1-2/2002 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
ESE.02 (Verein der christlichen Kirchen an der Expo.02) wurde 1996 gegründet
mit dem Ziel, die Präsenz und das Zeugnis der christlichen Kirchen
in der Schweiz an der Expo.02 sicherzustellen und sie gegenüber den
Organisatoren der Expo.02 zu vertreten.
Um was geht es? Die Schweizer Bischofskonferenz hat für den 9./10.
Februar 2002 eine Kollekte in allen katholischen Kirchen und Kapellen des
Landes angekündigt.
Warum? Die Kollekte ist bestimmt für die katholische Beteiligung an
der Finanzierung der Projekte der Kirchen an der Expo.02. Ihr anspruchsvolles
Ziel ist, sowohl Besucher/Besucherinnen anzusprechen, die ihren Glauben
praktizieren, als auch diejenigen, die sich von den Kirchen distanziert
haben und sich nicht mehr oder nur wenig für religiöse Fragen
interessieren.
Wer? Alle katholischen Pfarreien und Gemeinschaften in der Schweiz.
Wann? Am Wochenende vom 9./10. Februar 2002.
Wie viel? Der katholische Anteil an den Projekten von ESE.02 beträgt
1 Million Franken.
Wie? Indem die Kollekte dem entsprechenden bischöflichen Ordinariat
zugestellt wird.
Die Schweizer Bischöfe empfehlen die heutige Kollekte in allen Kirchen
für die katholische Beteiligung an den Projekten der christlichen Kirchen
der Schweiz an der Expo.02.
Die Kirchen sind vom 15. Mai bis 20. Oktober 2002 an der Expo.02 präsent,
speziell an Pfingsten mit über 120 Chören und am Bettag. In Murten,
wo sich das permanente Kirchenprojekt «Un ange passe, sieben Räume
des Glaubens» befindet, werden täglich mehr als 10000 Besucher/Besucherinnen
erwartet.
Wir danken für Ihr Gebet und Ihren grosszügigen Beitrag zur Unterstützung
der Präsenz der christlichen Kirchen an der Expo.02.
Bischof Dr. Kurt Koch wird zur österlichen Busszeit ein Bischofswort
zum Thema «Selbstbestimmung über das Leben?» auf den 1.
Fastensonntag 2002 hin schreiben.
Die Pfarrämter werden das Bischofswort anfangs Februar erhalten.
Die auf den 1. Januar 2003 vakant werdende Pfarrei Rheinfelden-Magden-Olsberg
(AG) wird für einen Pfarrer oder einen Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin
zur Wiederbesetzung ausgeschrieben (siehe Inserat in SKZ Nr. 51/52 vom 20.
Dezember 2001).
Die vakante Pfarrei Nottwil (LU) wird für einen Pfarrer oder einen
Gemeindeleiter/eine Gemeindeleiterin zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.
Interessierte Personen melden sich bitte bis zum 31. Januar 2002 beim Diözesanen
Personalamt, Baselstrasse 58, 4501 Solothurn, oder E-Mail personalamt@bistum-basel.ch
Hermann Hurni, emeritierter Pfarrer, Willisau
Am 14. Dezember 2001 starb in Willisau der emeritierte Pfarrer Hermann Hurni.
Am 30. September 1927 geboren, empfing der Verstorbene am 1. Juli 1952 in
Solothurn die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Cham (19521957)
und in der Pfarrei St. Gallus, Kriens (19571964). Von 19641978
war er Pfarrer in Escholzmatt (LU) und von 1978 1994 Pfarrer in Rickenbach
(LU). Von 1994 bis zu seinem Tod lebte und wirkte er als emeritierter Pfarrer
und Seelsorger im Alters- und Pflegeheim Waldruh in Willisau. Er wurde am
20. Dezember 2001 in Rickenbach (LU) beerdigt.
Xaver Wyder, Dr. phil., Chorherr, Beromünster
Am 26. Dezember 2001 starb in Beromünster Chorherr Dr. phil. Xaver
Wyder. Am 29. August 1918 geboren, empfing der Verstorbene als Mitglied
der Kongregation der Heiligen Familie 1942 in Trier die Priesterweihe und
stand bis 1956 im Dienst dieser Kongregation. Von 19561963 wirkte er
als Vikar in Lenzburg. Im Jahre 1962 wurde er im Bistum Basel inkardiniert.
