23/2002

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Das Schweizer Volk hat die Fristenregelung angenommen

Was das Gesetz erlaubt, ist nicht unbedingt moralisch vertretbar!

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) bedauert zutiefst, dass die Bürgerinnen und Bürger die Fristenregelung angenommen haben. Die Tatsache, dass von nun an das ungeborene Menschenleben während der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft unbestraft beseitigt werden kann, öffnet die Tür für neue Gefährdungen der Ehrfurcht vor dem Leben an seinem Beginn (zukünftige Verlängerung der Frist, Beseitigung des Fötus mit einer wahrscheinlichen künftigen Behinderung usw.) und an seinem Ende (Euthanasie).
Die Schweizer Bischöfe appellieren an das Gewissen jedes Einzelnen. Alles, was das Gesetz erlaubt, ist nicht unbedingt moralisch verantwortbar. Wir wollen daran erinnern, dass für die katholische Kirche die Abtreibung eine tiefe Verletzung des Gebotes Gottes «Du sollst nicht töten» ist: Jedes Leben ist eine Gabe Gottes; man kann darüber nicht beliebig verfügen. Es geht gewiss nicht darum, Christen, Frauen und Männer zu beschuldigen, sondern dass sie sich ihrer Verantwortung stellen. Wer dies in unserer säkularisierten Gesellschaft vertritt, wird bisweilen kaum oder gar nicht verstanden. Dennoch muss festgehalten werden, dass Grundwerte wie die Ehrfurcht vor dem Leben ­ Werte, die in jeder Religion gegenwärtig sind ­, sich nicht jeweils dem Zeitgeist gemäss ändern können. Die Kirche wird sich weiterhin für die Förderung und den Schutz dieser Werte einsetzen, gelegen oder ungelegen.
Im Verlauf der Kampagne haben die Bischöfe jedoch immer wieder betont: Ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs zu predigen genügt nicht! Unsere Gesellschaft, die laut und stark danach ruft, dass sie die Anzahl der Abtreibungen weitestmöglich reduzieren möchte ­ trotz des widersprüchlichen Signals der Fristenregelung (!) ­, muss unbedingt Mittel bereitstellen, um diesen frommen Wunsch zu verwirklichen. Neue Wege müssen gefunden werden, um Frauen in schwieriger Situation die nötige Hilfe zu gewährleisten und Familien wirklich zu unterstützen.
Es ist vom Staat her unverantwortlich, die moralische und finanzielle Notlage von schwangeren Frauen und Müttern lösen zu wollen, indem ganz einfach die Ursache des «Problems», das heisst das ungeborene Kind, beiseite geschafft wird. Umgekehrt trägt die Gesellschaft nur zur Lösung dieser Fragen bei, wenn sie mutige Massnahmen ergreift, um die Personen in Not wirklich zu unterstützen. Die Schweizer Bischofskonferenz bittet daher die Regierung und das Parlament eindringlich, das Problem entschlossen anzupacken und alle möglichen Lösungen zu prüfen im Sinne eines Bündels von gesetzlichen Begleitmassnahmen zugunsten der betroffenen Frauen und Familien: Mutterschaftsversicherung, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulagen, Krippen, Ermässigung der Krankenkassenprämien, Steuererleichterungen usw. Das Signal auf einigen dieser Gebiete weist heute sehr oft in die entgegengesetzte Richtung! Zu fördern sind auch Beratungsstellen für schwangere Frauen, die konkrete Hilfeleistungen mit Unterstützung des Staates anzubieten vermögen.
Die Kirche ihrerseits handelt diesbezüglich im Rahmen ihrer Mittel, die viel bescheidener sind als jene des Staates. Zahlreiche kirchliche Vereinigungen, ob kirchennnahe, katholische oder ökumenische, ob kleine oder grosse, schenken Frauen und Ehepaaren in Zweifel und Not ein offenes Ohr und bieten materielle Hilfe in Notlagen. Die Bischöfe danken jenen ganz herzlich, die in diesem Sinne wirken. Sie ermutigen alle, diesen schweren, doch nie hoffnungslosen Kampf um die Ehrfurcht des Lebens weiterzuführen.

