37/2001 | |
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Amtlicher Teil |
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) tagte vom 3.5. September 2001 im Priesterseminar der Diözese Sitten in Givisiez (FR). Sie befasste sich vor allem mit drei wichtigen und aktuellen Themen: mit dem Schwangerschaftsabbruch (Abstimmung im kommenden Jahr über die Fristenregelung und die Initiative von Mutter und Kind), mit der Situation der Papierlosen (Sans-Papiers) sowie mit der Katechese und dem Religionsunterricht in der Schule. Wie üblich hat die SBK den Apostolischen Nuntius, Mgr. Pier Giacomo De Nicolò, zu einem Besuch empfangen und dessen Botschaft entgegengenommen.
Die Schweizer Bischöfe haben das hochaktuelle Problem der Situation
behandelt, in der sich die Sans-Papiers in unserem Land befinden. Bischof
Bernard Genoud Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg erinnerte
an die verschiedenen Stationen der Besetzung der Pfarreiräumlichkeiten
von St. Paul in Freiburg.
Es ist den Bischöfen ein Anliegen, deutlich zu unterstreichen, dass
die Papierlosen nicht auch zugleich rechtlos sind. Es geht dabei namentlich
um das Recht, als Mensch behandelt zu werden. Sie wollen ihre Augen nicht
verschliessen vor den echten, oft jahrelangen Leiden ganzer Familien. Sie
bitten die Behörden, weiterhin zu bedenken, dass es sich hierbei nicht
nur um Verwaltungsangelegenheiten handelt, sondern um Personen. Die Bischöfe
begrüssen in diesem Sinn den Vorschlag, Ombudsstellen einzurichten
als einen ersten Schritt in die richtige Richtung.
Dieser Vorschlag kann aber nur ein erster Schritt sein... Deshalb schlägt
die SBK einen Weg vor, der darauf hinausläuft, alle Dimensionen des
Problems zu berücksichtigen: jene juristischer und humanitärer
Natur sowie migratorischer, politischer und ökonomischer Art, aber
auch jene auf völkerrechtlicher, kultureller und spiritueller Ebene.
Um diese komplexen Fragen anzugehen, schlagen die Bischöfe weder eine
Globallösung noch eine rein individuelle Lösung vor, sondern zuerst
eine Lösung nach Kategorien. Es ist angezeigt, die verschiedenen Kategorien
der Sans-Papiers gut zu unterscheiden: einerseits jene, die regulär
und offiziell in die Schweiz eingereist und oft gut integriert sind, aber
aus verschiedenen Gründen in eine illegale Situation geraten sind;
andererseits jene, die nie über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt
haben; wiederum andere, die in krimineller Absicht eingereist sind oder
während ihres Aufenthaltes schwer gegen das Gesetz verstossen haben;
schliesslich die Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde und die trotz
allem in der Schweiz geblieben sind.
Asylbewerber dürfen nicht mit Sans-Papiers verwechselt werden und die
Asylgesetzgebung darf nicht dazu missbraucht werden, um die Situation der
Sans-Papiers zu regeln: Die Problematik der letzteren ist nicht direkt mit
dem Problem der Asylbewerber verbunden. Die Bischöfe empfehlen auch
nicht eine Politik einer allgemeinen Regelung jenen gegenüber, die
illegal in die Schweiz eingereist sind und nie eine Aufenthaltsbewilligung
besessen haben. Für sie ist eine fallweise Regelung nach genauen Kriterien
wünschenswert. Für jene schliesslich, die aus verschiedenen Gründen
und Umständen in die Illegalität abgerutscht sind, muss eine auf
die Person zugeschnittene Lösung schnell gefunden werden können.
Die Kriterien, die einen Beitrag zur Regelung der Situation von Menschen,
die in der Illegalität leben, leisten können, müssen neu
überdacht werden. Andeutungsweise seien einige solcher Kriterien hier
genannt: Aufenthaltsdauer in der Schweiz; ununterbrochene Anstellung und
Bereitschaft des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis weiterbestehen
zu lassen; keine Straffälligkeit; für jene, die eine Aufenthaltsbewilligung
besessen haben, um welchen Typus von Bewilligung es sich auch handelte;
Situation der Kinder im Fall von Familien (Einschulung usw.). Eines sei
jedenfalls mit aller Bestimmtheit gesagt: Wir können Kinder nicht bestrafen
für die illegale Situation ihrer Eltern!
