40/2001 | |
INHALT | |
Amtlicher Teil |
Mit Entsetzen und Betroffenheit haben wir vom Amoklauf, der heute morgen
im Parlament des Kantons Zug Tod und Schrecken gebracht hat, erfahren. Wir
beten für alle Opfer und bezeugen ihren Familien und den Kantonsbehörden
unser Mitgefühl und unsere Solidarität.
Vor einer so tragischen Tat kann man nur sprachlos sein, vor allem wenn
sie so nahe auf ein anderes schreckliches Ereignis folgt. Dieses Geschehen
ohne seines Gleichen, welches die Offenheit unseres demokratischen Systems
erschüttert, zeigt uns, dass die Gewalt nicht vor unseren Toren Halt
macht, sondern dass auch wir persönlich von solchen Taten betroffen
sein können.
Gewiss wird man die Sicherheit unserer öffentlichen Einrichtungen überdenken
müssen, um ihnen ein friedliches Funktionieren zu garantieren. Doch
ist es ebenso nötig, dass jede und jeder von uns eine ehrliche Gewissenserforschung
vornimmt: Wie können wir uns konkret einsetzen, da wo wir sind? Wie
können wir eine grössere Verbundenheit untereinander wachsen lassen,
damit solche Geschehnisse sich nicht wiederholen? Es geht dabei um eine
wirkliche Veränderung unserer Wahrnehmung, zu der wir alle aufgerufen
sind. Unsere Kirchen werden sich ihrerseits noch vermehrt für diese
langwierige Aufgabe einsetzen.
Heute trauern wir mit den Zugerinnen und Zugern. Wir bitten Gott um die
Kraft für den Weg in die Zukunft, damit, soweit das möglich ist,
der innere Friede in unsere Herzen zurückkehrt. Der grosse Friedensvermittler
Niklaus von Flüe möge uns dabei Vorbild sein.
Mit Bedauern müssen die Schweizer Bischöfe feststellen, dass ihre Erklärung vom 5. September 2001 über den Schwangerschaftsabbruch zu verschiedenen Missverständnissen Anlass gegeben hat. Die Präzisierung einiger Punkte möchte verhindern, dass weiterhin irrtümliche Meinungen und falsche Aussagen im Umlauf sind. Die Bischöfe wünschen es nicht, in eine fruchtlose Polemik hineingezogen zu werden, halten aber dennoch daran fest, Fakten klar zu stellen und ihre Position noch besser zu erklären:
1 Evangelium vitae ist ein Rundschreiben (Enzyklika) von Papst Johannes Paul II. vom 25. März 1995.
2 Vgl. Brief an das Bundesamt für Justiz vom 8. September 1997 und Pressecommuniqué vom 6. Oktober 1998. In ihrem Pressecommuniqué vom 12. Juni 1998 stellt die SBK fest, «dass Elemente ihrer Grundsatzerklärung gegen die Fristenlösung wieder aufgenommen werden».
Haupttraktandum der halbjährlichen Sitzung der OKJV (Ordinarienkonferenz
Deutschschweizer Jugendverbände) vom 19. September 2001 stellte das
kommende Weltjugendtreffen dar, welches vom 23. bis 28. Juli 2002 in Toronto
stattfinden wird. Die rund 20 anwesenden Mitglieder der OKJV liessen sich
von der bereits eingesetzten Arbeitsgruppe Toronto 2002 über den Stand
der Vorbereitungsarbeiten sowie die geplanten Reisen informieren. Den Deutschschweizer
Jugendlichen werden insgesamt drei verschiedene Reisemöglichkeiten
mit unterschiedlicher Dauer angeboten. Einstimmig beschloss die OKJV, das
Patronat für die Arbeitsgruppe zu übernehmen; damit steht auch
einer Unterstützung durch die Jugendkollekte nichts mehr im Wege.
