50/2001 | |
INHALT | |
Theologie |
Versöhnung zwischen einst verfeindeten Staaten, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen wie in Südafrika, die Reihe von Vergebungsbitten der römisch-katholischen Kirche wird «Gottes Versöhnung» als theologische Kategorie von der ethischen der Vergebungsbitte abgelöst? Ist etwa gar das Ende der Versöhnung gekommen, wie Carl Amery befürchtet? Solche Zusammenhänge des Themas des Jahreskolloquiums der Schweizerischen Theologischen Gesellschaft: «Erinnern und Versöhnen die Kirche(n) und die Fehler der Vergangenheit», sprach Prof. Mariano Delgado in seiner Begrüssung als Präsident der Gesellschaft an. Als erste Referenten konnte er Systematische Theologen begrüssen: den römisch-katholischen Bruno Forte, Professor in Neapel und als Präsident der Internationalen Theologischen Kommission Hauptverfasser ihres Textes «Erinnern und Versöhnen»<1>, sowie den evangelisch-reformierten Lukas Vischer, langjähriger Direktor der Abteilung für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Genf und dann Professor in Bern.
Wohl hat bereits Papst Hadrian VI. Missstände an der Kurie zugegeben,
wohl hat Papst Paul VI. an Gott und die getrennten Brüder des Ostens
eine Vergebungsbitte gerichtet, wohl hat das Zweite Vatikanische Konzil
in mehreren Zusammenhängen Fehler und Verfehlungen der Vergangenheit
eingestanden, aber erst Papst Johannes Paul II. ist zu einem Förderer
eines Weges der «Reinigung des Gedächtnisses» geworden,
führte Bruno Forte in seinem Vortrag über «Die katholische
Kirche und die Verfehlungen der Vergangenheit» einleitend aus. Diese
Neuheit in der Papst- und Konziliengeschichte erklärte er mit dem historischen
und kulturellen Kontext des zu Ende gehenden 20. Jahrhunderts, mit dem ausgesprochen
mystischen Charakter von Karol Woytila und mit seinen persönlichen
Erfahrungen mit den Tragödien der ideologischen Totalitarismen. Für
Papst Johannes Paul II. läuft eine Kirche, die zur Schuldanerkennung
nicht fähig ist, Gefahr, das Evangelium in einen abgeschlossenen ideologischen
Horizont einzuschliessen, während andere in einer Schuldanerkennung
eine Gefahr für das Ansehen der Kirche befürchten. Opportunitätserwägungen
dürften indes nicht ausschlaggebend sein. Denn das biblische Zeugnis
belege «in allen Schriften» die Bedeutung des Schuldbekenntnisses,
einschliesslich der Anerkennung der «Sünden der Väter»,
und der an Gott gerichteten Vergebungsbitte. Dies sei das biblische Fundament
für eine Vergebungsbitte der Kirche, zumal die Theologie des Jubeljahres
für den Juden Jesus zentral gewesen sein müsse.
Unter ekklesiologischer Rücksicht stellte Bruno Forte zunächst
als die Eigentümlichkeit der Kirche ihr Selbstverständnis heraus,
die Gerechten und die Sünder sowohl in der Gegenwart wie in der Vergangenheit
zu umfassen und so eine «diachrone Koinonia» zu bilden. Sodann
unterschied er zwischen der Heiligkeit der Kirche und der Heiligkeit in
der Kirche. Die Kirche kümmere sich um die Heiligkeit ihrer Glieder,
aber auch um deren Sünden entsprechend der Metapher von der Kirche
als Mater et Magistra (Mutter und Lehrmeisterin).
Beim hermeneutischen Zugang zur Frage der Schuldanerkennung und Vergebungsbitte
sei zwischen dem historischen und dem theologischen Urteil zu unterscheiden.
Dabei sei jede Form von Historizismus wie jede Form von apologetischem Vorurteil
zu vermeiden. Einerseits sei die Entfremdung zwischen Gegenwart und Vergangenheit
zu berücksichtigen und anderseits ihre gegenseitige Zugehörigkeit,
und erst so könne es im Akt der Interpretation zu einer Horizontverschmelzung
kommen.
