50/2001

INHALT

Theologie

Erinnern und versöhnen

von Rolf Weibel

 

Versöhnung zwischen einst verfeindeten Staaten, Wahrheits- und Versöhnungskommissionen wie in Südafrika, die Reihe von Vergebungsbitten der römisch-katholischen Kirche ­ wird «Gottes Versöhnung» als theologische Kategorie von der ethischen der Vergebungsbitte abgelöst? Ist etwa gar das Ende der Versöhnung gekommen, wie Carl Amery befürchtet? Solche Zusammenhänge des Themas des Jahreskolloquiums der Schweizerischen Theologischen Gesellschaft: «Erinnern und Versöhnen ­ die Kirche(n) und die Fehler der Vergangenheit», sprach Prof. Mariano Delgado in seiner Begrüssung als Präsident der Gesellschaft an. Als erste Referenten konnte er Systematische Theologen begrüssen: den römisch-katholischen Bruno Forte, Professor in Neapel und als Präsident der Internationalen Theologischen Kommission Hauptverfasser ihres Textes «Erinnern und Versöhnen»<1>, sowie den evangelisch-reformierten Lukas Vischer, langjähriger Direktor der Abteilung für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Genf und dann Professor in Bern.

«Reinigung des Gedächtnisses»

Wohl hat bereits Papst Hadrian VI. Missstände an der Kurie zugegeben, wohl hat Papst Paul VI. an Gott und die getrennten Brüder des Ostens eine Vergebungsbitte gerichtet, wohl hat das Zweite Vatikanische Konzil in mehreren Zusammenhängen Fehler und Verfehlungen der Vergangenheit eingestanden, aber erst Papst Johannes Paul II. ist zu einem Förderer eines Weges der «Reinigung des Gedächtnisses» geworden, führte Bruno Forte in seinem Vortrag über «Die katholische Kirche und die Verfehlungen der Vergangenheit» einleitend aus. Diese Neuheit in der Papst- und Konziliengeschichte erklärte er mit dem historischen und kulturellen Kontext des zu Ende gehenden 20. Jahrhunderts, mit dem ausgesprochen mystischen Charakter von Karol Woytila und mit seinen persönlichen Erfahrungen mit den Tragödien der ideologischen Totalitarismen. Für Papst Johannes Paul II. läuft eine Kirche, die zur Schuldanerkennung nicht fähig ist, Gefahr, das Evangelium in einen abgeschlossenen ideologischen Horizont einzuschliessen, während andere in einer Schuldanerkennung eine Gefahr für das Ansehen der Kirche befürchten. Opportunitätserwägungen dürften indes nicht ausschlaggebend sein. Denn das biblische Zeugnis belege «in allen Schriften» die Bedeutung des Schuldbekenntnisses, einschliesslich der Anerkennung der «Sünden der Väter», und der an Gott gerichteten Vergebungsbitte. Dies sei das biblische Fundament für eine Vergebungsbitte der Kirche, zumal die Theologie des Jubeljahres für den Juden Jesus zentral gewesen sein müsse.
Unter ekklesiologischer Rücksicht stellte Bruno Forte zunächst als die Eigentümlichkeit der Kirche ihr Selbstverständnis heraus, die Gerechten und die Sünder sowohl in der Gegenwart wie in der Vergangenheit zu umfassen und so eine «diachrone Koinonia» zu bilden. Sodann unterschied er zwischen der Heiligkeit der Kirche und der Heiligkeit in der Kirche. Die Kirche kümmere sich um die Heiligkeit ihrer Glieder, aber auch um deren Sünden ­ entsprechend der Metapher von der Kirche als Mater et Magistra (Mutter und Lehrmeisterin).
Beim hermeneutischen Zugang zur Frage der Schuldanerkennung und Vergebungsbitte sei zwischen dem historischen und dem theologischen Urteil zu unterscheiden. Dabei sei jede Form von Historizismus wie jede Form von apologetischem Vorurteil zu vermeiden. Einerseits sei die Entfremdung zwischen Gegenwart und Vergangenheit zu berücksichtigen und anderseits ihre gegenseitige Zugehörigkeit, und erst so könne es im Akt der Interpretation zu einer Horizontverschmelzung kommen.
Kann man, so lautet eine der ethischen Fragen, um Vergebung bitten für Fehler, die andere begangen haben? Solche Fehler können ihre Wirkungen weit über das Leben derer hinaus haben, die sie begangen haben, antwortete Bruno Forte. Solche Fehler anzuerkennen und für sie um Vergebung zu bitten, führe zur Reinigung des Gedächtnisses und mithin zu einer neuen Wahrnehmung des in ihm aufbewahrten Erbes. Von besonderer Bedeutung sei dies für das Verhältnis zwischen den getrennten Kirchen, zwischen der Kirche und dem Judentum, für die von der Kirche angewandten Gewalt gegen Dissidente.
Unter pastoraler Rücksicht müsse es bei den Vergebungsbitten um eine grössere Entsprechung zwischen dem Lebens der Gläubigen und dem Evangelium gehen und auch darum, zugefügte Wunden zu heilen. Der tiefste Grund für die Vergebungsbitten sei indes der der Wahrheit geschuldete Gehorsam.
Bruno Forte schloss mit dem Aufruf an die Zuhörenden, sich nun selbst zu fragen, in welcher Hinsicht sie in der Schweiz einer «Reinigung des Gedächtnisses» bedürften.

