45/2001 | |
INHALT | |
Theologie |
In den lutherisch-katholischen Gesprächen, die nach dem Zweiten
Vatikanischen Konzil aufgenommen wurden, spielt die Rechtfertigungslehre
verständlicherweise eine besondere Rolle. An der Frage nach der Rechtfertigung
der Sünder, ausgehend vom Ablassstreit, spaltete sich im 16. Jahrhundert
die abendländische Kirche in die römisch-katholische Kirche mit
dem Konzil von Trient und in die Reformationskirche mit Martin Luther und
den lutherischen Bekenntnisschriften. Vierhundert Jahre später hatte
die theologische Forschung eine Annäherung der beiden Positionen zur
Folge, und als ein Ergebnis der ökumenischen Gespräche in gemischten
Kommissionen konnte in der Rechtfertigungslehre zunehmend Übereinstimmung
erreicht, wahrgenommen und festgestellt werden.
So beschlossen der Lutherische Weltbund und der Päpstliche Rat für
die Einheit der Christen, eine «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre»
zu versuchen. 1998 lag der endgültige Text vor. Vorbehalte der Kongregation
für die Glaubenslehre brachten das Unternehmen in Gefahr, und nur dem
persönlichen Einsatz von Papst Johannes Paul II. ist es zu verdanken,
dass es nicht scheiterte. In einem «Annex» wurden diese Vorbehalte
als offene Einzelfragen aufgelistet. Mit der Unterzeichnung der «Gemeinsamen
offiziellen Feststellung» in der St. Anna-Kirche in Augsburg am 31.
Oktober 1999 wurde die erreichte lutherisch-katholische Übereinstimmung
ein differenzierter Konsens kirchenamtlich verbindlich. Noch
am gleichen Tag bezeichnete Papst Johannes Paul II. diesen Schritt als «einen
Meilenstein auf dem nicht einfachen Weg zur Wiederherstellung der vollen
Einheit».
Zwei Jahre später lud die Evangelisch-Römisch-katholische Gesprächskommission
im Auftrag des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und der Schweizer
Bischofskonferenz zu einer wissenschaftlichen Tagung ein, an der gefragt
wurde, ob und wie «Augsburg 1999» ein «ökumenischer
Meilenstein» sei und was er für «die gemeinsame Zukunft
der Kirchen» bedeute. Dazu skizzierte Prof. Eberhard Jüngel (Tübingen)
mit der Doppelfrage: «Kirche woher Kirche wohin?» eine
ausgesprochen reformatorische Ekklesiologie, während Prof. Pierre Bühler
(Zürich) an den erreichten Konsens aus reformierter Sicht Fragen stellte.
Vertieft und ergänzt wurde dieser Einstieg mit einem Podium unter der
Leitung von Prof. Guido Vergauwen (Freiburg), das Prof. Silke-Petra Bergjan
(Zürich) mit weiterführenden Thesen bzw. Fragen eröffnete
und an dem sich neben Prof. Pierre Bühler mit Bischof Kurt Koch auch
die katholische Seite beteiligte. Abgerundet wurde die Tagung mit einem
Referat von Kardinal Walter Kasper, dem neuen Präsidenten des Päpstlichen
Rates für die Einheit der Christen, und abgeschlossen wurde sie mit
einer Liturgischen Feier, denen die beiden Co-Präsidenten der Gesprächskommission,
Pfarrer Frank Jehle und Generalvikar Rudolf Schmid, vorstanden.
Wer sich zum ökumenischen Weg der Kirche äussern wolle, müsse
wissen, wo sie herkomme, zeigte sich Prof. Jüngel überzeugt. Deshalb
ging er zunächst auf ihre Herkunft im Sinne ihres Wesensursprungs ein,
wobei er von der elementaren Unterscheidung zwischen sichtbarer und unsichtbarer
bzw. verborgener Kirche ausging. Als Werk Gottes sei die Kirche nur dem
Glauben erkennbar, weshalb im nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis
wie vom Glauben an Gott so auch vom Glauben an die Kirche (eis... ekklesian)
die Rede sei. Die irdisch-geschichtliche Darstellung und Entsprechung der
verborgenen Kirche vollziehe sich zum einen als Gottesdienst (in seiner
liturgischen Gestalt) und zum andern als Dienst an der Welt (in der Gestalt
des «vernünftigen Gottesdienstes» im Alltag gemäss
Röm 12,1). Als die «eine, heilige, katholische und apostolische»
werde die Kirche geglaubt und sei sie als Glaubensgegenstand zwar verborgen,
als verborgene verlange sie aber nach einer sichtbaren Entsprechung, nach
eben jenem Gottesdienst in liturgischer und in weltlicher Gestalt. Wo das
Evangelium rein verkündigt und wo die Sakramente dem Evangelium gemäss
gefeiert werden, da ist denn auch für die Confessio Augustana die sichtbare
Kirche mit der unsichtbaren indirekt und mittelbar identisch.
