37/2001 | |
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Kirche in der Schweiz |
Auf der im Anschluss an die Herbstversammlung der Schweizer Bischofskonferenz
durchgeführten Pressekonferenz stellte ihr Präsident, Bischof
Amédée Grab, zunächst als Hauptthemen der Versammlung
heraus: erstens die Situation der Papierlosen und der Vorschlag einer kategorialen
Lösung, die sowohl die Souveränität der Schweiz als auch
die Menschenrechte und Humanität berücksichtigen könnte,
zweitens die nach dem Bundesratsentscheid bevorstehende Volksabstimmung
gleichzeitig über das Referendum gegen die von der Bundesversammlung
beschlossene Strafrechtsänderung den Schwangerschaftsabbruch betreffend
und die Initiative für «Mutter und Kind» und drittens das
Verhältnis des schulischen Religionsunterrichts zum Religionsunterricht
überhaupt (Unterricht in Religion, über Religion und Katechese).
In seinen knappen Hinweisen zum im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierten
Pressecommuniqué gab er als Präsident des Rates der Europäischen
Bischofskonferenzen (CCEE) sein besonderes Interesse am nächsten Symposium
der Europäischen Bischöfe zu erkennen; zu dieser Studientagung,
zu der auch Jugendliche aus ganz Europa eingeladen würden, seien 90
Bischöfe zu erwarten.
Seine Ausführungen zur «schwierigen Frage» der Papierlosen
(sans-papiers) und dem vorgeschlagenen Ausweg aus dieser «schmerzlichen
Situation» begann Bischof Bernard Genoud von Lausanne, Genf und Freiburg
mit einem Rückblick auf die Ereignisse in Freiburg mit der Besetzung
der Kirche von St-Paul am Pfingstmontag. Er habe zu vermitteln versucht,
damit die berechtigte Aktion symbolisch hätte fortgesetzt werden können.
Denn die Forderung, die Situation der Papierlosen zu regeln, sei berechtigt,
wie es eine Frage der Gerechtigkeit sei, dass so viele Arme (bras) kein
Gesicht hätten. Eine Schwierigkeit bei der Lösung dieses Problems
sei, dass die Fälle sehr unterschiedlich seien.
Mit Nachdruck betonte Bischof Genoud, dass die Papierlosen nicht rechtlos
seien, gebe es doch unveräusserliche Rechte, die Rechte der menschlichen
Person. Bei seinen Vermittlungsbemühungen habe er erfahren, wie auch
Behörden humanitäre Überlegungen anstellen: Niemand habe
in dieser Frage das Monopol des guten Herzens. Darum begrüssten die
Bischöfe den Vorschlag der Ombudsstellen und erklärten sich bereit,
bei deren Aufbau mitzuhelfen.
Bei der Lösung müssten verschiedenste Kriterien beachtet werden,
und deshalb sei eine Globallösung nicht denkbar. Denkbar sei aber sehr
wohl eine kategoriale Lösung, weil es tatsächlich typische Fälle
von Papierlosen gebe; auf diese Weise könnten auch die Verfahren beschleunigt
werden. Darüber hinaus seien die Kriterien neu zu definieren. Wichtig
ist den Bischöfen auch, dass die Kinder der Papierlosen nicht pönalisiert
werden; das wäre unseres Landes nicht würdig.
Prospektiv würden die Bischöfe für eine Änderung der
Gesetzgebung plädieren, vor allem aber für eine Änderung
der Mentalitäten und der Herzen. Das Gemeinwohl müsse als ein
weltweites gedacht werden. Was machen wir, wenn sich Behörden für
eine offenere Aufnahme entschliessen? Unterstützen wir sie genügend?
Reform der Mentalitäten sei allerdings eine langfristige Aufgabe.
In diesem Zusammenhang lobte Bischof Genoud die Sprachmissionen, die sich
seit Jahrzehnten um Aufnahme und Integration bemühen.
Zum zweiten Schwerpunktthema dem Schwangerschaftsabbruch
hat die Bischofskonferenz eine Erklärung verabschiedet, die im Amtlichen
Teil dieser Ausgabe dokumentiert ist und die auf der Pressekonferenz Bischof
Amédée Grab kommentierte. Die Bischöfe erinnern an ihre
früheren Erklärungen, namentlich an jene vom September 1997 und
April 2001, in denen sie stets für einen umfassenden Lebensschutz eingetreten
sind.
In ihrer neuen Erklärung erinnern sie im ersten Abschnitt an die Prinzipien,
die Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis an. Von daher
erklären sie im zweiten Abschnitt die fragliche Strafrechtsreform als
unannehmbar, weil sie das menschliche Leben nicht mehr hinreichend schützt.
