40/2001

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

Tiefes Mitleid für die Opfer des Amoklaufes im Zuger Parlament

Mit Entsetzen und Betroffenheit haben wir vom Amoklauf, der heute morgen im Parlament des Kantons Zug Tod und Schrecken gebracht hat, erfahren. Wir beten für alle Opfer und bezeugen ihren Familien und den Kantonsbehörden unser Mitgefühl und unsere Solidarität.
Vor einer so tragischen Tat kann man nur sprachlos sein, vor allem wenn sie so nahe auf ein anderes schreckliches Ereignis folgt. Dieses Geschehen ohne seines Gleichen, welches die Offenheit unseres demokratischen Systems erschüttert, zeigt uns, dass die Gewalt nicht vor unseren Toren Halt macht, sondern dass auch wir persönlich von solchen Taten betroffen sein können.
Gewiss wird man die Sicherheit unserer öffentlichen Einrichtungen überdenken müssen, um ihnen ein friedliches Funktionieren zu garantieren. Doch ist es ebenso nötig, dass jede und jeder von uns eine ehrliche Gewissenserforschung vornimmt: Wie können wir uns konkret einsetzen, da wo wir sind? Wie können wir eine grössere Verbundenheit untereinander wachsen lassen, damit solche Geschehnisse sich nicht wiederholen? Es geht dabei um eine wirkliche Veränderung unserer Wahrnehmung, zu der wir alle aufgerufen sind. Unsere Kirchen werden sich ihrerseits noch vermehrt für diese langwierige Aufgabe einsetzen.
Heute trauern wir mit den Zugerinnen und Zugern. Wir bitten Gott um die Kraft für den Weg in die Zukunft, damit, soweit das möglich ist, der innere Friede in unsere Herzen zurückkehrt. Der grosse Friedensvermittler Niklaus von Flüe möge uns dabei Vorbild sein.

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK)

Der Schweizerische Evangelische
Kirchenbund (SEK)

Freiburg ­ Bern, 27. September 2001


Abstimmung Schwangerschaftsabbruch

Klarstellung durch die Schweizer Bischöfe

Mit Bedauern müssen die Schweizer Bischöfe feststellen, dass ihre Erklärung vom 5. September 2001 über den Schwangerschaftsabbruch zu verschiedenen Missverständnissen Anlass gegeben hat. Die Präzisierung einiger Punkte möchte verhindern, dass weiterhin irrtümliche Meinungen und falsche Aussagen im Umlauf sind. Die Bischöfe wünschen es nicht, in eine fruchtlose Polemik hineingezogen zu werden, halten aber dennoch daran fest, Fakten klar zu stellen und ihre Position noch besser zu erklären:

