4/2001 | |
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Leitartikel |
Vor bald zwanzig Jahren legte die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung
des Ökumenischen Rates der Kirchen, in der die römisch-katholische
Kirche offiziell vertreten ist, die Konvergenzerklärungen zu «Taufe,
Eucharistie und Amt» vor. Im Teil über das Amt heisst es in diesem
so genannten Lima-Text: «Obwohl es keine einheitliche neutestamentliche
Struktur gibt, obwohl der Geist die Kirche oftmals dazu gebracht hat, ihre
Ämter den kontextuellen Bedürfnissen anzugleichen, und obwohl
andere Formen des ordinierten Amtes mit den Gaben des Heiligen Geistes gesegnet
worden sind, könnte dennoch das dreifache Amt des Bischofs, Presbyters
und Diakons heute als ein Ausdruck der Einheit, die wir suchen, und auch
als Mittel, diese zu erreichen, dienen.» Obwohl diese dreigliedrige
Amtsstruktur offenkundig einer Reform bedürfe, müssten sich deshalb
Kirchen, die das dreifache Amt nicht besitzen, dennoch fragen, «ob
die dreigliedrige Struktur, wie sie sich entwickelt hat, nicht einen gewichtigen
Anspruch darauf erheben kann, auch von ihnen übernommen zu werden».<1>
Als Höhepunkt der Lima-Tagung wird die Feier des Abendmahlgottesdienstes
angesehen, für den eine eigene liturgische Ordnung verfasst worden
war, in der die theoretischen Aussagen der Konvergenzerklärungen für
die gottesdienstliche Praxis konkretisiert worden waren. Diese so genannte
eucharistische Liturgie von Lima hat an vielen Orten das gottesdienstliche
Leben bereichert. Der Lima-Text selber hat zu weiteren Gesprächen und
zu weiteren Texten geführt, im grossen Ganzen aber keine praktischen
Folgen gezeitigt wie so viele andere Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller
Gespräche auf Weltebene.
Um so bemerkenswerter ist das Ergebnis der Gespräche zwischen der Anglikanischen
und der Lutherischen Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika, zwischen
zwei Kirchen, von denen die eine im Prozess der Reformation den historischen
Episkopat bewahrt hat und die andere nicht. Die beiden Kirchen, die Anglikanische
Episkopalkirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in den Vereinigten
Staaten anerkennen sich mit der im letzten Jahr erfolgten Annahme des Schlussberichts
«Called to Common Mission (Zur gemeinsamen Sendung berufen)»
gegenseitig ohne Vorbehalte und Einschränkungen als Kirchen, so dass
sie in die Beziehung einer «vollen Gemeinschaft» treten können.
Einer der massgeblichen anglikanischen Beteiligten dieses Prozesses, Prof.
J. Robert Wright, erhielt am letzten Dies Academicus der Universität
Bern das Ehrendoktorat der Christkatholisch-Theologischen Fakultät.
Das war die Gelegenheit, ihn im Rahmen des Berner Symposiums bzw. Jahreskolloquiums
der Theologischen Gesellschaft zu einem Referat einzuladen, in dem er ekklesiologische
Fragen dieses ökumenischen Durchbruchs reflektierte.<2>
Das von der Lutherischen Kirche 1997 knapp nicht angenommene Vorgängerdokument
hiess noch «Concordat of Agreement»; seine überarbeitete
und nun angenommene Fassung heisst bewusst «Called to Common Mission»,
um zum Ausdruck zu bringen, dass Einheit und Sendung im Leib Christi, der
Kirche, organisch verbunden sind.<3> Die
zwischen den beiden Kirchen erreichte Einheit wird als volle Gemeinschaft
verstanden, als Beziehung zwischen zwei unterschiedlichen Kirchen, in welcher
jede die andere als katholische und apostolische Kirche anerkennt, die an
den wesentlichen Elementen (essentials) des christlichen Glaubens festhält.
