49/2001 | |
INHALT | |
Leitartikel |
Vor gut zwei Jahren hatte die Schweizer Bischofskonferenz den von ihrer
Medienkommission erarbeiteten «Pastoralplan für Kommunikation
und Medien in der Katholischen Kirche in der Schweiz» gutgeheissen.
Gestützt auf diesen Plan erteilte sie, vertreten durch die Deutschschweizerische
Ordinarienkonferenz, dem Verein Katholischer Mediendienst einen umfassenden
Leistungsauftrag. Die Arbeitsstelle Katholischer Mediendienst baute darauf
hin ihre Leistungen aus, musste sie aber aus den Reserven finanzieren. Nachdem
diese nun aufgebraucht sind und eine Erhöhung der so genannten Mitfinanzierung
(Inlandteil des Fastenopfers/Römisch-katholische Zentralkonferenz [RKZ])
nicht möglich ist, muss das nächste Budget des Katholischen Mediendienstes
erheblich reduziert werden. In dieser Situation hat sich der Leiter des
Mediendienstes, Matthias Loretan, entschlossen, seinen Posten zur Verfügung
zu stellen und eine Reorganisation vorzuschlagen, die zu einer Konzentration
der Aktivitäten des Mediendienstes auf sein Kerngeschäft führen
soll.
Vor bald dreissig Jahren haben der Katholische Mediendienst (damals noch
zweigeteilt in Filmbüro und Arbeitsstelle für Radio und Fernsehen)
und der Evangelische Mediendienst (heute: Reformierte Medien) mit der Zusammenlegung
der konfessionellen Filmzeitschriften zur ökumenischen Zeitschrift
für Film ZOOM mit ihrer ökumenischen Zusammenarbeit begonnen.
Sie führte mit der Zeit zu einem breiten gemeinsamen Angebot von Dienstleistungen,
in die auch noch die katholische Zürcher AV-Medienstelle und die evangelisch-reformierte
Stelle Bild+Ton eingegangen sind. Die beiden Medienstellen haben vor einigen
Jahren mit einer Umstrukturierung der Ökumenischen Mediengruppe mit
dem Ziel begonnen, den gemeinsamen Bereich der Reformierten Medien und des
Katholischen Mediendienstes klar zu gruppieren und auf die Kernaufgaben
der kirchlichen Medienarbeit auszurichten.
Aus Spargründen wurde die Filmzeitschrift ZOOM im Sommer 1999 einer
neuen Trägerschaft übergeben, die sie als Filmmagazin unter dem
Titel FILM bis im zum August 2001 weiterführte; im Oktober wurde der
Konkurs angemeldet. Ende Jahr werden zwei weitere Dienstleistungen neuen
Trägerschaften übergeben. Der «ZOOM Film- und Videoverleih»
geht an die Firma über, die bisher schon das Handling besorgt hatte.
Die «ZOOM Dokumentation für Film» wird zur deutschschweizerischen
Zweigstelle des nationalen Filmarchivs Cinémathèque Suisse.
Mit dem «Medienladen» sowie den Online-Publikationen «Medientipp»
und «Medienheft» will die Ökumenische Mediengruppe weiterhin
«Dienstleistungen und Beratung für kirchliche Praxis und Bildung
sowie Diskussionen und Orientierung zu Fragen der gesellschaftlichen Kommunikation»
anbieten.
Die Veränderungen in der Ökumenischen Mediengruppe wurden aus
Spargründen vorbereitet und vorgenommen, während der Umbruch im
Katholischen Mediendienst als finanzielle Krise wahrgenommen wird. Dahinter
stehen strukturelle Gründe, auf die auch im Zusammenhang des «Pastoralplans
für Kommunikation und Medien in der Katholischen Kirche in der Schweiz»
aufmerksam gemacht wurde. Für seine Umsetzung auf nationaler Ebene
ist die Medienkommission der Bischofskonferenz zuständig; zur Umsetzung
auf sprachregionaler Ebene wurden Arbeits- bzw. Planungsgruppen eingesetzt.
Die Gruppe in der deutschsprachigen Schweiz hat im letzten Sommer einen
Zwischenbericht erstattet, der von der Medienkommission am 26. Oktober 2001
zur Kenntnis genommen und verabschiedet wurde. In diesem Zwischenbericht
wird auf die Schere zwischen Auftrag und Entwicklungspotentialen einerseits
und den dafür notwendigen Ressourcen anderseits nachdrücklich
aufmerksam gemacht. «In der Unterfinanzierung der nationalen bzw.
sprachregionalen Ebene spiegelt sich ein strukturelles Problem, auf das
sich die föderalistische Regelung der Finanzkompetenz in der Kirche
Schweiz besonders nachteilig auswirkt.»
