46/2001

INHALT

Theologie

Solidarität - aus politischer Sicht

von Otto Kallscheuer

 

Was ein politischer Ideengeschichtler, zumal ein Deutscher, zur aktuellen Schweizer Diskussion um die Solidarität (und die Solidaritätsstiftung) beitragen kann, ist keine Kasuistik, sondern eine Hermeneutik: Was meinen wir ­ worauf hoffen wir, woran orientieren wir uns, wenn wir uns (als Individuen, als Gemeinwesen) solidarisch begreifen wollen? Damit können ganz unterschiedliche Ansprüche formuliert und manchmal auch amalgamiert werden ­ und um dies zu verdeutlichen, erzähle ich Ihnen vorweg ein zeithistorisches Märchen.

1. Es war einmal...

Es gab einmal eine wunderschöne Solidarität, entstanden aus einem gewaltigen Arbeiterkampf. So gross, dass er weit mehr war als nur ein Arbeitskampf, sondern zugleich Protest gegen ein undemokratisches Regime, gegen Fremdherrschaft und für nationale Selbstbestimmung. Mit diesem Funken der Freiheit wärmte diese Solidarität die Menschen guten Willens «wie ein Sonnenstrahl. Wen sie trifft, dem gibt sie Wärme, die weiterstrahlt, ganz zwanglos.»<1> Ach, wer würde das bei uns wohl über eine Gewerkschaftsbewegung sagen?
Doch Solidarnosc, denn von dieser polnischen Freiheitsbewegung ist die Rede, war mehr als ein Aufstand der Arbeiter. Sie mobilisierte nicht nur Klassensolidarität; sie war auch eine Nationalbewegung, deren Symbole explizit an den Widerstand des «Kämpfenden Polen» gegen die Fremdherrschaft erinnerten: «Die rot-weissen Armbinden der ÐSolidaritätsð-Funktionäre waren eine direkte Übernahme von der Heimatarmee während des Warschauer Aufstands (gegen die deutsche Besatzung).»<2> Und auch über diesen Widerstand gegen eine arbeiterfeindliche Wirtschaftspolitik und eine freiheitsfeindliche Staatsordnung sollte Solidarnosc noch hinausgehen. Das jedenfalls hofften viele ihrer Aktivisten, Wortführer, Vordenker und ­ jawohl ­ Priester.
Im Oktober 1980 predigte der Solidarnosc-Seelsorger (und Philosophieprofessor) Jozef Tischner auf dem Krakauer Wawel auf einer der grossen Massenzusammenkünfte für Solidarnosc, die erst im August 1980 aus dem Streikkomitee der Danziger Leninwerft entstandenen war: «Solidarität, die vom Buchstaben und vom Geist des Evangeliums kommt, braucht keinen Feind, um stark werden und sich entwickeln zu können. Sie wendet sich an alle und nicht gegen irgendjemanden. Die Grundlage und Quelle der Solidarität ist das, worum es jedem Menschen in seinem Leben eigentlich geht [...] Uns allen geht es darum, dass die Wahrheit immer die Wahrheit bedeutet und die Gerechtigkeit eben Gerechtigkeit. Es ist Ordnung zu bringen ins Haus. Genau das, was zu tun ist, bringt die Menschen zusammen und ruft sie zur Tat. Das verbindet sie tiefer und dauerhafter als die Angst vor den Feinden. Wir wollen, dass uns unsere einfachste Menschenpflicht miteinander vereint.»<3>
