24/2002 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat vom 3. bis 5. Juni 2002 in der Benediktinerabtei Einsiedeln ihre 256. Ordentliche Versammlung abgehalten. Behandelt wurden unter anderem folgende Hauptthemen:
Wie in vielen anderen Ländern ist auch in der Schweiz seit einigen
Jahren die Diskussion um die Sterbehilfe im Gange. Die laufenden Debatten
befassen sich mit dem strittigen Recht, das eigene Leben oder ein fremdes
Leben künstlich abzukürzen oder abkürzen zu lassen.
Die Frage nach dem gesetzlichen Status der Sterbehilfe wird in unserem Land
sehr heftig diskutiert und wird früher oder später vom Volk entschieden
werden müssen. Aus diesem Grund ist es den Bischöfen ein Anliegen,
ihren Standpunkt in dieser ethischen Problematik von grosser Wichtigkeit
zu klären, und zwar im grösseren Rahmen einer Reflexion über
die Bedeutung des Todes für die Christen.
Dieses Pastoralschreiben liegt bislang lediglich in deutscher Sprache vor.
Eine französische Übersetzung ist momentan in Bearbeitung und
wird in Kürze ebenfalls erscheinen. Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung
des Textes:
Das Dokument ruft vorab in Erinnerung (Kapitel 1), dass das Sterben auf
dem anthropologischen Hintergrund ein wichtiger Bestandteil des Lebens selbst
ist. Es weist dazu auf drei wesentliche Dimensionen des Sterbens hin: 1)
Das Sterben ist mehr als bloss das Ende des Lebens, denn es wirkt sich zeitlebens
auf die gesamte Existenz des Menschen aus. Für einige Philosophen ist
daher das Leben eine eigentliche «Vorschule des Sterbens». 2)
Die soziale Dimension des Sterbens liegt uns vielleicht noch näher.
Sowohl für den Sterbenden als auch für die Hinterbliebenen bedeutet
das Sterben einen dauerhaften Abschied. 3) Aus religiöser Sicht bedeutet
das Sterben den Übergang ins Ungewisse, Unbekannte, hin zum «Ganz-Anderen».
Diese grundlegenden Erfahrungen machen auch den Wunsch des Menschen verständlich,
den Tod zu besiegen. In diesen Bereich gehören die wissenschaftliche
Erforschung des Sterbevorganges; die Verdrängung oder Verharmlosung
des Todes; der Wille, sein eigenes Lebensende bestimmen zu können,
indem man sich freiwillig selbst umbringt; sowie die religiöse Einstellung
zum Tod. Jede Religion schärft in den Menschen den Sinn für das
«Ganz-Andere».
Unter dieser Perspektive befasst sich Kapitel 2 des Pastoralschreibens mit
dem christlichen Verständnis des Todes. Es verweist auf die Bibel,
für die das Leben heilig ist und ein Geschenk Gottes, der als einziger
Herr über das Leben ist. Das Neue Testament fügt einen neuen Zugang
des Sterbens hinzu: das Sterben Jesu Christi «für uns».
Diese Dimension öffnet einen Blick auf das Sterben des Christen: «Das
ist mehr als eine allgemeine und etwas unverbindliche Hoffnung auf eine
Auferstehung der Toten. Es bedeutet, dass unser leibliches Sterben nicht
mehr in den Tod führt, sondern in das Leben mit Jesus Christus im Angesicht
des Vaters». Diese Überzeugung ist das Fundament aller christlichen
Hoffnung.
Diese Überzeugung und Hoffnung machen das Sterben zu einem feierlichen
Moment, getragen von der Würde des sterbenden Menschen (Kapitel 3).
Die verschiedenen liturgischen Riten, die den Sterbenden und Verstorbenen
begleiten sollen, möchten dies hervorheben. Im Erleben des Sterbens
selbst ist der Mensch ausserstande, über sein eigenes Leben zu verfügen.
Vielmehr erfährt er auf radikale Weise seine eigene Zerbrechlichkeit
und Abhängigkeit von seinen Mitmenschen. Aufgabe jeder Sterbehilfe
muss sein, es dem Sterbenden zu erleichtern, den Tod als eine von aussen
kommende Entscheidung über ihn anzunehmen.