  1. In ihrer Erklärung vom 5. September 2001 hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) anerkannt, dass die Initiative von Mutter und Kind positive Elemente enthält im Sinne des Schutzes des ungeborenen menschlichen Lebens. Im Grundsatz ist die SBK mit dem Anliegen der Initiative einverstanden, wie sie es bereits im Pressecommuniqué zur 240. Ordentlichen Versammlung vom 12. Juni 1998 klar formuliert hat.
  2. Während die Bischöfe mit allem Nachdruck die Ablehnung der Fristenregelung betonen, so wird nirgendwo in dieser Erklärung die Initiative zur Ablehnung empfohlen! Sie fühlten sich hingegen berechtigt, zu bedenken zu geben, dass sie in ihren Augen in jenem Sinn ungenügend ist, als dass ihr Grundanliegen kaum konkret umgesetzt werden kann, wenn die Behörden zuvor keine flankierenden sozialen Massnahmen ergreifen, die den politischen Willen klarlegen, bei einem Nein zur Fristenlösung ein gesetzliches Verbot der Abtreibung in einer komplexen und pluralistischen Gesellschaft lebbar zu machen (vgl. Johannes Paul II., Evangelium vitae, 90)<1>. Indem die Bischöfe einige der wichtigsten Massnahmen aufgezählt haben und damit frühere Forderungen wiederholten, erinnerten sie die Politiker deutlich an ihre sozialen und gesetzgeberischen Pflichten<2>. Folglich ist in der Betonung der gewissensbildenden, kulturellen und sozialen Faktoren ein umfassenderer Weg ratsam, um dieselben Ziele zu erreichen, welche die Urheber der Initiative anstreben.
  3. Auch wenn auch die SBK Zweifel im Hinblick auf die Initiative äusserte, so ermahnten die Bischöfe in ihrer Erklärung vom 5. September, «die Gläubigen und die ganze Schweizer Bevölkerung im Blick auf diese Erwägungen und aufgrund ihres eigenen sittlichen Gewissens als Menschen und als Christen, sich aktiv einzusetzen für einen besseren Schutz von Mutter und Kind». Die SBK gibt folglich keine Stimmempfehlung zur Initiative ab.
  4. Die Vertreter der Initiative wären gut beraten, zu bedenken, dass auch andere als sie selber sich für den kompromisslosen Schutz des ungeborenen Lebens einsetzen wollen, dabei aber zum Schluss kommen, dass eine Verschärfung des Gesetzes ­ ein Gesetz, das selbst heute alles andere als befolgt wird ­ für den Moment keine weiterführende Lösung sein kann. Aus Sicht der Bischöfe liegt ein verantwortetes Handeln im Vorschlag eines politisch realistischen und gangbaren Weges, ohne dabei die Grundoption zu verlieren, den Schutz der Schwächsten. Diese Überzeugung fügt sich sinnrichtig in die von Evangelium vitae beschriebene Verantwortung ein: «Der hartnäckige Realismus der Liebe erfordert, dass dem Evangelium vom Leben auch durch Formen sozialen Handelns und politischen Engagements durch die Verteidigung und Förderung des Wertes des Lebens in unseren immer komplexeren und pluralistischen Gesellschaften gedient wird.» Mit Evangelium vitae unterstreichen die Bischöfe ihr Postulat der flankierenden Massnahmen: «Man wird die Ursachen beseitigen müssen, die den Angriffen gegen das Leben Vorschub leisten, indem man vor allem für Familie und Mutterschaft die gebührende Unterstützung sicherstellt» (vgl. Evangelium vitae 90).
  5. Verschiedentlich wird den Bischöfen vorgeworfen, sich nicht vom Schutzmodell der CVP zu distanzieren. Ist es notwendig, daran zu erinnern, dass dieses Modell bei der Abstimmung im nächsten Jahr nicht zur Diskussion steht? Darüber hinaus muss nicht zusätzlich betont werden, dass nach Einschätzung der SBK ein solches Modell das ungeborene Leben nicht grundsätzlich schützt.
  6. Die Bischöfe appellieren an all jene, die den Einsatz für den Schutz des ungeborenen Lebens zu ihrem grossen Anliegen gemacht haben. Sie danken ihnen und bitten sie, ihre Kräfte in der Überzeugung zu vereinen, dass die Fristenregelung keine Lösung, sondern eine gefährliche Entwicklung in unserer Gesellschaft ist. Solche Überzeugungskraft findet sich in allen Kirchen, in den Pro-Live-Bewegungen und in den verschiedenen Organisationen, seien sie konfessionell oder nicht. Nicht alle aber identifizieren sich mit der Initiative für Mutter und Kind. In der gemeinsamen Bemühung hingegen wird es möglich, eine Bresche in die Kultur des Todes zu schlagen und ein echtes Nachdenken zu fördern, im Hinblick auf wirkliche Massnahmen zugunsten der Familien und konsequenterweise, in einer zweiten Phase, im Hinblick auf ein Gesetz, das die Abtreibung verbietet, das aber anwendbar ist und schliesslich die grundlegende Menschenwürde respektiert (vgl. Evangelium vitae, 90).

Freiburg, 26. September 2001

Das Präsidium der SBK


Anmerkungen

1 Evangelium vitae ist ein Rundschreiben (Enzyklika) von Papst Johannes Paul II. vom 25. März 1995.

2 Vgl. Brief an das Bundesamt für Justiz vom 8. September 1997 und Pressecommuniqué vom 6. Oktober 1998. In ihrem Pressecommuniqué vom 12. Juni 1998 stellt die SBK fest, «dass Elemente ihrer Grundsatzerklärung gegen die Fristenlösung wieder aufgenommen werden».


