15-16/2001

INHALT

Dokumentationen

Römisch-Katholische Zentralkonferenz

 

Wahl des neuen Geschäftsführers und Stellungnahme zum "Bistumsartikel"

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) wählte an ihrer Plenarversammlung vom 23./24. März 2001 den 42-jährigen Theologen Dr. Daniel Kosch zum neuen Geschäftsführer mit Amtsantritt am 1. Oktober. Sie bezog Stellung zur Volksabstimmung vom 10. Juni über den so genannten «Bistumsartikel»: Gestützt auf jüngste Aussagen und Zusicherungen der Bischofskonferenz empfiehlt sie ihren kantonalkirchlichen Mitgliedern, die Aufhebung der Verfassungsbestimmung zu unterstützen. Die Plenarversammlung liess sich auch über den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind (SOFO) des Schweizerischen Katholischen Frauenbundes und über die Tätigkeit der Arbeitsgruppe «Neue religiöse Bewegungen» der Bischofskonferenz informieren.
Die RKZ ist der Verband der öffentlich-rechtlichen kantonalen Körperschaften und verwandter kantonaler Organisationen der katholischen Kirche in der Schweiz. Aus jedem Kanton nehmen jeweils zwei Delegierte an den vierteljährlichen Plenarsitzungen teil.
Die Tagung in Dulliken stand unter der Leitung ihres Präsidenten Dr. Peter Plattner, Rechtsanwalt in Frauenfeld.

Neuer Geschäftsführer

Dr. Daniel Kosch, Rüschlikon (ZH), schloss seine Studien in Chur, Rom und Freiburg/Schweiz mit einer Dissertation zur biblischen Theologie ab. Seit 1992 leitet er die Bibelpastorale Arbeitsstelle des Schweizerischen Katholischen Bibelwerks in Zürich. Seit 1996 ist er Vorsitzender des Exekutivkomitees der Katholischen Welt-Bibelföderation. In den letzten Jahren bildete er sich in Managementfragen weiter und leitete das Pilotprojekt «Leistungsvereinbarungen» im System der Mitfinanzierung Fastenopfer/RKZ. Am 1. Oktober tritt er die Nachfolge von Dr. Alois Odermatt an, der seit 1995 als Geschäftsführer wirkt.

Solidaritätsfonds für Mutter und Kind

Frau Madeleine Schindler-Chuard und Frau Alexandrina Stocker-Risova vom Schweizerischen Katholischen Frauenbund (SKF) informierten über den Solidaritätsfonds für Mutter und Kind (SOFO). Der Frauenbund gründete dieses Sozialwerk vor 25 Jahren, im Vorfeld einer Abstimmung zur Fristenlösung. Damit konnte er seither in 15000 Fällen Überbrückungshilfen im Umfang von rund 25 Millionen Franken leisten. An der nächsten Mustermesse in Basel soll der Solidaritätsfonds medienwirksam dargestellt werden.

Neue religiöse Bewegungen

Pfarrer Joachim Müller, Balgach (SG), und Abbé Yvan Sergy, Pruntrut (JU), informierten über die Tätigkeit der katholischen Arbeitsgruppe «Neue religiöse Bewegungen» der Bischofskonferenz. Sie zeigten den religiösen Wandel auf, wie er sich an der Vielfalt religiöser Sondergruppen und Weltanschauungen zeigt. Sie unterbreiteten Grundsätze zur Beurteilung dieser Entwicklung und verwiesen auf die entsprechenden pastoralen Herausforderungen.

