11/2001

INHALT

Kirche in der Schweiz

Bischofskonferenz mit neuen Kräften

von Rolf Weibel

 

Eine Besonderheit der im Anschluss an die Frühjahresversammlung der Schweizer Bischofskonferenz durchgeführten Pressekonferenz war die Beteiligung ihres neuen Generalsekretärs Dr. Agnell Rickenmann und ihres neuen Vizegeneralsekretärs und Informationsbeauftragten Marc Aellen; während Agnell Rickenmann bereits an der letzten Pressekonferenz als gewählt vorgestellt werden konnte, wurde Marc Aellen erst an der letzten Versammlung gewählt, nachdem er seine Arbeit bereits am 1. Februar aufgenommen hatte.
Vom Präsidenten der Bischofskonferenz, Bischof Amédée Grab kurz eingeführt, stellte sich Marc Aellen den Medienschaffenden als Kollege vor, der es in seiner neuen Stellung als seine Aufgabe betrachtet, Drehscheibe zwischen den Journalisten und Journalistinnen, den Medien und der Kirche zu sein.
Bevor Bischof Amédée Grab das im Amtlichen Teil dieser Ausgabe dokumentierte Pressecommuniqué kommentierte, erinnerte er mit einem Wort des Dankes an die Vorgänger der beiden neuen Mitarbeiter: an Dr. P. Roland-Bernhard Trauffer OP, der dieses Jahr in einem missionarischen Einsatz in Guatemala verbringt und so auch für seine neue Aufgabe Kräfte sammelt, wie an Dr. Nicolas Betticher, der jetzt Informationsaufgaben im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement wahrnimmt.

Bistumsartikel

Bei ihrer Stellungnahme zur Streichung des so genannten Bistumsartikels habe die Bischofskonferenz die in diesem Zusammenhang geäusserten Bedenken in ihre Überlegungen einbezogen, versicherte ihr Präsident. Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) hätte gewünscht, der Bistumsartikel wäre durch einen allgemeinen Religionsartikel ersetzt worden. Die Bischofskonferenz widersetze sich einem solchen von den Eidgenössischen Räten zur Ausarbeitung indes abgelehnten Artikel in der Bundesverfassung nicht, betrachte einen solchen aber nicht als Alternative. Auf eine diesbezügliche Rückfrage antwortete Bischof Grab präzisierend, die Bischöfe wollten sich nicht als die ersten Demokraten aufspielen, sondern sich als Bürger äussern, denen die Religionsfreiheit nicht nur als individuelle Gewissensfreiheit wichtig ist, sondern auch als Freiheit der Kirchen (im Sinne der korporativen Religionsfreiheit).
Der Ansicht katholischer Kreise, mit dem bestehenden Bistumsartikel hätten die Katholiken bei einer Neuumschreibung der Bistümer eine Mitsprachemöglichkeit, gebe die Bischofskonferenz zu bedenken, dass sich diese Ausnahmebestimmung bei den für eine Neuordnung der Bistumsgrenzen unumgänglichen Verhandlungen mit Rom als eine Schwierigkeit erweisen würde. Obwohl es die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) lieber gesehen hätte, Rom hätte zuerst mit allen Kantonen Konkordate geschlossen, bevor der so genannte Bistumsartikel gestrichen werde, würden die Gespräche der Bischofskonferenz mit der RKZ voraussichtlich zu einer gemeinsamen Stellungnahme führen, zumal die Bischofskonferenz das Anliegen eines vermehrten Mitspracherechts der Katholiken bei einer allfälligen Änderung der Bistumsgrenzen unterstützt.
Der Prozess einer Neuumschreibung dürfte ein ebenso komplexer Prozess werden, wie die Geschichte der heutigen Bistümer und ihrer Grenzen komplex ist. Bischof Grab erinnerte an den Wunsch der Synode 72, die heutige Bistumseinteilung zu überprüfen, an die im Gefolge dieses Wunsches erfolgte Arbeit einer Expertenkommission, deren Bericht seit zwanzig Jahren vorliegt. Andiskutiert worden sei die Neuumschreibung der Bistümer 1983 im Zusammenhang eines Vorschlags von Bischof Pierre Mamie zur Errichtung eines Bistums Genf bzw. Lausanne und Genf und dann im Bistum Chur mit der Forderung eines Bistums Zürich. Für ihn selber sei die Neueinteilung der Bistümer keine absolute Priorität. Sollten von der katholischen Bevölkerung her klare Wünsche geäussert werden, würden solche Anstösse indes aufgenommen werden.

