45/2001

INHALT

Theologie

Ein ökumenischer Meilenstein?

von Rolf Weibel

 

In den lutherisch-katholischen Gesprächen, die nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil aufgenommen wurden, spielt die Rechtfertigungslehre verständlicherweise eine besondere Rolle. An der Frage nach der Rechtfertigung der Sünder, ausgehend vom Ablassstreit, spaltete sich im 16. Jahrhundert die abendländische Kirche in die römisch-katholische Kirche mit dem Konzil von Trient und in die Reformationskirche mit Martin Luther und den lutherischen Bekenntnisschriften. Vierhundert Jahre später hatte die theologische Forschung eine Annäherung der beiden Positionen zur Folge, und als ein Ergebnis der ökumenischen Gespräche in gemischten Kommissionen konnte in der Rechtfertigungslehre zunehmend Übereinstimmung erreicht, wahrgenommen und festgestellt werden.
So beschlossen der Lutherische Weltbund und der Päpstliche Rat für die Einheit der Christen, eine «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» zu versuchen. 1998 lag der endgültige Text vor. Vorbehalte der Kongregation für die Glaubenslehre brachten das Unternehmen in Gefahr, und nur dem persönlichen Einsatz von Papst Johannes Paul II. ist es zu verdanken, dass es nicht scheiterte. In einem «Annex» wurden diese Vorbehalte als offene Einzelfragen aufgelistet. Mit der Unterzeichnung der «Gemeinsamen offiziellen Feststellung» in der St. Anna-Kirche in Augsburg am 31. Oktober 1999 wurde die erreichte lutherisch-katholische Übereinstimmung ­ ein differenzierter Konsens ­ kirchenamtlich verbindlich. Noch am gleichen Tag bezeichnete Papst Johannes Paul II. diesen Schritt als «einen Meilenstein auf dem nicht einfachen Weg zur Wiederherstellung der vollen Einheit».
Zwei Jahre später lud die Evangelisch-Römisch-katholische Gesprächskommission im Auftrag des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und der Schweizer Bischofskonferenz zu einer wissenschaftlichen Tagung ein, an der gefragt wurde, ob und wie «Augsburg 1999» ein «ökumenischer Meilenstein» sei und was er für «die gemeinsame Zukunft der Kirchen» bedeute. Dazu skizzierte Prof. Eberhard Jüngel (Tübingen) mit der Doppelfrage: «Kirche woher ­ Kirche wohin?» eine ausgesprochen reformatorische Ekklesiologie, während Prof. Pierre Bühler (Zürich) an den erreichten Konsens aus reformierter Sicht Fragen stellte. Vertieft und ergänzt wurde dieser Einstieg mit einem Podium unter der Leitung von Prof. Guido Vergauwen (Freiburg), das Prof. Silke-Petra Bergjan (Zürich) mit weiterführenden Thesen bzw. Fragen eröffnete und an dem sich neben Prof. Pierre Bühler mit Bischof Kurt Koch auch die katholische Seite beteiligte. Abgerundet wurde die Tagung mit einem Referat von Kardinal Walter Kasper, dem neuen Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, und abgeschlossen wurde sie mit einer Liturgischen Feier, denen die beiden Co-Präsidenten der Gesprächskommission, Pfarrer Frank Jehle und Generalvikar Rudolf Schmid, vorstanden.