Eine vertretbare Lösung muss zwei Phasen des Weges einschliessen: Ein
retroaktives Moment (die oben genannten Kriterien) und ein prospektives
Moment (Änderung der Gesetzgebung) mit dem angestrebten Ziel, eine
annehmbare langfristige Lösung zu finden.
Eine solche Lösung impliziert auch ein Überdenken unserer Haltungen
Fremden gegenüber und muss zu einer Verkürzung der Verfahren führen.
Es ist zudem unmöglich, die gegenwärtige Heuchelei gutzuheissen,
wenn etwa Unternehmer Menschen in einer illegalen Situation ausbeuten und
sie weder an den Sozialversicherungen noch an einem gerechten Lohn teilhaben
lassen.
Die Bischöfe erinnern schliesslich daran, dass die katholischen fremdsprachigen
Missionen sich seit Jahrzehnten auf diesem Gebiet engagieren im Hinblick
auf eine konstruktive Integration: Sie werden sich auch weiterhin überzeugt
in diesem Sinne engagieren im Bewusstsein, dass sie damit unserer Gesellschaft
einen wichtigen Dienst leisten, einer Gesellschaft, die mehr und mehr mit
dem Phänomen der Migration konfrontiert ist.
Das Schweizer Volk wird voraussichtlich im Juni nächsten Jahres an die Urnen gerufen, um über zwei Vorlagen zu entscheiden, die den Schwangerschaftsabbruch betreffen: das Referendum zur Fristenregelung (es handelt sich dabei nie um eine Lösung!) und die Initiative von Mutter und Kind. Im Hinblick auf die Bedeutung dieser Vorlagen auf ethischer Ebene und entgegen ihrer Gewohnheit, keine Stimmempfehlungen zu Vorlagen abzugeben, hat die SBK es als höchst wichtig erachtet, sich in unmissverständlicher Weise diesbezüglich zu äussern. Sie tut dies auf der Linie ihrer Äusserungen vom September 1997, wie auch ihrer Erklärung vom vergangenen April. In dieser Absicht ist durch die Theologische Kommission der SBK das Dokument «Neun Leitsätze zum Schwangerschaftsabbruch Veröffentlichungen der Theologischen Kommission der SBK Kirche und Öffentlichkeit» veröffentlicht worden. Die Schweizer Bischöfe haben in ihrer 253. Ordentlichen Versammlung noch einmal eine Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch verfasst.
Die SBK hat Pfr. Pascal Bovet, Präsident der Commission catéchétique de la CES (CCCE), und Herrn Walter Achermann, Präsident der Interdiözesanen Katechetischen Kommission (IKK), empfangen. Beide stellten in einer sprachregionalen Analyse die momentane Situation des Religionsunterrichtes dar, wie auch die zum Teil deutlichen gesetzlichen Unterschiede zwischen verschiedenen Kantonen. Sie unterschieden dabei klar drei Typen von Unterricht: zum einen auf Ebene der öffentlichen Schule, erstens den konfessionellen Religionsunterricht, zweitens den Bibelunterricht und/oder das Fach Religionskunde, das von der Schule her gewährleistet wird; zum andern drittens die Katechese in den Pfarreien. Die Bischöfe begrüssen die Anstrengungen, die in verschiedenen Kantonen gemacht werden im Hinblick auf den schulischen Religionsunterricht. Sie unterstreichen allerdings ihr Anliegen, dass der konfessionelle Religionsunterricht in jenen Kantonen gewährleistet bleibt, in denen die Gesetzgebung es vorsieht. Sie überprüfen mit den verantwortlichen Instanzen die Möglichkeit, Richtlinien zu erarbeiten, die eine vertiefte Katechese in den Pfarreien ermöglichen. Auf jeden Fall beabsichtigen die Bischöfe, ihr Gewicht in die Diskussion mit einzubringen, die im Zusammenhang mit der Schulgesetzgebung in den verschiedenen Kantonen im Gange ist.