Bistümer der deutschsprachigen Schweiz

 

Sitzung der OKJV

OKJV übernimmt das Patronat für die Reise ans Weltjugendtreffen in Toronto

Haupttraktandum der halbjährlichen Sitzung der OKJV (Ordinarienkonferenz Deutschschweizer Jugendverbände) vom 19. September 2001 stellte das kommende Weltjugendtreffen dar, welches vom 23. bis 28. Juli 2002 in Toronto stattfinden wird. Die rund 20 anwesenden Mitglieder der OKJV liessen sich von der bereits eingesetzten Arbeitsgruppe Toronto 2002 über den Stand der Vorbereitungsarbeiten sowie die geplanten Reisen informieren. Den Deutschschweizer Jugendlichen werden insgesamt drei verschiedene Reisemöglichkeiten mit unterschiedlicher Dauer angeboten. Einstimmig beschloss die OKJV, das Patronat für die Arbeitsgruppe zu übernehmen; damit steht auch einer Unterstützung durch die Jugendkollekte nichts mehr im Wege.
Weihbischof Denis Theurillat, Delegierter Bischof für Jugendfragen, informierte die Anwesenden über die CJCS (Coordination Jeunesse Catholique Suisse), die als Ziel hat, gesamtschweizerische Jugendaktivitäten zu koordinieren und zu organisieren. Aufgrund der Absage eines nationalen Treffens von Jugendarbeitern anfangs März werden Sinn und Aufgabe der CJCS neu definiert. Die OKJV hat ihre Delegierten gewählt, die an einer Konzepterstellung mitarbeiten sollen.
Ferner hat sich die OKJV dafür entschieden, den ihr zustehenden Sitz in der SKKL (Schweizerisches Koordinationskomitee katholischer Laien) vorläufig nicht neu zu besetzen. Dafür wird die SKKL-Präsidentin zur nächsten Sitzung eingeladen. Sie haben auch den Wunsch bekräftigt, turnusgemäss im kommenden Jahr mit Vertretern der DOK zusammenzukommen. Dazu gehört auch der Auftrag an den Ausschuss der OKJV, im nächsten Jahr eine Sitzung mit den Diözesanbischöfen aus Basel, Chur und St. Gallen zu organisieren.
In einem zweiten Teil der Sitzung befasste sich die OKJV erneut mit dem Thema der freiwilligen und/oder professionellen Jugendarbeit.
In einem Moment der Stille gedachten die Anwesenden der Opfer der Terroranschläge in den USA.


Bistum Basel

 

Beileidsbezeugung

Sehr geehrte Mitglieder der Regierung des Kantons Zug

Sehr geehrte Damen und Herren des Kantonsrats des Kantons Zug

Liebe Bevölkerung von Zug

Mit Bestürzung und tief bewegt haben die Bistumsleitung und die zurzeit stattfindende Versammlung der Regionaldekane des Bistums Basel von den schrecklichen Ereignissen im Zuger Kantonsratssaal Kenntnis genommen.
Wir fühlen uns den Angehörigen nahe, denen wir unser tiefstes Mitgefühl übermitteln, wie auch den Behörden und der Bevölkerung des Kantons Zug. Zu dieser schrecklichen Tat fehlen uns Worte, aber wir tragen das unermessliche Leiden im Gebet vor Gott und gedenken der Getöteten und der um sie Trauernden.

In tiefer Anteilnahme

+ Kurt Koch
Bischof von Basel

Alfredo Sacchi
Regionaldekan des Kantons Zug


Offenes Gespräch nötig und not-wendend

Bitte der Regionaldekane des Bistums Basel

Immer wieder stellen wir Regionaldekane fest, dass Gläubige in Leserbriefen Gestaltungen von Gottesdiensten aufgreifen und dabei die dafür Verantwortlichen verurteilen. Zudem wenden sie sich gleichzeitig an kirchliche Vorgesetzte, auf der Ebene des Bistums, der Bischofskonferenz und der Weltkirche. Auffallend ist die Tatsache, dass sehr oft die Unterzeichner solcher Leserbriefe nicht in der betreffenden Pfarrei ihr christliches Leben pflegen, in der sie Leiter und Leiterinnen der Gottesdienste verurteilen.
Wir finden dieses Vorgehen ­ besonders aus der Sicht des Evangeliums, das für uns alle Richtschnur ist ­ wenig hilfreich. Wir bitten, dass vor dem Schreiben von Leserbriefen das Gespräch gesucht und geführt wird. In einem offenen Gespräch können die Meinungen ausgetauscht und gegenseitig die Gründe für diese oder jene Handlung dargelegt werden. Selbstverständlich können aufgrund solcher Gespräche die Folgerungen, durchaus auch nötige und not-wendende Korrekturen, gezogen werden.
Dieses Vorgehen dient der Sache nicht nur im kirchlichen, sondern auch im gesellschaftlichen Bereich. Treffend hat Max Frisch festgestellt: «Man sollte dem andern die Wahrheit wie einen Mantel hinhalten, dass er hineinschlüpfen kann, und sie ihm nicht wie einen nassen Lappen um die Ohren schlagen.»