Ethik und Recht

Zur Euthanasiedebatte in Zürich habe sich die Bischofskonferenz im Dezember 2000 grundsätzlich geäussert. Diesmal möchte sie einerseits unterstreichen: die gesellschaftliche Entwicklung legt nahe, diese Debatte nicht auf Zürich zu beschränken bzw. zu fokussieren, und anderseits biete das Jahr der Freiwilligen Gelegenheit, an die unverzichtbare palliativmedizinische, seelsorgerliche und mitmenschliche Begleitung von Sterbenden zu erinnern.
Ausserhalb der Themen des Pressecommuniqués lag die Frage nach einer Stellungnahme der Bischofskonferenz zur Frage der Fristenlösung, nachdem der Ständerat das so genannte Beratungsmodell verworfen hat. Bischof Grab erinnerte an die wiederholten grundsätzlichen Stellungnahmen der Bischofskonferenz, auch an ihre Forderung einer wirksamen Unterstützung von Schwangeren in Notlagen.
Von den Grundsätzen zu unterscheiden sei die Frage, was unter den gegebenen Umständen möglich sei; dazu sei zwischen dem rechtlichen und dem moralischen Bereich zu unterscheiden und unter Umständen das kleinere Übel zu wählen. In der Schweiz seien vier Lösungen denkbar: ein vollständiges Verbot des Schwangerschaftsabbruchs oder eine Freigabe (in Form der Fristenlösung), sodann eine mittlere Position, die eine Freigabe an Bedingungen knüpft, und schliesslich der gegenwärtige Zustand, der eine gewisse Begrenzung impliziert.
Zu einem möglichen Referendum werde die Bischofskonferenz keine Stellung nehmen, weil sie sich, wenn schon, zu einer politischen Vorlage grundsätzlich erst auf eine Volksabstimmung hin äussert.
Mit ihrer Unterstützung der Stiftung Solidarische Schweiz wollen die Bischöfe die Bedeutung der nationalen und auch und vor allem internationalen Solidarität unterstreichen.
Der Besuch einer Delegation der Schweizer Bischofskonferenz in Südafrika stehe insofern auch im Zeichen der Solidarität, als in den schwierigen und kritischen Zeiten der Apartheid die Schweizer Kirchen mit den Schweizer Banken diesbezügliche Gespräche geführt hatten.

Ökumenische Konsultation

Die Auswertung der Ökumenischen Konsultation ist finanziell gesichert, zumal der Schlussakt redimensioniert wurde. Ursprünglich war geplant, die Botschaft der Kirchen der schweizerischen Öffentlichkeit im Rahmen der Expo 0.1 zu übergeben. Diese Botschaft, die in ihrer vorletzten Fassung vorliegt, soll am nächsten 1. September in einer ökumenischen Feier in der Berner «Offenen Kirche» Heilig-Geist der schweizerischen Öffentlichkeit übergeben werden; so schliesse sich der Kreis, der 1998 in der Feier in Cazis seinen Ausgang genommen habe. Am Bettag 2001 soll diese Botschaft dann in den Pfarreien und Kirchgemeinden des ganzen Landes «ökumenisch rezipiert» werden.
Der Bettag 2002 wird als Tag der Kirchen im Rahmen der Expo.02 ebenfalls ein besonderes Gepräge erhalten. (Während der ganzen Expo.02 ist eine religiöse Präsenz durch die Meditationsangebote an sieben Standorten gewährleistet.)
Wie die Ökumenische Konsultation ein Prozess war, so müsse es auch ihre Nacharbeit werden: so müsse auch mit der Botschaft weiter gearbeitet werden, und bereits seien Bausteine für die Erwachsenenbildung in Ausarbeitung.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001