8/2002 | |
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Amtlicher Teil |
Im Sommer des vergangenen Jahres haben die katholischen Hochschulseelsorgerinnen und -seelsorger der Schweiz, die sich bisher jährlich zu einem informellen Gedankenaustausch getroffen hatten, die «Konferenz der katholischen Hochschulseelsorge der Schweiz» gegründet. Mitglieder sind bisher sieben Seelsorge-Institutionen an Schweizer Universitäten. Am 28. Januar wurde ihr neuer Vorsitzender gewählt: Thomas Reschke, Studierendenseelsorger an der Universität St. Gallen. Die Konferenz hat neben dem wertvollen Erfahrungsaustausch der Seelsorgerinnen und Seelsorger zum Ziel, mit der Schweizer Bischofskonferenz über gemeinsame Nöte, Anliegen und Wünsche im Bereich Hochschul- und Akademikerpastoral ins Gespräch zu kommen sowie einen Ansprechpartner zu benennen für Anliegen an die Hochschulpastoral.
Vom 24.28. April 2002 wird unter der Leitung des Präsidenten
von CCEE, Bischof Amédée Grab, Chur, Vorsitzender der Schweizer
Bischofskonferenz, das 10. Symposium der Europäischen Bischöfe
in Rom stattfinden. Die Versammlung steht unter dem Thema: «Junge
Menschen Europas im Wandel. Laboratorium des Glaubens».
Zu dieser Grosstagung des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen
(CCEE) werden mehr als 150 Teilnehmer aus allen Teilen Europas erwartet.
Unter den ca. 100 Bischöfen werden alle Präsidenten der Bischofskonferenzen
Europas sowie mehrere Leiter römischer Dikasterien anwesend sein. Aus
jeder Bischofskonferenz wird ein delegierter Jugendlicher zu diesem 10.
Symposium eingeladen. Zudem werden auch Vertreter von den Priestern, Ordensleuten
und Laien sowie eine Anzahl ökumenischer Gäste aus allen Teilen
Europas den Arbeiten des Symposiums beiwohnen.
Im vorliegenden Arbeitsdokument für die Bischofskonferenzen wird als
Leitgedanken des Symposiums auf die Worte des Papstes während des Weltjugendtages
in Rom im August 2000 verwiesen, wobei insbesondere die Erfahrung des Glaubens
der Jugend als «Laboratorium des Glaubens», als ein Raum der
Gnade und des Zuhörens, der Suche und der Begegnung sowie ein Raum
des Experimentierens ins Blickfeld der Bischöfe rücken soll. Das
Symposium 2002 will sich diese Aufforderung zu eigen machen und darüber
nachdenken, auf welche Weise die Tatsache, dass Jesus Christus in seiner
Kirche lebt und die Hoffnung des heutigen Europas und ihrer Jugend ist,
ganz konkretes und gelebtes Leben in unseren europäischen Gesellschaften
werden kann. In diesem Sinne möchten die versammelten Bischöfe
anhand der Glaubenserfahrung junger Menschen dem kulturellen Wandel in Europa
nachspüren, um ihrer pastoralen Aufgabe der Inkulturation des Glaubens
im Europa von heute besser gerecht werden zu können. Nach dem Arbeitsdokument,
das den Bischofskonferenzen zur Vorbereitung dient, will sich das Symposium
der Thematik in vier Schritten annähern: Welche Inhalte und Wege für
eine neue Evangelisierung ergeben sich aus den Glaubenserfahrungen der jungen
Menschen? Welche Herausforderungen entstehen für die Kirche aus den
«kritischen» Erfahrungen der jungen Menschen von heute bezüglich
des Glaubens? Was für Grundelemente gibt es für den Glaubensweg
der Jugendlichen? Welche Grundmerkmale hat eine missionarische Kirche für
die Jugendlichen?
Unter den Hauptrednern des Symposiums befinden sich der Präsident von
CCEE, Bischof Amédée Grab, Kardinal Cormac Murphy-O'Connor,
Westminster, Vizepräsident von CCEE, sowie Kardinal Godfried Danneels
aus Brüssel. Des Weiteren sprechen die Professoren Boris Gudziac, Ukraine,
und Sergio Lanza, Italien. Nach jedem Hauptreferat folgt eine Gesprächsrunde,
bei der auch Jugendliche sowie Vertreter der anderen Konfessionen und Kontinente
das Wort ergreifen werden. Das Symposium wird auch spezifische Projekte
kirchlicher Jugendarbeit in Rom kennen lernen.