Als eine die Klassensolidarität der Arbeiter und die nationale Solidarität der Polen noch einmal transzendierende Utopie sollte Solidarnosc auch die «Solidarität der Gewissen» mobilisieren. Die Gewerkschaft war schliesslich auch im Geist eines christlichen Sozialismus entstanden; ihre Intellektuellen kannten die katholische Soziallehre sehr gut, und die Solidarnosc-Agitation bediente sich ganz bewusst religiöser Symbole. Sie hatte Schutzpatrone im Himmel ­ die Schwarze Madonna vom Heiligen Berg von Tschenstochau ­ wie auf Erden: in Rom, beim dortigen Bischof Karol Wojyla, der nicht lange zuvor noch Lokalbischof in Krakau gewesen war. Alsbald kam er der freien Gewerkschaft mit einer eigenen Sozialenzyklika ideell zu Hilfe: Sollicitudo rei socialis (1981).
Am Ende kriegte die Solidarität ihr Volk, das Volk erkämpfte die Freiheit, der Danziger Streikführer wurde sogar nationaler Staatspräsident (und Lech Walesa versuchte dann auch sogleich, es dem anderen grossen polnischen Staatschef des 20. Jahrhunderts, Marschall Pilsudski, nachzutun). Papst Johannes Paul II., der Solidarnosc-Schutzpatron in Rom, schrieb in seiner nächsten Sozialenzyklika Centesimus Annus (1991), der gewaltlose Umsturz des Kommunismus in Mittel- und Osteuropa sei «in gewissem Sinne aus dem Gebet entstanden und wäre ohne ein grenzenloses Vertrauen in Gott, den Herrn der Geschichte, der das Herz der Menschen in seinen Händen hält, undenkbar gewesen».<4>
Ende gut ­ alles gut? Nun, wir wissen: Die kirchliche Ehe zwischen Solidarnosc und dem neuen Polen hatte kein happy end. Solidarnosc vermochte es nicht, zugleich als soziale Bewegung, als politische Struktur und als katholisches Projekt der christlichen Renaissance der polnischen Nation zu überleben. Die Gewerkschaft wurde bald zu einer normalen Richtungsgewerkschaft; und die Einheit aller antikommunistischen Politiker und Intellektuellen unter dem Banner der Solidarnosc fiel in heftigen und hässlichen Konflikten auseinander: Konflikte zwischen Arbeiterführer Walesa und «seinen» früheren politischen Beratern (wie Tadeusz Mazowiecki), zwischen (Neo)Liberalen und sozialliberalen Politikern, zwischen den konservativen Nationalisten und den linken Pro-Europäern (vom Schlage Bronislaw Geremeks). Und am bitteren Ende, in den diesjährigen Sejm-Wahlen, sollten die Vertreter aus der «Wahlaktion Solidarität» nicht einmal mehr ins polnische Parlament gewählt werden.
Und wie steht es um die durch Blutzeugen (wie den Solidarnosc-Priester und Märtyrer Jerzy Popieluszko) besiegelte Einheit von katholischer Kirche, politischem Katholizismus und polnischer Nation? Nun, sie überlebte nicht einmal die erste Verfassungsdebatte, als die Bischofshierarchie versuchte, der Nation den katholischen Standpunkt (unter anderem in der Abtreibungsfrage) per Gesetzestext aufzuoktroyieren. Das befreite Polen erwies sich keineswegs als der sichere Hafen katholischer Sitten, auf den die kirchliche Hierarchie gehofft hatte. Fazit: heute ist der polnische Katholizismus auf dem moralischen Tiefpunkt, zerstritten zwischen nationalistischen, auch antijüdischen Tendenzen, konservativen Dogmatikern in der Kirchen- und Theologenhierarchie ­ und den immer weniger werdenden sensiblen, offenen, «liberalen» Denkern. Pater Tischner war einer davon.

