44/2001

INHALT

Theologie

Stiftung Solidarität Schweiz

von Walter Schmid

 

Am 5. März 1997 kündigte der damalige Bundespräsident Arnold Koller an, die Schweiz wolle ein grosses neues humanitäres Werk schaffen, welches aus Goldreserven der Nationalbank finanziert werden soll. Der Vorschlag begeisterte die einen. Andere sahen sich vor den Kopf gestossen. Die Diskussion um die Solidarität in der Schweiz, der Schweiz mit der übrigen Welt und um die Stiftung hielt seither an. Im kommenden Jahr entscheidet das Volk über die Verwendung der Goldreserven, welche die Nationalbank für die Währungspolitik nicht mehr braucht, und damit indirekt auch über das Schicksal der Stiftung. Die SVP will die Stiftung verhindern und verlangt darum mit einer Initiative, dass die heute verfügbaren Reserven und alle künftigen Reserven dem AHV-Fonds übertragen werden (Goldinitiative). Der Bundesrat und das Parlament unterbreiten einen Gegenvorschlag. Die Goldreserven sollen während dreissig Jahren in ihrer Substanz erhalten bleiben. Nur die Erträge sollen verwendet werden und zu gleichen Teilen der AHV, der Stiftung und den Kantonen zugute kommen (Goldpaket). Damit könnte die Stiftung etwa im ursprünglich vorgesehenen Umfang realisiert werden. Ein Stiftungsgesetz liegt bereits vor. Volk und Stände können sich zu beiden Vorlagen äussern und mit einer Stichfrage entscheiden, welchem Vorschlag sie den Vorzug geben wollen.
Die Frage der Solidarität ist in der Politik allgegenwärtig. Ob Altersvorsorge oder Invalidenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Steuergesetze: Die Frage der Solidarität begegnet uns auf Schritt und Tritt. Jedes gesellschaftlich relevante Thema birgt sie in sich. Allerdings wird über die Solidarität in der Politik selten vertieft nachgedacht. Viel eher wird der Begriff als Waffe verwendet, von den einen reklamiert, von andern diffamiert. Worin besteht denn nun eigentlich diese Solidarität, die für das gesellschaftliche Zusammenleben so entscheidend und im politischen Alltag allgegenwärtig ist? Die Diskussion um die Stiftung Solidarität Schweiz gibt uns Gelegenheit, Antworten zu entwickeln.<1>

Begriff der Solidarität

Es ist nicht uninteressant, nachzulesen, wie der Bundesrat versucht hat, Solidarität zu umschreiben. Wer allerdings eine klare, gültige, amtliche Definition des Begriffes erwartet hat, kurz und bündig, sieht sich enttäuscht. Nicht weniger als zwei eng bedruckte Seiten braucht der Bundesrat in der Botschaft zum Stiftungsgesetz, um den Kerngedanken der Solidarität zu umreissen.
Immerhin heisst es gleich zu Beginn: «Solidarität ist ein gesellschaftlicher Grundwert, der sich in verschiedensten Dimensionen unseres Lebens und unserer gemeinsamen Geschichte erkennen lässt. Er manifestiert sich in der gewachsenen Struktur unseres Bundesstaates, er zeigt sich in den Errungenschaften unseres Sozialstaates, er kommt aber auch auf nationaler und internationaler Ebene in den zahlreichen privaten Initiativen und den Aktionen der öffentlichen humanitären Hilfe zum Ausdruck.»
Was Solidarität ist, kann offenbar auch der Bundesrat nicht genau sagen, aber er zeigt auf, wo sie zum Ausdruck kommt. In einer Theologischen Fakultät ist man mit Phänomenen, die sich nur indirekt durch ihre Ausdruckform definieren lassen, sicher bestens vertraut. Wo aber ortet der Bundesrat in unserem Land die Solidarität?
Solidarität in der Geschichte: Der Bundesrat nennt die politische Solidarität der Stände in der Alten Eidgenossenschaft. Er spricht von der Solidargemeinschaft des Schweizer Volkes, das sich vor hundertfünfzig Jahren in einem Bundesstaat zusammengetan hat. Er erwähnt das schweizerische Sozialwesen und zählt von der Altersvorsorge bis zu den Stipendien so ziemlich alles auf, was den Bund etwas kostet. Er spricht weiter von der Freiwilligenarbeit, den Kirchen, den Hilfswerken und der Glückskette (von Radio und/oder Fernsehen).
Solidarität in der Völkergemeinschaft: Der Bundesrat erwähnt die aktiv geübte internationale Solidarität. Angefangen von der «Schweizer Spende» für die Kriegsopfer des Zweiten Weltkriegs bis hin zu den grosszügigen Hilfeleistungen an Mittel- und Osteuropa nach der Wende. Natürlich findet schweizerische Solidarität weltweit Niederschlag in der Bewegung des Roten Kreuzes, wobei grosszügig darüber hinweggesehen wird, dass es heute in der Welt fast überall begleitet erscheint von einem roten Halbmond, den man einstweilen noch nicht der Schweizerischen Eigenart zurechnen kann.
Solidarität bildete zudem in der Nachkriegszeit während Jahrzehnten gemeinsam mit Neutralität, Disponibilität und Universalität eine der vier Grundmaximen der schweizerischen Aussenpolitik. Schade, ist man versucht zu sagen, dass jene, denen der Grundsatz der Neutralität in diesen Wochen ein solch grosses Anliegen ist, so wenig mit der Solidarität bzw. der Stiftung anzufangen wissen.
(Im Juni 2001 fand die Abstimmung über den bewaffneten Einsatz Schweizer Soldaten statt, der von der SVP ebenso bekämpft wurde wie die Solidaritätsstiftung.)
Und nach diesem Tour d'Horizon, welcher die Solidarität nach Auffassung des Bundesrates im Selbstverständnis der Nation sichtbar macht, schliesst in der besagten Botschaft der Vorschlag an, ein grosses Werk der Solidarität zu stiften. Ein Zeichen für die Zukunft. Aus Dankbarkeit für eine Geschichte, die es mit unserem Land gut gemeint hat. Doch davon später.

