11/2001 | |
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Kirche in der Schweiz |
Eine Besonderheit der im Anschluss an die Frühjahresversammlung
der Schweizer Bischofskonferenz durchgeführten Pressekonferenz war
die Beteiligung ihres neuen Generalsekretärs Dr. Agnell Rickenmann
und ihres neuen Vizegeneralsekretärs und Informationsbeauftragten Marc
Aellen; während Agnell Rickenmann bereits an der letzten Pressekonferenz
als gewählt vorgestellt werden konnte, wurde Marc Aellen erst an der
letzten Versammlung gewählt, nachdem er seine Arbeit bereits am 1.
Februar aufgenommen hatte.
Vom Präsidenten der Bischofskonferenz, Bischof Amédée
Grab kurz eingeführt, stellte sich Marc Aellen den Medienschaffenden
als Kollege vor, der es in seiner neuen Stellung als seine Aufgabe betrachtet,
Drehscheibe zwischen den Journalisten und Journalistinnen, den Medien und
der Kirche zu sein.
Bevor Bischof Amédée Grab das im Amtlichen Teil dieser Ausgabe
dokumentierte Pressecommuniqué kommentierte, erinnerte er mit einem
Wort des Dankes an die Vorgänger der beiden neuen Mitarbeiter: an Dr.
P. Roland-Bernhard Trauffer OP, der dieses Jahr in einem missionarischen
Einsatz in Guatemala verbringt und so auch für seine neue Aufgabe Kräfte
sammelt, wie an Dr. Nicolas Betticher, der jetzt Informationsaufgaben im
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement wahrnimmt.
Bei ihrer Stellungnahme zur Streichung des so genannten Bistumsartikels
habe die Bischofskonferenz die in diesem Zusammenhang geäusserten Bedenken
in ihre Überlegungen einbezogen, versicherte ihr Präsident. Der
Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) hätte gewünscht,
der Bistumsartikel wäre durch einen allgemeinen Religionsartikel ersetzt
worden. Die Bischofskonferenz widersetze sich einem solchen von den Eidgenössischen
Räten zur Ausarbeitung indes abgelehnten Artikel in der Bundesverfassung
nicht, betrachte einen solchen aber nicht als Alternative. Auf eine diesbezügliche
Rückfrage antwortete Bischof Grab präzisierend, die Bischöfe
wollten sich nicht als die ersten Demokraten aufspielen, sondern sich als
Bürger äussern, denen die Religionsfreiheit nicht nur als individuelle
Gewissensfreiheit wichtig ist, sondern auch als Freiheit der Kirchen (im
Sinne der korporativen Religionsfreiheit).
Der Ansicht katholischer Kreise, mit dem bestehenden Bistumsartikel hätten
die Katholiken bei einer Neuumschreibung der Bistümer eine Mitsprachemöglichkeit,
gebe die Bischofskonferenz zu bedenken, dass sich diese Ausnahmebestimmung
bei den für eine Neuordnung der Bistumsgrenzen unumgänglichen
Verhandlungen mit Rom als eine Schwierigkeit erweisen würde. Obwohl
es die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) lieber gesehen hätte,
Rom hätte zuerst mit allen Kantonen Konkordate geschlossen, bevor der
so genannte Bistumsartikel gestrichen werde, würden die Gespräche
der Bischofskonferenz mit der RKZ voraussichtlich zu einer gemeinsamen Stellungnahme
führen, zumal die Bischofskonferenz das Anliegen eines vermehrten Mitspracherechts
der Katholiken bei einer allfälligen Änderung der Bistumsgrenzen
unterstützt.
Der Prozess einer Neuumschreibung dürfte ein ebenso komplexer Prozess
werden, wie die Geschichte der heutigen Bistümer und ihrer Grenzen
komplex ist. Bischof Grab erinnerte an den Wunsch der Synode 72, die heutige
Bistumseinteilung zu überprüfen, an die im Gefolge dieses Wunsches
erfolgte Arbeit einer Expertenkommission, deren Bericht seit zwanzig Jahren
vorliegt. Andiskutiert worden sei die Neuumschreibung der Bistümer
1983 im Zusammenhang eines Vorschlags von Bischof Pierre Mamie zur Errichtung
eines Bistums Genf bzw. Lausanne und Genf und dann im Bistum Chur mit der
Forderung eines Bistums Zürich. Für ihn selber sei die Neueinteilung
der Bistümer keine absolute Priorität. Sollten von der katholischen
Bevölkerung her klare Wünsche geäussert werden, würden
solche Anstösse indes aufgenommen werden.