Weihbischof Denis Theurillat, Delegierter Bischof für Jugendfragen,
informierte die Anwesenden über die CJCS (Coordination Jeunesse Catholique
Suisse), die als Ziel hat, gesamtschweizerische Jugendaktivitäten zu
koordinieren und zu organisieren. Aufgrund der Absage eines nationalen Treffens
von Jugendarbeitern anfangs März werden Sinn und Aufgabe der CJCS neu
definiert. Die OKJV hat ihre Delegierten gewählt, die an einer Konzepterstellung
mitarbeiten sollen.
Ferner hat sich die OKJV dafür entschieden, den ihr zustehenden Sitz
in der SKKL (Schweizerisches Koordinationskomitee katholischer Laien) vorläufig
nicht neu zu besetzen. Dafür wird die SKKL-Präsidentin zur nächsten
Sitzung eingeladen. Sie haben auch den Wunsch bekräftigt, turnusgemäss
im kommenden Jahr mit Vertretern der DOK zusammenzukommen. Dazu gehört
auch der Auftrag an den Ausschuss der OKJV, im nächsten Jahr eine Sitzung
mit den Diözesanbischöfen aus Basel, Chur und St. Gallen zu organisieren.
In einem zweiten Teil der Sitzung befasste sich die OKJV erneut mit dem
Thema der freiwilligen und/oder professionellen Jugendarbeit.
In einem Moment der Stille gedachten die Anwesenden der Opfer der Terroranschläge
in den USA.
Sehr geehrte Mitglieder der Regierung des Kantons Zug
Sehr geehrte Damen und Herren des Kantonsrats des Kantons Zug
Liebe Bevölkerung von Zug
Mit Bestürzung und tief bewegt haben die Bistumsleitung und die
zurzeit stattfindende Versammlung der Regionaldekane des Bistums Basel von
den schrecklichen Ereignissen im Zuger Kantonsratssaal Kenntnis genommen.
Wir fühlen uns den Angehörigen nahe, denen wir unser tiefstes
Mitgefühl übermitteln, wie auch den Behörden und der Bevölkerung
des Kantons Zug. Zu dieser schrecklichen Tat fehlen uns Worte, aber wir
tragen das unermessliche Leiden im Gebet vor Gott und gedenken der Getöteten
und der um sie Trauernden.
Immer wieder stellen wir Regionaldekane fest, dass Gläubige in Leserbriefen
Gestaltungen von Gottesdiensten aufgreifen und dabei die dafür Verantwortlichen
verurteilen. Zudem wenden sie sich gleichzeitig an kirchliche Vorgesetzte,
auf der Ebene des Bistums, der Bischofskonferenz und der Weltkirche. Auffallend
ist die Tatsache, dass sehr oft die Unterzeichner solcher Leserbriefe nicht
in der betreffenden Pfarrei ihr christliches Leben pflegen, in der sie Leiter
und Leiterinnen der Gottesdienste verurteilen.
Wir finden dieses Vorgehen besonders aus der Sicht des Evangeliums,
das für uns alle Richtschnur ist wenig hilfreich. Wir bitten,
dass vor dem Schreiben von Leserbriefen das Gespräch gesucht und geführt
wird. In einem offenen Gespräch können die Meinungen ausgetauscht
und gegenseitig die Gründe für diese oder jene Handlung dargelegt
werden. Selbstverständlich können aufgrund solcher Gespräche
die Folgerungen, durchaus auch nötige und not-wendende Korrekturen,
gezogen werden.
Dieses Vorgehen dient der Sache nicht nur im kirchlichen, sondern auch im
gesellschaftlichen Bereich. Treffend hat Max Frisch festgestellt: «Man
sollte dem andern die Wahrheit wie einen Mantel hinhalten, dass er hineinschlüpfen
kann, und sie ihm nicht wie einen nassen Lappen um die Ohren schlagen.»
