37/2001

INHALT

Kirche in der Schweiz

Papierlos, aber nicht rechtlos

von Rolf Weibel

 

Auf der im Anschluss an die Herbstversammlung der Schweizer Bischofskonferenz durchgeführten Pressekonferenz stellte ihr Präsident, Bischof Amédée Grab, zunächst als Hauptthemen der Versammlung heraus: erstens die Situation der Papierlosen und der Vorschlag einer kategorialen Lösung, die sowohl die Souveränität der Schweiz als auch die Menschenrechte und Humanität berücksichtigen könnte, zweitens die nach dem Bundesratsentscheid bevorstehende Volksabstimmung gleichzeitig über das Referendum gegen die von der Bundesversammlung beschlossene Strafrechtsänderung den Schwangerschaftsabbruch betreffend und die Initiative für «Mutter und Kind» und drittens das Verhältnis des schulischen Religionsunterrichts zum Religionsunterricht überhaupt (Unterricht in Religion, über Religion und Katechese).
In seinen knappen Hinweisen zum im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierten Pressecommuniqué gab er als Präsident des Rates der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) sein besonderes Interesse am nächsten Symposium der Europäischen Bischöfe zu erkennen; zu dieser Studientagung, zu der auch Jugendliche aus ganz Europa eingeladen würden, seien 90 Bischöfe zu erwarten.

Die Mentalitäten ändern

Seine Ausführungen zur «schwierigen Frage» der Papierlosen (sans-papiers) und dem vorgeschlagenen Ausweg aus dieser «schmerzlichen Situation» begann Bischof Bernard Genoud von Lausanne, Genf und Freiburg mit einem Rückblick auf die Ereignisse in Freiburg mit der Besetzung der Kirche von St-Paul am Pfingstmontag. Er habe zu vermitteln versucht, damit die berechtigte Aktion symbolisch hätte fortgesetzt werden können. Denn die Forderung, die Situation der Papierlosen zu regeln, sei berechtigt, wie es eine Frage der Gerechtigkeit sei, dass so viele Arme (bras) kein Gesicht hätten. Eine Schwierigkeit bei der Lösung dieses Problems sei, dass die Fälle sehr unterschiedlich seien.
Mit Nachdruck betonte Bischof Genoud, dass die Papierlosen nicht rechtlos seien, gebe es doch unveräusserliche Rechte, die Rechte der menschlichen Person. Bei seinen Vermittlungsbemühungen habe er erfahren, wie auch Behörden humanitäre Überlegungen anstellen: Niemand habe in dieser Frage das Monopol des guten Herzens. Darum begrüssten die Bischöfe den Vorschlag der Ombudsstellen und erklärten sich bereit, bei deren Aufbau mitzuhelfen.
Bei der Lösung müssten verschiedenste Kriterien beachtet werden, und deshalb sei eine Globallösung nicht denkbar. Denkbar sei aber sehr wohl eine kategoriale Lösung, weil es tatsächlich typische Fälle von Papierlosen gebe; auf diese Weise könnten auch die Verfahren beschleunigt werden. Darüber hinaus seien die Kriterien neu zu definieren. Wichtig ist den Bischöfen auch, dass die Kinder der Papierlosen nicht pönalisiert werden; das wäre unseres Landes nicht würdig.
Prospektiv würden die Bischöfe für eine Änderung der Gesetzgebung plädieren, vor allem aber für eine Änderung der Mentalitäten und der Herzen. Das Gemeinwohl müsse als ein weltweites gedacht werden. Was machen wir, wenn sich Behörden für eine offenere Aufnahme entschliessen? Unterstützen wir sie genügend? Reform der Mentalitäten sei allerdings eine langfristige Aufgabe.
In diesem Zusammenhang lobte Bischof Genoud die Sprachmissionen, die sich seit Jahrzehnten um Aufnahme und Integration bemühen.

