50/2001

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

254. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Bad Schönbrunn, Edlibach (ZG), vom 3. bis 5. Dezember 2001

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat vom 3. bis 5. Dezember 2001 in Bad Schönbrunn, Edlibach (ZG), getagt. Sie nahm Abschied von Mgr. Georg Holzherr, Abt von Einsiedeln, der nach 32 Jahren Mitgliedschaft aus der SBK ausscheidet. Die Bischöfe durften viel von dessen grosser Erfahrung profitieren. Sein Nachfolger, Abt P. Martin Werlen, wurde neu im Kreis der Mitglieder begrüsst.
Einige der Hauptthemen dieser 254. Ordentlichen Versammlung waren: die Gründung einer «Arbeitsgruppe Islam» der SBK; die Schaffung einer «Arbeitsgruppe Bioethik»; der Bericht der Delegation der SBK, die vor kurzem nach Südafrika reiste.
Die SBK hat zudem den Apostolischen Nuntius, Mgr. Pier Giacomo De Nicolò, empfangen sowie den Apostolischen Administrator von Astana, in Kasachstan, Mgr. Tomasz Peta, anlässlich dessen Aufenthaltes in der Schweiz.

Aufruf zum Gebet für den Frieden in der Welt

Die gegenwärtige Weltlage ­ gezeichnet von zahlreichen Spannungen und einer wachsenden Unsicherheit ­ hat eine grosse Zahl unserer Mitbürger/Mitbürgerinnen verunsichert. Seit den Attentaten vom 11. September (USA) und vom 27. September (Zug) haben sich die Bischöfe bereits verschiedentlich geäussert: Sie sind überzeugt, dass die Ereignisse der letzten Monate uns nicht in Ratlosigkeit erstarren lassen dürfen, sondern unsere Solidarität verfestigen und das Gebet aller Gläubigen mobilisieren sollen, damit das Gute über den Hass siegt.
In diesem Sinne macht sich die SBK den Vorschlag des Papstes Johannes Pauls II. eines Fastentages für den Frieden am 14. Dezember 2001 zu eigen. Sie lädt alle Katholiken unseres Landes ein, aktiv daran teilzunehmen. Auf Empfehlung des Heiligen Vaters soll alles, was durch das Fasten eingespart wird, zugunsten der Armen, besonders jener, die in diesem Moment an den Folgen des Terrorismus und des Krieges leiden, eingesetzt werden (z.B. in einer Gabe an Caritas).
Die SBK wird an diesem Tag aus Anlass des Endes des Ramadan eine Botschaft der katholischen Kirche an die Muslime richten.
Dazu ist ebenfalls auf Anregung von Papst Johannes Paul II. der 24. Januar 2002 als der Tag des Gebetes der Religionen für den Frieden bestimmt worden. Gleichentags wird die zweite Versammlung der Vertreter der Religionen in Assisi stattfinden. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch in der Schweiz an diesem Tag Christen und Gläubige anderer Religionen einfinden, um gemeinsam zu bezeugen, dass die Religion niemals ein Grund für Konflikte, Hass und Gewalt sein darf. Das erste interreligiöse Treffen von Assisi hat vor 15 Jahren, am 27. Oktober 1986, stattgefunden. Zu diesem Anlass haben fast alle Konfliktparteien ihre Waffen während 24 Stunden ruhen lassen.
Die Bischöfe laden schliesslich, wie jedes Jahr, alle Pfarreien und Gemeinschaften dazu ein, sich am Weltfriedenstag vom 1. Januar 2001 zu beteiligen. Sie ermutigen dazu besonders die Gebetskreise und -gruppen, ihre Gebetsmeinungen ganz speziell dem Anliegen des Weltfriedens zu widmen.
Bald steht Weihnachten vor der Tür: Es ist den Bischöfen wichtig, ihre Solidarität gegenüber der Bevölkerung von Palästina ­ ganz besonders auch jener von Bethlehem ­ zu bekunden, zumal sie auf dem Hintergrund der tragischen Situation im Heiligen Land sehr schwierige Monate durchlebt hat.