Volksabstimmung über den Bistumsartikel

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hatte bisher die Auffassung vertreten, mittels Konkordatspolitik seien Schritte zu unternehmen, die zur Aufhebung des so genannten «Bistumsartikels», das heisst des Genehmigungsvorbehalts des Bundes für die Errichtung von Bistümern (Art. 72 Abs. 3 BV), führen sollen. Dazu brauche es allerdings Zeit. Bundesrat und Parlament lehnten diesen Vorschlag ab und die Volksabstimmung findet bereits am 10. Juni 2001 statt.
Die RKZ nahm nun zur Kenntnis, dass die Bischofskonferenz in ihren jüngsten Erklärungen «das Anliegen eines vermehrten Mitspracherechts» der katholischen Bevölkerung «im Rahmen einer möglichen Änderung der Bistumsgrenzen» vertritt und eine Fortführung der Konkordatspolitik befürwortet. Damit bekräftigt sie den Beschluss, mit dem sie im Jahr 1975 folgende Empfehlung der Synode 72 einstimmig gutgeheissen hat: «Die Synode fordert für alle Diözesen eine rechtlich festgelegte Mitwirkung ortskirchlicher Gremien bei der Wahl der Bischöfe. Diese Mitwirkung muss bestehenden Mitentscheidungsformen mindestens gleichwertig sein.» Aufgrund der neuen Sachlage beschloss die RKZ mit 37 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme und mit einer Enthaltung folgende Stellungnahme:

  1. Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) empfiehlt ihren kantonalkirchlichen Mitgliedern, die Aufhebung des Bistumsartikels zu unterstützen.
  2. Die RKZ erinnert an die durch die neuesten Aussagen der Bischofskonferenz bekräftigten Beschlüsse der Synode 72 und fordert deren Umsetzung durch eine aktive Konkordatspolitik. Sie erklärt sich bereit, die Bischofskonferenz dabei zu unterstützen.
  3. Die RKZ unterstützt das Begehren, einen neuen Religionsartikel zu erarbeiten, der das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gestaltet.

Stellungnahme zur Volksabstimmung üben den "Bistumsartikel"

Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) hat konsequent die Auffassung vertreten, mittels Konkordatspolitik seien Schritte zu unternehmen, die zur Aufhebung des so genannten «Bistumsartikels», das heisst des Genehmigungsvorbehalts des Bundes für die Errichtung von Bistümern (Art. 72 Abs. 3 BV), führen sollen; dazu brauche es allerdings Zeit. Bundesrat und Parlament haben diesen Vorschlag abgelehnt; die Volksabstimmung findet bereits am 10. Juni 2001 statt. Die RKZ nimmt wie folgt Stellung:

Es wird in Erwägung gezogen:

  1. Die neue Bundesverfassung vom 18. April 1999 schreibt die Zuständigkeit der Kantone zur Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ausdrücklich nicht nur innerstaatlich, sondern auch zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen mit dem Heiligen Stuhl, insbesondere über die Errichtung und Gebietsumschreibung von Bistümern, unzweifelhaft fest (Art. 72 Abs. 1).
  2. Die gesamtschweizerische Synode 72 beschloss am 1./2. März 1975 folgende Empfehlung, welche die Bischofskonferenz einstimmig gutgeheissen hat: «Die Synode fordert für alle Diözesen eine rechtlich festgelegte Mitwirkung ortskirchlicher Gremien bei der Wahl der Bischöfe. Diese Mitwirkung muss bestehenden Mitentscheidungsformen mindestens gleichwertig sein.» Der einzige Weg dazu ist, unter den heutigen Verhältnissen, der konkordatäre Weg.
  3. Die Bischofskonferenz hat sich in jüngster Zeit mehrfach im Sinn dieses Beschlusses geäussert. Ihr Präsident unterstrich am 23. August 1999 vor der Staatspolitischen Kommission des Ständerates: «Wir wollen wirklich nicht, dass die Bistumsfrage eigenmächtig vom Heiligen Stuhl geregelt wird.» Ihr Vizepräsident versicherte am 25. Mai 2000 vor der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates: «Die Neuerrichtung von Bistümern ist selbstverständlich nicht ohne die Befragung und Meinungsbildung in den Kantonen möglich.» Er ergänzte und veröffentlichte seine Erklärung. Darin sagt er: «Neuerrichtungen von Bistümern und die damit zusammenhängende Frage der Bischofsbestellung sind in Zukunft auf dem Weg von Konkordaten und Vereinbarungen zu lösen. [...] Auf jeden Fall entspricht nur der konkordatäre und damit bilaterale Weg einem Verständnis des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat, das auf einer einvernehmlichen Kooperation beruht.» Auf der gleichen Linie betonte die Bischofskonferenz in ihrer Pressemitteilung vom 7. März 2001, sie vertrete «das Anliegen eines vermehrten Mitspracherechts der Katholiken im Rahmen einer möglichen Änderung der Bistumsgrenzen».

