50/2001 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) hat vom 3. bis 5. Dezember 2001
in Bad Schönbrunn, Edlibach (ZG), getagt. Sie nahm Abschied von Mgr.
Georg Holzherr, Abt von Einsiedeln, der nach 32 Jahren Mitgliedschaft aus
der SBK ausscheidet. Die Bischöfe durften viel von dessen grosser Erfahrung
profitieren. Sein Nachfolger, Abt P. Martin Werlen, wurde neu im Kreis der
Mitglieder begrüsst.
Einige der Hauptthemen dieser 254. Ordentlichen Versammlung waren: die Gründung
einer «Arbeitsgruppe Islam» der SBK; die Schaffung einer «Arbeitsgruppe
Bioethik»; der Bericht der Delegation der SBK, die vor kurzem nach
Südafrika reiste.
Die SBK hat zudem den Apostolischen Nuntius, Mgr. Pier Giacomo De Nicolò,
empfangen sowie den Apostolischen Administrator von Astana, in Kasachstan,
Mgr. Tomasz Peta, anlässlich dessen Aufenthaltes in der Schweiz.
Die gegenwärtige Weltlage gezeichnet von zahlreichen Spannungen
und einer wachsenden Unsicherheit hat eine grosse Zahl unserer Mitbürger/Mitbürgerinnen
verunsichert. Seit den Attentaten vom 11. September (USA) und vom 27. September
(Zug) haben sich die Bischöfe bereits verschiedentlich geäussert:
Sie sind überzeugt, dass die Ereignisse der letzten Monate uns nicht
in Ratlosigkeit erstarren lassen dürfen, sondern unsere Solidarität
verfestigen und das Gebet aller Gläubigen mobilisieren sollen, damit
das Gute über den Hass siegt.
In diesem Sinne macht sich die SBK den Vorschlag des Papstes Johannes Pauls
II. eines Fastentages für den Frieden am 14. Dezember 2001 zu eigen.
Sie lädt alle Katholiken unseres Landes ein, aktiv daran teilzunehmen.
Auf Empfehlung des Heiligen Vaters soll alles, was durch das Fasten eingespart
wird, zugunsten der Armen, besonders jener, die in diesem Moment an den
Folgen des Terrorismus und des Krieges leiden, eingesetzt werden (z.B. in
einer Gabe an Caritas).
Die SBK wird an diesem Tag aus Anlass des Endes des Ramadan eine Botschaft
der katholischen Kirche an die Muslime richten.
Dazu ist ebenfalls auf Anregung von Papst Johannes Paul II. der 24. Januar
2002 als der Tag des Gebetes der Religionen für den Frieden bestimmt
worden. Gleichentags wird die zweite Versammlung der Vertreter der Religionen
in Assisi stattfinden. Es wäre wünschenswert, wenn sich auch in
der Schweiz an diesem Tag Christen und Gläubige anderer Religionen
einfinden, um gemeinsam zu bezeugen, dass die Religion niemals ein Grund
für Konflikte, Hass und Gewalt sein darf. Das erste interreligiöse
Treffen von Assisi hat vor 15 Jahren, am 27. Oktober 1986, stattgefunden.
Zu diesem Anlass haben fast alle Konfliktparteien ihre Waffen während
24 Stunden ruhen lassen.
Die Bischöfe laden schliesslich, wie jedes Jahr, alle Pfarreien und
Gemeinschaften dazu ein, sich am Weltfriedenstag vom 1. Januar 2001 zu beteiligen.
Sie ermutigen dazu besonders die Gebetskreise und -gruppen, ihre Gebetsmeinungen
ganz speziell dem Anliegen des Weltfriedens zu widmen.
Bald steht Weihnachten vor der Tür: Es ist den Bischöfen wichtig,
ihre Solidarität gegenüber der Bevölkerung von Palästina
ganz besonders auch jener von Bethlehem zu bekunden, zumal sie
auf dem Hintergrund der tragischen Situation im Heiligen Land sehr schwierige
Monate durchlebt hat.
Die SBK hat eine «Arbeitsgruppe Islam» gegründet, als
ein wichtiges Instrument zur Förderung des interreligiösen Dialoges
in unserem Land.
Die Arbeitsgruppe wird beauftragt, die Bemühungen weiterzuverfolgen
und zu vertiefen, mit welchen eine Kommission von «migratio»
während vieler Jahre ihre Arbeit geleistet hat. Besonders betrifft
dies das Gebiet der Kenntnis des islamischen Glaubens, der islamischen Kultur
und der praktischen Fragen, die sich in unserem Alltag durch den in der
Begegnung mit unserer Kultur gelebten Islam stellen.