2. Drei normative Register der Solidarität

Natürlich ist diese Peripetie von Solidarnosc keine Widerlegung von Pater Tischners kommunikativer «Ethik der Solidarität»<5>. Ebenso wenig widerspricht sie den Schlussfolgerungen, die Papst Johannes Paul II. aus den osteuropäischen Revolutionen gezogen hat, dass in Gesellschaften, in welchen «der legitime Raum der Freiheit willkürlich eingeschränkt oder gar zerstört wird», das soziale Leben unweigerlich verfallen muss.<6> Doch sollte uns dieses traurige Ende der Solidarnosc davor warnen, dem emotionalen, appellativen Einigungswert der Parole «Solidarität» überzubewerten. Davor, den Ruf nach Solidarität mit zu viel Erwartungen aufzuladen ­ ihn mit einer verantwortlichen politischen, moralischen Aufgabenstellung zu verwechseln.
Politologen wie Ideenhistoriker können also dem Sozialethiker Hans Halter vor allem in seiner Aufforderung folgen, dass der Begriff «Solidarität» ­ der Anspruchshorizont, auf den die Solidaritätsforderung bezogen ist ­ differenziert werden sollte.<7> Es geht dabei natürlich nie um Klärung von Begriffen allein, sondern um ihre jeweilige normative Ladung, um ihren historischen Kontext, um ihre politische Zielsetzung.
So hat etwa der Soziologe Kurt Bayertz vier ganz unterschiedliche semantische «Register» unterschieden, auf denen heutzutage (das heisst grosso modo: seit dem 20. Jahrhundert) gespielt wird, wenn von Solidarität die Rede ist.<8> Bayertz unterscheidet
1. die Solidarität als Ideal «allgemeiner Brüderlichkeit», das ebenso auf die christliche Idee der Gotteskindschaft wie auf die universalistischen Intuitionen der stoischen Philosophie zurückgeht, von 2. der Solidarität als Band «gesellschaftlicher Einheit» innerhalb einer Nation. Diese patriotische Bürgersolidarität hat dann ­ und dies nicht zuletzt aufgrund der Erfolge der demokratischen und Arbeiterbewegung ­ 3. zur «Legitimation des modernen Sozialstaates» beigetragen, in dem der einzelne Bürger von der Gemeinschaft Hilfe in Notlagen als Rechtsanspruch erwarten kann. Und daneben gibt es natürlich immer noch 4. den alten semantischen Gehalt des «Kampfbegriffs» Solidarität, der dann auch in anderen sozialen oder politischen Kämpfen wieder hervorgeholt werden kann (wie die alten Fahnen der Gewerkschaftsbewegung zum 1. Mai).
Ich will nun dieser vierfachen Klassifikation hier nicht en détail folgen, da ich nur einige Stichworte aus der historischen Semantik andeuten kann.<9> Ich möchte nur an drei konträre Bedeutungen von «Solidarität» aus der relativ jungen, kaum dreihundertjährigen Geschichte dieses Begriffes erinnern: die korporative, die nationale und die universale Solidarität.

