23/2002 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) bedauert zutiefst, dass die Bürgerinnen
und Bürger die Fristenregelung angenommen haben. Die Tatsache, dass
von nun an das ungeborene Menschenleben während der ersten zwölf
Wochen der Schwangerschaft unbestraft beseitigt werden kann, öffnet
die Tür für neue Gefährdungen der Ehrfurcht vor dem Leben
an seinem Beginn (zukünftige Verlängerung der Frist, Beseitigung
des Fötus mit einer wahrscheinlichen künftigen Behinderung usw.)
und an seinem Ende (Euthanasie).
Die Schweizer Bischöfe appellieren an das Gewissen jedes Einzelnen.
Alles, was das Gesetz erlaubt, ist nicht unbedingt moralisch verantwortbar.
Wir wollen daran erinnern, dass für die katholische Kirche die Abtreibung
eine tiefe Verletzung des Gebotes Gottes «Du sollst nicht töten»
ist: Jedes Leben ist eine Gabe Gottes; man kann darüber nicht beliebig
verfügen. Es geht gewiss nicht darum, Christen, Frauen und Männer
zu beschuldigen, sondern dass sie sich ihrer Verantwortung stellen. Wer
dies in unserer säkularisierten Gesellschaft vertritt, wird bisweilen
kaum oder gar nicht verstanden. Dennoch muss festgehalten werden, dass Grundwerte
wie die Ehrfurcht vor dem Leben Werte, die in jeder Religion gegenwärtig
sind , sich nicht jeweils dem Zeitgeist gemäss ändern können.
Die Kirche wird sich weiterhin für die Förderung und den Schutz
dieser Werte einsetzen, gelegen oder ungelegen.
Im Verlauf der Kampagne haben die Bischöfe jedoch immer wieder betont:
Ein Verbot des Schwangerschaftsabbruchs zu predigen genügt nicht! Unsere
Gesellschaft, die laut und stark danach ruft, dass sie die Anzahl der Abtreibungen
weitestmöglich reduzieren möchte trotz des widersprüchlichen
Signals der Fristenregelung (!) , muss unbedingt Mittel bereitstellen,
um diesen frommen Wunsch zu verwirklichen. Neue Wege müssen gefunden
werden, um Frauen in schwieriger Situation die nötige Hilfe zu gewährleisten
und Familien wirklich zu unterstützen.
Es ist vom Staat her unverantwortlich, die moralische und finanzielle Notlage
von schwangeren Frauen und Müttern lösen zu wollen, indem ganz
einfach die Ursache des «Problems», das heisst das ungeborene
Kind, beiseite geschafft wird. Umgekehrt trägt die Gesellschaft nur
zur Lösung dieser Fragen bei, wenn sie mutige Massnahmen ergreift,
um die Personen in Not wirklich zu unterstützen. Die Schweizer Bischofskonferenz
bittet daher die Regierung und das Parlament eindringlich, das Problem entschlossen
anzupacken und alle möglichen Lösungen zu prüfen im Sinne
eines Bündels von gesetzlichen Begleitmassnahmen zugunsten der betroffenen
Frauen und Familien: Mutterschaftsversicherung, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulagen,
Krippen, Ermässigung der Krankenkassenprämien, Steuererleichterungen
usw. Das Signal auf einigen dieser Gebiete weist heute sehr oft in die entgegengesetzte
Richtung! Zu fördern sind auch Beratungsstellen für schwangere
Frauen, die konkrete Hilfeleistungen mit Unterstützung des Staates
anzubieten vermögen.
Die Kirche ihrerseits handelt diesbezüglich im Rahmen ihrer Mittel,
die viel bescheidener sind als jene des Staates. Zahlreiche kirchliche Vereinigungen,
ob kirchennnahe, katholische oder ökumenische, ob kleine oder grosse,
schenken Frauen und Ehepaaren in Zweifel und Not ein offenes Ohr und bieten
materielle Hilfe in Notlagen. Die Bischöfe danken jenen ganz herzlich,
die in diesem Sinne wirken. Sie ermutigen alle, diesen schweren, doch nie
hoffnungslosen Kampf um die Ehrfurcht des Lebens weiterzuführen.