Das 4. Kapitel behandelt das zentrale Thema: die so genannte Sterbehilfe
und die notwendigen Grenzziehungen. Allem voran erläutert dieses Kapitel
die Schlüsselbegriffe: Unter Sterbehilfe (oder Euthanasie) versteht
man die Lebensbeendigung (Tötung) oder das Sterbenlassen eines schwer
leidenden oder sterbenden Menschen, auf dessen Verlangen oder zu dessen
Wohl. Man unterscheidet:
Aus christlicher Sicht handelt es sich bei der direkten Sterbehilfe in
keinem Fall um einen Akt des Mitleides und der Barmherzigkeit. Sie steht
im Widerspruch zum Tötungsverbot eines Unschuldigen und zur Pflicht,
jegliches menschliche Leben zu schützen. Sie geht von einer falschen
Auffassung des Mitleides aus, die die Schmerzen und die Entwürdigung
des Patienten abkürzen möchte. In diesem Zusammenhang ist das
zentrale Argument der Bischöfe, «dass das Mitleid mit dem/der
Leidenden nicht die Tötung ins Auge fasst, sondern die, allerdings
aufwendigere, palliative Pflege».
Die Begleitung sterbender Menschen in ihrer vollen Würde ist der Gegenstand
des 5. und letzten Kapitels. Diese Begleitung muss sich an den vier Grundbedürfnissen
Sterbender orientieren: im Sterben nicht allein gelassen zu werden; nicht
unter starken Schmerzen leiden zu müssen; die letzten Dinge regeln
zu können und die Frage nach dem «Danach», nach einer über
den Tod hinausgehenden Hoffnung stellen zu können. Die Bischöfe
anerkennen dankbar alles, was in dieser Hinsicht in unserem Land bereits
getan wird. Sie erinnern aber auch daran, dass noch viel zu tun bleibt.
Eine landesweite Erhebung hat gezeigt, dass der Zugang zu palliativer Betreuung
in der Schweiz derzeit noch lückenhaft ist. Sie fordern daher ein vermehrtes
Engagement im Gesundheitswesen auf dem Gebiet des Angebotes palliativer
Betreuung: Dazu gehören insbesondere schmerzlindernde Behandlung, die
Körperpflege sowie psychologische und geistliche Betreuung. Die Spitäler
und Pflegeheime müssten über eine eigene Abteilung zur palliativen
Betreuung Schwerkranker mit einem mobilen Einsatzteam verfügen.
Das Bedürfnis der betroffenen Personen, nicht einsam und alleine sterben
zu müssen, verlangt nach einem grossen menschlichen Einsatz, der vom
medizinischen Personal, aber auch von Freiwilligen und den einzelnen nahe
stehenden Personen geleistet werden kann. Die Aufgabe der Kirche in diesem
Bereich ist es, den Sterbenden kraft des Gebetes und der Sakramente und
durch die Präsenz von Seelsorgern beizustehen.
Mit diesem Pastoralschreiben wollen die Bischöfe nicht nur die Würde
der sterbenden Menschen schützen, sondern auch zu mehr menschlicher
Qualität unserer Gesellschaft beitragen.
Im Anhang erinnern die Bischöfe an die Grundsätze für die
Spendung der Sakramente an Kranke und Sterbende.
Im Anschluss an die Abstimmung vom 2. Juni über den Schwangerschaftsabbruch* haben die Bischöfe ihren erklärten Willen geäussert, dass sich die Kirche vermehrt im Bereich der Familie einsetzt. Zu diesem Zweck haben sie beschlossen, eine breit angelegte Bestandesaufnahme zu machen und festzuhalten, was in dieser Hinsicht bereits alles unternommen wird. Dies wird weitere Schritte erlauben.
Im vergangenen März hat die SBK angekündigt, sie werde eine
Taskforce ins Leben rufen, die die Bischöfe in Fragen der Pädophilie
(Prävention und Verfahren bei Pädophiliefällen) beraten soll.
In ihrer bei dieser Gelegenheit veröffentlichten Erklärung haben
die Bischöfe angekündigt, in einer Medienkonferenz im Anschluss
an eine der nächsten Ordentlichen Versammlungen der SBK Einzelheiten
über diese Expertengruppe bekannt zu geben und ein Begleitdokument
zu veröffentlichen.
Die Bischöfe haben den Entwurf eines solchen Dokumentes zur Kenntnis
genommen. Dieser befasst sich mit dem Thema der Pädophilie und anderen
Formen sexuellen Missbrauchs. Sie haben beschlossen, für die Feinarbeit
am Textentwurf im Laufe der nächsten Monate die notwendige Zeit einzusetzen.
Ausserdem werden sie die Zusammensetzung und den genaueren Auftrag der Expertengruppe
(Taskforce) noch exakter ausarbeiten. Dieser Punkt wird nochmals Diskussionsgegenstand
einer der nächsten Versammlungen der SBK sein.