Die Herkunft der Kirche

Wer sich zum ökumenischen Weg der Kirche äussern wolle, müsse wissen, wo sie herkomme, zeigte sich Prof. Jüngel überzeugt. Deshalb ging er zunächst auf ihre Herkunft im Sinne ihres Wesensursprungs ein, wobei er von der elementaren Unterscheidung zwischen sichtbarer und unsichtbarer bzw. verborgener Kirche ausging. Als Werk Gottes sei die Kirche nur dem Glauben erkennbar, weshalb im nizäno-konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis wie vom Glauben an Gott so auch vom Glauben an die Kirche (eis... ekklesian) die Rede sei. Die irdisch-geschichtliche Darstellung und Entsprechung der verborgenen Kirche vollziehe sich zum einen als Gottesdienst (in seiner liturgischen Gestalt) und zum andern als Dienst an der Welt (in der Gestalt des «vernünftigen Gottesdienstes» im Alltag gemäss Röm 12,1). Als die «eine, heilige, katholische und apostolische» werde die Kirche geglaubt und sei sie als Glaubensgegenstand zwar verborgen, als verborgene verlange sie aber nach einer sichtbaren Entsprechung, nach eben jenem Gottesdienst in liturgischer und in weltlicher Gestalt. Wo das Evangelium rein verkündigt und wo die Sakramente dem Evangelium gemäss gefeiert werden, da ist denn auch für die Confessio Augustana die sichtbare Kirche mit der unsichtbaren indirekt und mittelbar identisch.
Das nizäno-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis bekennt sich zur Einheit, Heiligkeit, Katholizität und Apostolizität der geglaubten Kirche; diese Wesenseigenschaften wurden bis zur Reformation als «notae ecclesiae» angesehen, als Kennzeichen, an denen man erkennen können sollte, wo die wahre Kirche anwesend ist. Die Apostolizität der Kirche meint ihre Treue zur ursprünglichen Sendung. Und da für Prof. Jüngel «der Nachfolger des Apostels der neutestamentliche Kanon (und nicht etwa der Bischof) ist, existiert die Kirche deshalb und nur deshalb in apostolischer Sukzession, weil und insofern sie schriftgemäss denkt, redet, handelt». In der Katholizität ist die Kirche immer und überall dieselbe; für Prof. Jüngel ist sie zudem darin katholisch, «dass sie mit dem sie und die ganze Welt durchdringenden Dienst als geistliches Gleichnis des kommenden Reiches Gottes existiert und insofern politische Bedeutung hat». Die Heiligkeit der Kirche sei «deren Unterschiedenheit von der noch unbekehrten Welt, der sie aber durch geistliche, karitative und politische Diakonie prophetisch zu dienen hat». Die Einheit der Kirche schliesslich besage, dass sie zum einen einzig ist und die Differenzen so einschliesst, dass sie zum andern mit sich selber bzw. in sich selber einig ist. Dabei sei die Frage von erheblicher Bedeutung, was für die Einheit der Kirche notwendig bzw. nicht notwendig ist.

Der weitere ökumenische Weg

In einem weiteren Schritt fragte Prof. Jüngel nach der Herkunft der Kirche im Sinne der Zeitgeschichte, wobei er die Anmerkung 9 der «Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre» besonders herausstellte: «In dieser Erklärung gibt das Wort ÐKircheð das jeweilige Selbstverständnis der beteiligten Kirchen wieder, ohne alle damit verbundenen ekklesiologischen Fragen entscheiden zu wollen.» Die Erklärung «Dominus Iesus» der Kongregation für die Glaubenslehre und ihre an die Bischofskonferenzen gerichtete «Note über den Ausdruck ÐSchwesterkirchenð» (beide im Sommer 2000 veröffentlicht) hätten den evangelischen Kirchen das Kirche-Sein dann klar abgesprochen, weil sie den gültigen Episkopat nicht bewahrt hätten. Für den weiteren ökumenischen Weg sei deshalb eine Verständigung über die Amtsfrage unerlässlich.
In der lutherischen Sicht, die Prof. Jüngel entwickelte, begründet das priesterliche Amt Jesu die Rechtfertigung allein aus Glauben, die ihrerseits die soteriologische Begründung des Priestertums aller Glaubenden ist. Zum einen verwirft Martin Luther die kategoriale Unterscheidung von Priestern und Laien und zum andern bejaht er einen besonderen Dienst (ministerium) innerhalb des allen Glaubenden und Getauften zukommenden Priestertums. Dieses Amt brauche es, nicht um einen geistlichen Mangel auf Seiten der Laien auszugleichen, sondern um ihren geistlichen Reichtum in geordnete Bahnen zu lenken. Einer Verständigung zwischen der lutherischen und der römisch-katholischen Kirche in der Amtsfrage stehen für Prof. Jüngel gewichtige Lehrpunkte im Weg: Die Aussage des Konzils, dass sich das gemeinsame Priestertum aller Glaubenden und das Amtspriestertum dem Wesen nach unterscheiden, und dies aufgrund des Weihesakramentes; die auf das Trienter Konzil zurückgehende neue Rede vom opfernden Handeln des Priesters bzw. der Kirche.
Unter dem Titel «oecumenica regula» schlug Prof. Jüngel abschliessend weiterführende Schritte vor. Auch und gerade angesichts der schwierigen Lage des ökumenischen Gesprächs und der dabei zu Tage getretenen Aporien gelte es, auf dem Weg zu bleiben. Sodann müssten die ökumenischen Zielvorstellungen so klar wie nur möglich dargelegt werden. Ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die Verständigung mit Rom sei «die Hierarchie der Wahrheiten». Trotz aller trennenden Differenzen müssten die konkreten Beziehungen zwischen den getrennten Kirchen entschärft werden. Die Differenzen müssten indes ernst genommen werden, weil die Wahrheitsfähigkeit auf dem Spiel stehe. Der beste ökumenische Fortschritt wäre indes der Schritt zurück in das Leben der biblischen Texte, eine Einkehr in das Leben dieser Texte, um darin Heimat zu finden.