Kann man, so lautet eine der ethischen Fragen, um Vergebung bitten für
Fehler, die andere begangen haben? Solche Fehler können ihre Wirkungen
weit über das Leben derer hinaus haben, die sie begangen haben, antwortete
Bruno Forte. Solche Fehler anzuerkennen und für sie um Vergebung zu
bitten, führe zur Reinigung des Gedächtnisses und mithin zu einer
neuen Wahrnehmung des in ihm aufbewahrten Erbes. Von besonderer Bedeutung
sei dies für das Verhältnis zwischen den getrennten Kirchen, zwischen
der Kirche und dem Judentum, für die von der Kirche angewandten Gewalt
gegen Dissidente.
Unter pastoraler Rücksicht müsse es bei den Vergebungsbitten um
eine grössere Entsprechung zwischen dem Lebens der Gläubigen und
dem Evangelium gehen und auch darum, zugefügte Wunden zu heilen. Der
tiefste Grund für die Vergebungsbitten sei indes der der Wahrheit geschuldete
Gehorsam.
Bruno Forte schloss mit dem Aufruf an die Zuhörenden, sich nun selbst
zu fragen, in welcher Hinsicht sie in der Schweiz einer «Reinigung
des Gedächtnisses» bedürften.
Von einem ökumenischen Standpunkt aus stellte Lukas Vischer zunächst
heraus, dass es verschiedene «Erinnerungen» gibt, weil das Gedächtnis
jeder Tradition selektiv ist, dass es sogar gegensätzliche, einander
gegenüber stehende «Erinnerungen» gibt. Auch wenn die Erinnerung
eine eschatologische Dimension hat und also erst vor Gottes Angesicht vollständig
sein wird, haben die Kirchen heute doch die Aufgabe, sich dieser vollständigen
Erinnerung so weitgehend wie möglich anzunähern.
In einem Rückblick auf die ökumenische Bewegung des 20. Jahrhunderts
zeigte Lukas Vischer auf, dass diese Bewegung ihrem Wesen nach eine Bussbewegung
der Kirchen ist: von Anfang an sei klar gewesen, dass die Spaltung der Kirchen
auf Sünde hindeute. So überraschte ihn denn auch nicht, dass in
der römisch-katholischen Kirche, nachdem sie in die ökumenische
Bewegung eingetreten war, das Thema der Busse aktuell wurde.
Die gemeinsame Busse und das Band der Vergebung schafften Gemeinschaft.
So wurde von grosser Bedeutung, was die Bewegung für praktisches Christentum
für die ökumenische Gemeinschaft erreicht hat. Eine Versöhnung
zwischen den Kirchen der verfeindeten Staaten sei nach dem Ersten Weltkrieg
schwierig gewesen, nach dem Zweiten wegen der Stuttgarter Erklärung
indes möglich geworden. Weitere Rufe zur Busse hätten zu einem
neuen Verhältnis zu Israel geführt, zu erneuerten Beziehungen
zur Dritten Welt und überhaupt zu Opfern von Ausbeutung und Gewalt,
auch zu einem neuen Verhältnis zwischen den Geschlechtern und in neuerer
Zeit zu einem geschärften ökologischen Bewusstsein. So könne
Erinnerung nur zur Versöhnung werden, wenn die Gegenwart transformiert
werde.
Von besonderer Bedeutung sei eine ökumenische Kirchengeschichtsschreibung.
Von einem gemeinsamen Standort der Kirchen her denkend, könnten konfessionell
geprägte Bilder überarbeitet werden. Eine «gemeinsame Entdeckungsreise
in die Vergangenheit» werde so zur Inspiration.
Anschliessend fragte Lukas Vischer nach den Schritten, die erforderlich
sind, damit die Kirchen zu einer Gemeinschaft «versöhnter Vielfalt»
werden können. Eine Kirche müsse den Mut haben, die dunklen Schatten
der eigenen Vergangenheit auszusprechen, und zwar im Dialog. «Der
andere» müsse von Anfang an im Blick sein, vor allem wenn er
bisher kein Gehör gefunden habe. Die Geschichte als Ganzes und also
das gemeinsame Bild würden so zum Kontext bleibender Versöhnung.
Ohne Willen zur Wiedergutmachung sei eine Bitte um Vergebung aber unvollständig;
auch wenn keine Reparationen geleistet werden können, habe das Wort
der Busse seinen Preis. Es seien Konsequenzen zu ziehen, damit sich die
selben Akte nicht wiederholen, und nicht zuletzt müssten Denkstrukturen
geändert, müssten eine andere Sprache und andere Bilder gewonnen
werden.
