39/2001 | |
INHALT | |
Theologie |
Wozu verpflichtet uns Solidarität als ethisches Prinzip, was ist
seine Forderung, wo sind seine Grenzen? Ich gehe die Frage nicht historisch
an<1>, ich arbeite auch nicht primär
mit abstrakten Definitionen und Erörterungen zur Solidarität.
Hinter der Tagung «Solidarische Schweiz» steht ja nicht bloss
die Frage, was Solidarität als ethisches Prinzip zu bedeuten habe.
Im Programm der Veranstaltung steht zu lesen: «Die Theologische Fakultät
der Universität Luzern will in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft
zur Unterstützung der Stiftung solidarische Schweiz Gelegenheit
zu einer grundlegenden Debatte geben.» Es geht da zumindest auch um
die Unterstützung der vom Bundesrat anno 1997 lancierten «Stiftung
solidarische Schweiz».
Ich nehme gleich eingangs vorweg, dass Solidarität sowohl individual-
wie sozialethisch ein fundamentales ethisches Prinzip ist, ich halte auch
die Solidaritätsstiftung für eine sehr gute Idee, man darf es
sich aber mit der Berufung auf Solidarität nicht zu einfach machen.
Man kann das ein Stück weit auch an der kurzen Geschichte der Solidaritätsstiftung
verdeutlichen. Warum wurde und wird die Solidaritätsstiftung von der
Schweizer Bevölkerung nicht einhellig begrüsst und in die Tat
umgesetzt?
Solidarität gehört doch hierzulande zu den am höchsten eingestuften ethischen Werten oder Prinzipien. Sie erscheint heute nicht nur im Titel gewichtiger kirchlicher Verlautbarungen<2>, sie hat auch in den meisten Parteiprogrammen einen hohen Rang. Wertestudien in der Bevölkerung würden dasselbe zeigen. Niemand ist gegen Solidarität, denn das würde heissen, dass man sich sowohl aus der mitmenschlichen wie aus der politischen Verantwortung stiehlt. Wenn man dazu noch berücksichtigt, dass die Solidaritätsstiftung aus den Erträgen eines gewissermassen erst kürzlich entdeckten eidgenössischen Goldschatzes finanziert werden soll, was niemandem wehtut, niemandem einen Verzicht abfordert, warum musste die Solidaritätsstiftung zumindest bis zum Gegenvorschlag des Ständerates arg ums Überleben kämpfen und warum ist sie auch jetzt noch nicht unbestritten?
Liegts daran, dass die Lancierung dieser Stiftung im März 1997 durch
Bundespräsident Arnold Koller zum Zeitpunkt kam, als die Schweiz vor
allem von Nordamerika her auf der Anklagebank sass, was mit erklecklichen
Sammelklagen gegen Schweizer Banken einherging. In der Schweiz haben diese
moralischen und finanziellen Klagen nicht nur Scham und Schuldgeständnisse
und historische Wahrheitskommissionen und den «Holocaust Fonds»
der Eidgenossenschaft und den «Gerechtigkeitsfonds» der Banken
hervorgebracht, sondern bei vielen auch das Gefühl, zu Unrecht beschuldigt
und finanziell erpresst worden zu sein. Wiewohl die Botschaft des Bundesrates
im März 1997 lautete, die von ihm lancierte Solidaritätsstiftung
sei keine neuerliche Wiedergutmachung für geschehenes Unrecht, sondern
eine auf die Zukunft gerichtete Geste der Schweiz im Namen der Solidarität
mit Notleidenden aus nah und fern, war es für nicht wenige, insbesondere
aus dem rechten politischen Lager, eine ausgemachte Sache, dass diese Stiftung
in Wirklichkeit nichts anderes als ein nochmaliger Versuch der Schadensbegrenzung
und der Aufpolierung des angeschlagenen schweizerischen Images sei, was
durch nichts gerechtfertigt sei.
Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass der erwähnte Zeitpunkt der Lancierung
der Solidaritätsstiftung der Akzeptanz der Stiftung klar geschadet
hat. Aber reicht diese Antwort? Steht hinter der Ablehnung vielleicht ein
viel tiefer gehendes Phänomen unserer Zeit?
