15-16/2001 | |
INHALT | |
Dokumentationen |
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) wählte
an ihrer Plenarversammlung vom 23./24. März 2001 den 42-jährigen
Theologen Dr. Daniel Kosch zum neuen Geschäftsführer mit Amtsantritt
am 1. Oktober. Sie bezog Stellung zur Volksabstimmung vom 10. Juni über
den so genannten «Bistumsartikel»: Gestützt auf jüngste
Aussagen und Zusicherungen der Bischofskonferenz empfiehlt sie ihren kantonalkirchlichen
Mitgliedern, die Aufhebung der Verfassungsbestimmung zu unterstützen.
Die Plenarversammlung liess sich auch über den Solidaritätsfonds
für Mutter und Kind (SOFO) des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes
und über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe «Neue religiöse
Bewegungen» der Bischofskonferenz informieren.
Die RKZ ist der Verband der öffentlich-rechtlichen kantonalen Körperschaften
und verwandter kantonaler Organisationen der katholischen Kirche in der
Schweiz. Aus jedem Kanton nehmen jeweils zwei Delegierte an den vierteljährlichen
Plenarsitzungen teil.
Die Tagung in Dulliken stand unter der Leitung ihres Präsidenten Dr.
Peter Plattner, Rechtsanwalt in Frauenfeld.
Dr. Daniel Kosch, Rüschlikon (ZH), schloss seine Studien in Chur, Rom und Freiburg/Schweiz mit einer Dissertation zur biblischen Theologie ab. Seit 1992 leitet er die Bibelpastorale Arbeitsstelle des Schweizerischen Katholischen Bibelwerks in Zürich. Seit 1996 ist er Vorsitzender des Exekutivkomitees der Katholischen Welt-Bibelföderation. In den letzten Jahren bildete er sich in Managementfragen weiter und leitete das Pilotprojekt «Leistungsvereinbarungen» im System der Mitfinanzierung Fastenopfer/RKZ. Am 1. Oktober tritt er die Nachfolge von Dr. Alois Odermatt an, der seit 1995 als Geschäftsführer wirkt.
Frau Madeleine Schindler-Chuard und Frau Alexandrina Stocker-Risova vom Schweizerischen Katholischen Frauenbund (SKF) informierten über den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind (SOFO). Der Frauenbund gründete dieses Sozialwerk vor 25 Jahren, im Vorfeld einer Abstimmung zur Fristenlösung. Damit konnte er seither in 15000 Fällen Überbrückungshilfen im Umfang von rund 25 Millionen Franken leisten. An der nächsten Mustermesse in Basel soll der Solidaritätsfonds medienwirksam dargestellt werden.
Pfarrer Joachim Müller, Balgach (SG), und Abbé Yvan Sergy, Pruntrut (JU), informierten über die Tätigkeit der katholischen Arbeitsgruppe «Neue religiöse Bewegungen» der Bischofskonferenz. Sie zeigten den religiösen Wandel auf, wie er sich an der Vielfalt religiöser Sondergruppen und Weltanschauungen zeigt. Sie unterbreiteten Grundsätze zur Beurteilung dieser Entwicklung und verwiesen auf die entsprechenden pastoralen Herausforderungen.
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hatte
bisher die Auffassung vertreten, mittels Konkordatspolitik seien Schritte
zu unternehmen, die zur Aufhebung des so genannten «Bistumsartikels»,
das heisst des Genehmigungsvorbehalts des Bundes für die Errichtung
von Bistümern (Art. 72 Abs. 3 BV), führen sollen. Dazu brauche
es allerdings Zeit. Bundesrat und Parlament lehnten diesen Vorschlag ab
und die Volksabstimmung findet bereits am 10. Juni 2001 statt.