Die korporative Solidarität

Die Wurzeln des korporativen Solidaritätsbegriffs finden sich im römischen Recht: Die obligatio in solidum war die schuldrechtliche Haftung, nach der jedes Mitglied einer (familiären) Gemeinschaft für die Gesamtheit der Schulden aufzukommen hatte ­ und umgekehrt ebenso die Gemeinschaft für die Schulden eines jeden Mitglieds. Noch in Diderots und d'Alemberts berühmter Encyclopédie wird der Begriff «solidarité» nur als kollektive Schuldenhaftung erläutert; und aus dieser korporativen Dimension der Solidarität zwischen allen Mitgliedern eines Standes, einer Körperschaft sollte sich dann später im Klassenkampf die Arbeitersolidarität (die Solidarität der Mitglieder des vierten Standes) entwickeln.
Begriffsgeschichtlich lässt sich dieser Übergang fast zeitgenau fixieren: 1819/1820 spricht der deutsche Staatsphilosoph G.W.F. Hegel in seinen Vorlesungen zur Rechtslehre von der Solidarität als einem Äquivalent für die mikrosoziale Sorge um Kinder und Schwache in der Familie, angesiedelt auf der Ebene der Korporationen. Diese treten damit gewissermassen zwischen die traditionelle «Sittlichkeit» der Familie und die von anonymen Marktmechanismen und dem «System der Bedürfnisse» geprägte moderne bürgerliche Gesellschaft: «Indem die Korporation in Rücksicht der bürgerlichen Gesellschaft an die Stelle der Familie tritt, so fällt derselben auch die Sorge für die Individuen anheim, da wo und insoweit die Kräfte der Familie nicht ausreichen. Ihr liegt es zunächst ob, für die Bildung der Kinder zu sorgen, und ebenso hat sie sich solidarisch zu verbinden für diejenigen, welche zufälligerweise in Armut geraten.»<10>

Die nationale Solidarität

Neben diese Standes- und später dann Klassensolidarität tritt jedoch ebenfalls im 19. Jahrhundert Begriff und Idee der nationalen Solidarität: als patriotische Tugend, in der alle Bürger füreinander einstehen. Auch dieses semantische Register hat natürlich eine weit ältere Tradition, etwa im Republikanismus der italienischen Städterepubliken, aber auch in der Schweizer Eidgenossenschaft. Der Genfer Bürger Jean-Jacques Rousseau nennt dieses einigende Band des idealen Vaterlands geradezu eine «bürgerliche Religion»: die religion civile, welche «den göttlichen Kult mit der Liebe zu den Gesetzen vereinigt und die Bürger lehrt, indem sie das Vaterland zum Gegenstand ihrer Verehrung macht...» Rousseaus republikanisches Modell orientiert sich hier gar an der griechischen Polis oder am öffentlichen Kultus Roms: «dass dem Staat dienen zugleich dessen Schutzgott dienen heisst».<11> Und dieser neoklassische Republikanismus sollte auch für die französische Revolution als den Prototyp der Bürgernation stilbildend werden.
Laut Graf Mirabeau war es «für die Sitten wichtig, dass sich eine Solidarität zwischen dem öffentlichen Glauben und dem privaten bildet» (Rede in der Nationalversammlung 1789); und Danton sollte 1793 aufrufen: «Wir sind alle Ðsolidarischð durch die Identität unseres Verhaltens».<12> Es sind dann die (mehr oder weniger) demokratischen Nationalbewegungen des 19. Jahrhunderts, welche die moralische Bewertung der nationalen Identität auch als politischen Einsatz hervorheben: So das junge Deutschland seine Hoffnung auf die «innere, solidarische Einheit» des staatlich «zerstückelt[en], künstlich auseinandergehalten[en]» deutschen Volkes (so der Hegel-Biograph Karl Rosenkranz<13>); oder in Frankreich als die im plebiscite de touts les jours, in täglicher Volksabstimmung erneuerte und gegen alle Spaltungen verteidigte Bindung der citoyens an die unteilbare französische Republik.
An diese appelliert Ernest Renan im Jahre 1882, also mitten in der deutsch-französischen Polemik über die nationale Zugehörigkeit Elsass-Lothringens. Renan definiert in seiner berühmten Rede die Nation geradezu durch Solidarität: «Eine Nation ist [...] eine grosse Solidargemeinschaft, getragen von dem Gefühl der Opfer, die man gebracht hat, und der Opfer, die man noch zu bringen gewillt ist. Sie setzt eine Vergangenheit voraus und muss in der Gegenwart zu einem greifbaren Faktor zusammenzufassen sein: der Übereinkunft, dem deutlich ausgesprochenen Wunsch, das gemeinsame Leben fortzusetzen.»<14>
Und in dieser republikanischen Volkssolidarität (die Solidarität des Demos, nicht des Ethnos) wurzelt auch die moderne Idee des Sozialstaats. «Will man, dass die Völker tugendhaft sind ­ so hatte Rousseau bereits 1755 in seinem Artikel «Ökonomie» in der Encyclopédie geschrieben ­ so beginne man also damit, sie ihr Vaterland lieben zu lehren! Wie aber werden sie es lieben, wenn das Vaterland für sie nicht mehr ist als für Fremde und ihnen nur gewährt, was es niemandem verweigern kann? [...] Ist es nicht in der Tat die Pflicht des Volkskörpers, für die Erhaltung des letzten seiner Glieder mit der gleichen Liebe zu sorgen wie für alle anderen?»<15>
Und Jacques-Louis David, der Maler und jakobinische Zeremonienmeister der Französischen Revolution hat die Vaterlandsliebe als Wurzel der sozialen Solidarität zwischen den Staatsbürgern ikonographisch festgehalten, und zwar in seiner grossen (und deutlich einer Kreuzabnahme nachempfundenen) Ikone des republikanischen Märtyrers, des «ami du peuple», Jean-Paul Marat: Der in seinem Krankenbad ermordete Volksfreund hat soeben ein Billett unterzeichnet, in dem er einer republikanischen Mutter, deren beide Söhne im Kampf wider die Tyrannei fielen, Unterstützung zusagt ­ unter den Zetteln in Marats Hand ist auch eine Assignate (das Staatspapiergeld der Revolution).<16>