Für einen umfassenden Lebensschutz

Zum zweiten Schwerpunktthema ­ dem Schwangerschaftsabbruch ­ hat die Bischofskonferenz eine Erklärung verabschiedet, die im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentiert ist und die auf der Pressekonferenz Bischof Amédée Grab kommentierte. Die Bischöfe erinnern an ihre früheren Erklärungen, namentlich an jene vom September 1997 und April 2001, in denen sie stets für einen umfassenden Lebensschutz eingetreten sind.
In ihrer neuen Erklärung erinnern sie im ersten Abschnitt an die Prinzipien, die Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis an. Von daher erklären sie im zweiten Abschnitt die fragliche Strafrechtsreform als unannehmbar, weil sie das menschliche Leben nicht mehr hinreichend schützt. Im dritten Abschnitt erläutern die Bischöfe die Richtung, in der eine Lösung gesucht werden kann bzw. gefunden werden muss: kein Verzicht auf den strafrechtlichen Lebensschutz, aber umfassend ergänzt durch Massnahmen zu Gunsten der Frau und der Familie. Eingehend sei die Überzeugung der Bischöfe in den «Neun Leitsätzen zum Schwangerschaftsabbruch» der Theologischen Kommission nachzulesen, die Generalsekretär Agnell Rickenmann dann kurz vorstellte. Im vierten Abschnitt äussert sich die Erklärung der Initiative für Mutter und Kind gegenüber kritisch, weil diese Initiative auf flankierende Massnahmen, wie sie im dritten Abschnitt erläutert sind, verzichtet.
Persönlich hält Bischof Grab dafür, dass die besten Massnahmen nur dann zum Erfolg führen, wenn sie von der prinzipiellen Einsicht getragen werden, dass jedes Leben geschützt werden muss und dass jeder Schwangerschaftsabbruch ein Eingriff gegen das Leben bedeutet. Gar nichts ersetze die Liebe zum Leben und die Achtung vor jedem Leben.
Anschliessend stellte Agnell Rickenmann einige Punkte aus der Broschüre «Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch» der Theologischen Kommission heraus. Einleitend werde in der Broschüre festgehalten, dass die Situation werdender Mütter und Väter und so auch die Frage des Schwangerschaftsabbruchs komplex und heikel seien; ferner gehe es nicht darum, irgendjemanden zu verurteilen. Der Leitsatz 1 führt die Kirche als kritische Gesprächspartnerin der Gesellschaft und des Staates ein; der Leitsatz 2 befragt Bibel und Tradition und zitiert, worauf die Bischöfe in ihrer Erklärung Bezug nehmen, die Enzyklika «Mater et magistra» Johannes' XXIII., der das Leben als «heilige Sache» bezeichnete, weil Gott sein schöpferischer Ursprung ist; Leitsatz 3 leitet aus dem naturwissenschaftlichen Befund ab, dass das menschliche Leben von Anfang an ein «Wesen der Würde» sei; der Leitsatz 4 thematisiert den moralischen Status des Embryos, welcher sein Recht auf Leben begründet (mit der Ausnahmestellung der vitalen Indikation); der Leitsatz 5 spricht die Schutzaufgabe des Staates an: der Leitsatz 6 bezeichnet die Fristenregelung als eine grundsätzliche Rechtsgutverletzung und stellt auch bei der Indikationenregelung gravierende moralische Probleme fest; der Leitsatz 7 bedenkt die Rolle des ärztlichen und pflegerischen Personals; die Leitsätze 8 und 9 zeigen die flankierenden Massnahmen auf, zum einen auf dem Feld der Familienpolitik und zum andern auf dem Feld der Beratung (gegenüber dem Beratungsmodell haben die Bischöfe den Vorbehalt ungenügenden Rechtsschutzes). Diese Leitsätze, unterstrich Agnell Rickenmann abschliessend, seien ein Diskussionsbeitrag und möchten so zum Nachdenken anregen.
Auf die abweichende Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes angesprochen, erklärte Bischof Amédée Grab, es gebe zwischen Christen wie zwischen christlichen Kirchen zum Teil unterschiedliche Überzeugungen. Die Frage sei zwischen der Bischofskonferenz und dem Kirchenbund auch nicht diskutiert worden, habe die Ökumenische Konsultation doch alle Kräfte beansprucht. Ohne sich zum Sprecher für den Kirchenbund zu machen, möchte er aber doch sagen, dass es sich der Kirchenbund nicht einfach gemacht habe, dass er dann aber in seiner Stellungnahme die gegebene politische Situation anders berücksichtig habe.

Werteerziehung

Die Situation des schulischen Religionsunterrichtes in der Schweiz sei kantonal geregelt, erinnerte Bischof Bernard Genoud, und deshalb gebe es eine Vielfalt von Möglichkeiten: schulischer oder konfessioneller Bibelunterricht, Religionskunde...
Wichtig sei für die Bischöfe, dass die grossen menschlichen und ethischen Werte bislang von Religionssystemen tradiert worden, diese Werte aber allgemein menschliche Werte seien. Wo konfessioneller oder ökumenischer Religionsunterricht nicht möglich sei, müsse zumindest ein Unterricht über Religionen angeboten werden, damit diese menschlichen Werte tradiert werden können. Sonst gebe es eine Ungleichheit zwischen den Kindern, die im Unterricht von diesen Werten erfahren, und den Kindern, die davon nichts erfahren. Zudem nehme mit der Immigration von Menschen anderer Religionen die Notwendigkeit des gegenseitigen Verständnisses zu; denn Unkenntnis habe Angst zur Folge und Angst führe zu Gewalt.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001