19631978 wirkte er als Pfarrer in Lenzburg, 19781988 als Kaplan
in Rothenburg und seit 1988 als Chorherr des Stiftes St. Michael in Beromünster.
Er wurde am 31. Dezember 2001 in Beromünster beerdigt.
Bischof Amédée Grab ernannte:
Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers werden folgende Pfarreien zur Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Interessenten mögen sich melden bis zum 1. Februar 2002 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
Die Terroranschläge in den USA haben unübersehbar deutlich gemacht, wie gespannt die weltpolitische Situation ist. Die schrecklichen Ereignisse und der darauf folgende Krieg in Afghanistan, aber auch die kritische Lage im Heiligen Land haben die Menschen zutiefst verstört. «Seither haben die Menschen auf der ganzen Welt mit neuer Intensität das Bewusstsein der persönlichen Verwundbarkeit erfahren; sie haben begonnen, mit einem tiefen, bis dahin nicht gekannten Angstgefühl in die Zukunft zu schauen»<1>. Deshalb hat der Heilige Vater schon im November 2001 die Katholiken gebeten, am 14. Dezember 2001 einen Tag des Fastens und des Betens um einen dauerhaften und gerechten Frieden zu begehen. Bei der gleichen Gelegenheit hat der Papst die Absicht ausgesprochen, «die Vertreter der Religionen der Welt für den 24. Januar 2002 nach Assisi einzuladen, um für die Überwindung der Gegensätze und für die Förderung des wahren Friedens zu beten»<2>. Gerade die religiösen Führer der Juden, der Christen und der Muslime sollen die Initiative ergreifen, um den Terrorismus öffentlich zu verurteilen und seine Ursachen gemeinsam zu beseitigen.<3>
Johannes Paul II. wünscht, dass alle Gläubigen die Begegnung von Assisi pilgernd und betend vorbereiten und begleiten<4>. Die Not der gegenwärtigen Zeit ruft nach einer Umkehr. Der äussere Weg einer Wallfahrt soll uns einladen, einen inneren Weg der Liebe zu gehen. Wir sollen in der Stille des Herzens noch einmal die Strassen der Geschichte entlanggehen und uns fragen, ob unsere Wege wirklich Wege der Liebe waren. Wie der hl. Augustinus einmal sagte, sollen wir nicht in erster Linie mit den Füssen, sondern mit guten Gewohnheiten auf Christus zugehen<5>. Gerade in Konflikten gilt es wiederzuentdecken, dass jeder Mann und jede Frau Ebenbild Gottes ist und an unserer Seite auf eine einzige Bestimmung zugeht: das Reich Gottes.
Das Gebet ist das entscheidende Moment, um die durch das reinigende Fasten und schweigende Pilgern in uns entstandene «Leere» mit dem Hören auf Gott und auf den Nächsten zu erfüllen. Der Aufbau des Friedens muss in der Tat aus den Herzen aller kommen: Gott handelt und richtet, heilt und rettet im Herzen. Wir dürfen nicht vergessen: Es gibt gerade in dieser äusserst notvollen Lage keine Aussicht auf Frieden ohne das Gebet. «Beten für den Frieden heisst, das menschliche Herz dem Eindringen der erneuernden Kraft Gottes öffnen... Beten für den Frieden heisst beten für die Gerechtigkeit... Beten für den Frieden heisst beten für die Freiheit, besonders für die Religionsfreiheit... Beten für den Frieden heisst dafür beten, die Vergebung Gottes zu erlangen und gleichzeitig im Mut zu wachsen, den jeder nötig hat, der seinerseits die erlittenen Verletzungen vergeben will»<6>.
Der Bischof von Chur, Amédée Grab, lädt die Gläubigen der Diözese ein, die multireligiöse Begegnung von Assisi, zu der auch er als Präsident des Rates der europäischen Bischofskonferenzen eingeladen ist, pilgernd und betend zu unterstützen. Als geeignete Wallfahrtsorte hat er die Klosterkirche von Einsiedeln und die Pfarrkirche von Sachseln bezeichnet. Einzelne und Gruppen sind gebeten, sich bis zum 24. Januar auf den Weg zu machen, um an diesen ausgezeichneten Orten um das Geschenk des Friedens und die Umkehr der Herzen zu beten. Beide Wallfahrtsziele sind dafür gut geeignet: In Einsiedeln wird Maria, die «Königin des Friedens», und in Sachseln Bruder Klaus als der Landespatron und Friedensstifter verehrt.