Die universale Solidarität

Das dritte normative Register, die Menschheitssolidarität oder universelle Brüderlichkeit, ergibt sich nun keineswegs in zwangloser Anknüpfung an die beiden bisher genannten Bedeutungen, die Standes- und nationale Solidarität. Dies hat wiederum Jean-Jacques Rousseau vielleicht am drastischsten klargestellt, wenn er die universalistische Moral des Christentums geradezu als Gegensatz zur nationalen Solidarität, also «Bürgerreligion» oder religion civile definiert. Im christlichen Glauben, «[d]urch diese heilige, erhabene und wahre Religion erkennen sich die Menschen ­ Kinder des nämlichen Gottes ­ alle als Brüder, und die Gemeinschaft, die sie vereinigt, löst sich auch im Tod nicht auf»; aber eben darum ist die christliche Menschheitsmoral für die republikanische Solidarität äusserst gefährlich: «Statt die Herzen der Bürger an den Staat zu heften, entfernt sie sie davon wie von allen irdischen Dingen: ich kenne nichts, was dem gesellschaftlichen [im Sinne des Contrat social: republikanischen] Geist mehr entgegenstünde».<17> Die christliche religion de l'homme oder «Menschheitsreligion» wird also die religion civile oder «Bürgerreligion» der Nation unweigerlich schwächen.

3. Sozialstaat und Solidarität im 19. und 20. Jahrhundert

Die steile Erfolgskarriere des Begriffs «Solidarität» im 19. Jahrhundert betrifft (und vermengt) in unterschiedlichen Kontexten und Frontstellungen alle drei genannten Bedeutungen. Sie ist auf allen drei Ebenen eng mit der Geschichte der sozialen Frage verknüpft. Denn die Kampfessolidarität der Arbeiterklasse knüpft (schon in ihren ersten, mutualistischen Organisationsformen) an die korporative Solidarität an, doch sie legitimiert sich aber bald, mit der Verallgemeinerung der sozialen Bewegung, sowohl als nationale wie als universalistische Solidarität.
Erst die politische Gleichberechtigung des vierten Standes, der Ausbruch aus der bloss «negativen Integration» (Dieter Groh) der Arbeiterbewegung ins politische System, ermöglicht ­ über das politische Gewicht der Arbeiterparteien bei der Sozialgesetzgebung ­ eine Ausweitung der Bürgerrechte auf politische Beteiligungsrechte und soziale Sicherheit. Insofern verwirklicht erst der von der Arbeiterbewegung mitgestaltete Sozialstaat die republikanische «Pflicht des Volkskörpers, für die Erhaltung des letzten seiner Glieder mit der gleichen Liebe zu sorgen wie für alle anderen», von der Rousseau 1755 in der Encyclopédie handelte.<18>
Zugleich wurde die Klassensolidarität ­ als internationale Solidarität ­ auch durch Ansatzpunkte eines Menschheitsethos angereichert, das freilich angesichts des Ersten Weltkriegs operativ weitgehend hilflos blieb (ähnlich wie der christliche Universalismus) ­ soweit der proletarische Internationalismus nicht als kommunistische Internationale zum Werkzeug des sowjetischen Imperiums wurde.<19>
Zu einer regelrechten «Inflation» der Verweise auf Solidarität kommt es dann erst in der politischen Semantik der europäischen Demokratien nach dem Zweiten Weltkrieg, also in Verbindung mit dem Auf- und Ausbau der national recht unterschiedlich ausfallenden Formen des welfare state, des Sozialstaats, stato assistenziale usw. im Westen. Diese Entwicklung war nun gewiss eine Folge des Kalten Krieges ­ oder sagen wir: der Systemkonkurrenz zwischen sozialstaatlich korrigiertem Kapitalismus und bürokratischem Kollektivismus, zwischen den Ordnungsmodellen des Westens und des Ostblocks. Aber die stark «moralisierten» und in der Nachkriegszeit zunächst häufig auch religiös formulierten Rechtfertigungsmuster des Sozialstaates waren auch ­ jedenfalls in Deutschland ­ eine indirekte Reaktion (der Besinnung oder der Verdrängung) auf den «Zivilisationsbruch», welchen der Nationalsozialismus mit dem deutschen Massenmord an den europäische Juden bedeutet hatte.
Politisch bemühten sich also sowohl die Parteien der sozialistisch-sozialdemokratischen als auch der christlich-sozialen Tradition darum, den menschheitsethisch begründeten, de facto aber die Nation integrierenden Sozialstaat als doppeltes Bollwerk zu befestigen: sowohl als Barriere wider die vergangene, besiegte (und verdrängte) nationalsozialistische Barbarei, als auch (und dies vornehmlich) als Wall wider die aktuell wahrgenommene Bedrohung durch den kommunistischen Kollektivismus des Ostblocks. Beide zeithistorisch präzise verortbaren Kontexte ­ die Verarbeitung/Verdrängung von gerade vergangenen Menschheitsverbrechen und die ethisch-religiöse Überhöhung des Kalten Krieges ­ provozierten also geradezu ein (nicht immer ideologiefreies) Anknüpfen an Motivgehalte der Menschheitssolidarität. Auf die Probleme des 21. Jahrhunderts ­ seien es die «umkippende» Alterspyramide, die wirtschaftliche Globalisierung und die neue, massenhafte Gegenwart von «Fremden» (dauerhaften Immigranten, nicht mehr bloss «Gastarbeitern» für einige Jahre) ­ scheint hingegen dieses sozial- und christdemokratische Modell des europäischen Sozialstaats völlig unvorbereitet.

