37/2001

INHALT

Amtlicher Teil

 

Alle Bistümer

 

253. Ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Priesterseminar der Diözese Sitten, Givisiez (FR), vom 3.­5. September 2001

Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) tagte vom 3.­5. September 2001 im Priesterseminar der Diözese Sitten in Givisiez (FR). Sie befasste sich vor allem mit drei wichtigen und aktuellen Themen: mit dem Schwangerschaftsabbruch (Abstimmung im kommenden Jahr über die Fristenregelung und die Initiative von Mutter und Kind), mit der Situation der Papierlosen (Sans-Papiers) sowie mit der Katechese und dem Religionsunterricht in der Schule. Wie üblich hat die SBK den Apostolischen Nuntius, Mgr. Pier Giacomo De Nicolò, zu einem Besuch empfangen und dessen Botschaft entgegengenommen.

Sans-Papiers: Eine kategoriale Lösung

Die Schweizer Bischöfe haben das hochaktuelle Problem der Situation behandelt, in der sich die Sans-Papiers in unserem Land befinden. Bischof Bernard Genoud ­ Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg ­ erinnerte an die verschiedenen Stationen der Besetzung der Pfarreiräumlichkeiten von St. Paul in Freiburg.
Es ist den Bischöfen ein Anliegen, deutlich zu unterstreichen, dass die Papierlosen nicht auch zugleich rechtlos sind. Es geht dabei namentlich um das Recht, als Mensch behandelt zu werden. Sie wollen ihre Augen nicht verschliessen vor den echten, oft jahrelangen Leiden ganzer Familien. Sie bitten die Behörden, weiterhin zu bedenken, dass es sich hierbei nicht nur um Verwaltungsangelegenheiten handelt, sondern um Personen. Die Bischöfe begrüssen in diesem Sinn den Vorschlag, Ombudsstellen einzurichten als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
Dieser Vorschlag kann aber nur ein erster Schritt sein... Deshalb schlägt die SBK einen Weg vor, der darauf hinausläuft, alle Dimensionen des Problems zu berücksichtigen: jene juristischer und humanitärer Natur sowie migratorischer, politischer und ökonomischer Art, aber auch jene auf völkerrechtlicher, kultureller und spiritueller Ebene. Um diese komplexen Fragen anzugehen, schlagen die Bischöfe weder eine Globallösung noch eine rein individuelle Lösung vor, sondern zuerst eine Lösung nach Kategorien. Es ist angezeigt, die verschiedenen Kategorien der Sans-Papiers gut zu unterscheiden: einerseits jene, die regulär und offiziell in die Schweiz eingereist und oft gut integriert sind, aber aus verschiedenen Gründen in eine illegale Situation geraten sind; andererseits jene, die nie über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt haben; wiederum andere, die in krimineller Absicht eingereist sind oder während ihres Aufenthaltes schwer gegen das Gesetz verstossen haben; schliesslich die Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde und die trotz allem in der Schweiz geblieben sind.
Asylbewerber dürfen nicht mit Sans-Papiers verwechselt werden und die Asylgesetzgebung darf nicht dazu missbraucht werden, um die Situation der Sans-Papiers zu regeln: Die Problematik der letzteren ist nicht direkt mit dem Problem der Asylbewerber verbunden. Die Bischöfe empfehlen auch nicht eine Politik einer allgemeinen Regelung jenen gegenüber, die illegal in die Schweiz eingereist sind und nie eine Aufenthaltsbewilligung besessen haben. Für sie ist eine fallweise Regelung nach genauen Kriterien wünschenswert. Für jene schliesslich, die aus verschiedenen Gründen und Umständen in die Illegalität abgerutscht sind, muss eine auf die Person zugeschnittene Lösung schnell gefunden werden können.
Die Kriterien, die einen Beitrag zur Regelung der Situation von Menschen, die in der Illegalität leben, leisten können, müssen neu überdacht werden. Andeutungsweise seien einige solcher Kriterien hier genannt: Aufenthaltsdauer in der Schweiz; ununterbrochene Anstellung und Bereitschaft des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis weiterbestehen zu lassen; keine Straffälligkeit; für jene, die eine Aufenthaltsbewilligung besessen haben, um welchen Typus von Bewilligung es sich auch handelte; Situation der Kinder im Fall von Familien (Einschulung usw.). Eines sei jedenfalls mit aller Bestimmtheit gesagt: Wir können Kinder nicht bestrafen für die illegale Situation ihrer Eltern!
Eine vertretbare Lösung muss zwei Phasen des Weges einschliessen: Ein retroaktives Moment (die oben genannten Kriterien) und ein prospektives Moment (Änderung der Gesetzgebung) mit dem angestrebten Ziel, eine annehmbare langfristige Lösung zu finden.
Eine solche Lösung impliziert auch ein Überdenken unserer Haltungen Fremden gegenüber und muss zu einer Verkürzung der Verfahren führen. Es ist zudem unmöglich, die gegenwärtige Heuchelei gutzuheissen, wenn etwa Unternehmer Menschen in einer illegalen Situation ausbeuten und sie weder an den Sozialversicherungen noch an einem gerechten Lohn teilhaben lassen.
Die Bischöfe erinnern schliesslich daran, dass die katholischen fremdsprachigen Missionen sich seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet engagieren im Hinblick auf eine konstruktive Integration: Sie werden sich auch weiterhin überzeugt in diesem Sinne engagieren im Bewusstsein, dass sie damit unserer Gesellschaft einen wichtigen Dienst leisten, einer Gesellschaft, die mehr und mehr mit dem Phänomen der Migration konfrontiert ist.