Die Schweizer Bischöfe haben den apostolischen Brief von Papst Johannes Paul II. (Misericordia Dei) über das Sakrament der Versöhnung entgegengenommen. Sie haben beschlossen, zu diesem Thema eine vertiefte Reflexion zu lancieren. Eine solche verfolgt das Ziel, eine Gesamtüberarbeitung der Frage der Spendung und der Praxis des Busssakramentes in Angriff zu nehmen. Auf diesem Hintergrund gilt es auch, der Praxis der persönlichen Beichte wieder neu Wertschätzung zu schenken.
Die SBK hat die neuen Statuten und die neue Geschäftsordnung der
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK) gutgeheissen.
Nach deren Annahme durch alle Mitgliedskirchen wird diese für die Ökumene
in der Schweiz wichtige Institution künftig über ein ständiges
Sekretariat verfügen.
Neben Mgr. Kurt Koch, Bischof von Basel und Präsident der AGCK, haben
die Bischöfe den zweiten Vertreter der römisch-katholischen Kirche
im neuen Präsidium der AGCK ernannt. Es handelt sich dabei um Mgr.
Pierre Farine, Weihbischof der Diözese Lausanne-Genf-Freiburg.
Die SBK hat die Mitglieder ihrer neuen «Arbeitsgruppe Bioethik» ernannt. Es handelt sich um folgende Fachleute:
Fachgebiet Medizin
Herr Rudolf Eymann, Dr. med., Kantonsspital Nidwalden; Prof. Wolfgang Holzgreve,
Dr. med., Kantonsspital Basel-Stadt; Herr Urs Kayser, Dr. med., Küssnacht
am Rigi (SZ); Prof. Günter Rager, Dr. med., Freiburg.
Fachgebiet Theologie und Ethik
Mgr. Kurt Koch, Dr. theol., Bischof von Basel; Herr Christian Kissling,
Dr. theol., Nationalkommission «Justitia et Pax», Bern; Prof.
Albert-Peter Rethmann, Dr. theol., Priesterseminar St. Luzi, Chur; Herr
Pfr. Agnell Rickenmann, Dr. theol., Generalsekretär der SBK, Freiburg.
Fachgebiet Recht und Politik
Frau Chiara Simoneschi-Cortesi, Nationalrätin, Comano (TI); Prof. Kurt
Seelmann, Dr. iur., Basel.
Die neu gebildete «Arbeitsgruppe Bioethik» ist der Theologischen Kommission der SBK angegliedert. Der Auftrag dieser Gruppe ist: die Entwicklung des Wissens auf diesem Fachgebiet zu verfolgen und Stellungnahmen zu Fragen der Bioethik für die Bischöfe zu erarbeiten.
Im Rahmen eines Besuches des Schweizerischen katholischen Missionsrates (SKM) hat die SBK Herrn Horst von der Bey, der mit einem Lehrauftrag für Missiologie an der Universität Freiburg betraut ist, sowie den Sekretär des SKM, Herrn Martin Bernet, empfangen. Die Bischöfe haben Herrn von der Bey zum Präsidenten des SKM ernannt.
Die SBK hat Besuch erhalten vom Apostolischen Nuntius der Schweiz, Mgr.
Pier Giacomo De Nicolò, und seine mitbrüderliche Botschaft entgegengenommen.
Die Bischöfe haben sich anlässlich eines Festessens offiziell
vom früheren Abt des Klosters Einsiedeln, Mgr. Georg Holzherr, verabschiedet.
Sie dankten ihm dabei für seinen grossartigen Einsatz, den er im Rahmen
der SBK 32 Jahre lang geleistet hat.
Die Bischöfe haben ihren Hirtenbrief zum Eidgenössischen Dank-,
Buss- und Bettag verabschiedet. Die Botschaft lädt zum Kennenlernen
und Lesen der Bibel ein. Dies geschieht im Hinblick auf das Jahr 2003, das
als Jahr der Bibel ganz besonders der Heiligen Schrift gewidmet sein wird.
Die Bischöfe haben von Finanzierungsprojekten für kirchliche Institutionen
im Bereich der Medien und der Jugendarbeit für die Jahre 2003 bis 2006
Kenntnis genommen. Entsprechende Leistungsvereinbarungen sollen im Laufe
der nächsten Monate ausgearbeitet und von der SBK im Dezember definitiv
verabschiedet werden. Mehr als 2,6 Millionen Franken fliessen jedes Jahr
von der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz und dem Fastenopfer
an verschiedene kirchliche Medien (ca. 1,9 Mio.) und an Jugendorganisationen
(ca. 0,75 Mio.).
