussion um die Sterbehilfe im Gange. Die laufenden Debatten befassen sich mit dem strittigen Recht, das eigene Leben oder ein fremdes Leben künstlich abzukürzen ­ oder abkürzen zu lassen. Die Frage nach dem gesetzlichen Status der Sterbehilfe wird in unserem Land sehr heftig diskutiert und wird früher oder später vom Volk entschieden werden müssen. Aus diesem Grund ist es den Bischöfen ein Anliegen, ihren Standpunkt in dieser ethischen Problematik von grosser Wichtigkeit zu klären, und zwar im grösseren Rahmen einer Reflexion über die Bedeutung des Todes für die Christen.
Dieses Pastoralschreiben liegt bislang lediglich in deutscher Sprache vor. Eine französische Übersetzung ist momentan in Bearbeitung und wird in Kürze ebenfalls erscheinen. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung des Textes:
Das Dokument ruft vorab in Erinnerung (Kapitel 1), dass das Sterben auf dem anthropologischen Hintergrund ein wichtiger Bestandteil des Lebens selbst ist. Es weist dazu auf drei wesentliche Dimensionen des Sterbens hin: 1) Das Sterben ist mehr als bloss das Ende des Lebens, denn es wirkt sich zeitlebens auf die gesamte Existenz des Menschen aus. Für einige Philosophen ist daher das Leben eine eigentliche «Vorschule des Sterbens». 2) Die soziale Dimension des Sterbens liegt uns vielleicht noch näher. Sowohl für den Sterbenden als auch für die Hinterbliebenen bedeutet das Sterben einen dauerhaften Abschied. 3) Aus religiöser Sicht bedeutet das Sterben den Übergang ins Ungewisse, Unbekannte, hin zum «Ganz-Anderen».
Diese grundlegenden Erfahrungen machen auch den Wunsch des Menschen verständlich, den Tod zu besiegen. In diesen Bereich gehören die wissenschaftliche Erforschung des Sterbevorganges; die Verdrängung oder Verharmlosung des Todes; der Wille, sein eigenes Lebensende bestimmen zu können, indem man sich freiwillig selbst umbringt; sowie die religiöse Einstellung zum Tod. Jede Religion schärft in den Menschen den Sinn für das «Ganz-Andere».
Unter dieser Perspektive befasst sich Kapitel 2 des Pastoralschreibens mit dem christlichen Verständnis des Todes. Es verweist auf die Bibel, für die das Leben heilig ist und ein Geschenk Gottes, der als einziger Herr über das Leben ist. Das Neue Testament fügt einen neuen Zugang des Sterbens hinzu: das Sterben Jesu Christi «für uns». Diese Dimension öffnet einen Blick auf das Sterben des Christen: «Das ist mehr als eine allgemeine und etwas unverbindliche Hoffnung auf eine Auferstehung der Toten. Es bedeutet, dass unser leibliches Sterben nicht mehr in den Tod führt, sondern in das Leben mit Jesus Christus im Angesicht des Vaters». Diese Überzeugung ist das Fundament aller christlichen Hoffnung.
Diese Überzeugung und Hoffnung machen das Sterben zu einem feierlichen Moment, getragen von der Würde des sterbenden Menschen (Kapitel 3). Die verschiedenen liturgischen Riten, die den Sterbenden und Verstorbenen begleiten sollen, möchten dies hervorheben. Im Erleben des Sterbens selbst ist der Mensch ausserstande, über sein eigenes Leben zu verfügen. Vielmehr erfährt er auf radikale Weise seine eigene Zerbrechlichkeit und Abhängigkeit von seinen Mitmenschen. Aufgabe jeder Sterbehilfe muss sein, es dem Sterbenden zu erleichtern, den Tod als eine von aussen kommende Entscheidung über ihn anzunehmen.
Das 4. Kapitel behandelt das zentrale Thema: die so genannte Sterbehilfe und die notwendigen Grenzziehungen. Allem voran erläutert dieses Kapitel die Schlüsselbegriffe: Unter Sterbehilfe (oder Euthanasie) versteht man die Lebensbeendigung (Tötung) oder das Sterbenlassen eines schwer leidenden oder sterbenden Menschen, auf dessen Verlangen oder zu dessen Wohl. Man unterscheidet:

  1. Passive Sterbehilfe: Darunter versteht man den Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen. Nach Ansicht der Kirche kann das Aussetzen medizinischer Therapien, die zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehen, legitim sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können. Die Entscheidungen sind vom Patienten selbst zu treffen, falls er dazu fähig und imstande ist, andernfalls von den gesetzlich Bevollmächtigten, wobei stets der vernünftige Wille und die berechtigten Interessen des Patienten zu achten sind.
  2. Indirekte aktive Sterbehilfe: Lediglich Symptome und Schmerzen werden behandelt, selbst auf die Gefahr hin, dass dadurch das Leben verkürzt wird. Für die Kirche kann der Einsatz von Schmerzmitteln mit dem Zweck, dem Sterbenden die Leiden zu erleichtern, moralisch mit der Würde des Menschen vereinbar sein, wenn er den Tod nicht beabsichtigt, sondern ihn bloss als unausweichlich hinnimmt.
  3. Die direkte aktive Sterbehilfe: Sie bezeichnet eine Tötung auf Verlangen, von der in unserer Gesellschaft zurzeit häufig die Rede ist. Die Bischöfe sind sich mit der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften vollkommen einig, dass diese Form der Sterbehilfe niemals gerechtfertigt sein kann. Im Gegensatz zu den beiden vorherigen Formen bringt die aktive Sterbehilfe dem Sterbenden keinerlei Hilfestellung. Sie beschleunigt vielmehr den Tod einer Person und verhindert damit, dass diese ihren eigenen, natürlichen Tod stirbt. Deswegen ist sie nicht vereinbar mit der Würde dieser Person. Auf die gleiche Ebene wie diese Form von Sterbehilfe muss die Beihilfe zum Selbstmord gestellt werden. Sie wird gegenwärtig von verschiedenen Gruppierungen angepriesen und ist nach geltendem Recht erlaubt. Nach Ansicht der Bischöfe besteht zwischen beiden nur ein minimaler Unterschied, der lediglich juristisch fassbar ist.

Aus christlicher Sicht handelt es sich bei der direkten Sterbehilfe in keinem Fall um einen Akt des Mitleides und der Barmherzigkeit. Sie steht im Widerspruch zum Tötungsverbot eines Unschuldigen und zur Pflicht, jegliches menschliche Leben zu schützen. Sie geht von einer falschen Auffassung des Mitleides aus, die die Schmerzen und die Entwürdigung des Patienten abkürzen möchte. In diesem Zusammenhang ist das zentrale Argument der Bischöfe, «dass das Mitleid mit dem/der Leidenden nicht die Tötung ins Auge fasst, sondern die, allerdings aufwendigere, palliative Pflege».
Die Begleitung sterbender Menschen in ihrer vollen Würde ist der Gegenstand des 5. und letzten Kapitels. Diese Begleitung muss sich an den vier Grundbedürfnissen Sterbender orientieren: im Sterben nicht allein gelassen zu werden; nicht unter starken Schmerzen leiden zu müssen; die letzten Dinge regeln zu können und die Frage nach dem «Danach», nach einer über den Tod hinausgehenden Hoffnung stellen zu können. Die Bischöfe anerkennen dankbar alles, was in dieser Hinsicht in unserem Land bereits getan wird. Sie erinnern aber auch daran, dass noch viel zu tun bleibt. Eine landesweite Erhebung hat gezeigt, dass der Zugang zu palliativer Betreuung in der Schweiz derzeit noch lückenhaft ist. Sie fordern daher ein vermehrtes Engagement im Gesundheitswesen auf dem Gebiet des Angebotes palliativer Betreuung: Dazu gehören insbesondere schmerzlindernde Behandlung, die Körperpflege sowie psychologische und geistliche Betreuung. Die Spitäler und Pflegeheime müssten über eine eigene Abteilung zur palliativen Betreuung Schwerkranker mit einem mobilen Einsatzteam verfügen.
Das Bedürfnis der betroffenen Personen, nicht einsam und alleine sterben zu müssen, verlangt nach einem grossen menschlichen Einsatz, der vom medizinischen Personal, aber auch von Freiwilligen und den einzelnen nahe stehenden Personen geleistet werden kann. Die Aufgabe der Kirche in diesem Bereich ist es, den Sterbenden kraft des Gebetes und der Sakramente und durch die Präsenz von Seelsorgern beizustehen.
Mit diesem Pastoralschreiben wollen die Bischöfe nicht nur die Würde der sterbenden Menschen schützen, sondern auch zu mehr menschlicher Qualität unserer Gesellschaft beitragen.
Im Anhang erinnern die Bischöfe an die Grundsätze für die Spendung der Sakramente an Kranke und Sterbende.

Nach der Abstimmung vom 2. Juni

Im Anschluss an die Abstimmung vom 2. Juni über den Schwangerschaftsabbruch* haben die Bischöfe ihren erklärten Willen geäussert, dass sich die Kirche vermehrt im Bereich der Familie einsetzt. Zu diesem Zweck haben sie beschlossen, eine breit angelegte Bestandesaufnahme zu machen und festzuhalten, was in dieser Hinsicht bereits alles unternommen wird. Dies wird weitere Schritte erlauben.