Erklärung der SBK zum Schwangerschaftsabbruch

Das Schweizer Volk wird voraussichtlich im Juni nächsten Jahres an die Urnen gerufen, um über zwei Vorlagen zu entscheiden, die den Schwangerschaftsabbruch betreffen: das Referendum zur Fristenregelung (es handelt sich dabei nie um eine Lösung!) und die Initiative von Mutter und Kind. Im Hinblick auf die Bedeutung dieser Vorlagen auf ethischer Ebene und entgegen ihrer Gewohnheit, keine Stimmempfehlungen zu Vorlagen abzugeben, hat die SBK es als höchst wichtig erachtet, sich in unmissverständlicher Weise diesbezüglich zu äussern. Sie tut dies auf der Linie ihrer Äusserungen vom September 1997, wie auch ihrer Erklärung vom vergangenen April. In dieser Absicht ist durch die Theologische Kommission der SBK das Dokument «Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch ­ Veröffentlichungen der Theologischen Kommission der SBK ­ Kirche und Öffentlichkeit» veröffentlicht worden. Die Schweizer Bischöfe haben in ihrer 253. Ordentlichen Versammlung noch einmal eine Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch verfasst.

Der schulische Religionsunterricht

Die SBK hat Pfr. Pascal Bovet, Präsident der Commission catéchétique de la CES (CCCE), und Herrn Walter Achermann, Präsident der Interdiözesanen Katechetischen Kommission (IKK), empfangen. Beide stellten in einer sprachregionalen Analyse die momentane Situation des Religionsunterrichtes dar, wie auch die zum Teil deutlichen gesetzlichen Unterschiede zwischen verschiedenen Kantonen. Sie unterschieden dabei klar drei Typen von Unterricht: zum einen auf Ebene der öffentlichen Schule, erstens den konfessionellen Religionsunterricht, zweitens den Bibelunterricht und/oder das Fach Religionskunde, das von der Schule her gewährleistet wird; zum andern drittens die Katechese in den Pfarreien. Die Bischöfe begrüssen die Anstrengungen, die in verschiedenen Kantonen gemacht werden im Hinblick auf den schulischen Religionsunterricht. Sie unterstreichen allerdings ihr Anliegen, dass der konfessionelle Religionsunterricht in jenen Kantonen gewährleistet bleibt, in denen die Gesetzgebung es vorsieht. Sie überprüfen mit den verantwortlichen Instanzen die Möglichkeit, Richtlinien zu erarbeiten, die eine vertiefte Katechese in den Pfarreien ermöglichen. Auf jeden Fall beabsichtigen die Bischöfe, ihr Gewicht in die Diskussion mit einzubringen, die im Zusammenhang mit der Schulgesetzgebung in den verschiedenen Kantonen im Gange ist.