Die Arbeitsgruppe wird sich darum bemühen, den islamisch-christlichen
Dialog in der Schweiz zu fördern, sowie die Kenntnisse des Islam unter
den kirchlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen. Der Kontakt soll darüber
hinaus mit anderen Dialogkommissionen der christlichen Kirchen, und insbesondere
mit dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), hergestellt werden.
Die dafür bereits ernannten Mitglieder sind: Mgr. Pierre Bürcher
(Lausanne), Herr Erwin Tanner (Freiburg), Herr Francis Piccand (Bern), Prof.
Farhad Afshar (Bern), Dr. Samuel Martin Beloul (Windisch [AG]), P. Raphaël
Deillon PB (Freiburg), sowie Dr. Agnell Rickenmann, Generalsekretär
der SBK. Ebenfalls eingeladen werden: ein Delegierter des SEK als Beobachter,
und verschiedene externe Berater/Beraterinnen.
Die Entwicklungen in der medizinischen Forschung und der Bioethik schreiten
mit zunehmender Geschwindigkeit fort. Die Spezialisten, die in der Lage
sind, die immer komplexeren ethischen Fragen zu beantworten, sind selten,
insbesondere zum Gebiet der Genforschung, der Stammzellenforschung und der
Klonierung.
Aus diesem Grund hat die SBK beschlossen, eine «Arbeitsgruppe Bioethik»
zu schaffen. Diese hat den Auftrag, die Kenntnisse auf diesem Gebiet zusammenzutragen
(mehrere Bischofskonferenzen haben bereits eine gut funktionierende Kommission,
so auch der Vatikan, nicht zu vergessen auch staatliche Institutionen).
Mit ihrer Tätigkeit wird sie in der Lage sein, die Bischöfe zu
beraten.
Auf dem Hintergrund der Komplexität dieser Frage muss der Auftrag der
Arbeitsgruppe noch detaillierter formuliert werden. Deswegen wird ihre personelle
Zusammensetzung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Die SBK hat mit grossem Interesse den Bericht ihrer Delegation, welche
vom 25. September bis 3. Oktober 2001 Südafrika besucht hat, entgegengenommen.
Diese Reise fand statt auf Einladung der Südafrikanischen katholischen
Bischofskonferenz. Drei Mitglieder der SBK haben daran teilgenommen: Mgr.
Ivo Fürer, Bischof von St. Gallen, Leiter der Delegation, begleitet
von Mgr. Paul Vollmar, Weihbischof von Chur, und Mgr. Joseph Roduit, Abt
von St-Maurice. Ebenfalls waren drei Experten Mitglieder der Delegation:
Antonio Hautle, Direktor des Fastenopfers, Walter Ulmi, Experte des Fastenopfers
für Südafrika, und Martin Bernet, Sekretär des Schweizerischen
Katholischen Missionsrates.
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika bestehen nicht erst
seit kurzem. Sie sind bereits seit der missionarischen Tätigkeit im
19. Jahrhundert, aber auch auf wirtschaftlicher Ebene schon lange vorhanden;
dabei dürfen die aktuelle Entwicklungspolitik (Schweizer Entwicklungshilfe,
Hilfswerke usw.) sowie der Tourismus nicht vergessen werden.
Bereits während der Zeit der Apartheid gab es einen regen Austausch
zwischen der SBK und der katholischen Bischofskonferenz Südafrikas.
Der Besuch der Delegation in diesem Herbst ist ein Zeichen der Weiterführung
dieser engen Verbindung seit der Abschaffung der Apartheid 1994.
Während ihres Aufenthalts hat die Delegation 13 Bischöfe getroffen.
Sie wurde vom Sekretär der katholischen Bischofskonferenz Südafrikas
und dem Verantwortlichen von «Iustitia et Pax» des Landes begleitet.
Mehrere Treffen fanden zusammen mit der Delegation des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes (SEK) statt, die sich zur gleichen Zeit in Südafrika
aufhielt.
In den letzten Jahren hat das Suchen nach Wahrheit und Versöhnung die
Südafrikanische Bevölkerung in Atem gehalten. Die Delegation der
SBK war beeindruckt vom Engagement der Südafrikanischen Bischöfe.
Sie verpflichtet sich, ihren Einsatz und ihren Beitrag für die Wiederherstellung
einer gerechten Ordnung und einer harmonischen Entwicklung des Landes zu
unterstützen. Vor Ort setzt sich die katholische Kirche ohne Kompromisse
für die Aufhebung des Rassenkonfliktes zwischen Schwarz und Weiss ein.