Veton ist zwölf. Er mag Pizza und Cola. In seiner Freizeit spielt
er am liebsten Fussball. Emir ist 38. Der begabte Handwerker sammelt Briefmarken.
Vimala ist 29. Sie mag es, Gäste zu bekochen, und verbringt viel Zeit
mir ihrer Tochter.
Veton, Emir und Vimala kennen einander nicht, aber sie haben etwas gemeinsam:
Sie leben in der Schweiz. Seit kurzem. Denn sie sind aus ihrer Heimat geflohen:
Aus Jugoslawien, aus Bosnien-Herzegowina und aus Sri Lanka. Damit gehören
sie zu den drei grössten Flüchtlingsgruppen in der Schweiz. Wie
93000 andere Flüchtlinge hier versuchen sie, in einem fremden Land
Fuss zu fassen. Sie sind von den gleichen Ängsten und Unsicherheiten
geplagt, sie kamen mit leeren Händen und sind auf Schutz angewiesen.
Weltweit sind über 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie haben
alles zurückgelassen: Familie, Freunde, Beruf sowie ihr ganzes Hab
und Gut. Sie haben Schreckliches erlebt, vielleicht wegen ihrer Hautfarbe,
vielleicht wegen ihrer Religionszugehörigkeit, oder aus einem anderen
Grund. Einsam stehen sie vor einer ungewissen Zukunft.
Das Motto des diesjährigen Flüchtlingssabbats und Flüchtlingssonntags
lautet «gemeinsam». Gemeinsam rufen wir als Vertreter verschiedener
Religionsgemeinschaften und Hilfswerke dazu auf, den Flüchtlingen in
der Schweiz die Hand zu reichen, um ihnen aus der Einsamkeit und der Isolation
herauszuhelfen. Denn mit der Ankunft in der Schweiz sind die Flüchtlinge
ihre vielfältigen Sorgen im finanziellen, persönlichen und familiären
Bereich nicht los.
Indem wir Reformierte, Römisch-Katholiken, Christkatholiken und Juden
über die Grenzen unserer eigenen Konfession und Religion hinaus gemeinsam
auf Flüchtlinge zugehen, können wir ein Zeichen setzen. Lassen
wir Veton, Emir und Vimala an unserem Leben teilhaben. Gestalten wir zusammen
mit ihnen eine gemeinsame Zukunft. Einen ersten Schritt dazu können
wir tun, indem wir Menschen und Organisationen unterstützen, die sich
für Flüchtlinge und deren Integration einsetzen.
Die Medienkommission der Schweizer Bischofskonferenz verleiht den Katholischen
Medienpreis 2002 zum neunten Mal und erstmals in die Ostschweiz: Die Auszeichnung
geht an den Theologen und Journalisten Josef Osterwalder, seit zwanzig Jahren
Redaktor beim «St. Galler Tagblatt». Die Preisübergabe
erfolgt im Rahmen einer Feier in St. Gallen am 28. Juni dieses Jahres.
Mit dieser Ehrung wird das langjährige Schaffen Josef Osterwalders
in einem führenden kirchenunabhängigen Presseorgan der Ostschweiz
gewürdigt. Es entspricht in hohem Mass den Kriterien des Katholischen
Medienpreises: Mit ihm sollen Initiativen hervorgehoben werden, die einen
Beitrag im Sinne der Hoffnung des Evangeliums zur öffentlichen Meinung
leisten. Der Preisträger versteht es dank seines fundierten theologischen
Hintergrunds, in kritisch-aufbauender Haltung kirchliche Verlautbarungen
und Selbstvollzüge in grössere Zusammenhänge zu stellen und
sie so einer breiten Öffentlichkeit nahe zu bringen. Seine journalistischen
Fähigkeiten lassen ihn Kompliziertes einfach und klar darstellen. Als
überzeugender Übersetzer und Vermittler wirkt er hilfreich für
die Orts- wie Weltkirche.