Pädophilie

Im vergangenen März hat die SBK angekündigt, sie werde eine Taskforce ins Leben rufen, die die Bischöfe in Fragen der Pädophilie (Prävention und Verfahren bei Pädophiliefällen) beraten soll. In ihrer bei dieser Gelegenheit veröffentlichten Erklärung haben die Bischöfe angekündigt, in einer Medienkonferenz im Anschluss an eine der nächsten Ordentlichen Versammlungen der SBK Einzelheiten über diese Expertengruppe bekannt zu geben und ein Begleitdokument zu veröffentlichen.
Die Bischöfe haben den Entwurf eines solchen Dokumentes zur Kenntnis genommen. Dieser befasst sich mit dem Thema der Pädophilie und anderen Formen sexuellen Missbrauchs. Sie haben beschlossen, für die Feinarbeit am Textentwurf im Laufe der nächsten Monate die notwendige Zeit einzusetzen. Ausserdem werden sie die Zusammensetzung und den genaueren Auftrag der Expertengruppe (Taskforce) noch exakter ausarbeiten. Dieser Punkt wird nochmals Diskussionsgegenstand einer der nächsten Versammlungen der SBK sein.

Apostolischer Brief von Papst Johannes Paul II. über die Beichte

Die Schweizer Bischöfe haben den apostolischen Brief von Papst Johannes Paul II. (Misericordia Dei) über das Sakrament der Versöhnung entgegengenommen. Sie haben beschlossen, zu diesem Thema eine vertiefte Reflexion zu lancieren. Eine solche verfolgt das Ziel, eine Gesamtüberarbeitung der Frage der Spendung und der Praxis des Busssakramentes in Angriff zu nehmen. Auf diesem Hintergrund gilt es auch, der Praxis der persönlichen Beichte wieder neu Wertschätzung zu schenken.

Neue Statuten der AGCK ­ römisch-katholische Vertreter im Präsidium

Die SBK hat die neuen Statuten und die neue Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) gutgeheissen. Nach deren Annahme durch alle Mitgliedskirchen wird diese für die Ökumene in der Schweiz wichtige Institution künftig über ein ständiges Sekretariat verfügen.
Neben Mgr. Kurt Koch, Bischof von Basel und Präsident der AGCK, haben die Bischöfe den zweiten Vertreter der römisch-katholischen Kirche im neuen Präsidium der AGCK ernannt. Es handelt sich dabei um Mgr. Pierre Farine, Weihbischof der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg.

«Arbeitsgruppe Bioethik»: Die Mitglieder sind ernannt

Die SBK hat die Mitglieder ihrer neuen «Arbeitsgruppe Bioethik» ernannt. Es handelt sich um folgende Fachleute:

Fachgebiet Medizin
Herr Rudolf Eymann, Dr. med., Kantonsspital Nidwalden; Prof. Wolfgang Holzgreve, Dr. med., Kantonsspital Basel-Stadt; Herr Urs Kayser, Dr. med., Küssnacht am Rigi (SZ); Prof. Günter Rager, Dr. med., Freiburg.

Fachgebiet Theologie und Ethik
Mgr. Kurt Koch, Dr. theol., Bischof von Basel; Herr Christian Kissling, Dr. theol., Nationalkommission «Justitia et Pax», Bern; Prof. Albert-Peter Rethmann, Dr. theol., Priesterseminar St. Luzi, Chur; Herr Pfr. Agnell Rickenmann, Dr. theol., Generalsekretär der SBK, Freiburg.

Fachgebiet Recht und Politik
Frau Chiara Simoneschi-Cortesi, Nationalrätin, Comano (TI); Prof. Kurt Seelmann, Dr. iur., Basel.

Die neu gebildete «Arbeitsgruppe Bioethik» ist der Theologischen Kommission der SBK angegliedert. Der Auftrag dieser Gruppe ist: die Entwicklung des Wissens auf diesem Fachgebiet zu verfolgen und Stellungnahmen zu Fragen der Bioethik für die Bischöfe zu erarbeiten.

Weitere Ernennungen

Im Rahmen eines Besuches des Schweizerischen katholischen Missionsrates (SKM) hat die SBK Herrn Horst von der Bey, der mit einem Lehrauftrag für Missiologie an der Universität Freiburg betraut ist, sowie den Sekretär des SKM, Herrn Martin Bernet, empfangen. Die Bischöfe haben Herrn von der Bey zum Präsidenten des SKM ernannt.

