46/2001

INHALT

Berichte

Islam und schweizerische Rechtsordnung

von Urs Reber

 

Die diesem Thema gewidmete Herbsttagung des Instituts für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg i.Ü. erfreute sich, möglicherweise aus aktuellem Anlass, einer besonders regen Teilnahme mit aus dem Teilnehmerverzeichnis ersichtlicher breiter Interessenvertretung. Die Vorbereitungsarbeiten des Anlasses waren wohl schon vor dem 11. September 2001 abgeschlossen. Immerhin wurden beim Eingang Wachmänner postiert.
Der Leiter des Instituts, Professor René Pahud de Mortanges, wies in seiner Begrüssung darauf hin, dass glücklicherweise bisher kein antiislamischer Sturm losgebrochen sei. Die Tagung solle dem gegenseitigen besseren Verständnis dienen. Aufgrund der unterschiedlichen Interpretationen gebe es den Islam als einheitlichen Begriff für eine Religion eigentlich nicht. Wenn die Schweiz als neutraler Staat bezeichnet werde, so sei dies nicht mit Indifferentismus gleichzusetzen. Das Recht solle allerdings nicht dominieren. Die Schwierigkeiten, die beim Einhalten der islamischen Gebote (Gebete, Fasten, Kopftuchtragpflicht der Frauen, Bestattungsriten und anderes mehr) auftreten, dürften aber auch nicht unterschätzt werden. Zum ganzen Thema werde eine umfassende Publikation vorbereitet.
Der Islam-Beauftragte der evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, Pfarrer Werner Schatz, referierte über Präsenz und Probleme der Muslime in der Schweiz. Er erinnerte an die grosse Zuwanderung von Türken, Jugoslawen (insbesondere aus Bosnien), Albanern (aus dem Kosovo) und Nordafrikanern in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Schätzungsweise leben heute rund 250000 Muslime in der Schweiz (davon nach deren eigenen Angaben 100000 Albaner).
Eine grosse Schwierigkeit bildet in unserem Land die Zersplitterung der Muslime und ihrer Organisationen. In der Schweiz leben Muslime aus 105 Staaten. Es sind insbesondere Sunniten, Schiiten und als kleinere Gruppe Sufis. Daneben gibt es weitere Sondergemeinschaften. Alle diese islamischen Gemeinschaften sind rechtlich als Vereine oder Stiftungen organisiert. Das Ziel, als Ansprechpartner gegenüber den Behörden von Bund und Kantonen einen Dachverband zu gründen, wurde trotz wiederholter Versuche noch nicht erreicht. Obschon durchaus Bereitschaft zur Integration besteht, gibt es viele Probleme, darunter Benachteiligungen, wie zum Beispiel schlecht bezahlte Arbeitsstellen. eine hohe Arbeitslosigkeit und die Schwierigkeiten der Papierlosen. Direkt mit der Religion in Zusammenhang stehen Widerstände gegen Moscheebauten (einschliesslich Muezzin), das Schächtverbot sowie Schwimm- und Sexualkundeunterricht. Empfunden wird auch das Fehlen von Religionsunterricht und weiterer Ausbildungsstätten (Fakultäten an Hochschulen). Die Arbeitgeber sollten das Einhalten der Gebetszeiten und des Fastenmonats Ramadan ermöglichen. In Spitälern, Heimen und Gefängnissen sollte auf das ausgesprochene Schamgefühl der Frauen Rücksicht genommen sowie eine seelsorgerische Begleitung und Gebetsräume angeboten werden. Wesentlich wären auch eigene Friedhöfe.
Tariq Ramadan, Lehrbeauftragter für Islamwissenschaft an der Universtät Freiburg i.Ü., erläuterte in seinem sehr abstrakt gehaltenen Referat über das islamische Recht und dessen reiche Geschichte. Er äusserte sich insbesondere zu den Quellen, zur Terminologie und zur Methodenlehre (Interpretation von Koran und Sunna). Dort, wo die Quellen schweigen, öffnet sich der Tätigkeitsbereich des Menschen. So besehen ist alles als erlaubt zu betrachten, was nicht explizit verboten ist. Der Referent äusserte sich zu verschiedenen religionspezifischen Auslegungsregeln und zu den rechtsphilosophischen Grundlagen des Islam.