4. Solidarität und Erinnerung in der Schweiz

Wir sahen: Zu den Vorläuferbegriffen der heute meist sozialstaatlich verwalteten (und oft entfremdeten<20>) Solidarität gehören die (korporative) Mitgliedschaft, die (republikanische) Brüderlichkeit und die (christliche) Nächstenliebe. Der Ausbau der europäischen Sozialstaaten lässt sich vornehmlich als Konsequenz des demokratischen Klassenkampfes um die Ausweitung der nationalen Solidarität auf den vierten Stand verstehen. Doch wurde diese Wohlfahrtspolitik, zumal unter den Bedingungen einer auch «semantischen» Systemkonkurrenz im Kalten Krieg, häufig in Begriffen einer universalistischen Menschheitsethik legitimiert.
Und solange die Teilung Europas durch den Eisernen Vorhang bestand (die schliesslich den europäischen Westen auch vor der Armut Osteuropas schützte), gab es wenig Anlass, diesen doppelten, zugleich nationalen und allgemeinmenschlichen Solidaranspruch ernsthaft auf die Probe zu stellen. Heute jedoch wird diese normative Spannung zwischen der Solidarität unter Gleichen (Mitgliedern derselben Klasse, Bürgern desselben Gemeinwesens) einerseits und der Solidarität gegenüber Fremden andererseits (einer im Prinzip universalistischen christlichen Caritas) zum Problem.
Diese Spannung ist real; und sie dadurch aufzulösen, dass man einfach den einen ihre Pole vernachlässigt, verdrängt oder unterdrückt, kann gewiss keine Lösung sein, sondern würde nur zu neuen Verzerrungen oder Verdrängungen führen. Moderne demokratische Gemeinwesen müssen in der Tat periodisch neu definieren, welche Verpflichtungen ihre Bürger untereinander und gegenüber Fremden respektieren oder neu eingehen wollen. Und die Bedingungen solcher Entscheidungen sind natürlich asymmetrisch: Es sind ja jeweils nur die Mitglieder des «Clubs», welche darüber entscheiden, wen sie neu aufnehmen oder welche mit der Mitgliedschaft verbundenen Rechte sie auch mit bestimmten Nichtmitgliedern («residents», inländischen Ausländern) teilen wollen.<21> Es hängt also von den moralischen Standards der Clubmitglieder ab, auf welche Verpflichtungen gegenüber Fremden sie sich einrichten wollen. Und diese moralischen Ansprüche sind nicht einfach «da» ­ sie werden von Bürgern und an sie erhoben, sie werden umstritten, sie werden im Konflikt der Meinungen und Wertvorstellungen revidiert oder sanktioniert.
Dabei spielt nun in der heutigen Schweizer Auseinandersetzung um die Solidaritätsstiftung noch ein weiterer Gesichtspunkt hinein, der nicht verallgemeinert werden kann: Ich meine die offenbar viel zu lange vernachlässigte, verdrängte, verschobene Auseinandersetzung der Eidgenossen über das Verhalten ihrer Nation gegenüber der von Nazi-Deutschland betriebenen Judenverfolgung und Vernichtung. Ohne diese Auseinandersetzung über die Rolle der Schweiz und ihrer Banken im Zweiten Weltkrieg wäre auch die derzeitige Idee der Solidaritätsstiftung wohl kaum entstanden. Das entwertet das Projekt natürlich nicht, mag aber die Argumente dafür (und dagegen) spezifizieren.
Denn es dürfte einleuchten, dass die Selbstverständigung eines Gemeinwesens über schuldhafte Verstrickungen in seiner eigenen unmittelbare Vergangenheit, je nach Vergangenheit, von Land zu Land verschieden ausfallen muss. Von Land zu Land ­ aber auch von Zeit zu Zeit. Ich kann hier nur von meinen eigenen Erfahrungen sprechen. In (West-, Ost-, Gesamt-)Deutschland hat es etwa durchaus mehrere, auch gegeneinander verlaufende Wellen der Auseinandersetzung mit der eigenen nationalsozialistischen Vergangenheit gegeben: Ansätze zur Rechenschaft unmittelbar nach dem Kriege; in den westdeutschen 50er Jahren (nach einem treffenden Ausdruck Hermann Lübbes) das «kommunikative Beschweigen» der gerade vergangenen Mitverantwortung am Unrecht; in der DDR ein staatlich verordneter Antifaschismus; später einen moralisierten und politisierten Generationskonflikt in den 70er Jahren (dies auch als Ergebnis der Studentenbewegung meiner Generation).
Wie immer man diese Tatsache auch bewerten mag: Heute, als Konsequenz der Historikerdebatten vor und der Auseinandersetzungen über die deutsche Identität nach der Wiedervereinigung, bildet das Eingeständnis der schuldhaften deutschen Verantwortung für die Shoah ­ für den Massenmord an den europäischen Juden ­ einen integralen Bestandteil der öffentlichen politischen Kultur oder (wenn Sie so wollen) der religion civile der neuen, «Berliner» Bundesrepublik Deutschland.<22>
Zweifelsohne ist in der öffentlichen Schweizer Debatte das zuweilen unvermittelte Ineinanderschieben des Motivs der «Vergangenheitsbewältigung» mit der Einrichtung des Solidaritätsfonds misslich. Es wurde ja auch zum Anlass zahlreicher demagogischer Verkürzungen und fragwürdiger Polemik (wenn etwa von den «ausländischen jüdischen Organisationen» die Rede war, welche es auf das Gold des eidgenössischen Volksvermögens abgesehen hätten). Und per se hat der «Holocaust-Fonds» der Nationalbank (der englische Titel «Rough Justice» scheint mir da übrigens präziser als der deutsche «Gerechtigkeitsfonds») mit der Frage, ob und wie viele der kollektiven Goldreserven der Schweizer Nationalbank für Projekte der Erkundung von Zukunftsaufgaben solidarischen Zusammenlebens verwendet werden sollen, ja gar nichts zu tun.
