39/2001

INHALT

Theologie

Solidarität - ein fundamentales Prinzip mit Grenzen

von Hans Halter

 

Wozu verpflichtet uns Solidarität als ethisches Prinzip, was ist seine Forderung, wo sind seine Grenzen? Ich gehe die Frage nicht historisch an<1>, ich arbeite auch nicht primär mit abstrakten Definitionen und Erörterungen zur Solidarität. Hinter der Tagung «Solidarische Schweiz» steht ja nicht bloss die Frage, was Solidarität als ethisches Prinzip zu bedeuten habe. Im Programm der Veranstaltung steht zu lesen: «Die Theologische Fakultät der Universität Luzern will ­ in Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft zur Unterstützung der Stiftung solidarische Schweiz ­ Gelegenheit zu einer grundlegenden Debatte geben.» Es geht da zumindest auch um die Unterstützung der vom Bundesrat anno 1997 lancierten «Stiftung solidarische Schweiz».
Ich nehme gleich eingangs vorweg, dass Solidarität sowohl individual- wie sozialethisch ein fundamentales ethisches Prinzip ist, ich halte auch die Solidaritätsstiftung für eine sehr gute Idee, man darf es sich aber mit der Berufung auf Solidarität nicht zu einfach machen. Man kann das ein Stück weit auch an der kurzen Geschichte der Solidaritätsstiftung verdeutlichen. Warum wurde und wird die Solidaritätsstiftung von der Schweizer Bevölkerung nicht einhellig begrüsst und in die Tat umgesetzt?

Warum ist die Solidaritätsstiftung wohl strittig?

Solidarität gehört doch hierzulande zu den am höchsten eingestuften ethischen Werten oder Prinzipien. Sie erscheint heute nicht nur im Titel gewichtiger kirchlicher Verlautbarungen<2>, sie hat auch in den meisten Parteiprogrammen einen hohen Rang. Wertestudien in der Bevölkerung würden dasselbe zeigen. Niemand ist gegen Solidarität, denn das würde heissen, dass man sich sowohl aus der mitmenschlichen wie aus der politischen Verantwortung stiehlt. Wenn man dazu noch berücksichtigt, dass die Solidaritätsstiftung aus den Erträgen eines gewissermassen erst kürzlich entdeckten eidgenössischen Goldschatzes finanziert werden soll, was niemandem wehtut, niemandem einen Verzicht abfordert, warum musste die Solidaritätsstiftung zumindest bis zum Gegenvorschlag des Ständerates arg ums Überleben kämpfen und warum ist sie auch jetzt noch nicht unbestritten?

Ist der Zeitpunkt der Lancierung schuld?

Liegts daran, dass die Lancierung dieser Stiftung im März 1997 durch Bundespräsident Arnold Koller zum Zeitpunkt kam, als die Schweiz vor allem von Nordamerika her auf der Anklagebank sass, was mit erklecklichen Sammelklagen gegen Schweizer Banken einherging. In der Schweiz haben diese moralischen und finanziellen Klagen nicht nur Scham und Schuldgeständnisse und historische Wahrheitskommissionen und den «Holocaust Fonds» der Eidgenossenschaft und den «Gerechtigkeitsfonds» der Banken hervorgebracht, sondern bei vielen auch das Gefühl, zu Unrecht beschuldigt und finanziell erpresst worden zu sein. Wiewohl die Botschaft des Bundesrates im März 1997 lautete, die von ihm lancierte Solidaritätsstiftung sei keine neuerliche Wiedergutmachung für geschehenes Unrecht, sondern eine auf die Zukunft gerichtete Geste der Schweiz im Namen der Solidarität mit Notleidenden aus nah und fern, war es für nicht wenige, insbesondere aus dem rechten politischen Lager, eine ausgemachte Sache, dass diese Stiftung in Wirklichkeit nichts anderes als ein nochmaliger Versuch der Schadensbegrenzung und der Aufpolierung des angeschlagenen schweizerischen Images sei, was durch nichts gerechtfertigt sei.
Es ist wohl nicht zu bestreiten, dass der erwähnte Zeitpunkt der Lancierung der Solidaritätsstiftung der Akzeptanz der Stiftung klar geschadet hat. Aber reicht diese Antwort? Steht hinter der Ablehnung vielleicht ein viel tiefer gehendes Phänomen unserer Zeit?