Jugendsymposium der Europäischen Bischöfe

Vom 24. bis zum 28. April 2002 wird in Rom ein Symposium der Europäischen Bischöfe stattfinden unter dem Titel «Junge Menschen Europas im Wandel ­ Laboratorium des Glaubens». Die Delegierten der SBK an diesem Symposium werden sein: Weihbischof Denis Theurillat, Ansprechpartner der Bischofskonferenz für Jugendfragen, sowie Weihbischof Martin Gächter und Weihbischof Pierre Bürcher. Eine junge Schweizerin wird ebenfalls als Vertreterin unseres Landes dabei sein; eine Kandidatin ist noch zu bestimmen.

Pastoralplanungskommission

Die SBK hat Frau Claudia Mennen (Wettingen [AG]) und Herrn José Amrein-Murer (Immensee [SZ]) zu Kopräsidenten der Pastoralplanungskommission ernannt. Zum ersten Mal wird das Präsidium dieser Kommission von zwei Personen wahrgenommen.
Frau Mennen wurden 1963 in Mönchengladbach (Deutschland) geboren und ist Theologin. Seit acht Jahren arbeitet sie auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung im Kanton Aargau. Herr Amrein-Murer ist 1947 in Kriens (LU) geboren. Auch er ist Theologe und leitete von 1996 bis 2000 das Romerohaus in Luzern. Er ist Bildungsbeauftragter im Missionshaus Bethlehem in Immensee.

Neues Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (AGCK)

Die SBK hat Frau Michèle M. Schumacher als katholische Vertreterin in die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ernannt. Sie ist doppelter Nationalität (Amerikanerin und Schweizerin), verheiratet und Mutter zweier Kinder. Frau Schumacher besitzt das Doktorat in Theologie und ist externe wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Theologischen Fakultät in Freiburg.

Neues Mitglied der Ökumene-Kommission

Die Bischöfe haben Chorherr Roland Jacquenoud zum Mitglied der Ökumene-Kommission der SBK ernannt. Chorherr Jacquenoud hat den Lizenziatabschluss sowohl in Philosophie wie auch in Theologie und ist Lehrer am Kollegium St-Maurice sowie Novizenmeister der Abtei. Als bereits amtierender Sekretär der Orthodox/Römisch-katholischen Gesprächskommission wird er die Verbindung zwischen beiden Organen gewährleisten können.

Neuwahlen in die Kommission Justitia et Pax

Elf neue Mitglieder wurden in die Nationalkommission Justita et Pax für die Periode 2002­2005 bestimmt. Es handelt sich um Alberto Achermann (BE), Sylvie Bailat (JU), Béatrice Bowald-Furrer (LU), Markus Brun (BS), Olivier Dinichert (BE), Georg G. Goetz (ZH), Marc Savary (VD), Regula Schmitt-Mannhart (BE), Eva Segmüller-Weber (SG), Thomas Wallimann (NW) und Rosmarie Zapfl-Helbling (ZH).
Die SBK dankt allen scheidenden Mitgliedern der Kommission ganz herzlich für ihre grossartige Arbeit in dieser Kommission. Die übrigen zehn Mitglieder wurden wiederbestätigt, zumal sie noch nicht am Ende ihres Mandats stehen. Auch ihnen dankt die SBK ganz herzlich.


Erklärung der SBK zum Schwangerschaftsabbruch

Im kommenden Sommer wird das Schweizer Volk zur Abstimmung über ein Referendum und eine Volksinitiative eingeladen, die beide den Schwangerschaftsabbruch betreffen. In ihrer Sorge um den Schutz des menschlichen Lebens nehmen die Schweizer Bischöfe zu dieser Abstimmung wie folgt Stellung:

  1. Das menschliche Leben, das von Gott geschaffen ist und von Jesus Christus geheiligt, besitzt eine unvergleichliche und unantastbare Würde. Diese Würde wird heute als Recht auf Leben allgemein anerkannt, so auch in der Bundesverfassung (vgl. Art. 7 und 10, 1). Es ist eine der vornehmsten Aufgaben der Kirche und des Staates, dieses Leben in all seinen Phasen zu schützen, auch das behinderte und das ungeborene Leben. In dessen Erbanlage ist, wie wir heute wissen, die Persönlichkeit bereits vorgezeichnet. Deshalb ist jeder Schwangerschaftsabbruch Tötung eines menschlichen Wesens und darum sittlich unerlaubt, welche Gesetzesordnung auch immer zugrunde liegt.
  2. Sowohl die generelle Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruches in den ersten 12 Wochen (Art. 119, 2) wie die in Art. 119, 1 enthaltene Erweiterung der Indikationenlösung sind für die Schweizer Bischöfe schlechthin unannehmbar. In den neu gefassten Artikeln nimmt der Staat seine Schutzfunktion für das ungeborene, wehrlose Leben nicht mehr genügend wahr und delegiert den Schutz dieses Lebens weitgehend in die alleinige Verantwortung der betroffenen Frauen bzw. eines behandelnden Arztes, ohne dass den Frauen in ihrer Notlage genügend Hilfe angeboten wird.
  3. Die Bischöfe sind sich bewusst, dass sich das Problem des Lebensschutzes mit den Mitteln des Strafrechts allein nicht lösen lässt. Im Hinblick auf eine bessere Lösung der Problematik des Schwangerschaftsabbruches ist in erster Linie ein flankierendes Paket gesetzlicher Massnahmen zugunsten betroffener Frauen und des Familienschutzes zu fordern: Mutterschaftsversicherung, Mutterschaftsurlaub, Kinderzulagen, Kinderkrippen, reduzierte Krankenkassentarife und Steuererleichterungen usw.
    Nicht zuletzt muss eine Schwangerschaftsberatung gefordert werden, die konkrete Hilfestellungen anbietet und vom Staat gefördert wird. Erst im Rahmen eines solchen Pakets, durch das der Staat seiner Schutzpflicht nachkommt, wird für uns Bischöfe eine Gesetzesänderung weniger problematisch.
    Die SBK hat ihre eigene Überzeugung schon in neun Leitsätzen zum Schwangerschaftsabbruch verdeutlicht. Diese sind im Internet und als Broschüre verfügbar (Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch ­ Veröffentlichungen der Theologischen Kommission der SBK ­ Kirche und Öffentlichkeit). In diesen Leitsätzen wird an die komplexe Fragestellung, an die ethischen Probleme und die sozialpolitischen Zusammenhänge erinnert, die in der Frage des Schwangerschaftsabbruches berücksichtigt werden müssen.
  4. Im Licht dieser Erwägungen erachten die Bischöfe deshalb auch die Initiative für «Mutter und Kind», trotz der darin enthaltenen positiven Massnahmen und der vorgesehenen Nothilfe, als ungenügend. Ein Strafgesetz allein, dessen Nichteinhaltung voraussehbar ist, führt erfahrungsgemäss nicht weiter.

Im kommenden Abstimmungskampf ermahnen wir Bischöfe die Gläubigen und die ganze Schweizer Bevölkerung im Blick auf diese Erwägungen und aufgrund ihres eigenen sittlichen Gewissens als Menschen und als Christen, sich aktiv einzusetzen für einen besseren Schutz von Mutter und Kind.

Freiburg, 5. September 2001
Die Schweizer Bischöfe


Bistum Basel

 

Ernennung

Peter Spinatsch-Heurman als Gemeindeleiter für die Pfarrei Heilig Kreuz, Bern, per 9. September 2001.


Bistum Chur

 

Mitteilung

Bischof Amédée Grab hat der Heilig-Blut-Gemeinschaft Wolfegg-Alttann die Erlaubnis erteilt, zugunsten der Ukrainisch-Katholischen Kirche Messstipendien in der Diözese Chur zu sammeln. Mit dem folgenden Aufruf gelangt die Gemeinschaft an unsere Pfarreien:
«Der katholische Redemptoristenorden wäre dankbar für die Unterstützung durch Messstipendien. Die Heiligen Messen werden in der Ukraine gefeiert im schönen byzantinischen Ritus. Der Orden hat 50 Patres und 53 Studenten. Er gehört zur Ukrainisch-Katholischen Kirche des byzantinischen Ritus, die ein Zweig der Katholischen Kirche ist und in voller Einheit mit Rom steht. Zu Ihrer Information können Sie unverbindlich unser ÐInfoð anfordern. Unser Hilfswerk hat ein Konto in der Schweiz. Heilig-Blut-Gemeinschaft vom Erlöser der Welt e.V., Kirchberg 32, D-88364 Wolfegg-Alttann.»