Die SBK hat Pfr. Joachim Müller empfangen, den Verantwortlichen für
die Schweizerische Katholische Arbeitsstelle für «Neue religiöse
Bewegungen» (KANRB). Er gab einen Überblick über die verschiedenen
gelebten Wirklichkeiten von Religion in der Schweiz, wobei er klar unterschied
zwischen neuen kirchlichen Bewegungen und anderweitigen Strömungen.
Die Bischöfe haben den Jahresbericht sowie Betriebsrechnung und Bilanz
für das Jahr 2001 der Nationalkommission «Justitia et Pax»
gutgeheissen.
Die Bischöfe haben die Jahresberichte der verschiedenen Kommissionen
der SBK für das Jahr 2001 zur Kenntnis genommen. Sie danken allen herzlich,
die sich in diesen Fachgremien einsetzen. Deren Beitrag ist für die
Arbeit der SBK von grundlegender Bedeutung.
Unser Heiliger Vater, Papst Johannes Paul II., sichert seit vielen Jahren
den Zusammenhalt aller römisch-katholischen Glaubensbrüder in
allen Kontinenten. Um seinen apostolischen Auftrag im Namen Jesu erfüllen
zu können, braucht er unser aller Unterstützung. Wir wissen, dass
er dazu auf die Hilfe vieler treuer Mitarbeiter zählen kann, die auch
Anrecht auf einen gerechten Lohn haben. Sie alle erfüllen die ihnen
aufgetragenen Aufgaben und helfen so dem Diener aller Diener, die ihm zugesprochene
Mission gewissenhaft zu erfüllen.
Zur Finanzierung der gesamten weltkirchlichen Verwaltung helfen auch die
Schweizer Katholiken. Im Namen des Staatssekretariates im Vatikan danken
wir allen Spendern für das letztjährige Opfer, mit der Hoffnung,
dass unser Anteil am grossen Werk der Kirche im angebrochenen Jahrtausend
nicht kleiner werde.
Weih-Nacht, Heilige Nacht was ist das für eine Nacht, die
wir in unserem Glauben Jahr für Jahr in eindrücklichen Feiern
in der Kirche, Schule und zu Hause feiern? Aber auch: Was ist das für
eine Nacht, hell erleuchtet von Reklametafeln, Strassen- und Schaufensterbeleuchtung
und alles andere als still? Das Hausgebet im Advent 2002 geht unter dem
Titel «Was isch das für e Nacht?!» diesen Fragen nach.
Viele Texte, Gebete und Anregungen laden dazu ein, sich eine stille Zeit
zur Vorbereitung auf das Weihnachtsfest zu nehmen. Für die Unter- und
Mittelstufe findet sich eine Geschichte, in der sich ein Junge zusammen
mit seiner Familie auf die Suche nach besonderen Erfahrungen und Erlebnissen
macht, die uns die Botschaft von Weihnachten in einer stillen, meditativen
Atmosphäre erschliessen hilft.
Ein Bastelbogen für Katechese und Familie, der sich für den Einsatz
in Gottesdiensten auch vergrössern lässt, lädt dazu ein,
das Thema nebst Kopf und Herz auch mit den Händen erlebbar zu machen.
Es handelt sich dabei um eine einfache Bastelarbeit, die Bezug zum Thema
des Hausgebets nimmt.
Das Hausgebet wird auch in italienischer und rätoromanischer Sprache
erscheinen.
Pfarreien und Katechetinnen und Katecheten werden nach den Sommerferien mit einem Exemplar des Hausgebetes und des Bastelbogens sowie mit den entsprechenden Bestellunterlagen bedient. Für Bestellungen und Versand ist die Cavelti AG Druck und Verlag, Wilerstrasse 73, Postfach, 9201 Gossau, Telefon 0713888181, Fax 0713888182, E-Mail cag@cavelti.ch, zuständig.
Die Domherren der 10 Kantone, die die Diözese Basel bilden, erhielten am 22. Mai 2002 einen aktuellen Einblick in einen Teil kirchlichen Lebens in der Bistumsregion Kanton Luzern. Verhältnis KircheStaat, Theologische Fakultät an der Universität Luzern, Verein kirchliche Gassenarbeit, Kunstschatz Pfarrkirche Sursee waren inhaltliche Schwerpunkte der Begegnung der Domherren mit Vertretern, die das kirchliche Leben massgeblich mitgestalten.
