39/2001

INHALT

Leitartikel

Solidarität auf dem Prüfstand

von Adrian Loretan und Carl Holenstein

 

Seit der Lancierung der Idee einer Stiftung solidarische Schweiz im März 1997 durch den damaligen Bundespräsidenten Arnold Koller ist viel Zeit verstrichen. Die Idee wurde im Verlauf der Jahre gelegentlich für tot erklärt, aber auch verunglimpft und populistisch als Kniefall vor angeblichen Forderungen denunziert. Es schien, als ob der Bundesrat allein dastünde ­ obwohl die Vorschläge, die im Verlauf der Jahre gemacht wurden, durchaus eine anregende Debatte hätten in Gang setzen können. War es der Begriff «Solidarität», der ausser von einigen Unentwegten kaum von jemandem als attraktiv genug eingeschätzt wurde, war die Zurückhaltung ein Spiegelbild der «entsolidarisierten Gesellschaft», oder war es übergrosse Vorsicht gegenüber der einer Neinsagerkultur, die Ideen eher als Bedrohung denn als Anstoss bewertet?
Wachsender Wohlstand und Flexibilität der Arbeitswelt vermindern oder beseitigen das Risiko von Armut und Not nicht. Bei allen Versuchen, soziale Verantwortung und Zukunftschancen unserer Zivilgesellschaft zu überdenken, stösst man an die Grenzen von strukturell gegebenen, unterschiedlichen Lebenschancen.
Als der Bundesrat im Mai 2000 seine Botschaft zur Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven und seinen Vorschlag für eine Stiftung solidarische Schweiz dem Parlament überwies, wurde die Stiftungsidee neu angestossen und belebt. Der Ständerat, der sich als Erstrat mit dem Geschäft zu befassen hatte, leistete gründliche politische Arbeit. Seine vorberatende Kommission stellte die umstrittene Frage der Verwendung der Erträge aus den nicht mehr benötigten Goldreserven in einen sachlichen Zusammenhang; sie präsentierte schliesslich einen pragmatischen helvetischen Kompromiss: Je ein Drittel der Erträge soll während dreissig Jahren der AHV, den Kantonen und der Stiftung übertragen werden. Damit wurde auch die Antwort gefunden auf die Forderung, alle zur Verfügung stehenden Goldreserven der AVH zu überweisen. Der Nationalrat berät den ständerätlichen Vorschlag in der Herbstsession. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der SKZ sieht es danach aus, dass auch die Volkskammer der Vorlage in ihren Grundzügen zustimmen wird.
In dieser Phase der Auseinandersetzung war es wichtig, auf der Idee einer Stiftung zu bestehen, welche am Begriff der Solidarität festhielt: Solidarität, verstanden nicht als vagen Begriff für das Einfordern von Ansprüchen, sondern als Einbezug des Anderen, als Frage nach unserer Verantwortung gegenüber der Gegenwart und der Zukunft.
Gespräche zwischen der Theologischen Fakultät der Universität Luzern und der Gemeinschaft zur Unterstützung der Stiftung solidarische Schweiz über die Stiftungsidee führten zu einer Tagung, die zentrale Aspekte des Begriffs Solidarität klären und einen Anstoss zu einer grundlegenden Debatte vermitteln sollte. Der Sozialethiker Prof. Dr. Hans Halter entwarf ein differenziertes Bild der Solidarität aus ethischer Sicht, PD Dr. Otto Kallscheuer interpretierte pointiert aus politologischer Sicht und Dr. Walter Schmid, der Projektleiter der Stiftung im Eidgenössischen Finanzdepartement, stellte die Stiftungsidee in den tagespolitischen Rahmen.
Die drei Referate, die an der Tagung an der Universität Luzern am 12. Mai 2001 gehalten wurden, ergaben einen ebenso grundlegenden wie anregenden Reader für die Debatte, die nun auf der letzten Etappe auf dem Weg zur Realisierung der Stiftung solidarische Schweiz zu führen ist. Offen, kritisch und fundiert, stellen sie Solidarität auf den Prüfstand und fordern zum Mitdenken heraus. Die Veranstalter der Tagung danken der Schweizerischen Kirchenzeitung für den Abdruck der Referate und wünschen sich eine aufmerksame, engagierte Leserschaft.

Prof. Dr. Adrian Loretan
Dekan der Theologischen Fakultät
der Universität Luzern

Carl Holenstein
Geschäftsleiter der Gemeinschaft
zur Unterstützung der Stiftung solidarische Schweiz


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001