Die Schweizer Bischofskonferenz


Aufruf der Religionsgemeinschaften zum Flüchtlingssabbat und Flüchtlingssonntag, 15./16. Juni 2002

gemeinsam!

Veton ist zwölf. Er mag Pizza und Cola. In seiner Freizeit spielt er am liebsten Fussball. Emir ist 38. Der begabte Handwerker sammelt Briefmarken. Vimala ist 29. Sie mag es, Gäste zu bekochen, und verbringt viel Zeit mir ihrer Tochter.
Veton, Emir und Vimala kennen einander nicht, aber sie haben etwas gemeinsam: Sie leben in der Schweiz. Seit kurzem. Denn sie sind aus ihrer Heimat geflohen: Aus Jugoslawien, aus Bosnien-Herzegowina und aus Sri Lanka. Damit gehören sie zu den drei grössten Flüchtlingsgruppen in der Schweiz. Wie 93000 andere Flüchtlinge hier versuchen sie, in einem fremden Land Fuss zu fassen. Sie sind von den gleichen Ängsten und Unsicherheiten geplagt, sie kamen mit leeren Händen und sind auf Schutz angewiesen.
Weltweit sind über 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie haben alles zurückgelassen: Familie, Freunde, Beruf sowie ihr ganzes Hab und Gut. Sie haben Schreckliches erlebt, vielleicht wegen ihrer Hautfarbe, vielleicht wegen ihrer Religionszugehörigkeit, oder aus einem anderen Grund. Einsam stehen sie vor einer ungewissen Zukunft.
Das Motto des diesjährigen Flüchtlingssabbats und Flüchtlingssonntags lautet «gemeinsam». Gemeinsam rufen wir als Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaften und Hilfswerke dazu auf, den Flüchtlingen in der Schweiz die Hand zu reichen, um ihnen aus der Einsamkeit und der Isolation herauszuhelfen. Denn mit der Ankunft in der Schweiz sind die Flüchtlinge ihre vielfältigen Sorgen im finanziellen, persönlichen und familiären Bereich nicht los.
Indem wir Reformierte, Römisch-Katholiken, Christkatholiken und Juden über die Grenzen unserer eigenen Konfession und Religion hinaus gemeinsam auf Flüchtlinge zugehen, können wir ein Zeichen setzen. Lassen wir Veton, Emir und Vimala an unserem Leben teilhaben. Gestalten wir zusammen mit ihnen eine gemeinsame Zukunft. Einen ersten Schritt dazu können wir tun, indem wir Menschen und Organisationen unterstützen, die sich für Flüchtlinge und deren Integration einsetzen.

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund
Pfarrer Thomas Wipf, Ratspräsident

Schweizer Bischofskonferenz
Bischof Amédée Grab

Christkatholische Kirche der Schweiz
Bischof Fritz-René Müller

Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund
Prof. Dr. Alfred Donath


Katholischer Medienpreis 2002 für Redaktor Josef Osterwalder

Hilfreich überzeugender «Dolmetscher»