Die vergessenen Reformierten

Die «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» ist das Ergebnis eines langen bilateralen lutherisch-katholischen Dialogprozesses, und es war legitim, dabei bis zu einem Abschluss voran zu gehen, räumte Prof. Pierre Bühler ein. Trotzdem hätte er einen Einbezug der in der Leuenberger Konkordie vertretenen Kirchen gewünscht; zum einen weil auch der Leuenberger Konkordie die Rechtfertigungslehre zugrunde liegt und zum andern, weil die Erklärung dabei inhaltlich hätte gewinnen können. Jedenfalls stellt sich die methodologische Frage nach der Verschränkung der verschiedenen bilateralen und multilateralen Dialoge.
Es habe nicht viele reformierte Reaktionen auf die Erklärung gegeben, und diese seien insgesamt etwas ratlos. Man begrüsst die Überwindung früherer Lehrverurteilungen; es wird offen nach den möglichen Auswirkungen auf die Leuenberger Konkordie gefragt; in hermeneutischer Hinsicht wird die Verwendung der Bibel kritisiert; vermisst wird eine Aktualisierung der Rechtfertigungslehre und ihre «systemische» Einordnung ins Gesamt des Glaubens; andere wiederum plädieren für eine «Normativität der Vielfalt»; allgemein wurde die Methode des differenzierten Konsenses gut aufgenommen, allerdings auch auf die Gefahr aufmerksam gemacht, damit Unebenheiten zu verwischen und Unschärfen zuzulassen.
In seiner eigenen Stellungnahme kritisierte Prof. Bühler zunächst den Prozess selber; er sei «forciert» worden, und das habe zu viele personelle und institutionelle Opfer gekostet, der Qualität des Textes geschadet, und andere römische Verlautbarungen hätten ihn erst noch zweideutig gemacht oder, wie «Dominus Iesus», eine grössere öffentliche Aufmerksamkeit erhalten.
Die «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» sei für die grosse Mehrheit der Zeitgenossen unlesbar, die ganze Anstrengung sei auf einer «Insel der Seligen» erfolgt, lautet der Vorwurf auf der pragmatischen Ebene. Auf der theologischen Ebene vermisst Prof. Bühler die von der Leuenberger Konkordie gemachte Unterscheidung zwischen der Botschaft von der Rechtfertigung und der Lehre, die ihr Rechnung trägt. Wie auch in anderen ökumenischen Dokumenten sei die Verwendung der Bibel insofern fragwürdig, als ahistorisch harmonisiert werde. Die Methode des differenzierten Konsenses hingegen sei fruchtbar und verheissungsvoll, sie müsse aber von einer Deontologie bzw. Ethik geleitet sein, das heisst: Unschärfen vermeiden, den Konsens und die Differenzen konsistent ausformulieren. Die «Gemeinsame Erklärung» könne dieser Deontologie nicht genügen; so gebe es Widersprüche zwischen der «Gemeinsamen Erklärung», der «Gemeinsamen offiziellen Feststellung» und dem «Annex». So könne «Augsburg 1999» nur in dem Sinn ein Meilenstein sein, als in aller Bescheidenheit auf den weiteren Weg hingewiesen werde.
Unter diesen Voraussetzungen könne die reformierte Perspektive für die Zukunft des ökumenischen Dialogs nur ein «aktiver Pessimismus» (Denis de Rougemont) sein. Im Vertrauen auf die göttliche Vorsehung sei es weder nötig noch nützlich, grosse Visionen für die Zukunft zu entwerfen; es genüge, die Arbeit des Dialog einfach und geduldig fortzuführen und zumindest die ökumenische Arbeit dort, wo sie konkret geleistet wird, nämlich an der Basis, nicht zu bremsen. Konkret heisse das, nach dem Modell der Einheit in versöhnter Verschiedenheit mit der Anstrengung des differenzierten Konsens fortfahren, namentlich in Bezug auf die Ekklesiologie und die Amtsfrage. Dieser aktive Pessimismus ist aus der Verheissung heraus möglich, dass «wir in der unsichtbaren Kirche schon eins in Jesus Christus sind». Der elementarste Schritt zu einem differenzierten Konsens in der Ekklesiologie wäre, uns über die Sündhaftigkeit unserer Kirchen zu verständigen ­ notwendige und hinreichende Bedingung einer vollen kirchlichen Gemeinschaft.