Zur Euthanasiedebatte in Zürich habe sich die Bischofskonferenz
im Dezember 2000 grundsätzlich geäussert. Diesmal möchte
sie einerseits unterstreichen: die gesellschaftliche Entwicklung legt nahe,
diese Debatte nicht auf Zürich zu beschränken bzw. zu fokussieren,
und anderseits biete das Jahr der Freiwilligen Gelegenheit, an die unverzichtbare
palliativmedizinische, seelsorgerliche und mitmenschliche Begleitung von
Sterbenden zu erinnern.
Ausserhalb der Themen des Pressecommuniqués lag die Frage nach einer
Stellungnahme der Bischofskonferenz zur Frage der Fristenlösung, nachdem
der Ständerat das so genannte Beratungsmodell verworfen hat. Bischof
Grab erinnerte an die wiederholten grundsätzlichen Stellungnahmen der
Bischofskonferenz, auch an ihre Forderung einer wirksamen Unterstützung
von Schwangeren in Notlagen.
Von den Grundsätzen zu unterscheiden sei die Frage, was unter den gegebenen
Umständen möglich sei; dazu sei zwischen dem rechtlichen und dem
moralischen Bereich zu unterscheiden und unter Umständen das kleinere
Übel zu wählen. In der Schweiz seien vier Lösungen denkbar:
ein vollständiges Verbot des Schwangerschaftsabbruchs oder eine Freigabe
(in Form der Fristenlösung), sodann eine mittlere Position, die eine
Freigabe an Bedingungen knüpft, und schliesslich der gegenwärtige
Zustand, der eine gewisse Begrenzung impliziert.
Zu einem möglichen Referendum werde die Bischofskonferenz keine Stellung
nehmen, weil sie sich, wenn schon, zu einer politischen Vorlage grundsätzlich
erst auf eine Volksabstimmung hin äussert.
Mit ihrer Unterstützung der Stiftung Solidarische Schweiz wollen die
Bischöfe die Bedeutung der nationalen und auch und vor allem internationalen
Solidarität unterstreichen.
Der Besuch einer Delegation der Schweizer Bischofskonferenz in Südafrika
stehe insofern auch im Zeichen der Solidarität, als in den schwierigen
und kritischen Zeiten der Apartheid die Schweizer Kirchen mit den Schweizer
Banken diesbezügliche Gespräche geführt hatten.
Die Auswertung der Ökumenischen Konsultation ist finanziell gesichert,
zumal der Schlussakt redimensioniert wurde. Ursprünglich war geplant,
die Botschaft der Kirchen der schweizerischen Öffentlichkeit im Rahmen
der Expo 0.1 zu übergeben. Diese Botschaft, die in ihrer vorletzten
Fassung vorliegt, soll am nächsten 1. September in einer ökumenischen
Feier in der Berner «Offenen Kirche» Heilig-Geist der schweizerischen
Öffentlichkeit übergeben werden; so schliesse sich der Kreis,
der 1998 in der Feier in Cazis seinen Ausgang genommen habe. Am Bettag 2001
soll diese Botschaft dann in den Pfarreien und Kirchgemeinden des ganzen
Landes «ökumenisch rezipiert» werden.
Der Bettag 2002 wird als Tag der Kirchen im Rahmen der Expo.02 ebenfalls
ein besonderes Gepräge erhalten. (Während der ganzen Expo.02 ist
eine religiöse Präsenz durch die Meditationsangebote an sieben
Standorten gewährleistet.)
Wie die Ökumenische Konsultation ein Prozess war, so müsse es
auch ihre Nacharbeit werden: so müsse auch mit der Botschaft weiter
gearbeitet werden, und bereits seien Bausteine für die Erwachsenenbildung
in Ausarbeitung.