In St.Gallen 1940 geboren, wirkte Josef Osterwalder nach seinem Theologiestudium
während sechs Jahren als Pfarrer und Religionslehrer an der ökumenischen
Johanneskirche Halden-St. Gallen, die er mit aufbaute. Seit 1982 ist er
leitender Redaktor der Stadtredaktion des «St. Galler Tagblatts».
Zahlreiche Buchveröffentlichungen bieten vor allem jungen Eltern Hilfe
in der Glaubensweitergabe. Josef Osterwalder ist ausserdem im kulturellen
Leben seiner Heimatstadt stark verwurzelt.
Der Katholische Medienpreis 2002 wird am Freitag, 28. Juni 2002, in St.
Gallen durch Diözesanbischof Ivo Fürer in einer Feierstunde übergeben.
In den letzten Jahren ging der Katholische Medienpreis an «TV-Schwester»
Ingrid Grave OP (2001), den Westschweizer Journalisten Michel Bavarel (2000),
das Projekt der wöchentlichen Sonderseiten «Religion & Gesellschaft»
bzw. «Christ und Welt» der Vereinigung der Verleger katholischer
Zeitungen (1999), die Redaktion «Religion» von Schweizer Radio
DRS (1998), an die Journalisten Yvan Stern/Philippe Dahinden (1997), an
den ehemaligen NZZ-Redaktor Hanno Helbling (1996), an die Filmemacher Reni
Mertens/Walter Marti (1995) und an die TV-Schaffenden Jean-Philippe Rapp/Georges
Haldas (1994). Der Preis steht im Zusammenhang mit dem jährlich im
Mai begangenen «Mediensonntag». Dieser will die kirchliche Verantwortung
im Bereich sozialer Kommunikationsmittel bewusst machen und mit dem Medienopfer
die dafür erforderlichen Mittel zusammentragen. Medienkommission SBK
Die auf den 1. Januar 2003 vakant werdende Pfarrstelle Zuzgen (AG) im
Seelsorgeverband Wegenstettertal wird für einen Gemeindeleiter/eine
Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte Personen melden sich bitte bis 27. Juni 2002 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch
Unter dem Motto «Ursprung und Quelle unserer Freude» nahm
Weihbischof Denis Theurillat am vergangenen Sonntag in Ittigen (BE) sieben
Frauen und Männer in den kirchlichen Dienst des Bistums Basel auf.
Das Kirchliche Zentrum in der Berner Vorortsgemeinde Ittigen war ein idealer
Ort für die Institutio 2002. Sieben Frauen und Männer erklärten
Weihbischof Denis Theurillat ihre Bereitschaft, in den kirchlichen Dienst
des Bistums Basel aufgenommen zu werden: Marco Heinzer, Rita Iten, Ursina
Knobel, Thomas Mauchle, Markus Müller-Fuchs, Peter Sladkovic-Büchel,
Judith von Ah. Alle beendeten sie kürzlich ihr Nachdiplomstudium Berufseinführung.
Ursina Knobel begrüsste die Festgemeinde mit den Worten: «Heute
erleben wir einen neuen Lebensaufbruch in der Kirche, weil wir, drei Frauen
und vier Männer, uns bereit erklären, dem Leben des Reiches Gottes
zum Durchbruch zu verhelfen. In den vergangenen zwei Jahren ist aus dem
unscheinbaren, kleinen Samenkorn, unserem Nachdiplomstudium der Berufseinführung,
eine kräftige und eigenständige Pflanze geworden.»
Weihbischof Denis Theurillat hiess die Frauen und Männer im Dienste
des Bistums willkommen als besondere «Gesandte» und als Säerinnen
und Sämänner. «Die persönliche Beziehung zwischen Gott
und den Gesandten und umgekehrt definiere die Besonderheit der Sendung.