Die noch ausstehende Rezeption

Für Prof. Silke-Petra Bergjan ist, wie sie auf dem Podium ausführte, eine zentrale Frage, was mit einem Konsensdokument als dem Ergebnis eines Lehrgesprächs erreicht wird. In der Alten Kirche sei ein Konsens mit Hilfe eines neuen theologischen Gedankens erreicht worden, einen solchen Gedanken vermisse sie jedoch in der «Gemeinsamen Erklärung». Überhaupt dominierten in den lutherisch-katholisch-reformierten Gesprächen die Kontroversfragen des 16. Jahrhunderts. Deshalb sei kritisch nach dem Umgang mit historischen Texten zu fragen; die «Gemeinsame Erklärung» wolle eine Fragestellung auch historisch aufarbeiten, gehe dabei aber wenig historisch vor. Die reformatorische Rechtfertigungslehre sei bereits vielfältig, und in der reformierten Theologie gehöre die Rechtfertigungslehre seit dem 17. Jahrhundert in einen grösseren theologischen Zusammenhang: die Rechtfertigungslehre folge auf die Erwählungslehre und führe zu ethischen Konsequenzen.
Zum differenzierten Konsens bemerkte Bischof Koch, dass sich die Kirchenleitungen den Konsens in (den) Grundfragen zu eigen gemacht und zugleich noch offene Fragen benannt hätten; offene Fragen seien zudem nicht nur katholisch-lutherische, sondern auch innerevangelische Kontroverspunkte. Zudem betonte er, dass nicht nur ein Konsens festgestellt, sondern ausdrücklich auch Lehrverurteilungen zurückgenommen worden seien. Für Prof. Bühler ist ein Verzicht auf Verurteilung auch schon eine Anerkennung. Wie Anerkennung näherhin geschehe, sei erst noch zu klären, weil vom Einheitsverständnis abhängig; Einheit müsse gleichsam zwischen den Extremen «Einförmigkeit» und «unversöhnte Vielfalt» in «versöhnter Vielfalt» gesucht werden.
Der Klage über die Rede, dass die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen nicht Kirchen «im eigentlichen Sinn» seien, wie es in «Dominus Iesus» heisst, entgegnete Bischof Koch mit der Erklärung, «nicht im eigentlichen Sinn» bedeute: nicht so wie die katholische Kirche Kirche ist, und also Kirche eines anderen Typus, wie Kardinal Walter Kasper unlängst formuliert hatte. So stelle sich doch auch jede Kirche die Einheit der eigenen Kirche als Ziel der Ökumene vor. Infolgedessen müssten «wir einander erzählen, wie wir uns die Einheit der eigenen Kirche vorstellen». Auch Prof. Bergjan unterstrich, dass nach der «Gemeinsamen Erklärung» das Gespräch weitergehen müsse.