Gründung einer «Arbeitsgruppe Islam» der SBK

Die SBK hat eine «Arbeitsgruppe Islam» gegründet, als ein wichtiges Instrument zur Förderung des interreligiösen Dialoges in unserem Land.
Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, die Bemühungen weiterzuverfolgen und zu vertiefen, mit welchen eine Kommission von «migratio» während vieler Jahre ihre Arbeit geleistet hat. Besonders betrifft dies das Gebiet der Kenntnis des islamischen Glaubens, der islamischen Kultur und der praktischen Fragen, die sich in unserem Alltag durch den in der Begegnung mit unserer Kultur gelebten Islam stellen.
Die Arbeitsgruppe wird sich darum bemühen, den islamisch-christlichen Dialog in der Schweiz zu fördern, sowie die Kenntnisse des Islam unter den kirchlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Der Kontakt soll darüber hinaus mit anderen Dialogkommissionen der christlichen Kirchen, und insbesondere mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), hergestellt werden.
Die dafür bereits ernannten Mitglieder sind: Mgr. Pierre Bürcher (Lausanne), Herr Erwin Tanner (Freiburg), Herr Francis Piccand (Bern), Prof. Farhad Afshar (Bern), Dr. Samuel Martin Beloul (Windisch [AG]), P. Raphaël Deillon PB (Freiburg), sowie Dr. Agnell Rickenmann, Generalsekretär der SBK. Ebenfalls eingeladen werden: ein Delegierter des SEK als Beobachter, und verschiedene externe Berater/Beraterinnen.

Schaffung einer «Arbeitsgruppe Bioethik»

Die Entwicklungen in der medizinischen Forschung und der Bioethik schreiten mit zunehmender Geschwindigkeit fort. Die Spezialisten, die in der Lage sind, die immer komplexeren ethischen Fragen zu beantworten, sind selten, insbesondere zum Gebiet der Genforschung, der Stammzellenforschung und der Klonierung.
Aus diesem Grund hat die SBK beschlossen, eine «Arbeitsgruppe Bioethik» zu schaffen. Diese hat den Auftrag, die Kenntnisse auf diesem Gebiet zusammenzutragen (mehrere Bischofskonferenzen haben bereits eine gut funktionierende Kommission, so auch der Vatikan, nicht zu vergessen auch staatliche Institutionen). Mit ihrer Tätigkeit wird sie in der Lage sein, die Bischöfe zu beraten.
Auf dem Hintergrund der Komplexität dieser Frage muss der Auftrag der Arbeitsgruppe noch detaillierter formuliert werden. Deswegen wird ihre personelle Zusammensetzung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Solidarität mit den Südafrikanischen Bischöfen

Die SBK hat mit grossem Interesse den Bericht ihrer Delegation, welche vom 25. September bis 3. Oktober 2001 Südafrika besucht hat, entgegengenommen. Diese Reise fand statt auf Einladung der Südafrikanischen katholischen Bischofskonferenz. Drei Mitglieder der SBK haben daran teilgenommen: Mgr. Ivo Fürer, Bischof von St. Gallen, Leiter der Delegation, begleitet von Mgr. Paul Vollmar, Weihbischof von Chur, und Mgr. Joseph Roduit, Abt von St-Maurice. Ebenfalls waren drei Experten Mitglieder der Delegation: Antonio Hautle, Direktor des Fastenopfers, Walter Ulmi, Experte des Fastenopfers für Südafrika, und Martin Bernet, Sekretär des Schweizerischen Katholischen Missionsrates.
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika bestehen nicht erst seit kurzem. Sie sind bereits seit der missionarischen Tätigkeit im 19. Jahrhundert, aber auch auf wirtschaftlicher Ebene schon lange vorhanden; dabei dürfen die aktuelle Entwicklungspolitik (Schweizer Entwicklungshilfe, Hilfswerke usw.) sowie der Tourismus nicht vergessen werden.
Bereits während der Zeit der Apartheid gab es einen regen Austausch zwischen der SBK und der katholischen Bischofskonferenz Südafrikas. Der Besuch der Delegation in diesem Herbst ist ein Zeichen der Weiterführung dieser engen Verbindung seit der Abschaffung der Apartheid 1994.
Während ihres Aufenthalts hat die Delegation 13 Bischöfe getroffen. Sie wurde vom Sekretär der katholischen Bischofskonferenz Südafrikas und dem Verantwortlichen von «Iustitia et Pax» des Landes begleitet. Mehrere Treffen fanden zusammen mit der Delegation des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) statt, die sich zur gleichen Zeit in Südafrika aufhielt.
In den letzten Jahren hat das Suchen nach Wahrheit und Versöhnung die Südafrikanische Bevölkerung in Atem gehalten. Die Delegation der SBK war beeindruckt vom Engagement der Südafrikanischen Bischöfe. Sie verpflichtet sich, ihren Einsatz und ihren Beitrag für die Wiederherstellung einer gerechten Ordnung und einer harmonischen Entwicklung des Landes zu unterstützen. Vor Ort setzt sich die katholische Kirche ohne Kompromisse für die Aufhebung des Rassenkonfliktes zwischen Schwarz und Weiss ein.
Wegweisende Treffen haben zwischen den Delegierten der katholischen Bischofskonferenz Südafrikas und der Konferenz der christlichen Kirchen Südafrikas einerseits und den Mitgliedern der beiden Schweizer Delegationen (katholische und reformierte) andererseits stattgefunden. Viele Informationen wurden über die Haltung der Schweiz, insbesondere von Unternehmen und Banken während der letzten Jahre des Apartheidsregimes, ausgetauscht. Die gemachten, zum Teil starken Aussagen bedürfen einer weiteren Untersuchung.
Die SBK begrüsst die Resultate verschiedener Kommissionen, die dazu beigetragen haben, dass in Südafrika und in der Schweiz grössere Klarheit gefunden werden konnte, und setzt sich selber dafür ein, jene Schattenbereiche zu durchleuchten, die es immer noch gibt. Sie hat ihre Bereitschaft schon seit längerem erklärt, ihre eigenen Archive zu öffnen.
Zur Klärung der Fragen von Südafrika gegenüber der Schweiz und um die politische und ethische Tragweite ermessen zu können, hat die SBK ihre Kommission «Iustitia et Pax» beauftragt, die Arbeit an diesen Fragen im Dialog mit ihrer Partnerkommission in Südafrika weiterzuführen.