Luzern, 26. September 2001

Regionaldekane des Bistums Basel


Diakonatsweihe

Weihbischof Denis Theurillat hat am Sonntag, 23. September 2001, in der Kathedrale St. Urs und Viktor, Solothurn, folgenden Kandidaten die Diakonatsweihe gespendet:

Im Hinblick auf das Priesteramt:

Weihe zum Ständigen Diakon:

Gottes Segen begleite die pastorale Tätigkeit aller neu geweihten Diakone.

Bischöfliche Kanzlei


Domkapitel der Diözese Basel im Dienst an der Öffentlichkeit

Pastorale Leitsätze für die Aufgabe des Domkapitels, Erstellen einer Liste von Priestern für das Amt eines nicht residierenden Domherrn des Standes Basel-Stadt und feierliche Installation von Pfarrer Albert Schneider zum nicht residierenden Domherrn des Standes Schaffhausen waren die Schwerpunkte der Tagung des Plenarkapitels der Domherren der Diözese Basel am 12. September 2001.

Marianischer Dienst am Leben

Bischof Kurt Koch nahm das Fest von Mariä Namen zum Anlass, in seiner Homilie bei der Feier der Installation von Pfarrer Albert Schneider zum nicht resisiderenden Domherrn des Standes Schaffhausen treffende Gedanken zu formulieren zu: «Evangelische Zumutungen im fürbittenden Gebet», «Gesellschaftliche Gotteskrise und Menschenkrise», «Evangelium vitae», «Schöne Notwendigkeit der Gnade» und «Marianische Gnade». Ein Domherr ist berufen und verpflichtet, in besonderer Weise für den Diözesanstand und seine Regierung zu beten. Als Domherr hat er auch die Aufgabe, angesichts der «vielfältigen Bedrohungen des menschlichen Lebens (z.B. in den Entwicklungen in der Gentechnik und Biomedizin) das der Kirche anvertraute ÐEvangelium vitaeð gelegen oder ungelegen und keineswegs nur gelegentlich zu verkünden und dem Staat zuzumuten». Dieses Evangelium vitae und die Gottesmutter Maria, die Patronin des Domkapitels, gehören unlösbar zusammen. Mit ihrer Fürbitte gelte es, so der Diözesanbischof, «sich aus dem Geist des Gebetes für die Würde des menschlichen Lebens in der heutigen Gesellschaft einzusetzen».

Pastorale Leitsätze

Unter der Leitung von Dompropst Arno Stadelmann überlegten die Domherren, welche pastoralen Leitsätze sie berücksichtigen müssen, um ihren Aufgaben, zum Beispiel als Beratungsgremium des Bischofs, nachzukommen. Das Domkapitel entschied, in den nächsten Jahren die historische Vertiefung des Konkordates von 1828 und das Verhältnis Kirche­Staat (und damit die Rolle des Domkapitels) zu thematisieren. Priorität hat dabei der Blick auf die zukünftigen Entwicklungen.

Max Hofer, Domherr


Bistum Chur

 

Ernennung

Bischof Amédée Grab ernannte:


Ausschreibungen

Infolge Demission des bisherigen Stelleninhabers werden folgende Pfarreien zur Wiederbesetzung ausgeschrieben:

Interessenten mögen sich melden bis zum 26. Oktober 2001 beim Sekretariat des Bischofsrates, Postfach 133, 7002 Chur.