Dazu kommt, dass die kirchliche Medienarbeit in der Schweiz nicht einem
Plan folgend, sondern geschichtlich gewachsen ist und deshalb eine vielfältige
und dezentrale Struktur aufweist. Viele dieser geschichtlich gewachsenen
Medien und Medienorganisationen entstanden innerhalb des Verbandskatholizismus,
und im damaligen so genannten Milieukatholizismus wurden sie wesentlich
von einer aktiven kirchlichen Basis getragen, welche die entsprechenden
Publikationen und Dienstleistungen entweder nachfragte und finanzierte oder
die betreffenden Anliegen aus Überzeugung subventionierte. Diese Form
öffentlicher Partizipation in der Kirche ist am Schwinden, bedauert
der Zwischenbericht. Dies entspreche «allerdings der (durch die Individualisierung
bedingten) Ausdifferenzierung von pluralen Mitgliedschaftstypen, bei denen
die Zugehörigkeit zur Kirche in jeweils unterschiedlichen Verbindlichkeitsgraden
ausgeprägt ist. Vor allem Menschen, deren Verhältnis zu den Kirchen
als distanziert oder kundenorientiert beschrieben werden kann, erwarten
von der Kirche, dass sie ihre kommunikativen Dienstleistungen (Verkündigung,
Information und PR) kostenlos anbietet. Die kommunikativen Leistungen der
Kirche gehören in dieser Wahrnehmung zum Grundangebot, für das
die Gläubigen entweder schon Kirchensteuern zahlen oder für das
die Adressaten der Missionierung als künftige Mitglieder allenfalls
Kirchensteuern zahlen werden.»
Die Medienkommission hält mit dem Zwischenbericht dafür, dass
bei der Organisation der Mitfinanzierung in der deutschsprachigen Schweiz
ein sprachregionaler Ansprechpartner fehlt, und sie schlägt der RKZ
deshalb vor, ein der Fédération Romande entsprechendes deutschschweizerisches
Koordinationsorgan zu schaffen. Auf Seiten der RKZ kann man dem Vorschlag
wenig abgewinnen, zumal im Rahmen der «Agenda Leistungsvereinbarungen»
erfolgversprechende Bestrebungen im Gang sind, Planung, Organisation und
Finanzierung der kirchlichen Arbeit und also Kirchenleitung und Mitfinanzierung
auf nationaler und sprachregionaler Ebene überhaupt besser zu
verschränken und in einen grösseren Zeithorizont zu stellen.
Zu betonen ist allerdings, dass im Gefolge der Entwicklung der Mediennutzung
in einem liberalisierten Medienmarkt der kirchlichen Medienarbeit auf nationaler
und vor allem sprachregionaler Ebene grössere Aufmerksamkeit geschenkt
werden müsste als bis anhin. Auf der anderen Seite sind zahlreiche
Parameter der so genannten Mitfinanzierung noch unbekannt: Wie wird sich
der Inlandteil des Fastenopfers entwickeln? Wie dessen Diözesananteil?
Wie werden sich mittelfristig die Kirchensteuererträge entwickeln?
Wie werden sich die Volkszählungsergebnisse auf den Schlüssel
der RKZ auswirken? Und schliesslich, denkt man an die Auseinandersetzungen
um den Beitritt der römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz zur
RKZ, wie tragend ist die Solidarität mit überkantonalen und überdiözesanen
Einrichtungen?
Dass die kirchlichen Medien beispielsweise die KIPA oder die Pfarrblätter
wie die kirchliche Medienarbeit auf nationaler und sprachregionaler
Ebene massgeblich vom staatskirchenrechtlichen System, das heisst von den
Kirchensteuern abhängig ist, hat auch mit dem Schwinden öffentlicher
Partizipation zu tun, wie Matthias Loretan zu Recht festhält: «Kirchliche
(Medien-)Organisationen finden vor allem in der Deutschschweiz nur schwer
(insbesondere junge) Menschen, die als Freiwillige für Strukturaufgaben
Verantwortung übernehmen. Ihre Bereitschaft zum Engagement ist eher
thematisch motiviert, fokussiert sich auf den unmittelbaren Lebensraum wie
die Pfarrei und ist zeitlich begrenzt.»