Obwohl weitgehend autonom, sind im Kanton Luzern Kirche und Staat nicht getrennt. Mit Schultheiss Dr. Ulrich Fässler, Vorsteher des Bildungsdepartementes, dem die kirchlichen Belange zugeordnet sind, und mit Regierungsrat Dr. Markus Dürr, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes, pflegten die Domherren einen regen Gedankenaustausch über das Verhältnis KircheStaat. Ein Ausgangspunkt war die anstehende Neugestaltung der Kantonsverfassung. Da beide Regierungsräte Mitglieder der Diözesankonferenz des Bistums Basel sind, wurden, angeregt durch Dompropst Arno Stadelmann, auch Fragen im Zusammenhang mit dem Konkordat von 1828, unter anderem im Blick auf vergangene und zukünftige Bischofswahlen, andiskutiert.
Der Rektor der Universität, Dr. Markus Ries, und der Dekan der Theologischen
Fakultät, Dr. Edmund Arens, gaben einen Einblick in den Stand und die
Entwicklung der Institutionen, in denen kommende Seelsorgerinnen und Seelsorger
ausgebildet werden. Klar kam dabei zum Ausdruck, dass die Qualität
der Ausbildung in der heutigen Zeit sehr wichtig ist. Die Theologische Fakultät
will dabei die Fähigkeit wecken, die vielfältigen Anliegen der
komplexen Welt im Licht der christlichen Botschaft zu reflektieren. Notwendig
ist, die Anzahl der Studierenden an der Fakultät zu steigern; wünschbar
wäre eine engere Zusammenarbeit zwischen allen Theologischen Fakultäten.
Wie zeugnishaft die diakonische Dimension, in die die Studierenden eingeführt
werden, wirken kann, erlebten die Domherren und Gäste beim gemeinsamen
Mittagessen, das durch die Gassenküche hergestellt und durch Personen,
die im Drogenmilieu waren, serviert wurde. Der Verantwortliche für
Pastoral an gesellschaftlichen und kirchlichen Randgruppen im Dekanat Luzern-Stadt,
Theologe Josef Riedener, und der Informationsbeauftragte Rolf Demuth führten
in die vielfältige Tätigkeit des Vereins kirchliche Gassenarbeit
ein. Die staatskirchlichen Organisationen wie die Römisch-katholische
Kirchgemeinde der Stadt Luzern, die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
der Stadt Luzern, die Christkatholische Kirchgemeinde der Stadt Luzern sowie
die Römisch-katholische und die Evangelisch-reformierte Landeskirche
des Kantons Luzern unterstützen diese diakonische Arbeit finanziell
massgeblich. Deshalb freuten sich die Domherren, Synodalratspräsident
Reinhard Boesch und Synodalverwalter Guido Saxer zu begrüssen.
In Sursee hiess die Kirchenratspräsidentin Helen Elmiger die Domherren willkommen. Stadtarchivar Stefan Röllin führte durch den Kirchenbezirk dieser grossen Stadtpfarrei auf dem Land. Er wies auf die historischen Eigenheiten und die durch die Liturgiereform bedingten Erneuerungen der Pfarrkirche hin. Im Kirchenschatz zeigte er künstlerische «Leckerbissen» wie die Monstranz. Gemeinsame Vesper und gemütliches Zusammensein beschlossen den anregenden jährlichen «Ausflug» des Domkapitels, der dieses Jahr in den Luzerner Bistumskanton führte.
Am Dreifaltigkeitssonntag, 26. Mai 2002, hat Weihbischof Denis Theurillat im Kirchlichen Zentrum St. Peter und Paul in Ittingen im Auftrag des Diözesanbischofs durch die Erteilung der Institutio folgende Personen in den kirchlichen Dienst als Pastoralassistent/ Pastoralassistentin des Bistums Basel aufgenommen:
Am Sonntag, 2. Juni 2002, hat der Diözesanbischof Dr. Kurt Koch in der Pfarrkirche St. Martin in Baar (ZG) folgenden Diakonen die Priesterweihe für den Dienst im Bistum Basel gespendet:
Den Neupriestern, Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten herzliche Gratulation und Gottes Segen für ihr Wirken im Bistum Basel.
Am Sonntag, 2. Juni 2002, weihte Diözesanbischof Kurt Koch fünf
Diakone zu Priestern, gemeinsam mit einer grossen Zahl von Priestern und
Ordensleuten und der versammelten Gemeinde von Angehörigen, Freunden,
Bekannten und Pfarreimitgliedern in der Pfarrkirche St. Martin Baar (ZG).