Die abschliessenden theologisch-ekklesiologischen Konsequenzen formulierte
Lukas Vischer vor allem als Anfragen an die römisch-katholische Kirche.
In ihr zeichne sich ein neuer Umgang mit der Vergangenheit und ein Geist
der Busse ab. Busse müsste aber zum Austausch führen, zu einer
gegenseitigen Busse werden; Versöhnung sei erst möglich, wenn
sich die Erinnerungen einander annäherten. Wenn die Internationale
Theologische Kommission erkläre, die Vergebungsbitte heisse nicht,
frühere lehramtliche Aussagen könnten zurückgenommen werden,
stelle sich die Frage: Hat es für die Ekklesiologie einer Kirche keine
Folgen, wenn sich ihr Selbstverständnis ändert? Wie lässt
sich angesichts der Verfehlungen der Kirche von ihrer «Heiligkeit»
sprechen und wie von ihrer «Unfehlbarkeit»?
Wo zeigt sich Gottes Treue? Wie lässt sich angesichts der Spaltungen
die Kontinuität der einen Kirche denken? Ist die Reformation ein Ereignis
der einen Kirche?
Weil alles dafür spricht, dass die Kirchen auch in Zukunft vor Versagen
nicht gefeit sind, stellt sich schliesslich noch die Frage, wie die ökumenische
Gemeinschaft zu einem Ort der «gegenseitigen Ermahnung» werden
kann.
In einem weiteren Fragenkreis hätte zur Sprache kommen sollen, wie
Erinnerung, Vergebung und Versöhnung in der Ethik und in der Politikwissenschaft
thematisiert werden. Zu «Erinnern oder versöhnen? Aspekte des
Umgangs mit Politiken der Erinnerung» hätte Privatdozent Otto
Kallscheuer referieren sollen; er fiel jedoch wegen eines Sportunfalls kurzfristig
aus. Der Ethiker Jean-Louis Bruguès, bis vor kurzem Professor in
Freiburg und als solcher Mitglied der Internationalen Theologischen
Kommission und heute Bischof von Angers, sprach über die Vielfalt
von Vergebung im ethischen Diskurs.
Gegen Ende des 20. Jahrhunderts, als unter anderem der Eroberung Amerikas
vor 500 Jahren gedacht wurde, sei das Schuldbewusstsein gewachsen. Der Hauptgrund
dafür sei die Shoa, die als «das absolute Böse» wahrgenommen
worden sei. So hätten denn auch die Juden das Thema der Vergebung in
die abendländische Ethik eingebracht. Vergebung bringe aber auch das
Wesen des Christentums zum Ausdruck. Weil Gott die Bekehrung des Sünders,
nicht seinen Tod wolle, sei Vergebung einer seiner Hauptnamen. Das Vergessen
sei ein illusorischer Anspruch, während die Vergebung eine unentgeltliche
Gabe sei, die das Böse in eine neue Chance verwandle. Die Vergebung
entschuldige nicht, sondern schaffe etwas Neues.
Unter ethischer Rücksicht gehörten Vergebung und Verantwortung
zusammen, fuhr Bischof Jean-Louis Bruguès fort. Das sei eine Frage
der Identität, denn wer Verantwortung übernehme, antworte sich
selber, er erkläre seine Präsenz: «hier bin ich»,
und dieses Ich sei das einzige Fenster zum Du. Der menschliche Akt sei die
Epiphanie der Person, als Handelnde seien wir Väter mit den Handlungen
als Nachkommenschaft, und diese Vaterschaft höre nicht auf zu bestehen.
Die Verantwortung hingegen gehe nicht in die Geschichte ein, sie werde nicht
automatisch vererbt und insofern gebe es keine so genannte Kollektivschuld.
Man könne allerdings explizit oder implizit zum Beispiel als
Nutzniesser Verantwortung übernehmen; im Gespräch präzisierte
Bischof Jean-Louis Bruguès noch: beim Erben gehe es um ein Annehmen
oder Ausschlagen und nicht um eine Auswahl.
Eine Vergebungsbitte von Nachgeborenen darf keine Substitution vornehmen,
darf nicht über das Gewissen der Vorfahren richten. Schwierig zu beantworten
sei auch die Frage, wer die Nachfahren der Opfer sind. Deshalb gehe es zum
einen um «die Konsequenzen der Konsequenzen», die Heilung des
Bewusstseins, die Reinigung des Gedächtnisses. Weil das Individuum
einer sozialen Gruppe angehöre, sei eine Form der Vergebung die Vergebung
auf der Linie der Solidarität.