Ist die Entsolidarisierung der Gesellschaft der Grund der Ablehnung?

Ist die Ablehnung der bundesrätlichen Stiftungsidee nicht ein klarer Beleg für die viel beklagte Entsolidarisierung unserer Gesellschaft?<3> Die Klage ist ernst zu nehmen vor allem als Ausdruck der Angst, dass unsere Gesellschaft auseinanderdriftet, dass der Konkurrenzkampf und das Profitstreben auf dem Hintergrund der als bedrohlich empfundenen ökonomischen Globalisierung zum stärksten Antrieb unseres Verhaltens werden. Phänomene wie die Kostenexplosion im Gesundheitswesen oder die anstehende so genannte Überalterung scheinen unsere Gesellschaft eher zu zerreissen als zu einen, was zur Folge hat, dass jene, die auf Hilfe angewiesen wären, diese noch weniger erhalten werden als in der Vergangenheit. Das gilt vor allem für die neuen Armen bei uns, «the working poor», und für die Armen der Dritten Welt sowieso. So die Klage über die Entsolidarisierung der Gesellschaft, die unaufhaltsam im Gang zu sein scheint.
Wiewohl es immer Solidaritätsverweigerungen gegeben hat und auch heute gibt und wiewohl gewisse Entsolidarisierungstendenzen feststellbar sind ­ eine solche ist heute zum Beispiel in der starken Zunahme der Schwarzarbeit auch in der Schweiz auszumachen ­ und trotz der seit Jahren laufenden, durch die Rezession der 90er Jahre zusätzlich angeheizten Diskussion um den Abbau oder Umbau des Sozialstaates, die den Eindruck der Entsolidarisierung der Gesellschaft verstärken, wird dieser Eindruck etwas relativiert, wenn man einige Fakten und auch Transformationsprozesse der Solidarität im Übergang von traditionellen Gemeinschaften zu modernen Gesellschaftsformen zur Kenntnis nimmt<4>. Zwar ist die Frage der Finanzierung unserer grossen Sozialwerke, insbesondere der AHV, aber auch der Arbeitslosenversicherung und der Krankenversicherung ein politischer Dauerbrenner; aber diese Werke bestehen und sind bei aller neueren Betonung von mehr Eigenverantwortung zumindest nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Das ist eine bemerkenswerte Form staatlich institutionalisierter Solidarität! Man könnte darüber hinaus an die Reaktion der Schweizer Bevölkerung ­ und nicht nur dieser ­ auf Notsituationen erinnern, an äusserst eindrückliche Solidaritätsbekundungen etwa im Blick auf die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo oder im Blick auf Sammlungen für Geschädigte durch Naturkatastrophen im In- und Ausland. Da gibts immer noch neue Sammelrekorde zu verzeichnen. Im laufenden Jahr der Freiwilligenarbeit sind uns erst die Augen dafür aufgegangen, wie gewaltig viel Freiwilligenarbeit tatsächlich geleistet wird. Natürlich: Nicht alles hat mit Solidarität im engern Sinn von Nothilfe zu tun, aber der Löwenanteil der Freiwilligenarbeit steht im Zusammenhang mit Solidarität sowohl im engern Sinn des Beistands für wirklich Hilfebedürftige wie im weitern Sinn der Mitarbeit an einer gemeinnützigen Sache oder des Mitwirkens an einem gemeinsamen Werk, und sei es die Unterstützung einer kulturellen Institution oder eines Vereins.
Sozialwissenschaftliche Untersuchungen sind der Behauptung nachgegangen, der Einbruch der Solidarität sei am meisten zu spüren im Blick auf die weltweite Solidarität, besonders in Bezug auf die Dritte Welt.<5> Ich kann hier bloss das Ergebnis festhalten, dass nämlich der Eindruck des Einbruchs der weltweiten Solidarität so glücklicherweise nicht stimmt, auch wenn gewisse traditionelle Hilfswerke Probleme haben oder gar eingegangen sind. Geändert haben sich offenbar in zunehmenden Teilen der Bevölkerung die Motivationen und teilweise auch die Art und Weise der Hilfe. Im Zuge der modernen Individualisierung und darin der Selbstverwirklichung ist die Motivation zur Hilfeleistung offenbar nicht mehr bloss eine rein moralische im Sinne einer unabdingbar vorgegebenen Pflicht, deren Umsetzung Mühe bereitet oder gar wehtun kann («Fastenopfer»). Hilfeleistung als Ausdruck der Solidarität soll heute nicht nur die Hilfeempfänger, sondern auch die Hilfeleistenden mit Befriedigung erfüllen und sogar glücklich machen. Das neue Moralverständnis ändert offenbar auch das Solidaritätsverständnis und das Solidaritätsverhalten, und zwar nicht unbedingt negativ im Sinne von weniger oder nicht mehr. Vieles läuft jetzt einfach anders. Die Solidarität ist nicht am Verschwinden<6>.
Fazit: Die Mühen der Solidaritätsstiftung sind kaum auf eine allgemeine Entsolidarisierung unserer Gesellschaft zurückzuführen. Es geht eher um den in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen verschärften Verteilungskampf<7>, der sich auch innerhalb solidarischer Einstellung bemerkbar macht, wovon gleich noch zu reden sein wird.