Vom 24. bis zum 28. April 2002 wird in Rom ein Symposium der Europäischen Bischöfe stattfinden unter dem Titel «Junge Menschen Europas im Wandel Laboratorium des Glaubens». Die Delegierten der SBK an diesem Symposium werden sein: Weihbischof Denis Theurillat, Ansprechpartner der Bischofskonferenz für Jugendfragen, sowie Weihbischof Martin Gächter und Weihbischof Pierre Bürcher. Eine junge Schweizerin wird ebenfalls als Vertreterin unseres Landes dabei sein; eine Kandidatin ist noch zu bestimmen.
Die SBK hat Frau Claudia Mennen (Wettingen [AG]) und Herrn José
Amrein-Murer (Immensee [SZ]) zu Kopräsidenten der Pastoralplanungskommission
ernannt. Zum ersten Mal wird das Präsidium dieser Kommission von zwei
Personen wahrgenommen.
Frau Mennen wurden 1963 in Mönchengladbach (Deutschland) geboren und
ist Theologin. Seit acht Jahren arbeitet sie auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung
im Kanton Aargau. Herr Amrein-Murer ist 1947 in Kriens (LU) geboren. Auch
er ist Theologe und leitete von 1996 bis 2000 das Romerohaus in Luzern.
Er ist Bildungsbeauftragter im Missionshaus Bethlehem in Immensee.
Die SBK hat Frau Michèle M. Schumacher als katholische Vertreterin in die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen ernannt. Sie ist doppelter Nationalität (Amerikanerin und Schweizerin), verheiratet und Mutter zweier Kinder. Frau Schumacher besitzt das Doktorat in Theologie und ist externe wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Theologischen Fakultät in Freiburg.
Die Bischöfe haben Chorherr Roland Jacquenoud zum Mitglied der Ökumene-Kommission der SBK ernannt. Chorherr Jacquenoud hat den Lizenziatabschluss sowohl in Philosophie wie auch in Theologie und ist Lehrer am Kollegium St-Maurice sowie Novizenmeister der Abtei. Als bereits amtierender Sekretär der Orthodox/Römisch-katholischen Gesprächskommission wird er die Verbindung zwischen beiden Organen gewährleisten können.
Elf neue Mitglieder wurden in die Nationalkommission Justita et Pax für
die Periode 20022005 bestimmt. Es handelt sich um Alberto Achermann
(BE), Sylvie Bailat (JU), Béatrice Bowald-Furrer (LU), Markus Brun
(BS), Olivier Dinichert (BE), Georg G. Goetz (ZH), Marc Savary (VD), Regula
Schmitt-Mannhart (BE), Eva Segmüller-Weber (SG), Thomas Wallimann (NW)
und Rosmarie Zapfl-Helbling (ZH).
Die SBK dankt allen scheidenden Mitgliedern der Kommission ganz herzlich
für ihre grossartige Arbeit in dieser Kommission. Die übrigen
zehn Mitglieder wurden wiederbestätigt, zumal sie noch nicht am Ende
ihres Mandats stehen. Auch ihnen dankt die SBK ganz herzlich.
Im kommenden Sommer wird das Schweizer Volk zur Abstimmung über ein Referendum und eine Volksinitiative eingeladen, die beide den Schwangerschaftsabbruch betreffen. In ihrer Sorge um den Schutz des menschlichen Lebens nehmen die Schweizer Bischöfe zu dieser Abstimmung wie folgt Stellung:
Im kommenden Abstimmungskampf ermahnen wir Bischöfe die Gläubigen und die ganze Schweizer Bevölkerung im Blick auf diese Erwägungen und aufgrund ihres eigenen sittlichen Gewissens als Menschen und als Christen, sich aktiv einzusetzen für einen besseren Schutz von Mutter und Kind.
Peter Spinatsch-Heurman als Gemeindeleiter für die Pfarrei Heilig Kreuz, Bern, per 9. September 2001.