Wegweisende Treffen haben zwischen den Delegierten der katholischen Bischofskonferenz
Südafrikas und der Konferenz der christlichen Kirchen Südafrikas
einerseits und den Mitgliedern der beiden Schweizer Delegationen (katholische
und reformierte) andererseits stattgefunden. Viele Informationen wurden
über die Haltung der Schweiz, insbesondere von Unternehmen und Banken
während der letzten Jahre des Apartheidsregimes, ausgetauscht. Die
gemachten, zum Teil starken Aussagen bedürfen einer weiteren Untersuchung.
Die SBK begrüsst die Resultate verschiedener Kommissionen, die dazu
beigetragen haben, dass in Südafrika und in der Schweiz grössere
Klarheit gefunden werden konnte, und setzt sich selber dafür ein, jene
Schattenbereiche zu durchleuchten, die es immer noch gibt. Sie hat ihre
Bereitschaft schon seit längerem erklärt, ihre eigenen Archive
zu öffnen.
Zur Klärung der Fragen von Südafrika gegenüber der Schweiz
und um die politische und ethische Tragweite ermessen zu können, hat
die SBK ihre Kommission «Iustitia et Pax» beauftragt, die Arbeit
an diesen Fragen im Dialog mit ihrer Partnerkommission in Südafrika
weiterzuführen.
Die SBK erinnert an ihre grundsätzliche Ablehnung der Fristenregelung,
über welche das Schweizer Volk am 2. Juni 2002 abstimmen wird. In diesem
Sinn hat sie mit Bestürzung die kürzlich veröffentlichte
Stellungnahme des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) zur
Kenntnis genommen, der eine solche Fristenregelung unterstützt. Für
die Bischöfe ist es absolut unerlässlich, dass eine gute Lösung
den Schutz des Kindes ab dessen Empfängnis zum Ziel hat.
Ihrer liturgischen Tradition zufolge feiert die katholische Kirche am 28.
Dezember das Fest der unschuldigen Kinder, die von Herodes getötet
wurden. Dieser Tag soll auch Anlass dazu sein, an die unzähligen Leben
zu denken, die als Opfer einer Abtreibung jedes Jahr das Licht der Welt
nicht erblicken. Die Bischöfe laden die Pfarreien ein, besonders am
28. Dezember für die Achtung vor dem werdenden Leben zu beten, und
ermutigt die Katholiken und Katholikinnen, an diesem Tag ihre Solidarität
gegenüber der schwächsten und am wenigsten geschützten Bevölkerungsgruppe
zu bezeugen.
Während der dritten Woche ihrer Wintersession wird das Parlament
die Frage der Sans-Papiers behandeln. Es ist den Bischöfen ein Anliegen,
an ihre grosse Sorge über dieses Problem zu erinnern, welches viele
in unserem Land während langer Zeit nicht wahrhaben wollten. Sie bekräftigen
erneut, dass jene, die «papierlos» sind, nicht automatisch auch
rechtlos sind. Es geht im Besonderen um das Recht, in Würde behandelt
zu werden. Sie bitten die politischen Behörden, weiterhin daran zu
denken, dass es bei den Papierlosen nicht nur um Verwaltungsangelegenheiten
geht, sondern um menschliche Schicksale.
Konkret schlägt die SBK einen Weg vor, der darauf hinausläuft,
alle Dimensionen des Problems zu berücksichtigen: jene juristischer
und humanitärer Natur sowie migratorischer, politischer und ökonomischer
Art, aber auch jene auf völkerrechtlicher, kultureller und spiritueller
Ebene. Die Bischöfe wiederholen ihren Lösungsvorschlag, der es
erlaubt, gut zwischen den verschiedenen Kategorien der Sans-Papiers zu unterscheiden
und für jede dieser Kategorien rasch adäquate Massnahmen zu treffen.
Auf Einladung der SBK hat am 24. November 2001 in Baar ein neues Gespräch zwischen Vertretern/Vertreterinnen der neuen kirchlichen Bewegungen und der Pfarreien und Diözesen der ganzen Schweiz stattgefunden. Wieder wurde deutlich, wie sehr Pfarreien und neue kirchliche Bewegungen aufeinander angewiesen sind und sich vorteilhaft ergänzen. Daher unterstützt die SBK alle Bemühungen zum offenen Gespräch zwischen den Pfarreien und den neuen Bewegungen, damit Vorbehalte abgebaut werden und die Zusammenarbeit verbessert werden kann.