Dimensionen der Solidarität

Der Bundesrat sprach in seiner Botschaft von den verschiedenen Dimensionen, in denen Solidarität ihren Ausdruck findet. Wir werden im Folgenden auf vier Dimensionen eingehen, die uns wichtig erscheinen.

Verbindlichkeit

Hier ist zunächst die Verbindlichkeit der Solidarität zu nennen. Es gibt eine kollektiv, institutionell verankerte Solidarität (die sozialethische Dimension) und eine individuell gelebte, freiwillige Solidarität (die individualethische Dimension). Das ist nicht dasselbe, wird in der Debatte jedoch oft nicht auseinander gehalten. Beide aber sind für das Funktionieren einer modernen Gesellschaft unerlässlich.
Sozialwerke, Steuersysteme, Krankenversicherungen, sie alle beruhen mehr oder weniger ausgeprägt auf dem Gedanken der Solidarität. Natürlich kommen die Eigeninteressen in all diesen Instituten (vor allem im Steuerrecht) nicht zu kurz. Sie enthalten jedoch auch Komponenten der Solidarität. Die Ressourcenallokation erfolgt nicht nur nach dem Gesetz der wirtschaftlichen Leistungskraft, sondern sie folgt auch dem Gedanken der Solidargemeinschaft, der Gleichwertigkeit menschlichen Lebens und seiner Verletzlichkeit. Auf dieser institutionellen Solidarität beruht jede funktionierende moderne Gesellschaft, in der die soziale Sicherung nicht mehr ausschliesslich durch Familie und Clan, Klientelismus oder Korporationen gewährleistet werden kann.
In der tagespolitischen Auseinandersetzung wird es daher immer darum gehen, Umfang und Grenzen der institutionellen Solidarität für alle verbindlich festzulegen. Einmal festgelegt, kann das Individuum nicht mehr wählen, ob es sich solidarisch verhalten will oder nicht. Auch die Grenzen der Solidarität sind wichtig. Sie machen sichtbar, dass Solidarität und Eigenverantwortlichkeit in einem Zusammenhang stehen. Denn Solidarität verliert ihre Legitimationskraft, wenn der Verdacht aufkommt, hier lebe jemand ungerechtfertigt auf Kosten der andern; sie verliert unmittelbar den Glanz, wenn der Verdacht des Missbrauchs aufkommt. Der Solidarität liegt die Vision einer «caring society» zugrunde, um diesen sehr schönen englischen Begriff zu verwenden, in der die Gemeinschaft zum Einzelnen, der Einzelne aber auch zu sich selber Sorge trägt.
In modernen Gesellschaften ist institutionell verankerte, verbindliche Solidarität unabdingbar. Doch ebenso unabdingbar ist die individuelle Solidarität. Was wird in diesem Bereich nicht alles geleistet! Denken wir an die ungezählten spontanen Hilfestellungen, die Freiwilligenarbeit an tausend Orten, die Betreuungs- und Beziehungsarbeit, um nur einige zu nennen. Diese Solidarität ist es, was die Gesellschaften auch heute im Innersten zusammenhält und funktionsfähig macht. Diese Form der Solidarität beruht auf einer freien, individuellen Wahl. Und je mehr die Verbindlichkeit kollektiver Solidarformen, wie sie in Dorf- und Religionsgemeinschaften, Familien und Korporationen, zum Ausdruck kommt, abnimmt, desto mehr gewinnen die freiwilligen, individuellen Solidarformen an Bedeutung.
Im öffentlichen Bewusstsein wird dies inzwischen deutlich wahrgenommen. Wahrscheinlich nicht zufällig wird dieses Jahr das internationale Jahr der Freiwilligen begangen und damit der Bedeutung individuell geleisteter Solidarität erhöhte öffentliche Anerkennung gezollt. Eine stärkere Anerkennung individueller gesellschaftlich relevanter Leistungen, die nicht monetär abgegolten werden, erscheint dringend nötig. Der Neoliberalismus der Neunzigerjahre hat bekanntlich der Ökonomisierung des Sozialen einen kräftigen Schub gegeben. Auch im Sozialwesen hielten die monetär fassbaren Leistungsmodelle Einzug. Leistungen werden an Kunden erbracht, messbar gemacht und in Vereinbarungen festgehalten. In der Verblendung, alles sei monetarisierbar, näherte man sich einem Abgrund, den viele gar nicht sahen: Die Frage hätte wahrscheinlich noch erschreckt, aber sie stand schon im Vorzimmer des Diskutierbaren, ob etwa, nachdem heute bereits das freundliche «GutenMorgen-Sagen» im Altersheim zu einem finanzrelevanten Taxpunkt gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger führt, der Tag vielleicht nicht mehr fern sei, an dem auch der Gutenachtkuss der Mutter monetär erfassbar gemacht und zumindest als Betreuungsbonus dem AHV-Konto gutgeschrieben wird.