Es wird beschlossen:

  1. Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) empfiehlt ihren kantonalkirchlichen Mitgliedern, die Aufhebung des Bistumsartikels zu unterstützen.
  2. Die RKZ erinnert an die durch die neuesten Aussagen der Bischofskonferenz bekräftigten Beschlüsse der Synode 72 und fordert deren Umsetzung durch eine aktive Konkordatspolitik. Sie erklärt sich bereit, die Bischofskonferenz dabei zu unterstützen.
  3. Die RKZ unterstützt das Begehren, einen neuen Religionsartikel zu erarbeiten, der das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften gestaltet.

Die RKZ erinnert an die Weisung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962­1965), wonach die Christen «berechtigte Meinungsverschiedenheiten in Fragen der Ordnung irdischer Dinge» anerkennen sollen. «Und die anderen, die als einzelne oder kollektiv solche Meinungen anständig vertreten, sollen sie achten» (Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute, Nr. 75).
(37 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Enthaltung)

Dulliken (SO), 24. März 2001
Dr. Peter Plattner, Präsident
Dr. Alois Odermatt, Geschäftsführer


Biberbrugger-Konferenz

 

Diözesane Schlichtungsstelle im Bistum Chur

In den kommenden Wochen und Monaten werden die sieben Bistumskantone und die Diözese Chur eine Vereinbarung zur Führung einer Schlichtungsstelle unterzeichnen. Diese hatten sich vor dem Hintergrund der Amtsübernahme von Bischof Wolfgang Haas 1992 in der Biberbrugger-Konferenz zusammengeschlossen. Der Bündner Louis W. Pajarola war im Oktober 2000 als Nachfolger von Rolf Bossi, Glarus, zu deren Präsident gewählt worden.
In der Absicht, allfällige Streitfragen und Differenzen mit Auswirkungen auf den kirchlichen Bereich zu bereinigen, haben die Biberbrugger-Konferenz und das Bistum Chur die Schaffung einer Diözesanen Schlichtungsstelle beschlossen. Die entsprechenden Instanzen werden dazu in den kommenden Monaten eine Vereinbarung unterzeichnen. Diese umschreibt unter anderem die Aufgaben und Zuständigkeiten, die Zusammensetzung und Wahlen sowie die Vermittlungsverfahren.

Die Biberbrugger-Konferenz umfasst heute die staatskirchenrechtlichen Organisationen im Bistum Chur aus den Kantonen Glarus, Graubünden, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zürich. Auf Anregung einiger Delegierter der Römisch-katholischen Zentralkonferenz (RKZ) und beschleunigt durch die Amtsübernahme von Bischof Wolfgang Haas, konstituierte sich die Konferenz offiziell am 23. November 1992, nachdem die Kantone und der Administrationsrat des Dekanates Liechtenstein bereits im Juli 1990 zum ersten Treffen nach Biberbrugg gereist waren. Sie diente vor allem dem gegenseitigen Austausch, der Koordination in Finanzfragen sowie der Kommunikation mit politischen Instanzen und der Öffentlichkeit in der schwierigen Situation. Seit der Entspannung in der Diözese fliessen die Bistumsbeiträge wieder nach Chur, und im Januar 1999 nahm Bischof Amédée Grab an der Sitzung der Biberbrugger-Konferenz teil.
Erster Präsident der Konferenz wurde Josef Achermann, Nidwalden. Rolf Bossi, Glarus, folgte ihm 1993 nach. Am 27. Oktober 2000 ging das Präsidium an den Bündner Luis W. Pajarola.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001