Liegts am unterschiedlichen Verständnis von Solidarität?

Solidarität ist ein sehr offener Begriff, der nicht nur unterschiedlich verstanden, sondern auch unterschiedlich eingesetzt werden kann. Über den allgemeinen Kern des Solidaritätsprinzips ist man sich zwar durchaus einig. Der Philosoph Jürgen Habermas bringt es kurz und bündig so auf den Punkt: Solidarität fordert «Empathie und Fürsorge für das Wohlergehen des Nächsten»<8>. Anders gesagt: Solidarität fordert von uns, dass wir uns nicht bloss um das eigene Leben und Wohlergehen kümmern, sondern so weit nötig und möglich auch um das der andern. Früher hiess das Nächstenliebe oder Barmherzigkeit oder Hilfsbereitschaft. Dahinter steht das Bewusstsein, dass wir Menschen keine autarken Monaden sind, dass wir je nach Situation voneinander abhängig und aufeinander angewiesen sind, mal mehr, mal weniger. So kann man mit dem Basler Sozialwissenschaftler Ueli Mäder auch einfach sagen: «Solidarität bedeutet Zusammengehörigkeit, Verbundenheit, Gemeinsinn.»<9>
So weit so gut: Trotz diesem gemeinsamen Grundverständnis kann aber unter Solidarität dann doch sehr Unterschiedliches verstanden werden. Solidarität als sozialistische Kampfparole gegen Kapitalisten und Arbeitgeber ­ mindestens Spuren davon finden sich in Gewerkschaften und 1.-Mai-Parolen ­ lässt sich nicht leicht unter einen Hut bringen mit dem universalen und integrierenden Solidaritätsbegriff der christlichen Soziallehre<10>. Der Philosoph Markus Daniel Zürcher fasst die unterschiedlichen Solidaritätsverständnisse so zusammen: «Was Solidarität ist und was sie tatsächlich zu leisten vermag, ist kontrovers. Die einen vermuten in ihr ein Prinzip zur Beseitigung unmittelbarer sozialer Not, andere fordern die Solidarität ihrer Mitmenschen, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen, wieder andere argumentieren mit Solidarität, um eine gemeinschaftliche Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen, und leiten aus dieser konkrete Verpflichtungen ab.»<11> Ich will jetzt nicht auf weitere Solidaritätsverständnisse eingehen. Man kann das, was im Namen der Solidarität zu tun oder zu lassen ist, sehr unterschiedlich sehen, je nachdem, was die Ausgangslage und die Fragestellung ist. Ich deute nur einige wichtige Fragestellungen und Unterscheidungen an, die ohne lange Erklärung verdeutlichen, warum Solidarität ­ auch ohne ideologische Gegensätze ­ sehr Unterschiedliches bedeuten kann:

Unterschiedliche Subjekte und «Objekte», Orte, Ebenen und Arten von Solidarität

1. Wieweit können Menschen von andern Hilfe erwarten und wo müssen sie sich im Prinzip selbst organisieren, also selbst helfen? Das ist das Grundproblem des ausgewogenen Verhältnisses von Eigenverantwortung und Solidarität.<12>
2. Ist die Angewiesenheit auf die Hilfe anderer durch eine akute Notlage oder im Blick auf die zu sichernde Zukunft ausgewiesen, stellen sich zwei weitere grundsätzliche Fragen nach dem zuständigen Subjekt der Solidarität:
2.1. Individualethische Frage: Was muss als Solidaritätsleistung zwischen Menschen und Gruppen auf der zwischenmenschlichen Ebene der Lebensgemeinschaft geleistet werden, etwa im Rahmen einer Partnerschaft, der Familie, der Verwandtschaft oder der Nachbarschaft?
2.2 Sozialethische Frage: Was muss institutionalisiert geleistet werden, sei es auf der Ebene nichtstaatlicher Organsationen (Hilfswerke, Stiftungen) oder auf staatlicher Ebene, und das national oder international.<13>
Im ersten Fall (2.1) geht es um eine moralische Verpflichtung als Aktion des guten Willens zwischen Menschen und Gruppen, im zweiten Fall (2.2) kann es um einen Rechtsanspruch gehen, der sogar gerichtlich eingeklagt werden kann.
Die Zuständigkeit nicht nur im Falle akuter Notlagen, sondern mehr noch zur Absicherung der Zukunft gegen mögliche Notlagen, besonders gegen finanzielle Engpässe, ist heute ein höchst umstrittene Frage, etwa wenn es um die Altersvorsorge oder auch um das Gesundheitswesen geht.<14>
3. Es ist immer zu fragen, wie weit denn Solidarität personell und räumlich gehen muss, wer die «Objekte» der Solidarität sind. Umfasst Solidarität einfach unsere Nächsten in der Familie, in der Verwandtschaft, in der Nachbarschaft, im Dorf, in der Region, im eigenen Volk oder Staat? Gilt sie nur den Staaatsbürgern oder auch den Ausländern, gilt sie allen oder nur gewissen Ausländern? Muss Solidarität Volks- und Staatsgrenzen überschreiten, muss sie international oder sogar menschheitlich gedacht und umgesetzt werden? Je weiter der Kreis der Solidarität gezogen wird, desto mehr drängt sich dann wieder die Frage auf, wer hier für welche solidarische Leistung zuständig ist (vgl. 2.)
Wir können dazu feststellen, dass sich im Zuge der seit langem in vielfacher Hinsicht erfolgenden Globalisierung auch der Solidaritätsbegriff ständig ausgeweitet hat und ausweiten musste. Die Frage wird schon im Neuen Testament im berühmten Gleichnis vom barmherzigen Samariter gestellt ­ «Wer ist mein Nächster?» ­ und dort schon im Sinne universaler Nächstenliebe beantwortet (Lk 10,25­37). Allerdings beschränkt sich das Gleichnis auf eine individualethische Fragestellung. Solidarität ist heute eine internationale, ja menschheitliche Verpflichtung. Das hat, so nebenbei gesagt, die Solidaritätsanforderungen gewaltig gesteigert und führt darum begreiflicherweise häufig zum Gefühl der Ohnmacht, der Überforderung bis hin zur Resignation, und das nicht nur und begreiflicherweise auf der individuellen, sondern auch auf der politischen Ebene. Das Problem stellt sich auch dann, wenn man sich als ein Unterprinzip des Solidaritätsprinzips zu Herzen nimmt, dass unsere erste Sorge den Schwächsten, Ärmsten, Geplagtesten gelten muss.<15>
4. Bevor ich auf das für unsere konkrete Fragestellung wohl entscheidende Problem hinweise, möchte ich den evangelischen Bonner Sozialethiker Martin Honecker zitieren, der auf das Problem des Missbrauchs der Solidarität aufmerksam macht. Honecker schreibt: «Inzwischen ist freilich Solidarität weiterhin zu einem Appellwort geworden. Mit dem Aufruf zur Solidarität wird moralischer Druck erzeugt (etwa bei einem Streik oder Boykott). Es soll Gruppensolidarität hergestellt werden. Solidarität wird damit politisch oder moralisch erzwungen. Wer nicht mitmacht, verhält sich unsolidarisch. Zwangssolidarität höhlt freilich schleichend das eigene Engagement aus. Fehlformen der Solidarität entstehen, wie eine blinde Solidarität (ÐEinigkeit macht starkð, Gruppensolidarität, zum Beispiel im Fluglotsenstreik), Blanko-Solidarität (ÐWir als...ð; man beachtet nicht mehr Fakten, Realität, sondern übernimmt Blanko-Forderungen), Problemgruppen-Solidarität (man paktiert, Ðsolidarisiertð sich mit Hilflosen, die man benutzen, instrumentalisieren kann), Nulltarif-Solidarität (man ist solidarisch, solange es einen selbst nichts kostet). Kurzum: Die Berufung auf Solidarität ist gerade nicht gegen Missbrauch geschützt.» Dann fährt Honecker in eine Richtung weiter, die wichtig ist: «Das Prinzip der Solidarität steht zudem in Spannung zu anderen Prinzipien. Solche Prinzipien sind das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Eigenverantwortung; der (faire) Wettbewerb in einer offenen, freien Gesellschaft und der Leistungsgedanke als Grundlage von Marktwirtschaft. Solidarität ist also nicht das einzige Prinzip gesellschaftlicher Ordnung.»<16>
5. Damit kann ich zum letzten Problem überleiten, das für die Problematik des heutigen Anlasses wohl entscheidend ist: Blickt man auf das, was sowohl im nationalen wie im internationalen Rahmen an Hilfestellungen geleistet werden müsste, dann sind der berechtigten Ansprüche auf Hilfe unendlich viele. Das Problem der Knappheit ist keine ökonomische Fiktion, es ist alltägliche bittere Realität auch im Blick auf das Solidaritätsproblem.<17>