Bistum St.Gallen

 

Seelsorgerat: Welche Werte braucht es wozu?

Der Seelsorgerat des Bistums St. Gallen tagte am 1. September in Gossau und damit am gleichen Tag, da in Bern der Abschluss der Ökumenischen Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz gefeiert wurde. In der Bundeshauptstadt sagte Amédée Grab als Präsident der Schweizer Bischofskonferenz bei der Vorstellung des «Wortes der Kirchen», unsere Gesellschaft, ja die ganze Welt, sei eine «Baustelle», zumal die Umsetzung ethischer Werte keine Selbstverständlichkeit sei. Und Thomas Wipf als Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes ergänzte, dass es für den Bau einer menschenwürdigen Zukunft Werte brauche, die sich ein Staat nicht selber geben könne.
Ebenfalls mit Werten im Zusammenhang mit heutigen Familienrealitäten setzten sich in Gossau die Mitglieder des von Franz Hediger, Bronschhofen, präsidierten Seelsorgerates auseinander. Die Wertediskussion moderierte im Auftrag der Arbeitsgruppe Familie Büromitglied Alex Hautle, Rebstein. Er hatte Papiere ausgearbeitet, die in einem ersten Durchgang anhand 18 aufgelisteter positiver und negativer Situationen ­ von «ich stelle mich Konflikten» über «ich bin entwurzelt» bis zu «ich bin nachtragend» und «ich kann geben und nehmen» ­ eine Selbsteinschätzung ermöglichten. Zu den gleichen Situationen wurden anschliessend in kleinen Gruppen jene Werte und Haltungen gesucht, die nötig sind, um beispielsweise offen und ehrlich oder um versöhnlich zu sein, um sich in der Familie geborgen zu fühlen, um sich Konflikten zu stellen oder um Nähe zu geben und zulassen zu können.
Die Arbeitsgruppe Familie bereitet nun die Ergebnisse der Halbtagessitzung auf für die Tagung vom 23./24. November in Quarten. An ihr wird es darum gehen, bestimmte Problemfelder vertiefter zu behandeln, um dann gewisse Empfehlungen an die Pfarreien weitergeben zu können. Familie sei der wichtigste Ausbildungsort für die Wertevermittlung heisst es ja ­ um an den Anfang des Berichtes zurückzukehren ­ im Wort der Kirchen zur Ökumenischen Konsultation.
Niklaus Popp, der jüngste Pfarrer im Bistum und selber Seelsorgeratsmitglied, hatte vorgängig der Sitzung die Andreas- und Pauluspfarrei vorgestellt. Zum Abschluss orientierte Pfarrer Josef Manser als Präsident der Arbeitsgruppe «He! Was glaubst Du?» über die guten Erfahrungen, die er mit dem Bistumsprojekt gemacht hatte: «Man kann etwas bewegen!» Dass die letzte Projektphase, das Handeln, in verschiedene Kommissionen und Gruppen aufgenommen wurde und auch ein Thema bei der Visitation der Pfarreien ist, konnte Bischofsvikar Markus Büchel ergänzen. In Bezug auf die geplanten Seelsorgeeinheiten sprach er von einem pragmatischen Weg auf Bistumsebene. Zurzeit werden die Rückmeldungen aus den Dekanaten ausgewertet.
Bischof Ivo informierte über die Geschäfte, die an der zurzeit tagenden Bischofskonferenz behandelt werden, und über die im Herbst stattfindende Begegnung zwischen der Schweizerischen Bischofskonferenz und der Bischofskonferenz Südafrikas, die dazu eingeladen hat. Die Delegation der SBK wird von Bischof Ivo geleitet.


