17/2002

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Erklärung der Schweizer Bischofskonferenz zum Schwangerschaftsabbruch

Am kommenden 2. Juni wird das Schweizervolk zur Abstimmung über ein Referendum (Fristenregelung) und eine Volksinitiative (Für Mutter und Kind) eingeladen, die beide den Schwangerschaftsabbruch betreffen. In ihrer Sorge um den Schutz des menschlichen Lebens nehmen die Schweizer Bischöfe wie folgt Stellung:

1. Das menschliche Leben, das von Gott geschaffen und von Jesus Christus geheiligt ist, besitzt eine unvergleichliche und unantastbare Würde. Diese Würde wird heute als Recht auf Leben allgemein anerkannt, so auch in der Bundesverfassung (vgl. Art. 7 und 10, 1). Es ist eine der vornehmsten Aufgaben der Kirche und des Staates, dieses Leben in all seinen Phasen zu schützen, auch das behinderte und das ungeborene Leben. In dessen Erbanlage ist, wie wir heute wissen, die Persönlichkeit bereits vorgezeichnet. Deshalb ist jeder Schwangerschaftsabbruch Tötung eines menschlichen Wesens und darum ethisch nicht zulässig, welche Gesetzesordnung auch immer zugrunde liegt.

2. Die dem Wähler vorgeschlagene Fristenregelung, das heisst die generelle Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches in den ersten 12 Wochen (Art. 119,2), wie die in Art. 119,1 enthaltene Erweiterung der Indikationenlösung sind für die Schweizer Bischöfe schlechthin unannehmbar. In den neu gefassten Artikeln nimmt der Staat seine Schutzfunktion für das ungeborene, wehrlose Leben nicht mehr genügend wahr und delegiert den Schutz dieses Lebens weitgehend in die alleinige Verantwortung der betroffenen Frauen bzw. eines behandelnden Arztes, ohne dass den Frauen in ihrer Notlage genügend Hilfe angeboten wird.

3. Die Bischöfe sind sich bewusst, dass sich das Problem des Lebensschutzes mit den Mitteln des Strafrechts allein nicht lösen lässt. Im Hinblick auf eine bessere Lösung der Problematik des Schwangerschaftsabbruches ist in erster Linie ein flankierendes Paket gesetzlicher Massnahmen zugunsten betroffener Frauen und des Familienschutzes zu fordern: Mutterschaftsversicherung, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulagen, Kinderkrippen, reduzierte Krankenkassentarife und Steuererleichterungen usw.
Nicht zuletzt muss eine Schwangerschaftsberatung gefordert werden, die konkrete Hilfestellungen anbietet und vom Staat gefördert wird. Erst im Rahmen eines solchen Pakets, durch das der Staat seiner Schutzpflicht nachkommt, wird in den Augen der Bischöfe eine Gesetzesänderung weniger problematisch.
Die SBK hat ihre eigene Überzeugung schon in neun Leitsätzen zum Schwangerschaftsabbruch verdeutlicht. Diese sind im Internet (www.kath.ch/sbk-ces-cvs) und als Broschüre verfügbar (Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch). In diesen Leitsätzen wird an die komplexe Fragestellung, an die ethischen Probleme und die sozialpolitischen Zusammenhänge erinnert, die in der Frage des Schwangerschaftsabbruches berücksichtigt werden müssen.

4. Im Licht dieser Überlegungen erachten die Bischöfe, dass die Initiative von Mutter und Kind positive Elemente enthält, das heisst den Schutz des ungeborenen Lebens. Grundsätzlich erklären sie sich mit dem Text der Initiative einverstanden. Die Initiative ist aber in den Augen der Bischöfe in jenem Sinne ungenügend, als dass sie nicht umgesetzt werden kann, wenn die Behörden nicht zuvor flankierende Massnahmen ergreifen, die einen solchen Namen verdienen, und die den klaren politischen Willen aufzeigen, bei einem Nein zur Fristenregelung ein gesetzliches Verbot für eine pluralistische Gesellschaft gang- und lebbar zu machen. Die SBK gibt deswegen zur Initiative keine Stimmempfehlung ab.
Im kommenden Abstimmungskampf ermahnen wir Bischöfe die Gläubigen und die ganze Schweizer Bevölkerung im Blick auf diese Erwägungen und aufgrund ihres eigenen sittlichen Gewissens als Menschen und als Christen, sich aktiv einzusetzen für einen besseren Schutz von Mutter und Kind.