Fristenregelung

Die SBK erinnert an ihre grundsätzliche Ablehnung der Fristenregelung, über welche das Schweizer Volk am 2. Juni 2002 abstimmen wird. In diesem Sinn hat sie mit Bestürzung die kürzlich veröffentlichte Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) zur Kenntnis genommen, der eine solche Fristenregelung unterstützt. Für die Bischöfe ist es absolut unerlässlich, dass eine gute Lösung den Schutz des Kindes ab dessen Empfängnis zum Ziel hat.
Ihrer liturgischen Tradition zufolge feiert die katholische Kirche am 28. Dezember das Fest der unschuldigen Kinder, die von Herodes getötet wurden. Dieser Tag soll auch Anlass dazu sein, an die unzähligen Leben zu denken, die als Opfer einer Abtreibung jedes Jahr das Licht der Welt nicht erblicken. Die Bischöfe laden die Pfarreien ein, besonders am 28. Dezember für die Achtung vor dem werdenden Leben zu beten, und ermutigt die Katholiken und Katholikinnen, an diesem Tag ihre Solidarität gegenüber der schwächsten und am wenigsten geschützten Bevölkerungsgruppe zu bezeugen.

Sans-Papiers: neuer Aufruf zugunsten einer kategorialen Lösung

Während der dritten Woche ihrer Wintersession wird das Parlament die Frage der Sans-Papiers behandeln. Es ist den Bischöfen ein Anliegen, an ihre grosse Sorge über dieses Problem zu erinnern, welches viele in unserem Land während langer Zeit nicht wahrhaben wollten. Sie bekräftigen erneut, dass jene, die «papierlos» sind, nicht automatisch auch rechtlos sind. Es geht im Besonderen um das Recht, in Würde behandelt zu werden. Sie bitten die politischen Behörden, weiterhin daran zu denken, dass es bei den Papierlosen nicht nur um Verwaltungsangelegenheiten geht, sondern um menschliche Schicksale.
Konkret schlägt die SBK einen Weg vor, der darauf hinausläuft, alle Dimensionen des Problems zu berücksichtigen: jene juristischer und humanitärer Natur sowie migratorischer, politischer und ökonomischer Art, aber auch jene auf völkerrechtlicher, kultureller und spiritueller Ebene. Die Bischöfe wiederholen ihren Lösungsvorschlag, der es erlaubt, gut zwischen den verschiedenen Kategorien der Sans-Papiers zu unterscheiden und für jede dieser Kategorien rasch adäquate Massnahmen zu treffen.

Begegnung der Pfarreien und Bewegungen in Baar (ZG)

Auf Einladung der SBK hat am 24. November 2001 in Baar ein neues Gespräch zwischen Vertretern/Vertreterinnen der neuen kirchlichen Bewegungen und der Pfarreien und Diözesen der ganzen Schweiz stattgefunden. Wieder wurde deutlich, wie sehr Pfarreien und neue kirchliche Bewegungen aufeinander angewiesen sind und sich vorteilhaft ergänzen. Daher unterstützt die SBK alle Bemühungen zum offenen Gespräch zwischen den Pfarreien und den neuen Bewegungen, damit Vorbehalte abgebaut werden und die Zusammenarbeit verbessert werden kann.