Im Dienste der Kirche sei das Säen wichtiger als das Ernten, nicht
weil die Ernte nicht wichtig sei, sondern weil Gott zum Säen sende!»
Der Gottesdienst wurde durch Mitstudierende und Freunde gestaltet. Mit Trommeln
(Judith von Ah, Ruth Staubli) und Orgel (Martin Walter) erhielt die Feier
den Freude spendenden «Swing» und damit einen dem Motto entsprechenden
«roten Faden».
Beim anschliessenden Apéro im Hof des kirchlichen Zentrums begegneten
sich Angehörige, Bekannte, Mitstudierende, Vertreterinnen und Vertreter
der Dekanate, der Theologischen Fakultät, des Priesterseminars und
des bischöflichen Ordinariates zum ungezwungenen Gedankenaustausch.
Hier konnte die Feier nachklingen und das Erlebte bestimmte auch die Stimmung
beim gemeinsamen Nachtessen der geladenen Gäste.
Peter Sladkovic im Berner Pfarrblatt (Nr. 21, vom 18. Mai 2002): «Ihr
Menschen im Bistum Basel, ihr könnt und müsst mit mir rechnen!
Das ist für mich der Sinn der Institutio...!»
1.1 Der Rat der Laientheologinnen und Laientheologen ist ein Gremium
der Mitverantwortung. Er berät und unterstützt den Bischof in
pastoralen Aufgaben und in Fragen des kirchlichen Dienstes.
1.2 In Anbetracht, dass die Ständigen Diakone ähnliche pastorale
Aufgaben wie die Laientheologen wahrnehmen, werden sie in den Rat der Laientheologinnen
und Laientheologen integriert.
Zu den Aufgaben des Rates der Laientheologinnen und Laientheologen gehören insbesondere:
3.1 Der Bischof kann dem Rat der Laientheologinnen und Laientheologen
Themen zur Behandlung und Beschlussfassung übertragen; der Rat ist
verpflichtet, solche Themen anzunehmen. Vor Entscheidungen, die für
das ganze Bistum von besonderer Bedeutung sind, wird der Diözesanbischof
die diesbezügliche Meinung des Rates der Laientheologinnen und Laientheologen
einholen.
3.2 Der Rat kann auch seinerseits dem Bischof Traktandenthemen vorschlagen.
Die Annahme von Themenvorschlägen anderer Gremien geschieht in Absprache
mit dem Bischof.
4.1 Der Rat der Laientheologinnen und Laientheologen trifft Entscheide
im Sinne von Empfehlungen. Diese treten in Kraft, wenn der Bischof zustimmt.
4.2 Kann der Bischof einer Empfehlung nicht zustimmen, so begründet
er seinen Entscheid.
Wählbar sind alle in der Diözese wirkenden Ständigen Diakone, Laientheologinnen und Laientheologen und andere in der Seelsorge mitwirkende Laien, die die Mitgliedschaft in einem der 14 Dekanate besitzen.
7.1 Die Vertreterinnen und Vertreter der Laientheologinnen und Laientheologen
werden von den Laienmitgliedern der Dekanate gewählt.
7.2 Die Vertreter der Ständigen Diakone, welche im Bistum tätig
sind, werden von den Diakonen selbst gewählt, wobei pro Bistumsregion
ein Vertreter zu wählen ist.
7.3 Die zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden werden von den
für das Bistum Chur Studierenden gewählt.
8.1 Die Mitglieder des Rates werden für eine Amtsdauer von vier
Jahren gewählt oder berufen.
8.2 Einmalige Wiederwahl und Wiederberufung sind möglich.
8.3 Eine unvollständige Amtszeit zählt nicht.
9.1 Die Mitgliedschaft im Rat erlischt, wenn das Mitglied wegen Wohnortswechsels
oder Aufgabenänderung das Gremium nicht mehr vertreten kann, das sie/ihn
gewählt hat.
9.2 Ein Laientheologe, der in den Klerikerstand tritt, verliert dadurch
seine Mitgliedschaft.