Praktische Fragen

Moritz Amherd, Präsident des Kuratoriums des Instituts, drückte in der Einführung zum zweiten Teil der Veranstaltung seine Hoffnung aus, die Tagung möge zu einem Ablegen von Vorurteilen führen. Seine wichtige Feststellung, der Islam mache keinen Unterschied zwischen Gesellschaft und Religion, eine Aufklärung sei gleichsam ausgeblieben, wurde leider weder in einem Referat noch in der Diskussion aufgenommen.
Bundesrichter Giusep Nay stellte in seinem Referat fest, dass der Islam in der Schweiz bisher von keinem Kanton öffentlich anerkannt ist, obwohl die Religionsfreiheit mindestens ein Selbstbestimmungsrecht einräumt. Die Schwierigkeiten liegen beim Islam in der fehlenden Organisation und der schwierigen Abgrenzung zu den inneren Bereichen. Immerhin sollte bei einem mehrstufigen Anerkennungsprozess wenigstens eine einfache Anerkennung möglich werden.
Astrid Epiney, Professorin für Völkerrecht und Europarecht an der Universität Freiburg i.Ü. äusserte sich zum Verbot des Tragens islamischer Kopftücher an öffentlichen Schulen. Sie bezeichnete den Entscheid des Bundesgerichts (BGE 123 I 296), das von den Genfer Behörden gegenüber einer islamischen Lehrerin ausgesprochene Verbot, das Kopftuch zu tragen, sei verfassungskonform zwar nicht als Verletzung der Kerngehaltsgarantie, aber doch als starken Eingriff in die Religionsfreiheit und meinte, das letzte Wort in der Sache sei damit noch nicht gesprochen.
Erwin Tanner, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut, referierte über Probleme mit dem islamischen Bestattungsritus: Vorgeschrieben ist die Erdbestattung (die Einäscherung ist verboten!). Sie soll sobald als möglich erfolgen. Verlangt ist ferner eine uneingeschränkte Grabesruhe, die Ausrichtung des Gesichts nach Mekka und eine Trennung von nichtmuslimischen Grabstätten. Alle diese Erfordernisse sind in unseren öffentlichen Friedhöfen schwer zu erfüllen. Das Bundesgericht hat denn auch den von einem Angehörigen des Islams erhobenen Anspruch auf ewige Totenruhe verneint (BGE 125 I 300). Der Staat müsse nur für optimale, nicht für maximale Rücksicht sorgen. Der Fall wurde an den Europäischen Gerichtshof weitergezogen und ist dort noch pendent.
An der abschliessenden Podiumsdiskussion beteiligte sich neben den Referenten auch Sheikh Ibram Youssef, Imam der islamischen Gemeinschaft Zürich. Ein Votant bezeichnete mit Recht Begegnungen mit der islamischen Kultur für die Schweiz als Bereicherung. Bundesrichter Nay gibt einer angeregten Übertragung der Kirchenhoheit von den Kantonen auf den Bund zwar keine Chance, meint aber, die Anerkennungssysteme könnten angeglichen werden. Als mögliche Erfordernisse fielen unter anderem die Ausrichtung auf Dauer sowie Mindestmitgliederzahlen in Betracht. Alles könnte unter Umständen in dem zurzeit in Diskussion stehenden neuen Religionsartikel untergebracht werden. Auf eine entsprechende Frage antwortete Tariq Ramadan, dass zwar ein Interesse der Muslime an einer Anerkennung bestehe, dass aber noch ein langer Reifeprozess bevorstehen dürfte. Die Schwierigkeiten mit dem Religionsunterricht könnten mit dem Zürcher Modell eines Faches Religionskunde eventuell überwunden werden. Besonders interessant war die Antwort der Islamvertreter auf die Frage nach dem Austritt aus der Gemeinschaft. Sie erklärten nämlich, dass sich die Frage so gar nicht stelle, weil Eintritt und Austritt jedermann jederzeit freistünde. Diese erfreulich liberale Haltung könnte allerdings bei den Diskussionen um eine Anerkennung zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringen.
Die Tagung dürfte ihr Ziel eines besseren gegenseitigen Verständnisses und einer Auslegeordnung der anstehenden Probleme gut erreicht haben.


Danke schön

Mit seinem heutigen Beitrag verabschiedet sich Daniel Kosch als Kommentator der sonntäglichen neutestamentlichen Lesungen, nachdem er bereits am 1. Oktober die Leitung der Bibelpastoralen Arbeitsstelle abgegeben hat, um die Geschäftsführung der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) zu übernehmen. Als gelegentlicher Autor bibelwissenschaftlicher oder bibelpastoraler Beiträge hingegen verabschiedet er sich nicht. Unsere guten Wünsche, die ihn auf seinem neuen Arbeitsfeld begleiten, beinhalten so auch einen Dank in zwei Richtungen: zum einen für die mit grosser Sachkenntnis und einem feu sacré geschriebenen Beiträge, insbesondere in der Kommentarreihe, die wir vor Jahresfrist begonnen haben, und zum andern für seine Bereitschaft, sich als Autor nicht zu verabschieden. So trifft es sich gut, dass in diesen Tagen der erste Band der neuen Buchreihe «WerkstattBibel» in den Buchhandel kommt, an dem Daniel Kosch planend und schreibend mitgewirkt hat. Herausgegeben wird «WerkstattBibel» vom Schweizerischen Katholischen Bibelwerk (SBK) und vom evangelisch-reformierten wtb Dialog. Deutschschweizer Projekte Erwachsenenbildung. Für die Fortsetzung unserer Kommentarreihe, in der nächsten Ausgabe fangen wir mit dem Lesejahr A an, engagiert sich weiterhin die Bibelpastorale Arbeitsstelle des SBK. Diese gute Zusammenarbeit wissen wir zu schätzen. Wir werden die Kommentatoren und die Kommentatorin jeweils in der Ausgabe vorstellen, in der sie zum ersten Mal eine Lesung kommentieren.

Rolf Weibel


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001