Unterstützung des UNO-Beitritts der Schweiz

Die SBK erneuert ihre Unterstützung des UNO-Beitrittes der Schweiz, über den das Schweizer Volk am 3. März 2002 abstimmen wird. Die Globalisierung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Beziehungen verlangt eine immer engere Zusammenarbeit der verschiedenen Nationen, die die Menschenfamilie bilden. Welches auch immer die Schwächen dieser Organisation sein mögen, die UNO ist die einzige Weltinstanz, die alle Länder der Erde vereint im Hinblick auf eine gemeinsame Behandlung der Probleme, welche die Menschheit bewältigen muss. Sie ist deswegen nach Ansicht der katholischen Kirche ein unerlässliches Instrument zur Verwirklichung des Allgemeinwohles auf weltweiter Ebene (vgl. die wiederholten Stellungnahmen von Johannes Paul II.).
Die Schweiz besitzt Kompetenzen, die sie auf der Ebene der Menschenrechte, von Friedensverhandlungen sowie im Unweltschutz einbringen kann. Ihr gelebter Föderalismus im Zusammenspiel mit ihrer Demokratie erlaubt es ihr, einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen den Völkern und der Demokratisierung internationaler Organisationen zu leisten. Ihre Neutralität wird dabei noch an Anerkennung gewinnen. Durch ihre volle Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen wird die Schweiz noch besser ihre guten Dienste leisten und den Kriegsopfern helfen können. Es wäre deswegen unverständlich, wenn unser Land alleine im Abseits stünde.
Siehe ökumenische Broschüre (Iustita et Pax und Sozialethisches Institut des SEK), Die Kirchen und die UNO, Bern 2001, erhältlich bei Iustitia et Pax, Postfach 6872, 3001 Bern.

Abschied von Abt Georg Holzherr und neue Verteilung der Dikasterien

Die SBK hat Abschied von Abt Georg Holzherr, Kloster Einsiedeln, genommen, der sich neben der Leitungsverantwortung der Abtei unermüdlich für die ihm von der SBK anvertraute Arbeit an verschiedenen Dossiers einsetzte. So war er während drei Jahrzehnten zuständig für das Dikasterium «Liturgie» der SBK. Die Bischöfe danken Abt Holzherr sehr herzlich für alles, was er der Konferenz mitgegeben hat.
In Zukunft wird das Dikasterium «Liturgie» durch Mgr. Paul Vollmar, Weihbischof der Diözese Chur und Doktor der Liturgiewissenschaften, als Hauptverantwortlichem geleitet. Das neue Mitglied der SBK, Neuabt Martin Werlen, Spezialist auf dem Ge-biet der Pädagogik und der Psychologie, wird die Verantwortung für die Gebiete Ausbildung und Schulen übernehmen, welche zuvor von Mgr. Paul Vollmar wahrgenommen wurde.

Zusammensetzung des Interdiözesanen Gerichts der Schweiz

Auf Beschluss des Moderators des Interdiözesanen kirchlichen Gerichtes, Mgr. Amédée Grab, veröffentlicht die SBK mit diesem Pressecommuniqué die Liste der Mitglieder des kirchlichen Gerichtes. Folgende Personen wurden von der SBK für das Interdiözesane Gericht und eine Periode von 5 Jahren ab dem 1. Januar 2002 ernannt:
Als Offizial: P. Peter von Sury OSB (Benediktinerkloster Mariastein [SO]).
Als Richter: Mgr. Oliviero Bernasconi (Genestrerio [TI]), Herr Gabriel Boinay (Pruntrut [JU]), Frau Alexandrette Bugelli (Freiburg), Herr Urs Josef Cavelti (Gossau [SG]), P. Benno Hegglin OSB (Benediktinerkloster Uznach [SG]), Herr Roger Noirjean (Pruntrut [JU]).
Als Ehebandverteidiger: Herr Michel Galliker (St-Gingolph [VS]), Herr Joseph Glaus (Freiburg).
Als Notar: Herr Helmut Steindl (St. Ursen [FR]).
Das Interdiözesane kirchliche Gericht ist das für Fragen des kirchlichen Eherechtes zuständige zweitinstanzliche Organ. Es dient als Rekursinstanz gegenüber Urteilen der diözesanen kirchlichen Gerichte.

Neues Mitglied der Jüdisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission

Die SBK hat Frau Verena Lenzen, Professorin an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, zum katholischen Mitglied der Jüdisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission ernannt. Geboren 1957 in Deutschland, lehrt Frau Dr. Lenzen Judaistik und Theologie/Christlich-jüdisches Gespräch und ist Leiterin des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung der Universität Luzern.

Neue Präsidentin der Kommission «Iustitia et Pax»

In Folge des Rücktritts von Frau Hedi Jager als Präsidentin der Nationalkommission «Iustitia et Pax» hat die SBK Sr. Nadia Bühlmann (Baldegg [LU]) für die Periode 2002­2005 in dieses Amt gewählt. Die Bischöfe haben des Weiteren das Jahresprogramm der Kommission angenommen und danken dieser herzlich für ihr Engagement.
Die Schweizer Kommission wird das Präsidium der Konferenzen der europäischen Kommissionen von «Iustitia et Pax» während der Periode 2002­2004 übernehmen. Genannte Konferenz hat Frau Jeanine Kosch (Rüschlikon [ZH]) zu ihrer Präsidentin gewählt. Das Generalsekretariat wird von Frau Sonja Kaufmann (Genf/Bern) betreut.