Die SBK erneuert ihre Unterstützung des UNO-Beitrittes der Schweiz,
über den das Schweizer Volk am 3. März 2002 abstimmen wird. Die
Globalisierung der ökonomischen, sozialen und kulturellen Beziehungen
verlangt eine immer engere Zusammenarbeit der verschiedenen Nationen, die
die Menschenfamilie bilden. Welches auch immer die Schwächen dieser
Organisation sein mögen, die UNO ist die einzige Weltinstanz, die alle
Länder der Erde vereint im Hinblick auf eine gemeinsame Behandlung
der Probleme, welche die Menschheit bewältigen muss. Sie ist deswegen
nach Ansicht der katholischen Kirche ein unerlässliches Instrument
zur Verwirklichung des Allgemeinwohles auf weltweiter Ebene (vgl. die wiederholten
Stellungnahmen von Johannes Paul II.).
Die Schweiz besitzt Kompetenzen, die sie auf der Ebene der Menschenrechte,
von Friedensverhandlungen sowie im Unweltschutz einbringen kann. Ihr gelebter
Föderalismus im Zusammenspiel mit ihrer Demokratie erlaubt es ihr,
einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen den Völkern
und der Demokratisierung internationaler Organisationen zu leisten. Ihre
Neutralität wird dabei noch an Anerkennung gewinnen. Durch ihre volle
Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen wird die Schweiz noch besser ihre
guten Dienste leisten und den Kriegsopfern helfen können. Es wäre
deswegen unverständlich, wenn unser Land alleine im Abseits stünde.
Siehe ökumenische Broschüre (Iustita et Pax und
Sozialethisches Institut des SEK), Die Kirchen und die UNO, Bern 2001, erhältlich
bei Iustitia et Pax, Postfach 6872, 3001 Bern.
Die SBK hat Abschied von Abt Georg Holzherr, Kloster Einsiedeln, genommen,
der sich neben der Leitungsverantwortung der Abtei unermüdlich für
die ihm von der SBK anvertraute Arbeit an verschiedenen Dossiers einsetzte.
So war er während drei Jahrzehnten zuständig für das Dikasterium
«Liturgie» der SBK. Die Bischöfe danken Abt Holzherr sehr
herzlich für alles, was er der Konferenz mitgegeben hat.
In Zukunft wird das Dikasterium «Liturgie» durch Mgr. Paul Vollmar,
Weihbischof der Diözese Chur und Doktor der Liturgiewissenschaften,
als Hauptverantwortlichem geleitet. Das neue Mitglied der SBK, Neuabt Martin
Werlen, Spezialist auf dem Ge-biet der Pädagogik und der Psychologie,
wird die Verantwortung für die Gebiete Ausbildung und Schulen übernehmen,
welche zuvor von Mgr. Paul Vollmar wahrgenommen wurde.
Auf Beschluss des Moderators des Interdiözesanen kirchlichen Gerichtes,
Mgr. Amédée Grab, veröffentlicht die SBK mit diesem Pressecommuniqué
die Liste der Mitglieder des kirchlichen Gerichtes. Folgende Personen wurden
von der SBK für das Interdiözesane Gericht und eine Periode von
5 Jahren ab dem 1. Januar 2002 ernannt:
Als Offizial: P. Peter von Sury OSB (Benediktinerkloster Mariastein [SO]).
Als Richter: Mgr. Oliviero Bernasconi (Genestrerio [TI]), Herr Gabriel Boinay
(Pruntrut [JU]), Frau Alexandrette Bugelli (Freiburg), Herr Urs Josef Cavelti
(Gossau [SG]), P. Benno Hegglin OSB (Benediktinerkloster Uznach [SG]), Herr
Roger Noirjean (Pruntrut [JU]).
Als Ehebandverteidiger: Herr Michel Galliker (St-Gingolph [VS]), Herr Joseph
Glaus (Freiburg).
Als Notar: Herr Helmut Steindl (St. Ursen [FR]).
Das Interdiözesane kirchliche Gericht ist das für Fragen des kirchlichen
Eherechtes zuständige zweitinstanzliche Organ. Es dient als Rekursinstanz
gegenüber Urteilen der diözesanen kirchlichen Gerichte.
Die SBK hat Frau Verena Lenzen, Professorin an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern, zum katholischen Mitglied der Jüdisch/Römisch-katholischen Gesprächskommission ernannt. Geboren 1957 in Deutschland, lehrt Frau Dr. Lenzen Judaistik und Theologie/Christlich-jüdisches Gespräch und ist Leiterin des Instituts für Jüdisch-Christliche Forschung der Universität Luzern.
In Folge des Rücktritts von Frau Hedi Jager als Präsidentin
der Nationalkommission «Iustitia et Pax» hat die SBK Sr. Nadia
Bühlmann (Baldegg [LU]) für die Periode 20022005 in dieses
Amt gewählt. Die Bischöfe haben des Weiteren das Jahresprogramm
der Kommission angenommen und danken dieser herzlich für ihr Engagement.