Als unmittelbare geistliche Vorbereitung auf die Begegnung in Assisi soll in möglichst vielen Pfarreien und Ordensgemeinschaften am Vorabend des 24. Januar eine Gebetswache gehalten werden<7>. Die in den Abendstunden gefeierte Vigil soll in einem Wortgottesdienst bestehen, der ähnlich aufgebaut ist wie die Lesehore des Stundengebetes: mit biblischen und kirchlichen Lesungen, Psalmen und Gebetstexten, Momenten der Stille und Gesang. Da der 24. Januar noch in der Gebetswoche für die Einheit der Christen liegt, soll deren Thema «In dir ist die Quelle des Lebens» berücksichtigt werden. Wo es möglich ist, können zu dieser Vigil auch Mitglieder anderer Konfessionen eingeladen werden.
Schon das erste multireligiöse Gebetstreffen von Assisi hatte zu
Missverständnissen und Irritationen geführt. Können Gläubige
verschiedener Religionen überhaupt «zusammen» beten? Erwecken
wir Christen nicht den Eindruck eines religiösen Relativismus und Indifferentismus,
wenn wir mit Menschen anderer Religionen zum Gebet zusammenkommen? Der Papst
sieht diese Schwierigkeit und möchte ausdrücklich die Gefahr jedes
Synkretismus vermeiden. Weder Glaubensüberzeugungen noch Frömmigkeitsformen
der verschiedenen Religionen dürfen vermischt werden.
Die katholische Kirche hält einerseits daran fest, dass Jesus Christus
der einzige Erlöser der Menschheit ist.<8>
Andererseits respektiert die Kirche die Freiheit jedes einzelnen Menschen.
Denn sie weiss: «Anders erhebt die Wahrheit nicht Anspruch als Kraft
der Wahrheit selbst, die sanft und zugleich stark den Geist durchdringt»<9>. So kann und will die Kirche niemandem
den christlichen Glauben aufzwingen. Die Kirche kann aber mit allen Menschen
guten Willens ihre Hoffnung zum Ausdruck bringen, dass religiöse Überzeugungen
nicht mehr zu Gewaltausbrüchen und Kriegen führen werden. Ja,
sie muss sich mit allen Menschen guten Willens für einen gerechten
Frieden einsetzen gerade auch, indem sie betet. Mit den anderen Religionsgemeinschaften
zusammen kann sie in diesem Sinn zum Ausdruck bringen, «dass das echte
religiöse Empfinden eine unerschöpfliche Quelle der gegenseitigen
Achtung und des Verstehens unter den Völkern ist: genau darin liegt
das wichtigste Gegenmittel gegen Gewalt und Konflikte»<10>.
1 Pp. Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 2002, Nr. 1.
2 Johannes Paul II., Ansprache vor dem Angelus-Gebet (18. November 2001), 2, in: L'Osservatore Romano (19./20. November 2001), S. 1.
3 Vgl. Pp. Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 2002, Nr. 12.
4 Vgl. Pastoral-liturgische Hinweise zum Fasten und zum Friedensgebet zur Vorbereitung auf das Treffen in Assisi am 24. Januar 2002.
5 Hl. Augustinus, Brief 155, 4, 13.
6 Pp. Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 2002, Nr. 14.
7 Vgl. Pastoral-liturgische Hinweise zum Fasten und zum Friedensgebet zur Vorbereitung auf das Treffen in Assisi am 24. Januar 2002.
8 Vgl. Erklärung der Glaubenskongregation «Dominus Jesus» vom 6. August 2000.
9 II. Vatikanisches Konzil, Erklärung über die Religionsfreiheit «Dignitatis humanae», Nr. 1.
10 Pp. Johannes Paul II., Botschaft zum Weltfriedenstag am 1. Januar 2002, Nr. 14. Die offizielle deutsche Übersetzung ist an dieser Stelle unzutreffend, wenn sie das italienische Wort genuino bzw. das französische Wort authentique mit dem Wort ehrlich wiedergibt. Infolge eines verblendeten Gewissens können auch Terroristen ein subjektiv ehrliches religiöses Empfinden haben, wenn sie Unschuldige töten. Gerade das aber meint Papst Johannes Paul II. nicht, wenn er in der Nr. 7 seiner Botschaft sagt: «Es ist eine Profanierung der Religion, sich als Terroristen im Namen Gottes zu bezeichnen, dem Menschen im Namen Gottes Gewalt anzutun. Die terroristische Gewalt steht im Gegensatz zum Glauben an Gott, den Schöpfer des Menschen, der sich um den Menschen kümmert und ihn liebt.» Es sei deshalb hier die Übersetzung «das echte religiöse Empfinden» vorgeschlagen.