Ist die Ablehnung der bundesrätlichen Stiftungsidee nicht ein klarer
Beleg für die viel beklagte Entsolidarisierung unserer Gesellschaft?<3> Die Klage ist ernst zu nehmen vor allem
als Ausdruck der Angst, dass unsere Gesellschaft auseinanderdriftet, dass
der Konkurrenzkampf und das Profitstreben auf dem Hintergrund der als bedrohlich
empfundenen ökonomischen Globalisierung zum stärksten Antrieb
unseres Verhaltens werden. Phänomene wie die Kostenexplosion im Gesundheitswesen
oder die anstehende so genannte Überalterung scheinen unsere Gesellschaft
eher zu zerreissen als zu einen, was zur Folge hat, dass jene, die auf Hilfe
angewiesen wären, diese noch weniger erhalten werden als in der Vergangenheit.
Das gilt vor allem für die neuen Armen bei uns, «the working
poor», und für die Armen der Dritten Welt sowieso. So die Klage
über die Entsolidarisierung der Gesellschaft, die unaufhaltsam im Gang
zu sein scheint.
Wiewohl es immer Solidaritätsverweigerungen gegeben hat und auch heute
gibt und wiewohl gewisse Entsolidarisierungstendenzen feststellbar sind
eine solche ist heute zum Beispiel in der starken Zunahme der Schwarzarbeit
auch in der Schweiz auszumachen und trotz der seit Jahren laufenden,
durch die Rezession der 90er Jahre zusätzlich angeheizten Diskussion
um den Abbau oder Umbau des Sozialstaates, die den Eindruck der Entsolidarisierung
der Gesellschaft verstärken, wird dieser Eindruck etwas relativiert,
wenn man einige Fakten und auch Transformationsprozesse der Solidarität
im Übergang von traditionellen Gemeinschaften zu modernen Gesellschaftsformen
zur Kenntnis nimmt<4>. Zwar ist die Frage
der Finanzierung unserer grossen Sozialwerke, insbesondere der AHV, aber
auch der Arbeitslosenversicherung und der Krankenversicherung ein politischer
Dauerbrenner; aber diese Werke bestehen und sind bei aller neueren Betonung
von mehr Eigenverantwortung zumindest nicht grundsätzlich in Frage
gestellt. Das ist eine bemerkenswerte Form staatlich institutionalisierter
Solidarität! Man könnte darüber hinaus an die Reaktion der
Schweizer Bevölkerung und nicht nur dieser auf Notsituationen
erinnern, an äusserst eindrückliche Solidaritätsbekundungen
etwa im Blick auf die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo oder
im Blick auf Sammlungen für Geschädigte durch Naturkatastrophen
im In- und Ausland. Da gibts immer noch neue Sammelrekorde zu verzeichnen.
Im laufenden Jahr der Freiwilligenarbeit sind uns erst die Augen dafür
aufgegangen, wie gewaltig viel Freiwilligenarbeit tatsächlich geleistet
wird. Natürlich: Nicht alles hat mit Solidarität im engern Sinn
von Nothilfe zu tun, aber der Löwenanteil der Freiwilligenarbeit steht
im Zusammenhang mit Solidarität sowohl im engern Sinn des Beistands
für wirklich Hilfebedürftige wie im weitern Sinn der Mitarbeit
an einer gemeinnützigen Sache oder des Mitwirkens an einem gemeinsamen
Werk, und sei es die Unterstützung einer kulturellen Institution oder
eines Vereins.
Sozialwissenschaftliche Untersuchungen sind der Behauptung nachgegangen,
der Einbruch der Solidarität sei am meisten zu spüren im Blick
auf die weltweite Solidarität, besonders in Bezug auf die Dritte Welt.<5> Ich kann hier bloss das Ergebnis festhalten,
dass nämlich der Eindruck des Einbruchs der weltweiten Solidarität
so glücklicherweise nicht stimmt, auch wenn gewisse traditionelle Hilfswerke
Probleme haben oder gar eingegangen sind. Geändert haben sich offenbar
in zunehmenden Teilen der Bevölkerung die Motivationen und teilweise
auch die Art und Weise der Hilfe. Im Zuge der modernen Individualisierung
und darin der Selbstverwirklichung ist die Motivation zur Hilfeleistung
offenbar nicht mehr bloss eine rein moralische im Sinne einer unabdingbar
vorgegebenen Pflicht, deren Umsetzung Mühe bereitet oder gar wehtun
kann («Fastenopfer»). Hilfeleistung als Ausdruck der Solidarität
soll heute nicht nur die Hilfeempfänger, sondern auch die Hilfeleistenden
mit Befriedigung erfüllen und sogar glücklich machen. Das neue
Moralverständnis ändert offenbar auch das Solidaritätsverständnis
und das Solidaritätsverhalten, und zwar nicht unbedingt negativ im
Sinne von weniger oder nicht mehr. Vieles läuft jetzt einfach anders.
