39/2001 | |
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Leitartikel |
Seit der Lancierung der Idee einer Stiftung solidarische Schweiz im März
1997 durch den damaligen Bundespräsidenten Arnold Koller ist viel Zeit
verstrichen. Die Idee wurde im Verlauf der Jahre gelegentlich für tot
erklärt, aber auch verunglimpft und populistisch als Kniefall vor angeblichen
Forderungen denunziert. Es schien, als ob der Bundesrat allein dastünde
obwohl die Vorschläge, die im Verlauf der Jahre gemacht wurden,
durchaus eine anregende Debatte hätten in Gang setzen können.
War es der Begriff «Solidarität», der ausser von einigen
Unentwegten kaum von jemandem als attraktiv genug eingeschätzt wurde,
war die Zurückhaltung ein Spiegelbild der «entsolidarisierten
Gesellschaft», oder war es übergrosse Vorsicht gegenüber
der einer Neinsagerkultur, die Ideen eher als Bedrohung denn als Anstoss
bewertet?
Wachsender Wohlstand und Flexibilität der Arbeitswelt vermindern oder
beseitigen das Risiko von Armut und Not nicht. Bei allen Versuchen, soziale
Verantwortung und Zukunftschancen unserer Zivilgesellschaft zu überdenken,
stösst man an die Grenzen von strukturell gegebenen, unterschiedlichen
Lebenschancen.
Als der Bundesrat im Mai 2000 seine Botschaft zur Verwendung der nicht mehr
benötigten Goldreserven und seinen Vorschlag für eine Stiftung
solidarische Schweiz dem Parlament überwies, wurde die Stiftungsidee
neu angestossen und belebt. Der Ständerat, der sich als Erstrat mit
dem Geschäft zu befassen hatte, leistete gründliche politische
Arbeit. Seine vorberatende Kommission stellte die umstrittene Frage der
Verwendung der Erträge aus den nicht mehr benötigten Goldreserven
in einen sachlichen Zusammenhang; sie präsentierte schliesslich einen
pragmatischen helvetischen Kompromiss: Je ein Drittel der Erträge soll
während dreissig Jahren der AHV, den Kantonen und der Stiftung übertragen
werden. Damit wurde auch die Antwort gefunden auf die Forderung, alle zur
Verfügung stehenden Goldreserven der AVH zu überweisen. Der Nationalrat
berät den ständerätlichen Vorschlag in der Herbstsession.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses der SKZ sieht es danach aus, dass
auch die Volkskammer der Vorlage in ihren Grundzügen zustimmen wird.
In dieser Phase der Auseinandersetzung war es wichtig, auf der Idee einer
Stiftung zu bestehen, welche am Begriff der Solidarität festhielt:
Solidarität, verstanden nicht als vagen Begriff für das Einfordern
von Ansprüchen, sondern als Einbezug des Anderen, als Frage nach unserer
Verantwortung gegenüber der Gegenwart und der Zukunft.
Gespräche zwischen der Theologischen Fakultät der Universität
Luzern und der Gemeinschaft zur Unterstützung der Stiftung solidarische
Schweiz über die Stiftungsidee führten zu einer Tagung, die zentrale
Aspekte des Begriffs Solidarität klären und einen Anstoss zu einer
grundlegenden Debatte vermitteln sollte. Der Sozialethiker Prof. Dr. Hans
Halter entwarf ein differenziertes Bild der Solidarität aus ethischer
Sicht, PD Dr. Otto Kallscheuer interpretierte pointiert aus politologischer
Sicht und Dr. Walter Schmid, der Projektleiter der Stiftung im Eidgenössischen
Finanzdepartement, stellte die Stiftungsidee in den tagespolitischen Rahmen.
Die drei Referate, die an der Tagung an der Universität Luzern am 12.
Mai 2001 gehalten wurden, ergaben einen ebenso grundlegenden wie anregenden
Reader für die Debatte, die nun auf der letzten Etappe auf dem Weg
zur Realisierung der Stiftung solidarische Schweiz zu führen ist. Offen,
kritisch und fundiert, stellen sie Solidarität auf den Prüfstand
und fordern zum Mitdenken heraus. Die Veranstalter der Tagung danken der
Schweizerischen Kirchenzeitung für den Abdruck der Referate und wünschen
sich eine aufmerksame, engagierte Leserschaft.