Ernst Nigg, Prof. lic. rer. nat. und emeritierter Domherr
Der Verstorbene wurde am 21. Februar 1920 in Vaduz geboren und am 5. Juli
1942 in Chur zum Priester geweiht. Von 19421947 widmete er sich dem
Studium der Naturwissenschaften an der Universität Freiburg, von 19421958
war er als Lehrer und Präfekt am Kollegium Maria-Hilf in Schwyz tätig,
von 19581970 als Schulkommissär in Vaduz (FL) und von 19701985
als Religionslehrer in Vaduz und von 19701972 zusätzlich in Eschen
(FL). Von 19901998 war er nichtresidierendes Mitglied des Domkapitels
Unserer Lieben Frau zu Chur. Neben seiner beruflichen Tätigkeit wirkte
er in verschiedenen Gremien und Kommissionen der Diözese wie des Dekanates
Liechtenstein mit. Seit 1984 war er zudem Mitglied des Ritterordens vom
Hl. Grab zu Jerusalem. Seit 1985 verbrachte er seinen Ruhestand in Vaduz,
und solange es ihm die Gesundheit erlaubte, stellte er seine priesterlichen
Dienste der Pfarrei Vaduz zur Verfügung. Seit einer schweren Erkrankung
im Jahre 1997 lebte er in der Pflegeabteilung des Krankenhauses Vaduz, wo
er am 20. Dezember 2001 verstarb. Er wurde am 27. Dezember in Vaduz begraben.
Am Freitag, 1. März 2002, 17.30 Uhr, spendet Generalvikar Anton Thaler das Sakrament der Firmung in der Galluskapelle. Die Pfarrämter sind gebeten, Frauen und Männer, die sich firmen lassen wollen und entsprechend auf das Sakrament vorbereitet worden sind, der Bischöflichen Kanzlei zu melden. Telefon 0712273340, Fax 0712273341, E-Mail kanzlei@bistum-stgallen.ch.
Das Personalverzeichnis der Diözese St. Gallen 2002 mit Redaktionsschluss
am 1. Dezember 2001 liegt vor. Es ist ein wichtiges Arbeitsinstrument für
alle, die im kirchlichen Dienst tätig sind. Gleichzeitig informiert
es auch über die im Laufe eines Jahres erfolgten personellen Veränderungen.
Bereits konnten auch erste Seelsorgeeinheiten aufgeführt werden. Im
Übrigen entspricht der Aufbau des Verzeichnisses seinem Vorgänger.
Wie bisher sind auch im Anschluss an den Bistumsteil weltkirchliche, gesamtschweizerische
und sprachregionale Institutionen aufgeführt. Dieser Teil wird vom
Sekretariat der Schweizerischen Bischofskonferenz erstellt und verantwortet.
Die Daten für das Personalverzeichnis sind sorgfältig zusammengetragen
und auch zusammengestellt worden. Sollten sich trotz aller Achtsamkeit eventuelle
Fehler eingeschlichen haben, so können diese zusammen mit Änderungswünschen
schriftlich der Kanzlei gemeldet werden, und zwar auf dem «Berichtigungszettel»,
der letzten Seite im Verzeichnis. Die Arbeitsgruppe PV 2003 wird im Herbst
dieses Jahres über allfällige Änderungen entscheiden.
Das Personalverzeichnis kann zum Preis von 20 Franken (zuzüglich Versandspesen)
bezogen werden bei: Bischöfliche Kanzlei, Klosterhof 6b, Postfach 263,
9001 St. Gallen, Telefon 0712273340, Fax 0712273341, E-Mail kanzlei@bistum-stgallen.ch
Der Bischof von Sitten, Mgr. Norbert Brunner, hat am Samstag, 1. Dezember 2001, in der Pfarrkirche von Fully, folgenden Kandidaten für den Ständigen Diakonat die Dienstämter des Lektorates und des Akolythates verliehen: Bruchez Edmond, Fully; Crettaz Gérard, Brämis; Stéphane Vergère, Vétroz.
