4/2001

INHALT

Leitartikel

"Volle Gemeinschaft"

von Rolf Weibel

 

Vor bald zwanzig Jahren legte die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung des Ökumenischen Rates der Kirchen, in der die römisch-katholische Kirche offiziell vertreten ist, die Konvergenzerklärungen zu «Taufe, Eucharistie und Amt» vor. Im Teil über das Amt heisst es in diesem so genannten Lima-Text: «Obwohl es keine einheitliche neutestamentliche Struktur gibt, obwohl der Geist die Kirche oftmals dazu gebracht hat, ihre Ämter den kontextuellen Bedürfnissen anzugleichen, und obwohl andere Formen des ordinierten Amtes mit den Gaben des Heiligen Geistes gesegnet worden sind, könnte dennoch das dreifache Amt des Bischofs, Presbyters und Diakons heute als ein Ausdruck der Einheit, die wir suchen, und auch als Mittel, diese zu erreichen, dienen.» Obwohl diese dreigliedrige Amtsstruktur offenkundig einer Reform bedürfe, müssten sich deshalb Kirchen, die das dreifache Amt nicht besitzen, dennoch fragen, «ob die dreigliedrige Struktur, wie sie sich entwickelt hat, nicht einen gewichtigen Anspruch darauf erheben kann, auch von ihnen übernommen zu werden».<1>
Als Höhepunkt der Lima-Tagung wird die Feier des Abendmahlgottesdienstes angesehen, für den eine eigene liturgische Ordnung verfasst worden war, in der die theoretischen Aussagen der Konvergenzerklärungen für die gottesdienstliche Praxis konkretisiert worden waren. Diese so genannte eucharistische Liturgie von Lima hat an vielen Orten das gottesdienstliche Leben bereichert. Der Lima-Text selber hat zu weiteren Gesprächen und zu weiteren Texten geführt, im grossen Ganzen aber keine praktischen Folgen gezeitigt wie so viele andere Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene.
Um so bemerkenswerter ist das Ergebnis der Gespräche zwischen der Anglikanischen und der Lutherischen Kirche in den Vereinigten Staaten von Amerika, zwischen zwei Kirchen, von denen die eine im Prozess der Reformation den historischen Episkopat bewahrt hat und die andere nicht. Die beiden Kirchen, die Anglikanische Episkopalkirche und die Evangelisch-Lutherische Kirche in den Vereinigten Staaten anerkennen sich mit der im letzten Jahr erfolgten Annahme des Schlussberichts «Called to Common Mission (Zur gemeinsamen Sendung berufen)» gegenseitig ohne Vorbehalte und Einschränkungen als Kirchen, so dass sie in die Beziehung einer «vollen Gemeinschaft» treten können. Einer der massgeblichen anglikanischen Beteiligten dieses Prozesses, Prof. J. Robert Wright, erhielt am letzten Dies Academicus der Universität Bern das Ehrendoktorat der Christkatholisch-Theologischen Fakultät. Das war die Gelegenheit, ihn im Rahmen des Berner Symposiums bzw. Jahreskolloquiums der Theologischen Gesellschaft zu einem Referat einzuladen, in dem er ekklesiologische Fragen dieses ökumenischen Durchbruchs reflektierte.<2>
Das von der Lutherischen Kirche 1997 knapp nicht angenommene Vorgängerdokument hiess noch «Concordat of Agreement»; seine überarbeitete und nun angenommene Fassung heisst bewusst «Called to Common Mission», um zum Ausdruck zu bringen, dass Einheit und Sendung im Leib Christi, der Kirche, organisch verbunden sind.<3> Die zwischen den beiden Kirchen erreichte Einheit wird als volle Gemeinschaft verstanden, als Beziehung zwischen zwei unterschiedlichen Kirchen, in welcher jede die andere als katholische und apostolische Kirche anerkennt, die an den wesentlichen Elementen (essentials) des christlichen Glaubens festhält. In dieser neuen Beziehung werden die beiden Kirchen in jeder denkbaren Hinsicht voneinander abhängig (interdependent), auch wenn sie autonom bleiben.