In Kürze

Die SBK hat sich mit der Frage der Militärseelsorge im Rahmen der Reform von Armee XXI befasst. Sie wird die Ergebnisse ihrer Beratungen an den Generalstab der Schweizer Armee weiterleiten.
Die Bischöfe haben mit Interesse einen Bericht von Mgr. Norbert Brunner, Bischof von Sitten, zur Kenntnis genommen. Als Teilnehmer und Delegierter der SBK an der Bischofssynode vom vergangenen Oktober in Rom vermittelte er darin seine Eindrücke.


Epiphanie-Opfer 2002

Am 5. und 6. Januar 2002 wird wieder Geld aufgenommen für drei Pfarreien, die aus eigener Kraft nicht in der Lage wären, ihre Bau- bzw. Renovationsprojekte zu verwirklichen oder die unter der Last von Schulden leiden.
Für das Jahr 2002 wurden folgende Objekte ausgesucht:

Täsch (VS)

Bei einer Gesamtrenovation der Pfarrkirche Täsch (VS) konnte bereits die Aussenrenovation abgeschlossen werden. Die Innenrenovation geht langsam ihrem Ende entgegen, hat jedoch ihren Kostenvoranschlag überschritten. Hinzu kommt die Dorfbachüberschwemmung im Frühsommer 2001, so dass die bereits stark verschuldete politische Gemeinde in unüberwindliche finanzielle Schwierigkeiten geriet. Deshalb fehlt nun ein grösserer Betrag der Gemeinde für die Durchführung der ausstehenden Umgebungsarbeiten. Die Pfarrei, welche über keine Eigenmittel aus Steuern verfügt, muss so diese Kosten selber tragen.

Bure (JU)

Die Pfarrkirche St-Armand in Bure, deren Turm aus dem Jahr 1454 stammt, wurde innen komplett renoviert, um das historische Kulturerbe zu bewahren. Besonders auffallend sind darin die aufwendig geschnitzten Hoch- und Seitenaltäre. Gleichzeitig wurde für die kleine, aber aktive Kirchgemeinde ein schlichter Pfarrsaal gebaut, um das religiöse Leben auch ausserhalb des Kirchengebäudes fördern zu können. Von beiden Unterfangen bleibt ca. ein Viertel der Gesamtkosten als Schuld stehen.

Muggio (TI)

Eine kleine Pfarrei im Muggiotal mit ca. 150 Bewohnern. Die hübsche Kirche, welche dem heiligen Lorenz gewidmet ist, scheint bald zu zerfallen. Das Dach bildet ebenso eine Gefahr wie der Turm, welche zusammen mit den stark beschädigten Aussenwänden erneuert werden müssen. Obwohl der Kanton Tessin einen Teil von den Gesamtkosten übernehmen wird, kann die entlegende Gemeinde den Rest unmöglich selber tragen.

Die drei Pfarreien sind der Schweizer Bevölkerung für eine kräftige Unterstützung beim Epiphanieopfer 2002 sehr dankbar.
Jede dieser drei Pfarreien erhält einen Drittel des gesamten Epiphanieopfers, die Hälfte davon jeweils à fonds perdu und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen für die Dauer von 10 Jahren. Diese Darlehen werden nach ihrer Rückzahlung anderen Pfarreien zu gleichen Bedingungen für Bauvorhaben zur Verfügung gestellt, sodass die Opfergelder in mehrfacher Weise wirksam werden können.
Das Opfer 2001 ergab bis heute den Betrag von rund 568000 Franken. Wir danken allen Spendern von Herzen und empfehlen gleichzeitig das Epiphanieopfer 2002 dem solidarischen Wohlwollen aller Katholiken in der Schweiz.

Die Schweizer Bischofskonferenz


Leitlinien zum Schutz der historischen Kirchenbauten und der kirchlichen Kulturgüter

 