Bischof Amédée Grab hat der Heilig-Blut-Gemeinschaft Wolfegg-Alttann
die Erlaubnis erteilt, zugunsten der Ukrainisch-Katholischen Kirche Messstipendien
in der Diözese Chur zu sammeln. Mit dem folgenden Aufruf gelangt die
Gemeinschaft an unsere Pfarreien:
«Der katholische Redemptoristenorden wäre dankbar für die
Unterstützung durch Messstipendien. Die Heiligen Messen werden in der
Ukraine gefeiert im schönen byzantinischen Ritus. Der Orden hat 50
Patres und 53 Studenten. Er gehört zur Ukrainisch-Katholischen Kirche
des byzantinischen Ritus, die ein Zweig der Katholischen Kirche ist und
in voller Einheit mit Rom steht. Zu Ihrer Information können Sie unverbindlich
unser ÐInfoð anfordern. Unser Hilfswerk hat ein Konto in der Schweiz.
Heilig-Blut-Gemeinschaft vom Erlöser der Welt e.V., Kirchberg 32, D-88364
Wolfegg-Alttann.»
Der Seelsorgerat des Bistums St. Gallen tagte am 1. September in Gossau
und damit am gleichen Tag, da in Bern der Abschluss der Ökumenischen
Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz gefeiert
wurde. In der Bundeshauptstadt sagte Amédée Grab als Präsident
der Schweizer Bischofskonferenz bei der Vorstellung des «Wortes der
Kirchen», unsere Gesellschaft, ja die ganze Welt, sei eine «Baustelle»,
zumal die Umsetzung ethischer Werte keine Selbstverständlichkeit sei.
Und Thomas Wipf als Präsident des Rates des Schweizerischen Evangelischen
Kirchenbundes ergänzte, dass es für den Bau einer menschenwürdigen
Zukunft Werte brauche, die sich ein Staat nicht selber geben könne.
Ebenfalls mit Werten im Zusammenhang mit heutigen Familienrealitäten
setzten sich in Gossau die Mitglieder des von Franz Hediger, Bronschhofen,
präsidierten Seelsorgerates auseinander. Die Wertediskussion moderierte
im Auftrag der Arbeitsgruppe Familie Büromitglied Alex Hautle, Rebstein.
Er hatte Papiere ausgearbeitet, die in einem ersten Durchgang anhand 18
aufgelisteter positiver und negativer Situationen von «ich stelle
mich Konflikten» über «ich bin entwurzelt» bis zu
«ich bin nachtragend» und «ich kann geben und nehmen»
eine Selbsteinschätzung ermöglichten. Zu den gleichen Situationen
wurden anschliessend in kleinen Gruppen jene Werte und Haltungen gesucht,
die nötig sind, um beispielsweise offen und ehrlich oder um versöhnlich
zu sein, um sich in der Familie geborgen zu fühlen, um sich Konflikten
zu stellen oder um Nähe zu geben und zulassen zu können.
Die Arbeitsgruppe Familie bereitet nun die Ergebnisse der Halbtagessitzung
auf für die Tagung vom 23./24. November in Quarten. An ihr wird es
darum gehen, bestimmte Problemfelder vertiefter zu behandeln, um dann gewisse
Empfehlungen an die Pfarreien weitergeben zu können. Familie sei der
wichtigste Ausbildungsort für die Wertevermittlung heisst es ja
um an den Anfang des Berichtes zurückzukehren im Wort der Kirchen
zur Ökumenischen Konsultation.
Niklaus Popp, der jüngste Pfarrer im Bistum und selber Seelsorgeratsmitglied,
hatte vorgängig der Sitzung die Andreas- und Pauluspfarrei vorgestellt.
Zum Abschluss orientierte Pfarrer Josef Manser als Präsident der Arbeitsgruppe
«He! Was glaubst Du?» über die guten Erfahrungen, die er
mit dem Bistumsprojekt gemacht hatte: «Man kann etwas bewegen!»
Dass die letzte Projektphase, das Handeln, in verschiedene Kommissionen
und Gruppen aufgenommen wurde und auch ein Thema bei der Visitation der
Pfarreien ist, konnte Bischofsvikar Markus Büchel ergänzen. In
Bezug auf die geplanten Seelsorgeeinheiten sprach er von einem pragmatischen
Weg auf Bistumsebene. Zurzeit werden die Rückmeldungen aus den Dekanaten
ausgewertet.
Bischof Ivo informierte über die Geschäfte, die an der zurzeit
tagenden Bischofskonferenz behandelt werden, und über die im Herbst
stattfindende Begegnung zwischen der Schweizerischen Bischofskonferenz und
der Bischofskonferenz Südafrikas, die dazu eingeladen hat. Die Delegation
der SBK wird von Bischof Ivo geleitet.