Widersprüche und nicht Gegensätze

Für Kardinal Walter Kasper ist die «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» ein Meilenstein, insofern mit ihr eine wichtige Etappe zurückgelegt, das Endziel aber noch nicht erreicht ist. So erinnerte er an den ökumenischen Aufbruch des 20. Jahrhunderts, in den die römisch-katholische Kirche mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingetreten ist, als es an die Stelle des alten Konzepts der Rückkehr-Ökumene das Konzept der Weggemeinschaft gesetzt hat mit dem Ziel einer Kirchengemeinschaft nach dem Urbild der Trinität, einer Einheit in der Vielfalt. Das damit ermöglichte ökumenische Gespräch wurde allseitig aufgenommen, und in jenem mit den lutherischen Kirchen stand die Rechtfertigungslehre im Vordergrund, über der es im 16. Jahrhundert zum Bruch gekommen war.
Zwischen Martin Luther und den lutherischen Bekenntnisschriften auf der einen und dem Konzil von Trient auf der andern Seite gibt es mit der Abwehr des autonomen Leistungsgedankens und der Hervorhebung des Gnaden- und Geschenkcharakters der Rechtfertigung «eine grundlegende Gemeinsamkeit». Der Unterschied besteht für Kardinal Kasper im Wesentlichen in drei Punkten: Dem Konzil kam es darauf an zu sagen, dass der Mensch bei der Rechtfertigung nicht nur passiver Empfänger ist, sondern mitwirken kann; dass Gott den Menschen nicht nur (forensisch) gerecht erklärt, sondern gerecht macht, und dass der Glaube in der Liebe und in Werken der Liebe wirksam werden müsse. Diese Lehren haben Katholiken und Lutheraner über 400 Jahre getrennt, wobei es nicht nur abstrakte Lehren waren, sondern unterschiedliche Weisen, das Christsein zu leben.
Auch die Veränderungen im 20. Jahrhundert, fuhr Kardinal Kasper fort, waren nicht nur abstrakt theologischer, sondern durchaus lebensmässiger Art. In Deutschland haben der gemeinsame Widerstand gegen den Nationalsozialismus und die Bevölkerungsverschiebungen nach dem Krieg neue Erfahrungen ermöglicht, auf der die ökumenische Bewegung und die ökumenische Theologie aufbauen konnten, und der nachkonziliare ökumenische Dialog konnte auf die Ergebnisse der theologischen Forschung zurückgreifen. Der katholisch-lutherische Dialog führte zu einer Reihe von Konsenstexten, die es erlaubten, eine «Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre» des Lutherischen Weltbundes und des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen vorzubereiten.
Zur Bedeutung dieser «Gemeinsamen Erklärung» gab Kardinal Kasper drei Hinweise. Möglich geworden ist diese Einigung durch ein vertieftes Studium der Quellen des Glaubens. «Wir haben... das Konzil von Trient nicht aufgegeben», aber seine Aussagen «in einem neuen Licht lesen und tiefer verstehen gelernt»; es handelt sich so um einen Erkenntnisfortschritt und insofern um ein Stück Dogmenentwicklung. Sodann handelt es sich um eine Erklärung der Kirchen, so dass die ekklesiologische Basis zwischen den beiden Kirchen wesentlich erweitert worden ist. Erreicht wurde kein totaler, sondern ein differenzierter Konsens. So könne ausdrücklich festgestellt werden: 1. In (den) Grundfragen besteht ein Konsens, es gibt aber noch offene Fragen, über die weiter gesprochen werden muss, sie heben indes die erreichten Gemeinsamkeiten nicht auf. 2. Die gegenseitigen Verwerfungen des 16. Jahrhunderts in Bezug auf die Rechtfertigungslehre treffen den heutigen Partner, wenn er auf dem Boden der «Gemeinsamen Erklärung» steht, nicht mehr.
Das Konzept des differenzierten Konsenses kann sich auf Johann Adam Möhler berufen, erinnerte Kardinal Kasper. Möhler unterscheidet zwischen Gegensätzen und Widersprüchen; Widersprüche sind Gegensätze, die sich verselbständigen und verabsolutieren und so kontradiktorisch werden, während Gegensätze komplementär sind und zum Leben gehören. Können Widersprüche mit dem Ganzen versöhnt werden, werden sie wieder Gegensätze. «So kommt es zu einer versöhnten Verschiedenheit von sich komplementär ergänzenden Wahrheiten.» Dieser Schritt sei mit der «Gemeinsamen Erklärung» in einem hohen Mass gelungen, und damit sei der Weg nach vorne offen.
Auf diesem Weg stellten sich für die künftigen Beziehungen zwischen Lutheranern und Katholiken neue Aufgaben und Herausforderungen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die ökumenische Bewegung ein vielschichtiger Prozess sei. Es gebe Aufgaben, welche sich vor Ort auf der Ebene der Pfarreien und der Diözesen stellen, und Aufgaben, welche sich in universalkirchlicher Perspektive stellen. In den Ortskirchen müsse vorbereitet werden, was universalkirchlich rezipiert werden soll, und in den Ortskirchen müsse rezipiert und umgesetzt werden, was auf universalkirchlicher Ebene geschieht.
Drei Problemkreise seien so anzugehen: 1. Die Fragen, welche in der «Gemeinsamen Erklärung» auch hinsichtlich der Rechtfertigungslehre noch offen sind; so habe der Päpstliche Rat für die Einheit mit dem Lutherischen und dem Reformierten Weltbund bereits eine Konsultation zur Ablassfrage durchgeführt. 2. Vorrangig zuwenden müsse sich das Gespräch sodann den Fragen des Kirchen- und Amtsverständnisses; über ekklesiologische Fragen im Gespräch sei Rom bereits mit dem Lutherischen Weltbund und im Rahmen der Kommission für Glauben und Kirchenverfasssung des Ökumenischen Rates der Kirchen; überdies werte der Päpstliche Rat zurzeit die Eingaben zur Primatsfrage aus, zu denen Papst Johannes Paul II. selbst eingeladen hat. 3. Der dritte Problemkreis sei nicht nur die Indifferenz vieler Christen gegenüber den Kontroversthemen, sondern vieler Zeitgenossen gegenüber der christlichen Botschaft überhaupt; die Übersetzung der Fragen und Antworten des 16. Jahrhunderts und der biblischen Botschaft ganz allgemein in die Sprache und in den Erfahrungshorizont von heute sei eine gemeinsame Aufgabe.
Weil es nicht nur für ihn zur Ökumene keine Alternative gibt, warb Kardinal Kasper abschliessend für einen Dialog in Liebe und Wahrheit, der in Zukunft noch mehr als bisher nicht nur ein akademischer Dialog, sondern ein Dialog des Lebens sein müsse. Erreicht werden soll bei allem ökumenischen Bemühen eine gegenseitige Bereicherung, betonte er in einem anschliessenden Pressegespräch. Keine Kirche dürfe von ihrem Wahrheitsanspruch lassen, und alle hätten sich herausfordern zu lassen und so in die Wahrheit hinein zu wachsen, in der Wahrheit zu reifen.