1. Allgemeine Hinweise

1.1 Die abendländisch-europäische Kultur ist von ihrer Geschichte her eine christlich geprägte Kultur. Kirchliche Bauten und Anlagen, ihre künstlerische Ausstattung und ihre Geschichte sind daher unverzichtbare Zeugnisse dieser Kultur und verkörpern einen wesentlichen Teil des kulturellen Erbes der Menschheit. Ebenso ist die geschichtlich gewachsene Liturgie, für die der Kirchenbau primär bestimmt ist, immer in die Kultur eingebunden und bringt sie auf ihre Weise zum Ausdruck.
1.2 Die kirchlichen Bauten sind für die Kirche und für alle ihre Glieder Zeugnisse ihrer Identität und Ausdruck christlicher Tradition. Die Fürsorge für die Erhaltung dieses kulturellen Erbes ist deshalb nicht in erster Linie Sache des Staates. Die Kirche selbst hat ein Interesse am Fortbestand dieses Patrimoniums. Staat und Kirche sollen sich im Bereich ihrer jeweiligen Kompetenzen für die Erhaltung und die Pflege dieses ihres kulturellen Erbes nachhaltig einsetzen.
1.3 Insbesondere muss die katholische Kirche ihre Baudenkmäler und ihre Kulturgüter als eine wichtige Quelle und als ein Instrument ihrer pastoralen Tätigkeit zur Evangelisierung der heutigen Welt betrachten.
1.4 Die Bemühungen der Kirche um den Schutz und die Erhaltung ihrer beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter und Baudenkmäler sind in unserer Zeit besonders vordringlich, um sowohl den aktuellen Säkularisationsprozessen wie drohenden Verlusten und Profanierungen entgegenzuwirken. Damit kann die Kirche auf wiedererwachende Fragen nach dem Heiligen, nach Identität und Kontinuität des geschichtlichen Erbes der Völker antworten.
1.5 Im Lichte dieser Überlegungen sollten alle Diözesen, Pfarreien, Kirchgemeinden und kantonalkirchlichen Organe, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zivilen Instanzen, dafür sorgen, dass nach einem möglichst einheitlichen System Inventare der in ihrem Eigentum befindlichen Kulturgüter erstellt werden, dass ihr historisches Erbe erforscht und geschützt wird, dass seine Bedeutung zur Geltung gebracht wird und dass es ungeschmälert den künftigen Generationen weitergegeben werden kann. Eine kontinuierliche Instandhaltung der Kulturgüter und Bauten ist daher eine wichtige konkrete Pflicht jeder Gemeinschaft.
1.6 Es empfiehlt sich, in jeder Diözese ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium einzurichten, das sich mit den kirchlichen Bauten und ihren Ausstattungen befasst (vgl. Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, Art. 24).

2. Hinweise für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen

2.1 Notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen müssen unbedingt die kulturelle Substanz der Kulturgüter, auch in ihrem religiösen Gehalt, berücksichtigen. Sie dürfen nur unter Beiziehung von Fachleuten ausgeführt werden, die über Erfahrungen verfügen und anerkannt sind.
2.2 Grundsätzlich bilden der Bau und seine gewachsene Ausstattung eine untrennbare Einheit. Die Ausstattung kann daher weder vom Ganzen losgelöst betrachtet noch beliebig ausgetauscht werden.

Instandhaltungsmassnahmen

2.3 Vordringliches Augenmerk ist der Instandhaltung der Bauten, Anlagen und ihrer Ausstattung zu widmen. Umfassende Restaurierungen sollten die Ausnahme, die kontinuierliche Instandhaltung (Unterhalt/Pflege) die Regel sein.
2.4 Für den laufenden Unterhalt und die Pflege empfiehlt es sich, nach Rücksprache mit der Denkmalpflege mit ausgewiesenen Fachleuten und unter Beiziehung des Restaurators entsprechende Reinigungs- und Unterhaltsverträge abzuschliessen. Damit können finanziell aufwändige Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten lange hinausgezögert werden. Die Erfahrung zeigt, dass eine regelmässige, im Abstand von wenigen Jahren durchgeführte Reinigung der Kirchenräume die besten Resultate erbringt, weil sich der Staub noch nicht mit dem Russ der Kerzen verbunden hat.
2.5 Objekte, die zurzeit nicht genutzt werden, bedürfen ebenfalls eines minimalen Unterhaltes (Konservierungsmassnahmen) von Gebäude und Ausstattung.

Instandsetzungsmassnahmen (Restaurierung/Umbauten/bauliche Massnahmen)