Eine grosse Festgemeinde handelte an diesem wunderschönen Sonntag in
der Pfarrkirche St. Martin in Baar als Zeuge der Priesterweihe von fünf
Männern aus dem Bistum Basel, denn die Gemeinde ist die Trägerin
der Feier, welche im Gebet um die sakramentale Gnade bittet. Das Weiheritual
wird von vielen Zeichen begleitet; so unter anderem legen sich die Weihekandidaten
während der Allerheiligenlitanei vor dem Altar auf den Boden, und besonders
bedeutungsvoll ist die Handauflegung durch den Bischof und danach durch
alle anwesenden Priester. Seit biblischer Zeit ist diese Geste ein Ausdruck
der göttlichen Beauftragung und des Segens.
In seiner Predigt betonte Bischof Kurt Koch: «Das sakramentale Zeichen
der Ordination bürgt dafür, dass sich die Kirche die Sakramente
nicht selber geben kann, dass sie sie vielmehr nur vom Herrn her durch die
Vermittlung der Kirche empfangen kann. Dies sichtbar darzustellen, macht
die besondere Sendung des Priesters in der Glaubensgemeinschaft der Kirche
aus. Ohne Priester kann unsere Kirche nicht katholisch sein, auch nicht
in der heutigen Zeit eines enormen Priestermangels. Das Gegenteil zu behaupten,
wäre genauso kurzsichtig, wie wenn Menschen in Kriegszeiten, in denen
das Brot rationiert ist, erklären würden, das tägliche Brot
sei gar nicht notwendig.»
Die fünf Neupriester: Marius Bitterli, Wettingen; Daniel Fischler,
Luzern; Markus Gurtner, Emmenbrücke; Martin Walter, Baar, und Patrick
Zihlmann, Rheinfelden.
Die vakanten Pfarrstellen des Seelsorgeverbandes Herdern-Warth-Hüttwilen
(TG) werden für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin
zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte Personen melden sich bitte bis 27. Juni 2002 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch
Lengen Edwin, emeritierter Pfarrer, Tägerwilen
Am 31. Mai 2002 starb in Tägerwilen der emeritierte Pfarrer Edwin Lengen.
Am 25. Juli 1919 geboren, empfing der Verstorbene am 10. März 1951
in Santiago die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar, Pfarrer und Kanzler
in Copiapó (Chile) von 19511957. Im Jahre 1959 wurde er in der
Diözese Basel inkardiniert. Er war zuerst Pfarradministrator und dann
Pfarrer in Meisterschwanden-Fahrwangen von 19571961, in Däniken
von 19611977, in Biberist von 19771984 und in Ermatingen von 19841987.
Danach lebte und wirkte er als emeritierter Pfarrer in Tägerwilen.
Er wurde am 6. Juni 2002 in Däniken beerdigt.
Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:
Alt Pfarrer Richard Thalmann
Ein Jahr vor seinem Tod am 28. Mai 2002 im Spital Walenstadt hat Richard
Thalmann in seinem letzten «Wort zur Woche» im «Sonntag»
geschrieben, nun wolle er sich auf die Ewigkeit konzentrieren, was er eigentlich
schon längst hätte tun sollen, aber: «Das Leben, das ich
lebte, war zu bunt, zu vielfältig, zu ausgefüllt. Einer rief mir
von links, ein anderer von rechts. Und ich war zuweilen nicht mehr ganz
Herr über meine Zeit. So kam ich denn einfach unter die Räder
des Alltags, vergass mich selbst und lebte im Wirbelwind dahin...».
Richard Thalmann ist als Bürger von Jonschwil 1915 in Gossau geboren
worden. Nach dem frühen Tod des Vaters im Jahre 1920 war die Mutter
mit den drei Kindern in ihre Heimat nach Flums zurückgekehrt. Flums
war ihm stets Heimat geblieben, erst recht nachdem er zusammen mit seiner
Schwester Hanny das um 1300 erbaute Alemannenhaus zu einer Stätte der
Begegnung und Meditation eingerichtet hatte.
In Stans machte Richard Thalmann die Matura, in Innsbruck und Freiburg studierte
er Theologie, später auch noch Literatur, Geschichte und Kunstgeschichte,
denn der Bischof konnte ihm 1941 nach der Priesterweihe keinen Posten geben.