In der Pfarrei St. Sebastian in Kobelwald, die zum Seelsorgeverband Oberriet-Rüthi-Kobelwald
gehört, ist nach einer rund halbjährigen Vakanz der neue Pastoralassistent
Günter Schatzmann am 1. September 2001 in sein Amt eingesetzt worden.
Günter Schatzmann ist Vorarlberger und arbeitete während zehn
Jahren als Pastoralassistent in Götzis. Er wird mit seiner Frau und
den beiden Töchtern weiterhin in Koblach wohnen, im Pfarrhaus in Kobelwald
hat er jedoch sein Büro. Dort ist er auch Ansprechperson für die
Pfarrei.
Mit der Pfarrei Kobelwald freuen sich auch die Pfarreibeauftragte Beate
Kuttig und Pastoralassistent Volker Eschmann über die Verstärkung
des Teams im Seelsorgeverband.
Der Jugend-Begegnungs-Tag am Sonntag, 16. September, von 12 bis 18 Uhr
im St. Galler Klosterbezirk bietet mit 35 Workshops eine grosse Auswahl.
Es ist jeweils recht schwer, sich für einen zu entscheiden. Entscheidungen
für die Gestaltung ihres Lebens müssen die jungen Leute heute,
da der Markt der Gestaltungsmöglichkeiten riesig ist und sie enorm
umworben werden, täglich fällen. Sie müssen spüren und
wissen, was sie in ihrem Leben wollen. Oft braucht es Mut für die eine
oder andere Entscheidung. Auch muss das Bewusstsein entwickelt werden, in
der Gesellschaft mitzuentscheiden. Der Jugend-Begegnungs-Tag lädt die
jungen Leute dazu ein, sich «fit zu machen» für Entscheidungen,
die sie selber fällen, die ihnen nicht von andern aufgedrängt
werden.
«Gibt es mehr als alles?», mit dieser Frage beschäftigt
sich der Gottesdienst in der St. Laurenzenkirche. Mit Musik und kulinarischen
Angeboten klingt der Tag bei der After-hour im inneren Klosterhof aus.
Der Jugend-Begegnungs-Tag wird wiederum ein Treffpunkt für viele Jugendliche
und Engagierte in der kirchlichen Jugendarbeit sein. Dieser Tag ist zur
beliebten Institution innerhalb der Kirchen geworden. Die Verantwortlichen
des Tages (aki Arbeitsstelle für kirchliche Jugendarbeit, St. Gallen,
und evangelische Arbeitsstelle für Jugendfragen und Diakonie, St. Gallen)
bemühen sich, aufgrund der Rückmeldungen von Jugendlichen im Vorjahr
und aus den Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen, einen Tag zu gestalten,
der Jugendliche anspricht und in ihrer Lebenswelt abholt.
Am Sonntag, 21. Oktober, um 14.30 Uhr, spendet Bischof Ivo Fürer
in der St.-Sebastian-Kirche in Rebstein Diakon Albert Wicki die Priesterweihe.
Der 1967 geborene und in Escholzmatt (LU) aufgewachsene Weihekandidat kennt
die Arbeitswelt aus verschiedenen Blickwinkeln. Nach einer Lehre als Käser
war er Praktikant in einem Sonderschulheim, und während der späteren
Studienjahre arbeitete er während den Ferien in Hotels und Altersheimen,
war er Chauffeur und Liegewagenbegleiter. 1991 schloss er die dreijährige
Ausbildung zum Katecheten am Katechetischen Institut in Luzern mit dem Diplom
ab und war dann bis 1995 Katechet und Jugendarbeiter im Taminatal. Und nochmals
nahm er ein Studium in Angriff. In Einsiedeln und München studierte
er Theologie. In Rebstein wurde er in die praktische Pfarreiarbeit eingeführt;
von dort aus besuchte er den Pastoralkurs in St. Gallen. Anfangs Juli wurde
er zum Diakon geweiht. Diakone und Priester, die konzelebrieren, sind gebeten,
Albe und weisse Stola mitzunehmen und sich anzumelden beim Pfarreisekretariat,
Telefon 071-7771181, oder bei Albert Wicki, Telefon 071-7771784, Fax 071-7771191.