Am Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens, am 8. Dezember 2001, weihte Bischof Norbert Brunner in Simplon-Dorf den Priesteramtskandidaten Edi Arnold, Brig, zum Diakon. Edi Arnold absolviert zurzeit in Simplon-Dorf das Pastoraljahr.
Der Priesterrat des Bistums Sitten hat an seiner konstituierenden Sitzung vom 21. November 2001 das Büro des Priesterrates neu gewählt:
Diese vier Mitglieder bilden zusammen mit Bischof Norbert Brunner, der den Vorsitz führt, das Büro des Priesterrates.
Ebenso hat der Priesterrat am 21. November 2001 gewählt:
Augustin Salamolard, alt Pfarrer
Am Freitag, 21. Dezember 2001, starb alt Pfarrer Augustin Salamolard im
Spital Gravelone in Sitten im Alter von 89 Jahren.
Augustin Salamolard wurde am 14. September 1912 in Veysonnaz geboren. Am
25. Juni 1939 weihte ihn Bischof Victor Bieler zum Priester. Augustin Salamolard
war zuerst Vikar in Nendaz (19391941), danach war er Administrator
von Isérables (19411947) und von 19471979 wirkte er als
Pfarrer von Plan-Conthey. 1979 trat er in den Ruhestand und zog sich nach
Vétroz zurück.
Der Beerdigungsgottesdienst von Augustin Salamolard fand am 26. Dezember
2001 in Conthey statt. Sein Grab ist in Veysonnaz.
Art. 1
Das II. Vatikanische Konzil «lehrt uns, dass zwischen dem Bischof
und seinen Priestern» in den Teilkirchen «eine hierarchische
Gemeinschaft besteht, dank welcher der Bischof und die Priester am gleichen
Priestertum und am gleichen Dienste teilhaben, wenn auch auf verschiedenen
Stufen, die durch die erhaltene Weihe und die kanonische Sendung bestimmt
werden».<1>
Art. 2
2.1 Der Priesterrat als Vertretung des Presbyteriums ist ein Organ der Mitverantwortung.
Er berät und unterstützt den Bischof in seinen seelsorglichen
Aufgaben und in der Leitung des Bistums sowie in Fragen der kirchlichen
Ämter. Die Mitverantwortung in diesen Aufgaben ist durch das Kirchenrecht
geregelt.<2>
2.2 Jedes Mitglied des Priesterrates beteiligt sich in offener und verantwortlicher
Art und Weise auf Grund seiner seelsorgerischen Erfahrung an den Beratungen.
Das gleiche Recht steht auch dem Bischof zu, wenn er es wünscht; bei
diesen Beratungen hat jedoch der Beitrag des Bischofs keinen Beschlusscharakter
und soll die übrigen Diskussionsmitglieder in ihrer freien Meinungsäusserung
nicht hemmen.
2.3 Die Entscheidung über eingereichte Anträge steht dem Bischof
zu. Wenn er diesen nicht zustimmen kann, gibt er dafür seine Gründe
an.
Art. 3
3.1 Die Hauptsorge des Priesterrates gilt den Fragen, welche Leben und Dienst
der Priester betreffen.
3.2 Die Beratungen des Priesterrates befassen sich mit den Aufgaben, den
Methoden und der Planung der Seelsorge sowie der Leitung des Bistums und
den Fragen der kirchlichen Ämter.
3.3 In Seelsorgefragen strebt das Büro des Priesterrates eine enge
Zusam-menarbeit mit dem Rat der Diakone<3>,
dem Rat der Laientheologinnen und Laientheologen<4>
sowie mit dem Büro des Seelsorgerates an. Nach Bedarf hält das
Büro des Priesterrates auch Kontakt mit der Ausbildungs- und Fortbildungskommission.
Art. 4
Der Priesterrat setzt sich zusammen aus Priestern der beiden Sprachregionen
des Bistums.
4.1 Mitglieder von Amtes wegen
4.1.1 Drei Vertreter des Ordinariates (Bischof und Generalvikare)
4.1.2 Der Regens des Priesterseminars
4.2 Gewählte Mitglieder
4.2.1 Ein Vertreter je Dekanat, welcher von den Priestern seines Dekanates
gewählt wird, wobei es auch der Dekan sein darf (gesamt zwölf
Dekanatsvertreter).