Der Weg der Ökumene

Von einem ökumenischen Standpunkt aus stellte Lukas Vischer zunächst heraus, dass es verschiedene «Erinnerungen» gibt, weil das Gedächtnis jeder Tradition selektiv ist, dass es sogar gegensätzliche, einander gegenüber stehende «Erinnerungen» gibt. Auch wenn die Erinnerung eine eschatologische Dimension hat und also erst vor Gottes Angesicht vollständig sein wird, haben die Kirchen heute doch die Aufgabe, sich dieser vollständigen Erinnerung so weitgehend wie möglich anzunähern.
In einem Rückblick auf die ökumenische Bewegung des 20. Jahrhunderts zeigte Lukas Vischer auf, dass diese Bewegung ihrem Wesen nach eine Bussbewegung der Kirchen ist: von Anfang an sei klar gewesen, dass die Spaltung der Kirchen auf Sünde hindeute. So überraschte ihn denn auch nicht, dass in der römisch-katholischen Kirche, nachdem sie in die ökumenische Bewegung eingetreten war, das Thema der Busse aktuell wurde.
Die gemeinsame Busse und das Band der Vergebung schafften Gemeinschaft. So wurde von grosser Bedeutung, was die Bewegung für praktisches Christentum für die ökumenische Gemeinschaft erreicht hat. Eine Versöhnung zwischen den Kirchen der verfeindeten Staaten sei nach dem Ersten Weltkrieg schwierig gewesen, nach dem Zweiten wegen der Stuttgarter Erklärung indes möglich geworden. Weitere Rufe zur Busse hätten zu einem neuen Verhältnis zu Israel geführt, zu erneuerten Beziehungen zur Dritten Welt und überhaupt zu Opfern von Ausbeutung und Gewalt, auch zu einem neuen Verhältnis zwischen den Geschlechtern und in neuerer Zeit zu einem geschärften ökologischen Bewusstsein. So könne Erinnerung nur zur Versöhnung werden, wenn die Gegenwart transformiert werde.
Von besonderer Bedeutung sei eine ökumenische Kirchengeschichtsschreibung. Von einem gemeinsamen Standort der Kirchen her denkend, könnten konfessionell geprägte Bilder überarbeitet werden. Eine «gemeinsame Entdeckungsreise in die Vergangenheit» werde so zur Inspiration.
Anschliessend fragte Lukas Vischer nach den Schritten, die erforderlich sind, damit die Kirchen zu einer Gemeinschaft «versöhnter Vielfalt» werden können. Eine Kirche müsse den Mut haben, die dunklen Schatten der eigenen Vergangenheit auszusprechen, und zwar im Dialog. «Der andere» müsse von Anfang an im Blick sein, vor allem wenn er bisher kein Gehör gefunden habe. Die Geschichte als Ganzes und also das gemeinsame Bild würden so zum Kontext bleibender Versöhnung. Ohne Willen zur Wiedergutmachung sei eine Bitte um Vergebung aber unvollständig; auch wenn keine Reparationen geleistet werden können, habe das Wort der Busse seinen Preis. Es seien Konsequenzen zu ziehen, damit sich die selben Akte nicht wiederholen, und nicht zuletzt müssten Denkstrukturen geändert, müssten eine andere Sprache und andere Bilder gewonnen werden.
Die abschliessenden theologisch-ekklesiologischen Konsequenzen formulierte Lukas Vischer vor allem als Anfragen an die römisch-katholische Kirche. In ihr zeichne sich ein neuer Umgang mit der Vergangenheit und ein Geist der Busse ab. Busse müsste aber zum Austausch führen, zu einer gegenseitigen Busse werden; Versöhnung sei erst möglich, wenn sich die Erinnerungen einander annäherten. Wenn die Internationale Theologische Kommission erkläre, die Vergebungsbitte heisse nicht, frühere lehramtliche Aussagen könnten zurückgenommen werden, stelle sich die Frage: Hat es für die Ekklesiologie einer Kirche keine Folgen, wenn sich ihr Selbstverständnis ändert? Wie lässt sich angesichts der Verfehlungen der Kirche von ihrer «Heiligkeit» sprechen und wie von ihrer «Unfehlbarkeit»?
Wo zeigt sich Gottes Treue? Wie lässt sich angesichts der Spaltungen die Kontinuität der einen Kirche denken? Ist die Reformation ein Ereignis der einen Kirche?
Weil alles dafür spricht, dass die Kirchen auch in Zukunft vor Versagen nicht gefeit sind, stellt sich schliesslich noch die Frage, wie die ökumenische Gemeinschaft zu einem Ort der «gegenseitigen Ermahnung» werden kann.