In Kürze

Die SBK hat Besuch erhalten vom Apostolischen Nuntius der Schweiz, Mgr. Pier Giacomo De Nicolò, und seine mitbrüderliche Botschaft entgegengenommen.
Die Bischöfe haben sich anlässlich eines Festessens offiziell vom früheren Abt des Klosters Einsiedeln, Mgr. Georg Holzherr, verabschiedet. Sie dankten ihm dabei für seinen grossartigen Einsatz, den er im Rahmen der SBK 32 Jahre lang geleistet hat.
Die Bischöfe haben ihren Hirtenbrief zum Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag verabschiedet. Die Botschaft lädt zum Kennenlernen und Lesen der Bibel ein. Dies geschieht im Hinblick auf das Jahr 2003, das als Jahr der Bibel ganz besonders der Heiligen Schrift gewidmet sein wird.
Die Bischöfe haben von Finanzierungsprojekten für kirchliche Institutionen im Bereich der Medien und der Jugendarbeit für die Jahre 2003 bis 2006 Kenntnis genommen. Entsprechende Leistungsvereinbarungen sollen im Laufe der nächsten Monate ausgearbeitet und von der SBK im Dezember definitiv verabschiedet werden. Mehr als 2,6 Millionen Franken fliessen jedes Jahr von der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz und dem Fastenopfer an verschiedene kirchliche Medien (ca. 1,9 Mio.) und an Jugendorganisationen (ca. 0,75 Mio.).
Die SBK hat Pfr. Joachim Müller empfangen, den Verantwortlichen für die Schweizerische Katholische Arbeitsstelle für «Neue religiöse Bewegungen» (KANRB). Er gab einen Überblick über die verschiedenen gelebten Wirklichkeiten von Religion in der Schweiz, wobei er klar unterschied zwischen neuen kirchlichen Bewegungen und anderweitigen Strömungen.
Die Bischöfe haben den Jahresbericht sowie Betriebsrechnung und Bilanz für das Jahr 2001 der Nationalkommission «Justitia et Pax» gutgeheissen.
Die Bischöfe haben die Jahresberichte der verschiedenen Kommissionen der SBK für das Jahr 2001 zur Kenntnis genommen. Sie danken allen herzlich, die sich in diesen Fachgremien einsetzen. Deren Beitrag ist für die Arbeit der SBK von grundlegender Bedeutung.


Peterspfennig

Kollekte vom 29. und 30. Juni

Unser Heiliger Vater, Papst Johannes Paul II., sichert seit vielen Jahren den Zusammenhalt aller römisch-katholischen Glaubensbrüder in allen Kontinenten. Um seinen apostolischen Auftrag im Namen Jesu erfüllen zu können, braucht er unser aller Unterstützung. Wir wissen, dass er dazu auf die Hilfe vieler treuer Mitarbeiter zählen kann, die auch Anrecht auf einen gerechten Lohn haben. Sie alle erfüllen die ihnen aufgetragenen Aufgaben und helfen so dem Diener aller Diener, die ihm zugesprochene Mission gewissenhaft zu erfüllen.
Zur Finanzierung der gesamten weltkirchlichen Verwaltung helfen auch die Schweizer Katholiken. Im Namen des Staatssekretariates im Vatikan danken wir allen Spendern für das letztjährige Opfer, mit der Hoffnung, dass unser Anteil am grossen Werk der Kirche im angebrochenen Jahrtausend nicht kleiner werde.

+ Bernard Genoud
Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg


Bistümer der deutschsprachigen Schweiz

 

Was für eine Nacht!

Hausgebet im Advent 2002

Weih-Nacht, Heilige Nacht ­ was ist das für eine Nacht, die wir in unserem Glauben Jahr für Jahr in eindrücklichen Feiern in der Kirche, Schule und zu Hause feiern? Aber auch: Was ist das für eine Nacht, hell erleuchtet von Reklametafeln, Strassen- und Schaufensterbeleuchtung und alles andere als still? Das Hausgebet im Advent 2002 geht unter dem Titel «Was isch das für e Nacht?!» diesen Fragen nach. Viele Texte, Gebete und Anregungen laden dazu ein, sich eine stille Zeit zur Vorbereitung auf das Weihnachtsfest zu nehmen. Für die Unter- und Mittelstufe findet sich eine Geschichte, in der sich ein Junge zusammen mit seiner Familie auf die Suche nach besonderen Erfahrungen und Erlebnissen macht, die uns die Botschaft von Weihnachten in einer stillen, meditativen Atmosphäre erschliessen hilft.
Ein Bastelbogen für Katechese und Familie, der sich für den Einsatz in Gottesdiensten auch vergrössern lässt, lädt dazu ein, das Thema nebst Kopf und Herz auch mit den Händen erlebbar zu machen. Es handelt sich dabei um eine einfache Bastelarbeit, die Bezug zum Thema des Hausgebets nimmt.
Das Hausgebet wird auch in italienischer und rätoromanischer Sprache erscheinen.

Vorversand im August/September

Pfarreien und Katechetinnen und Katecheten werden nach den Sommerferien mit einem Exemplar des Hausgebetes und des Bastelbogens sowie mit den entsprechenden Bestellunterlagen bedient. Für Bestellungen und Versand ist die Cavelti AG Druck und Verlag, Wilerstrasse 73, Postfach, 9201 Gossau, Telefon 0713888181, Fax 0713888182, E-Mail cag@cavelti.ch, zuständig.