Rechtfertigung

«Es ist unser gemeinsamer Glaube, dass die Rechtfertigung das Werk des dreieinen Gottes ist. Der Vater hat seinen Sohn zum Heil der Sünder in die Welt gesandt. Die Menschwerdung, der Tod und die Auferstehung Christi sind Grund und Voraussetzung der Rechtfertigung. Daher bedeutet die Rechtfertigung, dass Christus selbst unsere Gerechtigkeit ist, derer wir nach dem Willen des Vaters im Heiligen Geist teilhaftig werden. Gemeinsam bekennen wir: Allein aus Gnade im Glauben an die Heilstat Christi, nicht aufgrund unserer Verdienste werden wir von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns befähigt und aufruft zu guten Werken» («Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, Nr. 15).


Ökumene im Kopf - Ökumene im Bauch

von Rolf Weibel

 

Die vielfältigen Zugänge zur ökumenischen Frage wie die unterschiedlichen erkenntnisleitenden Interessen bei ihrer Beantwortung in den verschiedenen konkreten Situationen wurden an der zweiten Wissenschaftlichen Tagung des Ökumenischen Instituts Luzern unter dem Titel «Ökumene im Kopf ­ Ökumene im Bauch» thematisiert. Als kommissarischer Leiter des Instituts betonte Privatdozent Wolfgang Müller in seiner Begrüssung, wie auch in der ökumenischen Bewegung Kopf und Bauch, Gefühl und Intellekt zusammengehörten. So warb er für «die Anstrengung versöhnter Verschiedenheit» (Otto Hermann Pesch), die zum gemeinsam gefeierten Herrenmahl und also in einem tiefsten Sinn zur Ökumene im Bauch führen könne. Die Verbundenheit des Instituts mit der Theologischen Fakultät brachte ihr Dekan, Prof. Edmund Arens, in seiner Grussadresse zum Ausdruck, in der er das Tagungsthema mit dem Schriftwort verschränkte: «Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach». So wünschte er der Tagung, dass sie dem Fleisch Beine mache, und dem veranstaltenden Institut, dass es als Ort der theologischen Reflexion und des pastoralen Austauschs den ökumenischen Geist wach halte; es gelte, in den gegebenen Verhältnissen den Kopf weder hängen zu lassen noch ihn zu verlieren.

«Der andere könnte Recht haben»

Diese Verhältnisse sind widersprüchlich, und so wurde Bischof Hans Gerny, bald emeritierter Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz,<1> als Thema seines Beitrages vorgegeben: «Hoffnungen und Ängste in der Ökumene: Erfahrungen, Hintergründe». Dabei reflektierte er den Weg der ökumenischen Bewegung, namentlich in der Schweiz, wie er ihn aus eigener Erfahrung kennt. Die Zeit vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfuhr er als eine Zeit schmerzlicher Trennung und böser Auseinandersetzung, auch wenn die Konfessionsgrenzen anderseits als positiv, weil identitätsstiftend erfahren wurden. Am Konzil sei eine Offenheit sichtbar geworden, von der niemand zu träumen gewagt habe, und diese habe zu einem ökumenischen Aufbruch in aller Breite geführt: endlich durfte man sich näher kommen.
Auf seinem langen Weg als Pfarrer und dann als Bischof konnte Hans Gerny unterschiedliche Erfahrungen sammeln: eine selbstverständliche Mitarbeit in der Synode 72; eine lebendige, aber komplizierte Ökumene im multikonfessionellen Basel; eine grössere und deshalb oft auch mühsame Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen der Schweiz bis hin zur als Mitglied des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen gewonnenen Erfahrung einer Christenheit, die in tiefster Zerrissenheit lebt, weil jeweils jene Fragen brennend sind, die der jeweilige Kontext aufwirft.
Auch wenn die Christen und Christinnen anderen Lebens- und Frömmigkeitsformen näher gekommen seien, fehle es heute im Wesentlichen aber immer noch an Toleranz. Denn «leben und leben lassen», den anderen bloss achten, sei intolerant. Zur wirklichen Toleranz gehöre ein zweifaches: den anderen in seiner Eigenart und Eigenwilligkeit zu ertragen und sich vom anderen befragen zu lassen. Denn Toleranz sei der Verdacht, dass der andere Recht haben könnte. Sich auf das fremde Denken einlassen bedeute so, sich auf Konflikte einzulassen. Dazu bedürfe es einer Streitkultur: streiten und sich vom andern bereichern lassen wollen; dies aber brauche Zeit und Geduld.
Grenzen und Mauern gebe es heute jedoch weniger zwischen den Konfessionen als vielmehr zwischen den verschiedenen Lebensebenen, zwischen der Theologie, der Kirchenführung und dem Gemeindealltag. Für einen ökumenischen Fortschritt ist heute deshalb eine Ökumene zwischen der Gemeinde und der Kirchenführung unbedingte Voraussetzung.