Solidarität und Beispielhaftigkeit

In einem weiteren Fragenkreis hätte zur Sprache kommen sollen, wie Erinnerung, Vergebung und Versöhnung in der Ethik und in der Politikwissenschaft thematisiert werden. Zu «Erinnern oder versöhnen? Aspekte des Umgangs mit Politiken der Erinnerung» hätte Privatdozent Otto Kallscheuer referieren sollen; er fiel jedoch wegen eines Sportunfalls kurzfristig aus. Der Ethiker Jean-Louis Bruguès, bis vor kurzem Professor in Freiburg ­ und als solcher Mitglied der Internationalen Theologischen Kommission ­ und heute Bischof von Angers, sprach über die Vielfalt von Vergebung im ethischen Diskurs.
Gegen Ende des 20. Jahrhunderts, als unter anderem der Eroberung Amerikas vor 500 Jahren gedacht wurde, sei das Schuldbewusstsein gewachsen. Der Hauptgrund dafür sei die Shoa, die als «das absolute Böse» wahrgenommen worden sei. So hätten denn auch die Juden das Thema der Vergebung in die abendländische Ethik eingebracht. Vergebung bringe aber auch das Wesen des Christentums zum Ausdruck. Weil Gott die Bekehrung des Sünders, nicht seinen Tod wolle, sei Vergebung einer seiner Hauptnamen. Das Vergessen sei ein illusorischer Anspruch, während die Vergebung eine unentgeltliche Gabe sei, die das Böse in eine neue Chance verwandle. Die Vergebung entschuldige nicht, sondern schaffe etwas Neues.
Unter ethischer Rücksicht gehörten Vergebung und Verantwortung zusammen, fuhr Bischof Jean-Louis Bruguès fort. Das sei eine Frage der Identität, denn wer Verantwortung übernehme, antworte sich selber, er erkläre seine Präsenz: «hier bin ich», und dieses Ich sei das einzige Fenster zum Du. Der menschliche Akt sei die Epiphanie der Person, als Handelnde seien wir Väter mit den Handlungen als Nachkommenschaft, und diese Vaterschaft höre nicht auf zu bestehen. Die Verantwortung hingegen gehe nicht in die Geschichte ein, sie werde nicht automatisch vererbt und insofern gebe es keine so genannte Kollektivschuld. Man könne allerdings explizit oder implizit ­ zum Beispiel als Nutzniesser ­ Verantwortung übernehmen; im Gespräch präzisierte Bischof Jean-Louis Bruguès noch: beim Erben gehe es um ein Annehmen oder Ausschlagen und nicht um eine Auswahl.
Eine Vergebungsbitte von Nachgeborenen darf keine Substitution vornehmen, darf nicht über das Gewissen der Vorfahren richten. Schwierig zu beantworten sei auch die Frage, wer die Nachfahren der Opfer sind. Deshalb gehe es zum einen um «die Konsequenzen der Konsequenzen», die Heilung des Bewusstseins, die Reinigung des Gedächtnisses. Weil das Individuum einer sozialen Gruppe angehöre, sei eine Form der Vergebung die Vergebung auf der Linie der Solidarität.
Zudem sei eine vertikale Vergebung möglich, könne Gott um Vergebung gebeten werden für Fehler, deren Auswirkungen mich betreffen. Hier erinnerte auch Bischof Jean-Louis Bruguès an die Metapher der Mater Ecclesia. Als Akte der Autorität, wie sie Papst Johannes Paul II. ausgesprochen hat, entsprächen die Vergebungsbitten der Vergebung auf der Linie der Beispielhaftigkeit, und zwar einer Beispielhaftigkeit für heute, so dass es für eine Vergebungsbitte eigentlich nie zu spät sei. So würden andere soziale Akteure eingeladen, ein Gleiches zu tun.