Arbeitsgruppe Hausgebet im Advent:
Martin Spilker


Bistum Basel

 

Domkapitel des Bistums Basel in der Bistumsregion Kanton Luzern

Die Domherren der 10 Kantone, die die Diözese Basel bilden, erhielten am 22. Mai 2002 einen aktuellen Einblick in einen Teil kirchlichen Lebens in der Bistumsregion Kanton Luzern. Verhältnis Kirche­Staat, Theologische Fakultät an der Universität Luzern, Verein kirchliche Gassenarbeit, Kunstschatz Pfarrkirche Sursee waren inhaltliche Schwerpunkte der Begegnung der Domherren mit Vertretern, die das kirchliche Leben massgeblich mitgestalten.

Kirche und Staat

Obwohl weitgehend autonom, sind im Kanton Luzern Kirche und Staat nicht getrennt. Mit Schultheiss Dr. Ulrich Fässler, Vorsteher des Bildungsdepartementes, dem die kirchlichen Belange zugeordnet sind, und mit Regierungsrat Dr. Markus Dürr, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes, pflegten die Domherren einen regen Gedankenaustausch über das Verhältnis Kirche­Staat. Ein Ausgangspunkt war die anstehende Neugestaltung der Kantonsverfassung. Da beide Regierungsräte Mitglieder der Diözesankonferenz des Bistums Basel sind, wurden, angeregt durch Dompropst Arno Stadelmann, auch Fragen im Zusammenhang mit dem Konkordat von 1828, unter anderem im Blick auf vergangene und zukünftige Bischofswahlen, andiskutiert.

Ausbildung und Praxis

Der Rektor der Universität, Dr. Markus Ries, und der Dekan der Theologischen Fakultät, Dr. Edmund Arens, gaben einen Einblick in den Stand und die Entwicklung der Institutionen, in denen kommende Seelsorgerinnen und Seelsorger ausgebildet werden. Klar kam dabei zum Ausdruck, dass die Qualität der Ausbildung in der heutigen Zeit sehr wichtig ist. Die Theologische Fakultät will dabei die Fähigkeit wecken, die vielfältigen Anliegen der komplexen Welt im Licht der christlichen Botschaft zu reflektieren. Notwendig ist, die Anzahl der Studierenden an der Fakultät zu steigern; wünschbar wäre eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Theologischen Fakultäten.
Wie zeugnishaft die diakonische Dimension, in die die Studierenden eingeführt werden, wirken kann, erlebten die Domherren und Gäste beim gemeinsamen Mittagessen, das durch die Gassenküche hergestellt und durch Personen, die im Drogenmilieu waren, serviert wurde. Der Verantwortliche für Pastoral an gesellschaftlichen und kirchlichen Randgruppen im Dekanat Luzern-Stadt, Theologe Josef Riedener, und der Informationsbeauftragte Rolf Demuth führten in die vielfältige Tätigkeit des Vereins kirchliche Gassenarbeit ein. Die staatskirchlichen Organisationen wie die Römisch-katholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern, die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde der Stadt Luzern, die Christkatholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern sowie die Römisch-katholische und die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Luzern unterstützen diese diakonische Arbeit finanziell massgeblich. Deshalb freuten sich die Domherren, Synodalratspräsident Reinhard Boesch und Synodalverwalter Guido Saxer zu begrüssen.

Kirche auf dem Land

In Sursee hiess die Kirchenratspräsidentin Helen Elmiger die Domherren willkommen. Stadtarchivar Stefan Röllin führte durch den Kirchenbezirk dieser grossen Stadtpfarrei auf dem Land. Er wies auf die historischen Eigenheiten und die durch die Liturgiereform bedingten Erneuerungen der Pfarrkirche hin. Im Kirchenschatz zeigte er künstlerische «Leckerbissen» wie die Monstranz. Gemeinsame Vesper und gemütliches Zusammensein beschlossen den anregenden jährlichen «Ausflug» des Domkapitels, der dieses Jahr in den Luzerner Bistumskanton führte.

Max Hofer, Domherr


Feier der Institutio

Am Dreifaltigkeitssonntag, 26. Mai 2002, hat Weihbischof Denis Theurillat im Kirchlichen Zentrum St. Peter und Paul in Ittingen im Auftrag des Diözesanbischofs durch die Erteilung der Institutio folgende Personen in den kirchlichen Dienst als Pastoralassistent/ Pastoralassistentin des Bistums Basel aufgenommen:


Feier der Priesterweihe

Am Sonntag, 2. Juni 2002, hat der Diözesanbischof Dr. Kurt Koch in der Pfarrkirche St. Martin in Baar (ZG) folgenden Diakonen die Priesterweihe für den Dienst im Bistum Basel gespendet:

Den Neupriestern, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten herzliche Gratulation und Gottes Segen für ihr Wirken im Bistum Basel.