Die Solidarität ist nicht am Verschwinden<6>.
Fazit: Die Mühen der Solidaritätsstiftung sind kaum auf eine allgemeine
Entsolidarisierung unserer Gesellschaft zurückzuführen. Es geht
eher um den in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen verschärften
Verteilungskampf<7>, der sich auch innerhalb
solidarischer Einstellung bemerkbar macht, wovon gleich noch zu reden sein
wird.
Solidarität ist ein sehr offener Begriff, der nicht nur unterschiedlich
verstanden, sondern auch unterschiedlich eingesetzt werden kann. Über
den allgemeinen Kern des Solidaritätsprinzips ist man sich zwar durchaus
einig. Der Philosoph Jürgen Habermas bringt es kurz und bündig
so auf den Punkt: Solidarität fordert «Empathie und Fürsorge
für das Wohlergehen des Nächsten»<8>.
Anders gesagt: Solidarität fordert von uns, dass wir uns nicht bloss
um das eigene Leben und Wohlergehen kümmern, sondern so weit nötig
und möglich auch um das der andern. Früher hiess das Nächstenliebe
oder Barmherzigkeit oder Hilfsbereitschaft. Dahinter steht das Bewusstsein,
dass wir Menschen keine autarken Monaden sind, dass wir je nach Situation
voneinander abhängig und aufeinander angewiesen sind, mal mehr, mal
weniger. So kann man mit dem Basler Sozialwissenschaftler Ueli Mäder
auch einfach sagen: «Solidarität bedeutet Zusammengehörigkeit,
Verbundenheit, Gemeinsinn.»<9>
So weit so gut: Trotz diesem gemeinsamen Grundverständnis kann aber
unter Solidarität dann doch sehr Unterschiedliches verstanden werden.
Solidarität als sozialistische Kampfparole gegen Kapitalisten und Arbeitgeber
mindestens Spuren davon finden sich in Gewerkschaften und 1.-Mai-Parolen
lässt sich nicht leicht unter einen Hut bringen mit dem universalen
und integrierenden Solidaritätsbegriff der christlichen Soziallehre<10>. Der Philosoph Markus Daniel Zürcher
fasst die unterschiedlichen Solidaritätsverständnisse so zusammen:
«Was Solidarität ist und was sie tatsächlich zu leisten
vermag, ist kontrovers. Die einen vermuten in ihr ein Prinzip zur Beseitigung
unmittelbarer sozialer Not, andere fordern die Solidarität ihrer Mitmenschen,
um gemeinsam ein Ziel zu erreichen, wieder andere argumentieren mit Solidarität,
um eine gemeinschaftliche Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen, und leiten
aus dieser konkrete Verpflichtungen ab.»<11>
Ich will jetzt nicht auf weitere Solidaritätsverständnisse eingehen.
Man kann das, was im Namen der Solidarität zu tun oder zu lassen ist,
sehr unterschiedlich sehen, je nachdem, was die Ausgangslage und die Fragestellung
ist. Ich deute nur einige wichtige Fragestellungen und Unterscheidungen
an, die ohne lange Erklärung verdeutlichen, warum Solidarität
auch ohne ideologische Gegensätze sehr Unterschiedliches
bedeuten kann:
1. Wieweit können Menschen von andern Hilfe erwarten und wo müssen
sie sich im Prinzip selbst organisieren, also selbst helfen? Das ist das
Grundproblem des ausgewogenen Verhältnisses von Eigenverantwortung
und Solidarität.<12>
2. Ist die Angewiesenheit auf die Hilfe anderer durch eine akute Notlage
oder im Blick auf die zu sichernde Zukunft ausgewiesen, stellen sich zwei
weitere grundsätzliche Fragen nach dem zuständigen Subjekt der
Solidarität:
2.1. Individualethische Frage: Was muss als Solidaritätsleistung zwischen
Menschen und Gruppen auf der zwischenmenschlichen Ebene der Lebensgemeinschaft
geleistet werden, etwa im Rahmen einer Partnerschaft, der Familie, der Verwandtschaft
oder der Nachbarschaft?