Das nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis bekennt sich
zur Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität der geglaubten
Kirche; diese Wesenseigenschaften wurden bis zur Reformation als «notae
ecclesiae» angesehen, als Kennzeichen, an denen man erkennen können
sollte, wo die wahre Kirche anwesend ist. Die Apostolizität der Kirche
meint ihre Treue zur ursprünglichen Sendung. Und da für Prof.
Jüngel «der Nachfolger des Apostels der neutestamentliche Kanon
(und nicht etwa der Bischof) ist, existiert die Kirche deshalb und nur deshalb
in apostolischer Sukzession, weil und insofern sie schriftgemäss denkt,
redet, handelt». In der Katholizität ist die Kirche immer und
überall dieselbe; für Prof. Jüngel ist sie zudem darin katholisch,
«dass sie mit dem sie und die ganze Welt durchdringenden Dienst als
geistliches Gleichnis des kommenden Reiches Gottes existiert und insofern
politische Bedeutung hat». Die Heiligkeit der Kirche sei «deren
Unterschiedenheit von der noch unbekehrten Welt, der sie aber durch geistliche,
karitative und politische Diakonie prophetisch zu dienen hat». Die
Einheit der Kirche schliesslich besage, dass sie zum einen einzig ist und
die Differenzen so einschliesst, dass sie zum andern mit sich selber bzw.
in sich selber einig ist. Dabei sei die Frage von erheblicher Bedeutung,
was für die Einheit der Kirche notwendig bzw. nicht notwendig ist.
In einem weiteren Schritt fragte Prof. Jüngel nach der Herkunft
der Kirche im Sinne der Zeitgeschichte, wobei er die Anmerkung 9 der «Gemeinsamen
Erklärung zur Rechtfertigungslehre» besonders herausstellte:
«In dieser Erklärung gibt das Wort ÐKircheð das jeweilige
Selbstverständnis der beteiligten Kirchen wieder, ohne alle damit verbundenen
ekklesiologischen Fragen entscheiden zu wollen.» Die Erklärung
«Dominus Iesus» der Kongregation für die Glaubenslehre
und ihre an die Bischofskonferenzen gerichtete «Note über den
Ausdruck ÐSchwesterkirchenð» (beide im Sommer 2000 veröffentlicht)
hätten den evangelischen Kirchen das Kirche-Sein dann klar abgesprochen,
weil sie den gültigen Episkopat nicht bewahrt hätten. Für
den weiteren ökumenischen Weg sei deshalb eine Verständigung über
die Amtsfrage unerlässlich.
In der lutherischen Sicht, die Prof. Jüngel entwickelte, begründet
das priesterliche Amt Jesu die Rechtfertigung allein aus Glauben, die ihrerseits
die soteriologische Begründung des Priestertums aller Glaubenden ist.
Zum einen verwirft Martin Luther die kategoriale Unterscheidung von Priestern
und Laien und zum andern bejaht er einen besonderen Dienst (ministerium)
innerhalb des allen Glaubenden und Getauften zukommenden Priestertums. Dieses
Amt brauche es, nicht um einen geistlichen Mangel auf Seiten der Laien auszugleichen,
sondern um ihren geistlichen Reichtum in geordnete Bahnen zu lenken. Einer
Verständigung zwischen der lutherischen und der römisch-katholischen
Kirche in der Amtsfrage stehen für Prof. Jüngel gewichtige Lehrpunkte
im Weg: Die Aussage des Konzils, dass sich das gemeinsame Priestertum aller
Glaubenden und das Amtspriestertum dem Wesen nach unterscheiden, und dies
aufgrund des Weihesakramentes; die auf das Trienter Konzil zurückgehende
neue Rede vom opfernden Handeln des Priesters bzw. der Kirche.
Unter dem Titel «oecumenica regula» schlug Prof. Jüngel
abschliessend weiterführende Schritte vor. Auch und gerade angesichts
der schwierigen Lage des ökumenischen Gesprächs und der dabei
zu Tage getretenen Aporien gelte es, auf dem Weg zu bleiben. Sodann müssten
die ökumenischen Zielvorstellungen so klar wie nur möglich dargelegt
werden. Ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Verständigung
mit Rom sei «die Hierarchie der Wahrheiten». Trotz aller trennenden
Differenzen müssten die konkreten Beziehungen zwischen den getrennten
Kirchen entschärft werden. Die Differenzen müssten indes ernst
genommen werden, weil die Wahrheitsfähigkeit auf dem Spiel stehe. Der
beste ökumenische Fortschritt wäre indes der Schritt zurück
in das Leben der biblischen Texte, eine Einkehr in das Leben dieser Texte,
um darin Heimat zu finden.