In dieser neuen Beziehung werden die beiden Kirchen in jeder denkbaren Hinsicht
voneinander abhängig (interdependent), auch wenn sie autonom bleiben.
Im ersten Teil des angenommenen Textes werden die Übereinstimmung in
der Glaubenslehre und die Übereinstimmung im Amt dargelegt. Im Abschnitt
über das Amt verpflichtet sich die Lutherische Kirche, in den historischen
Episkopat einzutreten. Dieser wird als evangelischer und historischer Episkopat
bzw. als in evangelischer und historischer Nachfolge (Sukzession) stehend
charakterisiert. Auch damit soll unterstrichen werden, dass der Episkopat
seinen Sinn in der Sendung, im Dienst am Evangelium hat. J. Robert Wright
unterstrich, dass im anglikanischen Denken der historische Episkopat nicht
nur die historische Sukzession meint, sondern auch eines der apostolischen
Merkmale einer geistlichen und universalen christlichen Kirche, welche die
Grenzen von einzelnen Völkern, Nationen und Denominationen überschreitet.
Ein erweitertes Konzept von «apostolischer Sukzession» beschränke
sich zudem nicht auf den Episkopat, sondern schliesse die Schriften, Glaubensbekenntnisse
und Sakramente ein.
Aufgrund der ausdrücklichen Verpflichtung der Lutherischen Kirche und
im Blick auf die Zukunft, in der die beiden Kirchen am bischöflichen
Amt gemeinsam teilhaben werden, anerkennt die Anglikanische Kirche die ordinierten
Ämter in der Lutherischen Kirche schon jetzt als authentisch. Die Möglichkeit
einer solchen Anerkennung begründete J. Robert Wright mit katholischen
Überlegungen zu «ecclesia supplet» und der orthodoxen Tradition
der «oikonomia»; nicht anerkannt sei damit indes der in der
Lutherischen Kirche gelegentlich praktizierte Eucharistievorsitz von Laien.
Das konkrete Eintreten in den historischen Episkopat wird so erfolgen, dass
beide Kirchen künftig einen oder mehrere Bischöfe der anderen
Kirche einladen, sich an der Handauflegung und der Ordination bzw. Installation
ihrer eigenen Bischöfe zu beteiligen als Zeichen nicht als Gewähr
der Einheit und der apostolischen Kontinuität der ganzen Kirche.
Bei diesem Durchbruch zur «vollen Gemeinschaft» habe aber nicht
nur die Lutherische Kirche zu gewinnen, die Anglikanische Kirche werde von
der lutherischen Tradition ebenfalls beschenkt; von besonderer Bedeutung
ist für J. Robert Wright die Rechtfertigungslehre. In der Anglikanischen
Kirche Amerikas seien manche zu denken versucht, dass sie weniger durch
den Glauben gerechtfertigt seien als vielmehr durch materiellen Erfolg oder
politische Korrektheit oder charismatische Erfahrung oder gute Taten humanitärer
Art.
Von Bedeutung sei dieser Vorgang schliesslich auch weit über die beteiligten
Kirchen hinaus, schloss J. Robert Wright. Er sage den Protestanten, dass
sie nicht befürchten müssen, der historische Episkopat und die
wahre katholische Tradition seien den Frauen gegenüber feindlich, und
gleichzeitig rufe er die Orthodoxen und Römisch-katholischen Kirchen
dazu auf, den Frauen Gleichstellung zu gewährleisten und das historische
ordinierte Amt der anderen Hälfte des Menschengeschlechts zu öffnen.
1 Nrn. 22ff. Veröffentlicht unter anderem in: Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene 19311982, Paderborn/Frankfurt am Main 1983.
2 Der Bericht ist nachstehend zu lesen.
3 Die Texte sind erhältlich bei The Ecumenical Office, Episcopal Church Center 815 Second Avenue, New York 10017.