2.6 Jede Restaurierung und jede bauliche Massnahme muss durch Studien und ein dokumentiertes liturgisches und denkmalpflegerisches Konzept gründlich vorbereitet und in allen Schritten von einer angemessenen Dokumentation begleitet werden.
2.7 Jeder historische Raum verfügt über spezielle Qualitäten, die einen kulturellen, pastoralen und katechetischen Wert bilden. Dieser ist nicht zu unterschätzen und sollte vermehrt in die Liturgie einbezogen werden. In jedem Fall ist immer ein Gleichgewicht zwischen den Ansprüchen des Raumes und der Liturgie zu suchen.
2.8 Der Umgang mit historischen Bauten und ihrer Ausstattung verlangt nicht nur eine Verantwortung, ja eine emotionale Zuneigung, sondern auch eine entsprechende Ausbildung der Seelsorger, der Gläubigen, insbesondere der für den Kirchenbau Verantwortlichen. Unterricht und Ausbildung der für die kirchlichen Kulturgüter Verantwortlichen müssen deshalb als eine ureigene Aufgabe aller zuständigen Bildungs- und Verwaltungsinstanzen betrachtet werden.
2.9 Bei allen Restaurierungsaufgaben und baulichen Massnahmen ist der Dialog zwischen Seelsorger, Gemeinde, Ordinariat, Architekt, Denkmalpflege und den zugezogenen Künstlern und gegebenenfalls weiteren Fachleuten zu suchen. Insbesondere sind auch die Gemeinden durch genügende Information sowie durch liturgische Bildungs- und Aufklärungsarbeit in diesen Prozess einzubinden.
2.10 In einem historischen Kirchenbau dürfen zeitgenössische Kunstwerke Platz finden oder unerlässliche Eingriffe behutsam vorgenommen werden, wenn sie aus pastoralliturgischen Gründen erforderlich oder aus anderen gewichtigen Gründen dringend erwünscht sind und auf den Raum und seine Ausstattung als historisches und künstlerisches Zeugnis angemessen Rücksicht nehmen.

Diese Leitlinien wurden mit Zustimmung der Schweizer Bischofskonferenz erarbeitet, in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege.

Freiburg/Bern, 1. Dezember 1999

Für die Liturgische Kommission der Schweiz (LKS)
Im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz
Abt. Dr. Georg Holzherr OSB

Für die Eidgenössische Kommission
für Denkmalpflege
Dr. Bernhard Furrer


Bistum Basel

 

Ernennung


Im Herrn verschieden

Hans-Martin Huwyler, emeritierter Spitalpfarrer, Basel
Am 27. November 2001 starb in Basel der emeritierte Spitalpfarrer Hans-Martin Huwyler. Am 10. Dezember 1942 geboren, empfing der Verstorbene 1968 die Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Baar (1968­1972) und Spreitenbach (1972­1973). Von 1973­1976 war er als Klinikseelsorger im Franziskus-heim in Oberwil (ZG) tätig. Von 1976­1978 arbeitete er als Gefangenenseelsorger in der Strafanstalt Oberschöngrün in Solothurn. Danach wirkte er von 1978­1983 als Pfarrer in Oberwil (ZG) und in der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel in Menzingen als Gefangenenseelsorger. Von 1983­1985 war er Pfarrer in Steckborn. Nach einem Urlaub wirkte er ab 1986­1999 als Spitalpfarrer an der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. Danach lebte er bis zu seinem Tod in Basel.
Der Abdankungsgottesdienst war am 10. Dezember in Basel, die Urnenbeisetzung fand am 17. Dezember 2001 in Weinfelden statt.


Bistum Chur

 

Ernennung

Bischof Amédée Grab ernannte


Bistum St. Gallen

 

Delegierter für «migratio»

Der diözesane Seelsorgerat ist Wahlgremium für eine Vertretung des Bistums St. Gallen in der «migratio» (früher Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Ausländerfragen SKAF). Nach längerer Vakanz in dieser Kommission der Schweizerischen Bischofskonferenz konnte nun an der Tagung in Quarten vom 23./24. November mit Salvatore Giurgola, Lutzenberg, endlich jemand gewählt werden, der mit Freuden den Dienst eines Vermittlers zwischen Schweizern und Ausländern übernimmt. Er, der 1964 aus Italien in die Schweiz gekommen ist und heute als Koch im Pestalozzidorf in Trogen arbeitet, verheiratet ist und drei Kinder hat, kann dabei seine eigenen Immigranten-Erfahrungen einbringen.


Seelsorgerat sprach sich einhellig für einen verbindlichen Vorbereitungsweg auf die kirchliche Trauung hin aus