Im dritten Abschnitt erläutern die Bischöfe die Richtung, in der
eine Lösung gesucht werden kann bzw. gefunden werden muss: kein Verzicht
auf den strafrechtlichen Lebensschutz, aber umfassend ergänzt durch
Massnahmen zu Gunsten der Frau und der Familie. Eingehend sei die Überzeugung
der Bischöfe in den «Neun Leitsätzen zum Schwangerschaftsabbruch»
der Theologischen Kommission nachzulesen, die Generalsekretär Agnell
Rickenmann dann kurz vorstellte. Im vierten Abschnitt äussert sich
die Erklärung der Initiative für Mutter und Kind gegenüber
kritisch, weil diese Initiative auf flankierende Massnahmen, wie sie im
dritten Abschnitt erläutert sind, verzichtet.
Persönlich hält Bischof Grab dafür, dass die besten Massnahmen
nur dann zum Erfolg führen, wenn sie von der prinzipiellen Einsicht
getragen werden, dass jedes Leben geschützt werden muss und dass jeder
Schwangerschaftsabbruch ein Eingriff gegen das Leben bedeutet. Gar nichts
ersetze die Liebe zum Leben und die Achtung vor jedem Leben.
Anschliessend stellte Agnell Rickenmann einige Punkte aus der Broschüre
«Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch» der Theologischen
Kommission heraus. Einleitend werde in der Broschüre festgehalten,
dass die Situation werdender Mütter und Väter und so auch die
Frage des Schwangerschaftsabbruchs komplex und heikel seien; ferner gehe
es nicht darum, irgendjemanden zu verurteilen. Der Leitsatz 1 führt
die Kirche als kritische Gesprächspartnerin der Gesellschaft und des
Staates ein; der Leitsatz 2 befragt Bibel und Tradition und zitiert, worauf
die Bischöfe in ihrer Erklärung Bezug nehmen, die Enzyklika «Mater
et magistra» Johannes' XXIII., der das Leben als «heilige Sache»
bezeichnete, weil Gott sein schöpferischer Ursprung ist; Leitsatz 3
leitet aus dem naturwissenschaftlichen Befund ab, dass das menschliche Leben
von Anfang an ein «Wesen der Würde» sei; der Leitsatz 4
thematisiert den moralischen Status des Embryos, welcher sein Recht auf
Leben begründet (mit der Ausnahmestellung der vitalen Indikation);
der Leitsatz 5 spricht die Schutzaufgabe des Staates an: der Leitsatz 6
bezeichnet die Fristenregelung als eine grundsätzliche Rechtsgutverletzung
und stellt auch bei der Indikationenregelung gravierende moralische Probleme
fest; der Leitsatz 7 bedenkt die Rolle des ärztlichen und pflegerischen
Personals; die Leitsätze 8 und 9 zeigen die flankierenden Massnahmen
auf, zum einen auf dem Feld der Familienpolitik und zum andern auf dem Feld
der Beratung (gegenüber dem Beratungsmodell haben die Bischöfe
den Vorbehalt ungenügenden Rechtsschutzes). Diese Leitsätze, unterstrich
Agnell Rickenmann abschliessend, seien ein Diskussionsbeitrag und möchten
so zum Nachdenken anregen.
Auf die abweichende Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes
angesprochen, erklärte Bischof Amédée Grab, es gebe zwischen
Christen wie zwischen christlichen Kirchen zum Teil unterschiedliche Überzeugungen.
Die Frage sei zwischen der Bischofskonferenz und dem Kirchenbund auch nicht
diskutiert worden, habe die Ökumenische Konsultation doch alle Kräfte
beansprucht. Ohne sich zum Sprecher für den Kirchenbund zu machen,
möchte er aber doch sagen, dass es sich der Kirchenbund nicht einfach
gemacht habe, dass er dann aber in seiner Stellungnahme die gegebene politische
Situation anders berücksichtig habe.
Die Situation des schulischen Religionsunterrichtes in der Schweiz sei
kantonal geregelt, erinnerte Bischof Bernard Genoud, und deshalb gebe es
eine Vielfalt von Möglichkeiten: schulischer oder konfessioneller Bibelunterricht,
Religionskunde...
Wichtig sei für die Bischöfe, dass die grossen menschlichen und
ethischen Werte bislang von Religionssystemen tradiert worden, diese Werte
aber allgemein menschliche Werte seien. Wo konfessioneller oder ökumenischer
Religionsunterricht nicht möglich sei, müsse zumindest ein Unterricht
über Religionen angeboten werden, damit diese menschlichen Werte tradiert
werden können. Sonst gebe es eine Ungleichheit zwischen den Kindern,
die im Unterricht von diesen Werten erfahren, und den Kindern, die davon
nichts erfahren. Zudem nehme mit der Immigration von Menschen anderer Religionen
die Notwendigkeit des gegenseitigen Verständnisses zu; denn Unkenntnis
habe Angst zur Folge und Angst führe zu Gewalt.