Priesterweihe 2002

Am Sonntag, 2. Juni 2002, weihte Diözesanbischof Kurt Koch fünf Diakone zu Priestern, gemeinsam mit einer grossen Zahl von Priestern und Ordensleuten und der versammelten Gemeinde von Angehörigen, Freunden, Bekannten und Pfarreimitgliedern in der Pfarrkirche St. Martin Baar (ZG).
Eine grosse Festgemeinde handelte an diesem wunderschönen Sonntag in der Pfarrkirche St. Martin in Baar als Zeuge der Priesterweihe von fünf Männern aus dem Bistum Basel, denn die Gemeinde ist die Trägerin der Feier, welche im Gebet um die sakramentale Gnade bittet. Das Weiheritual wird von vielen Zeichen begleitet; so unter anderem legen sich die Weihekandidaten während der Allerheiligenlitanei vor dem Altar auf den Boden, und besonders bedeutungsvoll ist die Handauflegung durch den Bischof und danach durch alle anwesenden Priester. Seit biblischer Zeit ist diese Geste ein Ausdruck der göttlichen Beauftragung und des Segens.
In seiner Predigt betonte Bischof Kurt Koch: «Das sakramentale Zeichen der Ordination bürgt dafür, dass sich die Kirche die Sakramente nicht selber geben kann, dass sie sie vielmehr nur vom Herrn her durch die Vermittlung der Kirche empfangen kann. Dies sichtbar darzustellen, macht die besondere Sendung des Priesters in der Glaubensgemeinschaft der Kirche aus. Ohne Priester kann unsere Kirche nicht katholisch sein, auch nicht in der heutigen Zeit eines enormen Priestermangels. Das Gegenteil zu behaupten, wäre genauso kurzsichtig, wie wenn Menschen in Kriegszeiten, in denen das Brot rationiert ist, erklären würden, das tägliche Brot sei gar nicht notwendig.»
Die fünf Neupriester: Marius Bitterli, Wettingen; Daniel Fischler, Luzern; Markus Gurtner, Emmenbrücke; Martin Walter, Baar, und Patrick Zihlmann, Rheinfelden.

Hans-E. Ellenberger
Informationsbeauftragter


Ausschreibungen

Die vakanten Pfarrstellen des Seelsorgeverbandes Herdern-Warth-Hüttwilen (TG) werden für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte Personen melden sich bitte bis 27. Juni 2002 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Im Herrn verschieden

Lengen Edwin, emeritierter Pfarrer, Tägerwilen
Am 31. Mai 2002 starb in Tägerwilen der emeritierte Pfarrer Edwin Lengen. Am 25. Juli 1919 geboren, empfing der Verstorbene am 10. März 1951 in Santiago die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar, Pfarrer und Kanzler in Copiapó (Chile) von 1951­1957. Im Jahre 1959 wurde er in der Diözese Basel inkardiniert. Er war zuerst Pfarradministrator und dann Pfarrer in Meisterschwanden-Fahrwangen von 1957­1961, in Däniken von 1961­1977, in Biberist von 1977­1984 und in Ermatingen von 1984­1987. Danach lebte und wirkte er als emeritierter Pfarrer in Tägerwilen.
Er wurde am 6. Juni 2002 in Däniken beerdigt.


Bistum Chur

 

Ernennungen

Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:


Bistum St.Gallen

 