4.2.2 Ein Vertreter der Gebietsabtei St. Maurice. (Ist dieser schon gewählter
Vertreter des Dekanates, so entfällt 4.2.2.)
4.2.3 Zwei Vertreter der Ordensleute. Einer von den Chorherren des Grossen
St. Bernhard und einer als Vertreter der anderen Ordensleute.
4.3 Berufene Mitglieder
Der Bischof kann drei weitere Mitglieder berufen, damit eine bessere Vertretung
nach Alter, Wirkungsfeld, Seelsorgeausrichtung usw. gegeben ist.
Art. 5
5.1 Die Amtsdauer beträgt vier Jahre.
5.2 Ein Mitglied des Priesterrates, welches das Dekanat oder das Gremium,
welches ihn gewählt hat, verlässt, verliert sein Mandat. Das Gleiche
gilt für alle Mitglieder, welche die Demission einreichen. In all diesen
Fällen wird sofort ein neues Mitglied gewählt bzw. berufen.
Art. 6
Die Organe des Priesterrates sind:
Art. 7
7.1 Zusammensetzung
Als Plenarversammlung wird die Sitzung aller Mitglieder des Priesterrates
(jener von Amtes wegen, der gewählten sowie der berufenen Mitglieder)
bezeichnet
7.2 Sitzungen
7.2.1 Die Plenarversammlung findet mindestens zweimal jährlich
abwechslungsweise im Oberwallis und im Unterwallis statt. Die Sitzung
wird vom Bischof oder seinem delegierten Vertreter geleitet.
7.2.2 Ausserordentliche Sitzungen finden statt auf Antrag des Bischofs,
des Büros oder eines Drittels der Mitglieder des Priesterrates.
7.2.3 Da der Priesterrat in der Regel in sprachlich getrennten Gruppen arbeitet,
ist die Plenarversammlung vor allem jener Ort, an dem Informationen weitergegeben
oder für das ganze Bistum notwendige Diskussionspunkte und Beratungsgegenstände
abschliessend, d.h. nach der Diskussion in den Versammlungen der Sprachregionen,
behandelt werden.
7.2.4 Integraler Teil der Plenarversammlung ist immer das gemeinsame Gebet
und das gemeinsame Mittagessen.
Art. 8
8.1 Zusammensetzung
Als Versammlung der Sprachregionen wird die getrennte Sitzung aller deutschsprachigen
bzw. aller französischsprachigen Mitglieder bezeichnet.
8.2 Sitzungen
8.2.1 Die Versammlung in Sprachregionen findet mindestens zweimal jährlich
am selben Ort und am selben Tag wie die Plenarversammlung statt. Sie wird
vom Co-Präsidenten der jeweiligen Sprachregion geleitet.
8.2.2 Der Co-Präsident kann die Mitglieder seiner jeweiligen Sprachregion
jederzeit zu ausserordentlichen Sitzungen einberufen, wenn Fragen, welche
wegen ihrer Aktualität eine rasche Antwort verlangen, dringend diskutiert
werden müssen.
8.2.3 Die Beschlüsse dieser ausserordent-lichen Sitzungen werden dem
Bischof zur Weiterbearbeitung und/oder Beschlussfassung weiter geleitet,
damit er diese für die Sprachregion veröffentlicht oder für
die nächste Plenarsitzung traktandiert.
8.2.4 Zur Vorbereitung einer ausseror-dentlichen Sitzung treffen sich der
Co-Präsident und der Sekretär.
Art. 9
9.1 Zusammensetzung
Das Büro des Priesterrates zählt 5 Mitglieder, den Bischof von
Amtes wegen und vier gewählte Mitglieder. Die deutschsprachige und
die französischsprachige Gruppe wählt je einen Co-Präsidenten
und einen Sekretär ins Büro. Die Sitzungen werden abwechslungsweise
von einem der Co-Präsidenten geleitet. Bei Stimmengleichheit entscheidet
der Bischof.
9.2 Arbeitsweise
Dem Büro obliegt die Planung der Arbeit des Priesterrates. Das heisst:
9.2.1 Das Büro plant aus der konkreten Situation des Bistums heraus
die Arbeit langfristig und umschreibt kurz die sich aufzwingenden Probleme.