Schweizerische Flüchtlingspolitik und Flüchtlingshilfe

Der letzte Fragekreis galt der kirchlichen Zeitgeschichte, dem Verhalten der grossen Kirchen in der Schweiz im Schatten des Zweiten Weltkrieges. Als Referenten konnten die beiden Kirchenhistoriker gewonnen werden, die sich mit dieser Thematik wohl am eingehendsten befasst haben. Hermann Kocher hatte die Rolle des Schweizer Protestantismus in der Zeit von 1933 bis 1948 in seiner Berner Dissertation unter dem Gesichtspunkt der Flüchtlingshilfe untersucht;<2> und Victor Conzemius hatte die von der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz in Auftrag gegebene Studie über die Rolle des Schweizer Katholizismus zur Zeit des Faschismus und Nationalsozialismus geleitet, an der sich 15 vor allem jüngere Historiker beteiligten hatten<3> und die in diesen Spalten eingehend vorgestellt wird.<4>
Unter dem Titel «Wir sind alle schuldig geworden» stellte Hermann Kocher anhand der Flüchtlingsarbeit des schweizerischen Protestantismus in den Jahren 1933­1948 Überlegungen an. In der Berichtszeit selber wurde von der Schuld der Juden wie des Christentums gesprochen: das jüdische Volk sei durch seine «Eigenwegigkeit und Eigenwilligkeit» schuldig geworden, das Christentum werde schuldig, weil es Christus in den jüdischen Verfolgten der Gegenwart verstosse; selbst die schweizerische Flüchtlingspolitik wurde als schuldbehaftet bezeichnet («Wir sind alle schuldig geworden», haben indes vor allem jene gesagt, die sich für die Verfolgten eingesetzt hatten).
In einer ersten Phase (1933­1942) wurde kirchliche Flüchtlingsarbeit in den staatlicherseits zugewiesenen Nischen geleistet. Als Gründe für diese Loyalität nannte Hermann Kocher die den Bundesbehörden zuerkannte Zuständigkeit sowie antisemitische Vorbehalte und antijudaistische Vorurteile auch in kirchlichen Kreisen.
Heftige Widersprüche gegen die behördliche Flüchtlingspolitik gab es im August/September 1942 bis 1943, als zum einen klar wurde oder doch klar sein konnte, dass Juden und Jüdinnen systematisch verfolgt und ermordet wurden, und zweitens die Abschottungspolitik gegen Flüchtlinge massiv verstärkt wurde. Ab der zweiten Kriegshälfte erreichten die Kirchen mit der Aufnahme einzelner Flüchtlinge durch Listen von «Non-Refoulables» eine Durchlöcherung der behördlichen Flüchtlingspolitik; gleichzeitig wurde die kirchliche Flüchtlingsarbeit ausgebaut, der Antisemitismus abgebaut und zu einer klareren Sprache gegen die Judenverfolgung gefunden. In diesem Zusammenhang sei auch die «bleibende Erwählung Israels» (Röm 9­11) ins Bewusstsein getreten.
In seinen abschliessenden Gedanken zu «Schuld» und «Verantwortung» warnte Hermann Kocher vor Pauschalurteilen: Es gab nicht «Anpassung oder Widerstand», sondern «Anpassung und Widerstand»; und sicher wurde eine «rationierte Menschlichkeit» (Andreas Lindt) praktiziert. Den «Schatten der Vergangenheit» müssten wir uns insofern stellen, als wir Verantwortung für heute übernehmen.
Auf katholischer Seite waren die Voraussetzungen andere, fuhr Victor Conzemius fort, so dass «sich die Ausarbeitung eines möglichst breiten Sockels zur Feststellung des Sitzes im Leben des Schweizer Katholizismus in der damaligen Gesellschaft und die Ausweitung auf die drei Sprachregionen» empfahl.
Zum Problemkreis Antijudaismus und Antisemitismus merkte er an, dass es wohl einen religiösen, sozialen und kulturellen Antijudaismus gegeben habe, der Antisemitismus jedoch abgelehnt worden sei. Für eine Überwindung der Vorurteile war das unmittelbare Erleben der Flüchtlingsnot ausschlaggebend. In Bezug auf die Flüchtlingshilfe ist nicht zu vergessen, dass die damalige Caritas im Vergleich zu heute eine schwache und prekäre Organisation war; zudem war auf reformierter Seite die Informationspolitik offensiver. Beim Problemkreis «Die Bischöfe und die Zeitfragen» erinnerte der Referent daran, dass der Schweizer Episkopat politisch zurückhaltend war, den Sozialismus und Kommunismus wohl vehement verurteilte, nicht aber den Nationalsozialismus und seine Vernichtungspolitik. Bischof Marius Besson, der politische Zurückhaltung über alles übte, setzte sich für individuelle Flüchtlinge ein, wie die Schweizer Bischöfe sich vor allem für die zahlreichen katholischen Militärinternierten Sorgen gemacht hatten. Von einiger Bedeutung schliesslich war der literarische Widerstand von Katholiken.
Victor Conzemius schloss mit einigen Bemerkungen zu Forschungsproblemen und Wertungsperspektiven. So sprach er Verständigungsschwierigkeiten zwischen Historikern und Theologen an, nannte die Mitverantwortung eine historische und die Schuld eine theologische Kategorie, stellte die schwierig zu beantwortende Frage: Was wusste man von der Judenvernichtung und hat man das tatsächlich für möglich gehalten? Er fragte auch nach Unterschieden zwischen der Deutschschweiz und der (mit Frankreich verbundenen) Romandie. Und schliesslich wehrte er sich gegen das Monopol einer bestimmten Erinnerung ­ auch gegen eine Erinnerung, die das Gute als nicht relevant anschaut ­ und plädierte er für eine Versöhnung der Erinnerungen.