Die «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre»
ist das Ergebnis eines langen bilateralen lutherisch-katholischen Dialogprozesses,
und es war legitim, dabei bis zu einem Abschluss voran zu gehen, räumte
Prof. Pierre Bühler ein. Trotzdem hätte er einen Einbezug der
in der Leuenberger Konkordie vertretenen Kirchen gewünscht; zum einen
weil auch der Leuenberger Konkordie die Rechtfertigungslehre zugrunde liegt
und zum andern, weil die Erklärung dabei inhaltlich hätte gewinnen
können. Jedenfalls stellt sich die methodologische Frage nach der Verschränkung
der verschiedenen bilateralen und multilateralen Dialoge.
Es habe nicht viele reformierte Reaktionen auf die Erklärung gegeben,
und diese seien insgesamt etwas ratlos. Man begrüsst die Überwindung
früherer Lehrverurteilungen; es wird offen nach den möglichen
Auswirkungen auf die Leuenberger Konkordie gefragt; in hermeneutischer Hinsicht
wird die Verwendung der Bibel kritisiert; vermisst wird eine Aktualisierung
der Rechtfertigungslehre und ihre «systemische» Einordnung ins
Gesamt des Glaubens; andere wiederum plädieren für eine «Normativität
der Vielfalt»; allgemein wurde die Methode des differenzierten Konsenses
gut aufgenommen, allerdings auch auf die Gefahr aufmerksam gemacht, damit
Unebenheiten zu verwischen und Unschärfen zuzulassen.
In seiner eigenen Stellungnahme kritisierte Prof. Bühler zunächst
den Prozess selber; er sei «forciert» worden, und das habe zu
viele personelle und institutionelle Opfer gekostet, der Qualität des
Textes geschadet, und andere römische Verlautbarungen hätten ihn
erst noch zweideutig gemacht oder, wie «Dominus Iesus», eine
grössere öffentliche Aufmerksamkeit erhalten.
Die «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» sei
für die grosse Mehrheit der Zeitgenossen unlesbar, die ganze Anstrengung
sei auf einer «Insel der Seligen» erfolgt, lautet der Vorwurf
auf der pragmatischen Ebene. Auf der theologischen Ebene vermisst Prof.
Bühler die von der Leuenberger Konkordie gemachte Unterscheidung zwischen
der Botschaft von der Rechtfertigung und der Lehre, die ihr Rechnung trägt.
Wie auch in anderen ökumenischen Dokumenten sei die Verwendung der
Bibel insofern fragwürdig, als ahistorisch harmonisiert werde. Die
Methode des differenzierten Konsenses hingegen sei fruchtbar und verheissungsvoll,
sie müsse aber von einer Deontologie bzw. Ethik geleitet sein, das
heisst: Unschärfen vermeiden, den Konsens und die Differenzen konsistent
ausformulieren. Die «Gemeinsame Erklärung» könne dieser
Deontologie nicht genügen; so gebe es Widersprüche zwischen der
«Gemeinsamen Erklärung», der «Gemeinsamen offiziellen
Feststellung» und dem «Annex». So könne «Augsburg
1999» nur in dem Sinn ein Meilenstein sein, als in aller Bescheidenheit
auf den weiteren Weg hingewiesen werde.
Unter diesen Voraussetzungen könne die reformierte Perspektive für
die Zukunft des ökumenischen Dialogs nur ein «aktiver Pessimismus»
(Denis de Rougemont) sein. Im Vertrauen auf die göttliche Vorsehung
sei es weder nötig noch nützlich, grosse Visionen für die
Zukunft zu entwerfen; es genüge, die Arbeit des Dialog einfach und
geduldig fortzuführen und zumindest die ökumenische Arbeit dort,
wo sie konkret geleistet wird, nämlich an der Basis, nicht zu bremsen.
Konkret heisse das, nach dem Modell der Einheit in versöhnter Verschiedenheit
mit der Anstrengung des differenzierten Konsens fortfahren, namentlich in
Bezug auf die Ekklesiologie und die Amtsfrage. Dieser aktive Pessimismus
ist aus der Verheissung heraus möglich, dass «wir in der unsichtbaren
Kirche schon eins in Jesus Christus sind». Der elementarste Schritt
zu einem differenzierten Konsens in der Ekklesiologie wäre, uns über
die Sündhaftigkeit unserer Kirchen zu verständigen notwendige
und hinreichende Bedingung einer vollen kirchlichen Gemeinschaft.