9.2.2 Bei der Bearbeitung der einzelnen Themen sind folgende Punkte zu beachten:
9.2.3 Das Büro beauftragt einen Fachmann oder eine Kommission, wenn
es die Erarbeitung einzelner Fragen und Probleme erfordert.
9.2.4 Das Büro legt die Sitzungen des Priesterrates fest und erstellt
für jede Sitzung (sowohl für die Plenarversammlung wie auch für
die Versammlung in Sprachregionen) die Traktandenliste und die Arbeitspapiere.
9.2.5 Das Büro kündigt die Daten zu Beginn des Jahres an und schickt
die Traktandenliste drei Wochen und die Arbeitspapiere spätestens eine
Woche vor der Sitzung allen Mitgliedern zum Studium zu.
9.2.6 Das Büro sendet, falls eine Vernehmlassung nötig ist, die
Texte an die Mitglieder des Priesterrates und fordert für die Ausarbeitung
der endgültigen Vorlage deren Stellungnahme ein.
9.2.7 Das Büro unterbreitet die verabschiedeten Vorlagen der Plenarversammlung
sowie der Versammlung der Sprachregionen dem Bischof zur Entscheidung.
9.2.8 Das Büro koordiniert die Arbeit des Priesterrates mit der Arbeit
des Rates der Diakone<5>, dem Rat der
Laientheologinnen und Laientheologen<6>
sowie mit dem Seelsorgerat.
9.2.9 Das Büro hält Kontakt mit der Fortbildungskommission und
mit den Priesterräten der anderen Bistümer. Für diese Aufgabe
kann das Büro auch ein Mitglied des Priesterrates delegieren.
9.3 Das Büro hält vor jeder Plenarsitzung mindestens eine Vorbereitungssitzung
ab. Im Anschluss an jede Plenarversammlung trifft sich das Büro zu
einer Auswertung.
Art. 10
Bei Bedarf und für die Erarbeitung einzelner Fragen und Probleme kann
das Büro des Priesterrates auch einen Fachmann beauftragen und eine
Kommission bilden.
Die Richtlinien, das Pflichtenheft und der Zeitpunkt für die einzelnen
Arbeiten werden vom Büro festgesetzt.
Art. 11
Wahlen und Abstimmungen
11.1 Wahlmodus
Die Wahlen erfolgen geheim, wobei im ersten und zweiten Wahlgang das absolute
Mehr gilt. Bei einem allfälligen dritten Wahlgang entscheidet das relative
Mehr. Bei Stimmengleichheit gilt Losentscheid.
11.2 Abstimmungen
Bei Abstimmung über einen Verhandlungsgegenstand gilt Zweidrittelmehrheit
der Anwesenden. Auf Wunsch muss die Abstimmung geheim durchgeführt
werden. Nach der Abstimmung geht die Vorlage zur Entscheidung, Weiterbearbeitung
und Veröffentlichung an den Bischof.
Art. 12
12.1 Anträge
Anträge zuhanden des Priesterrates können von jedem Priester,
Ordensmann oder von jeder Dekanatskonferenz gestellt werden. Die Anträge
sind dem jeweiligen Co-Präsidenten einzureichen.
Das Büro prüft und entscheidet, ob und wann die Anträge im
Priesterrat behandelt werden. Über alle Anträge, die eingereicht
werden, und auch über die Gründe, weshalb ein Antrag nicht auf
die Traktandenliste aufgenommen wurde, ist der Priesterrat zu orientieren.
12.2 Vernehmlassungen
12.2.1 In der Regel berät der Priesterrat in sprachlich getrennten
Sitzungen. Wird ein Traktandum in einer Versammlung der Sprachregionen nicht
abschliessend behandelt, kann eine zweite Lesung beantragt oder die Fragestellung
den Dekanaten zur Vernehmlassung unterbreitet werden. Es kann auch eine
Umfrage unter allen Priestern gemacht werden. Diese Umfrage ist aber nicht
bindend.
12.2.2 In der Plenarversammlung werden Informationen weitergegeben. Sie
können durch ergänzende Fragen/Antworten vervollständigt
werden, sind aber während der Sitzung nicht Gegenstand einer Diskussion.
Der Priesterrat kann jedoch verlangen, dass Informationen traktandierter
Gegenstand einer späteren Sitzung werden.