Kooperation oder Konkurrenz

Von den gegenläufigen Tendenzen ging auch der an der Luzerner Fakultät lehrende Münchener Religionspsychologe Bernhard Grom aus, als er nach den psychosozialen hemmenden und fördernden Bedingungen der Ökumene fragte. Die aus Erhebungen zur Verfügung stehenden Daten erlauben allerdings keine unmittelbare Beantwortung der damit gestellten Frage. Seinen anregenden Ausführungen gab Prof. Bernhard Grom deshalb bescheiden den Titel «Einstellungen zu versöhnter und unversöhnter Verschiedenheit. Psychologische Mutmassungen».
In den letzten Jahrzehnten hat es im Verhältnis zwischen den Konfessionen eine Entwicklung weg von «Abgrenzung» hin zu «Angleichung» gegeben. Als Erklärung dafür hält Bernhard Grom das von Religionssoziologen angeführte Paradigma der «Individualisierung» für nur beschränkt gültig. Es handle sich wohl eher um eine Relativierung konfessioneller Differenzen im Rahmen des allgemeinen Bedeutungsschwundes der Kirchenzugehörigkeit. Dies vorausgesetzt, kann Bernhard Grom vier ökumenische Einstellungen feststellen: 1. Eine überdachte ökumenische Aufgeschlossenheit, die um das Verbindende und Trennende weiss; 2. eine spontane, unreflektierte Vergeschwisterungsbereitschaft in Entsprechung zu einem gesamtgesellschaftlichen Harmoniebedürfnis; 3. eine Verankerung in der konfessionellen Kultur, die der anderen nicht bedarf, und 4. ein Bedürfnis nach Bewahrung der überkommenen Tradition.
Im Blick auf die beiden letzten Einstellungen, denen Bernhard Grom an die 30% der Gläubigen zurechnet, stellt sich die Frage nach der Versöhnung der Verschiedenheit. Zu erreichen sei sie als differenzierter Konsens nur mit einer theologischen Anstrengung, und sie bedinge eine spannungsreiche Einstellung, die unter anderem Mentalitätsunterschiede zwischen reformierter und katholischer Kultur aushalte.
Von sozialpsychologischen Erwägungen her lässt sich die Versöhnung der Verschiedenheit als eine Überwindung der Hermeneutik des Misstrauens beschreiben. Hierbei kann von Forschungsergebnissen über das Verhalten zwischen in-group (wir) und out-group (die anderen) gelernt werden, näherhin über kognitive Muster und Schemata, über Stereotype und Vorurteile, über vorgefasste Zuschreibungen und Zuschreibungen mit emotionaler Wertung. So weiss man, dass nur 10 bis 15 Prozent der Menschen «Egalitarier» sind, das heisst die eigene Gruppe der fremden nicht vorziehen. Deshalb ist auch damit zu rechnen, dass eine Mehrheit der Kirchenmitglieder konfessionelle Stereotype verwendet, was einer Eigengruppenbevorzugung gleich kommt. Weil man von Ethnozentrismus spricht, wenn die eigene Gruppe der Mittelpunkt ist, muss man bei dieser Gegebenheit von konfessionellem Ethnozentrismus sprechen.
Zu überwinden ist dieser nur, wenn man seine Motive kennt; dazu zog Bernhard Grom wiederum die Sozialpsychologie bei. Dem kognitiv Motivierten geht es darum, zu vereinfachen, die Informationsfülle zu reduzieren und so mit wenigen Merkmalen auszukommen. Gegen derart motivierte Stereotype forderte Bernhard Grom das ökumenische Lernen. Das Bedürfnis nach Selbstwertgefühl fordere eine soziale Identität, welche die Bezugsgruppe stifte; da es eine transkonfessionelle Identität nicht gebe, die transkonfessionellen Bewegungen seien elitär und sektoriell, müsse hier das Gemeinsame erlebbar gemacht werden; so würden in der Folge die anderen nicht abgewertet. Gegen die Furcht vor Konkurrenz helfe nur die Kraft übergeordneter gemeinsamer Ziele; denn nicht jeder Kontakt baue Spannungen ab, das vermöge nur wirkliche Kooperation.