Für Prof. Silke-Petra Bergjan ist, wie sie auf dem Podium ausführte,
eine zentrale Frage, was mit einem Konsensdokument als dem Ergebnis eines
Lehrgesprächs erreicht wird. In der Alten Kirche sei ein Konsens mit
Hilfe eines neuen theologischen Gedankens erreicht worden, einen solchen
Gedanken vermisse sie jedoch in der «Gemeinsamen Erklärung».
Überhaupt dominierten in den lutherisch-katholisch-reformierten Gesprächen
die Kontroversfragen des 16. Jahrhunderts. Deshalb sei kritisch nach dem
Umgang mit historischen Texten zu fragen; die «Gemeinsame Erklärung»
wolle eine Fragestellung auch historisch aufarbeiten, gehe dabei aber wenig
historisch vor. Die reformatorische Rechtfertigungslehre sei bereits vielfältig,
und in der reformierten Theologie gehöre die Rechtfertigungslehre seit
dem 17. Jahrhundert in einen grösseren theologischen Zusammenhang:
die Rechtfertigungslehre folge auf die Erwählungslehre und führe
zu ethischen Konsequenzen.
Zum differenzierten Konsens bemerkte Bischof Koch, dass sich die Kirchenleitungen
den Konsens in (den) Grundfragen zu eigen gemacht und zugleich noch offene
Fragen benannt hätten; offene Fragen seien zudem nicht nur katholisch-lutherische,
sondern auch innerevangelische Kontroverspunkte. Zudem betonte er, dass
nicht nur ein Konsens festgestellt, sondern ausdrücklich auch Lehrverurteilungen
zurückgenommen worden seien. Für Prof. Bühler ist ein Verzicht
auf Verurteilung auch schon eine Anerkennung. Wie Anerkennung näherhin
geschehe, sei erst noch zu klären, weil vom Einheitsverständnis
abhängig; Einheit müsse gleichsam zwischen den Extremen «Einförmigkeit»
und «unversöhnte Vielfalt» in «versöhnter Vielfalt»
gesucht werden.
Der Klage über die Rede, dass die aus der Reformation hervorgegangenen
Kirchen nicht Kirchen «im eigentlichen Sinn» seien, wie es in
«Dominus Iesus» heisst, entgegnete Bischof Koch mit der Erklärung,
«nicht im eigentlichen Sinn» bedeute: nicht so wie die katholische
Kirche Kirche ist, und also Kirche eines anderen Typus, wie Kardinal Walter
Kasper unlängst formuliert hatte. So stelle sich doch auch jede Kirche
die Einheit der eigenen Kirche als Ziel der Ökumene vor. Infolgedessen
müssten «wir einander erzählen, wie wir uns die Einheit
der eigenen Kirche vorstellen». Auch Prof. Bergjan unterstrich, dass
nach der «Gemeinsamen Erklärung» das Gespräch weitergehen
müsse.
Für Kardinal Walter Kasper ist die «Gemeinsame Erklärung
zur Rechtfertigungslehre» ein Meilenstein, insofern mit ihr eine wichtige
Etappe zurückgelegt, das Endziel aber noch nicht erreicht ist. So erinnerte
er an den ökumenischen Aufbruch des 20. Jahrhunderts, in den die römisch-katholische
Kirche mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingetreten ist, als es an die
Stelle des alten Konzepts der Rückkehr-Ökumene das Konzept der
Weggemeinschaft gesetzt hat mit dem Ziel einer Kirchengemeinschaft nach
dem Urbild der Trinität, einer Einheit in der Vielfalt. Das damit ermöglichte
ökumenische Gespräch wurde allseitig aufgenommen, und in jenem
mit den lutherischen Kirchen stand die Rechtfertigungslehre im Vordergrund,
über der es im 16. Jahrhundert zum Bruch gekommen war.
Zwischen Martin Luther und den lutherischen Bekenntnisschriften auf der
einen und dem Konzil von Trient auf der andern Seite gibt es mit der Abwehr
des autonomen Leistungsgedankens und der Hervorhebung des Gnaden- und Geschenkcharakters
der Rechtfertigung «eine grundlegende Gemeinsamkeit». Der Unterschied
besteht für Kardinal Kasper im Wesentlichen in drei Punkten: Dem Konzil
kam es darauf an zu sagen, dass der Mensch bei der Rechtfertigung nicht
nur passiver Empfänger ist, sondern mitwirken kann; dass Gott den Menschen
nicht nur (forensisch) gerecht erklärt, sondern gerecht macht, und
dass der Glaube in der Liebe und in Werken der Liebe wirksam werden müsse.
Diese Lehren haben Katholiken und Lutheraner über 400 Jahre getrennt,
wobei es nicht nur abstrakte Lehren waren, sondern unterschiedliche Weisen,
das Christsein zu leben.