Die Schweizer Bischöfe


Migratio-Solidaritätsaktion 2001

Für den Tag der Völker 2001 sind bei migratio (Kommission der Schweizer Bischofskonferenz für Migration) Fr. 123468.­ an Spenden eingegangen.
Bei diesem Kirchenopfer handelt es sich nicht um eine verordnete Kollekte, sondern um einen freiwilligen Akt der Solidarität.

Folgende Projekte konnten realisiert werden:

  1. Ruanda; Ausbildung von Schwestern (Die Töchter der Auferstehung)
    Fr. 10000.­
  2. Philippinen: Moslemisch-christlicher Dialog zwischen Jugendlichen
    Fr.  5000.­
  3. BR Jugoslawien: Hilfe für das Werk der Binac/Kosovo (Töchter der göttlichen Liebe)
    Fr.  5000.­
  4. Serbische Republik Bosnien: Einrichtung der Schule in Surkovac
    Fr. 30000.­
  5. Frauenförderung und informelle Mädchenbildung in Oberägypten
    Fr. 30000.­
  6. Schweiz: Minoritäten-und Flüchtlingsseelsorge
    Fr. 42000.­

Der restliche Betrag wird der Solidaritätsaktion 2002 gutgeschrieben.
Migratio dankt bei dieser Gelegenheit allen Spenderinnen und Spendern herzlich für die Unterstützung, die für viele Hoffnung bedeutet und zugleich ein Zeichen setzt für eine gerechtere Welt.


Bistum Basel

 

Ernennung

Auf Vorschlag des Diözesanbischofs Dr. Kurt Koch und im Einvernehmen mit dem Stiftskapitel St. Michael zu Beromünster, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern Pfarrer Guido Bürli, Ettiswil (LU), auf den 1. März 2002 zum Chorherr des Kollegiat-Stifts St. Michael, Beromünster, gewählt.


Ausschreibung

Die auf den 1. September 2002 vakant werdende Pfarrstelle Villmergen (AG) wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe Inserat).
Interessierte Personen melden sich bitte bis 16. Mai 2002 beim Diözesanen Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch


Bistum Chur

 

Ernennungen

Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:


Einladung zur Diakonenweihe in der Kathedrale Chur

Am Samstag, 25. Mai 2002, um 10.15 Uhr, wird unser Diözesanbischof Amédée Grab den folgenden Kandidaten, die sich auf das Priestertum vorbereiten, in der Kathedrale Chur die Diakonenweihe spenden: Herrn German Betschart, Wädenswil; Herrn Martin Burkart, Männedorf; Herrn Ernst Fuchs, Zernez; Herrn Stefan Isenecker, Lachen; Herrn Marius Kaiser, FL-Eschen; Herrn Daniel Krieg, Engelberg, und Herrn Mario Pinggera, Müstair.
Sie sind alle herzlich zu diesem Weihegottesdienst eingeladen. Die Priester, welche am Weihegottesdienst konzelebrieren, werden gebeten, sich bis Dienstag, 21. Mai 2002, bei der Bischöflichen Kanzlei Chur anzumelden (Telefon 0812586000). Bitte nehmen Sie Ihre Albe und eine weisse Stola mit. Besammlung im Bischöflichen Schloss um 9.45 Uhr. Der Einzug beginnt um 10.10 Uhr.


Ausschreibung

Infolge Demission der bisherigen Stelleninhaberin wird die Pfarrei Pontresina (GR) zur Wiederbesetzung (durch einen Priester) ausgeschrieben.
Interessenten mögen sich melden bis zum 17. Mai 2002 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2002