2.2 Sozialethische Frage: Was muss institutionalisiert geleistet werden,
sei es auf der Ebene nichtstaatlicher Organsationen (Hilfswerke, Stiftungen)
oder auf staatlicher Ebene, und das national oder international.<13>
Im ersten Fall (2.1) geht es um eine moralische Verpflichtung als Aktion
des guten Willens zwischen Menschen und Gruppen, im zweiten Fall (2.2) kann
es um einen Rechtsanspruch gehen, der sogar gerichtlich eingeklagt werden
kann.
Die Zuständigkeit nicht nur im Falle akuter Notlagen, sondern mehr
noch zur Absicherung der Zukunft gegen mögliche Notlagen, besonders
gegen finanzielle Engpässe, ist heute ein höchst umstrittene Frage,
etwa wenn es um die Altersvorsorge oder auch um das Gesundheitswesen geht.<14>
3. Es ist immer zu fragen, wie weit denn Solidarität personell und
räumlich gehen muss, wer die «Objekte» der Solidarität
sind. Umfasst Solidarität einfach unsere Nächsten in der Familie,
in der Verwandtschaft, in der Nachbarschaft, im Dorf, in der Region, im
eigenen Volk oder Staat? Gilt sie nur den Staaatsbürgern oder auch
den Ausländern, gilt sie allen oder nur gewissen Ausländern? Muss
Solidarität Volks- und Staatsgrenzen überschreiten, muss sie international
oder sogar menschheitlich gedacht und umgesetzt werden? Je weiter der Kreis
der Solidarität gezogen wird, desto mehr drängt sich dann wieder
die Frage auf, wer hier für welche solidarische Leistung zuständig
ist (vgl. 2.)
Wir können dazu feststellen, dass sich im Zuge der seit langem in vielfacher
Hinsicht erfolgenden Globalisierung auch der Solidaritätsbegriff ständig
ausgeweitet hat und ausweiten musste. Die Frage wird schon im Neuen Testament
im berühmten Gleichnis vom barmherzigen Samariter gestellt «Wer
ist mein Nächster?» und dort schon im Sinne universaler
Nächstenliebe beantwortet (Lk 10,2537). Allerdings beschränkt
sich das Gleichnis auf eine individualethische Fragestellung. Solidarität
ist heute eine internationale, ja menschheitliche Verpflichtung. Das hat,
so nebenbei gesagt, die Solidaritätsanforderungen gewaltig gesteigert
und führt darum begreiflicherweise häufig zum Gefühl der
Ohnmacht, der Überforderung bis hin zur Resignation, und das nicht
nur und begreiflicherweise auf der individuellen, sondern auch auf der politischen
Ebene. Das Problem stellt sich auch dann, wenn man sich als ein Unterprinzip
des Solidaritätsprinzips zu Herzen nimmt, dass unsere erste Sorge den
Schwächsten, Ärmsten, Geplagtesten gelten muss.<15>
4. Bevor ich auf das für unsere konkrete Fragestellung wohl entscheidende
Problem hinweise, möchte ich den evangelischen Bonner Sozialethiker
Martin Honecker zitieren, der auf das Problem des Missbrauchs der Solidarität
aufmerksam macht. Honecker schreibt: «Inzwischen ist freilich Solidarität
weiterhin zu einem Appellwort geworden. Mit dem Aufruf zur Solidarität
wird moralischer Druck erzeugt (etwa bei einem Streik oder Boykott). Es
soll Gruppensolidarität hergestellt werden. Solidarität wird damit
politisch oder moralisch erzwungen. Wer nicht mitmacht, verhält sich
unsolidarisch. Zwangssolidarität höhlt freilich schleichend das
eigene Engagement aus. Fehlformen der Solidarität entstehen, wie eine
blinde Solidarität (ÐEinigkeit macht starkð, Gruppensolidarität,
zum Beispiel im Fluglotsenstreik), Blanko-Solidarität (ÐWir als...ð;
man beachtet nicht mehr Fakten, Realität, sondern übernimmt Blanko-Forderungen),
Problemgruppen-Solidarität (man paktiert, Ðsolidarisiertð sich
mit Hilflosen, die man benutzen, instrumentalisieren kann), Nulltarif-Solidarität
(man ist solidarisch, solange es einen selbst nichts kostet). Kurzum: Die
Berufung auf Solidarität ist gerade nicht gegen Missbrauch geschützt.»