Auch die Veränderungen im 20. Jahrhundert, fuhr Kardinal Kasper fort,
waren nicht nur abstrakt theologischer, sondern durchaus lebensmässiger
Art. In Deutschland haben der gemeinsame Widerstand gegen den Nationalsozialismus
und die Bevölkerungsverschiebungen nach dem Krieg neue Erfahrungen
ermöglicht, auf der die ökumenische Bewegung und die ökumenische
Theologie aufbauen konnten, und der nachkonziliare ökumenische Dialog
konnte auf die Ergebnisse der theologischen Forschung zurückgreifen.
Der katholisch-lutherische Dialog führte zu einer Reihe von Konsenstexten,
die es erlaubten, eine «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre»
des Lutherischen Weltbundes und des Päpstlichen Rates für die
Einheit der Christen vorzubereiten.
Zur Bedeutung dieser «Gemeinsamen Erklärung» gab Kardinal
Kasper drei Hinweise. Möglich geworden ist diese Einigung durch ein
vertieftes Studium der Quellen des Glaubens. «Wir haben... das Konzil
von Trient nicht aufgegeben», aber seine Aussagen «in einem
neuen Licht lesen und tiefer verstehen gelernt»; es handelt sich so
um einen Erkenntnisfortschritt und insofern um ein Stück Dogmenentwicklung.
Sodann handelt es sich um eine Erklärung der Kirchen, so dass die ekklesiologische
Basis zwischen den beiden Kirchen wesentlich erweitert worden ist. Erreicht
wurde kein totaler, sondern ein differenzierter Konsens. So könne ausdrücklich
festgestellt werden: 1. In (den) Grundfragen besteht ein Konsens, es gibt
aber noch offene Fragen, über die weiter gesprochen werden muss, sie
heben indes die erreichten Gemeinsamkeiten nicht auf. 2. Die gegenseitigen
Verwerfungen des 16. Jahrhunderts in Bezug auf die Rechtfertigungslehre
treffen den heutigen Partner, wenn er auf dem Boden der «Gemeinsamen
Erklärung» steht, nicht mehr.
Das Konzept des differenzierten Konsenses kann sich auf Johann Adam Möhler
berufen, erinnerte Kardinal Kasper. Möhler unterscheidet zwischen Gegensätzen
und Widersprüchen; Widersprüche sind Gegensätze, die sich
verselbständigen und verabsolutieren und so kontradiktorisch werden,
während Gegensätze komplementär sind und zum Leben gehören.
Können Widersprüche mit dem Ganzen versöhnt werden, werden
sie wieder Gegensätze. «So kommt es zu einer versöhnten
Verschiedenheit von sich komplementär ergänzenden Wahrheiten.»
Dieser Schritt sei mit der «Gemeinsamen Erklärung» in einem
hohen Mass gelungen, und damit sei der Weg nach vorne offen.
Auf diesem Weg stellten sich für die künftigen Beziehungen zwischen
Lutheranern und Katholiken neue Aufgaben und Herausforderungen. Dabei sei
zu berücksichtigen, dass die ökumenische Bewegung ein vielschichtiger
Prozess sei. Es gebe Aufgaben, welche sich vor Ort auf der Ebene der Pfarreien
und der Diözesen stellen, und Aufgaben, welche sich in universalkirchlicher
Perspektive stellen. In den Ortskirchen müsse vorbereitet werden, was
universalkirchlich rezipiert werden soll, und in den Ortskirchen müsse
rezipiert und umgesetzt werden, was auf universalkirchlicher Ebene geschieht.
Drei Problemkreise seien so anzugehen: 1. Die Fragen, welche in der «Gemeinsamen
Erklärung» auch hinsichtlich der Rechtfertigungslehre noch offen
sind; so habe der Päpstliche Rat für die Einheit mit dem Lutherischen
und dem Reformierten Weltbund bereits eine Konsultation zur Ablassfrage
durchgeführt. 2. Vorrangig zuwenden müsse sich das Gespräch
sodann den Fragen des Kirchen- und Amtsverständnisses; über ekklesiologische
Fragen im Gespräch sei Rom bereits mit dem Lutherischen Weltbund und
im Rahmen der Kommission für Glauben und Kirchenverfasssung des Ökumenischen
Rates der Kirchen; überdies werte der Päpstliche Rat zurzeit die
Eingaben zur Primatsfrage aus, zu denen Papst Johannes Paul II. selbst eingeladen
hat. 3. Der dritte Problemkreis sei nicht nur die Indifferenz vieler Christen
gegenüber den Kontroversthemen, sondern vieler Zeitgenossen gegenüber
der christlichen Botschaft überhaupt; die Übersetzung der Fragen
und Antworten des 16. Jahrhunderts und der biblischen Botschaft ganz allgemein
in die Sprache und in den Erfahrungshorizont von heute sei eine gemeinsame
Aufgabe.