Anzeigen bei Todesfällen von Priestern, Diakonen sowie Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen

Bei Todesfällen von Priestern, Diakonen sowie hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Seelsorge des Bistums Chur besteht folgende Mitteilungspraxis:
Anzeigen erhalten jeweils der Diözesanbischof, die General- und Bischofsvikare, alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche gemäss Personalverzeichnis des Bistums Chur Wohnsitz im Generalvikariat des oder der Verstorbenen haben (Priester, Diakone und Laien), alle residierenden und nicht residierenden Domherren, alle Dekane sowie alle Priester (ständigen Diakone) des Weihekurses eines verstorbenen Priesters (ständigen Diakons) innerhalb und ausserhalb des Bistums.
Bei einem Todesfall in den Generalvikariaten Graubünden und Urschweiz erfolgt der Versand durch die Bischöfliche Kanzlei Chur, bei einem Todesfall im Generalvikariat Zürich/Glarus durch das Sekretariat des Generalvikariats Zürich.
Damit die verschiedenen Personen rechtzeitig angeschrieben werden können, möge jeweils der Dekan oder die erstinformierte Person das Bischöfliche Ordinariat und das zuständige Generalvikariat umgehend benachrichtigen. Herzlichen Dank.


Richtlinien für das Pastoraljahr im Bistum Chur

1. Zweckbestimmung

Das Pastoraljahr dient der unmittelbaren Einführung in die Seelsorgetätigkeit. Es bildet die praktische Ergänzung der theologischen und pastoralen Ausbildung im Grundstudium und hilft, die neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in die Seelsorge des Bistums zu integrieren.

2. Ausrichtung und Organisation

Im Pastoraljahr liegt das Schwergewicht der Ausbildung in der persönlichen praktischen Erfahrung in einem konkreten Pfarreieinsatz.

2.1 Während eines ganzen Jahres ­ in der Regel von Mitte August bis Mitte August des folgenden Jahres ­ wirkt der/die Pastoraljahrabsolvent/-in in der Regel in einem 100%igen Anstellungsverhältnis in einer Pfarrei, wird vom Pfarrer, dem/der Gemeindeleiter/-in oder Praktikumsbegleiter/-in in die Arbeit eingeführt und darin persönlich begleitet. In begründeten Fällen kann das Anstellungsverhältnis auch weniger als 100% betragen.

2.2 Das Pastoraljahr soll den Absolventen/die Absolventin in alle Bereiche der Seelsorge einführen (Liturgie, Verkündigung, Diakonie und Aufbau einer lebendigen Gemeinde). Der Einsatz erfolgt in möglichst vielen Gebieten der Seelsorge, die vom Absolventen/von der Absolventin des Pastoraljahres abgedeckt werden können. Dazu gehören insbesondere: Predigt, Gottesdienstgestaltung, Gottesdienstfeier (soweit sie vom Absolventen/der Absolventin übernommen werden können), Abdankungen, Religionsunterricht, Jugend- und Erwachsenenarbeit, Einführung in Tauf- und Traugespräche, Hausbesuche, Alters- und Krankenseelsorge, Seelsorgegespräch, Mitarbeit im Pfarreirat, Einführung in die pfarramtliche Administration.

2.3 Für alle Absolvierenden des Pastoraljahres wird im Priesterseminar St. Luzi ein Pastoralkurs organisiert, der aus einem Einführungstreffen (2 Tage) und in der Regel in drei auf das Jahr verteilten zweiwöchigen Blockkursen besteht. Der zeitliche Aufwand über das Jahr gesehen beträgt somit 3u10 Arbeitstage, plus 2 Arbeitstage als Einführungstage. Der Pastoralkurs ist verpflichtend und dient
a) der Praxisreflexion mit Fachleuten aus den einzelnen Bereichen der Seelsorge;
b) der Einführung in Fragen der speziellen Pastoral, die im Laufe der Grundausbildung nicht genügend behandelt werden konnten;
c) der persönlichen und spirituellen Verarbeitung der Erfahrungen in der Pfarreiseelsorge;
d) der Einführung in die liturgische Praxis (namentlich für die Weihekandidaten).

2.4 Die Pastoralkursabsolvierenden sollten sich während des Pastoraljahres für keine weiteren Kurse verpflichten (Spezialseelsorge, Gesprächsführung, Armeeseelsorge usw.).

2.5 Auf den 31. Mai verfassen die Absolvierenden einen Praktikumsbericht, der zuhanden des zuständigen Generalvikars dem Regens zugeschickt wird.

3. Zulassungsbedingungen

Für alle wird ein abgeschlossenes bzw. anerkanntes Theologiestudium vorausgesetzt: Bischöfliches Abschlusszeugnis, Diplom, Master oder Lizentiat.