Die Schweizer Kommission wird das Präsidium der Konferenzen der europäischen
Kommissionen von «Iustitia et Pax» während der Periode
20022004 übernehmen. Genannte Konferenz hat Frau Jeanine Kosch
(Rüschlikon [ZH]) zu ihrer Präsidentin gewählt. Das Generalsekretariat
wird von Frau Sonja Kaufmann (Genf/Bern) betreut.
Die SBK hat sich mit der Frage der Militärseelsorge im Rahmen der
Reform von Armee XXI befasst. Sie wird die Ergebnisse ihrer Beratungen an
den Generalstab der Schweizer Armee weiterleiten.
Die Bischöfe haben mit Interesse einen Bericht von Mgr. Norbert Brunner,
Bischof von Sitten, zur Kenntnis genommen. Als Teilnehmer und Delegierter
der SBK an der Bischofssynode vom vergangenen Oktober in Rom vermittelte
er darin seine Eindrücke.
Am 5. und 6. Januar 2002 wird wieder Geld aufgenommen für drei Pfarreien,
die aus eigener Kraft nicht in der Lage wären, ihre Bau- bzw. Renovationsprojekte
zu verwirklichen oder die unter der Last von Schulden leiden.
Für das Jahr 2002 wurden folgende Objekte ausgesucht:
Bei einer Gesamtrenovation der Pfarrkirche Täsch (VS) konnte bereits die Aussenrenovation abgeschlossen werden. Die Innenrenovation geht langsam ihrem Ende entgegen, hat jedoch ihren Kostenvoranschlag überschritten. Hinzu kommt die Dorfbachüberschwemmung im Frühsommer 2001, so dass die bereits stark verschuldete politische Gemeinde in unüberwindliche finanzielle Schwierigkeiten geriet. Deshalb fehlt nun ein grösserer Betrag der Gemeinde für die Durchführung der ausstehenden Umgebungsarbeiten. Die Pfarrei, welche über keine Eigenmittel aus Steuern verfügt, muss so diese Kosten selber tragen.
Die Pfarrkirche St-Armand in Bure, deren Turm aus dem Jahr 1454 stammt, wurde innen komplett renoviert, um das historische Kulturerbe zu bewahren. Besonders auffallend sind darin die aufwendig geschnitzten Hoch- und Seitenaltäre. Gleichzeitig wurde für die kleine, aber aktive Kirchgemeinde ein schlichter Pfarrsaal gebaut, um das religiöse Leben auch ausserhalb des Kirchengebäudes fördern zu können. Von beiden Unterfangen bleibt ca. ein Viertel der Gesamtkosten als Schuld stehen.
Eine kleine Pfarrei im Muggiotal mit ca. 150 Bewohnern. Die hübsche Kirche, welche dem heiligen Lorenz gewidmet ist, scheint bald zu zerfallen. Das Dach bildet ebenso eine Gefahr wie der Turm, welche zusammen mit den stark beschädigten Aussenwänden erneuert werden müssen. Obwohl der Kanton Tessin einen Teil von den Gesamtkosten übernehmen wird, kann die entlegende Gemeinde den Rest unmöglich selber tragen.
Die drei Pfarreien sind der Schweizer Bevölkerung für eine
kräftige Unterstützung beim Epiphanieopfer 2002 sehr dankbar.
Jede dieser drei Pfarreien erhält einen Drittel des gesamten Epiphanieopfers,
die Hälfte davon jeweils à fonds perdu und die andere Hälfte
als zinsloses Darlehen für die Dauer von 10 Jahren. Diese Darlehen
werden nach ihrer Rückzahlung anderen Pfarreien zu gleichen Bedingungen
für Bauvorhaben zur Verfügung gestellt, sodass die Opfergelder
in mehrfacher Weise wirksam werden können.
Das Opfer 2001 ergab bis heute den Betrag von rund 568000 Franken. Wir danken
allen Spendern von Herzen und empfehlen gleichzeitig das Epiphanieopfer
2002 dem solidarischen Wohlwollen aller Katholiken in der Schweiz.
1.1 Die abendländisch-europäische Kultur ist von ihrer Geschichte
her eine christlich geprägte Kultur. Kirchliche Bauten und Anlagen,
ihre künstlerische Ausstattung und ihre Geschichte sind daher unverzichtbare
Zeugnisse dieser Kultur und verkörpern einen wesentlichen Teil des
kulturellen Erbes der Menschheit. Ebenso ist die geschichtlich gewachsene
Liturgie, für die der Kirchenbau primär bestimmt ist, immer in
die Kultur eingebunden und bringt sie auf ihre Weise zum Ausdruck.