Grenzüberschreitungen ­ Grenzziehungen

Von ihren Kirchgemeinde- bzw. Pfarreierfahrungen her näherten sich im zweiten Teil ein evangelisch-reformierter und ein römisch-katholischer Luzerner Pfarrer dem Thema an. Felix Mühlemann skizzierte den Weg, der ihn von der ausschliesslichen Bezogenheit auf die reformierte Kirche zur Wahrnehmung der katholischen Kirche geführt hat. Fest in der Zwinglischen Tradition stehend, stellt er in der Praxis fest, dass die konfessionellen Grenzen heute bereits überschritten sind, dass die Überkreuzung der konfessionellen Trennungs- und Verbindungslinien selbstverständlich geworden, dass sogar eine pluralistische weltliche Kultur entstanden ist.
Dies eröffne den Christen aber auch die Chance, auf neue Weise in der Welt gegenwärtig zu sein und in ihr weltlich zu handeln. «Wichtiger als die Einheit der Kirchen ist die Frage nach Gott und nach den Nöten der Welt. Wenn die Kirchen wirklich von der Wahrheit Gottes ergriffen sind und sich entsprechend für die Nöte der Zeitgenossen interessieren, dann brauchen sie sich um die kirchliche Einheit keine speziellen Sorgen zu machen.» Weil diese Nöte weltweite Nöte sind, gewinne die Zusammenarbeit mit den anderen Religionen zunehmend an Bedeutung, weite sich die interkonfessionelle Ökumene zur interreligiösen aus.
Damit soll weder die Wahrheitsfrage ausgeklammert noch der Mission eine Absage erteilt werden. Für Pfarrer Felix Mühlemann bleibt der erste Beitrag zum ökumenischen Gespräch das Nachdenken über die eigene konfessionelle Identität. Solches Nachdenken über die eigenen religiösen Wurzeln dürfe sich aber nicht selber genügen, sondern müsse zum Dialog mit anderen Konfessionen und Religionen führen und «unsere Füsse auf den Weg des Friedens leiten».
Anschliessend ging Justin Rechsteiner von der Widersprüchlichkeit der Verhältnisse aus, indem er eine dogmatische und eine lebenspraktische Beschreibung der Eucharistie bzw. des Abendmahls vortrug und so eine Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen veranschaulichte. Als Grundoption der Lebensgestaltung stellte er die Verbindung der aktuellen Problemwahrnehmung mit der Frage heraus, was Jesus dazu sagen würde. Die Antworten darauf müssten erfahren, diskutiert und erbetet werden.
Der Grundentscheid, sich gemeinsam den tiefsten Bedrohungen der Menschheit zu stellen und sich also für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung einzusetzen, habe andere, neue Grenzziehungen zur Folge. Innerhalb der Kirche seien Grenzlinien festzustellen zwischen jenen, denen es vorrangig um die Lebenssorge und die Lebensfeier gehe, und jenen, die einer Horizontverengung unterliegen. Die Grenzlinien ausserhalb der Kirche würden von einem banalen praktischen Atheismus gezogen, der als Konsum-Atheismus eine hermetische Grenze gegen eine indirekte Ökumene ziehe. Selbstkritisch müsse allerdings auch gesagt sein, dass diese Grenze nicht selten auch «mitten durch das eigene Herz» verlaufe. Justin Rechsteiner konkretisierte seine Ausführungen mit einer Skizze des den Arbeitswelten gewidmeten Projekts «Tat-Sache Arbeit», dessen Ritualteil auf Ermutigung abzielte und das so für eine Ökumene nicht nur im Kopf und im Bauch, sondern für eine «Ökumene aus dem Herzen» stehen könnte, für die er sich als Pfarrer einer City-Kirche einsetzen will.


Anmerkung

1 Am 27. Oktober 2001 nahm Bischof Hans Gerny in einem feierlichen Gottesdienst Abschied von seiner Kirche, in deren Dienst er während 40 Jahren ­ zuerst als Priester und seit 15 Jahren als Bischof ­ stand. In der Berner Peter-und-Paul-Kirche versammelten sich Hunderte Gläubige aus der ganzen Schweiz und aus den Altkatholischen Kirchen aus ganz Europa sowie Gäste aus Ökumene, Universität und Politik um gemeinsam mit Bischof Gerny das Ende eines wichtigen Lebensabschnitts zu feiern.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001