9.3 Wenn ein Mitglied während einer Amtsperiode aus dem Rat ausscheidet,
rückt diejenige Person nach, welche bei der Wahl des ausscheidenden
Mitglieds nach diesem im betreffenden Wahlgremium am meisten Stimmen erhielt.
10.1 Mit der Annahme der Wahl oder der Berufung verpflichtet sich das
Mitglied zur Teilnahme an den Sitzungen des Rates und zur Mitarbeit.
10.2 Es verpflichtet sich ferner, das Gremium, das es vertritt zu informieren
und Anregungen entgegenzunehmen.
11.1 Der Rat wählt vier Ausschussmitglieder, wovon eines ein Ständiger
Diakon sein muss. Der Ausschuss konstituiert sich selbst. Der Präsident/Die
Präsidentin bedarf der Bestätigung durch den Bischof.
11.2 Die Bistumsleitung ist durch einen Delegierten vertreten.
11.3 Der Ausschuss bereitet die Sitzungen vor und legt die Traktanden einvernehmlich
mit dem Diözesanbischof fest.
Die Präsidentin/Der Präsident des Ausschusses koordiniert die Zusammenarbeit mit dem Priesterrat und vertritt den Rat der Laientheologinnen und Laientheologen im Priesterrat.
13.1 Der Rat tagt jährlich mindestens zweimal. Wenn die Traktanden
es nahe legen, kann der Bischof verfügen, dass eine Sitzung parallel
zu einer Sitzung des Priesterrates stattfindet. Zusätzliche Sitzungen
können einberufen werden, wenn der Bischof oder ein Drittel der Mitglieder
des Rates es verlangen.
13.2 Die ordentlichen Sitzungsdaten sollen den Mitgliedern jeweils für
ein Jahr bekannt gegeben werden. Vier Wochen vor der Sitzung sind die Einladungen
mit der Traktandenliste zu verschicken.
13.3 Zu allen Sitzungen wird der Diözesanbischof oder sein ständiger
Vertreter eingeladen.
13.4 Zur Behandlung von Fragen, welche spezifisch den Dienst des Ständigen
Diakons betreffen, kann der Diözesanbischof die Vertreter der Ständigen
Diakone gesondert einberufen.
14.1 Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen durch Handerheben, wenn nicht
ein Mitglied geheime Wahl oder Abstimmung verlangt.
14.2 Bei Abstimmungen gilt das relative Mehr. Der Rat kann aber in einzelnen
Fällen das absolute Mehr oder ein qualifiziertes Mehr der anwesenden
Mitglieder verlangen.
14.3 Für Wahlen im ersten und zweiten Wahlgang ist das absolute Mehr
der anwesenden Mitglieder erforderlich. Im dritten Wahlgang gilt das relative
Mehr.
Der Rat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Über die Sitzungen wird Protokoll geführt.
In der «Schweizerischen Kirchenzeitung» sowie in den Pfarrblättern wird über die Sitzungen des Rates Bericht erstattet.
Spesen- und Verpflegungskosten werden vom Ordinariat übernommen.
Änderungen des Statuts können von zwei Dritteln des Rates beantragt werden.
Dieses Statut wurde von Diözesanbischof Amédée Grab am 24. Mai 2002 erlassen.