Haltung und Handeln

Die zweite Dimension betrifft die Solidarität als Haltung und Handeln. Nicht zufällig spricht der Zweckartikel der Solidaritätsstiftung davon, sie solle das solidarische Handeln fördern. Worauf es primär ankommt ist das Handeln! In ihm vor allem manifestiert sich die individuelle freiwillige Solidarität. Solidarität findet dann statt, wenn sie das Deklaratorische überschreitet, wenn ein Handeln erkennbar wird, das nicht aus unmittelbarem Eigennutz motiviert ist, wenn ein Handeln erkennbar wird, das den Einbezug des Andern zum Ziel hat. Solidarität zum Nulltarif ist nicht zu haben und blosse Deklarationssolidarität hat keine Kraft.
Gleichwohl hat Solidarität auch mit Haltungen zu tun: wie wir die Gesellschaft sehen, was wir an sozialem Ausgleich bejahen, was wir an angemessenen kollektiven Lösungen mittragen ­ das alles hat Einfluss auf Umfang und Grenzen der institutionellen Solidarität. Diese Haltungen bestimmen die Disposition, institutionelle Solidarität mitzutragen oder abzulehnen. Und selbstverständlich besteht zwischen Handeln und Haltungen eine enge Wechselwirkung. Erfahrungen generieren Haltungen. Haltungen und Verhalten sind von einer Vielzahl Motivationen gesteuert. Oft kann der Einzelne nicht erkennen, was den Ausschlag gibt. Und mit Scham gilt es immer wieder zu erkennen, das just jene, die am meisten Solidarität üben, sich dessen oft am wenigsten bewusst sind. Ihr solidarisches Handeln ist selbstverständlicher Ausfluss einer solidarischen Haltung.

Rechte und soziale Anerkennung

Solidarität kennt drittens eine Dimension der Rechte und eine Dimension der sozialen Anerkennung. Sie hat zu tun mit dem Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen und der sozialen Stellung des Einzelnen als Mitglied der Gesellschaft. Eine moderne Gesellschaft kann nur dann solidarisch sein, wenn sie den Einzelnen nicht ausgrenzt, wenn sie auch nicht einzelne Gruppen ausgrenzt, ihnen Rechte einräumt, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Nicht zufällig weist etwa das Grundrecht auf Existenzsicherung auf beide Dimensionen hin und definiert sich als Anspruch auf Mittel, die einerseits das Überleben sichern aber darüber hinaus eine Teilhabe am sozialen Leben zulassen.
In den Neunzigerjahren war der Umgang mit Arbeitslosen zweifellos ein wichtiger Indikator für die Solidarität. Würden diese zu ihrem Recht kommen oder noch besser zu Arbeit? Die Schweiz hat aus meiner Sicht die Bewährungsprobe nicht schlecht bestanden. In einer denkwürdigen Abstimmung hat das Volk eine Kürzung von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung abgelehnt. Aus fachlicher Sicht war der Vorschlag durchaus vertretbar, doch wurde er als Angriff auf die Schwächeren wahrgenommen. Die Solidarität, die mit diesem Volksentscheid zum Ausdruck kam, wies übrigens auf einen weiteren Aspekt der Solidarität: Sie versteht sich nicht nur als «Einbezug des Andern», wie Habermas sie definiert, sondern auch als Fähigkeit, sich in den andern hineinzudenken. Viele Stimmende hatten den nicht unberechtigten Eindruck, auch sie könnten sich leicht einmal in der Situation der Arbeitslosen wiederfinden. In einer Theologischen Fakultät gesprochen, Solidarität bedeutet darüber hinaus, im Nächsten den Bruder, das Geschwister, zu erkennen. Im Andern das Eigene.
Eine Gesellschaft beruht nicht nur auf Rechten, die das Verhältnis unter ihren Mitgliedern regelt. Ebenso wichtig ist die gesellschaftliche Anerkennung, die dem Einzelnen und den einzelnen Gruppen zukommt. Ob eine Gesellschaft ausgrenzend ist, ob Einzelne unten durch müssen, ob einzelne Gruppen herabgemindert werden, dies entscheiden nicht allein Recht und Politik. Vielmehr sind es die Menschenbilder, die Ideologien und die Wertmassstäbe, die in einer Gesellschaft vorherrschen. Arbeitslose mögen vielleicht sogar einen Beschäftigungsprogrammplatz erhalten. Wenn ihre Arbeit von der Gesellschaft aber als minderwertig betrachtet wird, weil nur zählt, was sich zahlt, dann werden sich die Betroffenen trotz aller bereitgestellter Massnahmen und Förderprogramme nicht in einer solidarischen Gesellschaft aufgehoben fühlen. Rechte allein genügen nicht. Hochbetagte mögen ein Plätzchen im Heim zugewiesen, Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung zugestanden erhalten, solange einzelnen Gruppen zu verstehen gegeben wird, sie seien eine Last für die Gesellschaft, fehlt ihnen das Entscheidende: die soziale Wertschätzung. Nicht zu reden von Situationen offener Ausgrenzung, wie sie etwa im Antisemitismus zum Ausdruck kommt. Der Solidaritätsgedanke ist in modernen Gesellschaften untrennbar mit Menschenrechten und Menschenwürde verbunden. Mit beiden!