Dann fährt Honecker in eine Richtung weiter, die wichtig ist: «Das
Prinzip der Solidarität steht zudem in Spannung zu anderen Prinzipien.
Solche Prinzipien sind das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit,
die Eigenverantwortung; der (faire) Wettbewerb in einer offenen, freien
Gesellschaft und der Leistungsgedanke als Grundlage von Marktwirtschaft.
Solidarität ist also nicht das einzige Prinzip gesellschaftlicher Ordnung.»<16>
5. Damit kann ich zum letzten Problem überleiten, das für die
Problematik des heutigen Anlasses wohl entscheidend ist: Blickt man auf
das, was sowohl im nationalen wie im internationalen Rahmen an Hilfestellungen
geleistet werden müsste, dann sind der berechtigten Ansprüche
auf Hilfe unendlich viele. Das Problem der Knappheit ist keine ökonomische
Fiktion, es ist alltägliche bittere Realität auch im Blick auf
das Solidaritätsproblem.<17>
Angesichts der Vielfalt und der schieren Menge an Solidaritätsforderungen
im nationalen und internationalen Raum auf Hilfe, auf Mitmachen oder wenigstens
auf innere Anteilnahme steht im konkreten Alltag eine konkrete Solidaritätsforderung
gegen eine andere konkrete Solidaritätsforderung. Welche Solidaritätsforderung
hat Vorrang, wenn nicht alle berechtigten Forderungen zugleich oder in der
gleichen Intensität oder überhaupt berücksichtigt werden
können? Wer hat für wen, für welche Not, für welches
Anliegen mit welchen Mitteln, mit welchem Aufwand, für wie lange was
zu tun? Wo, wem gegenüber müssen wir passen, weil unsere sowohl
personellen wie materiellen Ressourcen nicht ausreichen?
Diese und ähnliche Fragen stellen sich tagtäglich im Rahmen der
Solidaritätsverpflichtung. Diese ganz konkreten Fragen lassen sich
nicht mit der Berufung auf das Solidaritätsprinzip beantworten. Denn
alle sagen wir: die meisten können sich mit Recht auf Solidarität
berufen. Da muss nun wirklich fair um die Priorität der Anliegen und
um den Einsatz der Mittel debattiert werden, das gilt schon im individualethischen,
erst recht im sozialethischen, insbesondere im staatlichen Bereich.
Für die Solidaritätsstiftung heisst das aus meiner Sicht zweierlei:
Einerseits: Die Solidaritätsstiftung des Bundesrates muss nicht schon
deswegen begrüsst und umgesetzt werden, weil sie offiziell als Solidaritätsstiftung
daherkommt. Auch die Gegenvorschläge zuerst der SVP, später der
CVP könn(t)en sich auf die Solidarität berufen. Da steht also
Solidarität gegen Solidarität. Hart gesagt: Wer die bundesrätliche
Solidaritätsstiftung für keine gute Sache hält, ist deswegen
noch nicht automatisch unsolidarisch. Die Streitfrage ist, wem gegenüber
welche Solidaritätsleistung Vorrang hat.
Anderseits: Sowohl dem Bundesrat wie der Gemeinschaft zur Unterstützung
der Solidaritätsstiftung ist zuzustimmen, dass es wirklich ausreichend
viele und überzeugende Gründe gibt, warum diese Stiftung umgesetzt
werden sollte, aber eben nicht einfach deswegen, weil die Solidarität
uns dazu zwingend verpflichtet, sondern weil allgemein menschliche und auch
politische Gründe auf dem Boden der Solidarität die Solidaritätsstiftung
als nicht nur gute, sondern sogar als attraktive, ja wichtige Idee erscheinen
lassen. Im Sinne des alten Sprichworts, dass der Spatz in der Hand besser
ist als die Taube auf dem Dach, kann man sich auch getrost für den
Kompromissvorschlag des Ständerates: «Gold für AHV, Kantone
und Stiftung» entscheiden. Das ist nicht weniger an Solidarität,
es ist anders verteilte Solidarität: Etwas für die AHV, etwas
für die finanzhungrigen Kantone, etwas für die Solidaritätsstiftung,
die glücklicherweise auch über den Eidgenössischen Zaun hinausschaut.<18>
Hans Halter ist ordentlicher Professor für Theologische Ethik mit Schwerpunkt Sozialethik an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.