Weil es nicht nur für ihn zur Ökumene keine Alternative gibt,
warb Kardinal Kasper abschliessend für einen Dialog in Liebe und Wahrheit,
der in Zukunft noch mehr als bisher nicht nur ein akademischer Dialog, sondern
ein Dialog des Lebens sein müsse. Erreicht werden soll bei allem ökumenischen
Bemühen eine gegenseitige Bereicherung, betonte er in einem anschliessenden
Pressegespräch. Keine Kirche dürfe von ihrem Wahrheitsanspruch
lassen, und alle hätten sich herausfordern zu lassen und so in die
Wahrheit hinein zu wachsen, in der Wahrheit zu reifen.
«Es ist unser gemeinsamer Glaube, dass die Rechtfertigung das Werk des dreieinen Gottes ist. Der Vater hat seinen Sohn zum Heil der Sünder in die Welt gesandt. Die Menschwerdung, der Tod und die Auferstehung Christi sind Grund und Voraussetzung der Rechtfertigung. Daher bedeutet die Rechtfertigung, dass Christus selbst unsere Gerechtigkeit ist, derer wir nach dem Willen des Vaters im Heiligen Geist teilhaftig werden. Gemeinsam bekennen wir: Allein aus Gnade im Glauben an die Heilstat Christi, nicht aufgrund unserer Verdienste werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns befähigt und aufruft zu guten Werken» («Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, Nr. 15).
Die vielfältigen Zugänge zur ökumenischen Frage wie die unterschiedlichen erkenntnisleitenden Interessen bei ihrer Beantwortung in den verschiedenen konkreten Situationen wurden an der zweiten Wissenschaftlichen Tagung des Ökumenischen Instituts Luzern unter dem Titel «Ökumene im Kopf Ökumene im Bauch» thematisiert. Als kommissarischer Leiter des Instituts betonte Privatdozent Wolfgang Müller in seiner Begrüssung, wie auch in der ökumenischen Bewegung Kopf und Bauch, Gefühl und Intellekt zusammengehörten. So warb er für «die Anstrengung versöhnter Verschiedenheit» (Otto Hermann Pesch), die zum gemeinsam gefeierten Herrenmahl und also in einem tiefsten Sinn zur Ökumene im Bauch führen könne. Die Verbundenheit des Instituts mit der Theologischen Fakultät brachte ihr Dekan, Prof. Edmund Arens, in seiner Grussadresse zum Ausdruck, in der er das Tagungsthema mit dem Schriftwort verschränkte: «Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach». So wünschte er der Tagung, dass sie dem Fleisch Beine mache, und dem veranstaltenden Institut, dass es als Ort der theologischen Reflexion und des pastoralen Austauschs den ökumenischen Geist wach halte; es gelte, in den gegebenen Verhältnissen den Kopf weder hängen zu lassen noch ihn zu verlieren.
Diese Verhältnisse sind widersprüchlich, und so wurde Bischof
Hans Gerny, bald emeritierter Bischof der Christkatholischen Kirche der
Schweiz,<1> als Thema seines Beitrages
vorgegeben: «Hoffnungen und Ängste in der Ökumene: Erfahrungen,
Hintergründe». Dabei reflektierte er den Weg der ökumenischen
Bewegung, namentlich in der Schweiz, wie er ihn aus eigener Erfahrung kennt.
Die Zeit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfuhr er als eine Zeit schmerzlicher
Trennung und böser Auseinandersetzung, auch wenn die Konfessionsgrenzen
anderseits als positiv, weil identitätsstiftend erfahren wurden. Am
Konzil sei eine Offenheit sichtbar geworden, von der niemand zu träumen
gewagt habe, und diese habe zu einem ökumenischen Aufbruch in aller
Breite geführt: endlich durfte man sich näher kommen.
Auf seinem langen Weg als Pfarrer und dann als Bischof konnte Hans Gerny
unterschiedliche Erfahrungen sammeln: eine selbstverständliche Mitarbeit
in der Synode 72; eine lebendige, aber komplizierte Ökumene im multikonfessionellen
Basel; eine grössere und deshalb oft auch mühsame Zusammenarbeit
in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen der Schweiz bis hin zur
als Mitglied des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen
gewonnenen Erfahrung einer Christenheit, die in tiefster Zerrissenheit lebt,
weil jeweils jene Fragen brennend sind, die der jeweilige Kontext aufwirft.