Sollte man da nicht lieber sagen, das seien eben zwei völlig verschiedene Paar Stiefel? Zum einen, wie die Schweiz mit ihrer nationalen Vergangenheit umgeht: und diese Nationalgeschichte beinhaltet eben sowohl die Tradition des politischen Asyls und der Neutralität gegenüber den blutigen Konflikten des letzten Jahrhunderts als auch die Haltung «Das Boot ist voll»; sowohl die Tradition des Roten Kreuzes als auch die Tradition des Schweizer Bankgeheimnisses. Zum anderen, was die Schweiz als «Solidargemeinschaft» in ihre kollektive Zukunft als Gemeinwesen investiert: und welches Leitbild dabei bestimmend ist, welches Sozialethos, welches «Gefühl der Opfer, die man gebracht hat, und der Opfer, die man noch zu bringen gewillt ist» (Ernest Renan).
Nun, es wäre auf jeden Fall zu einfach (und wohl auch psychologisch unmöglich), beide Aspekte in toto voneinander zu trennen. Denn die Art und Weise der Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit gehört schon für jedes Individuum unweigerlich zur eigenen Identität, sie hat Gewicht im Zukunftsentwurf meines Lebens.<23> Die speziellen Pflichten, die ein Mensch aus seiner eigenen Biographie, ja sogar aus der Erbschaft seiner Eltern vielleicht ungern, aber bewusst und willentlich anerkennt, mögen ja sehr wohl Pflichten sein, die (wie der moralphilosophische Ausdruck geht) super-erogatorischer Natur sind (auf die also keiner meiner Mitmenschen einen moralischen oder gar Rechtsanspruch erheben darf).
Und doch: Es gibt Pflichten gegen mich selbst, die ich von niemand anderem einklagen würde, die eben darum im Kern mit den «starken Wertungen» zusammenhängen, an denen ich mein Selbstbild ausrichte,<24> meinen Anspruch messe, ein gelungenes Leben zu führen: Sie gehören zum moral standing meiner Person, sie konstituieren meinen Selbstwert mit ­ gegenüber anderen Personen, vor allem gegenüber mir selbst. Ähnlich gehören auch die Pflichten, die eine Nation im Bewusstsein ihrer Verfehlungen in der Vergangenheit akzeptiert ­ gegenüber ihren eigenen Mitgliedern wie gegenüber Fremden ­ durchaus zum ethischen Selbstbild dieser Nation: zum moral standing der Republik, als Gemeinwesen gegenüber ihren Bürgern, als Nation gegenüber andern Nationen.
Seitdem wir (in den Worten des Sozialphilo-sophen Axel Honneth) die «Naivität verloren haben, dass Ungerechtigkeiten sich immer nur auf unsere je eigene Gegenwarten auswirken»<25>, lässt sich ohnehin die Zeitdimension von Solidarität immer weniger aus der Sozialpolitik verbannen. Ökonomische wie ökologische Risiken und Nebenfolgen aktueller Arrangements für die Nachgeborenen bestimmen ja ohnehin alle aktuellen sozialpolitischen Debatten zunehmend mit. Wenn nun in der Diskussion um die Schweizer Solidaritätsstiftung solch intergenerationelle «Verzeitlichung» der Gerechtigkeit auch sittliche Verpflichtungen gegenüber Fremden einschliesst, die die Eidgenossenschaft mit explizitem Blick auf ihre Vergangenheit wahrnimmt, so ist dies nicht logisch zwingend, aber psychologisch völlig plausibel. Und politisch ehrenhaft.
Das patriotische Ethos der Bürgersolidarität würde sich damit nämlich reflexiv wenden ­ gewissermassen sich selbst zum Problem machen. Und dafür könnte bereits die öffentliche Debatte um den Stellenwert und die konkreten Projekte des «Zukunftsfonds» wichtige Lernschritte provozieren. «Reflexive Bürgersolidarität» weiss darum, dass die moralischen Ressourcen einer Nation nicht als selbstverständliche Fakten vorausgesetzt werden, sondern selber zum Einsatz, zum Problem, zur Aufgabe, zum Konfliktfeld der demokratischen Meinungsbildung werden. Auch das «soziale Kapital» an innergesellschaftlichem Vertrauen, das ja durch die Apparate des Sozialstaates, häufig unpersönliche Sozialagenturen, weniger erzeugt als verbraucht wird, erneuert sich nicht ohne öffentliches Beispiel.
Eine «von oben erzwungene Solidarität» des Sozialstaats mag zwar (um Nationalrat Blocher zu zitieren) selbst «ohne moralischen Wert» sein ­ sie gehört aber zu den kulturellen Standards unseres bürgerlichen Miteinanders, die wir auch aus sittlichen Motiven nicht riskieren wollen.<26> Zwar mag «der Staat kein Recht haben, auf Kosten anderer grosszügig zu sein» (Blocher) ­ er hat aber sehr wohl die Pflicht, sozial-moralische Standards des Gemeinwesens, deren Aufrechterhaltung auch soziale Kosten (Zeit, Geld, Engagement) verursacht, nicht zu Billigpreisen zu privatisieren. Auch öffentliche Güter können schliesslich einen Wertverfall erleiden, der dann die Lebensqualität des Gemeinwesens beeinträchtigen muss. Und die vermeintlich «selbstverständlichen» Haltungen, Erwartungen, Einstellungen und Tugenden einer Gesellschaft gehören ebenso zu solchen public goods wie die Pflege des öffentlichen Raumes oder die Bewahrung von Naturschönheit.
Ich vermute, auch das öffentliche Umgehen-Lernen mit Fremden, auch mit Stereotypen kultureller Fremdheit gehört zu solchen Standards: als Tugend, die die alte, patriotische Bürgersolidarität neu aufnehmen und («reflexiv») erlernen muss, wenn sie in der zunehmend multikulturellen Wirklichkeit von heute und morgen nicht Schiffbruch erleiden will.

