49/2001

INHALT

Leitartikel

Konzentration der Medienarbeit

von Rolf Weibel

 

Vor gut zwei Jahren hatte die Schweizer Bischofskonferenz den von ihrer Medienkommission erarbeiteten «Pastoralplan für Kommunikation und Medien in der Katholischen Kirche in der Schweiz» gutgeheissen. Gestützt auf diesen Plan erteilte sie, vertreten durch die Deutschschweizerische Ordinarienkonferenz, dem Verein Katholischer Mediendienst einen umfassenden Leistungsauftrag. Die Arbeitsstelle Katholischer Mediendienst baute darauf hin ihre Leistungen aus, musste sie aber aus den Reserven finanzieren. Nachdem diese nun aufgebraucht sind und eine Erhöhung der so genannten Mitfinanzierung (Inlandteil des Fastenopfers/Römisch-katholische Zentralkonferenz [RKZ]) nicht möglich ist, muss das nächste Budget des Katholischen Mediendienstes erheblich reduziert werden. In dieser Situation hat sich der Leiter des Mediendienstes, Matthias Loretan, entschlossen, seinen Posten zur Verfügung zu stellen und eine Reorganisation vorzuschlagen, die zu einer Konzentration der Aktivitäten des Mediendienstes auf sein Kerngeschäft führen soll.
Vor bald dreissig Jahren haben der Katholische Mediendienst (damals noch zweigeteilt in Filmbüro und Arbeitsstelle für Radio und Fernsehen) und der Evangelische Mediendienst (heute: Reformierte Medien) mit der Zusammenlegung der konfessionellen Filmzeitschriften zur ökumenischen Zeitschrift für Film ZOOM mit ihrer ökumenischen Zusammenarbeit begonnen. Sie führte mit der Zeit zu einem breiten gemeinsamen Angebot von Dienstleistungen, in die auch noch die katholische Zürcher AV-Medienstelle und die evangelisch-reformierte Stelle Bild+Ton eingegangen sind. Die beiden Medienstellen haben vor einigen Jahren mit einer Umstrukturierung der Ökumenischen Mediengruppe mit dem Ziel begonnen, den gemeinsamen Bereich der Reformierten Medien und des Katholischen Mediendienstes klar zu gruppieren und auf die Kernaufgaben der kirchlichen Medienarbeit auszurichten.
Aus Spargründen wurde die Filmzeitschrift ZOOM im Sommer 1999 einer neuen Trägerschaft übergeben, die sie als Filmmagazin unter dem Titel FILM bis im zum August 2001 weiterführte; im Oktober wurde der Konkurs angemeldet. Ende Jahr werden zwei weitere Dienstleistungen neuen Trägerschaften übergeben. Der «ZOOM Film- und Videoverleih» geht an die Firma über, die bisher schon das Handling besorgt hatte. Die «ZOOM Dokumentation für Film» wird zur deutschschweizerischen Zweigstelle des nationalen Filmarchivs Cinémathèque Suisse. Mit dem «Medienladen» sowie den Online-Publikationen «Medientipp» und «Medienheft» will die Ökumenische Mediengruppe weiterhin «Dienstleistungen und Beratung für kirchliche Praxis und Bildung sowie Diskussionen und Orientierung zu Fragen der gesellschaftlichen Kommunikation» anbieten.
Die Veränderungen in der Ökumenischen Mediengruppe wurden aus Spargründen vorbereitet und vorgenommen, während der Umbruch im Katholischen Mediendienst als finanzielle Krise wahrgenommen wird. Dahinter stehen strukturelle Gründe, auf die auch im Zusammenhang des «Pastoralplans für Kommunikation und Medien in der Katholischen Kirche in der Schweiz» aufmerksam gemacht wurde. Für seine Umsetzung auf nationaler Ebene ist die Medienkommission der Bischofskonferenz zuständig; zur Umsetzung auf sprachregionaler Ebene wurden Arbeits- bzw. Planungsgruppen eingesetzt. Die Gruppe in der deutschsprachigen Schweiz hat im letzten Sommer einen Zwischenbericht erstattet, der von der Medienkommission am 26. Oktober 2001 zur Kenntnis genommen und verabschiedet wurde. In diesem Zwischenbericht wird auf die Schere zwischen Auftrag und Entwicklungspotentialen einerseits und den dafür notwendigen Ressourcen anderseits nachdrücklich aufmerksam gemacht. «In der Unterfinanzierung der nationalen bzw. sprachregionalen Ebene spiegelt sich ein strukturelles Problem, auf das sich die föderalistische Regelung der Finanzkompetenz in der Kirche Schweiz besonders nachteilig auswirkt.»