Die auf den 1. Februar 2003 vakant werdende Spitalseelsorgestelle am
Kantonsspital Aarau wird zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe Inserat).
Interessierte Personen melden sich bitte bis 15. März 2002 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-mail: personalamt@bistum-basel.ch
Im Bischofswort zur österlichen Busszeit, welches am ersten Fastensonntag
(16./17. Februar 2002) in allen Pfarreien des Bistums verlesen wurde, behandelt
Bischof Kurt Koch die aktuellen Themen «Abtreibung», «Sterbehilfe»
und «Gentechnik». Für Bischof Kurt Koch ist das Leben des
Menschen «das grossartigste Geschenk Gottes, des Schöpfers und
Vollenders allen Lebens», das absolut zu respektieren sei.
Zur Sterbehilfe stellt Bischof Kurt Koch folgende Fragen in den Raum: «Liegt
die Würde des kranken, alternden und sterbenden Menschen nicht darin,
dass er sich selbst in seiner Hinfälligkeit annehmen kann? Müsste
Sterbehilfe nicht darin bestehen, dem Sterbenden zu helfen, die auch fremdbestimmten
Grenzen seines Lebens bejahen zu können? Und müsste in der heutigen
Gesellschaft nicht alles daran gesetzt werden, dass Sterbende in Freiheit
ihren eigenen Tod ausreifen können? In diesem Sinne des Vollbringens
des eigenen Sterbens und nicht seines Verdrängens und Beendens macht
sich auch der christliche Glaube für die Freiheit des Sterbens stark.»
Betreffend der geplanten Fristenregelung, die im kommenden Juni zur Abstimmung
kommt und die Selbstbestimmung der Frau über das Leben oder Sterben
ihres Kindes vorsieht, meint Bischof Kurt Koch: «Die neue Abtreibungsregelung
hat das Dilemma zwischen dem Lebensrecht des Kindes vor der Geburt und dem
Anspruch der schwangeren Frau auf eigene Entscheidung über das Lebendürfen
des Kindes einseitig zugunsten der Selbstbestimmung der Frau und zuungunsten
des Lebensrechtes des ohnehin wehrlosen Kindes entschieden. Denn beim Kind
geht es um Leben oder Tod, während es sich bei der Mutter um eine mehr
oder weniger relative Einschränkung ihrer Selbstbestimmung handelt.»
Die von Parlament und Bundesrat beschlossene «Fristenregelung»
sei daher die schlechteste mögliche Lösung. «Christinnen
und Christen können sich nur für eine Regelung einsetzen, die
zugleich die Mutter, das ungeborene Leben und das Gewissen der Ärzte
und des Krankenpflegepersonals schützt. Dies ist aber bei der vorgesehenen
Regelung nicht der Fall.»
Bischof Kurt Koch bittet daher alle Gläubigen, ihre Verantwortung wahrzunehmen
und sich im christlichen Sinn an der Abstimmung im kommenden Juni zu beteiligen.
Die Frage der Selbstbestimmung erschöpft sich nicht in der Frage der Fristenregelung, sondern stellt sich allgemein hinsichtlich der rasanten Entwicklung von Gentechnik und Biomedizin. Bischof Kurt Koch: «Dies trifft vor allem zu bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik. Diese Methode zielt von vorneherein auf Selektion von menschlichem Leben, die behindertes Leben prinzipiell ausschliessen will. Daraus ergeben sich gefährliche Konsequenzen für den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen.»
Bischof Kurt Koch: «Wir stehen vor der entscheidenden Frage, ob wir all das, was wir technisch können, ethisch auch dürfen. Das Zusammenspiel zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung zeigt sich bereits darin, dass sich kein Mensch selbst das Leben geben kann, dass er vielmehr eine Frucht seiner Eltern und darin ein Geschöpf Gottes ist. Erst Dank seiner Geschöpflichkeit, in der er sein Leben Gott verdankt, hat der Mensch auch seine Fähigkeit zu Freiheit und Selbstbestimmung. Die menschliche Freiheit ist immer in Relation zu ihrem Schöpfer, auf ihn bezogen und von ihm herkünftig und somit verdankte Freiheit. Solche verdankte Freiheit steht in Verantwortung vor Gott. Sie kann sich auch darin verwirklichen, dort wo es nötig ist, ÐNeinð zu sagen!»
