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Die Glosse |
Ob die Verfasser der Kirchenkonstitution des Zweiten Vatikanums wohl
gewusst haben, welchen theologischen und historischen Stilbruch sie begingen,
als sie unter dem Punkt 18, «Die hierarchische Verfassung der Kirche»,
von der «heiligen Vollmacht» sprachen, mit der die Amtsträger
der Kirche ausgestattet sind? Kann man, darf man in der Kirche Jesu Christi,
die unter anderem seinem Wort verpflichtet ist, dass es «bei euch
nicht so sein soll» wie in den übrigen politisch-gesellschaftlichen
Abläufen (Mk 10,42f. par.), überhaupt davon reden, dass Macht
«heilig», also gottgewollt und geisterfüllt, ist? Sollte
nicht viel eher bei jedem kirchlichen Reden von der Notwendigkeit struktureller
Machtverhältnisse und den durch sie bedingten Unterstellungen und Abhängigkeiten
das Schuldbekenntnis angefügt werden, dass dies sicherlich ein Kennzeichen
der «sündigen» Kirche der Übergangszeit bis zum Kommen
des Reiches Gottes ist?
Noch schlimmer aber: Könnte es nicht sein, dass für viele Kleriker
(der hier Schreibende nimmt sich davon nicht aus) diese «heilige Vollmacht»
zu einem Kompensationsfaktor für die kirchlich verordnete Ehelosigkeit
geworden ist, ihn zumindest aber in diese Versuchung führen könnte?
Schon vor fast 30 Jahren hielt Stephan Pfürtner trocken fest, dass
in der Frage des Pflicht- bzw. Zwangszölibats nicht «die Ethik
des Evangeliums, sondern Ideologie und Machterhaltung bestimmend sind»
und fügte hinzu: «Die Bemühung um den Pflichtzölibat
wäre dann ein Ausdruck jener Repression, die mit einem emanzipatorischen
Prozess im Bereich der Sexualethik auch die Emanzipation des Menschen überhaupt
im kirchlichen Raum verhindern will» (Kirche und Sexualität,
Reinbek 1972, Seite 279).
Wehe aber, wenn Opfer zu Tätern werden...