Weihbischof Denis Theurillat hat am Sonntag, 23. September 2001, in der Kathedrale St. Urs und Viktor, Solothurn, folgenden Kandidaten die Diakonatsweihe gespendet:
Im Hinblick auf das Priesteramt:
Weihe zum Ständigen Diakon:
Gottes Segen begleite die pastorale Tätigkeit aller neu geweihten Diakone.
Pastorale Leitsätze für die Aufgabe des Domkapitels, Erstellen einer Liste von Priestern für das Amt eines nicht residierenden Domherrn des Standes Basel-Stadt und feierliche Installation von Pfarrer Albert Schneider zum nicht residierenden Domherrn des Standes Schaffhausen waren die Schwerpunkte der Tagung des Plenarkapitels der Domherren der Diözese Basel am 12. September 2001.
Bischof Kurt Koch nahm das Fest von Mariä Namen zum Anlass, in seiner Homilie bei der Feier der Installation von Pfarrer Albert Schneider zum nicht resisiderenden Domherrn des Standes Schaffhausen treffende Gedanken zu formulieren zu: «Evangelische Zumutungen im fürbittenden Gebet», «Gesellschaftliche Gotteskrise und Menschenkrise», «Evangelium vitae», «Schöne Notwendigkeit der Gnade» und «Marianische Gnade». Ein Domherr ist berufen und verpflichtet, in besonderer Weise für den Diözesanstand und seine Regierung zu beten. Als Domherr hat er auch die Aufgabe, angesichts der «vielfältigen Bedrohungen des menschlichen Lebens (z.B. in den Entwicklungen in der Gentechnik und Biomedizin) das der Kirche anvertraute ÐEvangelium vitaeð gelegen oder ungelegen und keineswegs nur gelegentlich zu verkünden und dem Staat zuzumuten». Dieses Evangelium vitae und die Gottesmutter Maria, die Patronin des Domkapitels, gehören unlösbar zusammen. Mit ihrer Fürbitte gelte es, so der Diözesanbischof, «sich aus dem Geist des Gebetes für die Würde des menschlichen Lebens in der heutigen Gesellschaft einzusetzen».
Unter der Leitung von Dompropst Arno Stadelmann überlegten die Domherren, welche pastoralen Leitsätze sie berücksichtigen müssen, um ihren Aufgaben, zum Beispiel als Beratungsgremium des Bischofs, nachzukommen. Das Domkapitel entschied, in den nächsten Jahren die historische Vertiefung des Konkordates von 1828 und das Verhältnis KircheStaat (und damit die Rolle des Domkapitels) zu thematisieren. Priorität hat dabei der Blick auf die zukünftigen Entwicklungen.
Bischof Amédée Grab ernannte:
Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers werden folgende Pfarreien zur Wiederbesetzung ausgeschrieben:
Interessenten mögen sich melden bis zum 26. Oktober 2001 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.
Bei Todesfällen von Priestern, Diakonen sowie hauptamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern in der Seelsorge des Bistums Chur besteht folgende Mitteilungspraxis:
Anzeigen erhalten jeweils der Diözesanbischof, die General- und Bischofsvikare,
alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche gemäss Personalverzeichnis
des Bistums Chur Wohnsitz im Generalvikariat des oder der Verstorbenen haben
(Priester, Diakone und Laien), alle residierenden und nicht residierenden
Domherren, alle Dekane sowie alle Priester (ständigen Diakone) des
Weihekurses eines verstorbenen Priesters (ständigen Diakons) innerhalb
und ausserhalb des Bistums.
Bei einem Todesfall in den Generalvikariaten Graubünden und Urschweiz
erfolgt der Versand durch die Bischöfliche Kanzlei Chur, bei einem
Todesfall im Generalvikariat Zürich/Glarus durch das Sekretariat des
Generalvikariats Zürich.
Damit die verschiedenen Personen rechtzeitig angeschrieben werden können,
möge jeweils der Dekan oder die erstinformierte Person das Bischöfliche
Ordinariat und das zuständige Generalvikariat umgehend benachrichtigen.