Dazu kommt, dass die kirchliche Medienarbeit in der Schweiz nicht einem Plan folgend, sondern geschichtlich gewachsen ist und deshalb eine vielfältige und dezentrale Struktur aufweist. Viele dieser geschichtlich gewachsenen Medien und Medienorganisationen entstanden innerhalb des Verbandskatholizismus, und im damaligen so genannten Milieukatholizismus wurden sie wesentlich von einer aktiven kirchlichen Basis getragen, welche die entsprechenden Publikationen und Dienstleistungen entweder nachfragte und finanzierte oder die betreffenden Anliegen aus Überzeugung subventionierte. Diese Form öffentlicher Partizipation in der Kirche ist am Schwinden, bedauert der Zwischenbericht. Dies entspreche «allerdings der (durch die Individualisierung bedingten) Ausdifferenzierung von pluralen Mitgliedschaftstypen, bei denen die Zugehörigkeit zur Kirche in jeweils unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden ausgeprägt ist. Vor allem Menschen, deren Verhältnis zu den Kirchen als distanziert oder kundenorientiert beschrieben werden kann, erwarten von der Kirche, dass sie ihre kommunikativen Dienstleistungen (Verkündigung, Information und PR) kostenlos anbietet. Die kommunikativen Leistungen der Kirche gehören in dieser Wahrnehmung zum Grundangebot, für das die Gläubigen entweder schon Kirchensteuern zahlen oder für das die Adressaten der Missionierung als künftige Mitglieder allenfalls Kirchensteuern zahlen werden.»
Die Medienkommission hält mit dem Zwischenbericht dafür, dass bei der Organisation der Mitfinanzierung in der deutschsprachigen Schweiz ein sprachregionaler Ansprechpartner fehlt, und sie schlägt der RKZ deshalb vor, ein der Fédération Romande entsprechendes deutschschweizerisches Koordinationsorgan zu schaffen. Auf Seiten der RKZ kann man dem Vorschlag wenig abgewinnen, zumal im Rahmen der «Agenda Leistungsvereinbarungen» erfolgversprechende Bestrebungen im Gang sind, Planung, Organisation und Finanzierung der kirchlichen Arbeit ­ und also Kirchenleitung und Mitfinanzierung ­ auf nationaler und sprachregionaler Ebene überhaupt besser zu verschränken und in einen grösseren Zeithorizont zu stellen.
Zu betonen ist allerdings, dass im Gefolge der Entwicklung der Mediennutzung in einem liberalisierten Medienmarkt der kirchlichen Medienarbeit auf nationaler und vor allem sprachregionaler Ebene grössere Aufmerksamkeit geschenkt werden müsste als bis anhin. Auf der anderen Seite sind zahlreiche Parameter der so genannten Mitfinanzierung noch unbekannt: Wie wird sich der Inlandteil des Fastenopfers entwickeln? Wie dessen Diözesananteil? Wie werden sich mittelfristig die Kirchensteuererträge entwickeln? Wie werden sich die Volkszählungsergebnisse auf den Schlüssel der RKZ auswirken? Und schliesslich, denkt man an die Auseinandersetzungen um den Beitritt der römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz zur RKZ, wie tragend ist die Solidarität mit überkantonalen und überdiözesanen Einrichtungen?
Dass die kirchlichen Medien ­ beispielsweise die KIPA oder die Pfarrblätter ­ wie die kirchliche Medienarbeit auf nationaler und sprachregionaler Ebene massgeblich vom staatskirchenrechtlichen System, das heisst von den Kirchensteuern abhängig ist, hat auch mit dem Schwinden öffentlicher Partizipation zu tun, wie Matthias Loretan zu Recht festhält: «Kirchliche (Medien-)Organisationen finden vor allem in der Deutschschweiz nur schwer (insbesondere junge) Menschen, die als Freiwillige für Strukturaufgaben Verantwortung übernehmen. Ihre Bereitschaft zum Engagement ist eher thematisch motiviert, fokussiert sich auf den unmittelbaren Lebensraum wie die Pfarrei und ist zeitlich begrenzt.»


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001