Die Berufung auf die Solidarität kann den Konflikt zwischen verschiedenen Solidaritätsforderungen nicht lösen

Angesichts der Vielfalt und der schieren Menge an Solidaritätsforderungen im nationalen und internationalen Raum auf Hilfe, auf Mitmachen oder wenigstens auf innere Anteilnahme steht im konkreten Alltag eine konkrete Solidaritätsforderung gegen eine andere konkrete Solidaritätsforderung. Welche Solidaritätsforderung hat Vorrang, wenn nicht alle berechtigten Forderungen zugleich oder in der gleichen Intensität oder überhaupt berücksichtigt werden können? Wer hat für wen, für welche Not, für welches Anliegen mit welchen Mitteln, mit welchem Aufwand, für wie lange was zu tun? Wo, wem gegenüber müssen wir passen, weil unsere sowohl personellen wie materiellen Ressourcen nicht ausreichen?
Diese und ähnliche Fragen stellen sich tagtäglich im Rahmen der Solidaritätsverpflichtung. Diese ganz konkreten Fragen lassen sich nicht mit der Berufung auf das Solidaritätsprinzip beantworten. Denn alle ­ sagen wir: die meisten ­ können sich mit Recht auf Solidarität berufen. Da muss nun wirklich fair um die Priorität der Anliegen und um den Einsatz der Mittel debattiert werden, das gilt schon im individualethischen, erst recht im sozialethischen, insbesondere im staatlichen Bereich.
Für die Solidaritätsstiftung heisst das aus meiner Sicht zweierlei:
Einerseits: Die Solidaritätsstiftung des Bundesrates muss nicht schon deswegen begrüsst und umgesetzt werden, weil sie offiziell als Solidaritätsstiftung daherkommt. Auch die Gegenvorschläge zuerst der SVP, später der CVP könn(t)en sich auf die Solidarität berufen. Da steht also Solidarität gegen Solidarität. Hart gesagt: Wer die bundesrätliche Solidaritätsstiftung für keine gute Sache hält, ist deswegen noch nicht automatisch unsolidarisch. Die Streitfrage ist, wem gegenüber welche Solidaritätsleistung Vorrang hat.
Anderseits: Sowohl dem Bundesrat wie der Gemeinschaft zur Unterstützung der Solidaritätsstiftung ist zuzustimmen, dass es wirklich ausreichend viele und überzeugende Gründe gibt, warum diese Stiftung umgesetzt werden sollte, aber eben nicht einfach deswegen, weil die Solidarität uns dazu zwingend verpflichtet, sondern weil allgemein menschliche und auch politische Gründe auf dem Boden der Solidarität die Solidaritätsstiftung als nicht nur gute, sondern sogar als attraktive, ja wichtige Idee erscheinen lassen. Im Sinne des alten Sprichworts, dass der Spatz in der Hand besser ist als die Taube auf dem Dach, kann man sich auch getrost für den Kompromissvorschlag des Ständerates: «Gold für AHV, Kantone und Stiftung» entscheiden. Das ist nicht weniger an Solidarität, es ist anders verteilte Solidarität: Etwas für die AHV, etwas für die finanzhungrigen Kantone, etwas für die Solidaritätsstiftung, die glücklicherweise auch über den Eidgenössischen Zaun hinausschaut.<18>

 

Hans Halter ist ordentlicher Professor für Theologische Ethik mit Schwerpunkt Sozialethik an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern.