Diözesanbischof Amédée Grab ernannte:
Diözesanbischof Amédée Grab erteilte die Missio canonica:
Am 11. April oder 31. Oktober 2002 findet im Pfarreizentrum Liebfrauen,
Zürich, ein Weiterbildungstag statt.
Thema: Zeitmanagement und Arbeitstechnik in der Pfarrei.
Referenten: Theo Heiri-Schatt, Betriebsökonom HWV; Felix Heiri, Erwachsenenbildner,
dipl. Religionspädagoge.
Im Auftrag der Fortbildungskommission des Bistums Chur wird der Tag organisiert
von Donata Maran, Volketswil; Doris Wittlin, Liebfrauen; Rosmarie Werschlein,
Pfäffikon (ZH). Die grösseren Pfarreien in den Kantonen GL, ZH,
UR SZ, NW und OW erhalten die detaillierte Ausschreibung Ende Februar. Kontaktperson
ist Rosmarie Werschlein, Telefon 01 9500823.
An der Tagung vom 14./15. Januar, geleitet von Pfarrer Josef Manser,
Speicher, und Ursula Baumgartner, St. Gallen, wurde zusammen mit Bischof
Ivo und weiteren Ordinariatsmitgliedern intensiv diskutiert und lustvoll
gespielt.
Diskutiert wurden der Entwurf eines Pastoralen Leitfadens für die Errichtung
von Seelsorgeeinheiten im Bistum St. Gallen, erarbeitet von der Arbeitsgruppe
«Seelsorgeeinheiten» (Bischofsvikar Markus Büchel, Paul
B. Hutter als Vertreter des Personalteams, Franz Kreissl/Pastoralamt, Thomas
Englberger/SPI, Pfarrer Heinz Angehrn und Pfarrer Georg Schmucki) sowie
eine Wegleitung für die Bildung von Seelsorgeeinheiten (Struktur, Rechtliches,
Vorgehen), ein Vorschlag des Personalteams und des Offizials. Beide Papiere
wurden als gute Grundlage zum Weiterarbeiten aufgenommen. Mit den an der
Tagung gemachten Überlegungen werden sie bis zu den Sommerferien zu
einem gemeinsamen wegweisenden Dokument zusammengefügt, das dann von
Bischof Ivo als verbindlich in Kraft gesetzt wird. Obwohl der Begriff «Seelsorgeeinheit»
als zu organisatorisch-technisch kritisiert wurde, wird vorderhand daran
festgehalten.
Im lustvoll angegangenen Planspiel (kreiert von Niklaus Bayer/Caritas, Thomas Englberger, Franz Kreissl) zur Umsetzung des Pastoralen Leitfadens in Bezug auf einzelne pastorale Felder wie Altenarbeit, Ehe und Familie, Jugend, Ökumene wurden die kritischen Punkte deutlich sichtbar, wuchs auch das Verständnis für die Nöte des Personalteams. Hier nur einige der gewonnenen Einsichten: Grundsätzliche Entscheide müssen vor der Bildung einer Seelsorgeeinheit gefällt werden; Spezialisten sind leichter zu finden als Allround-Seelsorger; nur nach Charismen die Arbeit verteilen zu wollen, ist eine Illusion; bei der Bildung einer Seelsorgeeinheit kann in der Regel kaum von einem Konzept ausgegangen werden, sondern muss versucht werden, mit den vorhandenen Leuten das Beste zu machen; es besteht die Gefahr, dass kleine Pfarreien ihre Identität verlieren; die Priester waren (im Spiel) unantastbar, im Gegensatz zu den Laien hatten sie keine Mühe, ihre Wünsche und Forderungen durchzubringen; einander (noch) fremde Seelsorgende haben Mühe, ein Team und erst noch eine Communio zu bilden.
Dem Pastoralen Leitfaden wird die von beiden Räten verabschiedete
Grundoption vorangestellt: Um die Verantwortung dem Evangelium, den Menschen,
der kirchlichen Gemeinschaft und uns selbst gegenüber wahrnehmen zu
können, streben wir an, unseren Dienst vermehrt in Seelsorgeeinheiten,
bestehend aus mehreren Pfarreien oder einer Grosspfarrei, in Zusammenarbeit
und in Verantwortung eines Seelsorgeteams zu leisten.