Die Medienkommission der Schweizer Bischofskonferenz verleiht den Katholischen Medienpreis 2002 zum neunten Mal und erstmals in die Ostschweiz: Die Auszeichnung geht an den Theologen und Journalisten Josef Osterwalder, seit zwanzig Jahren Redaktor beim «St. Galler Tagblatt». Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen einer Feier in St. Gallen am 28. Juni dieses Jahres.
Mit dieser Ehrung wird das langjährige Schaffen Josef Osterwalders in einem führenden kirchenunabhängigen Presseorgan der Ostschweiz gewürdigt. Es entspricht in hohem Mass den Kriterien des Katholischen Medienpreises: Mit ihm sollen Initiativen hervorgehoben werden, die einen Beitrag im Sinne der Hoffnung des Evangeliums zur öffentlichen Meinung leisten. Der Preisträger versteht es dank seines fundierten theologischen Hintergrunds, in kritisch-aufbauender Haltung kirchliche Verlautbarungen und Selbstvollzüge in grössere Zusammenhänge zu stellen und sie so einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen. Seine journalistischen Fähigkeiten lassen ihn Kompliziertes einfach und klar darstellen. Als überzeugender Übersetzer und Vermittler wirkt er hilfreich für die Orts- wie Weltkirche.
In St.Gallen 1940 geboren, wirkte Josef Osterwalder nach seinem Theologiestudium während sechs Jahren als Pfarrer und Religionslehrer an der ökumenischen Johanneskirche Halden-St. Gallen, die er mit aufbaute. Seit 1982 ist er leitender Redaktor der Stadtredaktion des «St. Galler Tagblatts». Zahlreiche Buchveröffentlichungen bieten vor allem jungen Eltern Hilfe in der Glaubensweitergabe. Josef Osterwalder ist ausserdem im kulturellen Leben seiner Heimatstadt stark verwurzelt.
Der Katholische Medienpreis 2002 wird am Freitag, 28. Juni 2002, in St. Gallen durch Diözesanbischof Ivo Fürer in einer Feierstunde übergeben.
In den letzten Jahren ging der Katholische Medienpreis an «TV-Schwester» Ingrid Grave OP (2001), den Westschweizer Journalisten Michel Bavarel (2000), das Projekt der wöchentlichen Sonderseiten «Religion & Gesellschaft» bzw. «Christ und Welt» der Vereinigung der Verleger katholischer Zeitungen (1999), die Redaktion «Religion» von Schweizer Radio DRS (1998), an die Journalisten Yvan Stern/Philippe Dahinden (1997), an den ehemaligen NZZ-Redaktor Hanno Helbling (1996), an die Filmemacher Reni Mertens/Walter Marti (1995) und an die TV-Schaffenden Jean-Philippe Rapp/Georges Haldas (1994). Der Preis steht im Zusammenhang mit dem jährlich im Mai begangenen «Mediensonntag». Dieser will die kirchliche Verantwortung im Bereich sozialer Kommunikationsmittel bewusst machen und mit dem Medienopfer die dafür erforderlichen Mittel zusammentragen. Medienkommission SBK


Bistum Basel

 

Ausschreibung

Die auf den 1. Januar 2003 vakant werdende Pfarrstelle Zuzgen (AG) im Seelsorgeverband Wegenstettertal wird für einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte Personen melden sich bitte bis 27. Juni 2002 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Ursprung und Quelle unserer Freude

Institutio 2002, Sonntag, 26. Mai 2002, Okumenisches Kirchliches Zentrum Ittigen (BE)

Unter dem Motto «Ursprung und Quelle unserer Freude» nahm Weihbischof Denis Theurillat am vergangenen Sonntag in Ittigen (BE) sieben Frauen und Männer in den kirchlichen Dienst des Bistums Basel auf.
Das Kirchliche Zentrum in der Berner Vorortsgemeinde Ittigen war ein idealer Ort für die Institutio 2002. Sieben Frauen und Männer erklärten Weihbischof Denis Theurillat ihre Bereitschaft, in den kirchlichen Dienst des Bistums Basel aufgenommen zu werden: Marco Heinzer, Rita Iten, Ursina Knobel, Thomas Mauchle, Markus Müller-Fuchs, Peter Sladkovic-Büchel, Judith von Ah. Alle beendeten sie kürzlich ihr Nachdiplomstudium Berufseinführung.
Ursina Knobel begrüsste die Festgemeinde mit den Worten: «Heute erleben wir einen neuen Lebensaufbruch in der Kirche, weil wir, drei Frauen und vier Männer, uns bereit erklären, dem Leben des Reiches Gottes zum Durchbruch zu verhelfen. In den vergangenen zwei Jahren ist aus dem unscheinbaren, kleinen Samenkorn, unserem Nachdiplomstudium der Berufseinführung, eine kräftige und eigenständige Pflanze geworden.»
Weihbischof Denis Theurillat hiess die Frauen und Männer im Dienste des Bistums willkommen als besondere «Gesandte» und als Säerinnen und Sämänner. «Die persönliche Beziehung zwischen Gott und den Gesandten und umgekehrt definiere die Besonderheit der Sendung. Im Dienste der Kirche sei das Säen wichtiger als das Ernten, nicht weil die Ernte nicht wichtig sei, sondern weil Gott zum Säen sende!»
Der Gottesdienst wurde durch Mitstudierende und Freunde gestaltet. Mit Trommeln (Judith von Ah, Ruth Staubli) und Orgel (Martin Walter) erhielt die Feier den Freude spendenden «Swing» und damit einen dem Motto entsprechenden «roten Faden».
Beim anschliessenden Apéro im Hof des kirchlichen Zentrums begegneten sich Angehörige, Bekannte, Mitstudierende, Vertreterinnen und Vertreter der Dekanate, der Theologischen Fakultät, des Priesterseminars und des bischöflichen Ordinariates zum ungezwungenen Gedankenaustausch. Hier konnte die Feier nachklingen und das Erlebte bestimmte auch die Stimmung beim gemeinsamen Nachtessen der geladenen Gäste.
Peter Sladkovic im Berner Pfarrblatt (Nr. 21, vom 18. Mai 2002): «Ihr Menschen im Bistum Basel, ihr könnt und müsst mit mir rechnen! Das ist für mich der Sinn der Institutio...!»