Anmerkungen

1 Siehe dazu den Tagungsbeitrag des Politologen Otto Kallscheuer.

2 Z.B.: Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit. Wort des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland, (Gemeinsame Texte 9), Hannover/Bonn 1997; auch in dem am 1. September 2001 veröffentlichten schweizerischen «Wort der Kirchen»: «Miteinander in die Zukunft» ist Solidarität zentral, wie das «Miteinander» andeutet.

3 Vgl. etwa: A. Foitzik. Ein Volk von Egoisten?, in: Herder Korrespondenz 46 (1992) 297­299; Schweizer Bischofskonferenz/Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund, Welche Zukunft wollen wir? Diskussionsgrundlage. Ökumenische Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Schweiz, Bern 1998; H.B. Peter u.a. (Hrsg.), Gesellschaftlicher Zusammenhalt ­ in Frage gestellt, (Studien und Berichte aus dem Institut für Sozialethik des SEK, 54), Bern 1996 u.v.a.

4 Ein höchst interessantes Arbeitspapier des Soziologen Stephan Müller, Traditionelle und moderne Formen der Solidarität. Eine soziologische Analyse der Strukturbedingungen und Zukunftschancen von persönlicher Hilfsbereitschaft, Diakonie, Spendenkultur, Freiwilligenarbeit, Selbsthilfe und Sozialzeit, unveröffentlichtes Manuskript vom Dezember 1996, sagt dazu einleitend Folgendes: «Die Klagen über den Verlust an Solidarität in modernen, individualisierten Gesellschaften sind hinlänglich bekannt und auch mit guten empirischen Argumenten offenbar nicht auszurotten. Da helfen keine Hinweise auf das quantitative Ausmass an Freiwilligenhilfe, auf Spendenvolumen, auf innerfamiliär geleistete Betagtenbetreuung, auf Entwicklungen im Bereiche der Selbsthilfebewegung usw. Es scheint, als ob solche sozialen Fakten nicht mit der Solidaritätsfrage in Zusammenhang gebracht werden. Das kann ein Wissensproblem sein, dass die Transformationsprozesse traditioneller Solidaritätsformen in moderne, unserer Gesellschaft angepasstere Formen von Solidarität nicht adäquat wahrgenommen werden. Es kann aber auch sein, dass die Klagen über mangelnde Solidarität eine ganz andere latente Funktion haben, z.B. sozialen Akteuren dient, indem sie deren Tätigkeiten und Appelle legitimieren.»

5 Dazu: P. Rottländer, Ethik und empirische Sozialforschung: Das Beispiel der weltweiten Solidarität, in: H.J. Höhn (Hrsg.), Christliche Sozialethik interdisziplinär, Paderborn 1997, 89­104. 98ff.; zum Wertwandel im Bezug auf Solidarität vgl. aus anderer Perspektive auch: W. Neuhold, Aspekte des Verhältnisses von Wertewandel und Solidarität als Herausforderung an die KSL, in: Ders., Religion und katholische Soziallehre im Wandel vor allem der Werte: Erscheinungsbild und Chancen, (Schriften des Instituts für Christliche Sozialwissenschaften, 43), Münster 1999, 382­408.

6 Der eben erwähnte St. Müller formuliert seine These aaO. so: «Zentrale theoretische Ausgangsprämisse ist dabei, dass Solidarität im Laufe der soziokulturellen, gesellschaftlichen Evolution Ausdifferenzierungen und Umwandlungen erfährt und dass in modernen Gesellschaften verschiedene Formen von Solidarität mit unterschiedlichen strukturellen und funktionalen Merkmalen entstehen. Solidarität erhält in diesem Entwicklungsprozess neue Formen und Namen und jeweils unterschiedliche Entstehungsbedingungen und Leistungsmöglichkeiten.»