Art. 13
13.1 Traktanden
Die Traktandenpunkte, die Gegenstände der Vernehmlassung, der Umfrage
oder der Information werden vom Bischof, seinem delegierten Vertreter, den
Co-Präsidenten, von einem Beauftragten, oder vom Verantwortlichen,
der die Unterlagen erstellt hat, im Rate vorgetragen.
13.2 Protokoll
Über die Sitzung der Plenarversammlung und die Versammlung in Sprachregionen,
sowie jene des Büros wird mindestens ein Beschlussprotokoll geführt.
Das Protokoll ist von der jeweiligen Versammlung an der folgenden Sitzung
zu genehmigen.
Art. 14
Einer der beiden Sekretäre des Priesterrates oder ein vom Priesterrat
hierfür Beauftragter verfasst einen Bericht über die Sitzungen
des Priesterrates zuhanden der amtlichen Veröffentlichungen. Am Schluss
jeder Plenarsitzung wird vom Büro entschieden, welche Verhandlungspunkte
in der Lokalpresse veröffentlicht werden sollen.
Wenn möglich sollte die Medienmitteilung vor der Veröffentlichung
von den Co-Präsidenten eingesehen werden.
Art. 15
15.1 Einführung
Am Anfang jeder Amtszeit ist den Mitgliedern Gelegenheit zu geben, sich
mit der Arbeit des Priesterrates vertraut zu machen.
15.2 Entschädigung
15.2.1 Die Mitarbeit im Priesterrat ist ehrenamtlich. Spesen und besondere
Aufträge werden vom Bischöflichen Ordinariat vergütet.
15.2.2 Die Büromitglieder können am Ende jedes Jahres für
Büroauslagen eine Spesenliste ans Bischöfliche Ordinariat einreichen.
Art. 16
Die Mitglieder des Priesterrates stehen mit den Priestern, die sie im Rat
vertreten, in engem Kontakt, orientieren sie über die Arbeit des Priesterrates,
holen ihre Meinung ein und bringen diese in den Sitzungen zum Ausdruck.
Art. 17
Änderungen dieses Statuts bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln
der anwesenden Mitglieder und der Genehmigung durch den Bischof. Die Statuten
treten nach Annahme durch den Priesterrat und nach Genehmigung des Bischofs
in Kraft.
Die Statuten wurden an der Plenarversammlung des Priesterrates vom 6. Juni 2001 in Visp einstimmig angenommen und von Bischof Norbert Brunner genehmigt.
1 Zirkularschreiben der Kleruskongregation über die Priesterräte vom 11. April 1970, Nr. 3, SKZ 20/1970, S. 186. Vgl. Dogmatische Konstitution Christus Dominus Nr. 28, Dekret Presbyterium ordinis Nr. 7; CIC Can. 495 § 1: «In jeder Diözese ist ein Priesterrat einzurichten, das ist ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist...»; Novo Millennio ineunte Nr. 45.
2 Can. 495 § 1: «In jeder Diözese ist ein Priesterrat einzurichten, das ist ein Kreis von Priestern, der als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam Senat des Bischofs ist; seine Aufgabe besteht darin, den Bischof bei der Leitung der Diözese nach Massgabe des Rechts zu unterstützen, um das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Teiles des Gottesvolkes so gut wie eben möglich zu fördern.» Can. 500 § 1: «Es ist Sache des Diözesanbischofs, den Priesterrat einzuberufen, ihm vorzustehen, die in ihm zu behandelnden Beratungsgegenstände festzulegen bzw. von Mitgliedern vorgeschlagene Beratungsgegenstände zuzulasen. § 2 Der Priesterrat hat nur beratendes Stimmrecht; der Diözesanbischof hat ihn bei Angelegenheiten von grösserer Bedeutung anzuhören, benötigt seine Zustimmung aber nur in den im Recht ausdrücklich genannten Fällen. § 3 Der Priesterrat kann niemals ohne den Diözesanbischof handeln, dem es auch allein zusteht, für die Bekanntgabe der gemäss § 2 gefassten Beschlüsse zu sorgen.»
3 Der Rat der Diakone und der Rat der Laientheologinnen und Laientheologen sind zwei Gremien, welche in unserem Bistum noch konstituiert werden müssen.
4 Vgl. Fussnote 3.
5 Vgl. Fussnote 3.
6 Vgl. Fussnote 3.