Hans-E. Ellenberger
Informationsbeauftragter


Bistum Chur

 

Statut des Rates der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone des Bistums Chur

1. Zweck

1.1 Der Rat der Laientheologinnen und Laientheologen ist ein Gremium der Mitverantwortung. Er berät und unterstützt den Bischof in pastoralen Aufgaben und in Fragen des kirchlichen Dienstes.
1.2 In Anbetracht, dass die Ständigen Diakone ähnliche pastorale Aufgaben wie die Laientheologen wahrnehmen, werden sie in den Rat der Laientheologinnen und Laientheologen integriert.

2. Aufgaben

Zu den Aufgaben des Rates der Laientheologinnen und Laientheologen gehören insbesondere:

3. Traktanden

3.1 Der Bischof kann dem Rat der Laientheologinnen und Laientheologen Themen zur Behandlung und Beschlussfassung übertragen; der Rat ist verpflichtet, solche Themen anzunehmen. Vor Entscheidungen, die für das ganze Bistum von besonderer Bedeutung sind, wird der Diözesanbischof die diesbezügliche Meinung des Rates der Laientheologinnen und Laientheologen einholen.
3.2 Der Rat kann auch seinerseits dem Bischof Traktandenthemen vorschlagen. Die Annahme von Themenvorschlägen anderer Gremien geschieht in Absprache mit dem Bischof.

4. Beschlüsse, Empfehlungen

4.1 Der Rat der Laientheologinnen und Laientheologen trifft Entscheide im Sinne von Empfehlungen. Diese treten in Kraft, wenn der Bischof zustimmt.
4.2 Kann der Bischof einer Empfehlung nicht zustimmen, so begründet er seinen Entscheid.

5. Wählbarkeit

Wählbar sind alle in der Diözese wirkenden Ständigen Diakone, Laientheologinnen und Laientheologen und andere in der Seelsorge mitwirkende Laien, die die Mitgliedschaft in einem der 14 Dekanate besitzen.

6. Zusammensetzung des Rates

7. Wahlgremien

7.1 Die Vertreterinnen und Vertreter der Laientheologinnen und Laientheologen werden von den Laienmitgliedern der Dekanate gewählt.
7.2 Die Vertreter der Ständigen Diakone, welche im Bistum tätig sind, werden von den Diakonen selbst gewählt, wobei pro Bistumsregion ein Vertreter zu wählen ist.
7.3 Die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden werden von den für das Bistum Chur Studierenden gewählt.

8. Amtsdauer

8.1 Die Mitglieder des Rates werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt oder berufen.
8.2 Einmalige Wiederwahl und Wiederberufung sind möglich.
8.3 Eine unvollständige Amtszeit zählt nicht.