National und international

Schliesslich hat Solidarität eine nationale und internationale Dimension. In der eingangs erwähnten Botschaft des Bundesrates wird darauf hingewiesen. Es geht dabei um die Solidarität in der Gruppe und über die Gruppe hinaus. Solidarität braucht, um sich in wirksames Handeln umsetzen zu können, einen Bezugsrahmen und damit auch Grenzen. Diese machen sie lebbar und erlebbar. Die Familie, die Wohngemeinschaft, die Kirchgemeinde, das Dorf, die Nation. Grenzenlose Solidarität ist ein Widerspruch in sich.
Noch immer bilden die Nationen, ob sie nun Willensnationen sind wie die unsere oder auf einer Volksgemeinschaft beruhen, den wichtigsten Bezugsrahmen, in dem öffentliches Leben verlässlich organisiert wird. Daran ändert vorläufig auch Europa nicht viel, denn die Angleichung des Lebensstils auf diesem Kontinent hat vorerst mehr mit einer Angleichung der zivilisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu tun als mit dem entwickelten Gefühl einer gesamteuropäisch verantworteten Solidargemeinschaft. Die Nation bleibt gerade auch für die Schweizer ein entscheidender Bezugsrahmen ihres Solidaritätsdenkens. Die Skepsis gegenüber der Auslandhilfe gibt davon Zeugnis. Wäre nicht Gondo überschwemmt geworden, sondern Iselle, das Dorf vier Kilometer jenseits der italienischen Grenze, die Hilfe wäre zwar nicht ausgeblieben, doch bestimmt bescheidener ausgefallen.
Gleichwohl ist die internationale Solidarität unverzichtbar und setzt ein wichtiges Zeichen: dass nämlich die Verhältnisse drinnen und draussen eng mit einander zusammenhängen, dass der eigene Bezugsrahmen des solidarischen Handelns nur eine Konstruktion ist, um das Handeln wirksam zu gestalten, nicht aber, um andere auszuschliessen; dass sich Solidarität vom Eigennutz der Gruppe darin unterscheidet, dass sie sich auch über die Gruppe hinaus denken lässt und gedacht werden muss; dass solidarische Haltung und solidarisches Handeln grundsätzlich übertragbar sind. Genauso wie Menschenrechte und Menschenwürde beansprucht auch die Solidarität grundsätzlich Universalität, aber ebenso, wie Menschenrechte und Menschenwürde nur im konkreten gesellschaftlichen Kontext eingefordert und gelebt werden können, braucht die Solidarität einen konkreten gesellschaftlichen Bezugsrahmen.