Schweizerische Theologische Gesellschaft

Die Jahresversammlung der Schweizerischen Theologischen Gesellschaft bestätigte unmittelbar vor dem Kolloquium den Freiburger Kirchenhistoriker Mariano Delgado in seinem Amt;<5> verständlicherweise möchte er diese Aufgabe bei nächster Gelegenheit weitergeben können. Die Bedeutung dieser Gesellschaft als Vertreterin des gesamten Gebiets der Theologie im Rahmen der Schweizerischen Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften und damit für die Schweizerische Wissenschaftspolitik wird wohl erkannt, die Arbeit eines Präsidenten oder einer Präsidentin scheint indes gescheut zu werden.
Der Kooperation unter den Fakultäten selber dient ­ in Zusammenarbeit mit der Theologischen Gesellschaft ­ die Konferenz der Theologischen Fakultäten der Schweiz.


Anmerkungen

1 Erinnern und Versöhnen. Die Kirche und die Verfehlungen in ihrer Vergangenheit; Johannes Paul II., Ansprache und Vergebungsbitten. Herausgegeben, übertragen und eingeleitet von Gerhard Ludwig Müller, Johannes Verlag, Einsiedeln 32000, 129 Seiten.

2 Hermann Kocher, «Rationierte Menschlichkeit». Schweizerischer Protestantismus im Spannungsfeld von Flüchtlingsnot und öffentlicher Flüchtlingspolitik der Schweiz 1933­1948, Zürich

3 Victor Conzemius (Hrsg.), Schweizer Katholizismus 1933­1945. Eine Konfessionskultur zwischen Abkapselung und Solidarität, Zürich 2001.

4 Seiten 711ff.

5 Das nächste Jahreskolloquium der Schweizerischen Theologischen Gesellschaft findet im November 2002 zum Thema «Das Zusammenleben der (monotheistischen) Religionen in der Schweiz» in Basel statt. Neumitglieder melden sich bei Prof. Mariano Delgado, Universität Miséricorde, 1700 Freiburg, Telefon 026-3007403, Fax 026-3009662, E-Mail mariano.delgado@unifr.ch


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001