9. Erlöschen der Mitgliedschaft

9.1 Die Mitgliedschaft im Rat erlischt, wenn das Mitglied wegen Wohnortswechsels oder Aufgabenänderung das Gremium nicht mehr vertreten kann, das sie/ihn gewählt hat.
9.2 Ein Laientheologe, der in den Klerikerstand tritt, verliert dadurch seine Mitgliedschaft.
9.3 Wenn ein Mitglied während einer Amtsperiode aus dem Rat ausscheidet, rückt diejenige Person nach, welche bei der Wahl des ausscheidenden Mitglieds nach diesem im betreffenden Wahlgremium am meisten Stimmen erhielt.

10. Aufgaben der Mitglieder

10.1 Mit der Annahme der Wahl oder der Berufung verpflichtet sich das Mitglied zur Teilnahme an den Sitzungen des Rates und zur Mitarbeit.
10.2 Es verpflichtet sich ferner, das Gremium, das es vertritt zu informieren und Anregungen entgegenzunehmen.

11. Ausschuss und Präsidium

11.1 Der Rat wählt vier Ausschussmitglieder, wovon eines ein Ständiger Diakon sein muss. Der Ausschuss konstituiert sich selbst. Der Präsident/Die Präsidentin bedarf der Bestätigung durch den Bischof.
11.2 Die Bistumsleitung ist durch einen Delegierten vertreten.
11.3 Der Ausschuss bereitet die Sitzungen vor und legt die Traktanden einvernehmlich mit dem Diözesanbischof fest.

12. Zusammenarbeit mit dem Priesterrat

Die Präsidentin/Der Präsident des Ausschusses koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Priesterrat und vertritt den Rat der Laientheologinnen und Laientheologen im Priesterrat.

13. Sitzungen des Rates

13.1 Der Rat tagt jährlich mindestens zweimal. Wenn die Traktanden es nahe legen, kann der Bischof verfügen, dass eine Sitzung parallel zu einer Sitzung des Priesterrates stattfindet. Zusätzliche Sitzungen können einberufen werden, wenn der Bischof oder ein Drittel der Mitglieder des Rates es verlangen.
13.2 Die ordentlichen Sitzungsdaten sollen den Mitgliedern jeweils für ein Jahr bekannt gegeben werden. Vier Wochen vor der Sitzung sind die Einladungen mit der Traktandenliste zu verschicken.
13.3 Zu allen Sitzungen wird der Diözesanbischof oder sein ständiger Vertreter eingeladen.
13.4 Zur Behandlung von Fragen, welche spezifisch den Dienst des Ständigen Diakons betreffen, kann der Diözesanbischof die Vertreter der Ständigen Diakone gesondert einberufen.

14. Wahlen und Abstimmungen

14.1 Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen durch Handerheben, wenn nicht ein Mitglied geheime Wahl oder Abstimmung verlangt.
14.2 Bei Abstimmungen gilt das relative Mehr. Der Rat kann aber in einzelnen Fällen das absolute Mehr oder ein qualifiziertes Mehr der anwesenden Mitglieder verlangen.
14.3 Für Wahlen im ersten und zweiten Wahlgang ist das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im dritten Wahlgang gilt das relative Mehr.

15. Beschlussfähigkeit

Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

16. Protokoll

Über die Sitzungen wird Protokoll geführt.

17. Öffentlichkeitsarbeit

In der «Schweizerischen Kirchenzeitung» sowie in den Pfarrblättern wird über die Sitzungen des Rates Bericht erstattet.

18. Finanzen

Spesen- und Verpflegungskosten werden vom Ordinariat übernommen.

19. Statutenänderung

Änderungen des Statuts können von zwei Dritteln des Rates beantragt werden.

Dieses Statut wurde von Diözesanbischof Amédée Grab am 24. Mai 2002 erlassen.