Der diözesane Seelsorgerat beschäftigte sich an seiner von Franz Hediger, Bronschhofen, geleiteten Tagung im Bildungshaus Quarten vom 23./24.November mit einer brennenden Frage im Zusammenhang mit der Trauungspastoral. Bischof Ivo nahm an der Tagung teil und freute sich über das grosse Engagement, mit welchem sich die Mitglieder des Themas annahmen.
Eine kirchliche Trauung ­ wenn sie überhaupt noch stattfindet ­ wird heute oft mit einem enormen Aufwand inszeniert. Damit das Fest gelingt, wird vom Blumenschmuck über den genauen Auftrag an den Fotografen alles minuziös geplant. Und was wird gemacht, damit die Beziehung gelingt?
Angesichts der vielen Scheidungen wird heute in der Öffentlichkeit laut darüber nachgedacht, wie junge Menschen sich besser auf das Zusammenleben in Partnerschaft und Ehe und auf ihre Aufgabe als Eltern vorbereiten können. Die katholische Kirche kennt eine solche Vorbereitung. Eine sinnvolle Tradition, die den aktuellen Bedürfnissen angepasst worden ist. Sie droht aber verloren zu gehen, nicht zuletzt deshalb, weil der Begriff «Ehevorbereitungskurse» missverständlich ist, aber noch kein griffiger dafür gefunden worden ist.
Die Kirche hat Interesse am Gelingen von Beziehungen. Es ist ihr ein Anliegen, dass sich Menschen in lebendigen und verbindlichen Beziehungen entfalten. Im Bistum St. Gallen hat sie die Arbeitsstelle für Partnerschaft-Ehe-Familie geschaffen, die von Niklaus Knecht-Fatzer geleitet wird. Im Wissen darum, dass Ehen heute viel anspruchsvoller sind als früher, bietet diese Stelle in den Pfarreien und Regionen des Bistums Weekends, Abendkurse oder Gesprächsabende an, welche Impulse vermitteln zur Pflege und Vertiefung der Beziehung und zu einer lebendigen Gestaltung von Ehe und Familie. Die Angebote sind eine Ergänzung zu persönlichen Gesprächen mit dem Seelsorger und ermöglichen den Paaren neue Erfahrungen in einer Gruppe, wobei jedoch die Intimsphäre gewahrt bleibt. Sie liefern Informationen über Beziehungszusammenhänge, geben Anstösse zur Kommunikation und zum Umgang mit Konflikten. Sie wecken das Bewusstsein dafür, dass die Beziehung gepflegt werden muss, und motivieren dadurch auch für weitere ehebegleitende Angebote.

Motivation ist wichtig

Weil heute auch kirchlicherseits die Gefahr besteht, dass sich bei einer kirchlichen Trauung die Vorbereitung auf die Trauungszeremonie beschränkt, hat die Arbeitsstelle Partnerschaft-Ehe-Familie ein Papier ausgearbeitet zu einem Neuansatz in der Trauungspastoral. Der darin skizzierte Vorbereitungsweg mit den Elementen Gespräch mit Seelsorgenden, gemeinsamer Kurs, Vorbereitung der kirchlichen Trauung und Feier der Trauung soll im Bistum St. Gallen für alle Paare, die kirchlich heiraten, verbindlich erklärt werden.
Die Bistumsleitung hat dieses Positionspapier an den Seelsorgerat, in dem Väter und Mütter, jüngere und ältere, vertreten sind, weitergegeben. Sie wünschte, ihre Stimmen zu hören. An der Tagung im Bildungshaus Schönstatt in Quarten stellte Niklaus Knecht-Fatzer die Zielsetzungen, Arbeitsweise und Inhalte der Kursangebote vor. Er erklärte auch, warum ihm an einer Verbindlichkeit liegt. Nach intensiven Gruppenarbeiten sprachen sich die Mitglieder einhellig für den vorgeschlagenen Neuansatz wie auch für die Verbindlichkeit aus. Dabei wurde allerdings differenziert, dass die Paare lediglich für den vorgeschlagenen Weg motiviert, die Kurse jedoch weder mit Druck oder Zwang verordnet werden können. Motiviert werden müssen vor allem auch die Seelsorgenden, damit sie heiratswillige Paare auch auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und sie nicht ­ was vorkommen soll ­ davon abhalten.


Bistum Lausanne, Genf und Freiburg

 

Ernennungen

Mgr. Bernard Genoud, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat die Mitglieder des Konsultorenkollegiums ernannt. Diese Mitglieder bilden gleichzeitig das Büro des diözesanen Priesterrates:
Marc Donzé, Jean-Claude Dunand, Pierre Emonet, Pierre Jaquet, Marc Joye, Rodenei Sierpinski und Hubert Vonlanthen.

Zur Erinnerung:

Can. 502 CIC: § 1 «Aus den Mitgliedern des Priesterrates werden vom Diözesanbischof einige Priester frei ernannt, und zwar nicht weniger als sechs und nicht mehr als zwölf, die für fünf Jahre das Konsultorenkollegium bilden, dem die im Recht festgelegten Aufgaben zukommen; nach Ablauf von fünf Jahren nimmt es seine Aufgaben so lange wahr, bis ein neues Kollegium eingesetzt wird.
§ 2 Der Diözesanbischof steht dem Konsultorenkollegium vor, bei Behinderung oder Vakanz des bischöflichen Stuhls jedoch derjenige, der zwischenzeitlich die Stelle des Bischofs einnimmt, oder, falls noch niemand ernannt ist, der der Weihe nach älteste Priester des Konsultorenkollegiums.»

Freiburg, den 3. Dezember 2001
Dr. Nicolas Betticher, Kanzler


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001