Solidarität und die Stiftung

An den Schnittflächen dieser vier Dimensionen der Solidarität siedelt sich die Solidaritätsstiftung an. Sie ist ein politisches Projekt, das irritiert und Emotionen auslöst, weil es uns in ungewohnter Weise auf zentrale Fragen der Schweizerischen Solidarität verweist. Fragen zwar, die sich im politischen Leben fast täglich stellen, doch nicht in dieser zugespitzten Form.
Entstanden ist die Idee in einem für die Schweiz delikaten Moment. International isoliert wegen der ungeklärten Stellung des Landes im europäischen Umfeld nach der Ablehnung des EWR und mitten in einer langen wirtschaftlichen Krise stand die Schweiz unter Druck. Die Holocaust-Debatte und die Angriffe von aussen tangierten das Selbstbild der Nation. In dieser schwierigen Situation verkündigte der Bundesrat die Idee der Schaffung einer Solidaritätsstiftung, finanziert aus überschüssigen Goldreserven der Nationalbank.
Stark umstritten zu Beginn hat sich der Gedanke seither seine Form gesucht. Inzwischen hat das Stiftungsgesetz die parlamentarischen Hürden genommen. Ob inspirativer Funke oder Funke an der Lunte: Als Gedanke liess sich die Stiftung nicht mehr töten. Ein humanitäres Werk zu schaffen, ausgestattet mit beachtlichen Mitteln, diese aussergewöhnliche Idee liess sich nicht mehr aus der Welt schaffen. Selbst wenn die Stiftung in der Volksabstimmung scheitern sollte, würde sie als grosse Idee, als Chance, die vertan wurde, in der Erinnerung des Landes weiterleben.
Die Stiftung, wie sie sich heute präsentiert, steht auf den Schnittflächen der dargelegten vier Dimensionen von Solidarität.
Es wäre ein gemeinsam geschaffenes Werk, von einem Volk beschlossen. Sie wäre die weltweit einzige humanitäre Stiftung, die auf einem Volksbeschluss beruht. Durch einen Volksentscheid verbindlich errichtet, wäre die Stiftung ein Instrument zur Förderung der freiwilligen Solidarität. Sie wäre kein zusätzliches sozialstaatliches Programm, sondern ein Instrument, um freiwilliges solidarisches Handeln zu fördern und zu stützen.
Gemäss ihrem neu gefassten Zweck geht es um solidarisches Handeln. Doch weil Handeln und Haltungen untrennbar miteinander verbunden sind, würde die Stiftung wohl bald zu einem Sinnbild einer solidarischen Gesellschaft werden, die auch Werthaltungen vertritt. Genauso wie das Rote Kreuz die Unversehrtheit und den Schutz menschlichen Lebens oft gegen die politische Logik und Staatsraison zu vertreten hat, wird die Stiftung die Solidarität anmahnen, wenn Menschen, in Armut lebend und von Gewalt bedroht, Ausgrenzung erfahren, und zwar unbesehen des Zeitgeistes. Um solidarisches Handeln und die humanitäre Tradition der Schweiz über die Generationen hinweg fortzusetzen, soll die Stiftung geschaffen werden.
Die Stiftung wird sich dafür einsetzen, Menschen, in Armut lebend und von Gewalt bedroht, den Zugang zu ihren Rechten zu verbessern. Die Schaffung von Strukturen, welche Partizipation ermöglichen, ist mit eine der Aufgaben; Friedensarbeit und der Einsatz für Menschenrechte gehören dazu. Darüber hinaus geht es auch um gesellschaftliche Anerkennung, die jenen vermehrt zukommen soll, die unter Ausgrenzung leiden: Armutsbetroffene, Minderheiten und andere ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen.
Schliesslich wird die Stiftung als eine der wenigen grossen Stiftungen sowohl im Inland als auch im Ausland tätig sein. Dies wird es ihr erlauben, Solidarität über die Grenzen hinaus sichtbar zu machen. Sie hat zudem die Chance, die Probleme anzugehen, die sich, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung, in allen Gesellschaften gemeinsam stellen: Fragen etwa der Armut bzw. des Reichtumsgefälles, des gewaltfreien Zusammenlebens, des künftigen Verhältnisses der Generationen in einer Gesellschaft des langen Lebens, um nur einige zu nennen.
Die Stiftung wird über beachtliche finanzielle Mittel verfügen. Mit 200 bis 250 Mio. Franken pro Jahr vermag sie einiges zu bewegen. Gemessen an den Budgets herkömmlicher privater Werke ist dies ein hoher Betrag. Verglichen mit den Aufwendungen sozialstaatlicher Programme bzw. grosser Sozialwerke dagegen eher bescheiden. So entsprechen 250 Mio. Franken etwa den AHV-Aufwendungen von drei Tagen. Die gesamten Aufwendungen für Sozialwerke im weitesten Sinne betragen heute in der Schweiz gut 100 Milliarden Franken pro Jahr. Die Mittel der Stiftung wären also 2,5 Promille dieser Summe. Mittel, die uns übrigens aus den Zinsen nicht verwendeter Goldreserven zufliessen.
Ich glaube, die Solidaritätsstiftung wäre für die Schweiz eine grosse Chance, die wir uns nicht entgehen lassen sollten. Erlauben Sie mir hier in Luzern einen Vergleich: Die Reuss-Stadt hat sich vor kurzem ein Kultur- und Kongresszentrum gegeben. Der Nouvel-Bau steht als Zeichen für Kultur. Ein ebensolches Zeichen wäre die Stiftung für eine solidarische Schweiz. Natürlich, nicht jeder, der gegen das Zentrum war, ist ein Kulturbanause, nicht jeder, der die Stiftung ablehnt, ein unsolidarischer Egoist. Die Stiftung ist für das Land natürlich keine Schicksalsfrage. Es gibt wichtigere Dinge. Das KKL war es für Luzern auch nicht. Es gäbe in Luzern auch ein Kulturleben ohne Nouvel und sein Schiff. Natürlich wird es in der Schweiz weiterhin Solidarität geben auch ohne die Stiftung. Und doch! Luzern ist froh, die Chance nicht verpasst zu haben, ist stolz auf sein Zentrum. Ebenso stolz wird die Schweiz dereinst sein, wenn sie sich für die Stiftung entscheidet.

 

Dr. Walter Schmid ist Projektleiter der Stiftung Solidarität Schweiz im Eidgenössischen Finanzdepartement.


Anmerkung

1 Bei diesem Beitrag handelt es sich um die überarbeitete Fassung eines Referates, das im Mai 2001 an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern gehalten wurde. Siehe dazu SKZ 169 (2001) Nr. 39, S. 533­534: Adrian Loretan/Carl Holenstein, Solidarität auf dem Prüfstand, und S. 534­539: Hans Halter, Solidarität ­ ein fundamentales Prinzip mit Grenzen.


Moraltheologie in Chur

aus dem Rektorat der THC

 