Diakonenweihe

Am Samstag, 25. Mai 2002, hat Diözesanbischof Amédée Grab in der Kathedrale in Chur Herrn German Betschart, geboren am 18. Mai 1970 in Illgau (SZ), von Illgau (SZ), wohnhaft in Wädenswil (ZH), Herrn Martin Burkart, geboren am 3. März 1966 in D-Rastatt/Baden, von Deutschland, wohnhaft in Männedorf (ZH), Herrn Ernst Fuchs, geboren am 16. Mai 1968 in Einsiedeln (SZ), von Einsiedeln (SZ), wohnhaft in Zernez (GR), Herrn Stefan Isenecker, geboren am 19. Juni 1964 in D-Ortenberg, von Deutschland, wohnhaft in Lachen (SZ), Herrn Marius Kaiser, geboren am 13. Februar 1962 in FL-Schellenberg, von Mauren (Fürstentum Liechtenstein), wohnhaft in FL-Eschen, Herrn Daniel Krieg, geboren am 17. März 1974 in Lachen (SZ), von Schübelbach (SZ), wohnhaft in Engelberg (OW), Herrn Mario Pinggera, geboren am 6. Mai 1969 in D-Offenburg/Baden, von Lichtenberg (Italien), wohnhaft in Müstair (GR), und Bruder Leonhard Wetterich OFM, geboren am 22. Dezember 1955 in D-Bad Kissingen, von Bad-Kissingen (Deutschland), wohnhaft in Näfels (GL), zu Diakonen geweiht.


Ausschreibung

Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers wird die Pfarrei Näfels (GL) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 28. Juni 2002 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.


Playback-CD Orgelbegleitungen

In den Antworten auf die Umfrage der Diözesanen Liturgiekommission über die gottesdienstliche Praxis im Juni 2000 war wiederholt der Wunsch nach einer Begleit-CD für Werktagsgottesdienste kleiner Gemeinden und Gemeinschaften geäussert worden. Die Mitglieder der DLK Chur waren einhellig der Auffassung, diesem Wunsch solle entsprochen werden. Ihr Mitglied, Musikdirektor Marcel Blanchard, hat sich einmal mehr stark engagiert, so dass nun eine Playback-CD Orgelbegleitungen vorliegt. Sie soll den Gemeindegesang da unterstützen, wo keine instrumentale Begleitung möglich ist, sei es, weil an Werktagen keine Organisten zur Verfügung stehen, oder weil z.B. in einer Kapelle oder einem Altersheim kein Instrument vorhanden ist und niemand Gesänge anstimmen kann. Bei einigen Gesängen der Playback-CD erklingt die Stimme des Kantors, so dass auch wechselseitiges Singen möglich ist.
Die insgesamt 25 Lieder und Gesänge, die im Hinblick auf die Messfeier ausgewählt sind, sich aber weitgehend auch für Wortgottesfeiern eignen, werden mit einem Vorspiel eingeleitet, und es werden so viele Strophen gespielt, wie im KG abgedruckt sind. Es handelt sich um: KG 42, 43­67, 547­50­74, 80­86­91, 93, 385.3­95­102, 103­107, 113, 118­126, 131­142, 143­147, 182­ 757, 760.
Weitere Verwendungsmöglichkeiten der Playback-CD:

Es ist klar: eine Playback-CD ist ein technisches Hilfsmittel und sollte nur als solches gebraucht werden (sonst würde ein falscher Eindruck erweckt ­ was sicher nicht im Sinne einer gottesdienstlichen Feier ist!).
Verkaufspreis: Fr. 20.­ (inkl. Porto und Verpackung).
Auskunft durch/Bestellungen an: Marcel Blanchard, Musikdirektor, Bachstrasse 24, 8902 Urdorf, Telefon 01 777 39 39, Fax 01 777 39 38, www.blanchard.ch, E-Mail: marcel@blanchard.ch.

Diözesane Liturgiekommission


Bistum St.Gallen

 

Institutio in Widnau

In den ständigen kirchlichen Dienst des Bistums St. Gallen aufgenommen werden am Samstag, 29. Juni, 18 Uhr, in der Pfarrkirche von Widnau: Gabriela Bischof (Jg. 54), Seelsorgeverband Balgach-Widnau; Klaus Heither (Jg. 72), Au; Dietmar Laubscher (Jg. 64), Seelsorgeverband Pfäfers-Vättis-Valens; Beatrice Mock (Jg. 75), Rorschach. Die neuen kirchlichen Mitarbeitenden haben nach dem Theologiestudium neben ihrer Tätigkeit in einer Pfarrei den in Blöcke aufgeteilten Pastoralkurs im Seminar St. Georgen-St. Gallen besucht und sind dabei mit verschiedenen Bereichen von Seelsorgearbeit im Bistum konfrontiert worden.
Die Institutio erhält auch Christoph Klein (Jg. 74), der die Berufseinführung im Bistum Basel erhalten hat und seit einem Jahr im Seelsorgeverband Rebstein-Marbach-Lüchingen arbeitet.