Am Samstag, 25. Mai 2002, hat Diözesanbischof Amédée Grab in der Kathedrale in Chur Herrn German Betschart, geboren am 18. Mai 1970 in Illgau (SZ), von Illgau (SZ), wohnhaft in Wädenswil (ZH), Herrn Martin Burkart, geboren am 3. März 1966 in D-Rastatt/Baden, von Deutschland, wohnhaft in Männedorf (ZH), Herrn Ernst Fuchs, geboren am 16. Mai 1968 in Einsiedeln (SZ), von Einsiedeln (SZ), wohnhaft in Zernez (GR), Herrn Stefan Isenecker, geboren am 19. Juni 1964 in D-Ortenberg, von Deutschland, wohnhaft in Lachen (SZ), Herrn Marius Kaiser, geboren am 13. Februar 1962 in FL-Schellenberg, von Mauren (Fürstentum Liechtenstein), wohnhaft in FL-Eschen, Herrn Daniel Krieg, geboren am 17. März 1974 in Lachen (SZ), von Schübelbach (SZ), wohnhaft in Engelberg (OW), Herrn Mario Pinggera, geboren am 6. Mai 1969 in D-Offenburg/Baden, von Lichtenberg (Italien), wohnhaft in Müstair (GR), und Bruder Leonhard Wetterich OFM, geboren am 22. Dezember 1955 in D-Bad Kissingen, von Bad-Kissingen (Deutschland), wohnhaft in Näfels (GL), zu Diakonen geweiht.
Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers wird die Pfarrei Näfels
(GL) zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 28. Juni 2002 beim Sekretariat
des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
In den Antworten auf die Umfrage der Diözesanen Liturgiekommission
über die gottesdienstliche Praxis im Juni 2000 war wiederholt der Wunsch
nach einer Begleit-CD für Werktagsgottesdienste kleiner Gemeinden und
Gemeinschaften geäussert worden. Die Mitglieder der DLK Chur waren
einhellig der Auffassung, diesem Wunsch solle entsprochen werden. Ihr Mitglied,
Musikdirektor Marcel Blanchard, hat sich einmal mehr stark engagiert, so
dass nun eine Playback-CD Orgelbegleitungen vorliegt. Sie soll den Gemeindegesang
da unterstützen, wo keine instrumentale Begleitung möglich ist,
sei es, weil an Werktagen keine Organisten zur Verfügung stehen, oder
weil z.B. in einer Kapelle oder einem Altersheim kein Instrument vorhanden
ist und niemand Gesänge anstimmen kann. Bei einigen Gesängen der
Playback-CD erklingt die Stimme des Kantors, so dass auch wechselseitiges
Singen möglich ist.
Die insgesamt 25 Lieder und Gesänge, die im Hinblick auf die Messfeier
ausgewählt sind, sich aber weitgehend auch für Wortgottesfeiern
eignen, werden mit einem Vorspiel eingeleitet, und es werden so viele Strophen
gespielt, wie im KG abgedruckt sind. Es handelt sich um: KG 42, 4367,
5475074, 808691, 93, 385.395102, 103107,
113, 118126, 131142, 143147, 182 757, 760.
Weitere Verwendungsmöglichkeiten der Playback-CD:
Es ist klar: eine Playback-CD ist ein technisches Hilfsmittel und sollte
nur als solches gebraucht werden (sonst würde ein falscher Eindruck
erweckt was sicher nicht im Sinne einer gottesdienstlichen Feier ist!).
Verkaufspreis: Fr. 20. (inkl. Porto und Verpackung).
Auskunft durch/Bestellungen an: Marcel Blanchard, Musikdirektor, Bachstrasse
24, 8902 Urdorf, Telefon 01 777 39 39, Fax 01 777 39 38, www.blanchard.ch,
E-Mail: marcel@blanchard.ch.
In den ständigen kirchlichen Dienst des Bistums St. Gallen aufgenommen
werden am Samstag, 29. Juni, 18 Uhr, in der Pfarrkirche von Widnau: Gabriela
Bischof (Jg. 54), Seelsorgeverband Balgach-Widnau; Klaus Heither (Jg. 72),
Au; Dietmar Laubscher (Jg. 64), Seelsorgeverband Pfäfers-Vättis-Valens;
Beatrice Mock (Jg. 75), Rorschach. Die neuen kirchlichen Mitarbeitenden
haben nach dem Theologiestudium neben ihrer Tätigkeit in einer Pfarrei
den in Blöcke aufgeteilten Pastoralkurs im Seminar St. Georgen-St.
Gallen besucht und sind dabei mit verschiedenen Bereichen von Seelsorgearbeit
im Bistum konfrontiert worden.