Mit Datum vom 21. September 2001 ernannte Bischof Amédée Grab, der auch Grosskanzler der Theologischen Hochschule Chur (THC) ist, Herrn Dr. theol. Albert-Peter Rethmann, geb. 1960 in Greven (Deutschland), zum Professor für Moraltheologie und Sozialethik. Er ist der Nachfolger von Prof. Dr. Hubert Dobiosch, der am Ende des vergangenen Studienjahres aus Altersgründen emeritiert wurde.
Herr Rethmann absolvierte sein Theologiestudium in Münster/Westfalen, Freiburg i.Br. und Rom. Nach Diplom und Lizentiat in Münster wurde er 1987 in Münster zum Priester geweiht. Es folgten drei Jahre der seelsorglichen Praxis als Kaplan. Weitere drei Jahre war Herr Rethmann bischöflicher Sekretär. 1993 stellte ihn sein Bischof für das Weiterstudium frei. An der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster begleitete ihn der inzwischen verstorbene Schweizer Professor Dr. Franz Furger zur Promotion im Fach Sozialethik. Die Dissertation erschien 1996 unter dem Titel: «Asyl und Migration. Ethik für eine neue Politik in Deutschland». In der Folge wurde Dr. Rethmann Berater der Kommission der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen der Migration. Ausserdem arbeitete er im Bereich des kirchlichen Rundfunks, als Leiter der Jugendbildungsstätte des Bistums Münster «Jugendburg Gemen» sowie als Geistlicher Leiter des Diözesanverbandes Münster der «Katholischen Jungen Gemeinde» (KJG). Seit 1998 bereitet Dr. Rethmann in Passau bei Prof. Dr. Peter Fonk seine Habilitation im Fach Moraltheologie vor, die er nächstens abschliessen wird. An der Theologischen Fakultät der Universität Passau wurden ihm seither Lehraufträge für Moraltheologie und Sozialethik übertragen. Von Passau aus pflegt er auch intensive Kontakte nach Polen, Ungarn und vor allem in die Tschechische Republik, wo er öfters Vorlesungen hält und auch regelmässig seelsorgliche Aushilfen macht.
Mit Dr. Rethmann erhält die THC einen versierten Fachmann in Moraltheologie und Sozialethik, der sich unter anderem besonders mit den heute so wichtigten Fragen der Asyl- und Migrationsthematik, der Bioethik, aber auch der Sozial- und Wirtschaftsethik beschäftigt hat und weiter beschäftigen wird. Dass er ausserdem Erfahrungen als Pfarrei- und Jugendseelsorger mitbringt, ist im Blick auf das neue Leitbild der THC, die in der Ausbildung zur Seelsorge eine betont pastorale Ausrichtung bei Wahrung der akademischen Qualität anstrebt und den Aufbau eines Pastoralinstituts plant, besonders hilfreich.
Dr. Rethmann wird seine Tätigkeit als Professor an der THC anfangs April 2002 mit Beginn des Sommersemesters antreten. Vorher wird er in Passau noch seine Habilitation im Fach Moraltheologie abschliessen. Im Wintersemester 2001/2002, das am 16. Oktober 2001 beginnt, wird Prof. em. Dr. Johannes Gründel, der langjährige und renommierte Münchner Moraltheologe, die Vertretung an der THC übernehmen. Seine Vorlesungen zum Thema «Verantwortung für das Leben und Zusammenleben in Familie und Gesellschaft (Lebensschutz, Probleme der Bioethik)» sind auch für Gasthörer offen.<1>


Anmerkung

1 Sie finden jeweils am Montag um 16.00­17.30 und Dienstag um 8.30­10.00 statt, und zwar an folgenden Daten: 22./23. Oktober, 5./6. November, 19./20. November, 3./4. Dezember 2001, 21./22. Januar und 4./5. Februar 2002


Praktische Theologie heute

von Josef Bommer

 

Im Gefolge des Zweiten Vatikanischen Konzils hatte sich auch die Theologie neu zu orientieren. Viele theologische Handbücher hatten ausgedient oder mussten neu geschrieben werden. Das galt auch von der Pastoraltheologie. Bis zum Konzil hat sie als theologisches Fach weitherum ein Aschenbrödel-Dasein gefristet. Sie wurde oft gar nicht an der Universität doziert, sondern war ins Priesterseminar verbannt. Sie figurierte fast nur als Anwendungswissenschaft und bot das nötige Werkzeug für die praktische Seelsorge der Priester an. Das änderte sich nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil.
Beredtes Zeugnis dafür war das in den Siebzigerjahren erschienene mehrbändige Handbuch der Pastoraltheologie. Interessanterweise wurde es von einem Dogmatiker angeregt und auch weitgehend geschrieben. Es war der unvergessliche Karl Rahner. Ihm zur Seite standen Ferdinand Klostermann, Franz Xaver Arnold, Viktor Schurr und der Schweizer Theologe Leonhard M. Weber.
Das Werk ist der Theologie Rahners verpflichtet und völlig der Ekklesiologie zugewandt. Es geht um den «Selbstvollzug von Kirche», ein Lieblingsgedanke Rahners, und das Formal- und Materialobjekt der Pastoraltheologie erscheint bei ihm unter dem genial einfachen Satz: «Was muss die Kirche heute tun?»
Nun, seit dem Konzil sind bald 40 Jahre verflossen, das Handbuch Rahnerscher Prägung hat 30 Jahre auf dem Buckel. Die ekklesiologische Engführung hatte sich überlebt. Eine Neubearbeitung oder ein ganz neues Handbuch war überfällig.

Ein neues Handbuch

Sie liegt seit diesem Jahr nun vor, und zwar keine Neuauflage des umfangreichen Handbuches von 1972ff., sondern ein zweibändiges Werk, das im Matthias-Grünewald-Verlag erschienen ist.<1> Es nennt sich «Praktische Theologie. Handbuch». Herausgeber sind neben Etablierten auch Vertreter der jungen Generation von Pastoraltheologen, und unter den sieben Namen, die für die Herausgabe des Werkes signieren, sind auch drei Frauen. Die Namen heissen: Herbert Haslinger, Christine Bundschuh-Schramm, Othmar Fuchs, Leo Karrer, Stephanie Klein, Stefan Knobloch und Gundelinde Stoltenberg.
Der erste Band mit gut 400 Seiten bietet die Fundamentalpastoral unter dem Titel «Grundlegungen». Zwei Dutzend Beiträge bemühen sich um diese Grundlagen, und dies unter den Oberbegriffen «Kontexte ­ Basismarkierungen ­ Wege der praktisch-theologischen Reflexion ­ Herausforderungen der Praktischen Theologie heute.» Aus all diesen Überlegungen ergeben sich am Schluss die folgenden Begriffsbestimmungen von praktischer Theologie:

Im zweiten Band ­ er umfasst 550 Seiten ­ erfolgt die Durchführung: Er bietet die besondere Pastoraltheologie. Es geht um die vielen besonderen Bereiche, um die umfassende Wirklichkeit, die der Pastoraltheologie aufgegeben ist. Eine an sich schwierige, nicht leicht zu lösende Aufgabe! Sie erfolgt hier unter der Voraussetzung: «Abschied vom geschlossenen System».
Ein geschlossener Gesamtentwurf ist nicht mehr möglich, soll denn die praktische Theologie die gesamte Wirklichkeit menschlicher Praxis abdecken, eine Lebenswirklichkeit, die sich in ständigem Wandel befindet und an der Unüberschaubarkeit unserer gesellschaftlichen Wirklichkeit partizipiert. Trotzdem entwirft Haslinger in einer interessanten schematischen Zusammenschau ein überzeugendes Modell, ein Schema, das die Fülle der nun folgenden 23 Einzelbeiträge sinnvoll zusammenstellt.
Die Beiträge werden unter die folgenden Themen gestellt, wobei diese Themen immer durch einen grundsätzlichen Aufsatz eingeleitet werden. Diese Themen sind: Subjekte und Lebenssituationen, Handlungsebenen, Handlungsvollzüge.
Hier erscheint nun so ziemlich alles, was die Pastoraltheologie zu bedenken hat: Kinder-, Jugend- und Altenpastoral, Diakonie, Verkündigung und Liturgie, etwas Religionspädagogik. Viel Bekanntes und manch Neues scheint hier auf und wird in kürzeren oder längeren Artikeln von Autorinnen und Autoren vor dem Leser ausgebreitet. Natürlich hat auch die zu meiner Zeit so dominante Gemeindepastoral ihren Platz. Es ist die Rede von einer Entmythologisierung eines gängigen Gemeindebildes. Dafür gibt es Arbeiten über Menschen in der Lebensmitte, über Lebensgemeinschaften, über Arbeitende und Arbeitslose, über Ausländer, über Gerechtigkeit und interkulturelle Beziehungen, über Beziehung und Verantwortung. Kurzum: Das Feld ist weit gesteckt, der Raum der Kirche wird überstiegen, man postuliert eine praxisübergreifende Wahrnehmungsperspektive.
Die Grundanliegen, die im ganzen Handbuch immer wiederkehren und dem ganzen inhaltlichen Reichtum eine gewisse Einheit sichern, könnte man stichwortartig etwa so benennen: Subjektwerdung des Menschen, anthropologisch-individualisierender Ansatz, Kontextualisierung, Erfahrungsbezug (Humanwissenschaften), Kommunikation, Pluralität, Einbezug der feministischen Theologie, Option für die Benachteiligten, politisch-prophetische Dimension, Kompetenzvermittlung. Zum Letzteren sei ein Zitat angefügt, das in seiner verallgemeinernden Härte wohl nicht ganz gerecht ist, aber trotzdem eine ernste Gefahr signalisiert, der das hier besprochene Werk abhelfen möchte. «Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass nach fünf Jahren Studium ein Grossteil der Aspiranten und Aspirantinnen pastoraler Berufe sich für die anstehende Berufstätigkeit inkompetent fühlt, das bisher Gelernte als irrelevant erlebt und sich sogar von klassischen Feldern wie der Jugendarbeit sogleich zu dispensieren versucht» (Bd. 2, S. 525).

 

Josef Bommer ist emeritierter Professor für Pastoraltheologie an der Theologischen Fakultät Luzern.


Die Wahrheit der Fische

von Xaver Pister

 