3.1 Priester und Priesteramtskandidaten müssen mindestens zwei Jahre im Priesterseminar St. Luzi oder mindestens vier Jahre in einem mit dem Regens vereinbarten anderen Priesterseminar oder Konvikt gewohnt haben; oder sie haben vor Beginn des Pastoraljahres mindestens ein volles Jahr in einer Pfarrei des Bistums mit Kenntnis des entsprechenden Generalvikars als Praktikanten gearbeitet.

3.2 Zukünftige Pastoralassistenten und -assistentinnen müssen mindestens zwei Jahre an der THC in Verbundenheit mit der Leitung des Priesterseminars oder vier Jahre an einer anderen Theologischen Hochschule oder Fakultät in Verbundenheit mit der Leitung des Priesterseminars St. Luzi studiert haben; oder sie haben vor Beginn des Pastoraljahres mindestens ein volles Jahr mit Kenntnis des entsprechenden Generalvikars in einer Pfarrei des Bistums als Praktikanten gearbeitet.
Ausländische Bewerber benötigen eine Arbeitsbewilligung zu 100%, die über das Generalvikariat einzuholen ist.

4. Anmeldefrist

Interessenten melden sich schriftlich bis zum 15. November des Vorjahres beim Regens des Priesterseminars St. Luzi an. Über die Aufnahme in das Pastoraljahr befindet der Personalrat; wer für das Pastoraljahr aufgenommen wird, erhält dafür eine entsprechende Missio.

5. Verantwortlichkeiten

5.1 Der Personalrat

5.2 Der jeweils zuständige Generalvikar

5.3 Der Praktikumsbegleiter (Pfarrer, Gemeindeleiter/-in, Begleitperson)

res einen schriftlichen Bericht über das Praktikum zuhanden des entsprechenden Generalvikars. Diesen Praktikumsbericht schickt er dem Regens.

5.4 Der Regens des Priesterseminars

Der Regens kann die letzten zwei Aufgaben in Absprache mit den Generalvikaren delegieren.

6. Finanzierung

6.1 Die Anstellung und Besoldung durch die Kirchgemeinde erfolgt im Normalfall für einen Beschäftigungsgrad von 100%.

6.2 Die an das Priesterseminar St. Luzi zu entrichtenden Kosten für den Pastoralkurs haben die Kursteilnehmer/-innen selber zu tragen. Diese sind in zwei Raten auf den 1. November und 1. Februar zu bezahlen. Von diesem Betrag können keine Abzüge gemacht werden.
Sind die Absolventen/-innen des Pastoraljahres dem Pfarrhaushalt angeschlossen, so sind sie während ihres Aufenthaltes in Chur von der Entrichtung des Kostgeldes an den Pfarrhaushalt befreit (Anspruch auf die Ganztagsabwesenheitsvergütung).

7. Abschlusszertifikat

Die Absolvierenden des Pastoraljahres erhalten ein persönliches Abschlusszertifikat, das vom Leiter des Pastoralkurses ausgestellt wird. Für die Seelsorgestelle, welche die Absolvierenden nach dem erfolgreich bestandenen Pastoraljahr antreten, erhalten sie eine entsprechende Missio vom Bischof.

Diese Richtlinien wurden aufgrund der Richtlinien vom 11. Mai 1995 überarbeitet und vom Personalrat in seiner Sitzung vom 12. Juli 2001 gutgeheissen.

Chur-St. Luzi, 12. Juli 2001
Josef Annen, Regens


Bistum St.Gallen

 

Diplomierung von Katechetinnen und Katecheten

Im Gymnasium Marienburg in Rheineck wurde der Abschluss des Katechetikkurses für Primarlehrkräfte gefeiert. Der Kurs wurde am Lehrerseminar Heerbrugg unter der Leitung von Pfarrer Joachim Müller durchgeführt. Die Anforderungen an die Absolventinnen und Absolventen, die zum Teil seit Beginn des Schuljahres 2001/02 auf der Unter- und Mittelstufe unterrichten, entsprachen in Dauer und Inhalt den Kursen, die die Diözesane Katechetische Arbeitsstelle für Lehrkräfte durchführt.
Das Diplom und damit die Ermächtigung, konfessionellen Religionsunterricht zu erteilen, haben erhalten: Andrea Bless, Unterterzen; Nicole Hutter, Diepoldsau; Sabrina Hutter, Schänis; Edith Koller, Lüchingen; Marion Moning, Lüchingen; Heidi Schneider, Mels; Cornelia Städler, Altstätten; Barbara Stieger, Widnau; Valérie Zweifel, Bad Ragaz.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001