Auch wenn die Christen und Christinnen anderen Lebens- und Frömmigkeitsformen
näher gekommen seien, fehle es heute im Wesentlichen aber immer noch
an Toleranz. Denn «leben und leben lassen», den anderen bloss
achten, sei intolerant. Zur wirklichen Toleranz gehöre ein zweifaches:
den anderen in seiner Eigenart und Eigenwilligkeit zu ertragen und sich
vom anderen befragen zu lassen. Denn Toleranz sei der Verdacht, dass der
andere Recht haben könnte. Sich auf das fremde Denken einlassen bedeute
so, sich auf Konflikte einzulassen. Dazu bedürfe es einer Streitkultur:
streiten und sich vom andern bereichern lassen wollen; dies aber brauche
Zeit und Geduld.
Grenzen und Mauern gebe es heute jedoch weniger zwischen den Konfessionen
als vielmehr zwischen den verschiedenen Lebensebenen, zwischen der Theologie,
der Kirchenführung und dem Gemeindealltag. Für einen ökumenischen
Fortschritt ist heute deshalb eine Ökumene zwischen der Gemeinde und
der Kirchenführung unbedingte Voraussetzung.
Von den gegenläufigen Tendenzen ging auch der an der Luzerner Fakultät
lehrende Münchener Religionspsychologe Bernhard Grom aus, als er nach
den psychosozialen hemmenden und fördernden Bedingungen der Ökumene
fragte. Die aus Erhebungen zur Verfügung stehenden Daten erlauben allerdings
keine unmittelbare Beantwortung der damit gestellten Frage. Seinen anregenden
Ausführungen gab Prof. Bernhard Grom deshalb bescheiden den Titel «Einstellungen
zu versöhnter und unversöhnter Verschiedenheit. Psychologische
Mutmassungen».
In den letzten Jahrzehnten hat es im Verhältnis zwischen den Konfessionen
eine Entwicklung weg von «Abgrenzung» hin zu «Angleichung»
gegeben. Als Erklärung dafür hält Bernhard Grom das von Religionssoziologen
angeführte Paradigma der «Individualisierung» für
nur beschränkt gültig. Es handle sich wohl eher um eine Relativierung
konfessioneller Differenzen im Rahmen des allgemeinen Bedeutungsschwundes
der Kirchenzugehörigkeit. Dies vorausgesetzt, kann Bernhard Grom vier
ökumenische Einstellungen feststellen: 1. Eine überdachte ökumenische
Aufgeschlossenheit, die um das Verbindende und Trennende weiss; 2. eine
spontane, unreflektierte Vergeschwisterungsbereitschaft in Entsprechung
zu einem gesamtgesellschaftlichen Harmoniebedürfnis; 3. eine Verankerung
in der konfessionellen Kultur, die der anderen nicht bedarf, und 4. ein
Bedürfnis nach Bewahrung der überkommenen Tradition.
Im Blick auf die beiden letzten Einstellungen, denen Bernhard Grom an die
30% der Gläubigen zurechnet, stellt sich die Frage nach der Versöhnung
der Verschiedenheit. Zu erreichen sei sie als differenzierter Konsens nur
mit einer theologischen Anstrengung, und sie bedinge eine spannungsreiche
Einstellung, die unter anderem Mentalitätsunterschiede zwischen reformierter
und katholischer Kultur aushalte.
Von sozialpsychologischen Erwägungen her lässt sich die Versöhnung
der Verschiedenheit als eine Überwindung der Hermeneutik des Misstrauens
beschreiben. Hierbei kann von Forschungsergebnissen über das Verhalten
zwischen in-group (wir) und out-group (die anderen) gelernt werden, näherhin
über kognitive Muster und Schemata, über Stereotype und Vorurteile,
über vorgefasste Zuschreibungen und Zuschreibungen mit emotionaler
Wertung. So weiss man, dass nur 10 bis 15 Prozent der Menschen «Egalitarier»
sind, das heisst die eigene Gruppe der fremden nicht vorziehen. Deshalb
ist auch damit zu rechnen, dass eine Mehrheit der Kirchenmitglieder konfessionelle
Stereotype verwendet, was einer Eigengruppenbevorzugung gleich kommt. Weil
man von Ethnozentrismus spricht, wenn die eigene Gruppe der Mittelpunkt
ist, muss man bei dieser Gegebenheit von konfessionellem Ethnozentrismus
sprechen.
Zu überwinden ist dieser nur, wenn man seine Motive kennt; dazu zog
Bernhard Grom wiederum die Sozialpsychologie bei. Dem kognitiv Motivierten
geht es darum, zu vereinfachen, die Informationsfülle zu reduzieren
und so mit wenigen Merkmalen auszukommen. Gegen derart motivierte Stereotype
forderte Bernhard Grom das ökumenische Lernen. Das Bedürfnis nach
Selbstwertgefühl fordere eine soziale Identität, welche die Bezugsgruppe
stifte; da es eine transkonfessionelle Identität nicht gebe, die transkonfessionellen
Bewegungen seien elitär und sektoriell, müsse hier das Gemeinsame
erlebbar gemacht werden; so würden in der Folge die anderen nicht abgewertet.