Zudem sei eine vertikale Vergebung möglich, könne Gott um Vergebung
gebeten werden für Fehler, deren Auswirkungen mich betreffen. Hier
erinnerte auch Bischof Jean-Louis Bruguès an die Metapher der Mater
Ecclesia. Als Akte der Autorität, wie sie Papst Johannes Paul II. ausgesprochen
hat, entsprächen die Vergebungsbitten der Vergebung auf der Linie der
Beispielhaftigkeit, und zwar einer Beispielhaftigkeit für heute, so
dass es für eine Vergebungsbitte eigentlich nie zu spät sei. So
würden andere soziale Akteure eingeladen, ein Gleiches zu tun.
Der letzte Fragekreis galt der kirchlichen Zeitgeschichte, dem Verhalten
der grossen Kirchen in der Schweiz im Schatten des Zweiten Weltkrieges.
Als Referenten konnten die beiden Kirchenhistoriker gewonnen werden, die
sich mit dieser Thematik wohl am eingehendsten befasst haben. Hermann Kocher
hatte die Rolle des Schweizer Protestantismus in der Zeit von 1933 bis 1948
in seiner Berner Dissertation unter dem Gesichtspunkt der Flüchtlingshilfe
untersucht;<2> und Victor Conzemius hatte
die von der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz in Auftrag
gegebene Studie über die Rolle des Schweizer Katholizismus zur Zeit
des Faschismus und Nationalsozialismus geleitet, an der sich 15 vor allem
jüngere Historiker beteiligten hatten<3>
und die in diesen Spalten eingehend vorgestellt wird.<4>
Unter dem Titel «Wir sind alle schuldig geworden» stellte Hermann
Kocher anhand der Flüchtlingsarbeit des schweizerischen Protestantismus
in den Jahren 19331948 Überlegungen an. In der Berichtszeit selber
wurde von der Schuld der Juden wie des Christentums gesprochen: das jüdische
Volk sei durch seine «Eigenwegigkeit und Eigenwilligkeit» schuldig
geworden, das Christentum werde schuldig, weil es Christus in den jüdischen
Verfolgten der Gegenwart verstosse; selbst die schweizerische Flüchtlingspolitik
wurde als schuldbehaftet bezeichnet («Wir sind alle schuldig geworden»,
haben indes vor allem jene gesagt, die sich für die Verfolgten eingesetzt
hatten).
In einer ersten Phase (19331942) wurde kirchliche Flüchtlingsarbeit
in den staatlicherseits zugewiesenen Nischen geleistet. Als Gründe
für diese Loyalität nannte Hermann Kocher die den Bundesbehörden
zuerkannte Zuständigkeit sowie antisemitische Vorbehalte und antijudaistische
Vorurteile auch in kirchlichen Kreisen.
Heftige Widersprüche gegen die behördliche Flüchtlingspolitik
gab es im August/September 1942 bis 1943, als zum einen klar wurde oder
doch klar sein konnte, dass Juden und Jüdinnen systematisch verfolgt
und ermordet wurden, und zweitens die Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge
massiv verstärkt wurde. Ab der zweiten Kriegshälfte erreichten
die Kirchen mit der Aufnahme einzelner Flüchtlinge durch Listen von
«Non-Refoulables» eine Durchlöcherung der behördlichen
Flüchtlingspolitik; gleichzeitig wurde die kirchliche Flüchtlingsarbeit
ausgebaut, der Antisemitismus abgebaut und zu einer klareren Sprache gegen
die Judenverfolgung gefunden. In diesem Zusammenhang sei auch die «bleibende
Erwählung Israels» (Röm 911) ins Bewusstsein getreten.
In seinen abschliessenden Gedanken zu «Schuld» und «Verantwortung»
warnte Hermann Kocher vor Pauschalurteilen: Es gab nicht «Anpassung
oder Widerstand», sondern «Anpassung und Widerstand»;
und sicher wurde eine «rationierte Menschlichkeit» (Andreas
Lindt) praktiziert. Den «Schatten der Vergangenheit» müssten
wir uns insofern stellen, als wir Verantwortung für heute übernehmen.