1.2 Die kirchlichen Bauten sind für die Kirche und für alle ihre
Glieder Zeugnisse ihrer Identität und Ausdruck christlicher Tradition.
Die Fürsorge für die Erhaltung dieses kulturellen Erbes ist deshalb
nicht in erster Linie Sache des Staates. Die Kirche selbst hat ein Interesse
am Fortbestand dieses Patrimoniums. Staat und Kirche sollen sich im Bereich
ihrer jeweiligen Kompetenzen für die Erhaltung und die Pflege dieses
ihres kulturellen Erbes nachhaltig einsetzen.
1.3 Insbesondere muss die katholische Kirche ihre Baudenkmäler und
ihre Kulturgüter als eine wichtige Quelle und als ein Instrument ihrer
pastoralen Tätigkeit zur Evangelisierung der heutigen Welt betrachten.
1.4 Die Bemühungen der Kirche um den Schutz und die Erhaltung ihrer
beweglichen und unbeweglichen Kulturgüter und Baudenkmäler sind
in unserer Zeit besonders vordringlich, um sowohl den aktuellen Säkularisationsprozessen
wie drohenden Verlusten und Profanierungen entgegenzuwirken. Damit kann
die Kirche auf wiedererwachende Fragen nach dem Heiligen, nach Identität
und Kontinuität des geschichtlichen Erbes der Völker antworten.
1.5 Im Lichte dieser Überlegungen sollten alle Diözesen, Pfarreien,
Kirchgemeinden und kantonalkirchlichen Organe, gegebenenfalls in Zusammenarbeit
mit den zivilen Instanzen, dafür sorgen, dass nach einem möglichst
einheitlichen System Inventare der in ihrem Eigentum befindlichen Kulturgüter
erstellt werden, dass ihr historisches Erbe erforscht und geschützt
wird, dass seine Bedeutung zur Geltung gebracht wird und dass es ungeschmälert
den künftigen Generationen weitergegeben werden kann. Eine kontinuierliche
Instandhaltung der Kulturgüter und Bauten ist daher eine wichtige konkrete
Pflicht jeder Gemeinschaft.
1.6 Es empfiehlt sich, in jeder Diözese ein interdisziplinär zusammengesetztes
Gremium einzurichten, das sich mit den kirchlichen Bauten und ihren Ausstattungen
befasst (vgl. Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, Art.
24).
2.1 Notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen müssen
unbedingt die kulturelle Substanz der Kulturgüter, auch in ihrem religiösen
Gehalt, berücksichtigen. Sie dürfen nur unter Beiziehung von Fachleuten
ausgeführt werden, die über Erfahrungen verfügen und anerkannt
sind.
2.2 Grundsätzlich bilden der Bau und seine gewachsene Ausstattung eine
untrennbare Einheit. Die Ausstattung kann daher weder vom Ganzen losgelöst
betrachtet noch beliebig ausgetauscht werden.
2.3 Vordringliches Augenmerk ist der Instandhaltung der Bauten, Anlagen
und ihrer Ausstattung zu widmen. Umfassende Restaurierungen sollten die
Ausnahme, die kontinuierliche Instandhaltung (Unterhalt/Pflege) die Regel
sein.
2.4 Für den laufenden Unterhalt und die Pflege empfiehlt es sich, nach
Rücksprache mit der Denkmalpflege mit ausgewiesenen Fachleuten und
unter Beiziehung des Restaurators entsprechende Reinigungs- und Unterhaltsverträge
abzuschliessen. Damit können finanziell aufwändige Sanierungs-
und Restaurierungsarbeiten lange hinausgezögert werden. Die Erfahrung
zeigt, dass eine regelmässige, im Abstand von wenigen Jahren durchgeführte
Reinigung der Kirchenräume die besten Resultate erbringt, weil sich
der Staub noch nicht mit dem Russ der Kerzen verbunden hat.
2.5 Objekte, die zurzeit nicht genutzt werden, bedürfen ebenfalls eines
minimalen Unterhaltes (Konservierungsmassnahmen) von Gebäude und Ausstattung.
2.6 Jede Restaurierung und jede bauliche Massnahme muss durch Studien
und ein dokumentiertes liturgisches und denkmalpflegerisches Konzept gründlich
vorbereitet und in allen Schritten von einer angemessenen Dokumentation
begleitet werden.
2.7 Jeder historische Raum verfügt über spezielle Qualitäten,
die einen kulturellen, pastoralen und katechetischen Wert bilden. Dieser
ist nicht zu unterschätzen und sollte vermehrt in die Liturgie einbezogen
werden. In jedem Fall ist immer ein Gleichgewicht zwischen den Ansprüchen
des Raumes und der Liturgie zu suchen.