7 F.X. Kaufmann stellt in seinem Aufsatz: Geht es mit der Integrationsfunktion des Sozialstaates zu Ende?, in: St. Hradil, Differenz und Integration. Die Zukunft moderner Gesellschaften. Verhandlungen des 28. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Dresden 1996, Frankfurt/M. 1997, 135­153, für Deutschland klar, dass man zwar vielerorts, aber keineswegs generell individuelle und kollektive Entsolidarisierungstendenzen beobachten könne. Er macht dann aber geltend, dass der bestehende wirtschaftliche Problemdruck, der sich in verstärkten Verteilungskämpfen zeige, keinesfalls durch eine Reduktion von Sozialleistungen beheben lasse, 148­151.

8 J.Habermas, Erläuterungen zur Diskursethik, Frankfurt 1991, 16.

9 U. Mäder, Subsidiarität und Solidarität., (Social Strategies. Monographien zur Soziologie und Gesellschaftspolitik, Bd. 30), Bern 2000, 25.

10 Vgl. A. Rauscher, Art. Personalität, in: Staatslexikon, Bd. 4, 1988, 1191­1194.

11 M.D. Zürcher, Solidarität, Anerkennung und Gemeinschaft. Zur Phänomenologie, Theorie und Kritik der Solidarität, (Basler Studien zur Philosophie, 8), Francke Tübingen/Basel 1998, 9.

12 Exemplarisch für diese grundsätzliche Fragestellung etwa: St. Empter, A. Escher (Hrsg.), Eigenverantwortung und Solidarität. Neue Wege in der Sozial- und Tarifpolitik, Bertelsmann, Gütersloh 1997.

13 Zur Unterscheidung des individual- und sozialethischen Ansatzes bei der Solidarität vgl. A. Anzenbacher, Christliche Sozialethik, Paderborn 1997, 196ff.

14 Vgl. als Illustration dazu die heute weit verbreitete Überzeugung, formuliert als These bei R. Mohn, Eigenverantwortung und Solidarität ­ Thesen, in: St. Empter/A. Escher (Hrsg.), aaO. 9­11: «These 8: Die Verantwortung des Bürgers: Der Staat hat in seiner Rolle zur Gewährleistung der solidarischen Verpflichtung der Gesellschaft die Grenzen des Möglichen und Notwendigen überschritten. Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, für sich selbst zu sorgen. Erst wo Selbsthilfe nicht möglich ist, darf und muss der Staat Hilfe gewähren!», 11.

15 Vgl. dazu die Studie von G.M. Prüller-Jagenteufel, Solidarität ­ eine Option für die Opfer: geschichtliche Entwicklung und aktuelle Bedeutung eine christlichen Tugend anhand der katholischen Sozialdokumente, (Forum Interdisziplinäre Ethik, 20), Frankfurt/M. u.a. 1997.

16 M. Honecker, Die Solidargemeinschaft am Scheideweg?, in: Zeitwende 65/1 (1994) 4­14, 6f.

17 Vgl. J.Isensee (Hrsg.), Solidarität in Knappheit. Zum Problem der Priorität, (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, 20), Duncker & Humblot, Berlin 1998.

18 Weiterführende Literatur: W. Weigand, Solidarität durch Konflikt. Zu einer Theorieentwicklung von Solidarität, Regensburg 1979; K.Bayertz (Hrsg.), Solidarität. Begriff und Problem, Frankfurt/M. 1998; M.D. Zürcher, Solidarität, Anerkennung und Gemeinschaft. Zur Phänomenologie, Theorie und Kritik der Solidarität, (Basler Studien zur Philosophie, 8), Tübingen/Basel 1998; R.Zoll, Was ist Solidarität heute?, Frankfurt/M. 2000.


Die Ökumenische Konsultation

 

Die Ökumenische Konsultation wurde als Projekt mit der Veröffentlichung des «Wortes der Kirchen» abgeschlossen. Seine Anliegen sollen nun in den Gemeinden und Pfarreien aufgenommen und weiterbehandelt werden. Ein «Follow-up-Prozess» soll die Aufnahme des Wortes der Kirchen erleichtern und Ideen entwickeln, wie seine Anliegen in der Kirche und durch die Kirche, durch Gemeinden und Pfarreien weitergeführt und -entwickelt werden können. Ideen, Vorschläge und Konzepte, wie der Prozess der Konsultation weitergeführt werden könnte oder sollte, können an den Präsidenten der Follow-up-Gruppe, Pfr. Lukas Schwyn, gerichtet werden (lukas.schwyn@refkirchenbeju.ch).

Redaktion


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001