Bilder sind nicht Überbau, sondern symbolisch verdichteter Ausdruck von Erfahrungen. So spiegelt sich einerseits in Leitbildern die Erfahrung, das Denken und Handeln der beteiligten Menschen in einem System. Andererseits aber steuern diese Bilder die Menschen und damit die Entwicklung des Systems. Deshalb brauchen neue Situationen neue Leitbilder.
In seinem flüssig geschriebenen Entwurf liefert Reinhold Bärenz, Pastoraltheologe an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, eine Fülle von Anregungen für Menschen, die sich den aktuellen pastoralen Herausforderungen stellen wollen.<2> Der Titel steht für sein Programm. Er weist auf eine in einer brasilianischen Basisgemeinde entstandene Geschichte hin. Ein Fischer erklärt darin, warum Jesus Fischer zu seinen Jüngern gemacht hat. «Wer sich zu Land bewegt, baut Strassen und asphaltiert sie. Und dann wird er immer wieder diesen Weg benutzen. Ein Fischer jedoch muss die Fische dort suchen, wo sie sind. Deshalb sucht er jeden Tag einen neuen Weg. Ihm kommt es darauf an, die Fische ausfindig zu machen. Es kann ja sein, dass der Weg von gestern nicht zu den Fischen von heute führt» (S. 28). Bärenz will aber nicht bloss die Bewegung der Fischer einüben, es geht ihm in dieser Perspektive um mehr. Es geht ihm um eine Pastoraltheologie der Fische: «Sie will das Leben mit den Augen der Fische sehen.» Er nennt diese Theologie auch eine kontextuelle Theologie, die mit beiden Augen in zwei Büchern liest, im Buch des Lebens und im Buch der Bibel. Gotthelf zitierend, erläutert er dieses fundamentale Wechselspiel: «Aber wo der Mensch mit beiden Augen in beide Bücher sieht...da gibt die Bibel dem Leben seine Weihe, das Leben macht die Bibel lebendig» (S. 13). Vierfach ist die Aufgabe, die sich daraus für die Pastoraltheologie ergibt. Sie hat die anderen theologischen Disziplinen an die Lebenswelten der Menschen zu erinnern, die nicht durch Abstraktion aus dem theologischen Nachdenken ausgeblendet werden dürfen. Sie ist nicht als Anwendungswissenschaft der Dogmatik zu verstehen. Seit dem letzten Konzil ist die Reflexion auf die Praxis des Glaubens konstitutiver Bestandteil der Lehre der Kirche. Drittes Kennzeichen der Pastoraltheologie ist ihre Gestaltungsfähigkeit. Sie hat sich um die Gegenwartsfähigkeit und die Zukunftsoffenheit der Kirche zu kümmern. Und schliesslich hat sie im Begleiten der heutigen Menschen die Aufgabe, gleichsam Personen lesen zu lernen und damit einen wahrnehmenden Zugang zur Wirklichkeit zu finden, die neben der Bibel der zweite Locus theologicus heutigen Theologisierens sein muss.
Dieses Programm entwickelt Bärenz in sieben Brennpunkten heutiger Pastoral. Das erste Thema ist die Pfarrei und ihr Woher. Die Geschichte der ersten Gemeinden wird in ihren Entwicklungsschüben referiert und die «Pfarreitheologie» des letzten Konzils dargestellt. Beziehung und Verkündigung werden in einem zweiten Themenbereich als die zentralen kirchlichen Lebensvollzüge entwickelt. Und hier zeigt sich ein wichtiger Verwendungszweck dieser Publikation. Sie lässt sich gut für die Erarbeitung von Leitbildern von Pfarreien verwenden. Allerdings nicht so sehr dadurch, dass sie praktische Formulierungen anbieten würde, als vielmehr dadurch, dass sie auf die Zusammenhänge aufmerksam macht und die theologischen Fragestellungen entwickelt, auf die ein Leitbild in seinen Formulierungen eingehen müsste. Ein dritter, eher kurz behandelter Themenkreis gilt der Frage nach den Ämtern und Diensten in der Kirche. Konkrete seelsorgerliche Lebensvollzüge sind die Themen der vier letzten Kapitel. Wichtig sind die Hinweise unter dem Stichwort «Seelsorge, spirituell und kompetent». Hier wird gezeigt, was eine kompetente seelsorgerliche Begleitung in der heutigen Situation bedeutet. Die Grenzen der Orientierung an Managementmethoden wird einleuchtend skizziert. Im Blick auf das Gleichnis vom Sämann werden wichtige Worte der Entlastung für Seelsorgende, die sich an Effizienz und Erfolg orientieren wollen, vorgetragen. Das Kapitel «Wie Verständigung gelingen kann» versucht Kriterien für eine andere Verständigungskultur in der Kirche zu entwickeln. «Vom halben zum ganzen Leben ­ Seelsorge an Übergängen» heisst der Titel des Kapitels, das sich mit einer zentralen pastoralen Herausforderung beschäftigt. Ausgehend von einer biblischen Besinnung auf den zweiten Schöpfungsbericht und die Abrahamsgeschichte wird das Phänomen des Übergangs und der seelsorgerlichen Begleitung dargestellt und am Beispiel der Sterbebegleitung als einem Dienst der Freundschaft feinfühlig entwickelt. Im letzten Kapitel mit dem Titel «Seelsorge zum Wohl der ganzen Welt» geht es nicht, wie der Titel vermuten liesse, um die gesellschaftliche Dimension kirchlichen Handelns. Thema ist vielmehr die Frage nach dem Umgang mit Menschen am Rand der Kirche und mit Ausgetretenen. Es geht um die Vision der «Begleitung von offenen Glaubensprozessen» (S. 230), um das Verständnis der Kirche als Weggemeinschaft. Es geht um ein Plädoyer gegen die Rückkehr zur Option für das Dogmatische. «Zukunftsfähig bleibt die Kirche nicht durch ein festeres Anziehen der dogmatischen Zügel. Dogmen (Behauptungen) werden auch in Zukunft von den Menschen gestattet und gefragt sein, wenn sie mit dem Leben der Menschen wirklich etwas zu tun haben» (S. 235).
In diesem Zusammenhang verweist Bärenz auf den Grundsatz des Bibelübersetzers Luther: «Dem Volk aufs Maul schauen». «Doing Theology with people» nennt er dieses Prinzip in Bezug auf die Aufgabe der Theologie. Damit kehrt er zum Titel seines Buches «Die Wahrheit der Fische» zurück. Und tatsächlich, Bärenz gibt viele hilfreiche Anregungen, wie sich die seelsorgerliche Praxis heute neu orientieren kann. Es regt Seelsorgende zur kreativen Reflexion ihrer Praxis an. Zur sehr ausgeblendet bleibt dabei allerdings die gesellschaftliche, ökonomische und politische Situation, in der die Fische zu leben haben, deren Sprache das Buch zu verstehen sucht. So müsste diesem Band ein zweiter folgen, der sich mit der Wahrheit über das Wasser, in dem sich die Fische bewegen, beschäftigt.

 

Der Theologe Xaver Pfister leitet die Stellen für Erwachsenenbildung und Information der Römisch-katholischen Kirche Basel-Stadt.


Anmerkungen

1 Herbert Haslinger (Hrsg.), Praktische Theologie. Handbuch, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz, Band 1 1999, Band 2 2000.

2 Reinhold Bärenz, Die Wahrheit der Fische. Neue Situationen brauchen eine neue Pastoral, Verlag Herder, Freiburg i.Br. 2000, 288 Seiten.


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