Auf katholischer Seite waren die Voraussetzungen andere, fuhr Victor Conzemius
fort, so dass «sich die Ausarbeitung eines möglichst breiten
Sockels zur Feststellung des Sitzes im Leben des Schweizer Katholizismus
in der damaligen Gesellschaft und die Ausweitung auf die drei Sprachregionen»
empfahl.
Zum Problemkreis Antijudaismus und Antisemitismus merkte er an, dass es
wohl einen religiösen, sozialen und kulturellen Antijudaismus gegeben
habe, der Antisemitismus jedoch abgelehnt worden sei. Für eine Überwindung
der Vorurteile war das unmittelbare Erleben der Flüchtlingsnot ausschlaggebend.
In Bezug auf die Flüchtlingshilfe ist nicht zu vergessen, dass die
damalige Caritas im Vergleich zu heute eine schwache und prekäre Organisation
war; zudem war auf reformierter Seite die Informationspolitik offensiver.
Beim Problemkreis «Die Bischöfe und die Zeitfragen» erinnerte
der Referent daran, dass der Schweizer Episkopat politisch zurückhaltend
war, den Sozialismus und Kommunismus wohl vehement verurteilte, nicht aber
den Nationalsozialismus und seine Vernichtungspolitik. Bischof Marius Besson,
der politische Zurückhaltung über alles übte, setzte sich
für individuelle Flüchtlinge ein, wie die Schweizer Bischöfe
sich vor allem für die zahlreichen katholischen Militärinternierten
Sorgen gemacht hatten. Von einiger Bedeutung schliesslich war der literarische
Widerstand von Katholiken.
Victor Conzemius schloss mit einigen Bemerkungen zu Forschungsproblemen
und Wertungsperspektiven. So sprach er Verständigungsschwierigkeiten
zwischen Historikern und Theologen an, nannte die Mitverantwortung eine
historische und die Schuld eine theologische Kategorie, stellte die schwierig
zu beantwortende Frage: Was wusste man von der Judenvernichtung und hat
man das tatsächlich für möglich gehalten? Er fragte auch
nach Unterschieden zwischen der Deutschschweiz und der (mit Frankreich verbundenen)
Romandie. Und schliesslich wehrte er sich gegen das Monopol einer bestimmten
Erinnerung auch gegen eine Erinnerung, die das Gute als nicht relevant
anschaut und plädierte er für eine Versöhnung der Erinnerungen.
Die Jahresversammlung der Schweizerischen Theologischen Gesellschaft
bestätigte unmittelbar vor dem Kolloquium den Freiburger Kirchenhistoriker
Mariano Delgado in seinem Amt;<5> verständlicherweise
möchte er diese Aufgabe bei nächster Gelegenheit weitergeben können.
Die Bedeutung dieser Gesellschaft als Vertreterin des gesamten Gebiets der
Theologie im Rahmen der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften
und damit für die Schweizerische Wissenschaftspolitik wird wohl erkannt,
die Arbeit eines Präsidenten oder einer Präsidentin scheint indes
gescheut zu werden.
Der Kooperation unter den Fakultäten selber dient in Zusammenarbeit
mit der Theologischen Gesellschaft die Konferenz der Theologischen
Fakultäten der Schweiz.
1 Erinnern und Versöhnen. Die Kirche und die Verfehlungen in ihrer Vergangenheit; Johannes Paul II., Ansprache und Vergebungsbitten. Herausgegeben, übertragen und eingeleitet von Gerhard Ludwig Müller, Johannes Verlag, Einsiedeln 32000, 129 Seiten.
2 Hermann Kocher, «Rationierte Menschlichkeit». Schweizerischer Protestantismus im Spannungsfeld von Flüchtlingsnot und öffentlicher Flüchtlingspolitik der Schweiz 19331948, Zürich
3 Victor Conzemius (Hrsg.), Schweizer Katholizismus 19331945. Eine Konfessionskultur zwischen Abkapselung und Solidarität, Zürich 2001.
4 Seiten 711ff.
5 Das nächste Jahreskolloquium der Schweizerischen Theologischen Gesellschaft findet im November 2002 zum Thema «Das Zusammenleben der (monotheistischen) Religionen in der Schweiz» in Basel statt. Neumitglieder melden sich bei Prof. Mariano Delgado, Universität Miséricorde, 1700 Freiburg, Telefon 026-3007403, Fax 026-3009662, E-Mail mariano.delgado@unifr.ch