Einleitend wird angemerkt, dass der Weg zur Seelsorgeeinheit nicht nur eine
Frage der Organisation ist, sondern auch einen theologisch-spirituellen
Hintergrund hat. Unter «Chance und Risiken von Seelsorgeeinheiten»
wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass der Zeitaufwand für die
Teampflege bei Teilzeitarbeit verschärft wird, weil dann nämlich
zu viel Zeit auf Sitzungen denn auf effektive Arbeit entfällt. Bei
den «Allgemeinen pastorale Empfehlungen für das Vorgehen»
wurde Wert darauf gelegt, dass auch die Kommunikation genannt wird. Anliegen
und Zuständigkeiten sollen immer und immer wieder bekannt gemacht werden.
Zentraler Diskussionspunkt war der Leitungsbegriff, der noch deutlicher
geklärt werden muss. Dazu eine Stimme aus dem Plenum: «Wenn Leitung
positiv erlebt wird, entfällt die Frage nach Kompetenz.»
Zum Abschnitt «Konstituierende Elemente pastoraler Zusammenarbeit»
regte Bischof Ivo eine Checkliste an. Das Kapitel «Wichtige Klärungen»,
zu dem die Frage der Begleitung, die Personalplanung, die Ausbildung, die
Zusammenarbeit mit den Dekanen, mit Administration, Pfarrei- und Kirchenverwaltungsräten
usw. gehören, bedarf in der Überarbeitung noch weiterer Klärung
und Ergänzungen in diversen Bereichen.
Allgemein wurde dem Entwurf des Pastoralen Leitfadens attestiert, dass ihm
das Anliegen eines behutsamen Vorgehens bei der Verwirklichung von Seelsorgeeinheiten
anzumerken ist.
Das Papier über Struktur, Rechtliches und Vorgehen bei der Bildung von Seelsorgeeinheiten wurde von den Räten separat diskutiert. Zuhanden der Arbeitsgruppe wurden anschliessend im Plenum vor allem Anregungen zu Teambildung, Teamarbeit, Teamverantwortung und Aufgaben der Teamleitung vorgebracht. Es wurde eine Regelung gewünscht für den Fall, dass ein Team nicht funktionieren sollte. Sodann zeigte sich, dass vor allem die Berufsbezeichnungen genauer geklärt und Zuständigkeiten klarer umschrieben werden müssen. Was heisst es beispielweise, Pfarrer in einer Seelsorgeeinheit zu sein? Was bedeutet es, Bezugsperson zu sein? Ist der Leiter des Teams identisch mit der Leitung der Seelsorgeinheit?
Die nächste Sitzung der beiden Räte findet statt am 15. Mai. Thema: Firmung ab 18.
Matthias Koller-Filliger, Rorschach, hat seine halbe Stelle als Pastoralassistent in Rorschach aufgegeben und führt neu im Jobsharing mit Monika Filliger die Animationsstelle für kirchliche Jugendarbeit im Dekanat Gossau. Mit dem Stellenwechsel ist er aus dem Rat der Laienseelsorger/-innen ausgeschieden. Das Dekanat Rorschach hat als Nachfolger Pastoralassistent Patrik Büchel gewählt. Das aus Mitgliedern von Priesterrat und Rat der Laienseelsorger/-innen zusammengesetzte Büro hat ihn an der Tagung in St. Arbogast als Kollers Nachfolger auch in dieses Gremium gewählt.
Raphael Spicher, ehemaliger Pfarrer von St. Ursen, Tafers
Am 7. Februar 2002 starb in Tafers der ehemalige Pfarrer Raphael Spicher.
Am 2. Februar 1914 geboren, empfing der Verstorbene am 7. Juli 1940 die
Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Payerne (19401941), als Vikar
in Bösingen (19411942), als Seelsorger für das Karmelitinnenkloster
von Le Pâquier (19421943), als Vikar der Pfarrei Ste-Jeanne de
Chantal in Genf (19431946), als Vikar der Pfarrei Notre-Dame in Neuenburg
(19461950), als Rektor der Pfarrgemeinden von Bière und Aubonne
(19501953), als Rektor von Wallenbuch, Pfarrei von Gurmels (19531958),
als Pfarrer von St. Ursen (19581984). Im Ruhestand ab 1984. Er wurde
am 9. Februar 2002 in St. Ursen beerdigt.