Der Seelsorgerat und die geplanten Seelsorge-Einheiten

Die Bistumsleitung arbeitet zurzeit an einer Wegleitung für die Bildung von Seelsorge-Einheiten. Weil ihr daran gelegen ist, dass möglichst viele schon in dieser Phase in den Prozess miteinbezogen werden, wollte sie auch vom diözesanen Seelsorgerat erfahren, was zu bedenken ist und welche Hilfen in den Pfarreien auf dem Weg zu einer Seelsorge-Einheit erwartet werden.
Der von Franz Hediger, Bronschhofen, präsidierte Seelsorgerat, ein Beratungsgremium von Bischof Ivo, tagte in dessen Anwesenheit am 25. Mai in Schänis. Bischofsvikar Markus Büchel und Pastoralamts-Mitarbeiter Franz Kreissl informierten über die bisherigen Schritte auf dem Weg zu Seelsorge-Einheiten, die beispielsweise in Niederuzwil-Oberuzwil-Henau oder in Sargans-Vilters-Wangs bereits in der Realisierungsphase sind. Die heute bereits existierende Literatur zu Seelsorge-Einheiten zeigt, dass das Bistum St. Gallen keineswegs allein ist auf dem Weg zu diesem neuen Seelsorgemodell.
Auslöser für die Idee der Seelsorge-Einheit ist einerseits die Personalsituation, anderseits die gesellschaftliche Veränderung. Die Menschen sind mobiler, ihre Lebensräume grösser geworden. Im Unterschied zur bisherigen Führung einer Pfarrei oder eines Seelsorgeverbandes soll die Verantwortung für die Seelsorge-Einheit mit mehreren Pfarreien beim gesamten Seelsorgeteam liegen. Alle Mitglieder eines Seelsorgeteams sollen sich für das Ganze verantwortlich fühlen, aber innerhalb dieses Ganzens entsprechend ihren Fähigkeiten für einen bestimmten Bereich tätig sein. Die seelsorgerliche Beziehungsarbeit wird weiterhin vor Ort gemacht, aber nicht unbedingt von der Person, die auch am Ort wohnt. Dort, wo die Teamarbeit bereits praktiziert und als positiv erlebt wird, wirkt sie sich bereichernd und belebend auf die Pfarreien aus, erfahren die Seelsorgenden eine gegenseitige Stützung, kann effizienter gearbeitet und können Talente besser entfaltet werden.
Intensiv diskutierten die Ratsmitglieder die Bedingungen für die Errichtung einer Seelsorge-Einheit. Sie überlegten gemeinsam, welche Dienste regional angeboten werden können, welche in der Pfarrei bleiben müssen. Thematisiert wurde auch die Freiwilligenarbeit. Wie der Priesterrat und der Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-seelsorgerinnen legten sie grossen Wert auf Information aller Pfarreimitglieder vor und über jeden Schritt, auf eine Begleitung des Prozesses, auf Aus- und Weiterbildung der Seelsorgenden inbezug auf die Teamarbeit, auf klare Rahmenbedingungen, auf einen Erfahrungsaustausch, auf Klärung von Kompetenzen (insbesondere der Laien im kirchlichen Dienst). Und immer wieder wurde betont: Zusammenarbeit muss vor Ort entstehen und wachsen. Es muss eine Entwicklung sein, kein Diktat von oben. «Macht einen Schritt nach dem andern, lässt es wachsen, damit die Leute folgen können», wurde eindringlich gemahnt.
Die nächste Sitzung findet am 31. August in Neu St. Johann zum Thema Fremdsprachigen-Seelsorge ­ aus pastoraler Sicht ­ statt.

Rosmarie Früh


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002