Er doktorierte mit der Dissertation über «Das bischöfliche
Knabenseminar St. Georgen», und in St. Georgen stieg er 1945 als Vikar
in die Pfarrei-Seelsorgearbeit ein. Auf dem gegenüberliegenden Hügel
der Stadt betreute er im Nebenamt die Studenten. 1952 wurde er Pfarrer in
Balgach und ab 1960 erster vollamtlicher Hochschulseelsorger. Bei seinem
Amtsantritt sagte er in einem Interview: «Ich bin kein Seel-sorger,
das ist zu einseitig. Ich bin Pfarrer, das tönt menschlicher, persönlicher.
Ungezählt sind meine Gespräche, die ich nicht als Pfarrer und
nicht zu einem theologischen oder religiösen Problem geführt habe,
sondern als Berater, Freund, Vertrauter.» In Studenten- und Akademikerkreisen
war er allerdings der «Cato». Er hielt Vorlesungen, theologische
Kolloquien, initiierte den Lunch in dem von ihm gegründeten Akademikerhaus,
an dem jeweils Gäste mit 30 bis 40 Studenten diskutierten, führte
die Semestergottesdienste in der Stadt ein. Er lud zu Seminarien und Meditationen
in sein Haus in Eggersriet, in die «Prophetengruft», in die
«Arche» oder ins Alemannenhaus. Im Rahmen des «Gallus-Institut»,
dem Dach aller seiner erwachsenenbildnerischen Tätigkeiten, schuf er
das Band-Kolleg, die Telebibel, die Telelegenden und Tonbandmeditationen.
Viele Jahre bevor der Ruf nach einem Ethik-Lehrstuhl ertönte, trat
Richard Thalmann vehement dafür ein, dass wirtschaftliches Denken und
Handeln nur auf klaren ethischen Grundlagen erfolgreich sein könne.
Mit seinem Geschick, Sponsoren zu angeln, richtete er 1969 ein Studentenwohnhaus
ein, dessen Zimmer noch immer sehr begehrt sind. In Würdigung der erfolgreichen
Lehrtätigkeit und der grossen Verdienste um die Öffentlichkeitsarbeit
wurde er 1979 vom Senat der Hochschule St. Gallen zum Titularprofessor für
katholische Theologie ernannt. Bei seinem Abschied im Jahr 1982 schrieb
der damalige Rektor Alois Riklin: «Kein Dozent unserer Hochschule
hat in den öffentlichen Vorlesungen (teilweise ökumenisch) eine
so weite Ausstrahlung gehabt auf die Bevölkerung von Stadt und Region
St. Gallen: 41 Semester, 45 verschiedene Vorlesungszyklen, mehr als 10000
Hörer und Hörerinnen.»
Richard Thalmann tat schwer mit Loslassen, mit Abschiednehmen. Für
ihn war daher klar, dass er nach der offiziellen Pensionierung weiterhin
in der Erwachsenenbildung tätig bleiben, dass er weiterhin Seminare,
Einkehr- und Besinnungstage sowie die Bodensee-Schifffahrt an Auffahrt organisieren
wollte. Er blieb redend und schreibend präsent in den verschiedensten
Medien. Er predigte weiterhin in der Kathedrale und in Rotmonten, er malte,
stellte aus und zog immer noch an seiner Pfeife. Mit der Redaktion des St.
Galler Pfarrblattes übernahm er 1982 eine neue Aufgabe, die er bis
1995 innehatte.
In Würdigungen ist von Richard Thalmann als von einem originellen Menschen
die Rede, von einem begnadeten Prediger, von einem Journalisten, Schriftsteller,
Unternehmer, Innovator, Promotor und Förderer sowie von einem eigenwilligen
Freizeitarchitekten, Freizeitmaler und Kunstsammler. Ein Verwandter formulierte
es so: «Richard ist der Prototyp eines schöpferischen Menschen,
der all seine Einbildungskraft und Motivation aus dem Glaubensgut erhält
und holt und dort auch wieder investiert.»
Am 3. Juni ist Richard Thalmann auf dem Ostfriedhof in St. Gallen beerdigt
worden.
Alt Pfarrer Paul Müller, Alt St. Johann
Am 31. Mai 2002 ist im Spital Wattwil alt Pfarrer Paul Müller nach
kurzem schweren Leiden an den Folgen eines Herzinfarktes gestorben. Während
26 Jahren hatte der Verstorbene in der Pfarrei Alt St. Johann gewirkt, wo
er am 6. Juni beerdigt worden ist. Der Beruf Pfarrer war für ihn sein
Leben lang eine Berufung.