Im Herrn verschieden

Alt Pfarrer Richard Thalmann
Ein Jahr vor seinem Tod am 28. Mai 2002 im Spital Walenstadt hat Richard Thalmann in seinem letzten «Wort zur Woche» im «Sonntag» geschrieben, nun wolle er sich auf die Ewigkeit konzentrieren, was er eigentlich schon längst hätte tun sollen, aber: «Das Leben, das ich lebte, war zu bunt, zu vielfältig, zu ausgefüllt. Einer rief mir von links, ein anderer von rechts. Und ich war zuweilen nicht mehr ganz Herr über meine Zeit. So kam ich denn einfach unter die Räder des Alltags, vergass mich selbst und lebte im Wirbelwind dahin...».
Richard Thalmann ist als Bürger von Jonschwil 1915 in Gossau geboren worden. Nach dem frühen Tod des Vaters im Jahre 1920 war die Mutter mit den drei Kindern in ihre Heimat nach Flums zurückgekehrt. Flums war ihm stets Heimat geblieben, erst recht nachdem er zusammen mit seiner Schwester Hanny das um 1300 erbaute Alemannenhaus zu einer Stätte der Begegnung und Meditation eingerichtet hatte.
In Stans machte Richard Thalmann die Matura, in Innsbruck und Freiburg studierte er Theologie, später auch noch Literatur, Geschichte und Kunstgeschichte, denn der Bischof konnte ihm 1941 nach der Priesterweihe keinen Posten geben. Er doktorierte mit der Dissertation über «Das bischöfliche Knabenseminar St. Georgen», und in St. Georgen stieg er 1945 als Vikar in die Pfarrei-Seelsorgearbeit ein. Auf dem gegenüberliegenden Hügel der Stadt betreute er im Nebenamt die Studenten. 1952 wurde er Pfarrer in Balgach und ab 1960 erster vollamtlicher Hochschulseelsorger. Bei seinem Amtsantritt sagte er in einem Interview: «Ich bin kein Seel-sorger, das ist zu einseitig. Ich bin Pfarrer, das tönt menschlicher, persönlicher. Ungezählt sind meine Gespräche, die ich nicht als Pfarrer und nicht zu einem theologischen oder religiösen Problem geführt habe, sondern als Berater, Freund, Vertrauter.» In Studenten- und Akademikerkreisen war er allerdings der «Cato». Er hielt Vorlesungen, theologische Kolloquien, initiierte den Lunch in dem von ihm gegründeten Akademikerhaus, an dem jeweils Gäste mit 30 bis 40 Studenten diskutierten, führte die Semestergottesdienste in der Stadt ein. Er lud zu Seminarien und Meditationen in sein Haus in Eggersriet, in die «Prophetengruft», in die «Arche» oder ins Alemannenhaus. Im Rahmen des «Gallus-Institut», dem Dach aller seiner erwachsenenbildnerischen Tätigkeiten, schuf er das Band-Kolleg, die Telebibel, die Telelegenden und Tonbandmeditationen. Viele Jahre bevor der Ruf nach einem Ethik-Lehrstuhl ertönte, trat Richard Thalmann vehement dafür ein, dass wirtschaftliches Denken und Handeln nur auf klaren ethischen Grundlagen erfolgreich sein könne. Mit seinem Geschick, Sponsoren zu angeln, richtete er 1969 ein Studentenwohnhaus ein, dessen Zimmer noch immer sehr begehrt sind. In Würdigung der erfolgreichen Lehrtätigkeit und der grossen Verdienste um die Öffentlichkeitsarbeit wurde er 1979 vom Senat der Hochschule St. Gallen zum Titularprofessor für katholische Theologie ernannt. Bei seinem Abschied im Jahr 1982 schrieb der damalige Rektor Alois Riklin: «Kein Dozent unserer Hochschule hat in den öffentlichen Vorlesungen (teilweise ökumenisch) eine so weite Ausstrahlung gehabt auf die Bevölkerung von Stadt und Region St. Gallen: 41 Semester, 45 verschiedene Vorlesungszyklen, mehr als 10000 Hörer und Hörerinnen.»
Richard Thalmann tat schwer mit Loslassen, mit Abschiednehmen. Für ihn war daher klar, dass er nach der offiziellen Pensionierung weiterhin in der Erwachsenenbildung tätig bleiben, dass er weiterhin Seminare, Einkehr- und Besinnungstage sowie die Bodensee-Schifffahrt an Auffahrt organisieren wollte. Er blieb redend und schreibend präsent in den verschiedensten Medien. Er predigte weiterhin in der Kathedrale und in Rotmonten, er malte, stellte aus und zog immer noch an seiner Pfeife. Mit der Redaktion des St. Galler Pfarrblattes übernahm er 1982 eine neue Aufgabe, die er bis 1995 innehatte.
In Würdigungen ist von Richard Thalmann als von einem originellen Menschen die Rede, von einem begnadeten Prediger, von einem Journalisten, Schriftsteller, Unternehmer, Innovator, Promotor und Förderer sowie von einem eigenwilligen Freizeitarchitekten, Freizeitmaler und Kunstsammler. Ein Verwandter formulierte es so: «Richard ist der Prototyp eines schöpferischen Menschen, der all seine Einbildungskraft und Motivation aus dem Glaubensgut erhält und holt und dort auch wieder investiert.»
Am 3. Juni ist Richard Thalmann auf dem Ostfriedhof in St. Gallen beerdigt worden.