Die Institutio erhält auch Christoph Klein (Jg. 74), der die Berufseinführung
im Bistum Basel erhalten hat und seit einem Jahr im Seelsorgeverband Rebstein-Marbach-Lüchingen
arbeitet.
Die Bistumsleitung arbeitet zurzeit an einer Wegleitung für die
Bildung von Seelsorge-Einheiten. Weil ihr daran gelegen ist, dass möglichst
viele schon in dieser Phase in den Prozess miteinbezogen werden, wollte
sie auch vom diözesanen Seelsorgerat erfahren, was zu bedenken ist
und welche Hilfen in den Pfarreien auf dem Weg zu einer Seelsorge-Einheit
erwartet werden.
Der von Franz Hediger, Bronschhofen, präsidierte Seelsorgerat, ein
Beratungsgremium von Bischof Ivo, tagte in dessen Anwesenheit am 25. Mai
in Schänis. Bischofsvikar Markus Büchel und Pastoralamts-Mitarbeiter
Franz Kreissl informierten über die bisherigen Schritte auf dem Weg
zu Seelsorge-Einheiten, die beispielsweise in Niederuzwil-Oberuzwil-Henau
oder in Sargans-Vilters-Wangs bereits in der Realisierungsphase sind. Die
heute bereits existierende Literatur zu Seelsorge-Einheiten zeigt, dass
das Bistum St. Gallen keineswegs allein ist auf dem Weg zu diesem neuen
Seelsorgemodell.
Auslöser für die Idee der Seelsorge-Einheit ist einerseits die
Personalsituation, anderseits die gesellschaftliche Veränderung. Die
Menschen sind mobiler, ihre Lebensräume grösser geworden. Im Unterschied
zur bisherigen Führung einer Pfarrei oder eines Seelsorgeverbandes
soll die Verantwortung für die Seelsorge-Einheit mit mehreren Pfarreien
beim gesamten Seelsorgeteam liegen. Alle Mitglieder eines Seelsorgeteams
sollen sich für das Ganze verantwortlich fühlen, aber innerhalb
dieses Ganzens entsprechend ihren Fähigkeiten für einen bestimmten
Bereich tätig sein. Die seelsorgerliche Beziehungsarbeit wird weiterhin
vor Ort gemacht, aber nicht unbedingt von der Person, die auch am Ort wohnt.
Dort, wo die Teamarbeit bereits praktiziert und als positiv erlebt wird,
wirkt sie sich bereichernd und belebend auf die Pfarreien aus, erfahren
die Seelsorgenden eine gegenseitige Stützung, kann effizienter gearbeitet
und können Talente besser entfaltet werden.
Intensiv diskutierten die Ratsmitglieder die Bedingungen für die Errichtung
einer Seelsorge-Einheit. Sie überlegten gemeinsam, welche Dienste regional
angeboten werden können, welche in der Pfarrei bleiben müssen.
Thematisiert wurde auch die Freiwilligenarbeit. Wie der Priesterrat und
der Rat der hauptamtlichen Laienseelsorger/-seelsorgerinnen legten sie grossen
Wert auf Information aller Pfarreimitglieder vor und über jeden Schritt,
auf eine Begleitung des Prozesses, auf Aus- und Weiterbildung der Seelsorgenden
inbezug auf die Teamarbeit, auf klare Rahmenbedingungen, auf einen Erfahrungsaustausch,
auf Klärung von Kompetenzen (insbesondere der Laien im kirchlichen
Dienst). Und immer wieder wurde betont: Zusammenarbeit muss vor Ort entstehen
und wachsen. Es muss eine Entwicklung sein, kein Diktat von oben. «Macht
einen Schritt nach dem andern, lässt es wachsen, damit die Leute folgen
können», wurde eindringlich gemahnt.
Die nächste Sitzung findet am 31. August in Neu St. Johann zum Thema
Fremdsprachigen-Seelsorge aus pastoraler Sicht statt.