2.8 Der Umgang mit historischen Bauten und ihrer Ausstattung verlangt nicht
nur eine Verantwortung, ja eine emotionale Zuneigung, sondern auch eine
entsprechende Ausbildung der Seelsorger, der Gläubigen, insbesondere
der für den Kirchenbau Verantwortlichen. Unterricht und Ausbildung
der für die kirchlichen Kulturgüter Verantwortlichen müssen
deshalb als eine ureigene Aufgabe aller zuständigen Bildungs- und Verwaltungsinstanzen
betrachtet werden.
2.9 Bei allen Restaurierungsaufgaben und baulichen Massnahmen ist der Dialog
zwischen Seelsorger, Gemeinde, Ordinariat, Architekt, Denkmalpflege und
den zugezogenen Künstlern und gegebenenfalls weiteren Fachleuten zu
suchen. Insbesondere sind auch die Gemeinden durch genügende Information
sowie durch liturgische Bildungs- und Aufklärungsarbeit in diesen Prozess
einzubinden.
2.10 In einem historischen Kirchenbau dürfen zeitgenössische Kunstwerke
Platz finden oder unerlässliche Eingriffe behutsam vorgenommen werden,
wenn sie aus pastoralliturgischen Gründen erforderlich oder aus anderen
gewichtigen Gründen dringend erwünscht sind und auf den Raum und
seine Ausstattung als historisches und künstlerisches Zeugnis angemessen
Rücksicht nehmen.
Diese Leitlinien wurden mit Zustimmung der Schweizer Bischofskonferenz erarbeitet, in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege.
Hans-Martin Huwyler, emeritierter Spitalpfarrer, Basel
Am 27. November 2001 starb in Basel der emeritierte Spitalpfarrer Hans-Martin
Huwyler. Am 10. Dezember 1942 geboren, empfing der Verstorbene 1968 die
Priesterweihe. Er wirkte als Vikar in Baar (19681972) und Spreitenbach
(19721973). Von 19731976 war er als Klinikseelsorger im Franziskus-heim
in Oberwil (ZG) tätig. Von 19761978 arbeitete er als Gefangenenseelsorger
in der Strafanstalt Oberschöngrün in Solothurn. Danach wirkte
er von 19781983 als Pfarrer in Oberwil (ZG) und in der Interkantonalen
Strafanstalt Bostadel in Menzingen als Gefangenenseelsorger. Von 19831985
war er Pfarrer in Steckborn. Nach einem Urlaub wirkte er ab 19861999
als Spitalpfarrer an der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel.
Danach lebte er bis zu seinem Tod in Basel.
Der Abdankungsgottesdienst war am 10. Dezember in Basel, die Urnenbeisetzung
fand am 17. Dezember 2001 in Weinfelden statt.
Bischof Amédée Grab ernannte
Der diözesane Seelsorgerat ist Wahlgremium für eine Vertretung des Bistums St. Gallen in der «migratio» (früher Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Ausländerfragen SKAF). Nach längerer Vakanz in dieser Kommission der Schweizerischen Bischofskonferenz konnte nun an der Tagung in Quarten vom 23./24. November mit Salvatore Giurgola, Lutzenberg, endlich jemand gewählt werden, der mit Freuden den Dienst eines Vermittlers zwischen Schweizern und Ausländern übernimmt. Er, der 1964 aus Italien in die Schweiz gekommen ist und heute als Koch im Pestalozzidorf in Trogen arbeitet, verheiratet ist und drei Kinder hat, kann dabei seine eigenen Immigranten-Erfahrungen einbringen.
Der diözesane Seelsorgerat beschäftigte sich an seiner von
Franz Hediger, Bronschhofen, geleiteten Tagung im Bildungshaus Quarten vom
23./24.November mit einer brennenden Frage im Zusammenhang mit der Trauungspastoral.
Bischof Ivo nahm an der Tagung teil und freute sich über das grosse
Engagement, mit welchem sich die Mitglieder des Themas annahmen.
Eine kirchliche Trauung wenn sie überhaupt noch stattfindet
wird heute oft mit einem enormen Aufwand inszeniert. Damit das Fest gelingt,
wird vom Blumenschmuck über den genauen Auftrag an den Fotografen alles
minuziös geplant. Und was wird gemacht, damit die Beziehung gelingt?
Angesichts der vielen Scheidungen wird heute in der Öffentlichkeit
laut darüber nachgedacht, wie junge Menschen sich besser auf das Zusammenleben
in Partnerschaft und Ehe und auf ihre Aufgabe als Eltern vorbereiten können.