Kobelwald: Neuer Pastoralassistent

In der Pfarrei St. Sebastian in Kobelwald, die zum Seelsorgeverband Oberriet-Rüthi-Kobelwald gehört, ist nach einer rund halbjährigen Vakanz der neue Pastoralassistent Günter Schatzmann am 1. September 2001 in sein Amt eingesetzt worden.
Günter Schatzmann ist Vorarlberger und arbeitete während zehn Jahren als Pastoralassistent in Götzis. Er wird mit seiner Frau und den beiden Töchtern weiterhin in Koblach wohnen, im Pfarrhaus in Kobelwald hat er jedoch sein Büro. Dort ist er auch Ansprechperson für die Pfarrei.
Mit der Pfarrei Kobelwald freuen sich auch die Pfarreibeauftragte Beate Kuttig und Pastoralassistent Volker Eschmann über die Verstärkung des Teams im Seelsorgeverband.


9. Ökumenischer Jugend-Begegnungstag: «alles oder nüüt?»

Der Jugend-Begegnungs-Tag am Sonntag, 16. September, von 12 bis 18 Uhr im St. Galler Klosterbezirk bietet mit 35 Workshops eine grosse Auswahl. Es ist jeweils recht schwer, sich für einen zu entscheiden. Entscheidungen für die Gestaltung ihres Lebens müssen die jungen Leute heute, da der Markt der Gestaltungsmöglichkeiten riesig ist und sie enorm umworben werden, täglich fällen. Sie müssen spüren und wissen, was sie in ihrem Leben wollen. Oft braucht es Mut für die eine oder andere Entscheidung. Auch muss das Bewusstsein entwickelt werden, in der Gesellschaft mitzuentscheiden. Der Jugend-Begegnungs-Tag lädt die jungen Leute dazu ein, sich «fit zu machen» für Entscheidungen, die sie selber fällen, die ihnen nicht von andern aufgedrängt werden.
«Gibt es mehr als alles?», mit dieser Frage beschäftigt sich der Gottesdienst in der St. Laurenzenkirche. Mit Musik und kulinarischen Angeboten klingt der Tag bei der After-hour im inneren Klosterhof aus.
Der Jugend-Begegnungs-Tag wird wiederum ein Treffpunkt für viele Jugendliche und Engagierte in der kirchlichen Jugendarbeit sein. Dieser Tag ist zur beliebten Institution innerhalb der Kirchen geworden. Die Verantwortlichen des Tages (aki Arbeitsstelle für kirchliche Jugendarbeit, St. Gallen, und evangelische Arbeitsstelle für Jugendfragen und Diakonie, St. Gallen) bemühen sich, aufgrund der Rückmeldungen von Jugendlichen im Vorjahr und aus den Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen, einen Tag zu gestalten, der Jugendliche anspricht und in ihrer Lebenswelt abholt.


Priesterweihe in Rebstein

Am Sonntag, 21. Oktober, um 14.30 Uhr, spendet Bischof Ivo Fürer in der St.-Sebastian-Kirche in Rebstein Diakon Albert Wicki die Priesterweihe.
Der 1967 geborene und in Escholzmatt (LU) aufgewachsene Weihekandidat kennt die Arbeitswelt aus verschiedenen Blickwinkeln. Nach einer Lehre als Käser war er Praktikant in einem Sonderschulheim, und während der späteren Studienjahre arbeitete er während den Ferien in Hotels und Altersheimen, war er Chauffeur und Liegewagenbegleiter. 1991 schloss er die dreijährige Ausbildung zum Katecheten am Katechetischen Institut in Luzern mit dem Diplom ab und war dann bis 1995 Katechet und Jugendarbeiter im Taminatal. Und nochmals nahm er ein Studium in Angriff. In Einsiedeln und München studierte er Theologie. In Rebstein wurde er in die praktische Pfarreiarbeit eingeführt; von dort aus besuchte er den Pastoralkurs in St. Gallen. Anfangs Juli wurde er zum Diakon geweiht. Diakone und Priester, die konzelebrieren, sind gebeten, Albe und weisse Stola mitzunehmen und sich anzumelden beim Pfarreisekretariat, Telefon 071-7771181, oder bei Albert Wicki, Telefon 071-7771784, Fax 071-7771191.


© Schweizerische Kirchenzeitung - 2001