Herzlichen Dank.
Das Pastoraljahr dient der unmittelbaren Einführung in die Seelsorgetätigkeit. Es bildet die praktische Ergänzung der theologischen und pastoralen Ausbildung im Grundstudium und hilft, die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die Seelsorge des Bistums zu integrieren.
Im Pastoraljahr liegt das Schwergewicht der Ausbildung in der persönlichen praktischen Erfahrung in einem konkreten Pfarreieinsatz.
2.1 Während eines ganzen Jahres in der Regel von Mitte August bis Mitte August des folgenden Jahres wirkt der/die Pastoraljahrabsolvent/-in in der Regel in einem 100%igen Anstellungsverhältnis in einer Pfarrei, wird vom Pfarrer, dem/der Gemeindeleiter/-in oder Praktikumsbegleiter/-in in die Arbeit eingeführt und darin persönlich begleitet. In begründeten Fällen kann das Anstellungsverhältnis auch weniger als 100% betragen.
2.2 Das Pastoraljahr soll den Absolventen/die Absolventin in alle Bereiche der Seelsorge einführen (Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Aufbau einer lebendigen Gemeinde). Der Einsatz erfolgt in möglichst vielen Gebieten der Seelsorge, die vom Absolventen/von der Absolventin des Pastoraljahres abgedeckt werden können. Dazu gehören insbesondere: Predigt, Gottesdienstgestaltung, Gottesdienstfeier (soweit sie vom Absolventen/der Absolventin übernommen werden können), Abdankungen, Religionsunterricht, Jugend- und Erwachsenenarbeit, Einführung in Tauf- und Traugespräche, Hausbesuche, Alters- und Krankenseelsorge, Seelsorgegespräch, Mitarbeit im Pfarreirat, Einführung in die pfarramtliche Administration.
2.3 Für alle Absolvierenden des Pastoraljahres wird im Priesterseminar
St. Luzi ein Pastoralkurs organisiert, der aus einem Einführungstreffen
(2 Tage) und in der Regel in drei auf das Jahr verteilten zweiwöchigen
Blockkursen besteht. Der zeitliche Aufwand über das Jahr gesehen beträgt
somit 3u10 Arbeitstage, plus 2 Arbeitstage als Einführungstage. Der
Pastoralkurs ist verpflichtend und dient
a) der Praxisreflexion mit Fachleuten aus den einzelnen Bereichen der Seelsorge;
b) der Einführung in Fragen der speziellen Pastoral, die im Laufe der
Grundausbildung nicht genügend behandelt werden konnten;
c) der persönlichen und spirituellen Verarbeitung der Erfahrungen in
der Pfarreiseelsorge;
d) der Einführung in die liturgische Praxis (namentlich für die
Weihekandidaten).
2.4 Die Pastoralkursabsolvierenden sollten sich während des Pastoraljahres für keine weiteren Kurse verpflichten (Spezialseelsorge, Gesprächsführung, Armeeseelsorge usw.).
2.5 Auf den 31. Mai verfassen die Absolvierenden einen Praktikumsbericht, der zuhanden des zuständigen Generalvikars dem Regens zugeschickt wird.
Für alle wird ein abgeschlossenes bzw. anerkanntes Theologiestudium vorausgesetzt: Bischöfliches Abschlusszeugnis, Diplom, Master oder Lizentiat.
3.1 Priester und Priesteramtskandidaten müssen mindestens zwei Jahre im Priesterseminar St. Luzi oder mindestens vier Jahre in einem mit dem Regens vereinbarten anderen Priesterseminar oder Konvikt gewohnt haben; oder sie haben vor Beginn des Pastoraljahres mindestens ein volles Jahr in einer Pfarrei des Bistums mit Kenntnis des entsprechenden Generalvikars als Praktikanten gearbeitet.