Im ersten Teil des angenommenen Textes werden die Übereinstimmung in der Glaubenslehre und die Übereinstimmung im Amt dargelegt. Im Abschnitt über das Amt verpflichtet sich die Lutherische Kirche, in den historischen Episkopat einzutreten. Dieser wird als evangelischer und historischer Episkopat bzw. als in evangelischer und historischer Nachfolge (Sukzession) stehend charakterisiert. Auch damit soll unterstrichen werden, dass der Episkopat seinen Sinn in der Sendung, im Dienst am Evangelium hat. J. Robert Wright unterstrich, dass im anglikanischen Denken der historische Episkopat nicht nur die historische Sukzession meint, sondern auch eines der apostolischen Merkmale einer geistlichen und universalen christlichen Kirche, welche die Grenzen von einzelnen Völkern, Nationen und Denominationen überschreitet. Ein erweitertes Konzept von «apostolischer Sukzession» beschränke sich zudem nicht auf den Episkopat, sondern schliesse die Schriften, Glaubensbekenntnisse und Sakramente ein.
Aufgrund der ausdrücklichen Verpflichtung der Lutherischen Kirche und im Blick auf die Zukunft, in der die beiden Kirchen am bischöflichen Amt gemeinsam teilhaben werden, anerkennt die Anglikanische Kirche die ordinierten Ämter in der Lutherischen Kirche schon jetzt als authentisch. Die Möglichkeit einer solchen Anerkennung begründete J. Robert Wright mit katholischen Überlegungen zu «ecclesia supplet» und der orthodoxen Tradition der «oikonomia»; nicht anerkannt sei damit indes der in der Lutherischen Kirche gelegentlich praktizierte Eucharistievorsitz von Laien.
Das konkrete Eintreten in den historischen Episkopat wird so erfolgen, dass beide Kirchen künftig einen oder mehrere Bischöfe der anderen Kirche einladen, sich an der Handauflegung und der Ordination bzw. Installation ihrer eigenen Bischöfe zu beteiligen als Zeichen ­ nicht als Gewähr ­ der Einheit und der apostolischen Kontinuität der ganzen Kirche.
Bei diesem Durchbruch zur «vollen Gemeinschaft» habe aber nicht nur die Lutherische Kirche zu gewinnen, die Anglikanische Kirche werde von der lutherischen Tradition ebenfalls beschenkt; von besonderer Bedeutung ist für J. Robert Wright die Rechtfertigungslehre. In der Anglikanischen Kirche Amerikas seien manche zu denken versucht, dass sie weniger durch den Glauben gerechtfertigt seien als vielmehr durch materiellen Erfolg oder politische Korrektheit oder charismatische Erfahrung oder gute Taten humanitärer Art.
Von Bedeutung sei dieser Vorgang schliesslich auch weit über die beteiligten Kirchen hinaus, schloss J. Robert Wright. Er sage den Protestanten, dass sie nicht befürchten müssen, der historische Episkopat und die wahre katholische Tradition seien den Frauen gegenüber feindlich, und gleichzeitig rufe er die Orthodoxen und Römisch-katholischen Kirchen dazu auf, den Frauen Gleichstellung zu gewährleisten und das historische ordinierte Amt der anderen Hälfte des Menschengeschlechts zu öffnen.


Anmerkungen

1 Nrn. 22ff. Veröffentlicht unter anderem in: Dokumente wachsender Übereinstimmung. Sämtliche Berichte und Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene 1931­1982, Paderborn/Frankfurt am Main 1983.

2 Der Bericht ist nachstehend zu lesen.

3 Die Texte sind erhältlich bei The Ecumenical Office, Episcopal Church Center 815 Second Avenue, New York 10017.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001