1 Siehe dazu den Tagungsbeitrag des Politologen Otto Kallscheuer.
2 Z.B.: Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, (Gemeinsame Texte 9), Hannover/Bonn 1997; auch in dem am 1. September 2001 veröffentlichten schweizerischen «Wort der Kirchen»: «Miteinander in die Zukunft» ist Solidarität zentral, wie das «Miteinander» andeutet.
3 Vgl. etwa: A. Foitzik. Ein Volk von Egoisten?, in: Herder Korrespondenz 46 (1992) 297299; Schweizer Bischofskonferenz/Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Welche Zukunft wollen wir? Diskussionsgrundlage. Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Schweiz, Bern 1998; H.B. Peter u.a. (Hrsg.), Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Frage gestellt, (Studien und Berichte aus dem Institut für Sozialethik des SEK, 54), Bern 1996 u.v.a.
4 Ein höchst interessantes Arbeitspapier des Soziologen Stephan Müller, Traditionelle und moderne Formen der Solidarität. Eine soziologische Analyse der Strukturbedingungen und Zukunftschancen von persönlicher Hilfsbereitschaft, Diakonie, Spendenkultur, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe und Sozialzeit, unveröffentlichtes Manuskript vom Dezember 1996, sagt dazu einleitend Folgendes: «Die Klagen über den Verlust an Solidarität in modernen, individualisierten Gesellschaften sind hinlänglich bekannt und auch mit guten empirischen Argumenten offenbar nicht auszurotten. Da helfen keine Hinweise auf das quantitative Ausmass an Freiwilligenhilfe, auf Spendenvolumen, auf innerfamiliär geleistete Betagtenbetreuung, auf Entwicklungen im Bereiche der Selbsthilfebewegung usw. Es scheint, als ob solche sozialen Fakten nicht mit der Solidaritätsfrage in Zusammenhang gebracht werden. Das kann ein Wissensproblem sein, dass die Transformationsprozesse traditioneller Solidaritätsformen in moderne, unserer Gesellschaft angepasstere Formen von Solidarität nicht adäquat wahrgenommen werden. Es kann aber auch sein, dass die Klagen über mangelnde Solidarität eine ganz andere latente Funktion haben, z.B. sozialen Akteuren dient, indem sie deren Tätigkeiten und Appelle legitimieren.»
5 Dazu: P. Rottländer, Ethik und empirische Sozialforschung: Das Beispiel der weltweiten Solidarität, in: H.J. Höhn (Hrsg.), Christliche Sozialethik interdisziplinär, Paderborn 1997, 89104. 98ff.; zum Wertwandel im Bezug auf Solidarität vgl. aus anderer Perspektive auch: W. Neuhold, Aspekte des Verhältnisses von Wertewandel und Solidarität als Herausforderung an die KSL, in: Ders., Religion und katholische Soziallehre im Wandel vor allem der Werte: Erscheinungsbild und Chancen, (Schriften des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften, 43), Münster 1999, 382408.
6 Der eben erwähnte St. Müller formuliert seine These aaO. so: «Zentrale theoretische Ausgangsprämisse ist dabei, dass Solidarität im Laufe der soziokulturellen, gesellschaftlichen Evolution Ausdifferenzierungen und Umwandlungen erfährt und dass in modernen Gesellschaften verschiedene Formen von Solidarität mit unterschiedlichen strukturellen und funktionalen Merkmalen entstehen. Solidarität erhält in diesem Entwicklungsprozess neue Formen und Namen und jeweils unterschiedliche Entstehungsbedingungen und Leistungsmöglichkeiten.»