3.2 Zukünftige Pastoralassistenten und -assistentinnen müssen
mindestens zwei Jahre an der THC in Verbundenheit mit der Leitung des Priesterseminars
oder vier Jahre an einer anderen Theologischen Hochschule oder Fakultät
in Verbundenheit mit der Leitung des Priesterseminars St. Luzi studiert
haben; oder sie haben vor Beginn des Pastoraljahres mindestens ein volles
Jahr mit Kenntnis des entsprechenden Generalvikars in einer Pfarrei des
Bistums als Praktikanten gearbeitet.
Ausländische Bewerber benötigen eine Arbeitsbewilligung zu 100%,
die über das Generalvikariat einzuholen ist.
Interessenten melden sich schriftlich bis zum 15. November des Vorjahres beim Regens des Priesterseminars St. Luzi an. Über die Aufnahme in das Pastoraljahr befindet der Personalrat; wer für das Pastoraljahr aufgenommen wird, erhält dafür eine entsprechende Missio.
5. Verantwortlichkeiten
5.1 Der Personalrat
5.2 Der jeweils zuständige Generalvikar
5.3 Der Praktikumsbegleiter (Pfarrer, Gemeindeleiter/-in, Begleitperson)
res einen schriftlichen Bericht über das Praktikum zuhanden des entsprechenden Generalvikars. Diesen Praktikumsbericht schickt er dem Regens.
5.4 Der Regens des Priesterseminars
Der Regens kann die letzten zwei Aufgaben in Absprache mit den Generalvikaren delegieren.
6.1 Die Anstellung und Besoldung durch die Kirchgemeinde erfolgt im Normalfall für einen Beschäftigungsgrad von 100%.
6.2 Die an das Priesterseminar St. Luzi zu entrichtenden Kosten für
den Pastoralkurs haben die Kursteilnehmer/-innen selber zu tragen. Diese
sind in zwei Raten auf den 1. November und 1. Februar zu bezahlen. Von diesem
Betrag können keine Abzüge gemacht werden.
Sind die Absolventen/-innen des Pastoraljahres dem Pfarrhaushalt angeschlossen,
so sind sie während ihres Aufenthaltes in Chur von der Entrichtung
des Kostgeldes an den Pfarrhaushalt befreit (Anspruch auf die Ganztagsabwesenheitsvergütung).
Die Absolvierenden des Pastoraljahres erhalten ein persönliches Abschlusszertifikat, das vom Leiter des Pastoralkurses ausgestellt wird. Für die Seelsorgestelle, welche die Absolvierenden nach dem erfolgreich bestandenen Pastoraljahr antreten, erhalten sie eine entsprechende Missio vom Bischof.
Diese Richtlinien wurden aufgrund der Richtlinien vom 11. Mai 1995 überarbeitet und vom Personalrat in seiner Sitzung vom 12. Juli 2001 gutgeheissen.
Im Gymnasium Marienburg in Rheineck wurde der Abschluss des Katechetikkurses
für Primarlehrkräfte gefeiert. Der Kurs wurde am Lehrerseminar
Heerbrugg unter der Leitung von Pfarrer Joachim Müller durchgeführt.
Die Anforderungen an die Absolventinnen und Absolventen, die zum Teil seit
Beginn des Schuljahres 2001/02 auf der Unter- und Mittelstufe unterrichten,
entsprachen in Dauer und Inhalt den Kursen, die die Diözesane Katechetische
Arbeitsstelle für Lehrkräfte durchführt.
Das Diplom und damit die Ermächtigung, konfessionellen Religionsunterricht
zu erteilen, haben erhalten: Andrea Bless, Unterterzen; Nicole Hutter, Diepoldsau;
Sabrina Hutter, Schänis; Edith Koller, Lüchingen; Marion Moning,
Lüchingen; Heidi Schneider, Mels; Cornelia Städler, Altstätten;
Barbara Stieger, Widnau; Valérie Zweifel, Bad Ragaz.