Die katholische Kirche kennt eine solche Vorbereitung. Eine sinnvolle Tradition,
die den aktuellen Bedürfnissen angepasst worden ist. Sie droht aber
verloren zu gehen, nicht zuletzt deshalb, weil der Begriff «Ehevorbereitungskurse»
missverständlich ist, aber noch kein griffiger dafür gefunden
worden ist.
Die Kirche hat Interesse am Gelingen von Beziehungen. Es ist ihr ein Anliegen,
dass sich Menschen in lebendigen und verbindlichen Beziehungen entfalten.
Im Bistum St. Gallen hat sie die Arbeitsstelle für Partnerschaft-Ehe-Familie
geschaffen, die von Niklaus Knecht-Fatzer geleitet wird. Im Wissen darum,
dass Ehen heute viel anspruchsvoller sind als früher, bietet diese
Stelle in den Pfarreien und Regionen des Bistums Weekends, Abendkurse oder
Gesprächsabende an, welche Impulse vermitteln zur Pflege und Vertiefung
der Beziehung und zu einer lebendigen Gestaltung von Ehe und Familie. Die
Angebote sind eine Ergänzung zu persönlichen Gesprächen mit
dem Seelsorger und ermöglichen den Paaren neue Erfahrungen in einer
Gruppe, wobei jedoch die Intimsphäre gewahrt bleibt. Sie liefern Informationen
über Beziehungszusammenhänge, geben Anstösse zur Kommunikation
und zum Umgang mit Konflikten. Sie wecken das Bewusstsein dafür, dass
die Beziehung gepflegt werden muss, und motivieren dadurch auch für
weitere ehebegleitende Angebote.
Weil heute auch kirchlicherseits die Gefahr besteht, dass sich bei einer
kirchlichen Trauung die Vorbereitung auf die Trauungszeremonie beschränkt,
hat die Arbeitsstelle Partnerschaft-Ehe-Familie ein Papier ausgearbeitet
zu einem Neuansatz in der Trauungspastoral. Der darin skizzierte Vorbereitungsweg
mit den Elementen Gespräch mit Seelsorgenden, gemeinsamer Kurs, Vorbereitung
der kirchlichen Trauung und Feier der Trauung soll im Bistum St. Gallen
für alle Paare, die kirchlich heiraten, verbindlich erklärt werden.
Die Bistumsleitung hat dieses Positionspapier an den Seelsorgerat, in dem
Väter und Mütter, jüngere und ältere, vertreten sind,
weitergegeben. Sie wünschte, ihre Stimmen zu hören. An der Tagung
im Bildungshaus Schönstatt in Quarten stellte Niklaus Knecht-Fatzer
die Zielsetzungen, Arbeitsweise und Inhalte der Kursangebote vor. Er erklärte
auch, warum ihm an einer Verbindlichkeit liegt. Nach intensiven Gruppenarbeiten
sprachen sich die Mitglieder einhellig für den vorgeschlagenen Neuansatz
wie auch für die Verbindlichkeit aus. Dabei wurde allerdings differenziert,
dass die Paare lediglich für den vorgeschlagenen Weg motiviert, die
Kurse jedoch weder mit Druck oder Zwang verordnet werden können. Motiviert
werden müssen vor allem auch die Seelsorgenden, damit sie heiratswillige
Paare auch auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und sie nicht
was vorkommen soll davon abhalten.
Mgr. Bernard Genoud, Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, hat die
Mitglieder des Konsultorenkollegiums ernannt. Diese Mitglieder bilden gleichzeitig
das Büro des diözesanen Priesterrates:
Marc Donzé, Jean-Claude Dunand, Pierre Emonet, Pierre Jaquet, Marc
Joye, Rodenei Sierpinski und Hubert Vonlanthen.
Can. 502 CIC: § 1 «Aus den Mitgliedern des Priesterrates werden
vom Diözesanbischof einige Priester frei ernannt, und zwar nicht weniger
als sechs und nicht mehr als zwölf, die für fünf Jahre das
Konsultorenkollegium bilden, dem die im Recht festgelegten Aufgaben zukommen;
nach Ablauf von fünf Jahren nimmt es seine Aufgaben so lange wahr,
bis ein neues Kollegium eingesetzt wird.
§ 2 Der Diözesanbischof steht dem Konsultorenkollegium vor, bei
Behinderung oder Vakanz des bischöflichen Stuhls jedoch derjenige,
der zwischenzeitlich die Stelle des Bischofs einnimmt, oder, falls noch
niemand ernannt ist, der der Weihe nach älteste Priester des Konsultorenkollegiums.»