7 F.X. Kaufmann stellt in seinem Aufsatz: Geht es mit der Integrationsfunktion des Sozialstaates zu Ende?, in: St. Hradil, Differenz und Integration. Die Zukunft moderner Gesellschaften. Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, Frankfurt/M. 1997, 135153, für Deutschland klar, dass man zwar vielerorts, aber keineswegs generell individuelle und kollektive Entsolidarisierungstendenzen beobachten könne. Er macht dann aber geltend, dass der bestehende wirtschaftliche Problemdruck, der sich in verstärkten Verteilungskämpfen zeige, keinesfalls durch eine Reduktion von Sozialleistungen beheben lasse, 148151.
8 J.Habermas, Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt 1991, 16.
9 U. Mäder, Subsidiarität und Solidarität., (Social Strategies. Monographien zur Soziologie und Gesellschaftspolitik, Bd. 30), Bern 2000, 25.
10 Vgl. A. Rauscher, Art. Personalität, in: Staatslexikon, Bd. 4, 1988, 11911194.
11 M.D. Zürcher, Solidarität, Anerkennung und Gemeinschaft. Zur Phänomenologie, Theorie und Kritik der Solidarität, (Basler Studien zur Philosophie, 8), Francke Tübingen/Basel 1998, 9.
12 Exemplarisch für diese grundsätzliche Fragestellung etwa: St. Empter, A. Escher (Hrsg.), Eigenverantwortung und Solidarität. Neue Wege in der Sozial- und Tarifpolitik, Bertelsmann, Gütersloh 1997.
13 Zur Unterscheidung des individual- und sozialethischen Ansatzes bei der Solidarität vgl. A. Anzenbacher, Christliche Sozialethik, Paderborn 1997, 196ff.
14 Vgl. als Illustration dazu die heute weit verbreitete Überzeugung, formuliert als These bei R. Mohn, Eigenverantwortung und Solidarität Thesen, in: St. Empter/A. Escher (Hrsg.), aaO. 911: «These 8: Die Verantwortung des Bürgers: Der Staat hat in seiner Rolle zur Gewährleistung der solidarischen Verpflichtung der Gesellschaft die Grenzen des Möglichen und Notwendigen überschritten. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, für sich selbst zu sorgen. Erst wo Selbsthilfe nicht möglich ist, darf und muss der Staat Hilfe gewähren!», 11.
15 Vgl. dazu die Studie von G.M. Prüller-Jagenteufel, Solidarität eine Option für die Opfer: geschichtliche Entwicklung und aktuelle Bedeutung eine christlichen Tugend anhand der katholischen Sozialdokumente, (Forum Interdisziplinäre Ethik, 20), Frankfurt/M. u.a. 1997.
16 M. Honecker, Die Solidargemeinschaft am Scheideweg?, in: Zeitwende 65/1 (1994) 414, 6f.
17 Vgl. J.Isensee (Hrsg.), Solidarität in Knappheit. Zum Problem der Priorität, (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, 20), Duncker & Humblot, Berlin 1998.
18 Weiterführende Literatur: W. Weigand, Solidarität durch Konflikt. Zu einer Theorieentwicklung von Solidarität, Regensburg 1979; K.Bayertz (Hrsg.), Solidarität. Begriff und Problem, Frankfurt/M. 1998; M.D. Zürcher, Solidarität, Anerkennung und Gemeinschaft. Zur Phänomenologie, Theorie und Kritik der Solidarität, (Basler Studien zur Philosophie, 8), Tübingen/Basel 1998; R.Zoll, Was ist Solidarität heute?, Frankfurt/M. 2000.
Die Ökumenische Konsultation wurde als Projekt mit der Veröffentlichung des «Wortes der Kirchen» abgeschlossen. Seine Anliegen sollen nun in den Gemeinden und Pfarreien aufgenommen und weiterbehandelt werden. Ein «Follow-up-Prozess» soll die Aufnahme des Wortes der Kirchen erleichtern und Ideen entwickeln, wie seine Anliegen in der Kirche und durch die Kirche, durch Gemeinden und Pfarreien weitergeführt und -entwickelt werden können. Ideen, Vorschläge und Konzepte, wie der Prozess der Konsultation weitergeführt werden könnte oder sollte, können an den Präsidenten der Follow-up-Gruppe, Pfr. Lukas Schwyn, gerichtet werden (lukas.schwyn@refkirchenbeju.ch).