 

Der Politologe Privatdozent Dr. Otto Kallscheuer war im Sommersemester 2001 Gastprofessor an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern; sein Beitrag ist die überarbeitete Fassung des Referates, das er an der Tagung der Fakultät gehalten hat; siehe dazu


Anmerkungen

SKZ 169 (2001) Nr. 39, S. 533­534: Adrian Loretan/Carl Holenstein, Solidarität auf dem Prüfstand, und S. 534­539: Hans Halter, Solidarität ­ ein fundamentales Prinzip mit Grenzen, sowie SKZ 169 (2001) Nr. 44, S. 616­620: Walter Schmid, Stiftung Solidarität Schweiz.

* Im Gedenken an Pater Jozef Tischner (1931­2000), mit dem man wohl gerne streiten mochte ­ nicht nur über die Solidarität.

1 Jozef Tischner, Solidarität der Gewissen. Predigt auf dem Krakauer Wawel am 19. Oktober 1980, in: TRANSIT, N.20 (Winter 2000/2001), S. 175.

2 Norman Davies, Im Herzen Europas. Geschichte Polens, München 2000, S. 367.

3 Tischner, Solidarität der Gewissen, aaO., S. 175f.

4 Centesimus annus, Nr. 25; vgl. dazu auch das Kapitel VIII., Ecclesia militans, in: Otto Kallscheuer, Glaubensfragen, Frankfurt a.M. 1991, S. 177­222.

5 J. Tischer, Ethik der Solidarität, Graz-Wien-Köln 1982; vgl. dazu auch den Artikel von Charles Taylor, Einige Überlegungen zur Idee der Solidarität, in: TRANSIT, N.20 (2000/2001), S. 189­201.

6 Centesimus annus, Nr. 25; vgl. auch Johannes Pauls II. Kritik am Marxismus, (ebd., Nrn. 13, 25, 41 usw.): Der kardinale Irrtum des Kommunismus habe darin bestanden, die Freiheitsnatur des Menschen, seine «wesenseigene Transzendenz» zu leugnen und zu unterdrücken.

7 Hans Halter, Solidarität ­ ein fundamentales Prinzip mit Grenzen, in: Schweizerische Kirchenzeitung, 39/2001, S. 534­539.

8 Kurt Bayertz, Begriff und Problem der Solidarität, in: ders. (Hrsg.), Solidarität. Begriff und Problem, Frankfurt a.M. 1998, S. 11­53.

9 Zum Folgenden vgl. neben den im Sammelband von K. Bayertz versammelten Beiträgen, vor allem den Artikel von Rainer Wildt, Solidarität, Begriffsgeschichte und Definition heute (S. 202­216), auch Rainer Zoll, Was ist Solidarität heute?, Frankfurt a.M. 2000.

10 Hegel, Rechtsphilosophie, Vorlesungsnachschrift von 1819/20, zit. bei R. Wildt, aaO., S.204.

11 J. J. Rousseau, Du Contrat Social, IV. 8.

12 Zoll, aaO., S. 20f.

13 Karl Rosenkranz, G. W. F. Hegels Leben, Berlin 1844 [Reprint 1977], S. xxxvii.

14 Ernest Renan, Was ist eine Nation? (1882), in: Grenzfälle. Über neuen und alten Nationalismus (hrsg. von M. Jeismann/H.Ritter), Leipzig 1993, S. 291.

15 Vgl. Rousseaus Artikel zur (moralischen und politischen) Ökonomie in der Encyclopédie (s. jetzt in: Die Welt der Enzyklopädie, Frankfurt a.M. 2001, hier S. 286).

16 Siehe Jörg Träger, Der Tod des Marat ­ Revolution des Menschenbildes, München 1986.

17 Rousseau, Contrat social, ebd.

18 Dies hat insbesondere T. H. Marshall in seinen klassischen Arbeiten herausgearbeitet.

19 Im 20. Jahrhundert kommt es zudem, ebenfalls als Reaktion auf die europäischen Weltkriege, zu verschiedenen Versuchen, die moralische Menschheitssolidarität auch rechtlich umzusetzen: der Völkerbund liess sich ja auch als Staatensolidarität wider Rechtsbrecher begreifen. Auf diesen gerade heute wieder aktuell werdenden Gesichtspunkt kann ich hier freilich nicht eingehen.

20 Auf die widersprüchliche Rolle des Wohlfahrtsstaats als bürokratisierter «Ersatz» sozialer Solidarität hat André Gorz immer wieder hingewiesen, vor allem in seiner Kritik der ökonomischen Vernunft, Berlin 1989.

21 Das Bild vom «Club» der Staatsbürger verwendet zum Beispiel Michael Walzer, Sphären der Gerechtigkeit, Frankfurt a.M. 1992, Kap. 2.

22 Für einen internationalen Vergleich siehe Ian Buruma, Erbschaft der Schuld. Vergangenheitsbewältigung in Deutschland und Japan, München 1994; für drei unterschiedliche Bewertungen siehe: Jürgen Habermas, Die Normalität einer Berliner Republik, Frankfurt a.M. 1995; Heinz D. Kittsteiner, Das Ende der Unschuld, in: Kursbuch, Heft 136/Juni 1999; Hermann Lübbe, «Ich entschuldige mich», Berlin 2001.

23 Für ein an dieser Analogie von persönlicher und kollektiver Zukunft ansetzendes leidenschaftliches Plädoyer zugunsten einer reformerischen, humanistisch orientierten «Vergangenheitsbewätigung» in den Vereinigten Staaten siehe den lesenswerten Essay von Richard Rorty, Stolz auf unser Land. Die amerikanische Linke und der Patriotismus, Frankfurt a.M. 1999.

24 Vgl. Charles Taylor, Quellen des Selbst, Frankfurt a.M. 1994 (vor allem Teil I, Die Identität und das Gute).

25 Vgl. A. Honneth, Identitätsfindung durch einen erweiterten Gerechtigkeitsbegriff, in: Kommune, N. 4/2001.

26 In Hegelscher Terminologie handelt es sich um «sittliche», in Habermasische um «ethisch-politische» Fragen. Aber es geht natürlich nicht um die Terminologie.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001