Rosmarie Früh

Alt Pfarrer Paul Müller, Alt St. Johann
Am 31. Mai 2002 ist im Spital Wattwil alt Pfarrer Paul Müller nach kurzem schweren Leiden an den Folgen eines Herzinfarktes gestorben. Während 26 Jahren hatte der Verstorbene in der Pfarrei Alt St. Johann gewirkt, wo er am 6. Juni beerdigt worden ist. Der Beruf Pfarrer war für ihn sein Leben lang eine Berufung.
Als ältestes von acht Kindern ist Paul Müller am 27. Juni 1923 in Henau geboren worden, als erster hat er sich aus der grossen Geschwisterschar verabschiedet. Nach dem Gymnasium im Kollegium St. Fidelis in Stans, studierte er in Freiburg Theologie. In dieser Zeit war sein Vater zum Regierungsrat des Kantons St. Gallen gewählt worden und die Familie nach St. Gallen gezogen. Paul Müllers erste Seelsorgestellen nach der Primiz im Jahre 1949 waren Kirchberg (bis 1952) und Appenzell (bis 1961), wo er sich auch stark für die Schule engagierte. Während zwölf Jahren war er dann Pfarrer in der Diasporapfarrei Herisau und gleichzeitig geschätzter Feldprediger und Waffenplatzseelsorger in Herisau ­ für ihn eine recht fordernde und anstrengende Zeit. Er war daher dankbar, dass der Bischof 1973 seinem Wunsch nach einer etwas kleineren Pfarrei mit Alt St. Johann entsprach. Dieser Pfarrei im oberen Toggenburg widmete der liebenswürdige Seelsorger alle seine Kräfte noch weit über das Pensionierungsalter hinaus. Aus gesundheitlichen Gründen musste er auf Ende Juni 1999 demissionieren.
Der Verstorbene hatte auch in der Personalkommission des Bistums mitgewirkt. In den Weiterbildungsveranstaltungen des Dekanats war er ein treues und gern gesehenes Mitglied. Während acht Jahren vertrat er seine Region im Katholischen Kollegium, und von 1975­1992 war er Präses des Pro Filia-Kantonalvereins St. Gallen/Appenzell.

Rosmarie Früh


Bistum Sitten

 

Wir danken der Walliser Bevölkerung

Reaktion des Bischofs von Sitten und des Abtes von St-Maurice nach der Abstimmung vom 2. Juni 2002

Das Schweizer Volk hat die Fristenregelung mehrheitlich angenommen. Der Name des Referendums liess vermuten, dass mit dieser Änderung des Gesetzes etwas «geregelt» werden soll. Das Gegenteil wird der Fall sein: der Willkür sind nun Tür und Tor geöffnet. Die Regeln zum Schutz menschlichen Lebens werden für eine bestimmte Frist ganz und für «Sonderfälle» zum grossen Teil ausser Kraft gesetzt. Wir bedauern diesen Entscheid des Schweizer Volkes zutiefst. Nicht nur, dass es die schlechteste aller denkbaren Lösungen in der Frage des Schutzes des Lebens gewählt hat. Es hat damit wohl auch gezeigt, dass es nicht bereit ist, solidarische Verantwortung für die Schwachen und Schwächsten in diesem Lande zu übernehmen.
In einem Land, das zu den reichsten der Welt gehört, ist dieser Entscheid ein Zeichen von Egoismus und übertriebenem Individualismus. Die Darstellung der Gewalt und die Aufweichung der Sitten, welche in unseren Medien immer weiteren Raum gewinnen, unterstreichen diesen Eindruck und steuern das Ihre zu einer «Kultur des Todes» bei.
Wir danken aber aufrichtig unserer Walliser Bevölkerung, und wir beglückwünschen sie, dass sie mit ihrem Nein eine mutige und zukunftsweisende Entscheidung getroffen haben. Sie haben sich mit allen Jenen solidalisiert, die für eine konstruktive Politik gekämpft haben, und dies trotz der in anderen Teilen der Schweiz herrschenden gegenteiligen Strömung.
So danken und beglückwünschen wir alle, die sich mit grossem Engagement für das Leben eingesetzt haben. Sie dienen der Hoffnung und geben uns die Kraft, an einer Welt des Friedens zu bauen, in der jedes Leben von seinem Anfang bis zu seinem natürliche Tode erwünscht, geschützt und begleitet wird.
Gesetz und Moral sind nicht immer dekkungsgleich. Aber für jeden Christen, auch für alle christlichen Verantwortungsträger gilt als ethische Maxime: das Leben von seinem Anfang an zu lieben und zu schützen. Es muss darum jetzt noch mehr aller Sorge und Engagement sein, sich für eine Politik der Hilfe, der Solidarität, der Vorsorge und der Begleitung der Familien, der Männer und Frauen, der einsamen, schwachen und allein gelassenen vor allem, einzusetzen.

Sitten, den 2. Juni 2002

+ Norbert Brunner
Bischof von Sitten

+ Josef Roduit
Abt von St-Maurice


Ernennungen

Der Bischof von Sitten, Mgr. Norbert Brunner, hat folgende Ernennungen vorgenommen:

Für den deutschsprachigen Teil des Bistums:

Für den französischsprachigen Teil des Bistums:

Für das ganze Bistum:

Ohne spezielle Erwähnung, treten alle Ernennungen am 1. September 2002 in Kraft.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002