Als ältestes von acht Kindern ist Paul Müller am 27. Juni 1923
in Henau geboren worden, als erster hat er sich aus der grossen Geschwisterschar
verabschiedet. Nach dem Gymnasium im Kollegium St. Fidelis in Stans, studierte
er in Freiburg Theologie. In dieser Zeit war sein Vater zum Regierungsrat
des Kantons St. Gallen gewählt worden und die Familie nach St. Gallen
gezogen. Paul Müllers erste Seelsorgestellen nach der Primiz im Jahre
1949 waren Kirchberg (bis 1952) und Appenzell (bis 1961), wo er sich auch
stark für die Schule engagierte. Während zwölf Jahren war
er dann Pfarrer in der Diasporapfarrei Herisau und gleichzeitig geschätzter
Feldprediger und Waffenplatzseelsorger in Herisau für ihn eine
recht fordernde und anstrengende Zeit. Er war daher dankbar, dass der Bischof
1973 seinem Wunsch nach einer etwas kleineren Pfarrei mit Alt St. Johann
entsprach. Dieser Pfarrei im oberen Toggenburg widmete der liebenswürdige
Seelsorger alle seine Kräfte noch weit über das Pensionierungsalter
hinaus. Aus gesundheitlichen Gründen musste er auf Ende Juni 1999 demissionieren.
Der Verstorbene hatte auch in der Personalkommission des Bistums mitgewirkt.
In den Weiterbildungsveranstaltungen des Dekanats war er ein treues und
gern gesehenes Mitglied. Während acht Jahren vertrat er seine Region
im Katholischen Kollegium, und von 19751992 war er Präses des
Pro Filia-Kantonalvereins St. Gallen/Appenzell.
Das Schweizer Volk hat die Fristenregelung mehrheitlich angenommen. Der
Name des Referendums liess vermuten, dass mit dieser Änderung des Gesetzes
etwas «geregelt» werden soll. Das Gegenteil wird der Fall sein:
der Willkür sind nun Tür und Tor geöffnet. Die Regeln zum
Schutz menschlichen Lebens werden für eine bestimmte Frist ganz und
für «Sonderfälle» zum grossen Teil ausser Kraft gesetzt.
Wir bedauern diesen Entscheid des Schweizer Volkes zutiefst. Nicht nur,
dass es die schlechteste aller denkbaren Lösungen in der Frage des
Schutzes des Lebens gewählt hat. Es hat damit wohl auch gezeigt, dass
es nicht bereit ist, solidarische Verantwortung für die Schwachen und
Schwächsten in diesem Lande zu übernehmen.
In einem Land, das zu den reichsten der Welt gehört, ist dieser Entscheid
ein Zeichen von Egoismus und übertriebenem Individualismus. Die Darstellung
der Gewalt und die Aufweichung der Sitten, welche in unseren Medien immer
weiteren Raum gewinnen, unterstreichen diesen Eindruck und steuern das Ihre
zu einer «Kultur des Todes» bei.
Wir danken aber aufrichtig unserer Walliser Bevölkerung, und wir beglückwünschen
sie, dass sie mit ihrem Nein eine mutige und zukunftsweisende Entscheidung
getroffen haben. Sie haben sich mit allen Jenen solidalisiert, die für
eine konstruktive Politik gekämpft haben, und dies trotz der in anderen
Teilen der Schweiz herrschenden gegenteiligen Strömung.
So danken und beglückwünschen wir alle, die sich mit grossem Engagement
für das Leben eingesetzt haben. Sie dienen der Hoffnung und geben uns
die Kraft, an einer Welt des Friedens zu bauen, in der jedes Leben von seinem
Anfang bis zu seinem natürliche Tode erwünscht, geschützt
und begleitet wird.
Gesetz und Moral sind nicht immer dekkungsgleich. Aber für jeden Christen,
auch für alle christlichen Verantwortungsträger gilt als ethische
Maxime: das Leben von seinem Anfang an zu lieben und zu schützen. Es
muss darum jetzt noch mehr aller Sorge und Engagement sein, sich für
eine Politik der Hilfe, der Solidarität, der Vorsorge und der Begleitung
der Familien, der Männer und Frauen, der einsamen, schwachen und allein
gelassenen vor allem, einzusetzen.
Der Bischof von Sitten, Mgr. Norbert Brunner, hat folgende Ernennungen vorgenommen:
Für den deutschsprachigen Teil des Bistums:
Für den französischsprachigen Teil des Bistums:
Für das ganze Bistum:
Ohne spezielle Erwähnung, treten alle Ernennungen am 1. September 2002 in Kraft.