Die RKZ nahm nun zur Kenntnis, dass die Bischofskonferenz in ihren jüngsten
Erklärungen «das Anliegen eines vermehrten Mitspracherechts»
der katholischen Bevölkerung «im Rahmen einer möglichen
Änderung der Bistumsgrenzen» vertritt und eine Fortführung
der Konkordatspolitik befürwortet. Damit bekräftigt sie den Beschluss,
mit dem sie im Jahr 1975 folgende Empfehlung der Synode 72 einstimmig gutgeheissen
hat: «Die Synode fordert für alle Diözesen eine rechtlich
festgelegte Mitwirkung ortskirchlicher Gremien bei der Wahl der Bischöfe.
Diese Mitwirkung muss bestehenden Mitentscheidungsformen mindestens gleichwertig
sein.» Aufgrund der neuen Sachlage beschloss die RKZ mit 37 Ja-Stimmen,
ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung folgende Stellungnahme:
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat konsequent die Auffassung vertreten, mittels Konkordatspolitik seien Schritte zu unternehmen, die zur Aufhebung des so genannten «Bistumsartikels», das heisst des Genehmigungsvorbehalts des Bundes für die Errichtung von Bistümern (Art. 72 Abs. 3 BV), führen sollen; dazu brauche es allerdings Zeit. Bundesrat und Parlament haben diesen Vorschlag abgelehnt; die Volksabstimmung findet bereits am 10. Juni 2001 statt. Die RKZ nimmt wie folgt Stellung:
Es wird in Erwägung gezogen:
Es wird beschlossen:
Die RKZ erinnert an die Weisung des Zweiten Vatikanischen Konzils (19621965),
wonach die Christen «berechtigte Meinungsverschiedenheiten in Fragen
der Ordnung irdischer Dinge» anerkennen sollen. «Und die anderen,
die als einzelne oder kollektiv solche Meinungen anständig vertreten,
sollen sie achten» (Pastorale Konstitution über die Kirche in
der Welt von heute, Nr. 75).
(37 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Enthaltung)
In den kommenden Wochen und Monaten werden die sieben Bistumskantone
und die Diözese Chur eine Vereinbarung zur Führung einer Schlichtungsstelle
unterzeichnen. Diese hatten sich vor dem Hintergrund der Amtsübernahme
von Bischof Wolfgang Haas 1992 in der Biberbrugger-Konferenz zusammengeschlossen.
Der Bündner Louis W. Pajarola war im Oktober 2000 als Nachfolger von
Rolf Bossi, Glarus, zu deren Präsident gewählt worden.
In der Absicht, allfällige Streitfragen und Differenzen mit Auswirkungen
auf den kirchlichen Bereich zu bereinigen, haben die Biberbrugger-Konferenz
und das Bistum Chur die Schaffung einer Diözesanen Schlichtungsstelle
beschlossen. Die entsprechenden Instanzen werden dazu in den kommenden Monaten
eine Vereinbarung unterzeichnen. Diese umschreibt unter anderem die Aufgaben
und Zuständigkeiten, die Zusammensetzung und Wahlen sowie die Vermittlungsverfahren.
Die Biberbrugger-Konferenz umfasst heute die staatskirchenrechtlichen
Organisationen im Bistum Chur aus den Kantonen Glarus, Graubünden,
Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zürich. Auf Anregung einiger Delegierter
der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) und beschleunigt durch
die Amtsübernahme von Bischof Wolfgang Haas, konstituierte sich die
Konferenz offiziell am 23. November 1992, nachdem die Kantone und der Administrationsrat
des Dekanates Liechtenstein bereits im Juli 1990 zum ersten Treffen nach
Biberbrugg gereist waren. Sie diente vor allem dem gegenseitigen Austausch,
der Koordination in Finanzfragen sowie der Kommunikation mit politischen
Instanzen und der Öffentlichkeit in der schwierigen Situation. Seit
der Entspannung in der Diözese fliessen die Bistumsbeiträge wieder
nach Chur, und im Januar 1999 nahm Bischof Amédée Grab an
der Sitzung der Biberbrugger-Konferenz teil.
Erster Präsident der Konferenz wurde Josef Achermann, Nidwalden. Rolf
Bossi, Glarus, folgte ihm 1993 nach. Am 27. Oktober 2000 ging das Präsidium
an den Bündner Luis W. Pajarola.