Gegen die Furcht vor Konkurrenz helfe nur die Kraft übergeordneter
gemeinsamer Ziele; denn nicht jeder Kontakt baue Spannungen ab, das vermöge
nur wirkliche Kooperation.
Von ihren Kirchgemeinde- bzw. Pfarreierfahrungen her näherten sich
im zweiten Teil ein evangelisch-reformierter und ein römisch-katholischer
Luzerner Pfarrer dem Thema an. Felix Mühlemann skizzierte den Weg,
der ihn von der ausschliesslichen Bezogenheit auf die reformierte Kirche
zur Wahrnehmung der katholischen Kirche geführt hat. Fest in der Zwinglischen
Tradition stehend, stellt er in der Praxis fest, dass die konfessionellen
Grenzen heute bereits überschritten sind, dass die Überkreuzung
der konfessionellen Trennungs- und Verbindungslinien selbstverständlich
geworden, dass sogar eine pluralistische weltliche Kultur entstanden ist.
Dies eröffne den Christen aber auch die Chance, auf neue Weise in der
Welt gegenwärtig zu sein und in ihr weltlich zu handeln. «Wichtiger
als die Einheit der Kirchen ist die Frage nach Gott und nach den Nöten
der Welt. Wenn die Kirchen wirklich von der Wahrheit Gottes ergriffen sind
und sich entsprechend für die Nöte der Zeitgenossen interessieren,
dann brauchen sie sich um die kirchliche Einheit keine speziellen Sorgen
zu machen.» Weil diese Nöte weltweite Nöte sind, gewinne
die Zusammenarbeit mit den anderen Religionen zunehmend an Bedeutung, weite
sich die interkonfessionelle Ökumene zur interreligiösen aus.
Damit soll weder die Wahrheitsfrage ausgeklammert noch der Mission eine
Absage erteilt werden. Für Pfarrer Felix Mühlemann bleibt der
erste Beitrag zum ökumenischen Gespräch das Nachdenken über
die eigene konfessionelle Identität. Solches Nachdenken über die
eigenen religiösen Wurzeln dürfe sich aber nicht selber genügen,
sondern müsse zum Dialog mit anderen Konfessionen und Religionen führen
und «unsere Füsse auf den Weg des Friedens leiten».
Anschliessend ging Justin Rechsteiner von der Widersprüchlichkeit der
Verhältnisse aus, indem er eine dogmatische und eine lebenspraktische
Beschreibung der Eucharistie bzw. des Abendmahls vortrug und so eine Gleichzeitigkeit
des Ungleichzeitigen veranschaulichte. Als Grundoption der Lebensgestaltung
stellte er die Verbindung der aktuellen Problemwahrnehmung mit der Frage
heraus, was Jesus dazu sagen würde. Die Antworten darauf müssten
erfahren, diskutiert und erbetet werden.
Der Grundentscheid, sich gemeinsam den tiefsten Bedrohungen der Menschheit
zu stellen und sich also für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung
der Schöpfung einzusetzen, habe andere, neue Grenzziehungen zur Folge.
Innerhalb der Kirche seien Grenzlinien festzustellen zwischen jenen, denen
es vorrangig um die Lebenssorge und die Lebensfeier gehe, und jenen, die
einer Horizontverengung unterliegen. Die Grenzlinien ausserhalb der Kirche
würden von einem banalen praktischen Atheismus gezogen, der als Konsum-Atheismus
eine hermetische Grenze gegen eine indirekte Ökumene ziehe. Selbstkritisch
müsse allerdings auch gesagt sein, dass diese Grenze nicht selten auch
«mitten durch das eigene Herz» verlaufe. Justin Rechsteiner
konkretisierte seine Ausführungen mit einer Skizze des den Arbeitswelten
gewidmeten Projekts «Tat-Sache Arbeit», dessen Ritualteil auf
Ermutigung abzielte und das so für eine Ökumene nicht nur im Kopf
und im Bauch, sondern für eine «Ökumene aus dem Herzen»
stehen könnte, für die er sich als Pfarrer einer City-Kirche einsetzen
will.
1 Am 27. Oktober 2001 nahm Bischof Hans Gerny in einem feierlichen Gottesdienst Abschied von seiner Kirche, in deren Dienst er während 40 Jahren zuerst als Priester und seit 15 Jahren als Bischof stand. In der Berner Peter-und-Paul-Kirche versammelten sich Hunderte Gläubige aus der ganzen Schweiz und aus den Altkatholischen Kirchen aus ganz Europa sowie Gäste aus Ökumene, Universität und Politik um gemeinsam mit Bischof Gerny das Ende eines wichtigen Lebensabschnitts zu feiern.